Schuldner- und Insolvenzberatung Statistikerhebung Bericht 2013

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1 Sachsen Schuldner- und Insolvenzberatung Statistikerhebung Bericht 2013 Offene Sozialarbeit/ IT/Statistik Zeitraum: 01. Januar 2012 bis 31. Dezember

2 Schuldner- und Insolvenzberatung Diakonie Sachsen Bericht 2013 Erhebungszeitraum: Statistische Erhebung mit erläuternden Texten 2. Notwendige Maßnahmen zur Verringerung von Überschuldung 1. Statistische Erhebung mit erläuternden Texten Die Auswertung der jährlich durchgeführten Erhebung erfolgt mittels Tabellen und Diagrammen. Die Texte darunter erläutern auf der Basis des Erfahrungswissens der Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater Ursachen und Hintergründe dieser Zahlen Überblick Beratungsstellen Die vorliegende Statistik enthält Zahlen und Angaben von 14 Schuldnerberatungsstellen. Elf davon sind anerkannte Insolvenzberatungstellen. Nur vier davon wurden vom Freistaat Sachsen gefördert, die anderen bis auf eine - erhielten über Kooperationsverträge Mittel von anderen SB. Zum Team von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (SB) gehören professionelle Beratungsfachkräfte sowie Personal für die Sachbearbeitung. Es waren insgesamt 46 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 28,77 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angestellt. Personen VZÄ Mitarbeiterzahl: 46 28,77 davon hauptamtlich angestellt nicht hauptamtlich 38 24,89 8 3,88 17% 13% 87% 83% Anstellungsverhältnis Außenring: Köpfe Innenring: VZÄ Hauptamtlich nicht hauptamtlich darunter davon beratende Tätigkeit: keine beratende Tätigkeit: 46 28, , ,81 37% 31% 69% 63% Art der Tätigkeit Außenring: Köpfe Innenring: VZÄ beratend nicht beratend Die Hilfe für überschuldete und von Überschuldung bedrohte Familien und Einzelpersonen ist im Rahmenvertrag für den Freistaat Sachsen sowie im Sächsischen Ausführungsgesetz Insolvenzberatung (SächsInsOAG) einschließlich Förderrichtlinie beschrieben. Das in Sachsen bestehende Hilfeangebot der Schuldner- und Insolvenzberatung liegt allerdings unter dem bundesweit empfohlenen Schlüssel von 1 SB (mit 2 VZÄ) für Einwohner. Umgerechnet auf Sachsen würde dies bedeuten, dass rund 76 SB mit etwa 150 Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern vorgehalten werden müssten, 25 mehr als es derzeit gibt. Ein flächendeckendes Hilfenetz wäre notwendig, damit mehr Betroffene - derzeit ca. 15 % - das Hilfeangebot erreichen und ihre überschuldete Lebenslage überwinden könnten. Überschuldungsprobleme haben längst weite Teile der Bevölkerung erreicht und sind ein wesentlicher Faktor für Verarmung und soziale Ausgrenzung von Menschen und ihre Angehörigen. Überschuldung geht bei Betroffenen häufig einher mit einer Destabilisierung ihrer Existenz: Sie sind erheblichem Stress und psychischem Druck ausgesetzt und oft genug leidet auch ihre körperliche Gesundheit. Diese kritische Lebenssituation belastet Partnerschaften und Familien und stört nicht zuletzt auch häufig eine gesunde Entwicklung der Kinder. Materielle und immaterielle Belastungen verstärken sich gegenseitig. Deshalb ist es notwendig auch im Gesamtinteresse der Gesellschaft -, eine ausreichende Infrastruktur zur Behebung und Linderung dieser Notlagen bereitzustellen. Da Überschuldung in allen Bevölkerungskreisen vorkommt, muss es auch einen allgemeinen Zugang zur Schuldnerberatung geben. Die selektierte Schuldnerberatung für Menschen im SGB-II- bzw. SGB-XII-Bezug muss gestoppt werden. Menschen mit einem regelmäßigen (Niedrig-)Einkommen den Zugang zur kostenlosen Schuldnerberatung zu verwehren, ist kontraproduktiv. Von ihnen zu erwarten, dass sie auf eigene Kosten präventive Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit/ IT/ Statistik/ Grundsatzfragen/ Presse 1

3 Maßnahmen ergreifen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden und die Erwerbstätigkeit beizubehalten, übersteigt ihre finanziellen Möglichkeiten häufig bei weitem. Aus diesem Grund ist es notwendig, das Hilfeangebot SB auf gesetzlicher Grundlage nach 11 SGB XII und abzuschließender Vereinbarungen nach 75 SGB XII (Anlage 1 Rahmenvertrag für den Freistaat Sachsen) weiter zu stabilisieren und auszubauen. Lücken im Hilfesystem führen zum Aufbau kommerzieller, kostenpflichtiger SB, die die Notlage der Überschuldung verschärfen. Dem ist politisch entschieden und wirksam entgegen zu treten. Die Beteiligung an der bundesweit abgestimmten Überschuldungsstatistik auf Grundlage des Überschuldungsstatistikgesetzes sollte vom Freistaat Sachsen aktiv unterstützt werden. Bislang ist keine Beteiligung vorgesehen Gesamt-Fallzahl im Berichtszeitraum Kurzberatungen (15min-Einheiten) % kontinuierliche Beratungsfälle aus dem Vorjahr 2036 NEU seit Jahresbeginn Summe (d. h. kontinuierlich) % kont. aus 2011 kont. neue in 2012 Die Kurzberatungen wurden in 15-min-Einheiten erfasst (15 min = 1 Kurzberatung). Bei kontinuierlicher Beratung wurde die Fallzahl ermittelt. Die Komplexität der Problemlagen, die sich aus schwierigen individuellen Notlagen im Verbund mit kritischen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zusammensetzten, machte bei n eine kontinuierliche Beratung notwendig. Aber auch Kurzberatungen konnten erfolgreich zu einer Entlastung in dieser schwierigen und psychisch stark belastenden Lebenslage führen. Das Kontopfändungsrecht und damit in Zusammenhang stehende Schwierigkeiten mit dem Pfändungsschutz-Konto waren oftmals Thema der Beratung. Die Forderung eines Girokonto für jeden bleibt aktuell, denn das zum eingeführte Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) erfüllt die Anforderungen an das geforderte Girokonto noch nicht. Die Finanzierung der SB für das Ausstellen der Bescheinigungen für das P-Konto ist in Sachsen immer noch weitgehend ungeklärt Haupteinkommensquellen der Klienten Haupteinkommensquelle Lohn / Gehalt / Selbstständigkeit ohne ergänzende SGB II-Leistungen Leistungen nach SGB III Leistungen nach SGB II, incl. ergänzend zu anderen Einkommensarten Leistungen nach SGB XII Altersrente / EU-Rente keine Angaben ohne Einkommen % 1% 13% 2% 50% 23% 5% Lohn/Gehalt SGB III SGB II SGB XII Rente keine Angaben kein Einkommen Gesamtzahl neue kont. Die nachstehenden Graphiken und Texte beziehen sich lediglich auf die neuen und kontinuierlichen Beratungsfälle. Die Haupteinkommensquellen wurden pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Haupteinkommensquelle waren demnach bei der Hälfte aller Betroffenen Leistungen nach dem SGB II, auch Hartz IV genannt. Bedenklich dabei ist, dass diese Leistung auch ergänzend zu anderen Leistungen bezogen wird, in mindestens 150 n ist es eine Ergänzung zum Einkommen. Das heißt Menschen mit Niedrigeinkommen können mit ihrem Gehalt ihr soziokulturelles Existenzminimum nicht sichern und vom Einkommen ihren laufenden Lebensunterhalt nicht bestreiten. Die Zahl der Haushalte, die zwar über ein regelmäßiges Einkommen verfügen, aber die Steigerung der Lebenshaltungskosten irgendwann nicht mehr auffangen können, wächst unaufhaltsam. Verschlechterungen der Arbeits- Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit/ IT/ Statistik/ Grundsatzfragen/ Presse 2

4 bedingungen, Krankheit eines Familienmitglieds, Trennung/Scheidung, Opfer einer Straftat schon gerät das fragile Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben aus dem Gleichgewicht. Auch der SGB II-Leistungsbezug allein kann zu großen Schwierigkeiten führen wie beispielsweise durch das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften, die fehlenden ergänzenden einmaligen Leistungen oder durch falsch gesetzte Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft. Etwa jeder 5. Hilfesuchende bezog Lohn/ Gehalt bzw. war selbstständig. Prekäre Arbeitsverhältnisse mit Niedrigeinkommen führten in ausweglose Notlagen. Die Zunahme dieser Gruppe von 16 % in 2009 auf nunmehr 23 % zeigt deutlich, dass die Spaltung der Gesellschaft mit der Zunahme von Armutslebenslagen kontinuierlich fortschreitet Altersgruppen der Klienten Altersgruppen Jugendliche bis 25 Jahre Jahre % 9% 15% Jugendliche bis 25 Jahre Jahre über 65 Jahre Gesamtzahl neue kont % über 65 Jahre Das Alter der Hilfesuchenden wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Zum Vergleich: Der Anteil der 16 bis <25-Jährigen an der Gesamtbevölkerung betrug 2012 ca. 8%. (Quelle: Statistisches Bundesamt " Jeder sechste Betroffene war unter 25 Jahre alt und bereits selbst ein Fall in der SB. D. h. der Einstieg ins Erwachsenendasein beginnt mit hohen Schulden, einem Schufa-Eintrag und der jahrelangen Abhängigkeit von Gläubigern. Präventive Maßnahmen in Form von finanzieller Bildung insbesondere an Schulen sind deshalb dringend umzusetzen. Aber auch die verschärfte Sanktionsmöglichkeit bei unter-25-jährigen im SGB-II-Leistungsbezug ist ein Problem. Denn Sanktionen sie können bereits wegen eines einzigen Meldeversäumnisses ausgesprochen werden - bedeuten eine vollständige Kürzung des Regelsatzes, also des Lebensnotwendigen. Ältere Menschen über 65 Jahre nehmen zusehends einen größeren Anteil in der SB ein (9% waren 2010 älter als 60, 2012 waren 9% über 65). Die Grundsicherung im Alter wird lückenhafter. Wobei die große Zunahme derer, die im Alter von der Grundsicherung (SGB XII) leben müssen, erst noch kommt - wenn die Nachwendegeneration mit den großen Lücken in ihren Erwerbsbiographien in den Ruhestand geht und die abgeschaffte Rentenbeitragszahlung im SGB II-Leistungsbezug erschwerend hinzukommt. Auch hier ist Prävention in Form von wirkungsvoller Einkommenssicherung gefragt! 1.5. Haushaltsstatus der Klienten Haushaltsstatus Alleinstehend Alleinerziehend Ehepaare / Lebensgemeinschaften / Familien Anzahl mitbetroffener Kinder, die nicht selbst als Klienten auftreten Gesamtzahl beratener Personen (ohne Kinder): % 19% 43% Alleinstehend Alleinerziehend Paare/Familien keine Angaben 1 Gesamtzahl neue kont. Der Haushaltsstatus wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Zum Vergleich: Der Anteil allein lebender Menschen lag 2011 in Sachsen bei 24%, der Anteil der Alleinerziehenden bei 3% und der Anteil der in einer ehelichen/nichtehelichen Gemeinschaft lebenden Personen bei 54%. 19% waren unter 18 ( Kinder ) und wurden in der Datenquelltabelle nicht angegeben. (Quelle: - Ergebnisse des Mikrozensus - Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz, 2012) Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit/ IT/ Statistik/ Grundsatzfragen/ Presse 3

5 Waren im Jahr 2010 bereits 840 Kinder mit von Ver- und Überschuldung betroffen, so waren es 2012 mindestens (eine Beratungsstelle gab die Zahl der Kinder nicht an). Arme Kinder können nicht losgelöst von ihrer Familie betrachtet werden, sondern die Maßnahmen der soziokulturellen Existenzsicherung müssen den gesamten Haushalt im Blick haben. Wird beispielsweise der Strom abgeschaltet oder fehlen Mittel für die Ausstattung der Wohnung, trifft dies Kinder ganz besonders hart. Ihre Ausgrenzung wird verstärkt und ihre Entwicklungschancen werden eingeschränkt. Maßnahmen der sozialen Sicherung für Kinder und Jugendliche sind daher dringend erforderlich. Das Bildungs- und Teilhabepaket erfüllt diese Anforderung nicht, da es die meisten der Leistungsberechtigten nicht erreicht (siehe auch Diakonie Texte, Positionspapier Soziale Sicherung für Kinder und Jugendliche einfach, transparent und zielgenau ausgestalten ) Geschlechtsstruktur der Klienten männlich w eiblich Gesamtzahl neue kont % 50% männlich weiblich Die Geschlechtszugehörigkeit wurde pro Fall nur für die erstberatene Person, nicht für mitberatene Partner erfasst. Die Notlage betrifft Männer und Frauen gleichermaßen bzw. nehmen sie in gleicher Weise das Hilfesystem SB wahr Insolvenzberatung - außergerichtlicher Einigungen Trotz steigender Fallzahlen 2010 sank die Zahl der außergerichtlichen Einigungsversuche im Jahr 2011 erheblich. Der Grund dafür ist, dass immer weniger Betroffene überhaupt Zugang zum Hilfesystem und damit zur Insolvenzberatung haben. Die veränderte gesetzliche Grundlage für die Insolvenzberatung ab schränkt die flächendeckende Ausstattung von Insolvenzberatung in allen anerkannten SB ein und baut zusätzliche Zugangshürden zur InsO-Beratung auf. Für immer mehr Klienten der SB bleibt der Weg zur Restschuldbefreiung damit versperrt. Die vom Freistaat Sachsen vorgenommene Umstellung der Finanzierung der InsO-Beratung vom Rechtsanspruch der Fallfinanzierung zu einer Projektfinanzierung gemäß aktueller Haushaltslage ab 2011 ist fachlich unangemessen. Projektfinanzierung widerspricht dem Grundsatz der Kontinuität und Vertrauensbildung in der sozialarbeiterischen Beratungstätigkeit. Sie steht im Widerspruch zu den Standards der Qualitätssicherung und -entwicklung der Schuldner- und Insolvenzberatung der Länder. Diese Umstellung zeigt sich als ein gravierender Einschnitt für das Hilfeangebot bei steigendem Bedarf! Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit/ IT/ Statistik/ Grundsatzfragen/ Presse 4

6 2. Notwendige Maßnahmen zur Verringerung von Überschuldung Wer ein weiteres Anwachsen von privater Überschuldung verhindern will, muss bestimmte gesellschaftliche Rahmenbedingungen verändern und Unzulänglichkeiten der Gesetzgebung abstellen. Die Diakonie Sachsen plädiert dafür, folgende Maßnahmen anzugehen: 1. Eine finanzielle Allgemeinbildung muss zum Kernbestandteil nationaler Bildungsstandards werden. 2. Die soziale Sicherung von Kindern und Jugendlichen muss Vorrang haben. Z. B. durch eine Förderung aus drei Säulen: - eine einheitliche finanzielle Förderung, - eine bedarfsabhängige Förderung bei Bedürftigkeit und - eine infrastrukturelle Förderung nach regionalem Bedarf. 3. Die Teilnahme an der bundesweit gesetzlich verankerten Überschuldungsstatistik (Überschuldungsstatistikgesetz) sollte vom Freistaat Sachsen aktiv unterstützt und gesichert werden. 4. Die Einheit von Schuldner- und Insolvenzberatung (SB), welche ebenso Prävention und Pfändungsschutz umfasst, muss gesichert werden. 5. Der Zugang zum Hilfesystem muss für alle überschuldeten Menschen gesichert sein, auch für Menschen mit einem regelmäßigen Einkommen. 6. Das Insolvenzrecht (InsO) ist sozialverträglich zu reformieren. 7. Der Finanzierungsanspruch der Insolvenzberatung ist im SächsInsOAG wieder zu verankern und die Förderrichtlinie dringend zu überarbeiten. 8. Das Hilfeangebot SB ist auf gesetzlicher Grundlage nach 11 SGB XII und abzuschließender Vereinbarungen nach 75 SGB XII (Anlage 1 Rahmenvertrag für den Freistaat Sachsen) zu stabilisieren und weiter auszubauen. 9. Die Finanzierung der SB für das Erstellen der Bescheinigungen (P-Konto) nach 850k ZPO ist zu regeln. 10. Kommerzieller, kostenpflichtiger SB ist politisch wirksam entgegen zu treten, um eine Verschärfung von Überschuldungssituationen zu verhindern. 11. Nach durchlaufener Restschuldbefreiung ist der Schufa-Eintrag entgegen der aktuellen Praxis des noch dreijährigen Bestehens - sofort zu streichen. 12. Das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaften im SGB II sowie Sanktionen für Personen mit vorrangigem Hilfebedarf (Jugendliche/ Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) sollten aus dem Sozialgesetzbuch II gestrichen werden. Jugendlichen den existenziell notwendigen Lebensunterhalt zu kürzen, ist keine sinnvolle Erziehungsmaßnahme. 13. Das Recht auf ein Girokonto ist gesetzlich zu verankern. Das ab eingeführte Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) erfüllt die Anforderungen an das geforderte Girokonto noch nicht. 14. Die Pflicht zu einer verantwortlichen Kreditvergabe in der EU-Verbraucher-Richtlinie ist zu verankern. 15. Für die Vergabe von Dispositionskrediten sind strengere, verantwortliche Vertragsrichtlinien zu verabschieden. 16. Die rückwirkende Gebührenbefreiung des Beitragsservices von ARD/ ZDF/ Deutschlandradio ist für den gesamten Zeitraum, für den die Befreiungskriterien erfüllt waren, einzuführen. Radebeul, 3. Juni 2013 Rotraud Kießling, Referentin mit Facharbeitskreis Schuldnerberatung Diakonie Sachsen Diakonisches Werk Sachsen e. V., Offene Sozialarbeit/ IT/ Statistik/ Grundsatzfragen/ Presse 5

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