Projektsteuerung. Projektsteuerung Was ist das? Welche Vorteile bietet die Projektsteuerung? Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Projektsteuerung?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Projektsteuerung. Projektsteuerung Was ist das? Welche Vorteile bietet die Projektsteuerung? Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Projektsteuerung?"

Transkript

1 Projektsteuerung Projektsteuerung Was ist das? Welche Vorteile bietet die Projektsteuerung? Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Projektsteuerung? Was leistet die Projektsteuerung? Wie erfolgt die Honorierung? Welche Leistungen bietet Ihnen die Managementberatung? Literaturliste Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden

2 Projektsteuerung Was ist das? Die Situation Das Leistungsbild der Projektsteuerung fand 1976 erstmals Eingang in die HOAI. Sie grenzt sich begrifflich und inhaltlich klar von anderen Projektmanagementleistungen ab und wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( 31 HOAI) definiert. Besonders bei größeren Projekten ist es sinnvoll einen Projektsteuerer einzusetzen, um die Aufgaben des Bauherrn kompetent und fachlich qualifiziert wahrzunehmen und Bauherrenziele bei der Projektabwicklung wirkungsvoll nach außen vertreten zu können. Dabei reichen Erfahrungen in der Planung und Ausführung von Bauprojekten allein nicht mehr aus. Vielmehr sind Kenntnisse im Projektmanagement und persönliche Eigenschaften für das Gelingen eines Projektes unverzichtbar, um die Führungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen zu können. Das Leistungsbild des Projektsteuerers Ein Projektsteuerer wird mit der neutralen und unabhängigen Wahrnehmung von Bauherrenaufgaben - in organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht - beauftragt. Grundsätzlich unterstützt er die Projektleitung im Rahmen einer beratenden Tätigkeit. Der Projektsteuerer steht in keinem Vertragsverhältnis zu anderen Projektbeteiligten außer dem Bauherrn. Er hat infolgedessen keine Weisungsbefugnisse gegenüber anderen Projektbeteiligten, außer wenn der Bauherr ihn ausdrücklich bevollmächtigt. Die Leistungen, welche ein Projektsteuerer übernimmt, richten sich nach den Erfordernissen des Bauherrn. Projektsteuerung ist die Übernahme von delegierbaren Auftraggeberfunktionen, wie z.b.: Das Erstellen und Koordinieren des Programms für das Gesamtprojekt Das Aufstellen und Überwachen von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte Das laufende Informieren des Auftraggebers über die Projektabwicklung und das rechtzeitige Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers Der DVP (Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.v.) und der AHO (Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e.v.) haben das Leistungsbild der Projektsteuerung weiter entwickelt. Es dient als Grundlage, um ein klares und abgegrenztes Leistungsbild für Projektsteuerung zu schaffen. Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 2 von 13

3 Welche Vorteile bietet die Projektsteuerung? Vorteile Eine qualifizierte Projektsteuerung bietet nicht nur Bauherren, sondern auch anderen Projektbeteiligten Vorteile. Dazu gehören beispielsweise: eine fachlich und inhaltlich klare und umfassende Formulierung der Aufgabenstellung und damit eine größere Sicherheit für die Projektdurchführung eine Entlastung des Bauherrn in zeitlicher und fachlicher Hinsicht die verbesserte Transparenz und Kommunikation für alle Projektbeteiligten durch die professionelle Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Informationsflüsse zusätzliche Qualitäts-, Kosten- und Terminkontrollen im Interesse des Bauherrn Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 3 von 13

4 Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Projektsteuerung? Projektsteuerung nach HOAI 31 Der Anwendungsbereich des 31 HOAI erfasst Leistungen der Projektsteuerung, die von Auftragnehmern, insbesondere von ausgebildeten Architekten und Ingenieuren erbracht werden. HOAI 31 Projektsteuerung (1) Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere: 1. Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt, 2. Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte), 3. Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte, 4. Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen, 5. Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen, 6. Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten, 7. laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers, 8. Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren. (2) Honorare für Leistungen bei der Projektsteuerung dürfen nur berechnet werden wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden sind; sie können frei vereinbart werden. Die Bestimmung des Absatzes 2, dass die Auftragserteilung schriftlich zu erfolgen hat, ist vom BGH korrigiert worden. Der BHG erließ 1997 folgendes Urteil: 31 II Halbs.1 HOAI ist mangels Ermächtigung nichtig soweit die Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen für Projektsteuerungsleitungen davon abhängig gemacht wird, dass sie schriftlich und bei Austragserteilung getroffen worden sind. Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 4 von 13

5 Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Projektsteuerung? Zu 31 Projektsteuerung heißt es in der amtlichen Begründung zum Text: Mit steigendem Bauvolumen wachsen die Anforderungen an den Auftraggeber, seine Vorstellungen von der Bauaufgabe in die Praxis umzusetzen, wobei er die Geschehensabläufe in technischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu koordinieren, zu steuern und zu überwachen hat. Diese Tätigkeiten sind originäre Aufgaben des Auftraggebers und von den Leistungen des Architekten und Ingenieurs zu trennen. Infolge der zunehmenden Kompliziertheit der Geschehensabläufe, insbesondere durch Einschaltung von anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sind Auftraggeber ab einer bestimmten Größenordnung des Projekts nicht immer in der Lage, sämtliche Steuerungsleistungen selbst zu übernehmen. In der Praxis werden in diesen Fällen Aufträge für Leistungen bei der Projektsteuerung erteilt. Die Aufträge umfassen insbesondere Beratungs-, Koordinations-, Informations- und Kontrollleistungen. (HOAI - Text mit Amtlicher Begründung und Anmerkungen zu 31, 1976) Die AHO-Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement hat zur Vergütung eine Honorartafel entwickelt. Näheres dazu finden Sie unter dem Stichpunkt: Wie erfolgt die Honorierung? Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 5 von 13

6 Was leistet die Projektsteuerung? Grundleistungen Ein Projektsteuerer darf keine Grundleistungen der Objekt- und Fachplaner übernehmen. Dies würde sowohl dem Sinn und Zweck des 31 HOAI als auch den Interessen des Auftraggebers insgesamt widersprechen. Ähnlich wie die Leistungen der Architekten und Ingenieure werden die der Projektsteuerung im Ablauf gegliedert und dabei in so genannte Projektstufen unterteilt. Die Leistungsphasen des 15 (2) HOAI korrespondieren mit diesen Projektstufen. Die Leistungen des Projektsteuerers werden in fünf Projektstufen erbracht. Projektstufen 1. Projektvorbereitung (Projektentwicklung, strategische Planung, Grundlagenermittlung) 2. Planung (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) 3. Ausführungsvorbereitung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe) 4. Ausführung (Projektüberwachung) 5. Projektabschluss (Projektbetreuung, Dokumentation) Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 6 von 13

7 Was leistet die Projektsteuerung? Handlungsbereiche Innerhalb der Projektstufen werden folgende Handlungsbereiche unterschieden, in denen der Projektsteuerer tätig wird. Organisation, Information, Koordination, Dokumentation Unter Projektorganisation versteht man die Gesamtheit der Organisationseinheiten und der aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen zur Abwicklung eines bestimmten Projektes. Sie besteht in der Regel aus Teilen der vorhandenen Betriebsorganisation und ergänzenden projektspezifischen Regelungen. (DIN 69901) Vor dem Projektstart müssen die Zielsetzungen für das Projekt und die Organisation der Zusammenarbeit geklärt werden. Die Organisation sollte durch Aufbau- und Ablaufdiagrammen dargestellt werden. Ziele und Organisation müssen während Projektarbeit regelmäßig überprüft und gegebenenfalls fortgeschrieben werden. Auch das Aufstellen von Regeln gehört dazu. Wie werden: die Projektbeteiligten ausgewählt? Verhandlungen geführt? Aufträge vergeben? erfolgt die Überwachung von Vertragspflichten? Information Die laufende Information, Koordination und Abstimmung der Projektbeteiligten muss für alle Projektstufen sichergestellt werden. Das heißt: eine regelmäßige mündliche und schriftliche Berichterstattung eine koordinierten Datenverarbeitung die frühzeitige Erfassung und fortlaufende Aktualisierung aller erforderlichen Informationen die Festlegung, welche Informationen zum Projekt für welche Beteiligten zur Verfügung stehen sollen Koordination Regeln für Entscheidungsfindung und dokumentation müssen aufgestellt werden. Der Bauherr muss regelmäßige Projektberichte erhalten, die einheitlich aufgebaut, knapp und anschaulich sein sollten. Das sind: der Planungsstand das Genehmigungsverfahren der Baufortschritt der Auftrags-, Abrechnungs- und Zahlungsstand die Inbetriebnahmevorbereitung Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 7 von 13

8 Was leistet die Projektsteuerung? Dokumentation Sie sollte fortlaufend mindestens folgende Dokumente enthalten: Planunterlagen Baubeschreibungen Terminpläne Kostenermittlungen Leistungsbeschreibungen Vertrags- und Abrechnungsunterlagen Besprechungsprotokolle Berichte Qualitäten und Quantitäten Quantitäten Grundsätzlich muss der Bauherr mindestens die Leistungsdaten der geplanten Nutzung (z.b. Anzahl Arbeitsplätze, und geforderten Grundflächen oder Rauminhalte des Bauprojektes) angeben. Diese sind durch ihn oder einen entsprechenden Fachmann, z.b. Architekt, Betriebsplaner, Projektsteuerer, in ein Raumprogramm umzusetzen. Qualitäten Auch die Qualitäten eines Projektes, müssen soweit nicht bereits durch Normen und Vorschriften vorgegeben durch den Bauherren bestimmt werden. Diese Vorschriften werden als Qualitätserfordernisse bezeichnet. Sie müssen unterschieden werden von den darüber hinausgehenden Qualitätswünschen, die vom Nutzer bzw. in dessen Interesse in die Planung einfließen. Nutzerbedarfsprogramm und das Raum- und Funktionsprogramm einschließlich Raum-, Flächen- und Standardanforderungen sind Grundlage der Planung. Diese müssen vor Planungsbeginn abgestimmt und während der Planung fortlaufend geprüft werden. Ergänzend werden Leit- und Musterbeschreibungen ausgearbeitet. Qualitätsstandards können z.b. in einem Pflichtenheft oder Raumbuch festgelegt werden. Kosten und Finanzierung Kosten Die Kostenplanung des Gebäudes bzw. für den Planungsumfang (des Architekten) gehört zu den Grundleistungen des Architekten. Sie besteht aus Kostenermittlung, Kostenkontrolle und Kostensteuerung zur Einhaltung der Kostenziele. Darüber hinaus müssen Bauherr oder Projektsteuerer die Kostenermittlungen der Planer, des Architekten und der fachlich Beteiligten ergänzen, um die Finanzierbarkeit des Projektes auf der Grundlage der Gesamtkosten zu überprüfen bzw. zu optimieren. Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 8 von 13

9 Was leistet die Projektsteuerung? Stellt der Projektsteuerer selbst die Kostenplanung auf, ist die von ihm normalerweise durchzuführende Prüfung der Kostenermittlung gegenstandslos. Die Kontrollfunktion der Projektsteuerung entfällt. Bei der Ermittlung der Kosten wird er jedoch nicht unbedingt den vollen Planungsinhalt erfassen können, da ihm lediglich die Planunterlagen und Beschreibungen vorliegen, und er niemals so gut in die Planung eingebunden ist, wie der Architekt selbst. Finanzierung Zur Finanzierung eines Projektes müssen in der Regel Investitionsmittel beantragt und eine Projektbuchhaltung eingerichtet werden. Gegenstand einer mittelfristigen Finanzplanung ist die Abschätzung des Mittelbedarfs und des Mittelabflusses. Die Mittel (Eigen- und Fremdkapital) muss der Bauherr beschaffen. Er benötigt zur Liquiditätsplanung Informationen über den Planungs- und Baufortschritt, Eingang, Bearbeitung und Zahlungsziele der Rechnungen in Form des aktuellen Standes sowie die Vorschau in Monats-, Quartals- und Jahresintervallen bis zum Abschluss des Projektes (unter Beachtung des Ablaufs der Verjährungsfristen und der Freigabe von Sicherheitseinbehalten). Termine, Kapazitäten und Logistik Termine Die Terminplanung aus Sicht des Bauherrn umfasst die Gesamtdauer des Projektes von der Bedarfsplanung bis zur Inbetriebnahme einschließlich der Verfolgung der Mängelbeseitigung. In den meisten Fällen gibt der Bauherr die Termine der Inbetriebnahme vor. Ziel der Terminplanung ist es, die optimale Dauer der Ausführung zu ermitteln und einzuhalten. Ausgehend von den Vorgaben des Bauherrn stellen Planer und ausführende Firmen Termine auf bezogen auf die einzelnen Vertragsleistungen. Bauherr und Objektplaner koordinieren in Bezug auf den gesamten Bauablauf jeweils Teile davon. Zur Terminsteuerung gehören auch alle Maßnahmen, um Abweichungen zu beseitigen, die bei der Terminkontrolle festgestellt wurden. Zu den häufigsten Abweichungen gehören Verzögerungen des Bauablaufes. Sie beginnen in einzelnen Fachbereichen oder Gewerken, wirken sich jedoch schnell auf den gesamten Bauprozess aus. In solchen Fällen muss der Ablauf beschleunigt werden, um die geplante Fertigstellung zu gewährleisten. Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 9 von 13

10 Was leistet die Projektsteuerung? Kapazitäten Eine Optimierung der Kapazitäten gehört ebenfalls zum Projektmanagement. Sowohl die Planungsbüros als auch die ausführenden Firmen streben eine gleichmäßige und möglichst hohe Auslastung ihrer vorhandenen Kapazitäten an. Der Bauherr hat jedoch eigene Wünsche für den Einsatz dieser Kapazitäten für sein Projekt. Der Projektsteuerer muss nun die betriebliche Optimierung der beteiligten Büros und Unternehmen mit den Vorstellungen des Bauherrn in Einklang bringen. Logistik Im Rahmen der Projektvorbereitung sind auch die Gesichtpunkte der Logistik zu berücksichtigen. Wird die Logistik während des Projektfortschritts geändert, müssen die Auswirkungen, die daraus auf das Projekt folgen untersucht werden. Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 10 von 13

11 Wie erfolgt die Honorierung? Honorarvereinbarungen Mit Inkrafttreten der HOAI am wurde durch den 31 HOAI Projektsteuerung erstmals Leistungen des Auftraggebers in eine Honorarordnung für Architekten und Ingenieure integriert. Das Honorar für die Leistungen der Projektsteuerung muss allerdings frei vereinbart werden: auf der Grundlage anrechenbarer Kosten als Aufwand nach Mann-Monatssätzen oder Tagesverrechnungssätzen oder als Gesamtpauschale Die AHO-Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement hat für die Vergütung von Leistungen der Projektsteuerung einen Vorschlag erarbeitet. Die Honorartafel der AHO kann als Anhaltspunkt für die Vereinbarung eines Honorars dienen und wird von der Mehrzahl der Auftraggeber- und Auftragnehmer akzeptiert. Sie stellt jedoch keine verbindliche Preisverordnung dar. Nach dieser Honorartafel liegt das Honorar bei ca. 1,5 bis drei Prozent der anrechenbaren Kosten. Darüber hinaus gliedert sich das Leistungsbild der Projektsteuerung in mehrere Projektstufen. Diese werden - bezogen auf die Grundleistungen - wie folgt berechnet: Projektstufen Projektvorbereitung 26 Planung 21 Ausführungsvorbereitung 19 Ausführung 26 Projektabschluss 8 Bewertung der Grundleistungen in v. H. des Grundhonorars nach 207 (1) Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 11 von 13

12 Welche Leistungen bietet Ihnen die Managementberatung? Lehrgang Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich an insgesamt sechs Tagen unter Leitung von hoch qualifizierten Fachexperten im Bereich Projektsteuerung ausbilden zu lassen. Übersicht über die Inhalte des Lehrgangs: Grundlagen des Projektmanagements Bauherrenaufgaben, insbesondere Projektleitung Das Betätigungsfeld des Projektsteuerers Leistungsbilder, Vertrag und Vergütung der Projektsteuerung Handlungsbereich A Organisation, Information, Koordination und Dokumentation Handlungsbereich B Handlungsbereich C Handlungsbereich D Projektentwicklung Projektmanagement in der Planung Organisation der Inbetriebnahme Abschlussprüfung und Diskussion Qualitäten und Quantitäten Kostenplanung und Finanzierung Termine, Kapazitäten und Logistik Ausführliche Informationen finden Sie anliegend oder auf der Seite der Managementberatung unter Dort sind auch alle aktuellen Veranstaltungen für Sie aufgelistet und online buchbar. Sie haben noch Fragen oder benötigen weitere Informationen? Kontakt: Managementberatung für Architekten und Ingenieure Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Bierstadter Straße 2, Wiesbaden Telefon: Fax: managementberatung@akh.de Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 12 von 13

13 Literaturliste Reihe Planungs- und Bauökonomie Band 1: Grundlagen der wirtschaftlichen Bauplanung Dietrich-Alexander Möller 4., völlig überarbeitete Auflage 2001 Oldenbourg Verlag München Wien ISBN Band 2: Grundlagen der wirtschaftlichen Bauausführung Dietrich-Alexander Möller, Wolfdietrich Kalusche 4., völlig überarbeitete Auflage 2000 Oldenbourg Verlag München Wien ISBN Übungsbuch zur Planungs- und Bauökonomie Wirtschaftslehre für Bauherren und Architekten Dietrich-Alexander Möller, Wolfdietrich Kalusche 4., völlig überarbeitete Auflage 2002 Oldenbourg Verlag München Wien ISBN Literatur zur Projektsteuerung Projektmanagement für Bauherren und Planer Wolfdietrich Kalusche 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2005 Oldenbourg Verlag München Wien ISBN Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung erarbeitet von der AHO- Fachkommission Projektsteuerung / Projektmanagement Nr. 9 der Schriftenreihe des AHO 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2004 AHO e.v. Berlin ISBN Recht der Projektsteuerung Projektmanagement, Projektsteuerung, Projektcontrolling und Construction, Management für Immobilien und Bauprojekte Klaus Eschenbruch 2., überarbeitete Auflage 2002 Werner Verlag Düsseldorf ISBN Projektabwicklung Handbuch für die planerische und baupraktische Umsetzung Walter Volkmann 2., überarbeitete und erweiterte Auflage 2003 Verlag für Wirtschaft und Verwaltung Essen ISBN Managementberatung Akademie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Wiesbaden Seite 13 von 13

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Einsatz von Lasten-/Pflichtenheften

Einsatz von Lasten-/Pflichtenheften Einsatz von Lasten-/Pflichtenheften bei der Planung und Realisierung von Gebäudeautomationssystemen Prof. Achim Heidemann Studiengang Facility Management Automationssysteme in der Anwendung Vortrag GLT-Anwendertagung

Mehr

Freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606

Freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Mitglied beim Bundesverband freier Sachverständiger. Nr.1380 / 4606 Über den Autor: Er ist gewerblich tätiger Architekt / Generalplanung und Baubetreuung. Eingetragen in die Architektenliste bei der Architektenkammer Baden - Württemberg unter Nr. 30 494 Freier Sachverständiger

Mehr

6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013

6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 6. Baukirchmeistertagung 20./21.09.2013 Kleine Einführung in die HOAI 2013 Was bedeutet HOAI? HOAI bedeutet: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Die HOAI ist eine Preisrechtsregelung (ähnlich

Mehr

Pflichtenheft Projektsteuerung Auftraggeber: Projekt:

Pflichtenheft Projektsteuerung Auftraggeber: Projekt: Pflichtenheft Projektsteuerung Auftraggeber: Projekt: Das folgende Leistungsbild basiert auf den Untersuchungen zum Leistungsbild des 31 HOAI und zur Honorierung für die Projektsteuerung erarbeitet von

Mehr

Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen.

Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen. Bautechnik Kompetente Objektplanung für Hoch- und Tiefbau Bautechnik Komplettleistungen Kontinuierliche Begleitung des Bauprojektes Maßgeschneiderte Konzepte, wirtschaftliche Lösungen. Die ISW-Technik

Mehr

29.08. 18.06. Projektsteuerung

29.08. 18.06. Projektsteuerung 29.08. 18.06. Das Ingenieurbüro DAR ist im Jahr 1915 gegründet worden und kann als unabhängiges Beratungs- und Planungsbüro auf eine erfolgreiche Tätigkeit bei Umweltschutz- und Infrastrukturmaßnahmen

Mehr

HOAI anrechenbare Kosten. RifT AHO. Architekten. Ingenieure Honorarzone. SiGeKo. HOAI-Rechner Pro Beispielrechnungen. Leistungsbild.

HOAI anrechenbare Kosten. RifT AHO. Architekten. Ingenieure Honorarzone. SiGeKo. HOAI-Rechner Pro Beispielrechnungen. Leistungsbild. 1 2 Y2 Y Y1 1 Parameter Honorar Anrechenbar X1 Werte 168.756,23 1.102.156,25 100% 2 X Y = X2 X -X1 X2 -X1 (Y2 -Y1) + Y1 HOAI anrechenbare Kosten Umbauzuschlag Honorarsatz Architekten RifT AHO besondere

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512

GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 GPA-Mitteilung Bau 2/2000 Az. 600.512 01.07.2000 Freihändiges Suchverfahren bei Vergabe von HOAI-Leistungen Nach 2 der Vergabeverordnung i.d.f. vom 29.09.1997 (BGBl. I S. 2384) sind die kommunalen Auftraggeber

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

Deutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen 2013/S 191-329532

Deutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen 2013/S 191-329532 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:329532-2013:text:de:html Deutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen 2013/S 191-329532 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen

Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Abnahme und Abschlagszahlungen gemäß 15 HOAI 2013 und ihre Rechtsfolgen Informationsforum für Ingenieure und Architekten am 18.03.2015 in Aachen Rechtsanwalt Olaf Silling Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Planen. Finanzieren. Bauen.

Planen. Finanzieren. Bauen. Planen. Finanzieren. Bauen. Immobilienrealisierung mit Asset Structuring 2 Immobilienrealisierung. Commerz Real Asset Structuring Immobilien sind reale Werte. Und dennoch entstehen diese Werte nicht durch

Mehr

Handwerker-Ablauf..com.» Wir sprechen Handwerk

Handwerker-Ablauf..com.» Wir sprechen Handwerk Handwerker-Ablauf.com» Wir sprechen Handwerk 2 3 Hilfe bei Ihren Angeboten? Jederzeit gerne. Handwerker-Ablauf Angebotsphase 3 3 Kundenanfrage: Im Normalfall erhalten Sie eine direkte Angebotsanfrage von

Mehr

LSiC Gewährleistungsmanagement Allianz Arena München

LSiC Gewährleistungsmanagement Allianz Arena München LSiC Gewährleistungsmanagement Allianz Arena München Ein UFO am Stadtrand Münchens Wer das Autobahnkreuz München-Nord passiert, sieht die Allianz Arena schon von weitem scheinbar schwerelos und überirdisch

Mehr

Veranstaltungen mit Dolmetschern- Tipps zu Planung und Durchführung

Veranstaltungen mit Dolmetschern- Tipps zu Planung und Durchführung 1 Veranstaltungen mit Dolmetschern - Tipps zu Planung und Durchführung Veranstaltungen mit Dolmetschern- Tipps zu Planung und Durchführung Natürlich müssen alle Veranstaltungen, gleich welcher Art, gut

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Baulanderschliessung für Kommunen. Wir erschliessen Für sie GanZ neue PersPeKTiven in ihrer Kommune. Gute Ideen voller Energie.

Baulanderschliessung für Kommunen. Wir erschliessen Für sie GanZ neue PersPeKTiven in ihrer Kommune. Gute Ideen voller Energie. Baulanderschliessung für Kommunen Wir erschliessen Für sie GanZ neue PersPeKTiven in ihrer Kommune. Gute Ideen voller Energie. Wir Entlasten sie von allen aufgaben. Die Erschließung von Neubau- und Gewerbeflächen

Mehr

PROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTMANAGEMENT NUTZER-PROJEKTMANAGEMENT FM-CONSULTING

PROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTMANAGEMENT NUTZER-PROJEKTMANAGEMENT FM-CONSULTING PROJEKTENTWICKLUNG PROJEKTMANAGEMENT NUTZER-PROJEKTMANAGEMENT FM-CONSULTING K U R Z P R O F I L KOMPETENT PROFESSIONELL INNOVATIV Dipl.-Ing. Axel Moritz Geschäftsführender Gesellschafter Wertorientierter

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

»Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.«

»Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.« »Die Erde ist nur einer der um die Sonne kreisenden Planeten.«Nikolaus Kopernikus (1473-1543) Dienstleistungen für die kommunale Zukunft »Menschen mit einer neuen Idee gelten so lange als Spinner, bis

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Für die Typen Angebot/Honorarrechnung/Schlussrechnung können folgende Honorarermittlungen durchgeführt werden:

Für die Typen Angebot/Honorarrechnung/Schlussrechnung können folgende Honorarermittlungen durchgeführt werden: 56A Honorarrechnung (Stand: 01.08.2013) Das Programm 56A dient zum Erstellen von Rechnungen und Angeboten nach HOAI. Dabei kann unter den Varianten HOAI 2013 und der Vorgängerversionen aus den Jahren 2009

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing

Verordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund

Mehr

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)

Beispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party) Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Presseartikel Luxemburg, den 18. Juni 2015 Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Wenn man den Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, ist es empfehlenswert sich zuerst von einem Energieexperten

Mehr

Ohne Projekte geht nichts mehr?!

Ohne Projekte geht nichts mehr?! Ohne Projekte geht nichts mehr?! 0 PROJEKTE SIND POLITIK Alles ist ein Projekt Die Inflation des Projektbegriffes. bedeutet nicht, dass es überall Projektmanagement braucht man muss schon sehr genau hinschauen

Mehr

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS) Allgemeine Hinweise zum Projektantrag Den Prüferinnen und Prüfern der Industrie- und Handelskammer

Mehr

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern Verträge mit anderen Planern 1/22 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22 Präambel Das Architekturbüro...

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)

Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)

Mehr

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung

Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Erlaubnisscheine bei der Instandhaltung Werner Weiß BASF SE Standort Ludwigshafen 22.09.2010 Werner Weiß, BASF SE 1 BASF SE Standort Ludwigshafen Stammwerk Fläche ca 10 km² Mitarbeiter ~ 32 500 Kontraktorenmitarbeiter

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing

Verordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005

Mehr

Professionelles Durchführen von Serviceprojekten Machen Sie die Theorie in einer eigenen Fallstudie zur Praxis

Professionelles Durchführen von Serviceprojekten Machen Sie die Theorie in einer eigenen Fallstudie zur Praxis Certified Projektmanager Service (ISS) Professionelles Durchführen von Serviceprojekten Machen Sie die Theorie in einer eigenen Fallstudie zur Praxis Wenn Sie sich fragen was das Besondere an Serviceprojekten

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung

Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung Lode Projektmanagement GmbH Projektsteuerung Bauüberwachung Objektbetreuung 01067 Dresden, Berliner Strasse 7 Telefon 0351 494 17 12 Telefax 0351 494 17 16 IHRE PROJEKTE NEUBAU SANIERUNG MODERNISIERUNG

Mehr

Projektierung und Ausführung von Gebäude-Sanierungen zur Energieeinsparung

Projektierung und Ausführung von Gebäude-Sanierungen zur Energieeinsparung Projektierung und Ausführung von Gebäude-Sanierungen zur Energieeinsparung Beratung Beantragung der Fördergelder Ausschreibung Bauüberwachung Bauabnahme Gutachten Garantie mit Preis- und Qualitätsgarantie

Mehr

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung

Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele

Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele Modellbildungssysteme: Pädagogische und didaktische Ziele Was hat Modellbildung mit der Schule zu tun? Der Bildungsplan 1994 formuliert: "Die schnelle Zunahme des Wissens, die hohe Differenzierung und

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt

Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Sebastian Moser Dipl.-Ing. (FH) Architekt Neubeuern, 08.10.2013 Vorstellung Architekt bei der Bauunternehmung Emil Hönninger in München Tätigkeit im Bereich Schlüsselfertigbau und Generalunternehmerkalkulation

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Workflows verwalten. Tipps & Tricks

Workflows verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2. Workflows / Genehmigungsprofile verwalten 2.1 Erstes Genehmigungsprofil einrichten 5 2.2 Zweites Genehmigungsprofil einrichten 11 2.3 Workflow

Mehr

Kostenplanung und AVA in Zeiten von BIM

Kostenplanung und AVA in Zeiten von BIM Roadshow praxisbau 2016 in Baden-Württemberg Kostenplanung und AVA in Zeiten von BIM Wendelin Christ G&W Software AG Leitung Vertrieb Region Südwest Geschäftsstelle Stuttgart Inhalt 1. Wer ist G&W? 2.

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

IMMOBILIEN MIT SICHERHEIT

IMMOBILIEN MIT SICHERHEIT IMMOBILIEN MIT SICHERHEIT Herzlich willkommen bei Gilbers & Baasch. Seit unserer Unternehmensgründung im Jahre 1995 durch Gregor Gilbers (rechts) und Klaus Baasch gehen wir gemeinsam mit unseren Kunden

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und

Mehr

Informationen zu Kapitel 1

Informationen zu Kapitel 1 Informationen zu Kapitel 1 Rahmenbedingungen von Bauprojekten Beteiligte des Prozesses Aufbauorganisation Ablauforganisation Handlungsbereiche des Projektmanagements Nachhaltigkeit 1. 4 Rahmenbedingungen

Mehr

pm k.i.s.s. Einleitung 1. Kapitel pm k.i.s.s. Einleitung pm k.i.s.s. Seite 9

pm k.i.s.s. Einleitung 1. Kapitel pm k.i.s.s. Einleitung pm k.i.s.s. Seite 9 pm k.i.s.s. Einleitung 01 1. Kapitel pm k.i.s.s. Einleitung Seite 9 01 pm k.i.s.s. Einleitung Ausgangssituation 1.1 Ausgangssituation Die Bedeutung des Projektmanagements steigt stetig. Grund dafür sind

Mehr

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009

Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines

Mehr

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren,

Information zur Revision der ISO 9001. Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Dokument möchten wir Sie über die anstehende Revision der ISO 9001 und die sich auf die Zertifizierung ergebenden Auswirkungen informieren. Die folgenden Informationen

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren

5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren Erfahrungsaustausch 5. EErfahrungsaustausch der Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen 27. November 2002, 09.00-16.30 Uhr RAB 30: Geeigneter Koordinator Diese Regel bietet dem

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

PRESSEINFORMATION. Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum. Deutsche Glasfaser

PRESSEINFORMATION. Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum. Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser Deutsche Glasfaser stellt Generalunternehmen Ultimatum Unternehmen distanziert sich von Dumpinglöhnen und droht mit Kündigung des Auftrags Projektaufträge werden komplett an Generalunternehmer

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Beste Arbeitgeber in der ITK Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.

Mehr

Gewerke übergreifend gestalten. Gebäude-System-Designer.

Gewerke übergreifend gestalten. Gebäude-System-Designer. Gewerke übergreifend gestalten. Gebäude-System-Designer. 1 Gebäude-System-Design Hintergrund der Weiterbildung zum Gebäude-System-Designer sind die rasante Entwicklung moderner technischer Gebäudeausrüstung

Mehr

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft "Arbeitskreis Fachkräftesicherung"

Vorbemerkung. 1 Arbeitsgemeinschaft Arbeitskreis Fachkräftesicherung Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Schwedt/Oder, der Stadt Prenzlau, der Stadt Templin, der Stadt Angermünde sowie dem Landkreis Uckermark zur Umsetzung der Projekte im Rahmen des GRW-Regionalbudgets

Mehr

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie?

Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Verständnisfragen. Was bedeutet Mediation für Sie? Bearbeitungsstand:10.01.2007 07:09, Seite 1 von 6 Mediation verstehen Viele reden über Mediation. Das machen wir doch schon immer so! behaupten sie. Tatsächlich sind die Vorstellungen von dem, was Mediation

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Informationen für Enteignungsbetroffene

Informationen für Enteignungsbetroffene 1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

Für Immobilien Besitzer

Für Immobilien Besitzer Für Immobilien Besitzer A.M.D. GmbH Im Namen des Kunden Herzlich willkommen in unserem familiengeführten Betrieb. Dienstleistungen werden von Menschen für Menschen gemacht. Im Namen des Kunden A.M.D. GmbH,

Mehr

Tipps für die Praktikumsbewerbung.

Tipps für die Praktikumsbewerbung. Tipps für die Praktikumsbewerbung. Eine vollständige und professionelle Bewerbung erhöht Ihre Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Dabei stellen wir an Online-Bewerbungen die gleichen Anforderungen, wie

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN.

GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. GEMEINSAM MIT IHNEN SETZEN WIR DIE SEGEL, UM IHR LEBENSWERK SACHTE UND SICHER IN EINEN NEUEN HAFEN ZU STEUERN. UNTERNEHMENSNACHFOLGE NUR WER WEISS, WO DAS ZIEL SEINER REISE IST, KANN AUCH DIE SEGEL RICHTIG

Mehr

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch

Version 1.0.00. White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch White Paper ZS-TimeCalculation und die Zusammenarbeit mit dem iphone, ipad bzw. ipod Touch Seite 1/8 Z-Systems 2004-2011 Einführung Das iphone bzw. der ipod Touch wird von ZS-TimeCalculation mit Hilfe

Mehr