Die Zusätzlichen Dienste. Freie Krankenkasse 2015

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1 Die Zusätzlichen Dienste Freie Krankenkasse 2015

2 Die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse Neben dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert die Freie Krankenkasse Zusätzliche Dienste. Damit übernimmt unsere Krankenkasse Kosten, die nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung gedeckt sind. Dies ist bspw. der Fall bei den Kosten für Rettungs- oder Krankentransport, Vorsorgeimpfungen, Immuntherapie, Erstattung von Brillen und Linsen, Dringende Pflege im Ausland, Doch auch für verschiedene Pflegeleistungen (Alternative Therapien, kieferorthopädische Behandlungen, Hilfe für Schwerpflegebedürftige, ) übernimmt unsere Krankenkasse eine Erstattung. In der vorliegenden Broschüre sind die wichtigsten Leistungen und Erstattungen aufgeführt.

3 Mitgliedschaft verpflichtend Das Krankenkassengesetz vom 26. April 2010 sowie dessen Ausführungsbestimmungen verpflichten alle in Belgien sozialversicherten Mitglieder mit Wohnsitz in Belgien oder im Ausland, sich den Zusätzlichen Diensten ihrer Krankenkasse anzuschließen. Bestimmte Personen, die einer ausländischen Gesetzgebung unterliegen oder nicht bei der Freien Krankenkasse für die gesetzliche Krankenversicherung eingetragen sind, können sich ebenfalls den Zusätzlichen Diensten anschließen. Dies gilt für Personen, die als Grenzgänger versichert und in Belgien wohnhaft sind oder in einer anderen belgischen Regelung für Gesundheitspflege eingetragen sind (SNCB, OSSOM, HKIV, CSPM) oder über eine europäische oder internationale Institution mit Sitz in Belgien versichert sind, welche eine Kostenübernahme für die Gesundheitsleistungen vorsieht oder infolge eines Auslandseinsatzes im Auftrag der belgischen Regierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr unterworfen sind. Wartezeit Falls nicht näher angegeben, wird das Anrecht auf Erstattungen nach einer Mitgliedschaft von 6 Monaten eröffnet. Die Wartezeit entfällt, falls sie bereits bei einer früheren Krankenkasse für einen gleichwertigen Dienst erfüllt wurde.

4 4 Rettungstransport Einsatz des 112-Dienstes Die Freie Krankenkasse übernimmt die vollständige Rückerstattung der Kosten, nach den offiziellen Tarifen des 112-Dienstes. Reanimationswagen Bei dringender Hospitalisierung, dringender Verlegung aus medizinischen Gründen: Vollständige Erstattung der Kosten, nach den Tarifen des 112-Dienstes. Rettungshubschrauber Vollständige Rückerstattung der Kosten, die definitiv zu Lasten des Mitgliedes bleiben, nach Abzug möglicher Interventionen seitens der gesetzlichen Krankenversicherung oder internationaler Vereinbarungen oder seitens einer anderen gesetzlichen oder vorschriftsmäßigen Verordnung. Diese Erstattung gilt ausschließlich für Rettungseinsätze. Sie gilt nicht für nicht-dringende Verlegungstransporte. In den oben genannten Fällen werden auch die Kosten für besonders ausgebildetes Begleitpersonal (bspw. Krankenpfleger im Rettungswagen) und die Kosten für medizinische Produkte (Sauerstoff, Medikamente) übernommen. Ausgeschlossen ist die Erstattung bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen und Extremsportarten.

5 Die Zusätzlichen Dienste 5 Krankentransport Privatwagen - Bus und Bahn - Taxi Fahrten zu Krankenhausaufenthalten oder Behandlungen bei Fachärzten: Für private Fahrten erstattet die Krankenkasse auf Anfrage des Mitgliedes 0,10 pro km. Pro Fahrt wird ein Eigenanteil in Höhe von 12,50 abgerechnet und Beträge unter 2,50 werden nicht ausgezahlt (somit sind Fahrten unter 150 km ausgeschlossen). Für Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Chemotherapie sind besondere Erstattungen durch die Pflichtversicherung vorgesehen. Für Bus- und Bahnfahrten erstatten wir die Fahrtkosten vollständig (2. Klasse). Für Taxifahrten übernehmen wir 0,60 pro km, Pauschale von 6,00 für Kurzfahrten (ärztliche Verordnung erforderlich). Die Fahrtkostenerstattung für Privatwagen, Öffentliche Verkehrsmittel und Taxifahrten ist pro Jahr auf 200,00 pro Person begrenzt. Für Krankenwagenfahrten und für Rettungstransporte gelten andere Regelungen. Krankenwagenfahrten Stationäre Behandlungen (mindestens 1 Übernachtung) sowie Verlegungstransporte zwischen Krankenhäusern werden wie folgt erstattet: Vollständige Erstattung für Fahrten durch einen von unserer Krankenkasse anerkannten Fahrdienst; 75% des Rechnungsbetrags für alle übrigen Transportdienste. Ambulante Behandlungen bei Fachärzten sowie sitzende Transporte : 75% des Rechnungsbetrags. Die Kostenerstattung für nicht dringende Krankenwagenfahrten ist pro Jahr auf 2.000,00 e pro Person begrenzt. Für Rettungstransporte (siehe Seite 4) gilt keine Begrenzung. Die Vergütung wird nur gezahlt für Fahrtkosten innerhalb von Belgien oder einem der direkt angrenzenden Länder (Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande). Dies gilt sowohl für den Kranken- als auch für den Rettungstransport.

6 6 Krankenhaus- oder Pflegeaufenthalt Begleitperson im Krankenhaus Erstattung der vom Krankenhaus, bzw. einem angegliederten Haus für betreuende Angehörige, in Rechnung gestellten Kosten, bis zu 12,37 e pro Tag während 30 Tagen. Psychiatrische Abteilung Bei Aufenthalt in einer psychiatrischen Abteilung wird - insofern keine andere Versicherung für die Kosten aufkommt - ab dem 16. bis zum 90. Tag der Eigenanteil am Tagespflegesatz erstattet, bis zu 12,37 pro Tag. Kurzaufenthalt im Pflegeheim Finanzielle Unterstützung für einen begrenzten Kurzaufenthalt (max. 14 Tage pro Jahr) in einem anerkannten Haus: 22,00, bzw. 24,00 pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif. Genesungsaufenthalt im Kurhaus Die Freie Krankenkasse kann einen Genesungsaufenthalt in einem anerkannten Kurhaus vermitteln für: Personen, die eine schwere Erkrankung hatten oder sich einem chirurgischen Eingriff mit einem Aufenthalt von mindestens 7 Tagen im Krankenhaus unterziehen mussten; Personen, die sich einer Dialysebehandlung oder einer Strahlen- oder Chemotherapie unterziehen mussten. Der Aufenthalt wird in Perioden von sieben Tagen genehmigt, mit einer Höchstdauer von 28 Tagen pro Jahr. Die Kostenbeteiligung für anerkannte Kurhäuser beläuft sich auf 32,00 e pro Tag, bzw. 35,00 e pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif. Die Kosten einer betreuenden Begleitperson werden bis zu 15,00 e pro Tag erstattet. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich. Betreuung im Tageszentrum Die Freie Krankenkasse erstattet die Kosten für Betreuung in öffentlich anerkannten Tageszentren bis zu einem Betrag in Höhe von: 7,50 e pro Tag für Normalversicherte, bis zu 750,00 e pro Jahr 10,00 e pro Tag für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bis zu 1.000,00 e pro Jahr. (Anrecht erst nach 5 Jahren Mitgliedschaft).

7 Die Zusätzlichen Dienste 7 Pflege zu Hause Beratung für die häusliche Pflege Wenn Sie zu Hause Pflege benötigen und eventuell mehrere Hilfsdienste beanspruchen müssen, so steht Ihnen der Dienst EUDOMOS Ihr häuslicher Begleitdienst (Tel.: und ) zur Verfügung. Familien- und Seniorenhilfe Wenn Sie einen Familienhilfsdienst oder den Haushaltshilfsdienst eines ÖSHZ beanspruchen, erstatten wir Ihnen pro Arbeitsstunde: 1,00 e für Normalversicherte, bis zu 1.000,00 e pro Jahr 2,00 e für Versicherte mit Anrecht auf den Vorzugstarif, bis zu 2.000,00 e pro Jahr. Hilfe für Schwerpflegebedürftige Für Schwerpflegebedürftige (Pflegestufe A, B oder C ) erstatten wir verschiedene Nebenkosten in der häuslichen Pflege bis zu 125,00 e pro Monat, d.h. bis zu 1.500,00 e pro Jahr für: Inkontinenzmaterial, Pflegematerial, Arzneimittel der Kategorie D, Leihgebühren für technische Hilfsmittel. (Anrecht erst nach 5 Jahren Mitgliedschaft). Verleih von Krankenmaterial Für die Pflege zu Hause sind in unseren Geschäftsstellen die erforderlichen Hilfsmittel erhältlich: Krücken, Rollstühle, Inhaliergeräte, usw. Für Krankenbetten erstatten wir die seitens des Roten Kreuzes berechneten Leihgebühren während der ersten 3 Monate vollständig. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich. Sauerstofftherapie zu Hause Wir erstatten die Gebühren für den Unterhalt der Sauerstoffflaschen. Diese Kosten übernehmen wir bis zu 20,00 pro Monat. Hausnotrufgeräte Die Krankenkasse übernimmt 50% der Leihgebühren für Hausnotrufgeräte (Verleih über ÖSHZ), bis zu 60,00 pro Jahr.

8 8 Erstattungen für Diabetiker Testmaterial Durch die gesetzliche Krankenversicherung können manche Diabetiker zur Selbstkontrolle ihres Blutzuckerspiegels kostenloses Testmaterial erhalten. Hierzu kann der Patient sich an ein belgisches Krankenhaus wenden, das über eine besondere anerkannte Abteilung (Diabetologie) verfügt. Die Kosten werden dann dreimonatlich in Form eines Pauschalbetrags von der Krankenkasse übernommen. Diabetiker, die jedoch kein Anrecht auf kostenloses Material im Rahmen dieser Vereinbarung haben, können eine Kostenerstattung durch unsere Zusätzlichen Dienste erhalten: 50% der Kosten für Testmaterial, max. 40,00 e pro Quartal (*) 75,00 e beim Ankauf eines Glukometers, alle fünf Jahre (*) (*) Um Anrecht auf diese Erstattungen zu haben, muss der Diabetiker im Besitz eines Diabetespasses sein oder einem Projekt Behandlungsweg folgen. Den Diabetespass können Sie bei der Krankenkasse beantragen. Podologie Die Freie Krankenkasse zahlt für eine Behandlung durch einen anerkannten Podologen eine Vergütung in Höhe von 10,00 e, bis zu 6 Behandlungen pro Jahr, auf Vorlage der LIKIV-Behandlungsbescheinigung. Posturologie Die Freie Krankenkasse zahlt für eine Behandlung durch einen diplomierten Posturologen eine Erstattung in Höhe von 10,00 pro Jahr.

9 Die Zusätzlichen Dienste 9 Medizinische Fußpflege Die Freie Krankenkasse zahlt pro Behandlung durch einen anerkannten Fußpfleger oder Orthopädisten eine Vergütung in Höhe von 7,00, bis zu 8 Behandlungen pro Jahr. Fußreflexzonenmassage Diabetiker mit Diabetespass oder Diabetiker, die einem Projekt Behandlungsweg folgen (siehe Seite 8) können bei unserer Krankenkasse eine Erstattung für Fußreflexzonenmassage erhalten. Pro Behandlung durch einen anerkannten Therapeuten erstatten wir je 7,00, max. 8 Behandlungen pro Jahr. Ernährungsberatung Personen, die einem vollständigen Behandlungsplan von 7 Beratungen durch eine anerkannte Ernährungsberaterin folgen, erhalten nach dessen Abschluss eine Erstattung in Höhe von 130,00 (40,00 für die erste Beratung; je 15,00 für die sechs weiteren Behandlungen). Für Einzelberatungen durch eine anerkannte Ernährungsberaterin beläuft sich die Erstattung auf 20,00 für die erste Beratung und auf je 10,00 für die weiteren Sitzungen. Diabetiker Ratgeber Unsere Krankenkasse stellt Diabetikern kostenlos das Magazin Diabetiker Ratgeber zur Verfügung. Dieses Magazin der Deutschen Diabetes-Stiftung bietet interessante Informationen für Diabetiker und informiert Sie über neueste Forschungserkenntnisse oder Ernährungs- und Bewegungstipps.

10 10 Gesundheitspflege Logopädie - Sprachtherapie - Ergotherapie Falls die logopädische Behandlung nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden kann, zahlt die Freie Krankenkasse 12,00 e pro Behandlung durch einen anerkannten Logopäden, bis zu 200 Behandlungen, 2.400,00 e pro Jahr. Für Behandlungen in einem Tomatiszentrum zahlt die Freie Krankenkasse 3,75 e pro Behandlungseinheit, täglich sind mehrere Einheiten möglich, bis zu 100 Sitzungen, 375,00 e pro Jahr. Für Behandlungen bei einem anerkannten Ergotherapeuten zahlt die Freie Krankenkasse 10,00 e pro Sitzung. Psychologie Für psychologische Behandlungen in der Praxis von selbständigen Therapeuten, die von der Freien Krankenkasse anerkannt sind, erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe von 15,00 e pro Sitzung. Gruppentherapien und Behandlungen in bezuschussten Zentren (SPZ) sind von der Erstattung ausgeschlossen. Es besteht keine Altersgrenze für diese Kostenübernahme. Psychomotorik Für Kinder bis 18 Jahre: 7,50 e pro Sitzung bei einem anerkannten Therapeuten für Psychomotorik. Medizinische Fußpflege Pro Behandlung durch einen anerkannten Fußpfleger oder Orthopädisten erhalten Sie eine Vergütung in Höhe von 7,00, max. 8 Behandlungen pro Jahr. Podologie Pro Behandlung durch einen anerkannten Podologen erhalten Sie auf Vorlage der LIKIV-Behandlungsbescheinigung eine Vergütung in Höhe von 10,00, max. 6 Behandlungen pro Jahr. Posturologie Die Freie Krankenkasse zahlt eine Erstattung in Höhe von 10,00 für eine Behandlung pro Jahr durch einen diplomierten Posturologen.

11 Die Zusätzlichen Dienste 11 Alternative Therapien Osteopathie und Chiropraktik Pro Behandlung durch einen diplomierten Osteopathen (D.O.) oder Chiropraktiker (D.C.) erhalten Sie eine Erstattung in Höhe von 20,00 e. Akupunktur Für Akupunkturbehandlungen durch einen anerkannten Arzt oder Facharzt erhalten Sie, zusätzlich zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Erstattung in Höhe von 10,00 e. Pro Jahr und pro Person werden insgesamt höchstens 8 dieser Behandlungen erstattet. Medizinische Behandlung für Kinder und Jugendliche Die Freie Krankenkasse erstattet die gesetzlichen vorgesehenen Eigenanteile für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: für ambulante medizinische und paramedizinische Behandlungen, für erstattbare Medikamente (Kat. A, B, C, Cj, Cs, Cx und magistrale Zubereitungen). Für die Erstattung von Leistungen beim Allgemeinmediziner gilt als Voraussetzung, dass der Hausarzt für das Mitglied eine globale medizinische Akte angelegt hat. Revalidation Wir erstatten herzkranken Mitgliedern, die an einer von Therapeuten begleiteten Herzsportgruppe teilnehmen, die Hälfte der Teilnahmegebühren (max. 50,00 /Jahr).

12 12 Brillen und Kontaktlinsen Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung seitens der gesetzlichen Krankenversicherung, können Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag jährlich eine Erstattung für Brillen oder Kontaktlinsen durch die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse erhalten. Je nach Dioptrie pro Glas oder Linse beträgt die Erstatung: 25,00 e (Dioptrie < 4) pro Glas oder Linse. 75,00 e (Dioptrie > 4) pro Glas oder Linse. Pro Jahr können zwei Gläser oder Linsen erstattet werden, also bis zu 150,00 e. Für Versicherte über 18 Jahre Zusätzlich zu einer eventuellen Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung, können Personen über 18 Jahre seitens der Freien Krankenkasse alle vier Jahre eine (einzige) Erstattung bis zu 125,00 erhalten beim Ankauf einer Brille oder beim Ankauf von Kontaktlinsen. Kunstaugen Den Mitgliedern, welche im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung oder im Rahmen einer internationalen Vereinbarung eine Erstattung für ein Kunstauge erhalten, erstattet die Freie Krankenkasse zusätzlich bis zu 250,00 pro Jahr. Korrektive Laserchirurgie Die Freie Krankenkasse erstattet einen Betrag in Höhe von 125,00 pro Eingriff, begrenzt auf 250,00 (zwei Eingriffe) pro Person. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich.

13 Die Zusätzlichen Dienste 13 Vorsorge Ernährungsberatung Beratung nach Behandlungsplan Patienten, die einem vollständigen Behandlungsplan von 7 Beratungen durch eine anerkannte Ernährungsberaterin folgen, erhalten nach dessen Abschluss eine Erstattung in Höhe von 130,00 e (40,00 e für die erste Beratung; je 15,00 e für die sechs weiteren Behandlungen). Einfache Beratung Für Einzelberatungen durch eine anerkannte Ernährungsberaterin beläuft sich die Erstattung auf 20,00 e für die erste Beratung und auf je 10,00 e für die weiteren Sitzungen. Hörtests bei Neugeborenen Zur Früherkennung von Hörschäden bei Neugeborenen erhalten Eltern eine Erstattung in Höhe von 15,00 e für den Hörtest. Dieser wird wenige Tage nach der Geburt durchgeführt und ist für das Baby völlig schmerzlos und unbelastend. Knochendichtemessung Zur Vorsorge gegen Osteoporose erstatten wir den Mitgliedern die Kosten für eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) bis zu 35,00 e, alle 2 Jahre. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich.

14 14 Impfungen Vorsorgeimpfungen Die Freie Krankenkasse erstattet die Eigenanteile folgender Impfstoffe: Konjugierte Mehrfachimpfung gegen Pneumokokken (3 Teilimpfungen zu je 74,55 ) Pneumokokken-Schutzimpfung für Erwachsene Erstattung der vollständigen Kosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich. Vorsorgeimpfung gegen Meningitis C für Kinder und Erwachsene Vorsorgeimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs Für Mädchen bis 18 Jahre erstatten wir den Eigenanteil, der nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen wird (35,40 e für die 3 Impfungen).

15 Die Zusätzlichen Dienste 15 Grippeschutzimpfung Für Personen über 65 Jahre: Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 40% der Impfstoffkosten. Die Zusätzlichen Dienste erstatten die übrigen 60% der Impfstoffkosten. Für alle anderen Versicherten: Die gesetzliche Krankenversicherung interveniert nur in seltenen Fällen. Die Zusätzlichen Dienste erstatten 100% der Impfstoffkosten. Spezifische Immuntherapie (Allergieimpfung) Diese Erstattung gilt ausschließlich für Patienten mit Allergien gegen Milben, Gräser- und Birkenpollen. Sie beträgt 75% der Impfkosten, d.h. 375,00 pro Jahr, während max. drei aufeinander folgenden Behandlungsjahren, insgesamt bis zu 1.125,00. Voraussetzungen: für die festgestellte Allergie muss das passende Impfallergen existieren und als wirksam erwiesen sein; allein durch Vermeidung der Allergieauslöser oder lindernde Medikamente kann keine Besserung der Allergie erzielt werden; die Lebensqualität des Patienten ist stark eingeschränkt und die Allergie droht sich zum Asthma auszuweiten. Die Immuntherapie muss durch einen Facharzt (Dermatologe, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Pneumologe oder Allergologe) verordnet werden.

16 16 Kieferorthopädische Behandlung Viele Kinder und Jugendliche leiden unter Fehlstellungen der Zähne, die gesundheitliche Probleme hervorrufen können. Schwierigkeiten beim Sprechen, Kopf-, Ohren- oder Nackenschmerzen und sogar Verdauungsstörungen sind die Folge. Nur das Tragen einer Zahnspange kann diese Fehlstellungen beseitigen. Eine kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich im Normalfall über eine Dauer von einem bis zu drei Jahren. Eine solche Behandlung kann teuer ausfallen, da selbst Kieferorthopäden, die dem Kassenabkommen beigetreten sind, sich für die Materialkosten meist Zuschläge berechnen. Die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Wenn die Behandlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt wird, erhalten Sie eine weitere Erstattung durch die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse: Kieferorthopädische Behandlung erster Absicht für Kinder (bis zum 9. Geburtstag) Die zusätzliche Erstattung für diese Behandlung beträgt 250,00. Die Auszahlung erfolgt parallel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Abrechnung der Apparatur (Kode nummern und ). Es handelt sich somit um zwei Teilzahlungen von je 125,00.

17 Die Zusätzlichen Dienste 17 Kieferorthopädische Behandlung für Jugendliche (Beginn vor dem 15. Geburtstag) Die zusätzliche Erstattung für diese Behandlung beträgt 800,00 (zwei Teilzahlungen von je 400,00 ). Die Auszahlung erfolgt zusätzlich und parallel zur Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Abrechnung der Apparatur (Kodenummern und ). Die Erstattungen der Behandlung erster Absicht und für Jugendliche sind kumulierbar; die Erstattung der Zusätzlichen Dienste für kieferorthopädische Behandlungen kann sich somit pro Person auf 1.050,00 belaufen. Vor Behandlungsbeginn muss ein Antrag auf Rückerstattung vom behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden an den Vertrauensarzt unserer Krankenkasse gerichtet werden. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich.

18 18 Pflege im Ausland Erstattung der Kosten Erstattung der Kosten bei plötzlich notwendiger Pflege im Ausland, nach Intervention der Pflichtversicherung, der internationalen Abkommen oder jeder anderen Versicherung. Die Kostenübernahme gilt bei Aufenthalt in allen Ländern der Europäischen Union (außer Belgien) sowie in Ägypten, Algerien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, im Kosovo, in Kroatien, Libyen, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Serbien, in der Schweiz, in Syrien, in der Türkei, in Tunesien und im Vatikanstaat: für ambulante Leistungen: die Erstattung beträgt 75% des Rechnungsbetrags und erfolgt nach der Rückkehr auf Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege. bei Krankenhausaufenthalt: vollständige Erstattung während der ersten 15 Tage. Ist nach Ablauf dieser Frist der Rücktransport nach Belgien wegen der notwendigen medizinischen Versorgung vor Ort nicht möglich, wird die Dauer der Erstattung verlängert. Hilfszentrale Mediphone Assist Die Mitglieder der Freien Krankenkasse können auf die Hilfszentrale Mediphone Assist zurückgreifen. Mediphone Assist ist Mitglied eines internationalen Netzes für medizinische Unterstützung und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mediphone Assist übernimmt in bestimmten Notfällen und nur für die obengenannten Länder auch den Rücktransport nach Belgien. Mediphone Assist: Tel.: In allen übrigen Ländern der Welt ist weder eine Kostenübernahme der Pflege noch eine Erstattung des Rücktransports nach Belgien vorgesehen. Mediphone Assist steht in diesen Fällen (d.h. bei Aufenthalten in anderen Ländern) jedoch als reiner Informationsdienst für Auskünfte medizinischer Art weltweit rund um die Uhr zur Verfügung. Ausführliches Faltblatt auf Anfrage erhältlich.

19 Die Zusätzlichen Dienste 19 Verteidigung der Mitglieder Der Dienst Verteidigung der Mitglieder ist die Anlaufstelle für Beschwerden, die Verteidigung der Mitglieder, kurz: der Ombudsdienst unserer Krankenkasse. Wenn Sie Fragen oder Klagen in Sachen Krankenversicherung oder Gesundheitspflege haben, untersucht unser Dienst Verteidigung der Mitglieder Ihr Problem und erstellt ein kurzes juristisches Gutachten. Im Streitfall vermittelt der Dienst zwischen den betroffenen Parteien und versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Der Dienst Verteidigung der Mitglieder beurteilt, ob es sinnvoll für Sie ist, einen Anwalt einzuschalten. In Ausnahmefällen, die zu einer späteren Jurisprudenz beitragen können, kann der Dienst selbst die Verteidigung vor Gericht übernehmen. Sie können sich auf den Rat und den Beistand von Fachleuten verlassen.

20 20 Besondere Anlässe Ferienaktivitäten Für die Teilnahme an organisierten Ferienaktivitäten (höchstens 20 Tage) während der Schulferien zahlt die Freie Krankenkasse Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie den Animatoren dieser Aktivitäten einen Zuschuss in Höhe von 5,00 pro Tag (d.h. höchstens 100,00 pro Jahr). Geburt oder Adoption Bei Geburt oder bei Adoption erhalten Sie eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 350,00, falls die Eintragung des Kindes in die Pflichtversicherung und in die Zusätzlichen Dienste der Freien Krankenkasse erfolgt. Zusätzlich erhalten Sie eine Erstattung bis zu 100,00 und zwar: 50,00 der Kosten für Geburtsvorbereitungskurse oder Rückbildungskurse, 50,00 der Kosten für Babymassage oder Babyschwimmen. Beerdigungskosten Unterstützung in Höhe von 150,00 e für alle Personen (abzüglich der Interventionen gleicher Art infolge einer belgischen oder internationalen gesetzlichen Regelung der Sozialen Sicherheit). (Hinweis: Beitragszahlung seit mindestens 1 Jahr erforderlich.)

21 Die Zusätzlichen Dienste 21 Beiträge (zum ) 8,90 e pro Monat (26,70 e/trimester) pro hauptversicherte Person (Personen zu Lasten einbegriffen) Zahlung der Beiträge Zur Zahlung Ihrer Beiträge empfehlen wir Ihnen die Unterzeichnung eines SEPA-Lastschrift-Mandates. Dies ermöglicht es uns, Ihre Beiträge regelmäßig von Ihrem Konto abzubuchen. Die Abbuchung erfolgt zu Beginn jedes Trimesters. Für Sie bedeutet dies, dass Sie mit der Beitragszahlung in Ordnung bleiben, ohne an die Zahlung Ihrer Beiträge denken zu müssen. Für unsere Krankenkasse ist es das System mit den geringsten administrativen Kosten. Die Leistungen der Zusätzlichen Dienste werden im Normalfall einmal jährlich zum 1. Januar durch die Generalversammlung der Krankenkasse aktualisiert.

22 22 Krankenhausversicherung Zusätzlich zu den Leistungen der Zusätzlichen Dienste, die in diesem Faltblatt beschrieben sind, können die Mitglieder der Freien Krankenkasse sich für einen besonderen Versicherungsschutz bei Krankenhausaufenthalt entscheiden: Hospitalia erstattet Ihnen Zimmerzuschläge, Honorarzuschläge sowie Pflegekosten nach dem Krankenhausaufenthalt, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Für die einzelnen Bereiche sind allerdings Höchstgrenzen festgelegt. Hospitalia plus ist der beste Versicherungsschutz, den unsere Krankenkasse für Krankenhauskosten anbietet. Die Höchstgrenzen für die Erstattung von Zimmer- und Honorarzuschlägen, von Behandlungskosten sowie für die Pflege vor und nach dem Krankenhausaufenthalt und für Hospitalisierungen im Ausland sind höher angesetzt als bei Hospitalia. Hospitalia Kontinuität ermöglicht Berufstätigen, die durch ihren Arbeitgeber Mitglied einer Gruppenversicherung für Krankenhauskosten sind, ihre Rechte in unserer Krankenkasse Hospitalia oder Hospitalia plus zu wahren. Eine Eintragung ist auch dann möglich, wenn noch keine Mitgliedschaft bei Hospitalia oder Hospitalia plus besteht. Hospitalia Kontinuität übernimmt - nach Intervention der Versicherung des Arbeitgebers - die eventuell verbleibenden Kosten bis zu 50,00 e pro Tag. Zögern Sie nicht, für Informationen hierzu unsere Kontaktstellen aufzusuchen oder eine Zusammenfassung dieser Leistungen bei uns anzufordern. Diese Versicherungen werden angeboten von der Freien Krankenkasse mit Gesellschaftssitz in 4760 Büllingen, Hauptstraße 2. Die Freie Krankenkasse interveniert als Versicherungsvertreter (Nr. AfK 5004c) für die VaG M.E.H. Hospitalia, anerkannt vom Aufsichtsamt für die Krankenkassen und die Landesbünde der Krankenkassen, Sitz in 1210 Brüssel, Avenue de l Astronomie 1 unter der Nr. AfK 750/01. Gesellschaftssitz in 1150 Brüssel, Rue St-Hubert 19, RPM Brüssel, Unternehmensnr

23 Die Zusätzlichen Dienste 23 Diese Broschüre ist nur eine Zusammenfassung, mit dem Ziel einer übersichtlichen Darstellung. Sie stellt keine Anspruchsberechtigung dar. Für die Rechte und Pflichten der Mitglieder ist ausschließlich die Satzung der Krankenkasse maßgebend. Besuchen Sie unsere Webseite! Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind, können Sie die Leistungen der Zusätzlichen Dienste und eventuelle Anpassungen jederzeit auf unserer Internetseite einsehen: versichert >Zusätzliche Dienste

24 Bedingungen zum Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Kontaktstellen: 4760 Büllingen - Hauptstraße 2 Tel Bütgenbach - Marktplatz 11/E/2 Tel Eupen - Vervierser Straße 6A Tel Kelmis - Kirchstraße 6 Tel Raeren - Hauptstraße 73A Tel St.Vith - Schwarzer Weg 1 Tel info@freie.be Verantwortlicher Herausgeber: H. Heck - Freie Krankenkasse Hauptstraße Büllingen Unternehmensnummer /2015

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