Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 116 Teilbereich Windkraft November 2015
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- Karl Fürst
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1 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 116 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Geologie/ Boden Bodenart Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung sandiger, lehmiger bis toniger Schluss bis schwach sandiger Lehm (auf Braunerden und erodierten Braunerden über Silit und Tonschiefer); schluffiger Sand bis schwach sandiger Lehm (auf Braunerden über kiesführendem Sand); stark lehmiger Schluff bis schluffiger Lehm (auf erodierten Braunerden über Lößlehm); schwach schluffiger Sand bis sandig lehmiger Schluff (auf Braunerden und Lockerbraunerden); schwach lehmiger Sand bis sandiger Lehm (über Braunerden aus lößlehmarmer Bimstephra) Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung - Verlust der ökologischen Bodenfunktion durch Versiegelung im Bereich der WEA-Fundamente; - Einschränkung/ Verlust wesentlicher Bodenfunktionen durch wasserdurchlässige Befestigung von Nebenflächen (Kranstellflächen, Zuwegungsausbau, Ablagerflächen) Intensität/ Wertung der Auswirkungen >> (lokal begrenzt) ± Entstehung Verwitterungsböden und dilluviale Umlagerungen unverändert Verbreitung, Seltenheit Fortsetzung nächste Seite Böden im Verbreitungsgebiet tertiärer Sedimente stehen nur kleinflächig in Kuppenlage auf dem Pedel an. Unter Wald haben sich Braunerden mit Übergängen zu Parabraunerden gebildet; stark verbreitet sind erodierte Braunerden und Braunerden über Schiefer- Verwitterungsmaterial sowie über Lößlehm und Bimstephra. Lockerbraunerden aus lößlehmführender Bimstephra nehmen Flächen nördlich und östlich des Pedel ein. Sie sind i.d.r. tiefgründig mit hoher nutzbarer Feldkapazität und sehr hoher Wasserdurchlässigkeit. Kolluvien aus bimstephraführendem Kolluvialschluff und -lehm stehen kleinflächig in Hangmulden an. Holozäne Böden werden nicht tangiert. unverändert partielle Gefährdung/ Verlust (siehe oben) verbreiteter Bodentypen nicht auszuschließen; Vorkommen gering verbreiteter Böden (auf Sonderstandorten) sind bei der konkreten Standortwahl von WEA zu berücksichtigen; Tangierung ist aufgrund Lage aber wenig wahrscheinlich. < (bei Berücksichtigung gering verbreiteter Böden)
2 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 117 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Geologie/ Boden Naturnähe, Natürlichkeit Standorttyp, Biotopentwicklungspotential Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung verbreitete Böden im Naturraum der typischen Mittelgebirgslandschaft; unter Wald in der Regel mit weitgehend natürlichem (unverändertem) Profilaufbau und Bodenstruktur - Standort mit mittlerem Wasserspeicherungsvermögen und mit schlechtem bis mittleren natürlichen Basenhaushalt. Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) weitgehend unverändert unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Eingriffe in naturnahe Böden in Wäldern sind zu erwarten; etwaig vorkommende Böden mit besonderer Bedeutung für Natur- und Kulturgeschichte sind bei der konkreten Standortwahl von WEA zu berücksichtigen (bisher nicht bekannt). s.o. Intensität/ Wertung der Auswirkungen > ± Heutige potentielle natürliche Vegetation Bodengefährdung, Bodenbelastung, Erosion - Perlgras-Buchenwald, Basenstufe mäßig hoch; Basengehalt relativ arm, sehr frisch - Hainsimsen-Buchenwald, basenarm, frisch - Hainsimsen-Buchenwald, basenarm, mäßig trocken keine Hinweise auf Altlasten, Bodenbelastung durch Nutzung (Wald) gering. Erosionsgefährdung unter Wald: sehr gering weitgehend unverändert (Flächen mit hohem bis sehr hohem Biotopentwicklungspotential sind bei der Anlagenplanung zu berücksichtigen bzw. erfordern besondere Berücksichtigung.) Gefahr von Einträgen von Schadstoffen ist als sehr gering einzustufen (es werden verschiedene Schutzvorrichtungen eingebaut). << Bewertungsgrundlage: LGB Bodenkarten, Vegetationskundliche Standortkarte (LANIS) Fortsetzung nächste Seite
3 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 118 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Wasser/ Oberflächengewässer Fließgewässer, Fluss, Bach, Gräben Quellhorizonte, Quellbäche. Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung keine keine Intensität/ Wertung der Auswirkungen Stillgewässer keine Wasser/ Grundwasser Grundwasserlandschaft Grundwasserüberdeckung Grundwasserneubildung devonische Schiefer und Grauwacken keine Veränderung - - mittel, teilweise ungünstig keine Veränderung örtliche Eingriffe in Grundwasserdeckschichten mäßig ( mm/a) keine Veränderung örtliche Einschränkungen der Grundwasserneubildung < < Schutzgebiete für Wasser Grundwassergefährdung nicht tangiert (nördlich anschließend) unter Wald gering Bewertungsgrundlage: Geoportal Wasser Rheinland-Pfalz Fortsetzung nächste Seite weitgehend keine Veränderung Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser, Gefährdungspotential sehr gering (es werden verschiedene Schutzvorrichtungen eingebaut). <<
4 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 119 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Klima, Luft, Umwelthygiene Klimaraum Klimatop, Klimastrukturtyp Kalt-/ Frischluftentstehungsgebiet, -Abflussgebiet Lufthygienische Bedingungen, Bioklima Immissionen und Lärm Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Laub-, Laubmisch(Waldklima) Frischluftbildung; Talräume von Hillscheider Bach und Feisternachtbach fungieren als Luftaustauschbahnen. Waldbereiche: ausgeglichene Temperaturverhältnisse, große Luftruhe, relativ hohe Luftfeuchte, verminderte Einstrahlung, größere Luftreinheit keine relevanten Lärm-/Emissionsquellen im Plangebiet; geringfügige Lärmeinwirkungen durch Landesstraße 309 im Umfeld Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) gewisse Veränderungen im Rahmen des Nutzungswandels in der Kulturlandschaft weitgehend keine Veränderung weitgehend keine Veränderung Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung Funktionsverlust des Walds für Frischluftbildung, Temperaturausgleich, Luftfeuchteausgleich, begrenzt auf dauerhaften Verlust an Waldflächen (Aufgrund der guten Wegeerschließung des Gebiets voraussichtlich nur kleinere n beansprucht werden.). s.o. s.o. weitgehend unverändert Schallimmissionen durch WEA ± Intensität/ Wertung der Auswirkungen << s.o. s.o. Schadstoffe Emittenten: Fahrzeugverkehr im Umfeld (geringfügig) weitgehend unverändert gesamträumlich durch Minderung von Schadstoffimmissionen, stromerzeugenden Kraftwerken (Gas, Kohle, ), Minderung von Luftbelastungen Bewertungsgrundlage: - + Fortsetzung nächste Seite
5 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 120 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild Landschaftsraum(Typ) Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung waldreiche Mosaiklandschaft weitgehend unverändert Windenergieanlagen überprägen die die Landschaft und beeinflussen maßgeblich die landschaftliche Wahrnehmung. Intensität/ Wertung der Auswirkungen > Landschaftsbildeinheit Kanne(n)bäcker Hochfläche : waldbetonte Mosaiklandschaft der Mittelgebirgsregion, Hochfläche aus einem Gefüge teils ebener, teils flachhügeliger Riedelflächen und scharfkantig von ihnen abgesetzter, tiefer und gewundener steiler Talkerben; Einheit mit einem großflächigen Netz von Wäldern sowie grünlandgeprägten Riedelfluren und (abgesehen von der Kleinstadt Höhr-Grenzhausen) wenige Siedlungsflächen, mäßige Vorbelastung durch Siedlungsbereiche, Verkehrsanlagen und Hochspannungsleitungen unverändert Die geplante Konzentrationszone erstreckt sich in Ihrer Längsausdehnung auf rund 1,6 km in West- Ost- Richtung. Im Zusammenwirken mit den vorgesehenen Konzentrationszonen 1 und 2a ergeben sich auf die Ortsrandbereiche von Vallendar und Weitersburg sowie auf die sich nördlich anschließenden Offenlandbereiche erhebliche Auswirkungen in Form von Maßstabsverzerrungen und einer technischen Überprägung eines großen Horizontabschnittes. Die WEA der Fläche 2b wirken sich visuell vorwiegend auf die in rund 800 m westlich gelegenen Offenlandbereiche um den Wandhof aus, die nur durch das Feisternachtbachtal von der Fläche getrennt sind. > Fortsetzung nächste Seite
6 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 121 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild Relief/ Exposition Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Höhenrücken mit `Pedel` und `Kuckucksberg` zwischen den kerbartig eingeschnittenen, gewundenen Bachtälern von Hillscheider Bach und Feisternachtbach; Hangneigung: schwach geneigt bis steil (in den Unterhangbereichen); Höhenlage: Pedel:281 m ü.nn., Kuckucksberg: 284 m ü.nn.; absteigend bis etwa 220 m ü.nn. Exposition: variiert, vorwiegend Süden bis Westen Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung Reliefveränderungen in den Aufstellbereichen (Auf-/Abtrag) erforderlich Intensität/ Wertung der Auswirkungen ± Landschaftsbilder Waldbilder: - ausgedehnte Buchen(misch)wälder, teils durchforstet - teilweise Nadelwald gewisse Veränderungen im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung (Durchforstung, Einschlag usw.) Entstehung von Rodungsinseln in den unmittelbaren Aufstellungsbereichen der WEA-Standorte. ± landschaftsbildprägende Strukturen weitgehend ungestörte Waldlandschaft im Mittelgebirgsraum, Buchen- und Buchenmischwälder unterschiedlicher Altersklassen (vorw. Hallenwälder) teils mit Altholzbeständen s.o. Überprägung durch Windenergieanlagen (s.o.), partieller Verlust von Waldflächen in den Aufstellungsbereichen ±> Fortsetzung nächste Seite
7 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 122 Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild Erholungs-/Spiel-, Freizeitanlagen Orts-/ Siedlungsränder Schutzgebiete visuelle Eigenart Naturnähe, Kultureinfluss Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung - prädikatisierter Rundwanderweg (`Waldschluchtenweg`) einschl. Zuwegung - regionaler Wanderweg - örtlicher Wanderweg - Schutzhütte Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) voraussichtlich unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung Die Wege verlaufen innerhalb von Waldflächen, daher nur teilweise wahrnehmbare visuelle Beeinträchtigungen durch Neuanlage von Rodungsinseln und WEA zu erwarten. Zudem Beeinträchtigungen durch Geräuschimmissionen. Während der Bauphasen ggf. Einschränkungen der Passierbarkeit der Wege. Umweltbericht Intensität/ Wertung der Auswirkungen randliche, kleinflächige Tangierung des Landschaftsschutzgebiets Feisternachtbachtal (07-LSG ), welches sich nach Norden fortsetzt. durchgängig bewaldeter Höhenrücken mit `Pedel` und `Kuckucksberg` zwischen kerbartig eingeschnittenen Bachtälern, mit z.t. naturnahen Laub- und Laubmischwäldern, ohne relevante Vorbelastungen geschlossenes, von Buchen(misch-) wäldern geprägtes Waldgebiet im Mittelgebirge, ohne relevante Vorbelastungen; Waldflächen: oligohemerob-mesohemerob; gegenwärtig teils durchforstet Bewertungsgrundlagen: Landschaftsinformationssystem RLP, Fotosimulation, örtliche Bestandserfassung, Freizeitkarte Fortsetzung nächste Seite - Das Landschaftsschutzgebiet ist fast vollständig bewaldet, daher nur im unmittelbar angrenzenden Bereich des Schutzgebietes abschnittsweise wahrnehmbare visuelle Beeinträchtigungen im Bereich des Wegenetzes durch Neuanlage von Rodungsinseln und WEA. Beeinträchtigungen durch Geräuschimmissionen der WEA gewisse Veränderungen im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung (Durchforstung, Einschlag usw.) s.o. Eigenartsverlust durch technogene Überprägung; Wandel von Wald-/Kulturlandschaft zu Energielandschaft s.o., Verstärkung polyhemerober Strukturen ± ± ±> >
8 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 123 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Kultur- und sonstige Sachgüter Bau-/ Kulturdenkmäler Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Dominierende landschaftsprägende Gesamtanlagen mit erheblicher Fernwirkung im relevanten Untersuchungsbereich (Abstandsangaben in Bezug zu Siedlungsabstand 800 m): Schloss Sayn (rd m) Burg Sayn (rd m) Abtei Sayn (rd m) Sayner Hütte (rd m) Deutsches Eck (rd m) Feste Ehrenbreitstein (rd m) Fort Asterstein (rd m) Feste Franz (rd m Fort Konstantin (rd m) Schloss Stolzenfels (rd. 12,1 km) Ehem. Prämonstratenserkloster Rommersdorf (rd m) Schloss Engers (rd m) Limes (rd m) Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) keine Veränderung Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung unter Berücksichtigung der exponentiell abnehmenden Eingriffswirkung sowie der Reliefverschattung insgesamt geringe ästhetische Funktionsverluste zu erwarten. visuelle Beeinträchtigung der Aussicht Schloss Stolzenfels über das Rheintal bei Koblenz durch horizontbrechende WEA der Fläche 2a und 2b; im Zusammenhang mit Fläche 1: Visuelle Beeinträchtigung der Blickachse Schloss Stolzenfels Festung Ehrenbreitstein durch horizontbrechende WEA; Beeinträchtigung der Aussicht vom Deutschen Eck in das Rheintal durch horizontbrechende WEA (nur Fläche 1 u. 2a). geringe visuelle Beeinträchtigungen des Blickes vom Fort Konstantin und Feste Franz über die Stadtlandschaft durch horizontbrechende WEA. Intensität/ Wertung der Auswirkungen < < > ± < Bodendenkmäler, Geotope Hügelgräber auf Pedel keine Veränderung Bei der Standortwahl im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen (Verzicht auf Tangierung); bei Berücksichtigung können Beeinträchtigungen vermieden werden Sonstige Sachgüter Bewertungsgrundlage: Landschaftsinformationssystem RLP, RROP Fortsetzung nächste Seite
9 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 124 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Mensch, Gesundheit, körperliches Wohlbefinden Lärmeinwirkungen Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung geringfügig durch Landesstraße im Umfeld Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) weitgehend unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung Verlust der Stille innerhalb der Wirkzonen des Schalls, Zunahme von Schallquellen, keine schädliche Wirkung zu erwarten. Einschränkung der Erholungsfunktion durch akustische Störungen Intensität/ Wertung der Auswirkungen ± Infraschall (Schalldruck) natürlicher Infraschall (verursacht durch Wind) keine wesentliche Veränderung s.o. < Schlagschatten und Diskoeffekt - - Beeinträchtigung durch Lichteffekte: - Reflektionen von Sonnenlicht durch Rotorblätter - Schattenwurf durch rotierende Flügel Bei Einhaltung der Immissionsschutzanforderungen nicht als schädliche Umwelteinwirkung zu werten. < < Gefährdung durch Eisabwurf Fortsetzung nächste Seite - - Unter Berücksichtigung technischer Vorkehrungen zur Verhinderung von Eisansatz o- der von Abwurf (Abschaltung bei Eisansatz) ist das Gefährdungspotential begrenzt. <<
10 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 125 Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Mensch, Gesundheit, körperliches Wohlbefinden Erholungsfunktion, Rekreation Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung vgl. Punkt Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild, Lärmeinwirkungen Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) vgl. Punkt Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild, Lärmeinwirkungen Bioklima vgl. Punkt Klima, Luft, Umwelthygiene vgl. Punkt Klima, Luft, Umwelthygiene Bewertungsgrundlagen: Windenergie und Infraschall. LUBW Baden- Württemberg Fortsetzung nächste Seite Entwicklung bei Durchführung der Planung - Auswirkungen der Planung vgl. Punkt Landschaft, Landschaftsstruktur, Landschaftsbild, Lärmeinwirkungen Umweltbericht Intensität/ Wertung der Auswirkungen vgl. Punkt Klima, Luft, Umwelthy giene << ±>
11 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 126 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Pflanzen, Tiere, Lebensgemeinschaften Schutzgebiete - Naturschutzgebiet - FFH-/VS-Gebiet Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Es werden keine Naturschutzgebiete oder Natura 2000-Gebiete tangiert. Derartige Schutzgebiete befinden sich auch nicht im Umfeld der Konzentrationsfläche. Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Intensität/ Wertung der Auswirkungen Biotope, geschützte und gefährdete Biotoptypen, nach 30 BNatSchG pauschal geschützte Biotope Fortsetzung nächste Seite Weite Teile der vorgesehenen Konzentrationsfläche liegen innerhalb des schutzwürdigen Biotops Vallendarer Stadtwald (Pedel und Kuckucksberg) (BK ). Kennzeichnend ist ein großflächiger basenreicher Buchenhallenwald, der gegenwärtig stark durchforstet wird; totholzarm mit auffällig starker Naturverjüngung tlw. auch mit Bergahorn. Ein großer Teil der geplanten Konzentrationsfläche zeichnet sich durch alte Laubwaldbestände aus. weitgehend unverändert Aufgrund der Ausdehnung des schutzwürdigen Biotops ist eine Tangierung bei der Errichtung von WEA wahrscheinlich, wenn auch aufgrund der guten Wegeerschließung der vorgesehen Konzentrationsfläche voraussichtlich nur Teilbereiche beansprucht werden müssten. Bei der Standortfindung auf Ebene der späteren konkreten Genehmigungsplanung ist das schutzwürdige Biotop besonders zu beachten (Minderung der Inanspruchnahme). Da die Fläche gut erschlossen ist, würden für die Errichtung von WEA voraussichtlich auch nur Teilbereiche der alten Laubwaldbestände diese überlagern sich zumeist mit dem schutzwürdigen Biotop- in Anspruch genommen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die alten Waldbestände aufgrund ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit bei der konkreten Standortwahl aber besonders zu berücksichtigen, eine Inanspruchnahme beim Bau von WEA ist möglichst gering zu halten. ±>
12 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 127 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Pflanzen, Tiere, Lebensgemeinschaften Pflanzen, Tiere - Rote Liste Arten - besonders und streng geschützte Arten - windenergiesensible Arten Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wurden keine faunistischen Untersuchungen durchgeführt. Es wurde jedoch im Jahr 2012 ein angezeigter Rotmilanhorst in einem Waldgebiet in der Gemarkung Weitersburg (nördlich von Vallendar) auf Besatz kontrolliert. Aufgrund der Strukturausstattung innerhalb der vorgesehenen WEA-Konzentrationsfläche, welche sich als ein großflächiges Waldgebiet mit Altholzbeständen darstellt, sind Vorkommen von geschützten und auch windenergiesensiblen Arten (Vogelarten, Fledermäuse) möglich. Der in 2012 kontrollierte und auch in 2012 besetzte Rotmilan-Horst im Wüstenbachtal in der Gemarkung Weitersburg befindet außerhalb des empfohlenen Mindestabstands. Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) weitgehend unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Aufgrund der Strukturausstattung innerhalb der vorgesehenen WEA-Konzentrationsfläche, welche sich durch ein ausgedehntes Waldgebiet auszeichnet, sind Vorkommen von geschützten und auch windenergiesensiblen (kollisionsgefährdeten/ störungsempfindlichen usw.) Arten wie Vogel- und Fledermausarten möglich. Derzeitig sind auch unter Berücksichtigung der auf Ebene der Genehmigungsplanung möglichen Vermeidungsmaßnahmen- aber keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die grundsätzlich eine Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsfläche ausschließen. Es ist jedoch erforderlich, dass im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BImSchG tiefergehende Untersuchungen durchgeführt werden. Dabei sind artenschutzrechtliche Belange vertiefend zu berücksichtigen und ggf. funktionale Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen abzuleiten. Intensität/ Wertung der Aus-wirkungen derzeitig keine abschließende Wertung der Auswirkungsintensität möglich; hohe Beeinträchtigungsintensität potentiell möglich Hinsichtlich des in 2012 besetzten Rotmilan-Brutplatzes in der Gemarkung Weitersburg, für den 3 Jahre Bestandsschutz gelten, besteht nur ein geringes Beeinträchtigungspotential durch Kollisionen (die Art gilt grundsätzlich als kollisionsgefährdet), da sich der Horstplatz deutlich außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 km befindet. < Fortsetzung nächste Seite
13 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 128 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Pflanzen, Tiere, Lebensgemeinschaften Biotopverbund, regionaler und lokaler Biotopverbund, Planung vernetzter Biotopsysteme (VBS) Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Konzentrationsfläche ist nicht Teil des landesweiten Biotopverbunds. VBS (Zielekarte): - Erhalt und teilweise Entwicklung von Laubwäldern mittlerer Standorte und ihren Mänteln Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) - im Wald geringfügige Veränderung Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung - Eine Inanspruchnahme von in der VBS dargestellten Flächen (Wald) bei der Installation von WEA ist wahrscheinlich, wobei aufgrund der guten Wegeerschließung des Gebiets voraussichtlich nur kleinere n beansprucht werden müssen. Im Rahmen der konkreten Standortfindung auf Ebene der Genehmigungsplanung sind die Flächen der VBS zu beachten. Intensität/ Wertung der Auswirkungen - ± Biologische Vielfalt, Biodiversität in Laubmischwäldern (Buche dominant, innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsflächen befinden sich alte Laubwaldbestände): hoch mittel; in Nadelwäldern (vorw. Fichte): mäßig im Wald nur geringfügige Veränderung im Zuge der forstlichen Nutzung/ Bewirtschaftung Planung nimmt geringen Einfluss auf die Biodiversität. < siehe nachfolgende Darstellung der Biotop-/ Nutzungstypen Fortsetzung nächste Seite
14 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 129 Umweltbericht Nr. 2b Darstellung der Biotop-/Nutzungstypen im Bereich der vorgesehenen Konzentrationsfläche (unmaßstäblich):
15 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 130 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Pflanzen, Tiere, Lebensgemeinschaften Artenschutz Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Vogelfauna Es sind aufgrund der Strukturausstattung der Fläche Vorkommen von windenergiesensiblen Vogelarten nicht auszuschließen. Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wurden abgesehen von einer Horstkontrolle keine faunistischen Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt. Ein in 2012 besetzter Rotmilan-Horst im Wüstenbachtal in der Gemarkung Weitersburg befindet sich außerhalb des empfohlenen Mindestabstands, aber innerhalb des entsprechenden Prüfbereichs. Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) weitgehend unverändert nicht prognostizierbar Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Innerhalb der vorgesehenen WEA-Konzentrationsfläche und in ihrem Umfeld sind Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten, bei denen ein gewisses Konfliktpotential aufgrund einer Kollisionsgefährdung bzw. aufgrund einer Störungsempfindlichkeit gegenüber WEA besteht, nicht auszuschließen. Es ist erforderlich, dass im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BImSchG detaillierte Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt werden. Derzeitig sind aber auch unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene der Genehmigungsplanung- keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die grundsätzlich einer Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsfläche entgegenstehen. Hinsichtlich des Rotmilan-Brutplatzes in der Gemarkung Weitersburg besteht nur ein geringes Beeinträchtigungspotential durch Kollisionen (die Art gilt grundsätzlich als kollisionsgefährdet), da sich der Horstplatz außerhalb des empfohlenen Mindestabstands von mind. 1,5 km befindet. Auf Ebene der Genehmigungsplanung ist der Prüfbereich des Rotmilans aber weiter zu berücksichtigen. Intensität/ Wertung der Auswirkungen derzeitig keine abschließende Wertung der Auswirkungsintensität möglich; hohe Beeinträchtigungsintensität potentiell möglich Fortsetzung nächste Seite Die Fläche liegt im Breitfrontzuggebiet von Zugvögeln. keine Veränderung Aufgrund der Lage der Fläche im Breitfrontzuggebiet ist eine etwaige Beeinträchtigung tief fliegender Vogelarten während des Vogelzugs nicht auszuschließen; es ist jedoch keine Konzentrationszone des Vogelzugs betroffen. Ggf. sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Berücksichtigung von Abschaltzeiten während der Zugzeit) zu berücksichtigen. Bedeutende Vogel-Rastplätze sind nicht zu erwarten, da es sich um ein geschlossenes Waldgebiet handelt. Derzeitig besteht auf Ebene der Flächennutzungsplanung diesbezüglich kein Anlass für einen Ausschluss der Windenergienutzung innerhalb der vorgesehenen Konzentrationsfläche. <
16 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 131 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter zu Pflanzen, Tiere, Lebensgemeinschaften zu Artenschutz Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Fledermäuse Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wurden keine faunistischen Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Aufgrund der Strukturausstattung innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche, welche sich als ausgedehntes Waldgebiet teils mit Altholzbeständen darstellt, ist von Vorkommen von waldbewohnenden und auch windenergiesensiblen Fledermausarten auszugehen. Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null- Variante) weitgehend unverändert Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Es ist davon auszugehen, dass innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche windenergiesensible Fledermausarten vorkommen, bei denen grundsätzlich ein gewisses Konfliktpotential aufgrund einer Kollisionsgefährdung (beim Betrieb von WEA) bzw. des möglichen Verlusts von Baumquartieren im Wald besteht. Im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BImSchG ist es erforderlich, dass tiefergehende Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt werden. Dabei sind artenschutzrechtliche Belange vertiefend zu berücksichtigen und ggf. funktionale Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fledermausfauna abzuleiten. Unter Berücksichtigung der möglichen funktionsgerechten Vermeidungsmaßnahmen bei einer späteren Genehmigungsplanung sind hinsichtlich der Fledermausfauna derzeitig aber keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die hinsichtlich der Fledermausfauna grundsätzlich für einen Ausschluss der Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA-Konzentrationsfläche sprechen. Intensität/ Wertung der Auswirkungen derzeitig keine abschließende Wertung der Auswirkungsintensität möglich; hohe Beeinträchtigungsintensität potentiell möglich Sonstige Tierarten Vorkommen weiterer europarechtlich geschützter Tierarten können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es liegen aber keine Hinweise auf Vorkommen vor. Bewertungsgrundlagen: Landschaftsinformationssystem RLP, örtliche Bestandserfassung, Landschaftsplan (Vorentwurf) Fortsetzung nächste Seite weitgehend unverändert Aufgrund der Strukturausstattung des Gebiets ist grundsätzlich nicht auszuschließen, dass durch den Bau von WEA zumindest partiell Vegetationsflächen (Wald) beansprucht werden, welche für europarechtlich geschützte Tierarten als Habitate geeignet sind. Es sind aber keine besonderen Beeinträchtigungen zu erwarten, da streng geschützte Arten außerhalb der Vogel- / Fledermausfauna nicht als windkraftempfindlich gelten. Dennoch sind sie auf Ebene der Genehmigungsplanung in artenschutzrechtlicher Hinsicht zu berücksichtigen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen umzusetzen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung besteht derzeitig kein Anlass für einen Ausschluss. derzeitig keine abschließende Wertung der Auswirkungsintensität möglich
17 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 132 Umweltbericht Nr. 2b Schutzgut Umweltparameter Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Zustand/ Funktion/ Vorprägung/ Vorbelastung Verknüpfung zwischen Schutzgütern, Wechselwirkungen Boden Wasser Klima Pflanzen, Tiere, Lebensräume Landschaft Entwicklung ohne Durchführung der Planung (Null-Variante) nur geringfügige Veränderungen im Wald Entwicklung bei Durchführung der Planung Auswirkungen der Planung Einflussnahme auf Wechselwirkungen durch Einwirkung auf die Bodenstruktur, den Wasserhaushalt, das Biotopgefüge, das Klima und das landschaftliche Erscheinungsbild durch Bau, Anlage und Betrieb von WEA (siehe dazu Darstellungen unter den jeweiligen Schutzgütern) Intensität/ Wertung der Auswirkungen keine Einstufung Erläuterungen zur vorangegangen Tabelle: << = sehr gering > = hoch ± = mittel < = gering >> = sehr hoch + = positiv
18 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 133 Umweltbericht 4.3 Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen Anhand der in der Begründung dargestellten Methodik zur Ermittlung von Konzentrationsflächen für WEA lässt sich erkennen, wie im Rahmen der Flächenfindung über die Konkretisierung von Ausschlusskriterien die Belange des Umweltschutzes Berücksichtigung gefunden haben. Die wesentlichen Anforderungen an das Vermeidungs- und Minderungsgebot bis hin zum erforderlichen Ausgleich können aber erst im Rahmen der Standortgenehmigungsverfahren nach BImSchG nachgewiesen und erfüllt werden. Insbesondere bei der Bestimmung von Anlagenstandorten innerhalb der Konzentrationsflächen ist das Gebot der Vermeidung und Minderung unter Beachtung der fachgesetzlichen Vorgaben zum Bodenschutz, Wasserschutz, Biotop- und Artenschutz und Immissionsschutz anzuwenden und zu berücksichtigen. Im Einzelnen bedarf es umfassender faunistischer Untersuchungen, um den Anforderungen des Artenschutzes zu entsprechen und für die Arten und Lebensräume günstige Erhaltungszustände zu sichern und herzustellen. Obligatorische Untersuchungen zu Lärm und Schattenwurf dienen dazu, dass die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte eingehalten werden und Gefährdungen und Beeinträchtigungen für Gesundheit und Wohlbefinden vermieden werden. In der Regel wird dies durch die der Standortermittlung zugrunde gelegten Vorsorgeabstände zu Siedlungsflächen erreicht. Im Rahmen des jeweiligen Genehmigungsverfahrens ist auch eine Bewertung des Ausgleichserfordernisses vorzunehmen, d. h. es ist darzulegen und nachzuweisen, wie verbleibende nachhaltige Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild kompensiert werden sollen. 4.4 Darstellung von Standortalternativen und Begründung zur Auswahl Die Ermittlung der Vorrangflächen erfolgt im Ausschlussverfahren. Die Methodik wird in der Begründung ausführlich erläutert. 4.5 Wichtigste Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Untersuchungsmethoden Eine Erläuterung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren und Untersuchungsmethoden erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens
19 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 134 Umweltbericht 4.6 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Daten Eine Erläuterung der etwaig auftretenden Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Daten wird im weiteren Verlauf des Verfahrens ergänzt. 4.7 Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen/ Monitoring Eine Erläuterung der etwaig erforderlichen Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen erfolgt im weiteren Verlauf des Verfahrens. 4.8 Allgemein verständliche Zusammenfassung Die allgemein verständliche Zusammenfassung wird im weiteren Verlauf des Verfahrens erstellt.
20 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite Flächensteckbrief 1: Nr Kenndaten der Fläche Nr. 1 Weitersburg 174 ha (bei Berücksichtigung eines 800 m- Siedlungsabstands)/ 122 ha (bei Berücksichtigung eines 1000 m- Siedlungsabstands) Luftbild unmaßstäblich Rote Linie: 800 m-siedlungsabstand; blaue Linie mit Schraffur: 1000 m-siedlungsabstand
21 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 136 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha Topografische Karte unmaßstäblich Rote Linie: 800 m-siedlungsabstand; blaue Linie mit Schraffur: 1000 m-siedlungsabstand Entfernungen zu umliegenden Siedlungen Vallendar: 800 m/ 1000 m Weitersburg: 800 m/ 1000 m Höhr-Grenzhausen: 800 m/ 1000 m Gelände / Topographie in Nordost-Südwest-Richtung verlaufende Höhenrücken beidseitig des kerbartig ausgeformten Wüstenbachtals, nach Süden übergehend in die Hauptterrasse des Rheins; Hangneigung: schwach geneigt bis steil (in den unteren Hangbereichen des Wüstenbachtals); Höhenlage: von maximal ca. 272 m ü.nn., 255 m ü.nn. (Schwarzenberg), 198 m ü.nn. (Nonnenberg) absteigend bis auf ca. 180 m ü.nn. im Unterhangbereich des Wüstenbachs Grundsätzlich nimmt die Höhenlage von Nordosten nach Südwesten hin ab. (Bei Berücksichtigung eines 1000 m-siedlungsabstands reduziert sich die maximale Höhenlage auf 265 m ü.nn.) Exposition: wechselnd 174 ha/ 122 ha
22 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 137 Nr. 1 Weitersburg Darstellung im wirksamen FNP der Verbandsgemeinde Vallendar unmaßstäblich Vorprägung Kulturlandschaft des Mittelgebirges im Übergang von ausgedehnten Waldflächen zu vorwiegend strukturreichem, teils extensivem Offenland mit hohem Grünlandanteil, Vorbelastung durch die in der Nähe verlaufende BAB 48 sowie durch Hochspannungs-Freileitungen und einen Funkmast
23 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 138 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha Windhöffigkeit unmaßstäblich
24 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 139 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha 2. Flächenüberlagerungen ohne Ausschlusswirkungen auf der FNP-Ebene LEP IV und Gutachten Konkretisierung der Landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften Landesweiter Biotopverbund Landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften Regionaler Raumordnungsplan der Region Mittelrhein-Westerwald nein nein unmaßstäblich o Sonstige Waldflächen o Vorranggebiet Landwirtschaft o Vorbehaltsgebiet Arten-/Biotopschutz o Regionaler Grünzug o Wasserschutzgebiet/Heilquellenschutzgebiet Richtfunkstrecke nein
25 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 140 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha Entwurf RROP 2014 unmaßstäblich o Vorranggebiet Windenergienutzung o Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft o Vorranggebiet Landwirtschaft o Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund o Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus o Vorbehaltsgebiet besondere Klimafunktion o Regionaler Grünzug
26 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 141 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha Schutzgebiete/ Schutzbereiche Wasserschutz WSG Zonen ab Stufe III FFH-/ VS- Gebiete nicht tangiert (Die Entfernung zum FFH-Gebiet Brexbach- und Saynbachtal beträgt mind. rund 260 m.) Biotopschutz 5) Weite Teile der Fläche liegen innerhalb des schutzwürdigen Biotops Weitersburger Wald und Vallendarer Stadtwald (BK ) Landschaftsschutzgebiet nicht tangiert (Das LSG Saynbach-, Brexbach- und Großbachtal schließt nach Westen an.) nein nein nein Sonstiges Bodendenkmale Altablagerungen Erloschene Bergwerksfelder Hügelgrab am `Mautzenhügelchen` Nicht bekannt Genehmigungsverf. Genehmigungsverf. = hier stehen für die Ebene der Flächennutzungsplanung keine Daten zur Verfügung, die Prüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren der Einzelanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
27 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 142 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha 3. Besonderer Artenschutz Besonderer Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) Gegenüber WEA sensible (kollisionsgefährdete) und störempfindliche Brutvögel Fortsetzung nächste Seite Vorkommen/ Artennachweis im räumlich funktionalen Zusammenhang Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wurden - abgesehen von einer Horstkontrolle - keine Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt. Aufgrund der relativ vielfältigen Strukturausstattung der Fläche sind Vorkommen von windenergiesensiblen Vogelarten nicht auszuschließen. Ein in 2012 besetzter Rotmilan-Brutplatz in einem Waldstück nahe des Wüstenbachs, für den 3 Jahre Bestandsschutz gelten, befindet sich in räumlicher Nähe zu der Konzentrationsfläche. Beachtung Innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche und in ihrem Umfeld sind Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten nicht auszuschließen. Im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BImSchG müssen vertiefende Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt werden. Derzeitig sind aber auch unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene der Genehmigungsplanung- keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die grundsätzlich einer Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsfläche entgegenstehen. Aufgrund des Rotmilan-Brutplatzes im Wüstenbachtal besteht zumindest für die südlichen Teilbereiche der vorgesehenen Konzentrationsfläche ein Konfliktpotential durch Kollisionen, da sich der Horstplatz innerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 km, teils auch deutlich darunter, befindet. In Mittelgebirgslagen von Rheinland-Pfalz kann aber im Einzelfall der Mindestabstand zum Horststandort reduziert werden, sofern durch eine spezielle Funktionsraumanalyse und wirksame Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen die naturschutzfachliche und -rechtliche Verträglichkeit von Windenergie-Vorhaben gewährleistet werden kann. Auf Ebene des Flächennutzungsplans erfolgt zunächst kein genereller Ausschluss für die Bereiche unter 1500 m Abstand zum Horstplatz. Im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BIm- SchG sind entsprechende Untersuchungen einschl. Funktionsraumanalyse durchzuführen und geeignete Maßnahmen abzuleiten; ggf. ist eine Errichtung von WEA in Teilbereichen der Fläche nicht möglich.
28 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 143 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha Besonderer Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) Gegenüber WEA empfindliche Fledermausarten Gegenüber WEA störungsund kollisionsgefährdete Vogelarten (Zug-/ Rastvögel) Vorkommen/ Artennachweis im räumlich funktionalen Zusammenhang Es wurden keine faunistischen Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Aufgrund der Strukturausstattung innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche, welche sich sowohl durch Waldflächen als auch durch strukturiertes Offenland auszeichnet, ist von Vorkommen von (windenergiesensiblen) Fledermausarten auszugehen. Lage im Breitfrontzuggebiet. Beachtung Vorkommen windenergiesensibler Fledermausarten sind möglich. Im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BImSchG ist es erforderlich, dass tiefergehende Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt werden. Dabei sind artenschutzrechtliche Belange vertiefend zu berücksichtigen und ggf. funktionale Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fledermausfauna abzuleiten. Unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen bei einer späteren Genehmigungsplanung sind hinsichtlich der Fledermausfauna derzeitig aber keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die grundsätzlich für einen Ausschluss der Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsfläche sprechen. Es ist keine Konzentrationszone des Vogelzugs betroffen. Bedeutende Rastplätze sind eher unwahrscheinlich. Ggf. Berücksichtigung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Berücksichtigung von Abschaltzeiten während der Zugzeit) auf Ebene der Genehmigungsplanung.
29 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 144 Nr. 1 Weitersburg 174 ha/ 122 ha 4. Landschaftsbild Bewertung Die geplante Konzentrationszone erstreckt sich in ihrer Nord- Süd- Ausdehnung auf rund 3 km und befindet sich im südlichen Drittel in der Landschaftsbildeinheit Ehrenbreitsteiner Randterrasse" und zu etwa zwei Dritteln in der Einheit Kanne(n)bäcker Hochfläche. Im südlichen Teil ist die Fläche durch landwirtschaftlich genutztes, zumeist strukturreiches Offenland auf den Hangzonen des kerbartig eingeschnittenen Wüstenbachtals bzw. auf der Rheinhauptterrasse mit hohem Grünlandanteil (Wiesen, Weiden) und teils kulturlandschaftlich typischen Nutzungsstrukturen (Streuobst, Extensivgrünland) gekennzeichnet. Der nördliche Bereich der Konzentrationszone ist waldbedeckt und teils durch alte Buchenwaldbestände gekennzeichnet. Im Zusammenwirken mit den Konzentrationszonen 2a und 2b ergeben sich für die nördlichen Ortsrandbereiche von Weitersburg, Vallendar und Urbar sowie die jeweils nördlich daran angrenzenden Offenlandbereiche erhebliche Auswirkungen in Form von Maßstabsverzerrungen und einer technischen Überprägung eines weiten Horizontabschnittes. Der überwiegende Anteil der Siedlungsflächen in der Verbandsgemeinde Vallendar befindet sich in Bezug auf die geplanten Konzentrationszonen in abgewandter Lage (südwestliche Exposition in Richtung Rheintal), so dass die Wohnlagen nicht oder nur in geringem Umfang von den visuellen Beeinträchtigungen der Planung tangiert werden. Eine gewisse Vorbelastung der Fläche 1 ist insbesondere durch die angrenzende Autobahn sowie die parallel bzw. im Süden querende 110 kv-trasse sowie durch einen Sendemast an der BAB 48 gegeben. Die Konzentrationszone wirkt sich visuell vorwiegend auf die Offenlandflächen nördlich der Ortslage von Vallendar aus, da die Flächen unmittelbar an das Windeignungsgebiet angrenzen. Erläuterungen zur vorangegangen Tabelle: << = sehr gering > = hoch ± = mittel < = gering >> = sehr hoch
30 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite Flächensteckbrief 2: Nr. 2a 1. Kenndaten der Fläche Nr. 2a Vallendar 54 ha (bei Berücksichtigung eines 800 m- Siedlungsabstands)/ 14 ha (bei Berücksichtigung eines 1000 m- Siedlungsabstands) Luftbild unmaßstäblich Rote Linie: 800 m-siedlungsabstand; blaue Linie mit Schraffur: 1000 m-siedlungsabstand
31 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 146 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Topografische Karte unmaßstäblich Rote Linie: 800 m-siedlungsabstand; blaue Linie mit Schraffur: 1000 m-siedlungsabstand Entfernungen zu umliegenden Siedlungen Vallendar (Bildungsstätte): 800 m/ 1000 m Höhr-Grenzhausen: 800 m/ 1000 m Gelände / Topographie Höhenrücken mit `Puschenkopf` und `Reitert`, zwischen den kerbartig ausgeformten Talzügen von Ferbach und Feisternachtbach; natürliches Relief im Bereich einer ehem. Tongrube anthropogen überformt. Hangneigung: mäßig schwach geneigt bis steil (in den Unterhangbereichen); Höhenlage der Höhenrücken: Puschenkopf: 265 m ü.nn., Reitert: 272 m ü.nn., absteigend bis auf ca. 210 m ü.nn. im Unterhangbereich Richtung Ferbach; (Bei Berücksichtigung eines 1000 m-siedlungsabstands reduziert sich die Höhenlage auf ca. 240 m ü.nn. bis 272 m ü.nn.) Exposition: wechselnd, vorwiegend Süden
32 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 147 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Darstellung im wirksamen FNP der Verbandsgemeinde Vallendar unmaßstäblich Vorprägung Kulturlandschaft des Mittelgebirges im Übergang von ausgedehnten Waldflächen zu ackerbaulich geprägtem Offenland, visuell vorbelastet durch ehem. Tongrube (Rekultivierung), im Übrigen ohne relevante Vorbelastungen
33 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 148 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Windhöffigkeit unmaßstäblich
34 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 149 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha 2. Flächenüberlagerungen ohne Ausschlusswirkungen auf der FNP-Ebene LEP IV und Gutachten Konkretisierung der Landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften Landesweiter Biotopverbund Landesweit bedeutsamen Kulturlandschaften Regionaler Raumordnungsplan der Region Mittelrhein-Westerwald nein nein unmaßstäblich o Sonstige Waldflächen o Vorbehaltsgebiet Arten-/Biotopschutz o Vorbehaltsgebiet Rohstoffsicherung o Regionaler Grünzug Richtfunkstrecke nein
35 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 150 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Entwurf RROP 2014 unmaßstäblich o Vorranggebiet Windenergienutzung o Vorbehaltsgebiet Forstwirtschaft o Vorranggebiet Forstwirtschaft o Vorbehaltsgebiet regionaler Biotopverbund o Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus o Vorbehaltsgebiet Rohstoffabbau o Vorbehaltsgebiet besondere Klimafunktion o Regionaler Grünzug
36 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 151 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Schutzgebiete/ Schutzbereiche Wasserschutz WSG Zonen ab Stufe III Tangierung der Schutzzone III eines Wasserschutzgebiets im östlichen Teilbereich FFH-/ VS- Gebiete nicht tangiert Biotopschutz 5) kleinflächige Tangierung des schutzwürdigen Biotops Weitersburger Wald und Vallendarer Stadtwald (BK ). (Sofern ein 1000 m- Abstand zu Siedlungsbereichen berücksichtigt wird, erfolgt keine Tangierung.) Landschaftsschutzgebiet Tangierung des Landschaftsschutzgebiets Feisternachtbachtal nein (kleinflächig) Sonstiges Bodendenkmale Altablagerungen Erloschene Bergwerksfelder Genehmigungsverf. Nicht bekannt Genehmigungsverf. Genehmigungsverf. = hier stehen für die Ebene der Flächennutzungsplanung keine Daten zur Verfügung, die Prüfung erfolgt im Genehmigungsverfahren der Einzelanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
37 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 152 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha 3. Besonderer Artenschutz Besonderer Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) Gegenüber WEA sensible (kollisionsgefährdete) und störempfindliche Brutvögel Fortsetzung nächste Seite Vorkommen/ Artennachweis im räumlich funktionalen Zusammenhang Im Zusammenhang mit der Bauleitplanung wurden - abgesehen von einer Horstkontrolle - keine Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt. Aufgrund der Strukturausstattung der Fläche sind Vorkommen von windenergiesensiblen Vogelarten nicht auszuschließen. Ein in 2012 kontrollierter und in 2012 auch besetzter Rotmilan-Horst im Wüstenbachtal (Gemarkung Weiterburg) befindet sich etwa 1,1 km westlich (bei einem 800 m- Siedlungsabstand) bzw. ca. 1,7 km westlich (bei einem 1000 m-siedlungsabstand) der geplanten Konzentrationsfläche. Beachtung Es sind innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche und in ihrem Umfeld Vorkommen windenergiesensibler Vogelarten nicht auszuschließen. Im Zuge der Einzelgenehmigungsverfahren nach BIm- SchG müssen vertiefende Untersuchungen zur Avifauna durchgeführt werden. Auch unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene der Genehmigungsplanung sind derzeitig keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die grundsätzlich einer Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA-Konzentrationsfläche entgegenstehen. Aufgrund des Rotmilan-Brutplatzes in der Gemarkung Weitersburg besteht für den westlichen Randbereich der vorgesehenen Konzentrationsfläche (bei einem 800 m- Siedlungsabstand) ein Konfliktpotential durch Kollisionen, da sich der in 2012 besetzte Horstplatz, für den 3 Jahre Bestandsschutz gelten, innerhalb des empfohlenen Mindestabstands von 1,5 km befindet. Es kann in Mittelgebirgslagen von Rheinland-Pfalz im Einzelfall der Mindestabstand zum Horststandort reduziert werden, sofern durch eine spezielle Funktionsraumanalyse und wirksame Vermeidungs-, Minimierungsmaßnahmen sowie CEF- und FCS-Maßnahmen die naturschutzfachliche und -rechtliche Verträglichkeit von Windenergie-Vorhaben gewährleistet werden kann. Entsprechend erfolgt auf Ebene des Flächennutzungsplans zunächst kein genereller Ausschluss für die Bereiche unter 1500 m Abstand zum Horstplatz. Auf Ebene der Einzelgenehmigungsverfahren sind entsprechende Untersuchungen einschl. Funktionsraumanalyse durchzuführen und geeignete Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen; ggf. ist die Installation von WEA in Teilbereichen nicht möglich.
38 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 153 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha Besonderer Artenschutz (Abschnitt 3 BNatSchG) Gegenüber WEA empfindliche Fledermausarten Gegenüber WEA störungsund kollisionsgefährdete Vogelarten (Zug-/ Rastvögel) Vorkommen/ Artennachweis im räumlich funktionalen Zusammenhang Es wurden keine faunistischen Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt. Aufgrund der Strukturausstattung innerhalb der vorgesehenen WEA- Konzentrationsfläche, welche sich sowohl durch Waldflächen als auch durch Offenland auszeichnet, ist von Vorkommen von (windenergiesensiblen) Fledermausarten auszugehen. Lage im Breitfrontzuggebiet. Beachtung Vorkommen windenergiesensibler Fledermausarten innerhalb der geplanten Konzentrationsfläche sind möglich. Es ist erforderlich, dass im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren nach BIm- SchG tiefergehende Untersuchungen zur Fledermausfauna durchgeführt werden. Dabei sind artenschutzrechtliche Belange vertiefend zu berücksichtigen und ggf. funktionale Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen der Fledermausfauna abzuleiten. Es sind derzeitig unter Berücksichtigung der möglichen Vermeidungsmaßnahmen bei einer späteren Genehmigungsplanung derzeitig aber keine artenschutzrechtlichen Belange offensichtlich, die einer Windenergienutzung innerhalb der geplanten WEA- Konzentrationsfläche grundsätzlich entgegenstehen. Es ist keine Konzentrationszone des Vogelzugs betroffen. Da es sich vorwiegend um Waldflächen handelt, sind auch keine bedeutenden Rastplätze zu erwarten. Ggf. sind geeignete Vermeidungsmaßnahmen (z.b. Berücksichtigung von Abschaltzeiten während der Zugzeit) auf Ebene der Genehmigungsplanung zu berücksichtigen.
39 Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Seite 154 Nr. 2a Vallendar 54 ha/ 14 ha 4. Landschaftsbild Bewertung Die Konzentrationszone 2a befindet sich zwischen dem Ferbachtal und dem Feisternachtbachtal im Norden der Verbandsgemeinde. In ihrer Längsausdehnung (West- Ost- Richtung) erstreckt sie sich auf rund 1,7 km, an ihrer breitesten Stelle misst die Fläche etwa 650 m. Die Windeignungsfläche befindet sich vollständig in der Landschaftsbildeinheit Kanne(n)bäcker Hochfläche. Etwa ein Drittel im Süden des Gebietes wird landwirtschaftlich genutzt, die verbleibende Fläche ist bis auf einen Teilbereich einer rekultivierten Tongrube bewaldet. Erhebliche visuelle Beeinträchtigungen ergeben sich insbesondere in Bezug auf die beinhalteten und südlich angrenzenden Offenlandflächen rund um den Wandhof zwischen Feisternachtbachtal und Ferbachtal. Dieses Gebiet wird in Folge des geringen Abstandes zu der geplanten Konzentrationsfläche technogen überprägt. Es entstehen hier Maßstabsverzerrungen, der vertikale Maßstab der Landschaft - geprägt von Bäumen, Hecken und Wäldern - wird um ein Vielfaches gesprengt. Im Zusammenwirken mit den Konzentrationszonen 1 und 2b ergibt sich für die nördlichen Ortsrandbereiche der Verbandsgemeinde sowie die jeweils daran angrenzenden Offenlandbereiche zusätzlich eine technische Überprägung eines weitreichenden Horizontabschnittes von rund 4 Kilometern. Der überwiegende Anteil der Siedlungsflächen in der Verbandsgemeinde Vallendar befindet sich in Bezug auf die geplanten Konzentrationszonen in abgewandter Lage (südwestliche Exposition in Richtung Rheintal), so dass die Wohnlagen nicht oder nur in geringem Umfang von den visuellen Beeinträchtigungen der Planung tangiert werden. Eine gewisse visuelle Vorbelastung der Fläche 2a ist insbesondere durch die südlich zwischen Berg Schönstatt und Wandhof verlaufende Stromtrasse sowie die teilweise im Gebiet liegende Tongrube gegeben. Erläuterungen zur vorangegangen Tabelle: << = sehr gering > = hoch ± = mittel < = gering >> = sehr hoch
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