N i e d e r s c h r i f t
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- Juliane Pfeiffer
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1 N i e d e r s c h r i f t ü b e r d i e ö f f e n t l i c h e S i t z u n g d e s d e r G e m e i n d e S a a l d o r f - S u r h e i m Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses Sitzungstag: Donnerstag, 31. Mai 2012 Sitzungsbeginn: Uhr Ende: Uhr Vorsitzender: Niederschriftsführer: Erster Bürgermeister Nutz VAe Niederstraßer Gemeinderatsmitglieder Anwesend: Abwesend: Abwesenheitsgrund: Bamberger Johann Buchwinkler Andreas Eder Robert Gaugler Albert Häusl Gabriele Hagenauer Franz Heinz Theresia Höhn Norbert Kern Anton Kern Bernhard Koch Dr. Klaus Lederer Maximilian de Marco-Maier Evelyn Mooser Franz Prechtl-Jahn Christine Resch Christian Rottler Erwin Singhartinger Franz Butzhammer Johann Rehrl Franz privat beruflich Von der Verwaltung: Niederauer, Bräuer Vorsitzender: Schriftführer/in Nutz, 1. Bürgermeister Niederstraßer, VAe
2 Öffentlicher Teil: Tagesordnung 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet 2. Konzessionsvertrag E.ON Bayern 3. Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2012 und Erlass der Haushaltssatzung 4. Verschiedenes 4.1 Anfragen und Informationen Seite 336
3 Erster Bürgermeister Nutz begrüßt die Gemeinderatsmitglieder, die Zuhörer und die Presse, stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen wurde, die Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder anwesend und der Gemeinderat damit beschlussfähig ist. 1. Genehmigung des Sitzungsprotokolls und Freigabe für das Internet (Gemeinderätin Gabriele Häusl und die Gemeinderäte Johann Butzhammer, Franz Mooser und Franz Singhartinger haben an der Abstimmung nicht teilgenommen, da sie bei der betreffenden Sitzung nicht anwesend waren) Beschlussfassung: Anwesend: 19 für: 16 gegen: 0 Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 10. Mai 2012 ohne Einwände und stimmt einer Veröffentlichung im Internet zu. 2. Konzessionsvertrag E.ON Bayern Beschlussfassung: Anwesend: 19 für: gegen: Sachverhalt: Mit Beschluss vom wurde der bisherige Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag Strom) mit der E.ON Bayern AG im gegenseitigen Einvernehmen zum beendet und eine vorzeitige Verlängerung beantragt. Hintergrund sind geplante erhebliche Investitionen im Gemeindegebiet, u.a. Abbau von Trafostationen und Verkabelung von Leitungen im Ortsgebiet durch den derzeitigen Stromversorger. Nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist im Bundesanzeiger hat sich nur die E.ON Bayern AG um eine diesbezügliche Konzession beworben. Herr Roland Schnaitmann als Vertreter des Stromversorgers E.ON erläutert dem Gemeinderat den vorbereiteten Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie zwischen und der E.ON Bayern AG. Es handelt sich hierbei um einen vom Bayerischen Städte- und Gemeindetag und dem Verband Bayerischer Energie- und Wasserwirtschaft e.v. -VBEW- erarbeiteten und vom Bayerischen Staatsministerium des Inneren genehmigten Mustervertrages. Hintergrund für eine vorzeitige Verlängerung des Vertrages ist unter anderem, dass die E.ON in absehbarer Zeit in der Gemeinde größere Investitionen ins Leitungsnetz plant und deswegen eine gewisse Versorgungssicherheit haben will. Vorgesehen ist u.a. die komplette Verkabelung des Ortskernes von Surheim mit Kosten von ca ,00 Euro. Für die beabsichtigte Umrüstung eines Straßenzuges auf LED-Straßenbeleuchtung übernimmt die E.ON die Montagekosten. Der Vertrag regelt die Aufgaben und Pflichten des Versorgers ( 1), die Rechte und Leistungen der Gemeinde ( 2) und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragspartnern. Dies hat nichts mit der Stromlieferung zu tun, so Herr Schnaitmann. Beratung: Die verschiedenen Fragen aus dem Gremium kann Herr Roland Schnaitmann lückenlos und zufriedenstellend beantworten. So versichert er, dass den Hausbesitzern im Ort Surheim bei der geplanten Verkabelung die nötige Zeit für den Anschluss eingeräumt wird. Bis zur Panzersicherung werden die Kosten von der E.ON übernommen, alles weitere liegt in der Hand des Hausbesitzers. Die Höhe der Konzessionsabgabe ist gesetzlich geregelt. Es gibt Höchstgrenzen, die man unterschreiten könnte, dies wird in der Praxis allerdings nicht praktiziert. Die Bemessung richtet sich nach dem Gesamtverbrauch aller Einwohner in der Gemeinde. Durch das Wachsen des Gewerbegebietes wird sich die Strommenge in den nächsten Jahren erhöhen. Eine Alternative zur Konzessionsabgabe gibt es nicht, so Herr Schnaitmann. Die Kostenfreistellung für die beabsichtigten Maßnahmen der E.ON gilt für das gesamte Gemeindegebiet, daran wird sich auch nichts ändern. Zum zeitlichen Rahmen sagt er, dass sich dies nach den Baumaßnahmen der Gemeinde richten wird. Zur Monopolstellung der E.ON in der Seite 337
4 Gemeinde meint Herr Schnaitmann, dass es durchaus andere Stromversorger gibt. Für das Stromnetz in den ländlichen Gemeinden ist dies für die meisten Betreiber nicht lukrativ, was sich in den Großstädten wieder ganz anders darstellt. Die Straßenbeleuchtung ist im Konzessionsvertrag nicht enthalten. Hier gibt es einen eigenen Vertrag, der noch weiter läuft. Die Versorgung der Bevölkerung mit Strom ist Pflichtaufgabe der Gemeinde, die diese Aufgabe an die E.ON weitergegeben hat. Die Anschlusspflicht ist im Vertrag enthalten. Darüber hinaus ist der Stromanbieter für jeden Verbraucher frei wählbar. Der Gemeinderat berät und beschließt über folgende einzelne Punkte des Vertrages: Zu 4 Abs. 2 Konzessionsabgabe hält der Gemeinderat an seiner bisherigen Regelung fest, landwirtschaftliche Betriebe über einem Sockelbetrag von kwh/a zu begünstigen. Dem Gemeinderat wurde mitgeteilt, dass dies einen Einnahmeverzicht von derzeit ca ,00 Euro jährlich bedeutet. Landwirte erhalten im Rahmen der Lieferung des Schwachstromtarifes eine Vergünstigung von 0,51 ct/kwh (Differenz von 0,61 auf 0,10 ct/kwh) und bei nicht als Schwachstrom gelieferten Strom ab über kwh einen Nachlass von 1,22 ct/kwh (Differenz von 1,32 auf 0,10 ct/kwh. Der Gemeinderat stimmt zu, landwirtschaftliche Betriebe auch weiterhin über einem Sockelbetrag von kwh/a zu begünstigen. Zu 5 Änderung der Versorgungsanlagen schlägt die Verwaltung die Alternative 1 vor. Hiernach werden die notwendigen Kosten (Folgekosten) von der Gemeinde und dem Versorger jeweils zur Hälfte getragen. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss trägt die Gemeinde 40 % und der Versorger 60 % der Kosten. Alternative 2 würde eine Kostenregelung vorsehen, bei der die Gemeinde die gesamten Tiefbauarbeiten einschl. Wiederherstellung zu tragen hätte, die Arbeiten an der Anlage der Versorger. Zu 5 -Änderung der Versorgungsanlagen- beschließt der Gemeinderat die Alternative 1, wonach die Folgekosten von der Gemeinde und dem Versorger jeweils zur Hälfte getragen werden. Nach Ablauf von 10 Jahren ab Vertragsabschluss trägt die Gemeinde 40 % und der Versorger 60 % der Kosten. Zu 8 Vertragsdauer Seitens der Verwaltung wird dem Gemeinderat die Alternative 2 mit nachfolgendem Wortlaut vorgeschlagen: Dieser Vertrag tritt am in Kraft und läuft 10 Jahre. Er verlängert sich um weitere 10 Jahre, falls er nicht 3 Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Alternative 1 hätte eine feste Laufzeit von 20 Jahren. Auf Vorschlag der Verwaltung stimmt der Gemeinderat der Alternative 2 zu. Der Vertrag tritt am 01. Januar 2014 in Kraft und läuft 10 Jahre. Er verlängert sich um weitere 10 Jahre, falls er nicht drei Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Seite 338
5 Zu 8 Ablösung der Versorgungsanlage Es stehen derzeit zwei Alternativen zur Auswahl. Alternative 1 sieht bei einer Nichtverlängerung eine Überlassung der Anlagen gegen Zahlung einer wirtschaftlichen angemessenen Vergütung vor. Demgegenüber ist bei Alternative 2 auf den Sachzeitwert abgestellt. Dieser ist laut Ansicht der Verwaltung derzeit der rechtssicherere Übergangsmodus. Bei Nichtverlängerung des Vertrages erfolgt die Überlassung der Anlagen gegen eine Zahlung nach dem Sachzeitwert (Alternative 2). Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der E.ON Bayern AG zu. Der Vertrag tritt am 01. Januar 2014 in Kraft und läuft 10 Jahre. Er verlängert sich um weitere 10 Jahre, falls er nicht drei Jahre vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der beiliegende Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Beratung und Beschlussfassung zum Haushalt 2012 und Erlass der Haushaltssatzung Beschlussfassung: Anwesend: 19 für: 17 gegen: 2 Sachverhalt: Der Haushalt 2012 ist mit insgesamt 15,3 Mio. Euro wieder ein Mammutwerk, für das sich Bürgermeister Ludwig Nutz bei Kämmerer und Geschäftsleiter Rudolf Niederauer bedankt. Dieser Haushalt berücksichtigt alle Bereiche der kommunalen Daseinsfürsorge. Die Gemeinde kann auch weiterhin ihre freiwilligen Leistungen zum Beispiel in den Programmen für Kinder, Jugendliche und Familien und bei der Unterstützung der Vereine erbringen, obwohl es heuer keine Schlüsselzuweisung mehr gibt und die Kreisumlage aufgrund der Steuerkraft stark angestiegen ist. Möglich ist dies alles durch die Wirtschaftskraft unserer Betriebe, und das sparsame Wirtschaften in den letzten Jahren, so Ludwig Nutz. Geschäftsleiter Niederauer stellt dem Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 vor. Anschließend wurden die Haushaltsstellen aller Einzelpläne vorgetragen und die Höhe der Ansätze bei Bedarf erläutert. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 sieht im Verwaltungshaushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von ,00 Euro vor. Dies ist eine Mehrung gegenüber den Ansätzen des Vorjahres um ca ,00 Euro. Dieses Jahr ist erstmalig zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in der Höhe von ,00 Euro erforderlich. Dies ist u.a. dadurch begründet, dass für das aktuelle Haushaltsjahr die Gemeinde keine Schlüsselzuweisung (Vorjahr ,00 Euro) erhält und die Kreisumlage um ,00 Euro gestiegen ist. Außerdem verringert sich der Gewerbesteueransatz gegenüber dem Vorjahr von 2,8 Mio Euro (RE 2011 ca. 1,5 Mio) auf 2,3 Mio. Euro. Der Vermögenshaushalt 2012 hat in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von ,00 Euro. Er liegt um ca ,00 Euro unter den Ansätzen des Vorjahres. Der Investitionshaushalt erreicht somit annähernd das hohe Niveau des Vorjahres. Nach Abzug der Kredittilgung mit ,00 Euro und der Zuführung zum Verwaltungshaushalt verbleibt ein Investitionsvolumen in Höhe von ,00 Euro. Hierbei steht an der Spitze der Straßenbau mit 3,0 Mio. Euro. Neben der Baumaßnahme Ortsumfahrung Obersurheim, Erschließungsstraßenbau in Surheim, Am Reitholz, Helfau, Haberland und der Brückenbau in Sillersdorf, sind für allgemeine Straßensanierungen ,00 Euro eingeplant. Für die energetische Sanierung der Grundschule Surheim, Brandschutzmaßnahmen, Regelungstechnik und Beseitigung der Brandschäden werden für das laufende Haushaltsjahr voraussichtlich ,00 Euro kassenwirksam. Für den Bau eines Musikraumes im Anbau der Mehrzweckhalle Saaldorf sind für das laufende Jahr ,00 Euro eingeplant. Seite 339
6 Der Investitionskostenzuschuss an den BSC Surheim für den Anbau eines Mehrzweckraumes an der Grundschule in Surheim ist mit ,00 Euro veranschlagt. Für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Rathaus und energetisch wirksame Einzelmaßnahmen wurden ,00 Euro veranschlagt. Wie auch in den vergangenen Jahren stellt die Gemeinde 1 Mio. Euro für Grunderwerb in den Haushalt ein. Finanziert werden können die Maßnahmen u.a. durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 1 Mio. Euro, Grundstücksveräußerungen mit 1,8 Mio Euro, Zuwendungen und Beiträgen. Aufgrund der Höhe des Investitionshaushaltes, insbesondere der umfangreichen Straßenbaumaßnahme in Obersurheim, sind Kreditmittel in Höhe von 1 Mio. Euro erforderlich. Dies ergäbe zum Ende des Haushaltsjahres einen Schuldenstand von ca ,00 Euro. Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 335,00 Euro liegt die Gemeinde weiterhin erheblich unter dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden in Bayern (767,00 Euro - Stand ). Abschließend beantragt Geschäftsleiter Rudolf Niederauer, die Höhe des Kassenkredites auf 2 Mio. Euro festzulegen. Hintergrund hierfür sind die zeitliche Verschiebung zwischen den Rechnungseingängen für die Ortsumfahrung Obersurheim und den Kostenbeteiligungen von Bund, Bahn und Regierung (GVFG-Mittel). Beratung: Gemeinderat Johann Bamberger bemängelt den reduzierten Ansatz für die energetische Sanierung des Rathauses und erklärt, dass er unter diesen Umständen dem Haushalt 2012 nicht zustimmen kann. Es ist ihm nicht verständlich, dass für den Anbau von Räumen für die Vereine (u.a. Musikkapelle Steinbrünning) an die Mehrzweckhalle Saaldorf Mittel in den Haushalt eingestellt werden und die Maßnahme Rathaus erst in den nächsten Jahren erfolgen soll. Gemeinderat Norbert Höhn bescheinigt der Gemeinde -wie immer- einen guten Haushalt, kann aber trotzdem nicht zustimmen. Er kann nicht nachvollziehen, warum die energetische Sanierung des Rathauses von Jahr zu Jahr verschoben wird und warum es immer noch kein Gesamtkonzept gibt. Der Gemeinderat gratuliert zu diesem Haushalt, der trotz fehlender Schlüsselzuweisung, Erhöhung der Kreisumlage und Minderung der Gewerbesteuer ausgeglichen werden kann. Für die energetische Sanierung des Rathauses wird ein handfestes Konzept benötigt, das auch eine künftige Heizung für Rathaus, Feuerwehrhaus und Schule beinhaltet. Teilmaßnahmen sind nicht zielführend. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren enorme energetische Maßnahmen umgesetzt. Mit dem Anbau an die Mehrzweckhalle Saaldorf und der Errichtung eines Mehrzweckgebäudes in Surheim schafft die Gemeinde Voraussetzungen für Gemeinschaftsleistungen der einzelnen Vereine. Dadurch werden die vielen ehrenamtlich Tätigen in ihrem Bestreben gestärkt. Ludwig Nutz spricht von einer immensen Leistung für eine Gemeinde unserer Größe mit dem Bau der Ortsumfahrung Obersurheim und Bahnunterführung. Beispielhaft ist auch das Angebot an Kinderbetreuung, hier ist die Gemeinde führend im Landkreis. Der Haushalt stellt ein Gesamtwerk dar, einzelne Punkte kann man nicht herauspicken. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen aufzustellen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat den Finanzplan für die Jahre 2011 bis 2015 und den Stellenplan als Anlagen zur Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 2012 schließt im Verwaltungshaushalt mit ,-- Euro und im Vermögenshaushalt mit ,-- Euro. Die Steuersätze für die Realsteuern bleiben unverändert. Die Kreditaufnahme 2012 beträgt ,-- Euro. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf Euro festgesetzt. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft. Seite 340
7 4. Verschiedenes 4.1 Anfragen und Informationen Beschlussfassung: Anwesend: 19 für: gegen: Gemeinderat Dr. Klaus Koch spricht den Kindergarten Waldmaus an, der leider in den Pfingstferien geschlossen war. In manchen Familien ist dadurch die Betreuung ihrer Kinder nicht mehr gesichert. Er schlägt vor, das Angebot in den Ferien zu verbessern. Dazu sagt Bürgermeister Ludwig Nutz, dass im Kindergarten Saaldorf in den Pfingstferien eine Notgruppe eingerichtet war. Dort werden dann auch Kinder aus Surheim betreut. Eine durchgängige Betreuung ist damit gegeben. Außerdem bemängelt Dr. Koch den Zustand der Gaisbergstraße in Surheim aufgrund der offenen Rohrbruch- Reparaturstellen. Laut Auskunft der Verwaltung wird nächste Woche asphaltiert. Gemeinderat Anton Kern bemängelt die fehlende Beschilderung in Seethal gegenüber der Einfahrt nach Abtsdorf. Bürgermeister Ludwig Nutz versichert, dass dieses Schild bereits seit einem Jahr beantragt ist. Es handelt sich um eine Kreisstraße und somit ist das Straßenbauamt zuständig. Gemeinderat Erwin Rottler erkundigt sich wegen der Fertigstellung der Belüftung in der Turnhalle Surheim. Albert Gaugler sagt eine Fertigstellung in den Sommerferien zu. Seite 341
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