Schuldnerberatung Statistikerhebung Bericht 2014
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- Sven Bäcker
- vor 8 Jahren
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1 Sachsen Schuldnerberatung Statistikerhebung Bericht 2014 Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik Zeitraum: 01. Januar 2013 bis 31. Dezember
2 Schuldnerberatung Diakonie Sachsen Bericht 2014 Erhebungszeitraum: Statistische Erhebung mit erläuternden Texten und Maßnahmenvorschlägen zur Verringerung von Überschuldung Die jährlich in den Schuldnerberatungsstellen erhobenen Daten werden mittels Tabellen und Diagrammen dargestellt. Ursachen und Hintergründe dieser Zahlen erläutern die Texte darunter. Sie beruhen auf der Praxis und dem Erfahrungswissen der Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater. Als Fazit werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Überschuldung verhindert bzw. verringert werden könnte und welche Voraussetzungen dazu notwendig sind. 1. Überblick Beratungsstellen Die vorliegende Statistik enthält Zahlen und Angaben von 14 Schuldnerberatungsstellen einschließlich ihrer 5 Nebenstellen. Davon sind 11 Schuldnerberatungsstellen anerkannte Insolvenzberatungsstellen. Zum Team der Schuldnerberatung (SB) gehören professionelle Beratungsfachkräfte sowie Personal für die Sachbearbeitung. Insgesamt waren 48 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 29,70 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angestellt. Davon übten 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 21,44 VZÄ beratende Tätigkeit aus. Somit standen pro SB einschließlich Nebenstellen durchschnittlich 1,5 Schuldnerberaterin bzw. Schuldnerberater zur Verfügung. Personen VZÄ Mitarbeiterzahl: 48 29,70 davon hauptamtlich angestellt 42 27,00 nicht hauptamtlich 6 2,70 darunter 48 29,70 davon beratende Tätigkeit: 32 21,44 keine beratende Tätigkeit: 16 8,26 13% 33% 9% 91% 28% 72% 87% 67% Anstellungsverhältnis Außenring: Köpfe Innenring: VZÄ Hauptamtlich nicht hauptamtlich Art der Tätigkeit Außenring: Köpfe Innenring: VZÄ beratend nicht beratend Die Grundlagen für SB bilden der Rahmenvertrag für den Freistaat Sachsen nach 79 SGB XII einschließlich der angefügten Leistungsbeschreibung Hilfe für überschuldete und von Überschuldung bedrohte Familien und Einzelpersonen gemäß 11 SGB XII, die Rahmenkonzeption und Qualitätsstandards SB Diakonie Sachsen sowie das Sächsische Ausführungsgesetz zur InsolvenzOrdnung (SächsInsOAG) einschließlich Förderrichtlinie. Damit umfasst SB verschiedene Bestandteile wie insbesondere soziale Schuldnerberatung, Insolvenzberatung, Pfändungsschutz und Prävention. Fazit: Diese Einheit sollte fachlich und finanziell weiterhin gesichert sein. Auch wenn verschiedene Finanzierungsträger beteiligt sind, dürfen nicht einzelne Bestandteile abgekoppelt werden. Das gesetzte Ziel, den Entschuldungsprozess ganzheitlich und nachhaltig zu gestalten, kann sonst nicht erreicht werden. Schuldnerberatung ist und bleibt ein Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit. Die Finanzierung der Bescheinigungen für das Pfändungsschutzkonto gemäß 850 k ZPO ist nach wie vor weitgehend ungeklärt. Hierfür muss eine Regelung gefunden werden. 2. Gesamt-Fallzahl im Berichtszeitraum Auskünfte, telefonische Informationen und Kurzberatungen wurden nicht erfasst. Statistisch erfasst wurden ausschließlich die, die sich in einem kontinuierlichen Beratungsprozess gemäß Leistungsbeschreibung befinden. Nur so sind Aussagen zur Lebenslage möglich. Selbstverständlich kann ein Fall mehrere Personen umfassen: 1
3 kontinuierliche Beratungsfälle aus dem Vorjahr 2055 NEU seit Jahresbeginn Summe (d. h. kontinuierlich) % 56% kont. aus 2012 kont. neue in 2013 Demnach bearbeitete eine Schuldnerberaterin bzw. ein Schuldnerberater im Durchschnitt allein in der sozialen SB ca. 170 die Insolvenzberatung ist dabei noch gar nicht mitgezählt. Da hier der notwendige Lebensunterhalt sichergestellt werden muss, ein Haushaltsplan erstellt, mit Gläubigern verhandelt und Forderungen überprüft werden müssen, Schulden reguliert etc. und insgesamt eine psychosoziale Begleitung erfolgt, ist jede Beratung aufwendig und intensiv. Aber nur einem Bruchteil der überschuldeten Menschen kommt eine solche Beratung und Begleitung zugute. Eine Erweiterung dieses Hilfeangebotes wäre mehr als wünschenswert. Fazit: Vom empfohlenen Schlüssel der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), nach dem auf Einwohner 2 Schuldnerberaterinnen bzw. Schuldnerberater kommen, ist Sachsen weit entfernt 1. Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen hat auf Grundlage der Empfehlung der AG SBV unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen in Verbindung mit der jeweiligen Schuldnerquote im Landkreis sowie der verschiedenen Kostenträger (örtliche Träger der Sozialhilfe und Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz) eine Modellrechnung zur zukünftigen Finanzierung aller SB-Bestandteile erarbeitet 2. Demnach müsste die Zahl der Fachkräfte verdoppelt werden, um das Hilfeangebot bedarfsgerechter vorhalten und den Zugang für überschuldete Menschen verbessern zu können. Da die SB nicht im erforderlichen Umfang angeboten werden kann, hat sich ein Markt kommerzieller, kostenpflichtiger SB gebildet. Diese und private Kreditgebende mit überzogenen Zinsforderungen nutzen den großen Bedarf nach SB aus. Die Situation der betroffenen Menschen wird dadurch deutlich weiter verschärft. 3. Haupteinkommensquellen der Klienten Nachstehende Graphiken und Texte beziehen sich lediglich auf die neuen und kontinuierlichen Beratungsfälle. Die Haupteinkommensquellen wurden pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Haupteinkommensquelle Lohn / Gehalt / Selbstständigkeit ohne ergänzende SGB II-Leistungen Leistungen nach SGB III Leistungen nach SGB II, incl. ergänzend zu anderen Einkommensarten*) Leistungen nach SGB XII Altersrente / EU-Rente keine Angaben ohne Einkommen % 1% 11% 2% 51% 27% 5% Lohn/Gehalt SGB III SGB II SGB XII Rente keine Angaben kein Einkommen *) davon 216 ergänzend zum Einkommen 1 vgl.: Positionspapier zur Finanzierung der Schuldnerberatung, AG SBV, vgl.: Modellrechnung zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Sachsen, Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen,
4 Rund die Hälfte aller Beratenen erhielt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), davon ein Viertel als Ergänzung zum Einkommen. Mehr als ein Viertel der Beratenen bezog Lohn/Gehalt und befand sich in finanziellen Schwierigkeiten. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich größtenteils um Gehaltsempfänger aus dem Niedriglohnbereich handelt. Bereits der Anteil der Hilfesuchenden mit Einkommen aus Erwerbsarbeit ist erheblich angestiegen, darunter auch der Anteil derer, die ergänzend Sozialleistungen beziehen müssen. Einkommen im Hinblick auf Anteil der SGB II-Leistungen % 16% 34% % 13% 37% 26% % 44% 25% % 8% 49% % 11% 50% % 7% 46% 29% 0% 20% 40% 60% 80% 100% Lohn/Gehalt ohne ergänzende SGB II-Leistungen Lohn/Gehalt mit ergänzender SGB II-Leistungen ausschließlich SGB II-Leistungen sonstiges Einkommen Der Anteil derjenigen, die eine Rente beziehen, ist inzwischen konstant geblieben - etwa jeder nachdem vor rund 3 Jahren ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen war. Fazit: Schwierigkeiten im Bezug von Arbeitslosengeld II, wie z. B. fehlende Beratung im Jobcenter, Vollzugsdefizite bei der Leistungsbewilligung 3, zu knapp bemessene Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (Miete), fehlende Finanzierung von Einmalbedarfen oder mangelnde Förderinstrumente im Fallmanagement führen zu einer weiteren Absenkung des sozio-kulturen Existenzminimums und häufig in die Schuldenfalle. Hier müsste dringend Abhilfe geschaffen werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 (zur Ermittlung der Regelbedarfe) bleiben trotz einiger Änderungen dringende Reformbedarfe bestehen 4, die sich im Wesentlichen auf die immer noch nicht transparente Ermittlung der Regelbedarfe beziehen. Prekäre Arbeitsverhältnisse im Niedriglohnbereich, der einen ergänzenden Sozialleistungsbezug erforderlich macht, sind politisch nicht zu unterstützen. Erwerbsarbeit darf nicht zu einer Armutslebenslage führen. Altersarmut ist wirkungsvoll vorzubeugen, z. B. durch die Sicherung von Rentenbeitragszahlungen, eine steuerfinanzierte gesetzliche Mindestrente, die über den Leistungen der Grundsicherung liegt und ergänzende Reformen bei der Grundsicherung im Alter. 5 3 vgl.: Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig; Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt, Diakonie Texte, Positionspapier, vgl.: Erwartungen der Diakonie an die Reform der Grundsicherung, Diakonie Texte, Positionspapier, vgl.: Prävention und Bekämpfung von Altersarmut, Diakonie Texte, Positionspapier,
5 4. Altersgruppen der Klienten Das Alter der Hilfesuchenden wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Altersgruppen Jugendliche bis 25 Jahre Jahre Jahre 473 8% 14% Jugendliche bis 25 Jahre über 65 Jahre 129 über 65 Jahre 48% Zum Vergleich: Der Anteil der 16 bis <25-Jährigen an der Gesamtbevölkerung betrug 2011 ca. 8%, der Anteil der >60-Jährigen liegt bei ca. 31%. (Quelle: Statistisches Bundesamt Die meisten Beratenen befanden sich in einem Alter, in dem sie wirtschaftlich selbstständig mit beiden Beinen mitten im Leben stehen müssten. Während in Deutschland knapp ein Drittel über Sechzigjährige leben, war der Anteil der über-65- Jährigen in den SB in Sachsen etwas geringer. Da der Anteil derjenigen, die mit unterbrochenen Erwerbsbiographien in Rente gehen werden, steigt, wird die Altersarmut zunehmend zu einem gesamtgesellschaftlichen Thema. Alarmierend ist, dass jeder 7. Hilfesuchende unter 25 Jahre alt ist. Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Konsumenten von morgen sie sind es bereits heute. Und damit eine intensiv umworbene Zielgruppe der Werbewirtschaft. Kinder und Jugendliche können aber häufig nicht abschätzen, wie weit ihre Konsummöglichkeiten tatsächlich reichen. Der Anteil überschuldeter Jugendlicher im Alter von Jahren liegt bei 27%. Die Verführung zu einer sorglosen Kauflust und Kreditmentalität à la Kaufen Sie jetzt, bezahlen Sie später!, wird so manchem jungen Menschen zum Verhängnis. Schwierigkeiten beim Auskommen mit dem Einkommen spielen dabei eine Rolle - umso mehr, wenn finanzielles Wirtschaften in der Familie nicht erlernt werden konnte. Gezielte Werbung für Kredite - mit all den über Besitz vermittelten Werten wie Anerkennung und Dazugehörigkeit - trifft dann auf offene Ohren. Zur Überschuldung trägt allerdings auch eine erhöhte Sanktionspraxis der Jobcenter bei Unter-25-Jährigen bei. Fazit: Bei Jugendlichen, die dringend der Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung bedürfen, sind Sanktionen unangebracht. Eine geänderte Sanktionspraxis, die junge Menschen nicht schärfer trifft als erwachsene SGB-II-Bezieher, sollte hier unbedingt Abhilfe schaffen. Der Blick ist aber auch auf eine intensivere finanzielle Bildung für Kinder und Jugendliche zu lenken, um sie für die Herausforderungen, aber auch Verführungen, die wirtschaftliche Teilhabe mit sich bringt, fit zu machen. 5. Haushaltsstatus der Klienten Der Haushaltsstatus wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. 30% Jahre Haushaltsstatus Alleinstehend Alleinerziehend Ehepaare / Lebensgemeinschaften / Familien Anzahl mitbetroffener Kinder, die nicht selbst als Klienten auftreten Gesamtzahl beratener Personen (ohne Kinder): % 36% Alleinstehend Alleinerziehend Paare/Familien 4
6 Zum Vergleich: Der Anteil alleinstehender Menschen lag 2012 in Sachsen bei 24%, der Anteil der Alleinerziehenden bei 8% und der Anteil der in einer ehelichen/nichtehelichen Gemeinschaft lebenden Personen bei 68% 6. (Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2012) Der Anteil Alleinstehender und Alleinerziehender ist in den SB deutlich höher als in der sächsischen Gesamtbevölkerung. Alleinerziehende und Paare/ Familien machen dennoch den größten Anteil in der SB aus. Damit wird klar, dass viele Kinder von Not und Elend mit betroffen sind. Fazit: Maßnahmen der sozialen Sicherung für Kinder und Jugendliche sind dringend erforderlich. Am wirkungsvollsten könnte dies durch eine Dreistufung familienpolitischer Leistungen geschehen: 1. Einzelne, kindbezogene Leistungen werden durch eine einheitliche finanzielle Förderung zusammengefasst; 2. eine Förderung bei konkreten Bedarfen (z. B. Wohngeld, schulische Bedarfe, Fahrten ); 3. eine infrastrukturelle Förderung nach regionalen Bedarfen (Ganztagsbetreuung, Beratungs-, Hilfeund Freizeitangebote ) Geschlechtsstruktur der Klienten Die Geschlechtszugehörigkeit wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. 49% männlich w eiblich % männlich weiblich Seit Jahren konstant ist das Verhältnis von Frauen und Männern in der SB: Ziemlich genau hälftig. Frauen und Männer trifft die Notlage gleichermaßen und beide suchen Hilfe in einer SB. Fazit: Die Ansprechmöglichkeiten in den SB sind für beide Geschlechter gleich gut. Ein Problem besteht nur darin, dass insgesamt zu wenig von Überschuldung Betroffene eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen (können). Eine Lösung wurde bereits unter Punkt 2. aufgezeigt. 7. Insolvenzberatung - außergerichtlicher Einigungen Diese %-Angaben sind mit denen des Vorjahres nicht vergleichbar, da die Kinder < 18 Jahre in den Lebensformen enthalten sind. 7 vgl.: Soziale Sicherung für Kinder und Jugendliche einfach, transparent und zielgenau ausgestalten, Diakonie Texte, Positionspapier,
7 Zum 1. Januar 2011 trat ein novelliertes SächsInsOAG i. V. m. der Förderrichtlinie InsO (FRL InsO) in Kraft, was die Möglichkeiten für außergerichtliche Einigungsversuche einschränkte. Seitdem sind die Fallzahlen bei reichlich 600 nahezu konstant. Weitaus mehr überschuldete Menschen verbleiben in der sozialen SB ohne eine Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Fazit: Die FRL InsO bedarf einer Novellierung insbesondere hinsichtlich der Vergabe der Beratungseinheiten für InsO an die SB. Ziel ist die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden Netzes an SB in Sachsen (siehe Punkt 2.) Wer eine Restschuldbefreiung erfolgreich durchlaufen hat, hat weitere 3 Jahre einen negativen Schufa-Eintrag. Es sollte ermöglicht werden, den Schufa-Eintrag sofort nach der Restschuldbefreiung zu streichen. 8. Ausblick Überschuldete Menschen haben viele Möglichkeiten der Hilfe - ein adäquates und ausreichendes Beratungssystem vorausgesetzt. Andererseits gibt es jenseits der regionalen Hilfen noch viele Hindernisse. Das ab eingeführte Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) erfüllt die Anforderungen an das geforderte Girokonto nicht, da ein P-Konto erst eingerichtet werden kann, wenn ein Girokonto existiert. Wer kein Girokonto hat, kann auch kein P-Konto haben. Deshalb muss die Forderung auf ein Girokonto bestehen bleiben. Nach Verabschiedung der entsprechenden EU-Richtlinie für ein Basiskonto sollte eine zügige Umsetzung auf nationaler Ebene erfolgen. Die Aufnahme der Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in die EU-Verbraucher-Richtlinie wartet noch auf ihre Umsetzung. Wer ein weiteres Anwachsen von privater Überschuldung verhindern will, muss bestimmte gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern und Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung abstellen. Die Schuldnerberaterinnen und -berater der Diakonie Sachsen haben dazu alljährlich einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der bisher (leider) nichts an Aktualität eingebüßt hat. Radebeul, 3. Juni 2014 Rotraud Kießling Referentin Offene Sozialarbeit mit Facharbeitskreis Schuldnerberatung Diakonie Sachsen Marion Jentzsch Mitarbeiterin Referate IT/ Statistik 6
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