Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
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- Theodor Wolf
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1 Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Was heißt hier "kriminell"? - Von Steuersündern und anderen Wirtschaftsverbrechern Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
2 2 von 32 Wirtschaftskriminalität Wirtschaft und Wirtschaftspolitik Beitrag 19 III Fachliche Hinweise Die Beschäftigung mit dem Thema Wirtschaftskriminalität wird dadurch erschwert, dass es bis heute keine klare, eindeutige und praktisch umsetzbare Definition von Wirtschaftskriminalität gibt. Der Begriff ist auch gesetzlich nicht definiert. Die polizeiliche Definition orientiert sich an 74c Absatz 1 Nr. 1-6b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), das einige Straftaten aufzählt, die einer mehr wirtschaftlichen Ausrichtung der Kriminalität zuzuordnen sind. Diese Beispiele beinhalten zahlreiche Varianten von Betrug sowie Straftaten in verschiedenen Bereichen des Wirtschaftslebens: Produktpiraterie, Steuerbetrug, Erschleichen von staatlichen Subventionen oder Korruption bei der Auftragsvergabe. Die Delikte betreffen aber nicht nur den Bereich der aktiven Wirtschaftstätigkeit, sondern auch den Eintritt ins (z. B. Gründungsschwindel durch Angabe falscher Vermögensverhältnisse) sowie das Ausscheiden aus dem Wirtschaftsleben (z. B. Insolvenzdelikte). In den meisten Fällen gehen die Täter von Wirtschaftsdelikten betrügerisch vor. Dies verdeutlicht der Bereich Geldanlage : Häufige Taten sind hier unter anderem Betrug im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, vor allem das betrügerische Anbieten von unseriösen Anlageobjekten am Grauen Kapitalmarkt, aber auch Insiderhandel und Kursmanipulationen an den Börsen bis hin zu Insolvenzverschleppung. Wirtschaftsstraftaten begehen aber nicht nur Unternehmen bzw. Unternehmer und deren Mitarbeiter, sondern auch viele Privatpersonen: Steuerbetrug, Schwarzfahren, falsche Angaben bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung, Erschleichen von zu hohen Sozialleistungen sind Beispiele hierfür. Dazu zählen auch Delikte, die sich gegen den eigenen Arbeitgeber richten (Mitnehmen von Arbeitsmitteln oder Waren, Krankfeiern, Benutzen betrieblicher Einrichtungen für private Zwecke usw.). Das Feld der Wirtschaftskriminalität ist also vielschichtig und kaum überschaubar. Ein weiteres Merkmal von Wirtschaftskriminalität ist die Anonymität der Opfer, wenn beispielsweise eine Versicherung, der Staat oder ein großes Unternehmen geschädigt wird. Da diese Adressaten aus Tätersicht einen finanziellen Schaden problemlos verkraften, schädigt er nach seinem Verständnis eigentlich niemanden. Damit fällt die moralische Rechtfertigung der Straftat wesentlich leichter, so etwa bei Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug. Solche Taten gelten auch in der Gesellschaft vielfach nicht als wirkliche Straftaten, sondern nur als Gentleman-Delikte, unter Umständen sogar mit Robin-Hood-Charakter. Was wollen wir also unter Wirtschaftskriminalität verstehen? Eine sehr pauschale Definition fasst darunter die Summe der Straftaten, die in Unternehmen, an Unternehmen und durch Unter nehmen begangen werden. Diese Definition ist jedoch nicht umfassend genug. Zum einen können auch der Staat und andere Organisationen (Parteien, Kirchen, Sozialversicherungen usw.) geschädigt werden. Zum anderen vernachlässigt die Definition Betrügereien, die von Einzelpersonen oder Banden an Einzelpersonen begangen werden (Enkeltrick, vorgebliche Verkäufe gegen Vorauszahlung, vermeintliche Lotteriegewinne gegen Vorauskasse usw.), die zumindest dann der Wirtschaftskriminalität zugerechnet werden müssen, wenn sie massenhaft und organisiert erfolgen. Wirtschaftskriminalität hat daher eine große Schnittmenge mit der organisierten Kriminalität. Nicht jede Wirtschaftskriminalität ist aber organisiert, und nicht jede organisierte Kriminalität ist wirtschaftlich ausgerichtet. Laut BKA ist organisierte Kriminalität die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken. (In: Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2013, node.html? nnn=true, ). Fasst man die Definition von Wirtschaftskriminalität ganz weit ( alle Straftaten, die auf einen wirtschaftlichen Ertrag gerichtet sind ), dann umfasst Wirtschaftskriminalität nahezu die ganze Kriminalität einer Gesellschaft, wenn man von Eifersuchtsdramen, Totschlag oder Körperverletzung, Stalken und anderen Beziehungsdelikten absieht. Für den Gebrauch im Unterricht bietet sich folgende Definition an: Unter Wirtschaftskriminalität verstehen wir alle Straftaten, die in organisierter oder nicht-organisierter Form an Privatpersonen, Unternehmen, anderen Institutionen oder dem Staat zum Zwecke eines wirtschaftlichen Vorteils begangen werden.
3 III Wirtschaft und Wirtschaftspolitik Beitrag 19 Wirtschaftskriminalität 3 von 32 Um dieses große Feld etwas zu systematisieren, könnte man auf der Opfer- und Täterseite je drei Handlungsbereiche unterscheiden: Opferseite: Auf der Opferseite scheint eine Trennung in Privatpersonen, Privatunternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen sinnvoll. Betrug an Privatpersonen Betrug an staatlichen oder halbstaatlichen Einrichtungen Betrug an Unternehmen und sonstigen Institutionen Täterseite: Auf der Täterseite dürfte ein Betrug von staatlichen oder halbstaatlichen Einrichtungen kaum vorkommen. Andererseits erscheint eine Trennung von normalen Wirtschaftsunternehmen einerseits sowie gewerbsmäßigen Banden und anderen Spielarten der organisierten Kriminalität andererseits angebracht, sodass sich hier ebenfalls drei Unterbereiche ergeben. Betrug durch Privatpersonen Betrug durch Unternehmen und sonstige Institutionen Betrug durch gewerbliche Banden Damit geben sich für die Unterrichtseinheit sechs Perspektiven bzw. Themenfelder: Handlungsfelder der Wirtschaftskriminalität Betrug an Privatpersonen Privatunternehmen Staat Betrug durch Privatpersonen Privatunternehmen Banden Da sich die Themenfelder überschneiden, kann jede Straftat zwei und mehr Themenfeldern zugeordnet werden: ein Steuerbetrug kann durch ein Unternehmen am Staat begangen werden (= zwei Themenfelder) die Phishing-Attacke einer Bande kann sich gegen Privatpersonen, Privatunternehmen und staatliche Stellen richten (= vier Themenfelder) usw. Mit dieser Systematik kann jede Form der Wirtschaftskriminalität in den Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Didaktisch-methodische Hinweise Ziel der Unterrichtseinheit ist es einmal, den Schülerinnen und Schülern die ganze Bandbreite von Wirtschaftskriminalität aufzuzeigen. Zum anderen geht es darum, ihnen nahezubringen, dass Wirtschaftskriminalität eben kein verzeihliches Kavaliersdelikt darstellt. Damit sind auch keine bauernschlaue Raffinesse oder gar Robin-Hood-Attitüde verbunden, sondern es entstehen dadurch reale Schäden. Die kriminellen Aktionen richten sich nicht gegen einen vermeintlich anonymen Staat oder Konzern, sondern letztlich gegen viele einzelne Menschen und beschädigen die Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Um eine nicht nur fachliche, sondern auch emotionale Auseinandersetzung mit dem Thema zu erreichen, ist es unumgänglich, die Lernenden mit Entscheidungssituationen zu konfrontieren und sie zu normativen Wertungen zu veranlassen. Dazu wurden Methoden gewählt, die eine starke Schüleraktivität beinhalten und die Lehrkraft in den Hintergrund treten lassen.
4 III Wirtschaft und Wirtschaftspolitik Beitrag 19 Wirtschaftskriminalität 9 von 32 M 2 Wie zeigt sich Wirtschaftskriminalität? Kurznachrichten 5 5 Bestechung, Korruption oder Betrug immer wieder liest man in den Schlagzeilen von Skandalen. Viele denken, dass es in deutschen Unternehmen relativ korrekt zugeht. Doch Betrug kommt im internationalen Vergleich relativ häufig vor. Hier spektakuläre Einzelfälle. Ex-Deutschlandchef von Media Markt muss in Haft Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Media-Markt-Manager gewerbsmäßige und bandenmäßige Bestechlichkeit vor. Jetzt verurteilte ihn das Augsburger Landgericht zu einer hohen Haftstrafe. Wegen eines millionenschweren Bestechungsskandals muss der frühere Deutschlandchef von Media Markt, Michael Rook, für fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis. In: Cargo-City-Prozess: Jeder wusste vom Schmiergeld Der Unternehmer Ari G. und vier weitere Beschuldigte müssen sich im Prozess um die Cargo-City Süd verantworten. Sie sollen sich durch Bestechung eines Fraport-Mitarbeiters Grundstücke am Frankfurter Flughafen beschafft haben. 10 Der Investor Jürgen H. und der Geschäftsmann Kai B. legen im Prozess Geständnisse ab. Kai B. will gewusst haben, dass Fraport-Manager Volker A. und Makler Uwe S. gemeinsame Sache gemacht hätten. Er erklärte in seiner Aussage: Jeder wusste das. Nach: Handlungsfelder der Wirtschaftskriminalität eine Übersicht Betrug an Privatpersonen Unternehmen Staat oder staatlichen Einrichtungen Betrug durch Privatpersonen Unternehmen kriminelle Banden Aufgaben 1. Lesen Sie die beiden Kurznachrichten. Notieren Sie alle Begriffe, die mit dem Thema Wirtschaftskriminalität zu tun haben, und klären Sie gemeinsam, was sie bedeuten. 2. Betrachten Sie die Übersicht über die Handlungsfelder der Wirtschaftskriminalität. Welche sind in den folgenden Beispielen betroffen? Notieren Sie in der Tabelle. Straftaten Betrug an Betrug durch a) Ein Molkereibetrieb erschwindelt sich staatliche Subventionen. b) Ein Patient benutzt beim Arztbesuch eine falsche Versicherungskarte. c) Ein Sozialhilfeempfänger verschweigt den Besitz von einigen Goldbarren. d) Ein Anlageberater legt das Geld seiner Kunden nicht an, sondern verwendet es für private Zwecke. e) Vier Unternehmen sprechen heimlich die Preise ab, bevor sie sich auf staatliche Bauaufträge bewerben. 3. Nennen Sie ein Beispiel für eine Straftat, die mehr als zwei Handlungsfelder betrifft.
5 III Wirtschaft und Wirtschaftspolitik Beitrag 19 Wirtschaftskriminalität 19 von 32 Erläuterung (M 6) Ein Fall von klassischer Piraterie der gekaperte Tanker Als Einstieg in das Thema kann der folgende Artikel aus der Bild-Zeitung dienen: Im April 2014 war dort die folgende Schlagzeile zu lesen: Deutsches Gericht verurteilt Piraten zu 12 Jahren Haft. In diesem spektakulären Fall ging es um die Entführung eines Tankerschiffes vor Somalia, bei der die Besatzung gegen Lösegeld gefangen gehalten wurde. Aus rechtlichen Gründen folgt hier nur der Link zum Zeitungsartikel. Linktipp: Hintergrundinformation zur Aktion Plagiarius e. V. Bereits seit 1977 vergibt diese Initiative jährlich den Negativpreis Plagiarius an Hersteller und Händler besonders dreister Plagiate und Fälschungen. Damit soll öffentlich die Einfallslosigkeit und Dreistigkeit von Nachahmern angeprangert werden, die kreative Ideen und innovative Produkte anderer einfach kopieren und Profit daraus schlagen. Bei dem auf dem Foto abgebildeten Parfums handelt es sich um Jean Paul Gaultier Classique und Jean Paul Gaultier Le Male. Links Originale: Beaute Prestige International GmbH, Düsseldorf (Deutschland) / Beaute Prestige International S.A., Paris (Frankreich) Rechts Fälschungen: Vertrieb: Carry Forward Import and Export Co., Ltd., Shenzhen, VR China Diese Fälschungen wurden im November 2014 gemeinsam mit diversen weiteren Parfum-Fälschungen renommierter Hersteller (insgesamt ca Stück) vom Hamburger Zoll beschlagnahmt und aus dem Verkehr gezogen. Zu Aufgabe 1: Es gibt sehr unterschiedliche Formen der Produktpiraterie. Folgende Beispiele können hier genannte werden: Der Versuch, bestimmte Markenprodukte genau zu kopieren (Produktbezeichnung, Markenlogo und Verpackung stimmen überein). Manchmal werden auch gleich aussehende Verpackungen sowie der identische Produktname verwendet, doch die verarbeiteten Materialien oder Inhaltsstoffe sind minderwertig, manchmal sogar gesundheitsschädlich oder ohne die angegebenen Wirkstoffe (beispielsweise bei Medikamenten). Das kennen sicherlich auch alle Schülerinnen und Schüler: Das, was man umgangssprachlich mit Raubkopieren und Schwarzkopieren bezeichnet. Hier handelt es sich um rechtswidrige Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material, meist geht es um Software, Musik oder Filme. Durch das Internet und die technischen Möglichkeiten lassen sich diese Produkte leicht reproduzieren und verbreiten. Gefälschte Produkte tragen einen leicht veränderten Markennamen wie beispielsweise Vouis Luitton-Taschen, Guuuci, NAIK. Manchmal stehen diese auch auf Produkten, die es vom Originalhersteller nicht gibt. Diese Art des Kopierens bzw. Plagiierens ist in China und Thailand weit verbreitet und unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt. Beispielsweise: asidas adidos adibao Zu Aufgabe 2: Nahezu alle Branchen sind von Produktpiraterie betroffen, angefangen von der Musikund Filmindustrie über die Textilindustrie, die pharmazeutische Industrie bis hin zur Automobilindustrie und den Maschinenbauern. Für Unternehmen, die selbst viel Geld in die Entwicklung neuer Produkte stecken, ist dies sehr problematisch. Für sie rechnen sich diese Investitionen nur durch den Verkauf ihrer innovativen Produkte. Wenn diese Produkte einfach von anderen kopiert und dann billiger angeboten werden, dann haben die Firmen, die die Kosten für die Neuentwicklung tragen, einen finanziellen Nachteil.
6 26 von 32 Wirtschaftskriminalität Wirtschaft und Wirtschaftspolitik Beitrag 19 III Erläuterung (M 8) Die Schülerinnen und Schüler werden in Gruppen eingeteilt und besprechen anhand der Fallbeispiele in den Texten folgende Fragen: 1. Wer sind die Geschädigten von Preiskartellen könnte und sollte die Bundesregierung diesen helfen? Schienenkartell: die Bundesbahn, letztlich auch die Bahnkunden, die dadurch vermutlich höhere Preise bezahlen müssen Baustellenkartell: die Bauträgergesellschaft (Flughafen Berlin Schönefeld GmbH), letztlich natürlich aber die öffentliche Hand (Land Berlin und Land Brandenburg) und damit auch alle Steuerzahler in diesen Bundesländern Hilfe: Eine direkte Hilfe für die Geschädigten (Bundesbahn und Bahnkunden, Wurstkonsumenten, Steuerzahler in Berlin und Brandenburg) ist wohl nicht sinnvoll und auch nicht praktikabel. Die beste Hilfe dürfte vermutlich sein, dass man solche Machenschaften in Zukunft erschwert. 2. Durch welche neuen Vorschriften und Gesetze könnte der Staat die Entstehung solcher Kartelle und die teilweise damit verbundene Korruption in Zukunft erschweren? Dies ist natürlich nicht ganz einfach, solange man die marktwirtschaftlichen Ordnungsprinzipien erhalten möchte (Preisbildung durch Angebot und Nachfrage, Wettbewerbsfreiheit usw.). Schienen- und Brauereikartell: Eventuell könnte man zur Abschreckung die Strafen erhöhen, auch für Mitarbeiter und Vorstände der Unternehmen. Hilfreich wären auch bessere Kontrollmöglichkeiten für das Kartellamt und eine Verbesserung der Beweisführung (z. B. Pflicht zur Offenlegung der Kalkulation, der Bezugs- und Herstellungskosten, aber auch des gesamten Briefwechsels und Mailverkehrs). Theoretisch denkbar wären auch leichtere Telefonüberwachung und Einsicht in den Mailverkehr). Als radikalste Lösung könnte man Kartelle wie organisierte Kriminalität behandeln. 3. Sollten die Strafen für Preisabsprachen drastisch erhöht werden? (Schließen der Unternehmen, keine öffentlichen Aufträge mehr für Kartellsünder, Gefängnisstrafen für Unternehmensvorstände) Vermutlich plädieren die Schülerinnen und Schüler tendenziell für härtere Strafen. Man könnte aber dann zum einen nach den Folgen für die damit verbundenen Arbeitsplätze fragen, zum anderen, ob man Kartellvergehen strafrechtlich den anderen Formen der organisierten Kriminalität (Drogenhandel, Waffenhandel, Menschenschmuggel, Geldwäsche usw.) gleichsetzen sollte. Am Ende der Sitzung sollte das Gremium eine Empfehlung für den Minister abgeben.
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