Wasserversorgung in Deutschland - staatlich oder privat?

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1 Universität Trier Fachbereich IV - Volkswirtschaftslehre Seminar: Materielle und soziale Infrastruktur, WS 2006/2007 Veranstalter: Prof. Dr. H. Spehl, Dipl.-Geogr. M. Gensheimer Wasserversorgung in Deutschland - staatlich oder privat? Verfasser: Thomas Ernsdorf Anschrift: Peter-Klöckner-Str. 5, Trier Telefonnummer: Adresse: t.ernsdorf@gmx.net Studienfach: Angewandte Umweltwissenschaften (Diplom) Fachsemester: 6 Matrikelnummer: Datum der Einreichung:

2 Inhaltsverzeichnis Abbildungs- und Tabellenverzeichnis 3 Abkürzungsverzeichnis 3 1. Einführung 4 2. Der Begriff Privatisierung im Wassersektor 5 3. Die Bedeutsamkeit von Wasser oder Wasser - ein kostbares Gut 5 4. Historie der Wasserversorgung 7 5. Wasserversorgung in Deutschland 5.1 Entwicklung und Trends Wasserdargebot, Wassergewinnung, Trinkwasserverbrauch und Trinkwasserqualität Veränderung der Marktstruktur und ihre Auslöser Perspektiven und Erwartungen Folgen und Konsequenzen einer Privatisierung rechtliche Rahmenbedingungen Wasserversorgung in Europa 6.1 Verteilung öffentlicher und privater Unternehmen Modelle und Formen der Privatisierung Fallbeispiel Frankreich Fazit 18 Literaturverzeichnis 19 Anhang 21 2

3 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abb. 1: Kreuzung der Aqua Marcia, Tepula und Julia mit der Aqua Claudio und Anio Novos. 7 Abb. 2: Aufbau einer Wasserversorgung. 8 Abb. 3: Wassergewinnung in Deutschland Abb. 4: Täglicher Wasserverbrauch in Litern pro Einwohner in Deutschland von 1975 bis Abb. 5: Jahresaufkommen des Wassers in Abhängigkeit von der Unternehmensform. 11 Abb. 6: Öffentliche und private Wasserversorgung in Europa Tab. 1: Zahl der Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland. 11 Abkürzungsverzeichnis BMWi DIN DVGW Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Deutsches Institut für Normung Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfachs 3

4 1. Einführung Die Wasserversorgungswirtschaft in Deutschland befindet sich in einer Phase des Umbruchs und der Strukturentwicklung (BRACKEMANN et al. 2001, S. 13). Es ist von einer zunehmenden Privatisierung der Wasserversorgung auszugehen. Die Bereitstellung von Wasser soll dem Prinzip des offenen Marktes unterworfen werden, welche zu einer Deregulierung, Liberalisierung und Kommerzialisierung führt (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 2). Man ist sich allerdings häufig nicht einig darüber, ob diese Entwicklung zu einer Verbesserung der Situation führt und ob eine öffentliche oder eine private Wasserversorgung geeigneter ist. Die Seminararbeit beschäftigt sich mit dieser Frage auseinander und versucht Auswirkungen einer Privatisierung der Wasserversorgung herauszuarbeiten. Dazu findet zunächst eine kritische Auseinandersetzung mit dem Begriff Privatisierung im Wassersektor statt (Kapitel 2). Folgend wird auf das Thema Wasser und dessen globale Bedeutsamkeit eingegangen (Kapitel 3). Anschließend wird ein historischer Überblick über die Entwicklung der europäischen Wasserversorgung gegeben (Kapitel 4). Der Hauptteil der Seminararbeit widmet sich dem übergeordneten Thema, der Wasserversorgung in Deutschland (Kapitel 5). Hier werden zunächst Fakten und Entwicklungen hinsichtlich des Wasserdargebots, der Wassergewinnung, des Trinkwasserverbrauchs und der Trinkwasserqualität in Deutschland, zusammengestellt (Kapitel 5.1.1). Danach werden der Wandel der Unternehmensformen und die damit verbundene Veränderung der Marktstruktur gezeigt (Kapitel 5.1.2). Eine Vorstellung von Hauptgründen für diese Entwicklung ist in diesem Kapitel integriert. Weitere Gründe und Konsequenzen einer Marktöffnung werden in Kapitel genannt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Entwicklung werden am Schluss des Hauptteils beschrieben (Kapitel 5.2.2). Kapitel 6 setzt sich mit der Situation der Wasserversorgung in Europa auseinander. Hierbei wird vor allem auf die Form der Privatisierung in Frankreich eingegangen (Kapitel 6.3). Im Fazit (Kapitel 7) erfolgt eine zusammenfassende Bewertung einer Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland. 4

5 2. Der Begriff Privatisierung im Wassersektor Häufig werden die Begriffe Privatisierung (Entstaatlichung) und Liberalisierung unterschieden, da sie im Hinblick auf den Umwelt- und Ressourcenschutz zu unterschiedlichen Auswirkungen führen können (vgl. BRACKEMANN et al. 2000, S. 9). So werden bei einer Privatisierung die Güter bzw. Wasser nicht mehr vom Staat, sondern von privaten Unternehmen bereitgestellt (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 2). Unter einer Liberalisierung des Wassersektors versteht man die Aufhebung der Gebietsmonopole. Sie ermöglicht einen unmittelbaren Wettbewerb im Markt (vgl. BRACKEMANN et al. 2000, S. 9). In der folgenden Seminararbeit findet keine Unterscheidung zwischen der Privatisierung und der Liberalisierung statt, da sowohl eine Privatisierung als auch eine dem Marktmechanismus unterworfene Versorgung in Deutschland zu beobachten sind (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 2). Daher stehen Wettbewerb und Marktöffnung synonym für diese Entwicklung. Die Veränderung der Marktstruktur in Deutschland und der Begriff der Privatisierung werden in Kapitel differenzierter erläutert. 3. Die Bedeutsamkeit von Wasser oder Wasser - ein kostbares Gut Wasser ist die Grundlage allen Lebens. Das Fortbestehen sämtlicher Ökosysteme hängt vom Wasser und seinem Kreislauf ab (BARLOW; CLARKE 2004, S. 18). Wasser ist neben Luft der einzige Stoff, dessen Bedarf für den Menschen durch keinen anderen Stoff ersetzt werden kann (GARNREITER; SCHMID 2002, S. 2). Nach der DIN 2000 ist Trinkwasser unser wichtigstes und durch nichts zu ersetzendes Lebensmittel (vgl. CORD-LANDWEHR; HOFFMANN; KARGER 2005, S. 4). Eine Garantie für die Bereitstellung dieser Grundlage des Lebens wird jedoch immer schwieriger. So verringern sich weltweit die Süßwasserreserven, welche ohnehin nur 2,5 Prozent des weltweiten Wasservorkommens ausmachen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 21; HERZ, D. et al. 2002, S. 6). Die Verringerung des für den Menschen nutzbaren Wassers ist unter anderem auf Bevölkerungswachstum, Verstädterung, erhöhten Wasserkonsum, intensivere Landwirtschaft und zunehmende Industrialisierung zurückzuführen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 21 ff.; WETTSTEIN 2004, S. 4 ff.). 5

6 Die Verschmutzung des Oberflächen- und Grundwassers verstärkt den Effekt des abnehmenden nutzbaren Wassers (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 23). Das Problem der Wasserknappheit betrifft laut Vereinte Nationen mittlerweile 31 Nationen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 42). Allerdings wird die Zahl und Masse der Erdregionen, die mit Wassermangel zu kämpfen haben, steigen, wenn kein baldiges Einsetzen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Wasser erreicht wird. So werden in vielen Regionen der Erde, wie beispielsweise in Kalifornien, Mexiko, im Nahen Osten, in Indien oder in China, Wasserreservoirs übernutzt und aufgebraucht (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 32 ff.). Die Folgen von Wassermangel sind wirtschaftliche Einbußen und soziale und politische Konflikte (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 11). Wirtschaftlich aufstrebende Nationen, wie z.b. China, werden durch Wasserknappheit Verluste hinnehmen müssen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 39 ff.). Konflikte sind in wasserarmen Ländern zwischen benachbarten Gemeinden und zwischen Bauern und der städtischen Bevölkerung, die ihr Recht auf die wertvolle Ressource Wasser geltend machen möchten, zu beobachten (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 91 f.). Streitigkeiten treten auch dort auf, wo sich zwei oder mehrere Staaten Flusssysteme teilen, aus denen sie ihr Trinkwasser beziehen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 97 ff.). Weitere Folgen von Wassermangel und unsauberem Wasser sind Migration, Krankheiten und Tod (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 76). Dies betrifft vor allem Entwicklungsländer in der südlichen Hemisphäre (Afrika, Südamerika, Asien). Hier werden die meisten Krankheiten, wie z.b. Cholera, Malaria oder Typhus, durch den Konsum von unreinem Wasser ausgelöst. Die Auslöser für die schlechte Qualität des Trinkwassers sind oft fehlende sanitäre Einrichtungen, keine Abwasserbehandlung, Umweltverschmutzungen, unzureichende Wartung der Rohre etc. (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 76 ff.). Die folgenden Zahlen sollten zum Denken (und Handeln!!!) anregen: Weltweit haben 1,2 bis 1,4 Milliarden Menschen keinen Zugang zu sicherem, sauberem Trinkwasser; haben 2,3 Milliarden Menschen keine angemessene sanitäre Entsorgung (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 5); sind ca. 80 Prozent der Krankheiten auf verunreinigtes Wasser zurückzuführen (vgl. NOWROT; WARDIN 2003, S. 7); sterben je nach Schätzung 3 bis 7 Millionen Menschen jährlich an Krankheiten, die auf schlechtes Wasser zurückzuführen sind (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 6). 6

7 4. Zur Historie der Wasserversorgung Wasserversorgung hat man schon früh Wasserhebemaschinen und Wasserschöpfräder eingesetzt (vgl. GREWE et al. 1995, S. 4). Eine Erleichterung der Wasserversorgung erreichte man in der Antike mit dem Bau von Wasserdruckleitungen. Das Wasser bezog man meist aus Quellen oder von Oberflächenwasser aus Flüssen. Die Römer errichteten auch Staumauern, um das Wasser zu speichern. Ein Kanal leitete das Wasser zu einem Verteilerbauwerk, der auf einer Anhöhe stand. Von dort aus wurde das Wasser schließlich mit Druckleitungen in die Stadt zu Laufbrunnen geführt. Die Abflussgeschwindigkeit wurde durch Zwischenstationen verringert, welche das Wasser in Becken sammelten (vgl. GREWE et al. 1995, S. 13). Zahlreiche griechische und römische Städte wurden auf diese Weise mit Wasser versorgt, wobei die Römer eine herausragende Stellung im Bau von Wasserversorgungsanlagen einnahmen. So hatten beispielsweise die Bürger von Rom ein ausgedehntes Wasserversorgungsnetz. Die Gesamtlänge der Wasserleitungen betrug schon damals 504 km. Eine Vorstellung der Ausmaße spiegelt Abbildung 1 wider, in der eine Kreuzung von Wasserleitungen, die nach Rom führten, dargestellt ist (vgl. GREWE et al. 1995, S. 4 ff.). Abb. 1: Kreuzung der Aqua Marcia, Tepula und Julia mit der Aqua Claudio und Anio Novos. Quelle: GREWE et al. 1995, S. 7. Wasserversorgungsanlagen wurden meist durch den Fiskus finanziert. Der Fiskus diente der Aufbewahrung von unter anderem Steuereinnahmen. Gelegentlich beteiligten sich auch wohlhabende Bürger an dem Ausbau der städtischen Infrastruktur (vgl. GREWE et al. 1995, S. 15 f.). 7

8 Im Unterschied zu anderen Infrastruktursystemen wurde die netzgebundene Wasserversorgung von Beginn an unter Ausschluss von Wettbewerb organisiert (vgl. MONSTADT; NAUMANN 2004, S. 13). Im Mittelalter wurde die Unterhaltung der antiken Trinkwasserversorgungsanlagen vernachlässigt. Eine dauerhafte Funktionstüchtigkeit war nicht mehr gegeben. Man nutzte Aquädukte als Steinbrüche und Wasserversorgungsanlagen wurden während Kriegen zerstört (vgl. GREWE et al. 1995, S. 65 ff.). Allerdings war eine ausreichende Versorgung mit Trinkwasser aus Schöpfbrunnen gegeben. Diese Versorgungsart war bescheidener und kostengünstiger als die zur Zeit der Antike (vgl. GREWE et al. 1995, S. 107). Nach dem Verfall des römischen Reiches wurde erst am Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland wieder ein technischer Wasserversorgungsstandard erreicht, welcher dem der Römerzeit entsprach. Man versuchte durch diese Maßnahme Seuchen einzudämmen und Brände zu verhindern. Erstmals war nun jeder Haushalt mit einer Trinkwasserleitung verbunden (vgl. GREWE et al. 1995, S. 33 f.). Heute garantiert das DIN eine ausreichende Trinkwasserversorgung in Deutschland (vgl. CORD-LANDWEHR; HOFFMANN; KARGER 2005, S. 5). Zusätzlich fordert die gültige Trinkwasserverordnung eine hohe Qualität des Trinkwassers (vgl. CORD- LANDWEHR; HOFFMANN; KARGER 2005, S. 88 ff.). Der gute technische Wasserversorgungsstandard äußert sich unter anderem in den Hauptanlageteilen, wie der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung, den Förderanlagen, der Speicherung, dem Wassertransport und dem Wasserverteilungssystem (siehe Abb. 2). Planung, Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen unter anderem nach DIN-Vorschriften und dem DVGW-Regelwerk, die die Regeln der Technik vorschreiben, erfolgen (vgl. CORD- LANDWEHR; HOFFMANN; KARGER 2005, S. 5). Abb. 2: Aufbau einer Wasserversorgung. Quelle: CORD-LANDWEHR; HOFFMANN; KARGER 2005, S. 1. 8

9 5. Wasserversorgung in Deutschland 5. 1 Entwicklung und Trends Wasserdargebot, Wassergewinnung, Trinkwasserverbrauch und Trinkwasserqualität Insgesamt übertrifft das Wasserdargebot (im Durchschnitt jährlich zur Verfügung stehende Menge an Grund- und Oberflächenwasser) von Deutschland (ca. 164 Mrd. m 3 Wasser) die Wassernachfrage deutlich (vgl. MÖLLER 2002, S. 38). Daher ist ein Wassermangel nicht zu befürchten. Es sind nur wenige Anzeichen von regionalen Übernutzungen erkennbar. Eine Gefährdung besteht vielmehr in dem Qualitätsverlust von Wasser, welcher durch anthropogene Eingriffe bedingt ist (vgl. HERZ et al. 2002, S. 76; MÖLLER 2002, S. 4). Das Trinkwasser wird in Deutschland meist aus Grundwasser bezogen (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 16). In Abbildung 3 sind weitere Bezugsorte von Wasser und ihre Anteile an der Wassergewinnung dargestellt. Grundwasser 66% 8% Quellwasser 13% 13% Uferfiltrat und angereichertes Grundwasser Fluss-, Seen- und Talsperrenwasser Abb. 3: Wassergewinnung in Deutschland Quelle: STATISTISCHES BUNDESAMT 2006, o. S. Der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner in Deutschland ist von Anfang der 1980er Jahre bis 2004 stetig gesunken (um ca. 25 Liter pro Einwohner) (siehe Abb. 4). Im Jahr 2004 lag der Trinkwasserverbrauch pro Einwohner bei ca. 125 Litern pro Tag. Die Gründe für den rückläufigen Trend sind im Umweltbewusstsein der Menschen, Entwicklung wassersparender Techniken und höheren Wasserpreisen zu suchen (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 18). 9

10 Abb. 4: Täglicher Wasserverbrauch in Litern pro Einwohner in Deutschland von 1975 bis Quelle: BRACKEMANN et al. 2001, S. 19; STATISTISCHES BUNDESAMT 2006, o. S. Das Trinkwasser in Deutschland hat meist eine sehr gute Qualität. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden oft deutlich unterschritten (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 25 f.) Veränderung der Marktstruktur und ihre Auslöser In den letzten Jahren sind zwei Entwicklungen hinsichtlich der Wasserversorgungsunternehmen zu erkennen: (1) Die Zahl der Unternehmen verringert sich und (2) es findet eine formelle und materielle Privatisierung der Wasserversorgung statt. Bei der formellen Privatisierung geht das kommunale Unternehmen in eine private Rechtsform über, bleibt aber in kommunalem Besitz. Die materielle Privatisierung ist durch einen Verkauf des Unternehmens an einen Dritten gekennzeichnet (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 21). zu (1): In den letzten Jahrzehnten hat sich die Zahl der Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland kontinuierlich verringert. Allerdings ist die Zahl der Wasserversorgungseinheiten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern pro Einwohnerzahl relativ groß. Tabelle 1 zeigt den Rückgang der Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland. Die wesentliche Reduzierung hat zwischen 1969 und 1975 stattgefunden. Sie ist in der kommunalen Gebietsreform begründet (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 16). 10

11 Tab. 1: Zahl der Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland. Quelle: BRACKEMANN et al. 2001, S. 17; STATISTISCHES BUNDESAMT 2006, o. S alte Länder Deutschland gesamt An der Wasserversorgung sind überwiegend große Unternehmen beteiligt, obwohl sie nur einen geringen Anteil an der Gesamtzahl der Wasserversorgungsunternehmen ausmachen (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 8). In ländlichen Regionen dominieren die kleineren Unternehmen (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 17). zu (2): Die Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland sind zunehmend privatrechtlich organisiert (1999: 38,5 %). Allerdings befindet sich nur ein geringer Teil in privatem Eigentum (2000: 1,2 %), welcher jedoch seit den letzten Jahren eine Zunahme erfährt (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 17 f.). Diese Entwicklung ist in Abbildung 5 zu erkennen. Sie zeigt, dass die Wassermenge von Eigenbetrieben deutlich abgenommen hat. Bei Eigenbetrieben werden Kosten und Erträge über den Kommunalhaushalt geregelt (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 8). Im Gegenzug hat das Wasseraufkommen von Eigengesellschaften (Unternehmen werden privatrechtlich organisiert, sind aber im Eigentum der Kommune, siehe oben) in den letzten 30 Jahren kontinuierlich zugenommen. Anteil am Jahresaufkommen in Prozent Eigenbetriebe Zweck- sowie Wasser- und Bodenverbände Eigengesellschaften sowie öffentliche Gesellschaften gemischwirtschaftlich e Unternehmen Abb. 5: Jahresaufkommen des Wassers in Abhängigkeit von der Unternehmensform. Quelle: BRACKEMANN et al. 2001, S

12 Die Privatisierung ist beispielsweise in der Haushaltslage der Kommunen begründet. So versucht man durch den Verkauf kommunaler Unternehmen die Haushaltsverschuldung zu verringern. Außerdem erhoffen sich die Kommunen durch diese Maßnahme die Verbraucherkosten zu verringern. Ein weiterer Auslöser für die Privatisierung ist die Beabsichtigung der Erweiterung von Geschäftsfeldern der Unternehmen. Mit der Akkumulation von angebotenen Dienstleistungen, wie Strom, Gas und Wasser (siehe Abb. 5, gemischwirtschaftliche Unternehmen) sind viele Vorteile verbunden. So werden Abrechnungen vereinfacht, Leitungen zusammengefügt und angebotene Leistungen verbessert. Diese Geschäftsfelderweiterungen werden auch durch die Übernahme von ausländischen Unternehmen erreicht. Die Liberalisierung des Strommarktes bewirkt häufig indirekt auch eine materielle Privatisierung der Wasserversorgung. Dies liegt daran, dass kommunale Energieversorger (Stadtwerke) mit großen privaten Energieversorgern, die weitere Dienstleistungen, wie beispielsweise Wasser bereitstellen, Partnerschaften eingehen oder von ihnen gekauft werden. Außerdem beabsichtigt man, durch die Veränderung des Wassermarktes, die Anteile der deutschen Unternehmen am weltweiten Wassermarkt zu vergrößern (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 22 f.). 5.2 Perspektiven und Erwartungen Folgen und Konsequenzen einer Privatisierung Im Jahr 1997 hat der Deutsche Bundestag die Öffnung der Märke von Strom und Gas beschlossen, um gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Im Bereich der Wasserversorgung steht allerdings noch eine Entscheidung an (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 27). Dies zeigt, dass eine Liberalisierung des Wassersektors erhebliche Auswirkungen haben kann, welche einer umfangreichen Untersuchung bedürfen. Forschungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gehen von einer positiven Entwicklung durch eine Marktöffnung aus. Unterstützung erhält es von einigen mittelbar betroffenen Wirtschaftsverbänden und von Finanz- und Beratungsinstituten (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 28). So vertreten sie die Meinung, dass durch eine Marktöffnung Wettbewerb entsteht und dadurch eine effizientere Leistungserstellung der Unternehmen erzielt wird. 12

13 Diese zeigt sich beispielsweise in dem Bestreben Rationalisierungspotentiale zu nutzen und nach Möglichkeiten zu suchen, welche zu einer kostensparenderen Wasserversorgung führen. Größen- und Verbundvorteile äußern sich auch in einer höheren Effizienz. Das BMWi geht zudem davon aus, dass die Verbraucher von dem Wettbewerb um den Markt in Form von niedrigen Wasserpreisen profitieren (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 28; STUCHTEY 2004, S. 460 f.). Neben den Erwartungen einer höheren Effizienz in der Produktion (höhere Produktivität) und niedrigerer Preise für die Verbraucher (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 23) verspricht man sich eine internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Wasserversorgungsunternehmen (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 28; STUCHTEY 2004, S. 461). Außerdem werden durch eine Privatisierung vergleichsweise kleinteilige Wasserversorgungsstrukturen zusammengefügt (vgl. STUCHTEY 2004, S. 461). So ist das Aufbringen von Investitionen für beispielsweise Renovierungsarbeiten eher möglich, wozu kleinere Unternehmen oft nicht in der Lage sind (vgl. HERZ et al. 2002, S. 40). Falls negative Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers, den Schutz der Umwelt und die Verteilung des Wassers entstehen, hat man stets die Möglichkeit Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das Umweltbundesamt, Gewerkschaften, Verbände der Wasserversorger, kommunale Spitzenverbände und Umwelt- und Verbraucherverbände stehen einer Marktöffnung im Wesentlichen kritisch gegenüber (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 28). Sie halten eine Veränderung der Wasserversorgung in Deutschland nicht für angebracht, da das Verhältnis von Nutzen zu Kosten und mögliche Risiken bei einer Marköffnung nicht abzusehen sind (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 29). Man stützt sich hier vor allem auf die in der realen Marktwirtschaft nicht geltenden Voraussetzungen für ein wohlfahrtsoptimales und stabiles Tausch-Gleichgewicht. Die Annahmen von keinem Tausch im Ungleichgewicht, volle Information aller Beteiligten über alle Preise und Gütereigenschaften, keine externen Effekte und ein rein polypolitischer Markt sind nicht erfüllt. Zudem weisen empirische Studien darauf hin, dass private Unternehmen nicht grundsätzlich effizienter und damit kostengünstiger produzieren als öffentliche (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 23). Bei einer Privatisierung ist ein Ordnungsrahmen für die Wasserversorgung durch Unternehmen unverzichtbar. Hier sollen die Art der zu erbringenden Leistungen und eine preisliche Höchstgrenze geregelt sein. Der damit häufig einhergehende Preisdruck auf die Unternehmen kann negative Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers und den Schutz der Umwelt und Ressourcen haben. Diese 13

14 Leistungsverschlechterungen der Wasserversorgung sind auch möglich, ohne das geltende Recht zu missbrauchen. Eine Fortführung der bisherigen nachhaltigen Wasserversorgung von kommunalen Unternehmen kann so nicht mehr gewährleistet werden (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 24 ff.). Damit die erwartenden ökologischen und hygienischen Verschlechterungen durch die Marktöffnung abgewendet werden, sind weitere ordnungsrechtliche Instrumentarien einzurichten. Dies führt zu einem Mehraufwand in der öffentlichen Verwaltung und zu einer Verschlechterung der Lage der öffentlichen Haushalte (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 29). Die Erfahrungen von mehr Bürokratie durch die Privatisierung des Wassersektors wurden auch schon in Frankreich und England gemacht (siehe Kapitel 6.3) (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 24). Außerdem ist die Umsetzung eines rechtlichen Ordnungsrahmens schwierig (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 30). Ferner ist eine Veränderung zu einer Monopolsituation möglich. Dies ist darin begründet, dass konkurrierende Anbieter zusammen höhere Kosten haben als ein alleiniger Anbieter. Schließlich sind ein Netz und wenige große Ausbreitungsanlagen günstiger als mehrere Versorgungseinheiten (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 24). Die mit einer Privatisierung häufig verbundene erforderliche Öffnung des gesamten Versorgungssystems dürfte sich auch als schwierig erweisen. In der deutschen Strom- und Gaswirtschaft hat das Vorhaben der Netzöffnung heftigen Widerstand ausgelöst. So ist es nicht verwunderlich, dass kein Netzbetreiber einen Konkurrenten im eigenen Gebiet haben möchte (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 24). Außerdem gibt es in Deutschland kein zusammenhängendes Wasserleitungssystem. Das Verlegen von neuen Rohrleitungen, um ein komplettes Netz herzurichten, wäre ökonomisch nicht sinnvoll. Lange Transportwege und Standzeiten führen zudem zu Hygieneproblemen (vgl. HERZ et al. 2002, S. 41). Eine Privatisierung der Wasserversorgung bedeutet auch eine Deregulierung des Wassermarktes. Dies äußert sich darin, dass sich die Verbraucher Wasser von einem beliebigen Anbieter kaufen können. Dadurch wird der Wasserpreis für die Großverbraucher fallen und der für die Kleinkunden steigen (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 27). Aufgrund einer Marktöffnung sind Rationalisierungsprozesse feststellbar, welche niedrigere Kosten für die Unternehmen bedeuten. Allerdings bleiben die Preise häufig auf dem gleichen Niveau, da Lohn- und andere Kosten in Gewinne transformiert werden (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 27). Mit einer Privatisierung sind auch negative Folgen hinsichtlich der Anzahl der Arbeitsplätze und der Arbeitsplatzbedingungen verbunden. So zwingen Kostenreduzierungen häufig zu einem Personalabbau. Die Angst, den Arbeitsplatz 14

15 zu verlieren und Umstrukturierungen von Unternehmensteilen führen zu einer größeren Belastung seitens der Arbeitnehmer (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 28 f.). Man verkennt oft die Gründe, die zu einem niedrigen Wasserpreis führen können. Qualität und Mengenabgabe des Trinkwassers und Größe und Besiedlungsdichte des Versorgungsnetzes spielen bei der Preisbestimmung eine entscheidende Rolle. Außerdem beeinflussen die Qualität, Menge und Verfügbarkeit der Wasserressourcen und die Höhe der Versickerungsverluste den Wasserpreis (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 27). Kritiker weisen auch darauf hin, dass eine Privatisierung eine Gefahr für die Demokratie darstellt, da die Gemeinden keinen Einfluss auf den Wasserpreis haben (vgl. HERZ et al. 2002, S. 41) rechtliche Rahmenbedingungen Eine Privatisierung der Wasserversorgung ist mit der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaften vereinbar, da die Organisation der Wasserversorgung nicht explizit vorgeschrieben ist. Gemeinden, die eine Privatisierung vorhaben, können die Verträge mit privaten Unternehmern frei gestalten. So können die Kontrakte bestimmte Richtlinien hinsichtlich des Gewässerschutzes vorschreiben, die die gesetzlichen Anordnungen übertreffen. Die, aufgrund dessen, zusätzlich anfallenden Kosten sind nach Kartellrecht in den Wasserpreis integrierbar (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 68 f.). 15

16 6. Wasserversorgung in Europa 6.1 Verteilung öffentlicher und privater Unternehmen In Europa wird die Wasserversorgung in der Regel von öffentlichen Unternehmen durchgeführt (siehe Abb. 6). Ausnahmen stellen Frankreich und Großbritannien dar. Abb. 6: Öffentliche und private Wasserversorgung in Europa Obwohl die Grafik aus dem Jahre 1996 stammt, hat sich der Zustand unwesentlich geändert. Quelle: GARNREITER; SCHMID 2002, S. 9. Private Unternehmen versorgen in der Regel einen großen Teil der europäischen Bevölkerung (38 Prozent) (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 29). 6.2 Modelle und Formen der Privatisierung Es gibt drei Grundmodelle für die Privatisierung der Wasserversorgung. Das erste Modell besagt den vollständigen Verkauf der staatlichen Wasser- und Klärwerke. Dies trifft auf England und Wales zu (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 120). Aufgrund der beträchtlichen Preissteigerung für Wasser (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 121) und einer erhöhten Überwachungsbürokratie (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 22) wird diese Form der Privatisierung häufig negativ bewertet. Bei dem zweiten Modell vergibt die Regierung Konzessionen oder Pachtverträge an Wasserkonzerne, die die notwendigen Dienstleistungen erbringen und die Kosten für die Instandhaltung des Systems übernehmen müssen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 120; WETTSTEIN 2004, S. 13). Um die Kosten abzudecken und einen Gewinn zu erzielen, erheben die Wasserunternehmen Gebühren. Dieses Modell wird am häufigsten gewählt. Die Grundelemente des Modells haben sich beispielsweise in 16

17 vielen französischen Gebieten verwirklicht (siehe Kapitel 6.3) (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 120). Das dritte Modell beruht auf einem Vertrag zwischen dem Wasserkonzern und der Regierung. Dieser besagt, dass das Unternehmen, welches die Wasserversorgung übernimmt, eine feste Verwaltungsgebühr erhält, ohne selbst Geld fordern zu dürfen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 120 f.). 6.3 Fallbeispiel Frankreich Ein großer Teil der französischen Wasserversorgung beruht auf den Grundelementen des in Kapitel 6.2 angesprochenen zweiten Modells der Privatisierung. Die Gemeinden sind Besitzer der Wasserversorgungsinfrastruktur und die Wasserversorgung geschieht durch private Untenehmen (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 71). Frankreich ist durch eine große Zahl von Wasserversorgungsunternehmen (mehr als ) gekennzeichnet, welche auf die niedrige Bevölkerungsdichte (106 Einwohner pro m 2 ) und die vielen Kommunen (36.000) zurückzuführen ist (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 71). Die meisten Betriebe versorgen nur einen geringen Teil der Bevölkerung. Daher nehmen die großen Wasserkonzerne eine gewisse Machtstellung ein, was sich auch darin widerspiegelt, dass die beiden weltweit größten Wasserunternehmen aus Frankreich kommen (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 10). 70 % der französischen Wasserversorgung wird von den drei Konzernen Vivendi, Suez und Saur abgedeckt (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 21). Die in Frankreich vorgenommene Privatisierung wird häufig kritisiert. So haben sich die Wasserkosten für die Verbraucher seit der Privatisierung der Wasserversorgung um 150 Prozent erhöht. Eine Studie von 1999 besagt, dass die Preise der privaten Unternehmen um 13 Prozent höher lagen als die der kommunalen Wasserwerke (vgl. BARLOW; CLARKE 2004, S. 121). Betriebsabsprachen der führenden Wasserunternehmen und Bestechungen bei der Vergabe von Konzessionsverträgen begünstigen eine Erhöhung des Wasserpreises. Außerdem werden häufig Investitionen am Ende der Konzessionszeit zurückgehalten, was letztlich den Preis steigert (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 21). 17

18 Ein weiterer Nachteil des Wasserversorgungssystems in Frankreich ist die hohe Anzahl an Instanzen, die benötigt werden, um den Verbraucher zu schützen (vgl. GARNREITER; SCHMID 2002, S. 22). Die geringe Kontrollierbarkeit des französischen Systems wird auch negativ bewertet. Zusätzliche Probleme stellen die Größe der Versorgungseinheiten dar. Falls eine bestimmte Größe nicht erreicht wird, ist eine Aufrechterhaltung der Wasserversorgung und Einhaltung der Wasserqualität schwierig (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 75). Allerdings sind auch positive Entwicklungen hinsichtlich der Dezentralisierung der Versorgungseinrichtungen auszumachen. Die hohe Flexibilität und Fachwissenkumulation der Wasserversorgungsunternehmen sind deutliche Vorteile der französischen Privatisierungsform. So können beispielsweise eher technische Erleichterungen gefunden werden, welche sich in geringeren Kosten äußern (vgl. BRACKEMANN et al. 2001, S. 75). 7. Fazit Angesichts der schlechten Haushaltslage der Kommunen, der im europäischen Vergleich hohen Wasserpreise, der geringen Anteile am weltweiten Wassermarkt, etc. scheint eine Privatisierung der Wasserversorgung in Deutschland unumgänglich. Bei einer Marktöffnung sind umfangreiche staatliche Maßnahmen erforderlich, um das heutige hohe Niveau der Trinkwasserversorgung in Deutschland beizubehalten und den Schutz der Ressourcen zu garantieren. Dies dürfte sich als schwierig erweisen, wie die Länder England, Wales und Frankreich beweisen. Hier sind Ausbesserungen des Ordnungsrahmens und Neuregelungen notwendig, damit eine Verschlechterung der Situation abgewendet wird und sich die positiven Effekte der Marktöffnung zeigen. Die Folgen einer Privatisierung sind nicht absehbar, da sie situationsbezogen sind. 18

19 Literaturverzeichnis BARLOW, M.; CLARKE, T. (2004): Blaues Gold. Aktualisierte Neuausgabe. München. BRACKEMANN, H. et al (2000): Liberalisierung der deutschen Wasserversorgung - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. BRACKEMANN, H. et al. (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. CORD-LANDWEHR, K.; HOFFMANN, F.; KARGER, R. (2005): Wasserversorgung. 12. Auflage. Wiesbaden. GARNREITER, F.; SCHMID, S. (2002): Ware Wasser. - In: INSTITUT FÜR SOZIAL- ÖKOLOGISCHE WIRTSCHAFTSFORSCHUNG E.V. (Hrsg.). Report Nr. 53. München. GREWE, K. et al. (1995): Antike und mittelalterliche Wasserversorgung in Mitteleuropa. - In: HOFFMANN, A. (Hrsg.). Kasseler Wasserbau-Mitteilungen. Heft 3/1995. Kassel. HERZ, D. et al. (2002): Wasser. - In: SCHIELE, S. (Hrsg.). Politik & Unterricht. 2. Quartal Villingen-Schwenningen. MÖLLER, H.-W. (2002): Trinkwassergefährdung und Trinkwasserpolitik. - In: KÖNIG, K.; KROPPENSTEDT, F. (Hrsg.). Verwaltungsaufgaben, Staatsaufgaben und Öffentlicher Dienst. Band Auflage. Baden-Baden. MONSTADT, J.; NAUMANN, M. (2004): Neue Räume technischer Infrastruktursysteme. - In: FORSCHUNGSVERBUND NETWORKS (Hrsg.). Heft 10. Berlin. NOWROT, K.; WARDIN, Y. (2003): Liberalisierung der Wasserversorgung in der WTO-Rechtsordnung. - In: KRAFT, G.; SETHE, R.; TIETJE, C. (Hrsg.). Beiträge zum Transnationalen Wirtschaftsrecht. Heft 14. Halle. STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.) (2006): Öffentliche Wassergewinnung. Wiesbaden. ( ) STATISTISCHES BUNDESAMT (Hrsg.) (2006): Wasserabgabe an private Haushalte. Wiesbaden. ( ) STUCHTEY, B. (2004): Privatisierung und Deregulierung der Trinkwasserversorgung. - In: ERBGUTH, W. et al. (Hrsg.). Zeitschriften für Angewandte Umweltforschung. Jahrgang 15/16 (2003/2004). Heft 3-5. Berlin. 19

20 WETTSTEIN, F. (2004): Die unsichtbare Hand des Wassermarktes?. - In: INSTITUT FÜR WIRTSCHAFTSETHIK DER UNIVERSITÄT ST. GALLEN (Hrsg.). Nr St. Gallen. 20

21 Anhang Quelle: HÄCKEL, H. (1999): Meteorologie. Stuttgart. S. 53. Quelle: WELTHUNGERHILFE (Hrsg.) (2005). Bonn. ( ) geschichtliche Entwicklung der Wassernutzung 1 Hauhalte (Trink- und Brauchwasser) 2 Fischerei 3 Erholung 4 Schifffahrt 5 Landwirtschaft (Bewässerung, Viehproduktion) ca v. Chr. 6 Kommunen (öffentliche Versorgung) ca v. Chr. 7 Abwasserbeseitigung ca v. Chr. 8 Wasserkraft ca v. Chr. 9 Gewerbe, Industrie ca v. Chr. 10 Kühlwasser ca n. Chr. Quelle: GREWE, K. et al. (1995): Antike und mittelalterliche Wasserversorgung in Mitteleuropa. - In: HOFFMANN, A. (Hrsg.). Kasseler Wasserbau-Mitteilungen. Heft 3/1995. Kassel. S

22 Quelle: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2005). Berlin. ( ) Quelle: BRACKEMANN, H. et al. (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. S. 19. Quelle: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2006). Berlin. ( ) 22

23 Quelle: BRACKEMANN, H. et al. (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. S. 20. Quelle: BRACKEMANN, H. et al. (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. S. 20. Quelle: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2005). Berlin. ( ) 23

24 Quelle: BRACKEMANN, H. et al. (2001): Nachhaltige Wasserversorgung in Deutschland. - In: UMWELTBUNDESAMT (Hrsg.). Berlin. S. 17. Quelle: GARNREITER, F.; SCHMID, S. (2002): Ware Wasser. - In: INSTITUT FUR SOZIAL- ÖKOLOGISCHE WIRTSCHAFTSFORSCHUNG E.V. (Hrsg.). Report Nr. 53. München. S.27. Quelle: Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (Hrsg.) (2006). Berlin. ( ) Info: Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich die Angaben des Bundesverbands der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft auf Deutschland. 24

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