Produktinformationsblatt zur GVI-Gruppen-Privat-Haftpflichtversicherung

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1 Produktinformationsblatt zur GVI-Gruppen-Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Zertifikat und den beigefügten Versicherungsbedingungen. Allgemeine Informationen 1. Art der Versicherung Wir bieten Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung an. Grundlage sind die Verbraucherinformationen inkl. Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen (BBR) und Vereinbarungen. 2. Umfang der Versicherung Die Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken, bis zur gewählten Versicherungssumme. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, z.b. als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr im Ausland bei Sport in Haus und Wohnung Unsere Produktlinie PHV VARIO Komfort beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B. Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Verlust privater fremder Schlüssel, gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen inklusive Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie unserer aktuellen Deckungsübersicht entnehmen. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens, sowie die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Unsere Produktlinie PHV VARIO Komfort GVI beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z.b. Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Verlust privater fremder Schlüssel, gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen inklusive Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie unserer aktuellen Deckungsübersicht der entnehmen. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, durch unsere nachstehend genannten VARIO-Pakete den Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu ergänzen: VARIO Paket Freizeit VARIO Paket Beruf VARIO Paket Recht VARIO Paket Erweiterte Vorsorge Es stehen Ihnen die Tarif-Varianten Familie, Single, 60 Aktiv und mit einem Selbstbehalt zur Verfügung. Eine Erläuterung unserer Tarif-Varianten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Deckungsübersicht. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 3, 10 und sogar 50 Mio. EUR wählen. Darüber hinaus bieten wir für beamtete und angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst die Möglichkeit auf Einschluss einer Lehrer- Haftpflichtversicherung an. In Verbindung mit der Lehrer-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen 3 und 10 Mio. EUR wählen. 3. Beitrag Die Höhe Ihres Beitrages ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und Art der Zahlweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Beitragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. 4. Ausschlüsse Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere vorsätzlich herbeigeführte Schäden Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie in unter Ziffer 7 der zugrunde liegenden AHB sowie in den jeweiligen BBR. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der AHB. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind mit, z.b. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eine Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 3, 4 und 13 der AHB. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung) sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 25 AHB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 AHB. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum im Zertifikat / in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung hierbei drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB. 9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der beigefügten AHB Tarifinformationen Selbstbehalt Je Schadensfall besteht ein einheitlicher Selbstbehalt (SB) von wahlweise 0 Euro oder 150 Euro Der SB reduziert sich ein Jahr nach dem Versicherungsbeginn jährlich um 50 Euro bis auf 0 Euro. wenn in diesem Jahr keine Schadenszahlung in einem Haftpflichtfall erfolgt ist. Bei einer Schadenszahlung in einem Haftpflichtfall wird die zum Zeitpunkt des Schadenseintritts gültige Höhe des SB berücksichtigt. Nach jeder Schadenszahlung in einem Haftpflichtfall erhöht sich der SB für jeden Haftpflichtfall auf den beantragten Ursprungsbetrag. Ab dem nächsten schadensfreien Jahr greift das Einstufungsmodell für den SB und der SB wird entsprechend reduziert. PHV3-Produktinfo Stand Seite 1 von 2

2 Deckungsübersicht Die Leistungen sind verkürzt wiedergegeben. Maßgebend ist der Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Allmählichkeitsschäden / inklusive Rückstau aus dem Straßenkanal, bis Versicherungssumme Abwasserschäden gilt für Schadenersatzforderung ohne Mindestschadenhöhe aus der Eigenschaft des Schädigers als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines KFZ denen vorsätzliches Handeln des Schädigers zugrunde liegt Ausfalldeckung die aus der Eigenschaft des Schädigers als Tierhalter oder hüter entstanden sind bei Vorlage eines rechtskräftig vollstreckbaren Urteils gegen den Schädiger (Gericht EU, Norwegen, Schweiz, Lichtenstein, Island) (Korrespondenzanschrift im Inland, Abbuchung v. deutschem Konto): Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt und in außereuropäischen Ländern bis zu 5 Jahren Kautionszahlungen im Ausland, Höchstersatzleistung Bauherrenrisiko Bausumme bis , im selbstgenutzten Risiko (Postanschrift) unbegrenzt Berufliche Tätigkeit Tätigkeit als Handelsvertreter ohne Warenlager, ohne Personal und ohne externe Büros (gegen Mehrbeitrag) Betriebspraktika, Ferienjobs keine berufliche, betriebliche Tätigkeit Deliktunfähigkeit Schäden durch gesetzlich deliktunfähige Personen, Höchstersatzleistung Ehrenämter keine hoheitliche Tätigkeit Elektronischer Datenaustausch, private Nutzung von Internet oder , etc. Internetnutzung Flüssiggastanks Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz eines Flüssiggastanks Gefälligkeitshandlungen Höchstersatzleistung Gewässerschaden Anlagen-Risiko: Heizöltank im selbstgenutzten Risiko (Postanschrift) bis 3 Mio. Hüten fremder Hunde und Pferde nicht gewerbsmäßig selbstgenutzte Immobilien in Europa (Ferienwohnung, Ferienhaus, Eigentumswohnung) Immobilienbesitz selbstgenutztes Einfamilienhaus im Inland unbebaute Grundstücke bis qm Gesamtfläche Innovationsgarantie zukünftige Bedingungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert Kitesport Besitz und Verwendung von Geräten wie z.b. Kite-Drachen, -Boards, -Buggys unbegrenzt Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Kinderfahrzeuge, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Golfwagen, Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Kraftfahrzeug Nur auf nicht öffentlichen Plätzen verkehrende Fahrzeuge ohne Rücksicht auf Höchstgeschwindigkeit fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, ohne Führerscheinpflicht Laborarbeiten Schäden aus der Teilnahme am fachpraktischen Unterricht, max. 10 Mio. Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV Schäden an Wohnräumen und zu privaten Zwecken gemieteten Räumen, max. 10 Mio. Schäden an beweglichen Sachen (Inventar) in Hotels, Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Schlafwagen, Schiffskabinen etc.; Mietsachschäden Höchstersatzleistung Ehepartner, Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis Mitversicherte Personen bei Familie zum Abschluss der Erstausbildung und 60 Aktiv in häuslicher Gemeinschaft lebende unverheiratete Personen Eltern und Großeltern des VN, auch wenn diese in einem Pflegeheim leben Modellfahrzeuge (ferngelenkte) in unbegrenzter Anzahl ohne Einschränkung der Höchstgeschwindigkeit Personenschäden untereinander innerhalb des versicherten Personenkreises Photovoltaikanlagen / Solaranlagen Verkehrssicherungspflicht aus dem Besitz inklusive der Einspeisung von Strom ins öffentliche Stromnetz Regressansprüche bei Lebenspartnern von Sozialversicherungsträgern, Trägern der Sozialhilfe und privaten Krankenversicherungsträgern Reiten o. Fahren fremder Pferde/Fuhrwerke soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht fremde private Schlüssel Schlüsselverlust: Höchstersatzleistung Surfbretter Besitz und Führen eigener u. geliehener Geräte Tagesmutter Mitversichert ist die Tätigkeit als Tagesmutter auch gegen Entgelt (bis 6 Kinder) von Eigentumswohnungen im Inland von bis zu zwei Wohneinheiten oder bis zu einem Bruttojahresmietwert von in einem selbst bewohnten Vermietung Mehrfamilienhaus einzelner Zimmer auch an Urlauber einzelner Räume auch zu gewerblicher Nutzung in einem selbst bewohnten Mehrfamilienhaus; von Garagen und Stellplätzen Vorsorgeversicherung bis Versicherungssumme, max. 10 Mio. Beschädigung, Vernichtung, Verlust fremder gemieteter oder geliehener Sachen 1 VARIO-Paket Höchstersatzleistung bis / 150 SB, inklusive medizinischer Geräte (z.b. Dialysegerät) (Mehrbeitrag) Besitz und Gebrauch eigener Segelboote bis 15 m² Segelfläche Besitz und Gebrauch eigener Motorboote bis 5 PS Freizeit Be- und Entladeschäden Höchstersatzleistung , 150 SB Mallorca-Deckung 2 VARIO-Paket (Mehrbeitrag) Beruf Beruflicher Schlüsselverlust Höchstersatzleistung Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden Höchstersatzleistung , 150 SB Gelistete Nebentätigkeiten bis Jahresumsatz 3 VARIO-Paket (Mehrbeitrag) Recht Rechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung 4 VARIO-Paket (Mehrbeitrag) Erweiterte Vorsorge Kein Deckungsnachteil gegenüber Mitbewerbern im Schadenfall Verzicht auf Selbstbeteiligungen (SB) sowie auf Begrenzungen der Höchstersatzleistungen (Sublimits) bis zu den im deutschen Markt erreichbaren Summen innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme. Der Versicherungsschutz der HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT entspricht der vom Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindeststandards und beinhaltet darüber hinaus noch weitere wichtige Einschlüsse. PHV3-Produktinfo Stand Seite 2 von 2

3 Kundeninformation GVI-Gruppen- Haftpflichtversicherungen Nachfolgend wollen wir Ihnen wesentliche Informationen zum Vertragsverhältnis geben, die für alle bei uns abgeschlossenen Gruppenversicherungsverträge von Bedeutung sind. Versicherungsnehmer ist jeweils die Geld und Verbraucher e.v. (GVI). Als GVI-Mitglied können Sie den Gruppenversicherungsverträgen beitreten. Da es sich um einen Überblick handelt, sind die Regelungen nicht abschließend. Bitte beachten Sie daher auch die benannten Verweise. 1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers und des Versicherungsnehmers Versicherer Haftpflichtversicherungen Haftpflichtkasse Darmstadt -Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG, Sitz der Gesellschaft: Roßdorf bei Darmstadt, Registergericht Darmstadt HRB 1204 Arheilger Weg 5, Roßdorf, Postfach 1126, Roßdorf Telefon: 06154/ , Telefax: 06154/ , Internet: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Hubert-Ralph Schmitt, Vorstand: Dieter Grathwohl (Vorsitzender), Karl-Heinz Fahrenholz, Roland Roider. Versicherungsnehmer der GVI-Gruppenversicherungen GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.v. (GVI), Neckargartacher Str. 90, Heilbronn, Telefon , Fax , Internet: Registergericht Heilbronn (VR 1793), Vorstand: Siegfried Karle, Jürgen Buck 2. Identität und ladungsfähige Anschrift sonstiger gewerblich tätiger Personen Die GVI-Gruppenversicherungen werden von der Geld und Verbraucher-Verlags GmbH & Co. KG vermittelt und verwaltet. Die GVI ist Alleininhaber der Geld und Verbraucher Verlags-GmbH & Co. KG. KG (GuV): Amtsgericht Stuttgart (HRA ). Komplementärin: Geld und Verbraucher Verlagsverwaltungs-GmbH, Amtsgericht Stuttgart (HRB ). Geschäftsführer: Siegfried Karle. Die Komplementärin ist im Versicherungsvermittlerregister unter der Nummer D-TTTR-GQ5EC-74 als Versicherungsmakler ( 59 Absatz 3 VVG) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 GewO durch die IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20, Heilbronn eingetragen. GuV-Adresse: Neckargartacher Str. 90, Heilbronn. Telefon , Fax Ladungsfähige Anschrift und gesetzliche Vertretung Die in Ziffer 1 und 2 genannten Versicherer; Versicherungsnehmer und sonstige gewerblich tätige Personen werden vertreten durch den Vorstand bzw. Geschäftsführer unter der o.g. Anschrift. 4. Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers / Aufsichtsbehörde Der Versicherer betreibt vorwiegend Erstversicherungsgeschäft im Inland. Weitere Geschäftsbereiche sind in der Satzung ausgewiesen. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) - Sektor Versicherungsaufsicht -, Graurheindorfer Str. 108, Bonn 5. Regelungen zum Garantiefonds sind nicht anzuwenden. 6. Merkmale der Versicherungsleistung: Die für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen und weiteren Vereinbarungen (u.a. Merkblatt zur Datenverarbeitung) sind in unserem Antrag/Angebot und/oder dem Zertifikat/Versicherungsschein genau benannt. Bitte prüfen Sie, ob diese Unterlagen vollständig dem Antrag/Angebot angeheftet sind und Sie somit rechtzeitig davon Kenntnis nehmen konnten. Die Versicherungsleistung ergibt sich aus dem Zertifikat/Versicherungsschein und den weiter genannten Vertragsbestimmungen. Einen Überblick über die Vertragsleistung finden Sie zu jedem Produkt im Produktinformationsblatt. Jedes genannte Dokument und weitere Informationen können Sie auf der Homepage eingesehen und herunter geladen werden. Sofern im Zertifikat/Versicherungsschein vom Antrag/Angebot abgewichen wurde, ist dies durch Hervorhebung kenntlich gemacht worden. Die Abweichungen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht binnen eines Monats ab Zugang des Zertifikats/Versicherungsscheines in Textform unter der in Ziffer 2 benannten Anschrift der GuV widersprochen wird. 7. Gesamtpreis der Versicherung: Den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile entnehmen Sie bitte unserem Antrag/Angebot und der Tarifinformation sowie später dem Zertifikat/Versicherungsschein. 8. Zusätzlich anfallende Kosten: Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben - außer Rechnungsgebühren, Mahngebühren sowie Kosten bei Nichteinlösung im Rahmen eines Lastschriftverfahrens. Sofern Zusatzleistungen außerhalb der normalen Vertragsverwaltung in Anspruch genommen werden, richten sich die Gebühren nach der jeweils aktuellen Gebührentabelle. Die Gebührentabelle kann auf der Homepage eingesehen und herunter geladen werden. 9. Prämie: Der im Zertifikat/Versicherungsschein ausgewiesene erste Beitrag ist unverzüglich nach Ablauf der Widerrufsfrist gemäß Ziffer 13 zu zahlen. Bei Lastschrifteinzug ziehen wir den Betrag ein. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Beitragszahlung, weil der Versicherer im Falle eines Zahlungsverzuges nach 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zum Rücktritt berechtigt und im Versicherungsfall leistungsfrei sein kann. Wegen der weiteren Einzelheiten zur Prämienzahlung lesen Sie bitte die Regelung im Gesetz und in den Vertragsbedingungen. Die Lastschriftermächtigung wird mit Antragsunterzeichnung erklärt, wenn dort die Kontodaten vollständig eingetragen sind. Abweichende Erklärungen sind in einer gesonderten Lastschriftermächtigung vorzunehmen oder anzuzeigen. 10. Gültigkeitsdauer von Angebote Soweit im Angebot oder den Vertragsbestimmungen nichts Abweichendes geregelt ist, halten wir uns für höchstens 3 Monate an ein Angebot gebunden. 11. Risikohinweise für Finanzdienstleistungen Bitte beachten Sie bei Produkten mit Finanzdienstleistungen, dass diese wegen der speziellen Risikogestaltung marktüblichen Schwankungen unterliegen, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Beträge sind daher kein Indikator für künftige Erträge. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Produktinformationsblatt. 12. Zustandekommen des Vertrages: Der Versicherungsvertrag kommt durch Übersendung eines Zertifikates/Versicherungsscheines mit dem Inhalt des Zertifikates/Versicherungsscheines nach schriftlicher Antragstellung (Antragsmodell) zustande. Alternativ kann der Vertrag durch Ihre Vertragsannahmeerklärung nach Erhalt eines Angebotes des Versicherers mit dem Inhalt des Zertifikats/Versicherungsscheines (Invitatio- Modell) geschlossen werden. Die Vertragsinformationen nach 7 VVG müssen jeweils rechtzeitig vor Vertragserklärung vorliegen, falls darauf nicht ausdrücklich verzichtet wurde. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einlösung des Zertifikates/Versicherungsscheins (rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags nach Ziffer 9), jedoch nicht vor dem darin benannten Vertragsbeginn. Wird der erste Beitrag erst nach diesem Zeitpunkt eingefordert, dann aber unverzüglich gezahlt, so beginnt der Versicherungsschutz zu dem benannten Vertragsbeginn. Sollte aufgrund einer Gesetzesänderung oder Änderung der Rechtsprechung eine Anpassung der Vertragsbedingungen erforderlich werden, wird diese wirksam, wenn Sie den Vertrag nach Zugang des begründeten Änderungsvorschlages des Versicherers durch Prämienfortzahlung oder durch die widerspruchslose Hinnahme der Belastung Ihres Kontos durch Lastschrift auf Grund einer Einzugsermächtigung einverständlich fortsetzen. Voraussetzung ist, dass die Änderung für Sie zumutbar ist, Sie auf die Rechtswirkung aus- Kundeninfo_HP, Stand Seite 1 von 2

4 drücklich vorher hingewiesen und Ihnen das Recht zum Widerspruch eingeräumt wurden. 13. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem Sie das Zertifikat/den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen gemäß 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an den GuV (Anschrift siehe Ziffer 2). Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogener Nutzen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht wirksam ausgeübt, sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden. Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 14. Laufzeit: Über die Laufzeit des Vertrages gibt Ihnen unser Antrag/Angebot bzw. das Zertifikat/der Versicherungsschein Auskunft. 15. Vertragsbeendigung: Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Abweichende Regelungen können sich aus den Vertragsbedingungen zu den einzelnen Produkten ergeben (siehe Produktinformationsblatt). Weitere Regelungen finden Sie unter Besondere Vereinbarungen (Ziffer 22). 16. entfällt 17. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht: Auf die vorvertragliche Beziehung und den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Versicherungsvertrag sind örtlich sowohl die Gerichte am Firmensitz des Versicherers als auch die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für Klagen gegen Sie sind nur die Gerichte an Ihrem Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Gemäß 215 Abs. 3 VVG kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. 18. Vertragssprache: Für den Vertrag einschließlich Vorabinformationen und für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages kommt die deutsche Sprache zur Anwendung. 19. Beschwerdeverfahren: Im Falle einer Reklamation können Sie sich an den GuV, den zuständigen Abteilungsleiter oder den Vorstand des Versicherers wenden und eine kostenfreie Überprüfung veranlassen. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Stellungnahme, falls nicht abgeholfen werden kann. Der Versicherer bieten auf seiner Homepage weitere Schlichtungsmöglichkeiten an. Der Versicherer ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden sein sollten. Sie müssten die Beschwerde innerhalb von acht Wochen ab Erhalt der Entscheidung dort einreichen. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde: Neben den in Ziffer 19 genannten Beschwerde- oder Schlichtungsverfahren besteht auch die Möglichkeit der Beschwerde bei der unter Ziffer 4 genannten Aufsichtsbehörde. 21. Anzeige- und Mitteilungspflichten: Bitte beantworten Sie die Fragen in Antrags- und weiteren Vertragsund Schadenformularen vollständig und richtig. Striche, sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie weiterer Obliegenheiten kann den Versicherer berechtigen, (je nach Verschulden) vom Vertrag zurückzutreten, ihn zu kündigen oder anzupassen, was unter Umständen zur Leistungsfreiheit des Versicherers (auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle) führen kann. Bitte beachten Sie dazu auch die Regelungen in den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen. Allgemeine Vertragsinformationen können über die Homepage bekannt gegeben oder zum Download bereitgestellt werden. Auf dieser Homepage stehen die aktuellen allgemeinen Vertragsregelungen und Informationen zur Einsicht bereit. Auf Anforderung ggf. gegen Gebühr sind Abschriften erhältlich. 22. Besondere Vereinbarungen: Nebenabreden und Deckungszusagen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der hierzu vom Versicherer bevollmächtigte GuV wirksam. Der Antragsteller/Kunde bevollmächtigt den GuV nach eigenem Ermessen den Versicherungsvertrag zu kündigen, um den Versicherer zu wechseln. In diesem Fall steht dem Antragsteller bei Verschlechterungen des Versicherungsschutzes oder bei Beitragserhöhungen gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Änderung ein Kündigungsrecht zu. Änderungen zum Versicherungsumfang, Beitrag und zum Versicherer und ähnliches werden z.b. mittels der Mitgliederzeitschrift, Rundschreiben, Homepage oder ähnliches, bekannt gegeben. Für den Abschluss der Gruppenversicherung ist eine GVI-Mitgliedschaft Voraussetzung. Bei Beendigung der GVI-Mitgliedschaft muss die Gruppenversicherung separat gekündigt werden. 23. Datenschutzklausel: Mit dem Vertragsschluss willigen Sie auch in die für die Vertragsverwaltung und Schadenbearbeitung notwendige Speicherung und Übermittlung der überlassenen Personen- und Sachdaten ein. Einzelheiten dazu und zu Ihren gesetzlichen Rechten sind im Merkblatt zur Datenverarbeitung geregelt. 24. Originalunterlagen: Die eingereichten Unterlagen archivieren wir elektronisch und vernichten deshalb die Originalbelege spätestens 8 Wochen nach Einsendung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Zur Vorlage beim Finanzamt kann eine Bestätigung erteilt werden, die die Übereinstimmung des gespeicherten Dokumentes mit dem vorgelegten Original erklärt. Kundeninfo_HP, Stand Seite 2 von 2

5 Haftpflichtkasse Darmstadt - VVaG; Darmstadt Haftpflichtversicherung-Bedingungen für den Rahmenvertrag mit GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.v. (GVI), Heilbronn Zusatzbedingungen zur Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen PHV VARIO Komfort / Komfort PLUS Stand Die folgenden Zusatzbedingungen stellen Erweiterungen, Ergänzungen und positive Abweichungen zu den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflicht-Versicherung für Privatpersonen (BBR PHV VARIO) dar. Unabdingbare Voraussetzung ist das Bestehen einer Privat- Haftpflichtversicherung nach Tarif PHV GVI. 1. Falls ausdrücklich im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen vereinbart, gilt die gesetzliche Haftpflicht des VN aus der beruflichen Tätigkeit als Handelsvertreter ohne Warenlager, ohne Personal und ohne externe Büros mitversichert. PHV3-Zuatzbedingungen BBR Seite 1 von 1

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7 Vertragsunterlagen / Verbraucherinformationen Privat-Haftpflichtversicherung Tierhalter-Haftpflichtversicherung HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT Arheilger Weg Roßdorf Service-Center: / info@haftpflichtkasse.de Stand 01/2014 Haftpflichtkasse Darmstadt Anschrift: Bankkonten: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Haftpflichtversicherung Arheilger Weg 5, Roßdorf Bank Schilling+Co. AG Darmstadt Dr. Hubert-Ralph Schmitt des Deutschen Hotel- und Postfach 11 26, Roßdorf (BLZ ) Vorstand: Gaststättengewerbes VVaG Telefon: / IBAN: DE BIC: BSHADE71 Dieter Grathwohl, Vorsitzender Sitz der Gesellschaft Telefax: / Postbank Frankfurt/Main Karl-Heinz Fahrenholz Roßdorf b. Darmstadt info@haftpflichtkasse.de (BLZ ) Roland Roider Registergericht Darmstadt HRB 1204 Internet: IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Steuer-Nr / VersSt-Nr

8 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich für unsere Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung interessieren. Mit den Ihnen hier vorliegenden Verbraucherinformationen können Sie sich umfassend über unsere Gesellschaft, die Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes. Inhaltsverzeichnis I Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung... 1 II Produktinformationsblatt zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung... 3 III Allgemeine Informationen für den Versicherungsnehmer... 5 IV Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht... 7 V Widerrufsrecht... 9 VI Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) Stand VII Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Haftpflichtversicherung für Privatpersonen PHV VARIO Komfort / Komfort PLUS Stand VIII Zusatzbedingungen für die Versicherung von Schadenersatzrechtsschutz als Ergänzung zur Ausfalldeckung im Rahmen der Privat-Haftpflichtversicherung Stand IX Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung PLUS Stand X Allgemeine Tarifbestimmungen für die Privat- und Tierhalter-Haftpflichtversicherung XI Merkblatt zur Datenverarbeitung XII Satzung Haftpflichtkasse Darmstadt Anschrift: Bankkonten: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Haftpflichtversicherung Arheilger Weg 5, Roßdorf Bank Schilling+Co. AG Darmstadt Dr. Hubert-Ralph Schmitt des Deutschen Hotel- und Postfach 11 26, Roßdorf (BLZ ) Vorstand: Gaststättengewerbes VVaG Telefon: / IBAN: DE BIC: BSHADE71 Dieter Grathwohl, Vorsitzender Sitz der Gesellschaft Telefax: / Postbank Frankfurt/Main Karl-Heinz Fahrenholz Roßdorf b. Darmstadt info@haftpflichtkasse.de (BLZ ) Roland Roider Registergericht Darmstadt HRB 1204 Internet: IBAN: DE BIC: PBNKDEFF Steuer-Nr / VersSt-Nr

9 I Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 1. Art der Versicherung 2. Umfang der Versicherung Wir bieten Ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken, bis zur gewählten Versicherungssumme. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens, z. B. - als Fußgänger oder Radfahrer im Straßenverkehr - im Ausland - bei Sport - in Haus und Wohnung Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Unsere Produktlinie PHV VARIO Komfort beinhaltet neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen bereits zahlreiche Leistungserweiterungen wie z. B. Ausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Verlust privater fremder Schlüssel, gesetzliche Haftpflicht aus dem Besitz von Photovoltaikanlagen/Solaranlagen inklusive Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Weitere Leistungseinschlüsse können Sie unserer aktuellen Deckungsübersicht entnehmen. Darüber hinaus bieten wir die Möglichkeit, durch unsere nachstehend genannten VARIO-Pakete den Versicherungsschutz bedarfsgerecht zu ergänzen: VARIO Paket Freizeit VARIO Paket Beruf VARIO Paket Recht VARIO Paket Erweiterte Vorsorge Unser Komplettangebot PHV VARIO Komfort PLUS beinhaltet bereits alle wählbaren Pakete. Beide Produktlinien stehen Ihnen in den Varianten Familie, Single, 60 Aktiv und mit einem Selbstbehalt zur Verfügung. Eine Erläuterung unserer Tarifvarianten entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Deckungsübersicht. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 3, 10 und sogar 50 Mio. EUR wählen. Darüber hinaus bieten wir für beamtete und angestellte Lehrer im öffentlichen Dienst die Möglichkeit auf Einschluss einer Lehrer-Haftpflichtversicherung an. In Verbindung mit der Lehrer-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen 3 und 10 Mio. EUR wählen. 3. Beitrag Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Beitragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. 1 Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

10 4. Ausschlüsse Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere - vorsätzlich herbeigeführte Schäden - Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter Ziffer 7 der zugrunde liegenden AHB sowie in den jeweiligen BBR. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der AHB. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, mit, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 3, 4 und 13 der AHB. 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 25 der AHB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 der AHB. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes 9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB. Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der beigefügten AHB. 2 Produktinformationsblatt zur Privat-Haftpflichtversicherung

11 II Produktinformationsblatt zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten Versicherungsbedingungen. 1. Art der Versicherung 2. Umfang der Versicherung Wir bieten Ihnen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung an. Grundlage sind die aktuellen Verbraucherinformationen sowie alle weiteren im Antrag genannten Besonderen Bedingungen und Vereinbarungen. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie im vereinbarten Umfang vor finanziellen Risiken, bis zur gewählten Versicherungssumme. Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden und/oder Pferden. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Prüfung der Leistungsfrage, den Ersatz des Schadens sowie die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche. Neben den gesetzlich festgelegten Schadenersatzverpflichtungen sind in unserer Tierhalter-Haftpflichtversicherung beispielsweise Haftpflichtansprüche aus Schäden infolge der Teilnahme an Hunde-/Pferderennen, Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu mitversichert. Zusätzlich sind auch Mietsachschäden an Immobilien und Mobilien in der Tierhalter-Haftpflichtversicherung mitversichert. Den konkreten Leistungsumfang können Sie den Besonderen Bedingungen entnehmen. Als Hundehalter steht Ihnen auch eine Tarifvariante mit Selbstbehalt zur Auswahl, zudem existiert eine Tarifvariante für Senioren. Als Pferdehalter steht Ihnen auch eine Tarifvariante mit Selbstbehalt zur Auswahl, zudem existiert eine Tarifvariante für Pferde bis 148 cm Stockmaß. Flexibel können Sie auch bei der Wahl Ihrer Versicherungssumme sein. So können Sie zwischen 5 und 10 Mio. EUR wählen. 3. Beitrag 4. Ausschlüsse Die Höhe Ihres Beitrags ist abhängig vom konkret gewählten Versicherungsschutz und der Art der Zahlungsweise. Einzelheiten hierzu finden Sie in Ihrem Antrag unter Zahlungsweise und Laufzeit oder in unserem Angebot unter Beitragszahlung. Beachten Sie aber bitte, dass Sie endgültige Angaben erst Ihrem Versicherungsschein entnehmen können. Eine Haftpflichtversicherung, die sämtliche Haftpflichtfälle umfasst, gibt es nicht. Jede Haftpflichtversicherung enthält Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind insbesondere - vorsätzlich herbeigeführte Schäden - Strafen und Bußgelder Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere wichtige Ausschlüsse finden Sie unter Ziffer 7 der zugrunde liegenden AHB sowie in den jeweiligen BBR. 5. Obliegenheiten bei Vertragsschluss Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Beachten Sie die benannten Verpflichtungen mit Sorgfalt. Ihre Nichtbeachtung kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 23 der AHB. 6. Obliegenheiten während der Laufzeit des Vertrages Teilen Sie uns neue Umstände oder Risiken, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, mit, z. B. Änderung des Familienstandes, Anschaffung eines Hundes oder Pferdes, Bau eines Hauses, Eröffnung eines Betriebes. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 3, 4 und 13 der AHB. 3 Produktinformationsblatt zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung

12 7. Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung eines Schadens und zeigen Sie uns jeden Schadenfall, der einen Haftpflichtschaden zur Folge haben könnte, unverzüglich an. Im Rahmen Ihrer Aufklärungspflicht sind Sie insbesondere verpflichtet, unsere Fragen zum Schadenfall wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Schaden gegen Sie erhoben werden (z. B. Mahnverfahren, staatsanwaltliches Verfahren, Klage und Anklage, Streitverkündung), sind uns unverzüglich mitzuteilen und dagegen ohne besondere Aufforderung fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Bitte überlassen Sie uns die Abwicklung des gemeldeten Schadenfalles. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 25 der AHB. Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Art der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Unter Umständen können wir uns auch vorzeitig vom Vertrag lösen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ziffer 26 der AHB. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein/in unserem Angebot angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags rechtzeitig erfolgt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Beachten Sie auch hier, dass uns Ihre Kündigung drei Monate vor Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit zugehen muss. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 8 und 16 der AHB. 9. Möglichkeiten der Beendigung des Vertrages Weitere Kündigungsmöglichkeiten bestehen beispielsweise durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos oder nach einem Versicherungsfall. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Ziffern 17 bis 21 der beigefügten AHB. 4 Produktinformationsblatt zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung

13 III Allgemeine Informationen für den Versicherungsnehmer 1. Gesellschaftsangaben Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG Sitz der Gesellschaft: Roßdorf b. Darmstadt Registergericht Darmstadt HRB 1204 Anschrift: Arheilger Weg Roßdorf Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Hubert-Ralph Schmitt Vorstand: Dieter Grathwohl (Vorsitzender) Karl-Heinz Fahrenholz Roland Roider 2. Hauptgeschäftstätigkeit 3. Gesamtbeitrag 4. Angaben zur Beitragszahlung Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT ist als Erstversicherer in den Sparten Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Unfallversicherung tätig. Der zu zahlende Beitrag ist abhängig von dem Leistungsumfang und den Versicherungs-/Deckungssummen. Der Beitrag sowie eventuelle Ratenzuschläge und die Versicherungsteuer ergeben sich aus dem Antrag bzw. dem Angebot. Erstbeitrag: Die Zahlung des Erstbeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde. Folgebeitrag: Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wurde. Lastschriftverfahren: Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags/des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum genannten Zeitpunkt einziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wurde. Die HAFTPFLICHTKASSE DARMSTADT wird den SEPA-Basislastschrifteinzug spätestens fünf Kalendertage vorab ankündigen. Ratenzahlung: In der Regel ist eine Vereinbarung auf Ratenzahlung mit halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten möglich. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Tarifbestimmungen unter Ratenzahlung festgelegt. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Es gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten der laufenden Versicherungsperiode werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug ist. 5. Gültigkeitsdauer von Angeboten 6. Widerrufsrecht 7. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Von uns erstellte Angebote haben eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Erstellungsdatum. Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt zum Widerrufsrecht. Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 5 Allgemeine Informationen für den VN

14 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. 8. Vertragssprache 9. Beschwerdestellen / Aufsichtsbehörde Die Vertragssprache ist Deutsch. Wir sind stets bemüht, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen wenden: - Ihre Vermittlerin/Ihren Vermittler - den Vorstand der Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße Bonn - Versicherungsombudsmann e. V. Postfach Berlin 6 Allgemeine Informationen für den VN

15 IV Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Haftpflichtkasse Darmstadt Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes VVaG, Arheilger Weg 5, Roßdorf schriftlich nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie 7 Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

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