Strategie 2015 der Städteinitiative Sozialpolitik: Eine erste Stellungnahme

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1 Schweizerischer Städteverband Union des villes suisses Unione delle città svizzere Frühlingskonferenz vom 11. Mai 2007 in Bern Strategie 2015 der Städteinitiative Sozialpolitik: Eine erste Stellungnahme Dr. Marcel Guignard, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes und Stadtpräsident von Aarau Herr Präsident Meine Damen und Herren Für die Einladung an der heutigen Sitzung eine erste Stellungnahme zur Strategie 2015 der Städteinitiative Sozialpolitik abzugeben, danke ich Ihnen. Einen kleinen Vorbehalt muss ich allerdings anbringen. In der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit hatte der Vorstand des Städteverbandes keine Möglichkeit Ihr Strategiepapier zu diskutieren. Sie müssen deshalb mit einer ersten Stellungnahme des Verbandspräsidenten vorlieb nehmen. Gestatten Sie mir, Ihnen vorerst für die bisher geleisteten Arbeiten zu danken. In den 10 Jahren seit ihrer Gründung hat sich die Städteinitiative Sozialpolitik zu einer wichtigen Organisation der Städte entwickelt, die sowohl innerhalb des Mitgliederkreises wie auch auf der politischen Ebene und in den Medien der unerlässliche Ansprechpartner für soziale Fragen aus städtischer Sicht ist. Die Städte als Frühwarnsysteme und Zentren der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung spielen auch im Sozialbereich eine wichtige Vorreiterrolle. Sozialpolitische Herausforderungen Gerne bringe ich einige wenige Bemerkungen zu den in Ihrem Bericht skizzierten sozialpolitischen Herausforderungen an. Was die Versachlichung der sozialpolitischen Debatte betrifft, so können wir dieses Anliegen nur unterstützen. Wir geben uns allerdings nicht der Illusion hin, dass im Zeitalter der immer härter werdenden politischen Auseinandersetzungen die parteipolitische Polarisierung wirklich umfassend durchbrochen werden kann. I:\Neue Struktur Laufwerk I\7 Städteinitiative\Konferenzen\Konferenzen archiviert\2007 Konferenz Frühling 11. Mai\02_Referat_Marcel Guignard_d.doc Florastrasse 13, 3000 Bern 6 Telefon , Telefax Internet: info@staedteverband.ch

2 Seite 2 Vom Phänomen der Working poor sind heute praktisch alle Städte betroffen. Der Frage der Integration im weiteren Sinne - vor allem derjenigen der Kinder und der Jugendlichen - kommt eine hohe Bedeutung zu. Allerdings können die Integrationsprobleme nicht durch die Sozialpolitik allein gelöst werden. Der Schule, dem Arbeitsumfeld, der Stadtplanung und dem Städtebau, der Freizeitgestaltung und auch der Sicherheit im engeren Sinne ist die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Eine enge und manchmal schwierige Zusammenarbeit der verschiedenen Politikbereiche ist deshalb unerlässlich. Die Frage der Einführung eines Modells der Ergänzungsleistungen, wie es im Kanton Tessin besteht, wird auch unter finanziellen Aspekten diskutiert werden müssen. Wie Sie in jeder Ihrer Städte auch spüren, steht der Sozialbereich beim Verteilungskampf um die knappen Mittel in Konkurrenz mit den Finanzansprüchen der anderen Sektoren. Leitlinien und Aktionsplan der Städteinitiative Sozialpolitik Gestatten Sie mir, die Ausführungen zu den Leitlinien und zum Aktionsplan in vier Punkten zusammenzufassen: - Priorisierung - Regionalisierung - Überwindung der isolierten Sektoralpolitiken - Bundespolitische Umsetzung der Anliegen Priorisierung Wie der Städteverband hat auch die Städteinitiative Sozialpolitik eine Vielzahl von wichtigen Anliegen aber nur beschränkte Mittel finanzielle und personelle Mittel. Ohne eine klare Priorisierung der Anliegen und die Bildung von Schwerpunkten geraten wir in Gefahr unsere Kräfte zu verzetteln, ohne die angestrebten Ziele zu erreichen. Regionalisierung Die wirtschaftlichen und sozialen Räume sind weit über die immer noch geltenden Stadtgrenzen hinaus gewachsen. Wenn wir unseren politischen Gestaltungsspielraum nicht weiter einbüssen wollen, müssen wir im

3 Seite 3 Rahmen der städtischen Regionen unsere Strukturen anpassen. Folgende Varianten stehen zur Diskussion: 1. Die Schaffung von verbindlichen Zusammenarbeits- und Lastenausgleichstrukturen zwischen Kernstädten und Agglomerationsgemeinden. 2. Die Schaffung grösserer politischer und rechtlicher städtischer Räume, wie dies zum Beispiel in Lugano und Rapperswil/Jona geschehen ist oder wie dies in Luzern angestrebt wird. 3. Eine vermehrte Koordination und ein vermehrter finanzieller Ausgleich durch den Kanton. Im Rahmen seiner Agglomerationspolitik fördert der Bund Modellvorhaben der Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeitsmodelle erstrecken sich vielfach auf Bereiche wie Verkehr, Kultur, Ver- und Entsorgung. Wieso geben Städte und Agglomerationsgemeinden nicht einmal einen Anstoss für ein Zusammenarbeitsmodell im Sozialbereich? Es zeigt sich immer stärker, dass heute viele stadtnahe Agglomerationsgemeinden im Sozialbereich ähnliche Probleme zu bewältigen haben wie die Kernstadt. Überwindung der isolierten Sektoralpolitiken Viele der von Ihnen aufgezeigten Probleme können kaum mit einer isolierten Sozialpolitik gelöst werden. Angesprochen sind meistens auch andere Politikbereiche. Am ehesten noch lässt sich ein Zusammenwirken auf der lokalen oder regionalen Ebene bewerkstelligen. Schon auf der Ebene Kanton herrscht weitgehend das sektorale Denken vor. Auf der Ebene Bund versuchen wir im Rahmen der gesetzlichen Verankerung der Agglomerationspolitik eine Verpflichtung für den Bund zu stipulieren, die Sektoralpolitiken aufeinander abzustimmen. Die Widerstände sind aber gross. Als erste Massnahme stellt schon die Koordination der verschiedenen Sozialversicherungen sowie eine sinnvolle Arbeitsteilung und Zusammenarbeit dieser Versicherungen mit der Fürsorge stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Bundespolitische Umsetzung der Anliegen Seit Jahrzehnten kämpft der Städteverband für eine stärkeren Einfluss und eine höhere Beachtung der Städte auf Bundesebene und um eine effiziente Umsetzung seiner überparteilichen Anliegen.

4 Seite 4 Der formal bedeutendste Fortschritt konnte mit der Verwirklichung von Artikel 50 in der Bundesverfassung aus dem Jahre 2000 realisiert werden. Der Bund ist nun verpflichtet, die Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und besondere Aufmerksamkeit den Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Städte, Agglomerationen und Bergebiete zu schenken. Dieser Verfassungsartikel bleibt aber toter Buchstabe, wenn die Mitwirkung der Städte auf Bundesebene nicht immer wieder eingefordert wird und sowohl im rechtlichen wie auch im institutionellen Bereich abgesichert ist. Nachdem der Bund wie auch die Kantone sich anfänglich gegen eine Umsetzung von Artikel 50 der Bundesverfassung zu Wehr setzten, konnten doch etliche Fortschritte erzielt werden. Ein erster formaler Durchbruch wurde mit den Richtlinien des Bundesrates betreffend der Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden vom 16. Oktober 2002 erzielt. Hier wird erstmals die Mitwirkung der Kommunalverbände sowie der Städte und Gemeinden auf Bundesebene anerkannt und geregelt. Ein zweiter wichtiger Schritt konnte mit dem neuen Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vom 18. März 2005 erreicht werden. Neu sind der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband ständige Partner des Bundes wie die Kantone. Diese gesetzliche Regelung hat dazu geführt, dass wir bei Vernehmlassungen obligatorisch begrüsst werden müssen. Sie hat aber auch bewirkt, dass der Zugang der Städte und Gemeinden zu Expertenkommissionen des Bundes erleichtert wird, und dass die vorberatenden Kommissionen der eidgenössischen Räte uns regelmässig zu Hearings einladen. Für die kommenden Jahre haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine gesetzliche Verankerung der Agglomerationspolitik zu verwirklichen. Im praktischen Bereich hat die Schaffung der Tripartiten Agglomerationskonferenz es erlaubt, agglomerationsspezifische Themen partnerschaftlich mit Bund und Kantonen anzugehen. Verschiedene Arbeiten dieser Konferenz, haben zu Empfehlungen für die Zusammenarbeit in den Agglomerationen geführt. Die Tripartite Agglomerationskonferenz behandelt auch Themen aus den einzelnen Politiksektoren. Allerdings ist die Konferenz in der Sektoralpolitik nicht einer Überorganisation, sie gibt vielmehr Anstoss zur vertieften Behandlung einzelner Fragen in bestehenden Gremien, so zum Beispiel für die Frage der Ausländerintegration.

5 Seite 5 Zusammenarbeit Städteverband/Städteinitiative in der Bundespolitik Der Vorstand des Schweizerischen Städteverbandes hat sich im Rahmen der im letzten Jahr durchgeführten Strategiediskussion klar zur der in Artikel 17 unserer Verbandsstatuten geregelten Zusammenarbeit bekannt. Danach hat der Städteverband neben der integrierten Fachorganisation für Entsorgung und Strassenunterhalt (FES) weiterhin Sektionen. Dies sind gegenwärtig die Konferenz der städtischen Polizeidirektorinnen und direktoren und die Städteinitiative Sozialpolitik. Die beiden Organisationen sind rechtlich selbständige Vereine. Sie legen ihren Zweck, ihre Zuständigkeiten, ihre Finanzierung und ihre Organisation in Statuten fest, welche der Genehmigung durch den Vorstand des Städteverbandes unterliegen. Sie arbeiten und treten in ihrem Fachbereich selbständig nach aussen auf. Die Vertretung grundsätzlicher politischer Positionen sowie die Herausgabe von Abstimmungsparolen obliegt dem Städteverband. Nach Meinung des Vorstandes hat sich die auf diesen rechtlichen Grundlagen beruhende Praxis bewährt. Konkret läuft die Zusammenarbeit heute wie folgt ab: Expertenkommissionen: Anfragen des Bundes für die Einsitznahme in Expertenkommissionen aus dem Sozialbereich leitet der Städteverband an die Städteinitiative weiter. Werden in der Tripartiten Agglomerationskonferenz sozialpolitische Themen behandelt, so wird die Städteinitiative Sozialpolitik beigezogen. Der Sitz des Städteverbandes im Vorstand der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren wird der Städteinitiative zur Verfügung gestellt. Vernehmlassungen: In Vernehmlassungen, welche den Sozialbereich teilweise oder ausschliesslich betreffen, wird die Städteinitiative einbezogen. Hearings vor Parlamentskommissionen: Bei Hearings, welche die Sozialpolitik teilweise oder ausschliesslich betreffen, wirkt die Städteinitiative mit oder übernimmt den Auftritt allein. Kontakte zu den Bundesämtern in Sozialbereich: Diese nimmt die Städteinitiative Sozialpolitik direkt wahr. Anträge an den Vorstand des Städteverbandes: Diese bringt die Städteinitiative über das Sekretariat des Städteverbands ein und vertritt sie bei Bedarf im Vorstand des Städteverbandes.

6 Seite 6 Abstimmungsparolen, grundsätzliche Positionen: Diese bleiben dem Städteverband vorbehalten. Es wäre für die Städte kontraproduktiv, wenn je nach Sektor gegen aussen abweichende oder gegenteilige Positionen vertreten würden. Mehrheitsfindung in den eidgenössischen Räten Gestatten Sie mir noch einige Worte zum Problem der Mehrheitsfindung in den eidgenössischen Räten. Diese ist in den letzten Jahren wegen der politischen Polarisierung schwieriger geworden. Vermehrt geraten Vorlagen ins Stocken oder scheitern im schlimmsten Fall sogar in den Schlussabstimmungen. Für die Verwirklichung von Städteanliegen bauen sich noch zusätzliche Hindernisse auf. Die Städte sind in den eidgenössischen Räten klar untervertreten. Dies gilt nicht nur für den Ständerat, wo die institutionellen Voraussetzungen ungünstig sind, sondern auch für den Nationalrat. Viele Vertreter aus städtischen Räumen sind an andere Interessen gebunden. Zudem fehlen vor allem in den grossen Städten eidgenössische Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die gleichzeitig ein Exekutivamt in ihrer Stadt ausüben. Die Mehrheitsfindung für städtische Anliegen ist deshalb schwierig und delikat. Anliegen die Erfolg haben sollen, benötigen die Zustimmung von Vertretern und Vertreterinnen aus der Mehrzahl der grossen Parteien. Zudem lassen sich Mehrheiten vielfach nur finden, wenn parteiübergreifende Allianzen mit andern Organisationen geschlossen werden. Dass die Mehrheitsfindung nicht immer aber doch in konkreten Fällen möglich ist, zeigen in jüngster Zeit die Beispiele Infrastrukturfonds, Strommarktgesetz und Kinderzulagen. Dank Zum Abschluss möchte ich Ihnen sowie dem Präsidenten der Städteinitiative für die bisher geleisteten Arbeiten herzlich danken. Mit minimalem finanziellem Aufwand erbringen Sie grosse und entscheidende Leistungen. Schon heute setzen Sie mit Ihren Tagungen Themen und es

7 Seite 7 gelingt Ihnen, die Anliegen der Städte im Sozialbereich auch in den Medien wirkungsvoll zu vertreten r

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