2012 Beschreibung der Online-Vorgänge. Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "2012 Beschreibung der Online-Vorgänge. Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung. Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg"

Transkript

1 2012 Beschreibung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg

2 Herausgeber: Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Federführung Deutschland-Online Kfz-Wesen Abteilung FR, Referat FR3 Deutschland-Online Kfz-Wesen Postanschrift: Gänsemarkt 36, Hamburg Version: 1.0 Stand: Dienstag, 18. September

3 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung Auftrag und Ziel Vorgehen Technische und rechtliche Voraussetzungen Vorgangsbeschreibungen im Überblick Außerbetriebsetzung (AB) Wiederzulassung (WZ) Vorgangsbeschreibungen im Detail Vorgangsschritte zur Außerbetriebsetzung AB-V1 - Aufbringen der neuen Stempelplakette Ablauf Optionen AB-V2 - Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Optionen AB-V3 - Freilegen des Sicherheitscodes der Stempelplakette Ablauf Optionen AB-V4 - Freilegen des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Optionen AB-V5 - Aufruf der Online-Plattform durch den Bürger Ablauf Optionen AB-V6 - Dateneingabe auf der Online-Plattform (Kennzeichen, Sicherheitscodes) Ablauf Optionen AB-V7 - Kennzeichenreservierung zur Wiederzulassung Ablauf i -

4 Optionen AB-V8 - Abgabe der Verbleibserklärung Ablauf Optionen AB-V9 - Prüfung des Vorgangs Ablauf Optionen AB-V10 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung Ablauf Optionen AB-V11 - Freigabe des Vorgangs Ablauf Optionen AB-V12 - Mitteilung über Freigabe des Vorgangs Ablauf Optionen Themen zur Außerbetriebsetzung AB-T1 - Die neue Stempelplakette Beschreibung Optionen und zusätzlicher Nutzen AB-T2 - Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I Beschreibung Optionen und zusätzlicher Nutzen AB-T3 - Druckstücknummer und Sicherheitscode Beschreibung Optionen AB-T4 - Online-Plattform Beschreibung Optionen und zusätzlicher Nutzen AB-T5 - E-Payment-Modul Beschreibung Optionen Vorgangsschritte zur Wiederzulassung WZ-V1 - Aufruf der Online-Plattform Ablauf Optionen WZ-V2 - Identitätsnachweis ii -

5 Ablauf Optionen WZ-V3 - Dateneingabe auf der Online-Plattform Ablauf Optionen WZ-V4 - Prüfung des Vorgangs Ablauf Optionen WZ-V5 - Steuerfestsetzung und -entrichtung Ablauf Optionen WZ-V6 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung Ablauf Optionen WZ-V7 - Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Optionen WZ-V8 - Erstellung des individualisierten Plakettenträgers Ablauf Optionen WZ-V9 - Freigabe des Vorgangs Ablauf Optionen WZ-V10 - Versand Mitteilung, individualisierter Plakettenträger und neue Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Optionen WZ-V11 - Aufbringen des individualisierten Plakettenträgers Ablauf Optionen Weitere Themen zur Wiederzulassung WZ-T1 - Datum der Hauptuntersuchung Beschreibung Optionen WZ-T2 - Der individualisierte Plakettenträger Beschreibung Optionen und zusätzlicher Nutzen iii -

6 7 Nutzungsprognose Kosten und Nutzen Verwaltung Bürger Wirtschaft Anlagen A1 Auszug aus dem Aktionsplan Deutschland-Online in der Fassung vom 24. Oktober 2011 zu Kfz-Wesen A2 Fallzahlen der Zulassungsvorgänge A3 Darstellung der Online-Plattform aus Bürgerperspektive Online-Außerbetriebsetzung Online-Wiederzulassung A4 Stellungnahme Innere Sicherheit A5 Stellungnahme Datenschutz iv -

7 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Tabelle 2: Aufbau der Druckstücknummer für Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I Aufbau des Sicherheitscodes für Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I Tabelle 3: Nutzung der Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung Tabelle 4: Einmaliger Aufwand für die Verwaltung durch die Online-Vorgänge Tabelle 5: Laufender Mehraufwand und Entlastung für die Verwaltung durch die Online-Vorgänge Tabelle 6: Laufende Entlastung für die Bürger durch die Online-Vorgänge Tabelle 7: Laufender Mehraufwand und Entlastung für die Wirtschaft durch die Online-Vorgänge v -

8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Projektorganisation Deutschland-Online Kfz-Wesen Abbildung 2: Vorgang Online-Außerbetriebsetzung... 7 Abbildung 3: Vorgang Online-Wiederzulassung... 9 Abbildung 4: Aufbringen der neuen Stempelplakette Abbildung 5: Freilegen des Sicherheitscodes der Stempelplakette Abbildung 6: Aufruf der Online-Plattform zur Außerbetriebsetzung Abbildung 7: Dateneingabe zur Außerbetriebsetzung auf der Online-Plattform Abbildung 8: Kennzeichenreservierung und Verbleibserklärung auf der Online- Plattform Abbildung 9: Gebührenentrichtung auf der Online-Plattform Abbildung 10: Mitteilung über Freigabe des Vorgangs auf der Online-Plattform Abbildung 11: Die neue Stempelplakette Abbildung 12: Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I Abbildung 13: Druckstücknummer und Sicherheitscode in Klarschrift und als Barcode Abbildung 14: Übermittlung Referenzdatei, Erfassung Druckstücknummer und Zuordnung Sicherheitscode Abbildung 15: Gebührenentrichtung auf der Online-Plattform (Beispiel epaybl- Paypage) Abbildung 16: Aufruf der Online-Plattform zur Wiederzulassung Abbildung 17: Identitätsnachweis auf der Online-Plattform Abbildung 18: Dateneingabe zur Wiederzulassung auf der Online-Plattform Abbildung 19: Individualisierter Plakettenträger auf Kennzeichenschild Abbildung 20: Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung Abbildung 21: Der Individualisierte Plakettenträger vi -

9 Abkürzungsverzeichnis AB App BLFA-Fz CAPTCHA epaybl FZR FZV FZV-V GebOSt Rechts-AG des BLFA-Fz StVZO T-[XX] V-[XX] VwVfG WZ ZEVIS ZFZR Außerbetriebsetzung Kurzform für Applikation; Anwendung/Programm für ein Smartphone Bund-Länder-Fachausschuss für Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart epayment Bund-Länder örtliches Fahrzeugregister Fahrzeug-Zulassungsverordnung Vorschlag des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen zur Anpassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses für Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zur Unterstützung bei der Prüfung der rechtlichen Aspekte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Thema (Innovationselemente im Online-Verfahren) Vorgangsschritt im Online-Verfahren Verwaltungsverfahrensgesetz Wiederzulassung Zentrales Verkehrsinformationssystem des Kraftfahrt- Bundesamtes Zentrales Fahrzeugregister - vii -

10 1 Zusammenfassung Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten im Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung des Bund-Länder-Vorhabens Kfz-Wesen. Ziel des Auftrags war es, ein Verfahren zu entwickeln sowie rechtlich und technisch umzusetzen, das eine Fahrzeugregistrierung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung möglichst durchgängig medienbruchfrei online ermöglicht. Auf dem Weg zu einer vollständigen Online-Zulassung erfolgte zunächst eine Konzentration auf die Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung. Von den insgesamt über 24 Millionen Kfz-Zulassungsvorgängen (davon rund 8,7 Millionen Außerbetriebsetzungen und rund Wiederzulassungen) pro Jahr 1 könnten künftig über ein Drittel aller Vorgänge online durchgeführt werden. Die Ausgestaltung der Online-Vorgänge wurde aufbauend auf den bisherigen Ergebnissen des Vorhabens in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet. Ergebnis ist eine umfassende Darstellung der Online-Vorgänge. Dazu wurden die Abläufe unter organisatorischen, technischen, finanziellen und rechtlichen Aspekten beleuchtet sowie Expertisen eingeholt. Kerninnovation ist die Einführung einer neuen Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I jeweils mit verdecktem Sicherheitscode. Aus dem Bereich der Inneren Sicherheit, der IT-Sicherheit und des Datenschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken bei der Umsetzung der Online-Vorgänge. Insbesondere die Bürger und die Wirtschaft profitieren von der Einführung der Online- Vorgänge durch entfallende Bearbeitungs- sowie Wege- und Wartezeiten und entfallende Fahrtkosten. Insgesamt können laut Ex-Ante Schätzung des Statistischen Bundesamtes die Bürger um rund 11,6 Millionen Euro und 2,8 Millionen Stunden entlastet werden. Für Wirtschaft fällt die Entlastung mit rund 61 Millionen Euro pro Jahr deutlich höher aus, da hier im Gegensatz zum Bürger die Stundenentlastung monetarisiert wird. Für die Zulassungsbehörden wird mittelfristig eine jährliche Entlastung von rund 4,5 Millionen Euro erwartet. Sollte die Online-Zulassung ausgeweitet werden, können die für die Online-Vorgänge getätigten Investitionen als wichtige Vorleistungen genutzt werden. Ende 2012 übergibt Hamburg neben weiteren Ergebnissen des Vorhabens die Beschreibung der Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung an den Auftraggeber. 1 Kraftfahrt-Bundesamt (2010), siehe auch Anlage A2. - 1/92 -

11 2 Auftrag und Ziel Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragten im Juni 2006 über den Aktionsplan Deutschland-Online Hamburg mit der Federführung des Bund-Länder-Vorhabens Kfz-Wesen. Ziel des Auftrags war es, ein Verfahren zu entwickeln sowie rechtlich und technisch umzusetzen, das eine Fahrzeugregistrierung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung möglichst durchgängig medienbruchfrei online ermöglicht. Seit Oktober 2010 ist Kfz-Wesen ein Steuerungsvorhaben des IT- Planungsrats. Die Umsetzung des Auftrags, die elektronische Zulassung von Kraftfahrzeugen zu ermöglichen, erfolgte in zwei Stufen: In der ersten Stufe wurde die Kfz-Zulassung ohne Gang zur Zulassungsbehörde erprobt, in der zweiten Stufe die Online-Kfz-Zulassung konzipiert. Hamburg wird die Ergebnisse Ende 2012 über den IT-Planungsrat an die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien von Bund und Ländern übergeben. Anschließend kann eine Ingeltungsetzung durch Bund und Länder erfolgen. Da das Kfz-Zulassungswesen in Deutschland auf allen föderalen Ebenen gestaltet und reguliert wird, wurden Bund, Länder und Kommunen mit ihren jeweiligen Funktionen beteiligt. Weil Kfz-Zulassungen auch für die Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen, wurden Akteure aus dem Unternehmensbereich einbezogen. Im Teilprojekt XKfz erarbeitete Rheinland-Pfalz mit Vertretern der Wirtschaft und der Verwaltung Standardisierungsvorschläge für Schnittstellen in Verbindung mit der Fahrzeugzulassung. Mit XKfz wird für die Datenübermittlung ein bundesweit einheitlicher Standard bereit gestellt, der die Entwicklungskosten für Verwaltung und Wirtschaft bei bestehenden und bei den neuen Online-Vorgängen reduziert. ABBILDUNG 1: PROJEKTORGANISATION DEUTSCHLAND-ONLINE KFZ-WESEN /92 -

12 Für die Umsetzung eines vollständigen Online-Zulassungsverfahrens wären insbesondere die Kennzeichenschilder, die Stempelplaketten, die Fahrzeugdokumente und verschiedene in Papierform zu führende Nachweise elektronisch abzubilden. Um hohe Kosten zu vermeiden, muss eine Online-Lösung an das über 100 Jahre bestehende Zulassungssystem anschlussfähig gestaltet und schrittweise entwickelt werden. Auf dem Weg zu einer vollständigen Online-Zulassung sollen zunächst die Online- Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung ermöglicht werden. Die Fortschreibung des Aktionsplans Deutschland-Online im Herbst 2011 (siehe Anlage A1) erfolgte dementsprechend: Das Vorhaben soll bis Ende 2012 ein Verfahrenskonzept für Teile der Stufe 2 entwickeln und sich dabei maximal auf die Vorgänge Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung konzentrieren. 2 Der Lenkungsausschuss Deutschland-Online Kfz-Wesen hat daraufhin Hamburg gebeten [ ] gemeinsam mit der Projektgruppe DOL Kfz-Wesen ein Verfahren zu den Online-Vorgängen Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung zu konzipieren [ ] und ferner [ ] bei der Beschreibung der Online-Verfahren Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung insbesondere das Transaktionsnummernsystem und die sogenannten Siegelträger in wettbewerbsneutraler Form einzubeziehen, ohne dass dadurch eine Vorentscheidung getroffen wird. Weiterhin sind auch die Anforderungen der IMK zur Siegelung zu berücksichtigen und Angaben zum Erfüllungsaufwand und zur technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit zu machen. Hamburg wird gebeten das Konzept für die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung so aufzubereiten, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung über eine etwaige Umsetzung treffen kann. [ ] 3 Von den insgesamt über 24 Millionen Kfz-Zulassungsvorgängen (davon rund 8,7 Millionen Außerbetriebsetzungen und rund Wiederzulassungen) pro Jahr 4 könnten künftig mit der Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung über ein Drittel aller Vorgänge online durchgeführt werden. 2 Auszug aus dem Aktionsplan Deutschland Online vom 24. Oktober 2011, siehe Anlage A1. 3 Beschluss des Lenkungsausschusses Deutschland-Online Kfz-Wesen vom 20. Oktober 2011, Ziffer 2a, 3. 4 Kraftfahrt-Bundesamt (2010), siehe auch Anlage A2. - 3/92 -

13 3 Vorgehen Unter Leitung von Hamburg wurde die Ausgestaltung der Online-Vorgänge in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit folgenden Vertretern erarbeitet: den Verkehrsministerien von Bund und Ländern, der Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Fachausschusses für Angelegenheiten der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr zur Unterstützung bei der Prüfung der rechtlichen Aspekte (Rechts-AG des BLFA-Fz), den Zulassungsbehörden zu Anforderungen der ausführenden Behörden, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag, der Inneren Sicherheit, dem Datenschutz von Bund und Ländern, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu Fragen der organisatorischen und technischen Sicherheit und dem Statistischen Bundesamt zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands. Das Bundesministerium der Finanzen wurde über bilaterale Gespräche einbezogen. Beratend wurden folgende Experten aus der Wirtschaft eingebunden: Fachverfahrenshersteller für Kfz-Zulassung, Hersteller von Stempelplaketten, die vom Kraftfahrt-Bundesamt autorisierten Druckereien und Verlage für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Konfektionierer), Zulassungsdienste und Überwachungsorganisationen zum Nachweis des Datums der Hauptuntersuchung. Neben den Beiträgen der Arbeitsgruppe und der Wirtschaft sind in die Beschreibungen die Erfahrungen der Stufe 1, Ergebnisse aus dem Bereich der Inneren Sicherheit zur Siegelung und der Arbeitsgruppe VMK-Bankenverband 5 zum Umgang mit der Zulassungsbescheinigung Teil II und dem Standardisierungsvorhaben XKfz eingegangen. 5 Dies geschah unter Mitwirkung von Thüringen als Vorsitzland der Verkehrsministerkonferenz, des Bundesverbandes der Deutschen Banken, des Bankenfachverbandes, des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundeskriminalamts sowie Vertretern der Automobil-, Leasing- und Versicherungswirtschaft. - 4/92 -

14 4 Technische und rechtliche Voraussetzungen Unter folgenden Voraussetzungen sind die Online-Vorgänge möglich: Die Kennzeichen des Fahrzeugs sind mit den neuen Stempelplaketten versehen. Diese besitzen einen verdeckten Sicherheitscode (siehe AB-T1 unter Kapitel 6.2). Zum Fahrzeug wurde eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode ausgestellt (siehe AB-T2 unter Kapitel 6.2). Es handelt sich um ein zugelassenes oder nicht zugelassenes aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug. Die E-Government-Basisinfrastrukturen zum neuen Personalausweis, D , E- Payment-Systemen und Online-Plattformen sind vorhanden. Weitere Voraussetzungen für die Online-Wiederzulassung sind: Zum Fahrzeug wurde bereits eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt und der Sicherheitscode bei der Außerbetriebsetzung freigelegt. Am Fahrzeug wurden seit der Außerbetriebsetzung keine technischen Änderungen vorgenommen (Betriebserlaubnis besteht weiter). Die Online-Außerbetriebsetzung liegt weniger als ein Jahr zurück. Das Kennzeichen wurde bei der Außerbetriebsetzung reserviert. Die Wiederzulassung erfolgt auf den in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen, bisherigen Halter (gleiche Halterdaten) mit bisherigem Kennzeichen und in der bisherigen Zulassungsbehörde. Das Fahrzeug verfügt über eine gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls über eine gültige Sicherheitsprüfung. Die entsprechenden Plaketten sind auf dem Kennzeichenschild angebracht. Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Zum Nachweis der Versicherung liegt die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung vor. Der Bürger weist seine Identität über den neuen Personalausweis beziehungsweise über D nach. Die Zulassungsbehörde bietet die Dienste entsprechend an. Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Kfz-Steuer. Eine Online-Außerbetriebsetzung ist nicht möglich, wenn Eintragungen in Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II oder im Anhängerverzeichnis vorgenommen werden müssen oder ein Verwertungsnachweis vorgelegt werden muss. Eine Online-Wiederzulassung ist nicht möglich bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen ( 8 Absatz 1a FZV) oder wenn das Fahrzeug vor der Wiederzulassung einer Sicherheitsprüfung nach 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden muss. - 5/92 -

15 5 Vorgangsbeschreibungen im Überblick Die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung sind aus einer bürgerorientierten Perspektive und unter den in Kapitel 4 genannten Voraussetzungen beschrieben. Für die Wirtschaft stellen sich die Vorgänge in gleicher Art und Weise dar. In der jeweils nachfolgenden Übersicht sind die Vorgangsschritte (V) und die zu betrachtenden Themen (T) aufgelistet. Diese werden in Kapitel 6 detailliert dargestellt. 5.1 Außerbetriebsetzung (AB) Der Bürger will sein Fahrzeug online außer Betrieb setzen. Zuvor wurden durch die Zulassungsbehörde die neuen Stempelplaketten mit verdecktem Sicherheitscode auf den Kennzeichenschildern aufgebracht. Auch hat die Zulassungsbehörde die neue Zulassungsbescheinigung Teil I ebenfalls mit verdecktem Sicherheitscode ausgestellt. Der Bürger legt bei dem vorderen und dem hinteren Kennzeichenschild 6 jeweils den Sicherheitscode frei; die Stempelplaketten sind damit unumkehrbar zerstört. Danach legt er den Sicherheitscode und die Markierung Außer Betrieb gesetzt in der Zulassungsbescheinigung Teil I frei, um auch hier die Außerbetriebsetzung kenntlich zu machen. Nun ruft er über ein internetfähiges Gerät die Online-Plattform der Zulassungsbehörde für die Außerbetriebsetzung auf. Er gibt das Kennzeichen sowie die Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I in die dafür vorgesehenen Felder ein. Zum Zwecke der Wiederzulassung lässt er gegebenenfalls sein Kennzeichen reservieren. Anschließend gibt er eine Verbleibserklärung ab; eine Online-Außerbetriebsetzung von verwerteten Fahrzeugen ist nicht möglich. Die Zulassungsbehörde prüft die Angaben. Der Bürger bezahlt über das E- Payment-Modul die fälligen Gebühren. Die Zulassungsbehörde gibt den Vorgang abschließend frei und übermittelt dem Bürger elektronisch eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung. 6 Vereinfachend ist der Vorgang für ein Fahrzeug mit zwei Kennzeichenschildern dargestellt. Die Beschreibung ist auf Fahrzeuge mit einem Kennzeichenschild (zum Beispiel Motorräder) übertragbar. - 6/92 -

16 Vorgangsschritte und Themen der Online-Außerbetriebsetzung ABBILDUNG 2: VORGANG ONLINE-AUßERBETRIEBSETZUNG Vorgangsschritte: AB-V1 - Aufbringen der neuen Stempelplakette AB-V2 - Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I AB-V3 - Freilegen des Sicherheitscodes der Stempelplakette AB-V4 - Freilegen des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I AB-V5 - Aufruf der Online-Plattform AB-V6 - Dateneingabe auf der Online-Plattform AB-V7 - Kennzeichenreservierung zur Wiederzulassung AB-V8 - Abgabe der Verbleibserklärung AB-V9 - Prüfung des Vorgangs AB-V10 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung AB-V11 - Freigabe des Vorgangs AB-V12 - Mitteilung über Freigabe des Vorgangs Themen: AB-T1 - Die neue Stempelplakette AB-T2 - Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I AB-T3 - Druckstücknummer und Sicherheitscode AB-T4 - Online-Plattform AB-T5 - E-Payment-Modul - 7/92 -

17 5.2 Wiederzulassung (WZ) Der Bürger will sein Fahrzeug wieder in Betrieb setzen. Er hat es zuvor online, wie unter Kapitel 5.1 beschrieben, oder herkömmlich in der Zulassungsbehörde unter Vorlage der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder mit neuen Stempelplaketten außer Betrieb gesetzt. Zur Wiederzulassung ruft er über ein internetfähiges Gerät die Online-Plattform der Zulassungsbehörde auf. Er weist seine Identität mit dem neuen Personalausweis oder D / De-Ident nach. Er gibt das Kennzeichen und den bereits bei der Außerbetriebsetzung freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung in die dafür vorgesehenen Felder ein. Die Zulassungsbehörde prüft den Vorgang auf Richtigkeit des Kennzeichens und Sicherheitscodes, Gültigkeit der Kfz-Versicherung, Gültigkeit der Hauptuntersuchung sowie Steuern- und Gebührenrückstände. Der Bürger erteilt eine Einzugsermächtigung zur Kfz-Steuer und bezahlt die fälligen Gebühren über das E-Payment- Modul. Die Zulassungsbehörde stellt die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die individualisierten Plakettenträger aus. Sie gibt den Vorgang frei und übermittelt die individualisierten Plakettenträger, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine Mitteilung über die Wiederzulassung an den Bürger. Der Bürger bringt die individualisierten Plakettenträger nach Erhalt auf die Kennzeichenschilder auf. Sein Fahrzeug ist damit nach außen sichtbar wieder zugelassen. - 8/92 -

18 Vorgangsschritte und Themen der Online-Wiederzulassung ABBILDUNG 3: VORGANG ONLINE-WIEDERZULASSUNG Vorgangsschritte: WZ-V1 - Aufruf der Online-Plattform WZ-V2 - Identitätsnachweis WZ-V3 - Dateneingabe auf der Online-Plattform WZ-V4 - Prüfung des Vorgangs WZ-V5 - Steuerfestsetzung und -entrichtung WZ-V6 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung WZ-V7 - Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I WZ-V8 - Erstellung des individualisierten Plakettenträgers WZ-V9 - Freigabe des Vorgangs WZ-V10 - Versand Mitteilung, individualisierter Plakettenträger und neue Zulassungsbescheinigung Teil I WZ-V11 - Aufbringen des individualisierten Plakettenträgers Themen: WZ-T1 - Datum der Hauptuntersuchung WZ-T2 - Der individualisierte Plakettenträger - 9/92 -

19 6 Vorgangsbeschreibungen im Detail Nachfolgend werden die einzelnen Vorgangsschritte und Themen zur Online- Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung detailliert und unter folgenden Gesichtspunkten beschrieben: Organisation Die Aussagen zu den organisatorischen Aspekten basieren auf den Ergebnissen der Erarbeitung der Online-Vorgänge mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und den weiteren Experten. Technik Die in der XKfz-Spezifikation 7 definierten und für die Online-Vorgänge relevanten Standards zum Datenaustausch werden genannt. Weitere Aussagen zu den technischen Aspekten basieren auf den Ergebnissen der Erarbeitung der Online- Vorgänge mit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe und den weiteren Experten. Finanzen Die angegebenen finanziellen Auswirkungen basieren auf den Ergebnissen des Statistischen Bundesamts zur Messung des Aufwands für die derzeitigen Vorgänge vor Ort in Zulassungsbehörden sowie der Ex-ante-Schätzung des Erfüllungsaufwands der Online-Vorgänge. 8 Kosten für die E-Government-Basisinfrastruktur werden nicht ausgewiesen. Recht Aussagen zu den rechtlichen Aspekten basieren auf dem Ergebnis der Rechts-AG des BLFA-Fz sowie auf den weiteren Ausarbeitungen zum Vorschlag des Vorhabens für einen Referentenentwurf. Der Vorschlag für einen Referentenentwurf 9 wurde mit Hilfe der Vorgangsbeschreibungen entwickelt. Die vorgeschlagenen Normanpassungen ermöglichen die Online- Vorgänge wie nachfolgend beschrieben. Das jeweils als Option dargestellte Vorgehen wird vom Referentenentwurf mit abgedeckt. Aus dem Bereich der Inneren Sicherheit und dem Datenschutz liegen Stellungnahmen vor (siehe Anlage A4 und A5). Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken bei der Umsetzung der Online-Vorgänge. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stuft auf Basis der durchgeführten Sicherheitsbetrachtung 10 die Vorgänge als hinreichend sicher ein. 7 Beschreibung des Standards XKfz in der Version 0.9 (XKfz-Spezifikation) vom 18. September Bericht des Statistischen Bundesamtes zum Erfüllungsaufwand für die Umsetzung des Online-Verfahrens Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung vom 7. September Vorschlag des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen für einen Referentenentwurf vom 7. September Sicherheitsbetrachtung zur Umsetzung des Online-Verfahrens Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung vom 18. September /92 -

20 6.1 Vorgangsschritte zur Außerbetriebsetzung AB-V1 - Aufbringen der neuen Stempelplakette Ablauf Um die Online-Außerbetriebsetzung zu ermöglichen, werden Stempelplaketten (siehe AB-T1) und Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe AB-T2) mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode (siehe AB-T3) versehen und nur noch in dieser Form von der Zulassungsbehörde verwendet. Die Ausgabe der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt bei allen Zulassungsvorgängen, bei denen neben der Zulassungsbescheinigung Teil I auch die Kennzeichenschilder vorgelegt werden: Neuzulassung Wiederzulassung Erstzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs Umschreibung innerhalb mit Halterwechsel Umschreibung außerhalb Insgesamt sind dies etwa 13,1 Millionen Vorgänge pro Jahr und somit mehr als die Hälfte aller Zulassungsvorgänge. Bei einem Fahrzeugbestand von rund 56,96 Millionen ist davon auszugehen, dass nach etwa vier bis fünf Jahren alle Fahrzeuge mit den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestattet sind. 11 Der Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde bearbeitet einen der oben genannten Zulassungsvorgänge. Die Maske zum Aufbringen der Stempelplaketten beziehungsweise zur Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe AB-V3) ist im Fachverfahren der Kfz-Zulassung 12 geöffnet. Der Sachbearbeiter bringt eine Stempelplakette auf dem Kennzeichenschild des Fahrzeugs auf und scannt den dazugehörigen Barcode, um die Druckstücknummer im Fachverfahren zu erfassen. Im Hintergrund findet die systemseitige Zuordnung des Sicherheitscodes über die Druckstücknummer statt (siehe AB-T3). Er wiederholt den Vorgang mit dem zweiten Kennzeichenschild und einer neuen Stempelplakette. 11 Eigene Hochrechnung auf Basis der Fallzahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (2010). Entwicklungen zur Wiedereinführung auslaufender und ausgelaufener Unterscheidungszeichen und zum Verzicht auf die Umkennzeichnung sind nicht berücksichtigt. 12 Dieses wird vereinfachend nachfolgend als Fachverfahren bezeichnet. - 11/92 -

21 ABBILDUNG 4: AUFBRINGEN DER NEUEN STEMPELPLAKETTE Mit Abschluss des Zulassungsvorgangs erfolgt die Datenübermittlung in das örtliche und in das Zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. In dem Datensatz sind auch die Druckstücknummern und Sicherheitscodes enthalten (siehe AB-T3). Organisation Die neuen Stempelplaketten werden durch den Sachbearbeiter wie bisher aufgebracht. In einem zusätzlichen Schritt erfasst er die Druckstücknummern. Technik Der Arbeitsplatz des Sachbearbeiters ist zur elektronischen Erfassung der Druckstücknummern mit einem Barcode-Scanner ausgestattet. Die Zuordnung der Druckstücknummer zum Sicherheitscode erfolgt im Hintergrund (Fachverfahren) über eine Referenzdatei. Diese wird vom Hersteller der Stempelplaketten erstellt und der Zulassungsbehörde bei Lieferung der Stempelplaketten elektronisch (über Datenträger, per oder via elektronischer Kommunikation) übermittelt. Die Struktur der Referenzdatei ist als XKfz-Standard in der Nachrichtengruppe Referenzdatei definiert. Finanzen Auf Basis einer Simulation schätzt das Statistische Bundesamt den Zeitaufwand für die Erfassung und Zuordnung der Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I auf rund 18 Sekunden pro Zulassungsvorgang (bei denen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I vergeben werden). Bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 27,50 Euro ergeben sich rund 14 Cent zusätzliche Personalkosten pro Vorgang. Zu den Kosten für Stempelplakette und Barcode-Scanner siehe AB-T1. Recht 10 Absatz 3 und Anlage 4 im Vorschlag des Vorhabens Deutschland-Online Kfz- Wesen zur Anpassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV-V). - 12/92 -

22 Optionen Ablauf ohne Barcode-Scanner/ manuelle Erfassung Die Druckstücknummer ist auf den Stempelplaketten auch in Klarschrift lesbar. Der Sachbearbeiter kann die Druckstücknummer somit auch manuell erfassen. Die manuelle Erfassung erspart einerseits den Scanner, ist andererseits aber zeitlich aufwändiger und fehleranfälliger. Stapelverarbeitung Die Druckstücknummern der Stempelplaketten werden über die Referenzdatei im Fachverfahren hinterlegt. Dem Sachbearbeiter wird ein Stapel Stempelplaketten mit bekannter Reihenfolge der Druckstücknummern zugewiesen. Er bringt eine Stempelplakette von seinem Stapel auf einem Kennzeichenschild auf. In der entsprechenden Maske des Fachverfahrens wird automatisch die Druckstücknummer der Stempelplakette zur Bestätigung durch den Sachbearbeiter angezeigt. Im Hintergrund findet die systemseitige Zuordnung des Sicherheitscodes statt. Das Scannen des Barcodes zum Erfassen der Druckstücknummer ist nicht erforderlich. Massenverfahren Der Sachbearbeiter erfasst die Druckstücknummer zeitlich losgelöst vom Aufbringen der Stempelplakette. Er bringt zunächst die Stempelplaketten auf einer Vielzahl von Kennzeichenschildern auf. In einem zweiten Schritt erfasst er in einer speziellen Eingabemaske des Fachverfahrens die Druckstücknummer zu dem Kennzeichen/ Fahrzeug. Dazu gibt er das Kennzeichen ein oder erfasst dieses beispielsweise über einen Scanner mit optischer Zeichenerkennung und scannt die Druckstücknummer wie oben beschrieben. Die Sicherheitscodes werden automatisch im Hintergrund zugeordnet. - 13/92 -

23 6.1.2 AB-V2 - Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Die vom Kraftfahrt-Bundesamt autorisierten Druckereien und Verlage (Konfektionierer) statten die Zulassungsbescheinigung Teil I zukünftig mit einer Druckstücknummer und dem verdeckten Sicherheitscode aus (siehe AB-T2). Unter Verwendung eines neuen Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode stellt der Sachbearbeiter die Zulassungsbescheinigung Teil I wie im bisherigen Verfahren aus. Dazu ist die entsprechende Maske im Fachverfahren geöffnet. Zusätzlich scannt er den auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebrachten Barcode, um die Druckstücknummer im Fachverfahren zu erfassen. Im Hintergrund findet die systemseitige Zuordnung des Sicherheitscodes über die Druckstücknummer statt (siehe AB-T3). Mit Abschluss des Zulassungsvorgangs erfolgt die Datenübermittlung in das örtliche und in das Zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt. In dem Datensatz sind auch die Druckstücknummern und Sicherheitscodes enthalten (siehe AB-T3). Organisation Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt wie im bisherigen Verfahren durch den Sachbearbeiter. Zusätzlich erfasst er die Druckstücknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I. Technik Wie beim Aufbringen der Stempelplaketten (siehe AB-V1), muss der Arbeitsplatz des Sachbearbeiters zur elektronischen Erfassung der Druckstücknummern mit einem Barcode-Scanner ausgestattet sein. Die Eintragung der Zuordnung von Druckstücknummer zu Sicherheitscode im Fachverfahren geschieht analog zu den Stempelplaketten über eine Referenzdatei. Für die Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Datei von den Konfektionierern der Zulassungsbescheinigung Teil I erstellt. Die Struktur der Referenzdatei ist als XKfz- Standard in der Nachrichtengruppe Referenzdatei definiert und identisch mit der Referenzdatei für die Druckstücknummer/ Sicherheitscode-Zuordnung bei den Stempelplaketten (siehe AB-V1). Finanzen Der Aufwand der Verwaltung zur Erfassung der Druckstücknummer ist unter AB-V1 ausgewiesen. Zu den Kosten für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I siehe AB-T2, zu den Kosten für Barcode-Scanner siehe AB-T /92 -

24 Recht 11 Absatz 1 Satz 2 und Anlage 4 FZV-V Optionen Ablauf ohne Barcode-Scanner/ manuelle Erfassung Die Druckstücknummer ist auf der Zulassungsbescheinigung Teil I auch in Klarschrift lesbar. Der Sachbearbeiter kann die Druckstücknummer somit auch manuell erfassen. Die manuelle Erfassung erspart einerseits den Scanner, ist andererseits aber zeitlich aufwändiger und fehleranfälliger. Erfassung Sicherheitscode über Vordrucknummer/ Stapelverarbeitung Der Konfektionierer der Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I übermittelt mit den neuen Vordrucken (mit Druckstücknummer und Sicherheitscode) und der Referenzdatei optional zusätzlich die Vordrucknummern der Zulassungsbescheinigungen Teil I. Die Vordrucknummer kann alternativ zur Druckstücknummer zur Zuordnung des Sicherheitscodes und zur Verwaltung der Zulassungsbescheinigung Teil I im Fachverfahren verwendet werden. Dem Sachbearbeiter werden eine Anzahl von Vordrucken der Zulassungsbescheinigung Teil I mit bekannter Reihenfolge der Vordrucknummern zugewiesen. Er nimmt einen Vordruck für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I. In der entsprechenden Maske des Fachverfahrens wird automatisch die Vordrucknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Bestätigung durch den Sachbearbeiter angezeigt, wie es auch heute zum Teil schon zur Materialverwaltung geschieht. Im Hintergrund findet die systemseitige Zuordnung des Sicherheitscodes statt. Massenverfahren Die Zulassungsbescheinigung Teil I kann im Massenverfahren wie bisher ausgestellt werden. Zusätzlich muss die Druckstücknummer erfasst werden. Aufbringen einer Verdeckung mit Druckstücknummer und Sicherheitscode durch die Zulassungsbehörde Der Konfektionierer liefert Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode. Die Zulassungsbehörde bezieht zusätzlich Verdeckungen mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode sowie die dazugehörige Referenzdatei vom Konfektionierer oder einem weiteren Anbieter. Der Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde stellt die Zulassungsbescheinigung Teil I wie im bisherigen Verfahren aus. Zusätzlich bringt er die Verdeckung mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I über dem vorgesehenen Feld zur Eintragung der Außerbetriebsetzung auf. Der Sachbearbeiter erfasst die Druckstücknummer durch Scannen des Barcodes oder durch manuelle Eingabe im Fachverfahren. Er stößt damit die im Hintergrund stattfindende systemseitige Zuordnung des Sicherheitscodes an. - 15/92 -

25 6.1.3 AB-V3 - Freilegen des Sicherheitscodes der Stempelplakette Ablauf Um das Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen, legt der Bürger den Sicherheitscode der Stempelplakette je Kennzeichenschild seines Fahrzeugs frei. Hierzu benötigt er weder ein Werkzeug, noch müssen die Kennzeichenschilder vom Fahrzeug abmontiert werden. ABBILDUNG 5: FREILEGEN DES SICHERHEITSCODES DER STEMPELPLAKETTE Mit dem Freilegen des Sicherheitscodes wird die Stempelplakette zerstört. Eine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr oder das Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund ist dann nicht mehr zulässig, auch wenn die Außerbetriebsetzung noch nicht abgeschlossen ist (siehe AB-V11). Organisation Keine Besonderheiten. Technik Die Stempelplakette wird durch das Entfernen zerstört und kann nicht wieder aufgebracht werden. Zugleich muss die Stempelplakette aber so beschaffen sein, dass der Sicherheitscode beim Entfernen freigelegt und nicht zerstört wird (siehe AB-T1). - 16/92 -

26 Finanzen Nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Der Aufwand zum Freilegen der Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I ist vergleichbar mit dem bisherigen Aufwand zum Entfernen der Kennzeichenschilder vom Fahrzeug. Recht 14 Absatz 1a Satz 2 FZV-V Optionen Keine. - 17/92 -

27 6.1.4 AB-V4 - Freilegen des Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Analog zum Freilegen des Sicherheitscodes der Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern (siehe AB-V3) legt der Bürger den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und damit die Markierung Außer Betrieb gesetzt frei. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird bei der Online-Außerbetriebsetzung nicht auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Der Bürger erhält nach Abschluss des Vorgangs durch die Zulassungsbehörde eine elektronische Mitteilung (siehe AB-V12) mit dem Datum der Außerbetriebsetzung. Zudem wird das Datum im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister erfasst. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Die Verdeckung des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I wird durch das Entfernen zerstört und kann nicht wieder aufgebracht werden. Zugleich muss diese aber so beschaffen sein, dass der Sicherheitscode und die Markierung beim Entfernen nicht zerstört werden (siehe AB-T2). Finanzen Siehe AB-V3. Recht 14 Absatz 1a Satz 3 FZV-V Optionen Keine. - 18/92 -

28 6.1.5 AB-V5 - Aufruf der Online-Plattform durch den Bürger Ablauf Zur Durchführung der Online-Außerbetriebsetzung nutzt der Bürger ein internetfähiges Endgerät und ruft die Online-Plattform (siehe AB-T4) der Zulassungsbehörde auf. Er wählt die Online-Außerbetriebsetzung als Vorgang aus. ABBILDUNG 6: AUFRUF DER ONLINE-PLATTFORM ZUR AUßERBETRIEBSETZUNG Er willigt in die Datenschutzerklärung ein und stimmt gemäß 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der elektronischen Kommunikation mit der Zulassungsbehörde zu. Zur Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens muss er zudem eine Sicherheitsabfrage beantworten. Die Abfrage besteht aus einer Grafik, die eine verzerrte Buchstabenfolge darstellt, welche der Bürger entziffern und abtippen muss. So soll ermittelt werden, ob ein Mensch oder ein Computerskript Dateneingaben vornimmt. Dies wird auch als Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart (CAPTCHA) bezeichnet. Organisation Keine Besonderheiten. - 19/92 -

29 Technik Für die Kommunikation zwischen Online-Plattform und Fachverfahren dient die Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen der XKfz-Spezifikation. Finanzen Kein zusätzlicher Aufwand. Zur Verwaltung siehe AB-T4. Recht 14 Absatz 3 Satz 1 FZV-V, 3a VwVfG Optionen Keine. - 20/92 -

30 6.1.6 AB-V6 - Dateneingabe auf der Online-Plattform (Kennzeichen, Sicherheitscodes) Ablauf Auf der Online-Plattform gibt der Bürger zur Außerbetriebsetzung das Kennzeichen und die Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder (in beliebiger Reihenfolge) sowie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. ABBILDUNG 7: DATENEINGABE ZUR AUßERBETRIEBSETZUNG AUF DER ONLINE-PLATTFORM Bei Eingabe wird bereits eine syntaktische und semantische Plausibilitätsprüfung der Daten vorgenommen (etwa Anzahl Zeichen, erlaubte Zeichen). Nach fünfmaliger Falscheingabe der Sicherheitscodes wird das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum für die Online-Außerbetriebsetzung gesperrt. Im nächsten Schritt kann der Bürger die Reservierung des Kennzeichens zur Wiederzulassung vornehmen (siehe AB-V7). Daraufhin macht er Angaben zum Fahrzeugverbleib (siehe AB-V8). Vor der Gebührenentrichtung über E-Payment (siehe AB-V10) werden die Angaben automatisiert durch die Zulassungsbehörde geprüft (siehe AB- V9). Nach Abschluss des Zulassungsvorgangs (siehe AB-V11) erhält der Bürger von der Zulassungsbehörde eine elektronische Mitteilung zur Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (siehe AB-V12). Organisation Keine Besonderheiten. - 21/92 -

31 Technik Für die Kommunikation zwischen Online-Plattform und Fachverfahren dient die Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen der XKfz-Spezifikation. Die bei der Online-Außerbetriebsetzung mögliche Reservierung des Kennzeichens ist unter Kennzeichenverwaltung beschrieben (siehe AB-V7). Finanzen Die Simulation durch das Statistische Bundesamt hat einen durchschnittlichen Zeitaufwand von etwa 4 Minuten für die Eingabe und Online-Übermittlung der Daten für die Außerbetriebsetzung ergeben. Insgesamt ergibt sich pro Vorgang durch Schätzung des Statistischen Bundesamtes eine zeitliche Entlastung von rund 44 Minuten, die sich im Einzelnen wie folgt zusammensetzt: Recht rund 22 Minuten Wegezeit für eine einfache Wegstrecke nach dem Wegezeiten- Modell des Statistischen Bundesamtes 13 (entspricht bei zehn Kilometer und rund 30 Cent pro Kilometer drei Euro Fahrtkosten pro Strecke), rund 21 Minuten durchschnittliche Wartezeit in der Zulassungsbehörde, rund 1 Minute für die Antragsbearbeitung, die sich ergeben aus bisher fünf Minuten für die Antragsbearbeitung durch den Sachbearbeiter (siehe AB-V9), abzüglich der etwa 4 Minuten für die Dateneingabe auf der Online-Plattform. 14 Absatz 1a FZV-V Optionen Dateneingabe über Smartphone-App Bietet die Zulassungsbehörde die Online-Außerbetriebsetzung über eine Smartphone- App (siehe auch AB-T4) an, kann der Bürger die Sicherheitscodes auch durch Scannen des auf der Stempelplakette beziehungsweise auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebrachten Barcodes erfassen. Dateneingabe für die Außerbetriebsetzung von größeren Fahrzeugbeständen (Massenverfahren) Bei der Online-Außerbetriebsetzung von größeren Fahrzeugbeständen kann die Eingabe der Sicherheitscodes auch durch Scannen des auf der Stempelplakette beziehungsweise auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebrachten Barcodes erfolgen. 13 Basierend auf Umfragedaten und geografischen Daten wurden standardisierte durchschnittliche Wegezeiten und Wegstrecken für Deutschland ermittelt. Das Modell erlaubt eine Differenzierung nach Verwaltungsebenen. Zur Berechnung wurden hier die Wege zu Behörden auf Kreisebene verwendet. - 22/92 -

32 Dadurch kann der Vorgang schneller abgewickelt werden. Zugleich sinkt die Fehlerquote aufgrund falscher Dateneingabe. Über die Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen der XKfz-Spezifikation können die Daten zur Außerbetriebsetzung aus einem Vorsystem etwa beim Händler, Flottenbetreiber oder Zulassungsdienst direkt an die Zulassungsbehörde übermittelt werden. Die manuelle Eingabe der Daten auf der Online-Plattform der Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich. - 23/92 -

33 6.1.7 AB-V7 - Kennzeichenreservierung zur Wiederzulassung Ablauf Der Bürger kann das Kennzeichen bei der Online-Außerbetriebsetzung für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten zur Wiederzulassung bei der Zulassungsbehörde reservieren lassen. 14 Dies muss er bei der Dateneingabe auf der Online-Plattform angeben (beispielhafte Darstellung siehe Abbildung 8 unter AB-V8). Die Reservierung eines anderen Kennzeichens kann er während der Online- Außerbetriebsetzung nicht vornehmen. Dazu bieten die meisten Zulassungsbehörden separate Online-Vorgänge an. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Die Datenstruktur für die Kennzeichenreservierung ist über die Nachrichtengruppe Kennzeichenverwaltung der XKfz-Spezifikation definiert. Die Reservierung kann vollständig elektronisch und standardisiert abgebildet werden. Ist das Kennzeichen im Fachverfahren reserviert, kann dies auch sofort auf der Online-Plattform angezeigt werden (Webservice). Finanzen Für die Reservierung des Kennzeichens bei der Außerbetriebsetzung wird eine Gebühr von 2,60 Euro (GebOSt Nummer 230) erhoben. Recht 14 Absatz 1 Satz 3 FZV-V Optionen Keine. 14 Losgelöst von den Online-Vorgängen ist aktuell eine Änderung zur Kennzeichenreservierung vorgesehen, welche die Reservierungsdauer auf bis zu 12 Monate konkretisiert und die Speicherung der Reservierung auch im Zentralen Fahrzeugregister vorsieht. - 24/92 -

34 6.1.8 AB-V8 - Abgabe der Verbleibserklärung Ablauf Der Bürger muss bei der Außerbetriebsetzung für Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Klasse M1, N1) eine formlose Erklärung über den Verbleib des Fahrzeugs abgeben, sofern das Fahrzeug nicht zur Verwertung gemäß Altfahrzeug- Verordnung überlassen worden ist. Es reicht ein Hinweis, dass das Fahrzeug im Inland nicht als Abfall entsorgt wird oder zum Zweck der Entsorgung im Ausland verbleibt. Die formlose Verbleibserklärung gibt der Bürger über die Online-Plattform durch Markieren des entsprechenden Auswahl-Feldes ab. ABBILDUNG 8: KENNZEICHENRESERVIERUNG UND VERBLEIBSERKLÄRUNG AUF DER ONLINE-PLATTFORM In 2010 wurde bei Fahrzeugen ein Verwertungsnachweis vorgelegt. Dies sind weniger als ein Prozent der 8,7 Millionen Außerbetriebsetzungen. 15 Aufgrund der niedrigen Fallzahlen und des hohen Umsetzungsaufwandes wird eine Online- Außerbetriebsetzung von verwerteten Fahrzeugen nicht vorgesehen. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Die Verbleibserklärung wird in der Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen der XKfz-Spezifikation abgebildet. Finanzen Kein zusätzlicher Aufwand. 15 Eigene Hochrechnung auf Basis der Daten des Kraftfahrt-Bundesamts (2010). - 25/92 -

35 Recht 14 Absatz 3 Satz 2 FZV-V, 15 FZV Optionen Keine. - 26/92 -

36 6.1.9 AB-V9 - Prüfung des Vorgangs Ablauf Die vom Bürger eingegebenen Daten (siehe AB-V6) werden durch das Fachverfahren der Zulassungsbehörde automatisiert dahingehend geprüft, ob Kennzeichen und Sicherheitscodes zusammen passen. Nach erfolgreicher Prüfung setzt der Bürger den Vorgang mit der Entrichtung der Gebühren (siehe AB-V10) fort. Anschließend wird der Vorgang durch die Zulassungsbehörde freigegeben (siehe AB-V11). Organisation Wie bisher auch werden alle Entscheidungen, die zur Außerbetriebsetzung führen, von der zuständigen Zulassungsbehörde getroffen (Festsetzung der Gebühr, Mitteilung an Versicherung und Steuer, Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt). Technik Die Online-Plattform kommuniziert bei der Prüfung der Daten auf Basis des XKfz- Standards mit dem Fachverfahren elektronisch über die Zulassungsnachrichten aus der Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen. Jede Nachricht ist als Webservice definiert. Damit ist eine sofortige Antwort durch das Fachverfahren an die Online- Plattform möglich. Dies kann auch die Auskunft über die Höhe der Gebühren beinhalten. Finanzen Personalaufwand kann durch stichprobenartige manuelle Prüfung entstehen. Nach Messung des Statistischen Bundeamtes in ausgewählten Zulassungsbehörden dauert die Antragsbearbeitung für die Außerbetriebsetzung insgesamt rund 5 Minuten. Bei Außerbetriebsetzungen durch Zulassungsdienstleister werden durchschnittlich 4 Minuten für die Antragsbearbeitung angesetzt, da hier Vorgänge gebündelt vorgelegt werden. Durch die automatisierte Bearbeitung und Freigabe der Online-Vorgänge entfällt dieser Aufwand. Bei einem Lohnsatz von 27,50 Euro ergeben sich somit Einsparungen von durchschnittlich 2,21 Euro pro Vorgang. Recht 14 Absatz 1a FZV-V Optionen Keine. - 27/92 -

37 AB-V10 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung Ablauf Nach Eingabe der Daten - Kennzeichen, Sicherheitscodes, Angabe zur Kennzeichenreservierung und zum Verbleib des Fahrzeugs - und erfolgreicher Prüfung (siehe AB- V9) muss die Gebühr gemäß GebOSt entrichtet werden. Dazu werden dem Bürger auf der Online-Plattform die Höhe der Gebühren sowie die Aufforderung zur Entrichtung angezeigt. In der Beispielgraphik sind die Vorgaben für den einheitlichen Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ab dem 1. Februar 2014 noch nicht berücksichtigt. ABBILDUNG 9: GEBÜHRENENTRICHTUNG AUF DER ONLINE-PLATTFORM Über das in der Online-Plattform integrierte E-Payment-Modul (siehe AB-T5) wählt der Bürger die Zahlungsmethode aus und wird zur Bezahlung auf die Bezahlseite weitergeleitet. Auf dieser bezahlt er die Gebühr. Eine Bestätigung über die Bezahlung wird bei einer Sofortzahlmethode, wie Kreditkarte, angezeigt. Unter AB-T5 wird mit epayment Bund-Länder (epaybl) ein mögliches E-Payment- Verfahren beschrieben. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Auf der Online-Plattform wird dem Kunden ein Link zu einer sicheren Bezahlseite angezeigt. Diese Bezahlseite wird durch epaybl bereitgestellt und im Design der jeweiligen Online-Plattform angezeigt. Auf dieser wählt der Kunde eines der von der jeweiligen Zulassungsbehörde für ihre Kunden freigegebenen Zahlverfahren aus und bezahlt. - 28/92 -

38 Die Gebührenpositionen und Gebührenbeträge werden über die XKfz- Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen übermittelt und von der Online- Plattform zu einer Buchungsliste zusammengestellt und epaybl zur Bezahlung übergeben. Die Übermittlung der jeweiligen Zahlungsinformation für das jeweilige örtliche Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen-Verfahren wird von epaybl übernommen. epaybl bedient auch den XFinanz-Standard, kann aber auch HKR-Daten für weitere Kassensysteme wie SAP FI, INFOMA, ProFiskal oder CIP erstellen, so dass das HKR-Verfahren nicht angepasst werden muss. Die Bezahlung der Gebühren wird über ein eigenständiges, aber in die Online- Plattform integriertes E-Payment-Verfahren abgewickelt, welches auch die Statusnachricht über den Erfolg oder Misserfolg der Geldtransaktion an die Online-Plattform (und an das Fachverfahren) bereithält. Erst nach erfolgreicher E-Payment-Transaktion und entsprechender Statusmitteilung, die beim E-Payment-System vorliegt und von der Online-Plattform jederzeit abgerufen werden kann, kann der Vorgang fortgesetzt werden (siehe AB-T5). Finanzen Für die Außerbetriebsetzung wird eine Gebühr von 5,60 Euro (GebOSt Nummer 224.1, 125) erhoben. Recht Die Informationspflichten müssen nach 312g Abs. 2 BGB vor der Bezahlung der Gebühr erfüllt sein Optionen Keine. - 29/92 -

39 AB-V11 - Freigabe des Vorgangs Ablauf Die Außerbetriebsetzung wird automatisiert durchgeführt, wenn die eingegebenen Daten richtig sind (siehe AB-V9) und die Gebühr bezahlt wurde (siehe AB-V10). Die Zulassungsbehörde trägt die Daten im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister ein und löst die Mitteilungen an Kfz-Versicherung und Steuer aus. Der Bürger erhält auf der Online-Plattform eine abschließende Mitteilung über die durchgeführte Außerbetriebsetzung (siehe AB-V12). Organisation Der Unterarbeitskreis großstädtischer Zulassungsbehörden des Deutschen Städtetags hält die vollständige automatische Abwicklung der Außerbetriebsetzung aus Effizienzgründen für notwendig. Die Entscheidungsgewalt über die Einführung entsprechender Lösungen wird bei der jeweiligen Zulassungsbehörde gesehen. Technik Für die automatisierte Freigabe des Vorgangs sind Anpassungen im Fachverfahren erforderlich. Die im Ablauf beschriebenen Kommunikationsbeziehungen betreffen bereits bestehende, standardisierte Schnittstellen zwischen dem Fachverfahren und dem Kraftfahrt- Bundesamt, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und den Rechenzentren für die Kfz-Steuer. Zusätzliche XKfz-Nachrichten sind nicht erforderlich. Die in der Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen definierten Statusnachrichten reichen für die Freigabe vom Fachverfahren der Zulassungsbehörde an die Online-Plattform aus. Finanzen Siehe AB-V9. Recht 35, 3a Absatz 1, 37 Absatz 5 VwVfG. - 30/92 -

40 Optionen Freigabe durch den Sachbearbeiter Soll eine abschließende Freigabe durch einen Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde erfolgen, kann die Freigabe durch das Fachverfahren vorbereitet werden. Dem Sachbearbeiter wird eine Meldung angezeigt, dass Vorgänge zur Freigabe vorliegen. Er muss dann die abschließende Freigabe vornehmen. Der Bürger sollte über die Online-Plattform darauf hingewiesen werden, dass der Vorgang erst zeitlich verzögert abgeschlossen werden kann und er die abschließende Mitteilung über die Außerbetriebsetzung nach Freigabe durch den Sachbearbeiter erhält. - 31/92 -

41 AB-V12 - Mitteilung über Freigabe des Vorgangs Ablauf Die Zulassungsbehörde teilt dem Bürger abschließend elektronisch über die Online- Plattform mit, dass sein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist. Der Verwaltungsakt wird so bekannt gegeben. ABBILDUNG 10: MITTEILUNG ÜBER FREIGABE DES VORGANGS AUF DER ONLINE-PLATTFORM Die Mitteilung kann durch den Bürger ausgedruckt, beziehungsweise gespeichert werden. Sie beinhaltet Informationen zur Außerbetriebsetzung wie etwa das Datum der Außerbetriebsetzung, die entrichtete Gebühr und eine Belehrung zu rechtlichen Konsequenzen. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Die Nachricht über die erfolgreiche Außerbetriebsetzung wird über eine Statusnachricht, die unter Zulassung aus Vorsystemen in der XKfz-Spezifikation definiert ist, aus dem Fachverfahren der Zulassungsbehörde an die Online-Plattform übermittelt. - 32/92 -

42 Finanzen Kein zusätzlicher Aufwand. Siehe AB-V9 für Verwaltung, AB-V6 für Bürger. Recht 41, 3a Absatz 1, 37 Absatz 5 VwVfG Optionen Postalischer Versand der Mitteilung Zusätzlich zur Mitteilung über die Durchführung der Außerbetriebsetzung auf der Online-Plattform kann ein postalischer Versand dieser Mitteilung etwa auf Wunsch des Bürgers erfolgen. - 33/92 -

43 6.2 Themen zur Außerbetriebsetzung AB-T1 - Die neue Stempelplakette Beschreibung Die Stempelplakette hat wie bisher einen Durchmesser von 45 Millimetern. Auf dieser sind folgende Angaben aufgebracht: Bezeichnung des Bundeslandes, farbiges Landeswappen, Bezeichnung der Zulassungsbehörde und neu: Druckstücknummer in Klarschrift und als Barcode (siehe AB-T3). Beim Entfernen der Stempelplakette wird ein darunter verdeckter Sicherheitscode in Klarschrift und als Barcode freigelegt. ABBILDUNG 11: DIE NEUE STEMPELPLAKETTE Die Stempelplakette wird wie die bisherige auf dem Kennzeichenschild befestigt und ist so beschaffen, dass sie bei Entfernen unumkehrbar zerstört wird. Optisch entspricht die neue Stempelplakette der bisherigen Stempelplakette, ergänzt um die Druckstücknummer und den verdeckten Sicherheitscode. Über die Druckstücknummer der Stempelplakette und eine vom Hersteller übermittelte Referenzdatei von Druckstücknummer zu Sicherheitscode nimmt die Zulassungsbehörde die Zuordnung des Sicherheitscodes im Fachverfahren vor. Aufbau der Druckstücknummer und des Sicherheitscodes sowie der Barcodes und der Ablauf der Zuordnung sind unter AB-T3 beschrieben. - 34/92 -

44 Die Stempelplaketten für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen bleiben unverändert wie bisher bestehen. Es existiert derzeit kein Online-Verfahren für diese Zulassungsvorgänge. Organisation Die neue Stempelplakette ersetzt die bisherige. Sie wird ab einem noch zu bestimmenden Stichtag auf allen neuen Kennzeichenschildern aufgebracht, um eine Vorhaltung von verschiedenen Stempelplaketten in den Zulassungsbehörden zu vermeiden. Dies fordern insbesondere auch der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag. Ein Austausch der Stempelplaketten an Fahrzeugen, die zu dem Stichtag bereits zugelassenen sind, ist nicht erforderlich. Eine Online-Außerbetriebsetzung ist dann aber nicht möglich. Für die Beschaffung der neuen Stempelplaketten ist die Zulassungsbehörde zuständig, so wie bisher auch. Es tritt keine Veränderung gegenüber dem bisherigen Verfahren zur Beschaffung ein. Technik Die Druckstücknummern und Sicherheitscodes müssen elektronisch zur Verarbeitung im Fachverfahren vorliegen. Um bundesweit ein einheitliches Format für die Datenübermittlung zwischen Hersteller und Zulassungsbehörde zu nutzen, ist die Referenzdatei unter dem XKfz-Standard definiert worden (siehe AB-V1 und AB-T3). Finanzen Für eine Stempelplakette wird eine Gebühr von einem Euro (GebOSt Nummer 228.2) erhoben. Nach Umfrage bei den Stempelplakettenherstellern nimmt das Statistische Bundesamt etwa 20 Cent Mehrkosten pro Stempelplakette an. Die Kosten für einen Barcode-Scanner (auch QR-Code fähig) zur Erfassung der Druckstücknummern werden nach Recherche des Statistischen Bundesamts mit rund 200 Euro pro Stück angesetzt. Recht 10 Absatz 3 und Anlage 4 FZV-V Optionen und zusätzlicher Nutzen Ermöglichung Stempelplakettenverwaltung Über die Druckstücknummer auf der Stempelplakette können die Zulassungsbehörden die Stempelplaketten revisionssicher verwalten und anhand der Druckstücknummern einem Sachbearbeiter zuordnen. Auch kann geprüft werden, ob die Anzahl der erfassten Vorgänge mit den ausgegebenen Stempelplaketten übereinstimmt und zu wel- - 35/92 -

45 chem Kennzeichen beziehungsweise Fahrzeug welche Stempelplaketten ausgegeben worden sind. Stapelverarbeitung Mithilfe der Druckstücknummern der Stempelplaketten, der Zuweisung von einer Anzahl von Stempelplaketten mit bekannter Reihenfolge der Druckstücknummern zu einem Sachbearbeiter und der Referenzdatei können die Erfassung der Druckstücknummer und Zuordnung des Sicherheitscodes im Stapelverfahren vorgenommen werden (siehe AB-V1 unter Optionen). Massenverfahren Die Erfassung der Druckstücknummer und Zuordnung des Sicherheitscodes können durch die auf der Stempelplakette aufgebrachte Druckstücknummer zeitlich losgelöst vom Aufbringen der Stempelplakette auf dem Kennzeichenschild vorgenommen werden (siehe AB-V1 unter Optionen). Außerbetriebsetzung mit den neuen Stempelplaketten vor Ort in der Zulassungsbehörde Soll ein Fahrzeug mit den neuen Stempelplaketten in der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, können die Stempelplaketten wie bisher entfernt werden. Der Sicherheitscode muss dann nicht lesbar sein. Denkbar ist auch, dass dem Bürger in der Zulassungsbehörde ein Terminal zur Verfügung gestellt wird, an dem er die Außerbetriebsetzung als Online-Außerbetriebsetzung vor Ort in der Zulassungsbehörde vornehmen kann. In diesem Fall legt der Bürger, wie unter AB-V3 beschrieben, den Sicherheitscode der Stempelplakette frei. - 36/92 -

46 6.2.2 AB-T2 - Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I Beschreibung Auf dem Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil I entfällt das Feld zur Kenntlichmachung der Außerbetriebsetzung. An diese Stelle wird von den Konfektionierern eine Verdeckung mit dem Hinweis Zur Außerbetriebsetzung entfernen sowie einer Druckstücknummer in Klarschrift und als Barcode aufgebracht. Unter dieser Verdeckung befinden sich die Markierung Außer Betrieb gesetzt und ein Sicherheitscode in Klarschrift und als Barcode. Beim Entfernen der Verdeckung verbleiben die Markierung und der Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I. ABBILDUNG 12: DIE NEUE ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I Bei den auf der Zulassungsbescheinigung Teil I aufzudruckenden Daten sind keine Änderungen erforderlich. Ebenso wird das Siegel (Klebesiegel oder Feuchtstempel) von der Zulassungsbehörde bei Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I wie bisher aufgebracht. Über die Druckstücknummer auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und über eine vom Konfektionierer übermittelte Referenzdatei mit Druckstücknummer und Sicherheitscode nimmt die Zulassungsbehörde die Zuordnung des Sicherheitscodes im Fachverfahren vor. Der Aufbau der Druckstücknummer, des Sicherheitscodes und des Barcodes sowie der Ablauf der Zuordnung sind unter AB-T3 beschrieben. Das Datum der Außerbetriebsetzung wird bei der Online-Außerbetriebsetzung nicht auf der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen (siehe AB-V4). - 37/92 -

47 Organisation Die neue Zulassungsbescheinigung Teil I wird ab einem noch zu bestimmenden Stichtag ausgegeben. Bereits ausgestellte Zulassungsbescheinigungen Teil I behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht getauscht werden. Eine Online-Außerbetriebsetzung ist damit aber nicht möglich. Für die Beschaffung der neuen Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I ist die Zulassungsbehörde zuständig. Es tritt keine Veränderung gegenüber dem bisherigen Verfahren zur Beschaffung ein. Technik Siehe AB-T1. Finanzen Nach Gesprächen mit Konfektionierern geht das Statistische Bundesamt von durchschnittlich 20 Cent Mehrkosten pro Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Zu den Kosten für Barcode-Scanner siehe AB-T1. Recht 11 Absatz 1 Satz 2 und Anlage 5 FZV-V Optionen und zusätzlicher Nutzen Zuordnung über Vordrucknummer Alternativ zur Druckstücknummer kann die Zulassungsbehörde die Zuordnung des Sicherheitscodes auch über die in der Referenzdatei hinterlegte Vordrucknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I und über eine Stapelverarbeitung (siehe AB-V2 unter Optionen) vornehmen. Die Vordrucknummer ist jedoch nur optional in der Referenzdatei enthalten. Zulassungsbehörde und Konfektionierer müssen sich über das jeweilige Verfahren verständigen. Die Vordrucknummer der Zulassungsbescheinigung Teil I wird im heutigen Verfahren bei der Herstellung der Vordrucke durch die Bundesdruckerei generiert und auf die Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebracht. Aufbringung des Sicherheitscodes auf die bisherigen Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I (Aufbrauch des Bestandes) Druckstücknummer und der Hinweistext Zur Außerbetriebsetzung entfernen sowie der Sicherheitscode und die Markierung Außer Betrieb gesetzt können von den Konfektionierern auch auf die bisherigen Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebracht werden, sofern das derzeitige Feld zur Kenntlichmachung der Außerbetriebsetzung verdeckt wird und die oben beschriebenen Anforderungen berücksichtigt sind. Die Lagerbestände der Vordrucke bei Bundesdruckerei, Konfektionierern und gegebenenfalls den Zulassungsbehörden könnten so aufgebraucht werden. Es muss - 38/92 -

48 jedoch sichergestellt sein, dass die Verdeckung nicht vollständig ohne Zerstörung der Zulassungsbescheinigung Teil I entfernt werden kann, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen. Aufbringung der Verdeckung mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode durch die Zulassungsbehörde Der Konfektionierer liefert Vordrucke der Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Druckstücknummer und verdeckten Sicherheitscode. Die Zulassungsbehörde bezieht zusätzlich vom Konfektionierer oder einem weiteren Anbieter Verdeckungen mit sichtbarer Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode sowie die dazugehörige Referenzdatei wie oben beschrieben. Die Zulassungsbehörde bringt die Verdeckung selbst auf der Zulassungsbescheinigung Teil I auf (siehe AB-V2 unter Optionen). Außerbetriebsetzung mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I vor Ort in der Zulassungsbehörde Soll ein Fahrzeug mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I in der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt werden, legt der Sachbearbeiter die Markierung und den Sicherheitscode frei und trägt wie bisher auch das Datum der Außerbetriebsetzung mit Unterschrift und Stempel der Zulassungsbehörde im Feld H ein. Eine Eingabe des Sicherheitscodes durch den Sachbearbeiter ist nicht erforderlich. Denkbar ist auch, dass dem Bürger in der Zulassungsbehörde ein Terminal zur Verfügung gestellt wird, an dem der Bürger die Außerbetriebsetzung als Online- Außerbetriebsetzung vor Ort in der Zulassungsbehörde vornehmen kann. In diesem Fall legt der Bürger wie unter AB-V4 beschrieben den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I frei. - 39/92 -

49 6.2.3 AB-T3 - Druckstücknummer und Sicherheitscode Beschreibung Die nachfolgenden Festlegungen zur Ausgestaltung der Druckstücknummern, den Sicherheitscodes sowie den Barcodes und der Zuordnung der Sicherheitscodes wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie dem Arbeitskreis Referenzdatei von dem Teilprojekt XKfz getroffen. Druckstücknummer Die Druckstücknummer der Stempelplakette wird vom Hersteller und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I vom Konfektionierer in Klarschrift und als Barcode auf die Stempelplakette beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebracht (siehe AB-T1, AB-T2). Über die Druckstücknummer wird die sichere Zuordnung des Sicherheitscodes sowohl bei der Stempelplakette als auch bei der Zulassungsbescheinigung Teil I ermöglicht. Zugleich wird die Verwaltung der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigungen Teil I vereinfacht. Die Druckstücknummer ist für Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I gleich aufgebaut. Sie besteht aus acht Zeichen und ist eineindeutig. Als Zeichensatz wird die fälschungserschwerende Schrift (FE-Schrift) 16 verwendet. Stelle Inhalt Erläuterung 1 Herstellerkürzel Die erste Stelle der Druckstücknummer bildet ein Herstellerkürzel; mit den Herstellern und Konfektionierer wurden folgende Festlegungen getroffen: 2 bis 7 Alphanumerisches Zeichen Kürzel B A D E J O R T W H K Hersteller/Konfektionierer Borgard Verlag GmbH Bundesdruckerei GmbH DSD Staatl. Dokumente GmbH EIBL Verlag GmbH Fachverlag Jüngling ggb GmbH & Co. KG Oste-Druck Bernhard-J. Borgardt GmbH & Co. KG RIECO Druck + Daten GmbH & Co. KG Trautwein GmbH & Co. Witte safemark GmbH Stempel Herbst GmbH Hörauf & Kohler GmbH (HOEKO) Die alphanumerischen Zeichen setzen sich zusammen aus Großbuchstaben des deutschen Alphabets sowie den Ziffern 0 bis 9; Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig. Die Generierung erfolgt über einen Zufallsgenerator. 8 Prüfziffer Die Berechnung der Prüfziffer erfolgt nach dem Modulo-11-Verfahren 17 des Kraftfahrt-Bundesamts, welches auch zur Berechnung der Prüfziffer der Fahrzeug-Identifizierungsnummer angewandt wird. TABELLE 1: AUFBAU DER DRUCKSTÜCKNUMMER FÜR STEMPELPLAKETTE UND ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I 16 Schriftmuster Schrift für Kfz-Wesen der Bundesanstalt für Straßenwesen. 17 Berechnung der Prüfziffer zur FIN nach dem Modulo-11-Verfahren, abrufbar als Beschreibung des Kraftfahrt-Bundesamts, Stand: /92 -

50 Sicherheitscode Die Sicherheitscodes werden analog zu den Druckstücknummern beim Hersteller der Stempelplaketten beziehungsweise dem Konfektionierer generiert und verdeckt in Klarschrift und als Barcode auf die Stempelplakette beziehungsweise auf die Zulassungsbescheinigung Teil I aufgebracht (siehe AB-T1, AB-T2). Sie dürfen nach dem Produktionsprozess ohne Entfernen der Stempelplakette oder der Verdeckung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I nicht erkennbar sein. Genutzt werden die Sicherheitscodes für die Online-Außerbetriebsetzung und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I auch für die Online-Wiederzulassung. Die Sachbearbeiter der Zulassungsbehörden haben keinen Zugriff auf die Sicherheitscodes. Die Sicherheitscodes von Stempelplakette und Zulassungsbescheinigung Teil I unterscheiden sich durch die Anzahl der verwendeten Zeichen. Nachfolgende Tabelle zeigt den Aufbau für Stempelplakette (drei Zeichen) und Zulassungsbescheinigung Teil I (sieben Zeichen). Stelle Inhalt Erläuterung Plakette: 1 bis 3 ZB I: 1 bis 7 Alphanumerisches Zeichen Die alphanumerischen Zeichen setzen sich zusammen aus Groß- und Kleinbuchstaben des deutschen Alphabets sowie den Ziffern 0 bis 9; Umlaute und Sonderzeichen sind nicht zulässig. Die Generierung erfolgt über einen Zufallsgenerator. TABELLE 2: AUFBAU DES SICHERHEITSCODES FÜR STEMPELPLAKETTE UND ZULASSUNGSBESCHEINIGUNG TEIL I Nach Einschätzung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik bietet die Anzahl der Zeichen bei der Dateneingabe auf der Online-Plattform eine hinreichende Stärke hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs sowohl für Fahrzeuge mit zwei als auch mit einem Kennzeichen. Die Dateneingabe wird nach der fünften falschen Eingabe abgebrochen (siehe AB-V6). Auf den Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung Teil I werden die Sicherheitscodes so aufgebracht, dass diese nach dem Freilegen gut lesbar sind. Barcode Im Barcode auf der Stempelplakette beziehungsweise auf der Zulassungsbescheinigung Teil I wird die Druckstücknummer für die systeminterne Zuordnung zum Sicherheitscode dargestellt. Als Barcode wird der standardisierte QR-Code verwendet. 18 Der verdeckte Barcode auf der Stempelplakette beziehungsweise auf der Zulassungsbescheinigung Teil I stellt den Sicherheitscode für die elektronische Erfassung durch den Bürger dar, auch hier wird der QR-Code verwendet. Abbildung 13 zeigt exemplarisch Druckstücknummern und Sicherheitscodes für ein Fahrzeug mit zwei Kennzeichenschildern in Klarschrift und als QR-Code. 18 QR-Code (Quick Response), gemäß ISO/IEC standardisierter 2D-Code. - 41/92 -

51 ABBILDUNG 13: DRUCKSTÜCKNUMMER UND SICHERHEITSCODE IN KLARSCHRIFT UND ALS BARCODE Referenzdatei Damit die Zulassungsbehörde die Sicherheitscodes dem Kennzeichen/ Fahrzeug zuordnen kann, übermitteln der Hersteller der Stempelplaketten und der Konfektionierer der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Lieferung jeweils eine Referenzdatei mit einer Zuordnung von Druckstücknummer zu Sicherheitscode an die Zulassungsbehörde. Bei der Übermittlung der Datei muss die Integrität der Daten gewährleistet sein. Die Zulassungsbehörde liest die Daten über eine Funktion im Fachverfahren automatisiert ein. Erfasst der Sachbearbeiter während eines Zulassungsvorgangs eine Druckstücknummer, wird systemseitig im Hintergrund der entsprechende Sicherheitscode gemäß der Referenzdatei dem Vorgang zugeordnet. ABBILDUNG 14: ÜBERMITTLUNG REFERENZDATEI, ERFASSUNG DRUCKSTÜCKNUMMER UND ZUORDNUNG SICHERHEITSCODE - 42/92 -

52 Speicherung von Druckstücknummer und Sicherheitscode Druckstücknummer und Sicherheitscode werden jeweils im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt nach Abschluss eines Zulassungsvorgangs gespeichert. Dazu müssen die Register entsprechend erweitert werden. Durch die Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister können die Online-Vorgänge beispielsweise auch nach einer Kennzeichenmitnahme bei Wechsel des Zulassungsbezirks bei der neuen zuständigen Zulassungsbehörde oder im Rahmen der Amtshilfe angeboten werden. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Das Fachverfahren muss so angepasst werden, dass die Druckstücknummern erfasst und die Sicherheitscodes zugeordnet werden können. Für die Zuordnung des Sicherheitscodes zur Druckstücknummer ist das Format für eine Referenzdatei im Rahmen der Entwicklung des XKfz-Standards definiert worden. Die Struktur der Referenzdatei ist als XKfz-Standard in der Nachrichtengruppe Referenzdatei definiert. Die Datei wird vom Hersteller der Stempelplaketten beziehungsweise vom Konfektionierer erstellt und der Zulassungsbehörde bei Lieferung elektronisch (über Datenträger, per oder via elektronischer Kommunikation) übermittelt. Finanzen Das Kraftfahrt-Bundesamt schätzt den Personalaufwand für die Softwareentwicklung und Anpassung der Verfahren auf etwa 750 Stunden. Bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 35,70 Euro geht das Statistische Bundesamt daher von einem einmaligen Aufwand in Höhe von Euro für die Anpassung des Zentralen Fahrzeugregisters zur Speicherung der Druckstücknummern und Sicherheitscodes aus. Für die Zulassungsbehörden entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Die Sicherheitscodes und Druckstücknummern stellen eine Erweiterung des bisherigen Fahrzeugdatensatzes dar. Recht 10 Absatz 3 und Anlage 4 sowie 11 Absatz 1 Satz 2 und Anlage 5 FZV-V Optionen Keine. - 43/92 -

53 6.2.4 AB-T4 - Online-Plattform Beschreibung Die Zulassungsbehörden ergänzen ihre bereits bestehenden Online-Plattformen beziehungsweise richten Online-Plattformen für die Vorgänge der Online- Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung ein. In Anlage A3 ist die Sicht des Bürgers auf die Online-Plattform sowohl für die Online- Außerbetriebsetzung als auch die Online-Wiederzulassung exemplarisch dargestellt. Einzelne Schritte sind bereits teilweise auch in den Vorgangsschritten zur Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung abgebildet. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Der Datenaustausch zwischen der Online-Plattform und dem Fachverfahren findet über XKfz-Nachrichten der Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen statt. Finanzen Die aufgrund der Rechtsänderung erforderliche Anpassung der Fachverfahren zur Bearbeitung der Online-Vorgänge in der Zulassungsbehörde sowie die Anpassung der Online-Plattform sind in der Regel in den Wartungsverträgen der Hersteller enthalten, so dass den Zulassungsbehörden kein unmittelbarer Aufwand entsteht, sofern die entsprechende Basisinfrastruktur vorhanden ist. Zusätzlicher Aufwand entsteht der Verwaltung durch die Schulung der Mitarbeiter zur Vorbereitung und Bearbeitung der Online-Vorgänge. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes gibt es etwa Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden und Nebenstellen (siehe Anzahl der Zulassungsbehörden in Anlage A2), der zeitliche Aufwand zur Schulung der Mitarbeiter beträgt jeweils einen Arbeitstag. Bei einem vom Statistischen Bundesamt angegebenen durchschnittlichen Lohnsatz der für die Schulung relevanten Mitarbeiter von 36,40 Euro beträgt der Schulungsaufwand je Mitarbeiter rund 291 Euro. Recht 14 Absatz 3 Satz 1 FZV-V. - 44/92 -

54 Optionen und zusätzlicher Nutzen Smartphone-App Für die Online-Außerbetriebsetzung kann die Zulassungsbehörde auch eine App für Smartphones anbieten. Dem Bürger wird so ermöglicht, die Sicherheitscodes direkt durch Scannen der Barcodes zu erfassen. Kooperationsmöglichkeiten Online-Plattform Die Online-Vorgänge können in den Ländern oder mit dem Bund auf gemeinsamen zentralen Plattformen umgesetzt werden, sodass kooperierende Zulassungsbehörden die technische Umsetzung der neuen Vorgänge zusammen durchführen und diese gleichzeitig in ihre bereits bestehenden Systeme integrieren können. - 45/92 -

55 6.2.5 AB-T5 - E-Payment-Modul Beschreibung Der Beitrag wurde in Abstimmung mit dem Land Sachsen erstellt. epaybl ist ein von der Entwicklergemeinschaft epaybl entwickeltes und unterstütztes Bezahlsystem für die öffentliche Verwaltung Mit epaybl wird nachfolgend ein auf die Bedürfnisse der Verwaltung ausgerichtetes E-Payment-Verfahren vorgestellt. Organisation epaybl wird von der Entwicklergemeinschaft epaybl weiterentwickelt. Zu dieser gehören der Bund und die Bundesländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und der Freistaat Sachsen (Stand: August 2012). Weiterhin befindet sich epaybl in Niedersachsen und im Freistaat Bayern in der Erprobungsphase. Weitere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein zeigen Interesse an der Entwicklergemeinschaft epaybl. epaybl ist ein Produkt der öffentlichen Verwaltung für die öffentliche Verwaltung. Es wird gemeinsam von den Entwicklergemeinschaftsmitgliedern weiterentwickelt und gepflegt. Die verschiedenen Dienststellen, die die vereinnahmten Gebühren erhalten, werden als einzelne Einheiten bei dem jeweiligen Entwicklergemeinschaftsmitglied eingerichtet und das in den Dienststellen vorhandene Kassensystem mittels epaybl angesprochen. Technik Es besteht aus mehreren Modulen, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse öffentlicher Einrichtungen zugeschnitten sind. epaybl setzt auf OpenSource-Lösungen und Herstellerunabhängigkeit. Im Rahmen einer Online-Zulassung wird die Bezahlseite Paypage in die Online-Plattform integriert. Diese Bezahlseite wird dem Bürger im Layout der jeweiligen Dienststelle angezeigt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das von der Dienstelle gewünschte Zahlverfahren dem Kunden angeboten wird. Die vereinnahmten Mittel können dann im jeweiligen Haushalt ohne Medienbruch bei der Dienststelle verbucht werden. - 46/92 -

56 Die folgende Abbildung zeigt beispielhaft die Auswahl eines Zahlungsverfahrens mit epaybl. ABBILDUNG 15: GEBÜHRENENTRICHTUNG AUF DER ONLINE-PLATTFORM (BEISPIEL EPAYBL-PAYPAGE) Finanzen Das E-Payment-Modul ist Teil der E-Government-Basisinfrastruktur. Diese Basiskomponenten sind nicht fachspezifisch und können folglich von allen Bereichen der Verwaltung für Online-Services genutzt werden. Bei den Zahlarten Kreditkarte und Giropay fallen Transaktionskosten und Transaktionsgebühren wie beispielsweise Disagien an. Zahlungen per Lastschrift sind jedoch ohne Buchungsgebühren möglich. Recht Die FZV-V sieht keine Regelung vor. epaybl erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des noch zu verabschiedenden E- Government-Gesetzes (siehe 4 Elektronische Bezahlmöglichkeiten ). Der Gesetzesentwurf sieht nach 4 vor, dass für Gebühren bei elektronisch durchgeführten Verwaltungsverfahren elektronische Bezahlmöglichkeiten vorgesehen werden müssen Optionen Keine. - 47/92 -

57 6.3 Vorgangsschritte zur Wiederzulassung WZ-V1 - Aufruf der Online-Plattform Ablauf Zur Durchführung der Online-Wiederzulassung nutzt der Bürger ein internetfähiges Endgerät und ruft die Online-Plattform (siehe AB-T4) der Zulassungsbehörde auf. Er wählt die Online-Wiederzulassung als Vorgang aus. ABBILDUNG 16: AUFRUF DER ONLINE-PLATTFORM ZUR WIEDERZULASSUNG Er willigt in die Datenschutzerklärung ein und stimmt gemäß 3a VwVfG der elektronischen Kommunikation mit der Zulassungsbehörde zu. Zur Erhöhung der Sicherheit des Verfahrens muss er zudem eine Sicherheitsabfrage (CAPTCHA, siehe auch AB- V5) beantworten. Organisation Keine Besonderheiten. - 48/92 -

58 Technik Siehe AB-V5. Finanzen Siehe AB-V5. Recht 14 Absatz 3 Satz 1 FZV-V, 3a VwVfG Optionen Keine. - 49/92 -

59 6.3.2 WZ-V2 - Identitätsnachweis Ablauf Der Bürger weist seine Identität über elektronische Verfahren, beispielsweise mit dem neuen Personalausweis mit eid-funktion oder mit D / De-Ident, auf der Online- Plattform nach. 19 Neuer Personalausweis Der Bürger ist in Besitz eines neuen Personalausweises mit freigeschalteter eid- Funktion sowie eines entsprechenden Lesegerätes und hat auf seinem internetfähigen Endgerät eine Ausweis-Applikation verfügbar. Die Online-Plattform bietet zur Wiederzulassung eines Fahrzeuges einen Webservice zum Nachweis der Identität an. ABBILDUNG 17: IDENTITÄTSNACHWEIS AUF DER ONLINE-PLATTFORM Der Bürger ruft den durch den Anbieter bereitgestellten Webservice auf; über das Lesegerät werden die Daten des neuen Personalausweises aufgenommen. Durch Eingabe der sechsstelligen PIN bestätigt der Ausweisinhaber die Übermittlung der Identitätsdaten (etwa Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort). 19 Weitere Informationen zum neuen Personalausweis und D sind abrufbar über die Seite des IT-Stabs des Bundesministeriums des Innern im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik, Stand /92 -

60 Identitätskarte (De-Ident) De-Ident ist ein zusätzlicher Dienst, der von D -Providern zur Bestätigung einer Identität optional angeboten werden kann. Natürliche und juristische Personen können sich bei einem D -Anbieter registrieren lassen, der mit De-Ident einen Identitätsbestätigungsdienst anbietet. Die natürliche/ juristische Person verbindet sich beim Identitätsbestätigungsdienst seines D -Anbieters und veranlasst die Erstellung einer Ident-Nachricht. Dabei gibt sie die D -Adresse der Zulassungsbehörde (Dienstleistungsanbieter) für die Online-Wiederzulassung, ihre eigene und die zu verwendende Identitätskarte mit den entsprechenden Daten (etwa Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort) an. Der Identitätsbestätigungsdienst erstellt die Ident- Bestätigung und versendet sie über den Postfach- und Versandienst an den Dienstleistungsanbieter; die natürliche/ juristische Person erhält eine Kopie. D / De-Ident kann auch von EU-Bürgern und Drittstaatenangehörigen genutzt werden. Drittstaatenangehörige können aber auch den elektronischen Aufenthaltstitel verwenden, der eine eid-funktion analog zum neuen Personalausweis besitzt. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Als Dienstanbieter für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und von D müssen bestimmte technische Voraussetzungen gemäß der entsprechenden Technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllt werden. Zudem muss für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ein Berechtigungszertifikat vorliegen. In der XKfz-Nachrichtgruppe Zulassung aus Vorsystemen ist die Weitergabe der erforderlichen Daten des neuen Personalausweises vorgesehen. Finanzen Kein zusätzlicher Aufwand. Recht 14 Absatz 2a Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 FZV-V, 3a VwVfG, 18 Personalausweisgesetz, 6 D -Gesetz Optionen Keine. - 51/92 -

61 6.3.3 WZ-V3 - Dateneingabe auf der Online-Plattform Ablauf Auf der Online-Plattform gibt der Bürger zur Wiederzulassung das Kennzeichen und den bereits bei der Online-Außerbetriebsetzung verwendeten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Zum Nachweis einer gültigen Kfz-Versicherung trägt er die siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung ein. ABBILDUNG 18: DATENEINGABE ZUR WIEDERZULASSUNG AUF DER ONLINE-PLATTFORM Bei Eingabe wird bereits eine syntaktische und semantische Plausibilitätsprüfung der Daten vorgenommen (etwa Anzahl Zeichen, erlaubte Zeichen). Nach fünfmaliger Falscheingabe der Sicherheitscodes wird das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum für die Online-Wiederzulassung gesperrt. Im nächsten Schritt erfolgt eine automatisierte Prüfung durch die Zulassungsbehörde auch auf Steuern- und Gebührenrückstände (siehe WZ-V4). Verläuft die Prüfung positiv, erfolgt eine Weiterleitung zur Erteilung der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (siehe WZ-V5) und zur Bezahlung der Gebühren (siehe WZ-V6). Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Bürger vor der Zulassungsbehörde eine elektronische Mitteilung zur Bestätigung der Beantragung der Wiederzulassung (siehe WZ-V10). Organisation Keine Besonderheiten. Technik Siehe AB-V /92 -

62 Finanzen Die Simulation durch das Statistische Bundesamt hat einen durchschnittlichen Zeitaufwand von etwa 5 Minuten für die Eingabe und Online-Übermittlung der Daten für die Wiederzulassung ergeben. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamtes ergibt sich pro Vorgang eine zeitliche Entlastung von insgesamt rund 47 Minuten, die sich im Einzelnen wie folgt zusammensetzt: Recht rund 22 Minuten Wegezeit für eine einfache Wegstrecke nach dem Wegezeiten- Modell des Statistischen Bundesamtes (entspricht bei zehn Kilometer und 30 Cent pro Kilometer rund drei Euro Fahrtkosten pro Strecke), rund 21 Minuten durchschnittliche Wartezeit in der Zulassungsbehörde, rund 4 Minute für die Antragsbearbeitung, die sich ergeben aus bisher 9 Minuten Antragsbearbeitung durch den Sachbearbeiter (siehe WZ-V4), abzüglich der etwa 5 Minuten für die Dateneingabe auf der Online-Plattform. 14 Absatz 2a FZV-V Optionen Keine. - 53/92 -

63 6.3.4 WZ-V4 - Prüfung des Vorgangs Ablauf Die vom Bürger eingegebenen Daten (siehe WZ-V3) werden automatisiert durch das Fachverfahren geprüft: Kennzeichen und Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I werden durch das Fachverfahren automatisiert mit den im Register hinterlegten Daten abgeglichen. Ebenso wird automatisiert durch das Fachverfahren geprüft, ob eine gültige Reservierung für das Kennzeichen vorhanden ist. Die Gültigkeit der Kfz-Versicherung wird analog der im Fachverfahren angelegten Prüfungen zur Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung geprüft, wie dies bereits auch derzeit mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft durchgeführt wird. Fallen Halter und Versicherungsnehmer auseinander, können die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft festgelegten Verfahren angewendet werden. Das Datum der nächsten Hauptuntersuchung und gegebenenfalls das Datum der Sicherheitsprüfung werden durch die Zulassungsbehörde automatisiert im Zentralen Fahrzeugregister abgefragt und auf Gültigkeit geprüft. Das Datum der Hauptuntersuchung wird von den Überwachungsorganisationen an das Kraftfahrt- Bundesamt übermittelt (siehe WZ-T1). Die Prüfung auf Steuern- (siehe WZ-V5) und Gebührenrückstände (siehe WZ-V6) werden wie bisher weitgehend automatisiert abgewickelt. Nach erfolgreicher Prüfung setzt der Bürger den Vorgang mit der Erteilung der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (WZ-V5) und der Entrichtung der Gebühren (WZ- V6) fort. Ist das Ergebnis der Prüfung negativ (etwa Steuer- oder Gebührenrückstände, keine gültige Hauptuntersuchung), muss der Bürger Kontakt zur Zulassungsbehörde aufnehmen. Organisation Wie bisher auch werden alle Entscheidungen, die zur Wiederzulassung führen, von der zuständigen Zulassungsbehörde getroffen (Festsetzung der Gebühr, Mitteilung an Versicherung/Steuer, Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt). - 54/92 -

64 Technik Die Prüfungen finden im Fachverfahren statt oder werden über dieses angestoßen. Für die Kommunikation zwischen Online-Plattform und Fachverfahren dient die Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen der XKfz-Spezifikation. Für die Gültigkeitsprüfung der Kfz-Versicherung wird die bestehende Nachrichtendefinition des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft verwendet. Das Datum der Hauptuntersuchung beziehungsweise der Sicherheitsprüfung wird über die bestehende Schnittstelle zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und den Fachverfahren ( ZEVIS-ZFZR-Auskunft-ZW ) übermittelt. Finanzen Nach Messung des Statistischen Bundeamtes in ausgewählten Zulassungsbehörden dauert die Antragsbearbeitung für die Wiederzulassung insgesamt rund neun Minuten. Für die Online-Wiederzulassung wird die gleiche Zeit angesetzt. (vgl. WZ-V10 für zusätzlichen Aufwand der Poststelle für Einwurf-Einschreiben). Recht 14 Absatz 2a FZV-V Optionen Rückstandsprüfung Steuern und Gebühren durch Sachbearbeiter Analog zur Online-Außerbetriebsetzung (siehe AB-V9) ist auch bei der Online- Wiederzulassung eine vollständige elektronische Prüfung gewünscht, was jedoch von den Änderungen der Kfz-Steuer (Rückstandsprüfung) und der Ausgestaltung der Gebührenrückstandsprüfung abhängig ist. Gegebenenfalls ist hier der Sachbearbeiter einzubeziehen. - 55/92 -

65 6.3.5 WZ-V5 - Steuerfestsetzung und -entrichtung Ablauf Zur Wiederzulassung wird eine Prüfung auf Steuerrückstände aus dem Fachverfahren heraus durchgeführt. Bei Vorliegen eines Steuerrückstands wird der Vorgang abgebrochen. Dem Bürger wird der Grund des Abbruchs aus datenschutzrechtlichen Gründen jedoch nicht mitgeteilt. Ansonsten wird der Vorgang fortgeführt, indem der Bürger elektronisch unter Nutzung des neuen Personalausweises mit eid-funktion auf der Online-Plattform die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer über die Online-Plattform erteilt. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Alle notwendigen Daten für die Kfz-Steuer können über die XKfz-Nachrichtengruppe Zulassung aus Vorsystemen an das Fachverfahren übermittelt werden. Die Schnittstelle zwischen dem Fachverfahren und dem Kraftfahrt-Bundesamt beziehungsweise dem Zoll (Kfz-Steuer-Verfahren) sind separat definiert und haben keinen unmittelbaren Einfluss auf die Kommunikation zwischen Online-Plattform und Fachverfahren. Sie sind jedoch Voraussetzung für die Übermittlung. Finanzen Kein zusätzlicher Aufwand. Recht 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b Kraftfahrzeugsteuergesetz Optionen Alternativen zur Erteilung der Einzugsermächtigung: Entfallen der Einzugsermächtigung Entrichten der Kfz-Steuer über das E-Payment-Modul während des Online- Vorgangs. - 56/92 -

66 6.3.6 WZ-V6 - Gebührenfestsetzung und -entrichtung Ablauf Nach Eingabe der Daten (siehe WZ-V3) und erfolgreicher Prüfung (siehe WZ-V4) muss die Gebühr gemäß GebOSt entrichtet werden. Die Zulassungsbehörde kann nach Landesrecht vor Festsetzung der Gebühr prüfen, ob Gebührenrückstände vorliegen. Dem Bürger werden auf der Online-Plattform die Höhe der Gebühren sowie die Aufforderung zur Entrichtung angezeigt. Über das in der Online-Plattform integrierte E-Payment-Modul (siehe AB-T5) wählt der Bürger die Zahlungsmethode aus und bezahlt. Eine Bestätigung über die Bezahlung wird angezeigt. Unter AB-T5 wird mit epaybl ein mögliches E-Payment-Verfahren beschrieben. Organisation Keine Besonderheiten. Technik Siehe AB-V10. Finanzen Für die Wiederzulassung wird eine Gebühr von 11,40 Euro (GebOSt Nummer 221.6, 125) erhoben. Recht GebOSt Optionen Keine. - 57/92 -

67 6.3.7 WZ-V7 - Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I erfolgt analog zur Außerbetriebsetzung (AB-V2). Der Sachbearbeiter verwendet den neuen Vordruck der Zulassungsbescheinigung Teil I mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode. Im gleichen Arbeitsschritt erstellt der Sachbearbeiter die individualisierten Plakettenträger (siehe WZ-V8). Organisation Im Unterschied zur Außerbetriebsetzung (AB-V2) nimmt der Sachbearbeiter die Ausstellung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ohne Anwesenheit des Bürgers vor. Der Arbeitsplatz für die Online-Wiederzulassungen erfordert keinen Kundenkontakt in der Zulassungsbehörde. Technik Siehe AB-V2. Finanzen Es entsteht kein zusätzlicher Personalaufwand für die Verwaltung (siehe WZ-V4). Zu den Kosten für die neue Zulassungsbescheinigung Teil I siehe AB-T2. Recht 14 Absatz 2a, 11 Absatz 1 sowie Anlage 5 FZV-V Optionen Keine. - 58/92 -

68 6.3.8 WZ-V8 - Erstellung des individualisierten Plakettenträgers Ablauf Anstatt des Kennzeichens wird bei der Online-Wiederzulassung der Plakettenträger mit einer Stempelplakette versehen ( Abstempelung aus der Ferne ). Der Sachbearbeiter stößt den Druckauftrag aus der im Fachverfahren aufgerufenen Maske zur Individualisierung der Plakettenträger an. Daraufhin werden zwei Plakettenträger mit den fahrzeugspezifischen Daten (Kennzeichen und Fahrzeug- Identifizierungsnummer, siehe WZ-T2) auf einem speziellen Drucker bedruckt. Abschließend bringt der Sachbearbeiter analog zu AB-V1 jeweils eine Stempelplakette auf dem Plakettenträger auf und erfasst die Druckstücknummer der Stempelplakette (siehe AB-V1). Im Hintergrund findet die systemseitige Zuordnung der Sicherheitscodes statt. Organisation Aufgrund der vergleichsweise geringen Fallzahlen der Wiederzulassung ist es ausreichend, wenn für die Ausstellung der individualisierten Plakettenträger ein bis zwei Arbeitsplätze mit den speziellen Druckern ausgestattet sind. Technik Für die Erstellung der individualisierten Plakettenträger sind Anpassungen im Fachverfahren und spezielle Drucker in der Zulassungsbehörde erforderlich. Der Druck der Plakettenträger wird aus dem Fachverfahren direkt angestoßen. Finanzen Es entsteht kein zusätzlicher Personalaufwand für die Verwaltung (siehe WZ-V4). Zu den Kosten für den Plakettenträger siehe WZ-T2. Recht 14 Absatz 2a Satz 2, 10 Absatz 3a und 10 Absatz 3 Satz 3 sowie Anlage 4 FZV-V. - 59/92 -

69 Optionen Erstellung individualisierter Plakettenträger mit bereits durch den Hersteller integrierter Stempelplakette Die Zulassungsbehörde verwendet zur Individualisierung (Aufdruck Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer) einen Plakettenträger mit bereits durch den Hersteller integrierter Stempelplakette. Der Schritt Aufbringen der Stempelplakette auf dem Träger ist dann nicht erforderlich. - 60/92 -

70 6.3.9 WZ-V9 - Freigabe des Vorgangs Ablauf Nach Prüfung der durch den Bürger eingegebenen Daten (siehe AB-V9), der Festsetzung und Entrichtung der Gebühr (siehe AB-V10), der Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe AB-V7) sowie der individualisierten Plakettenträger (siehe AB-V8) gibt der Sachbearbeiter den Vorgang frei. Zudem veranlasst er die Eintragung im örtlichen und im Zentralen Fahrzeugregister und löst die Mitteilungen an Kfz- Versicherung und Steuer aus. Organisation Es wird davon ausgegangen, dass der Vorgang am Tag der Antragsstellung, spätestens am nächsten Arbeitstag, in der Zulassungsbehörde abschließend bearbeitet und die Unterlagen (siehe WZ-V10) an den Bürger versendet werden. Technik Die oben im Ablauf beschriebenen Kommunikationsbeziehungen betreffen bereits bestehende standardisierte Schnittstellen zwischen dem Fachverfahren und dem Kraftfahrt-Bundesamt, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und den Rechenzentren für die Kfz-Steuer. Zusätzliche XKfz-Nachrichten sind nicht erforderlich. Finanzen Siehe WZ-V4. Recht 35, 3a Absatz 1, 37 Absatz 5 VwVfG Optionen Keine. - 61/92 -

71 WZ-V10 - Versand Mitteilung, individualisierter Plakettenträger und neue Zulassungsbescheinigung Teil I Ablauf Nach Freigabe des Vorgangs durch den Sachbearbeiter wird automatisiert durch das Fachverfahren eine Mitteilung für den Bürger über die erfolgte Wiederzulassung sowie die Hinweise zur Anbringung der individualisierten Plakettenträger gedruckt. Der Sachbearbeiter versendet die Mitteilung zusammen mit der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (siehe WZ-V7) und den individualisierten Plakettenträgern (siehe WZ-V8) als Einwurf-Einschreiben an den Bürger. Mit Erhalt der Mitteilung und der Unterlagen ist der Verwaltungsakt dem Bürger bekannt gegeben und der Bürger wird aufgefordert, die individualisierten Plakettenträger auf den Kennzeichenschildern aufzubringen (siehe WZ-V11). Organisation Keine Besonderheiten. Technik Keine Besonderheiten. Finanzen Siehe WZ-V4 für Verwaltung. Nach Schätzung des Statistischen Bundesamts entsteht den Zulassungsbehörden durch den Versand der Unterlagen per Einwurf-Einschreiben zusätzlicher Zeitaufwand in der Poststelle von durchschnittlich 1 Minute bei einem softwaregestützen Verfahren. Bei einem durchschnittlichen Lohnsatz von 27,50 Euro ergeben sich rund 46 Cent zusätzliche Personalkosten pro Vorgang. Hinzu kommen Kosten für Porto und Material in Höhe von 2,60 Euro pro Einwurf-Einschreiben. Zusätzliche Umstellungskosten in Höhe von rund Euro entstehen den Zulassungsbehörden durch Anpassungen der Infrastruktur zur elektronischen Verarbeitung des Einwurf-Einschreibens. Recht 41, 3a Absatz 1, 37 Absatz 5 VwVfG Optionen Keine. - 62/92 -

72 WZ-V11 - Aufbringen des individualisierten Plakettenträgers Ablauf Der Bürger bringt die individualisierten Plakettenträger gemäß der ihm übersandten Hinweise auf den Kennzeichenschildern auf und kann sein Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen. ABBILDUNG 19: INDIVIDUALISIERTER PLAKETTENTRÄGER AUF KENNZEICHENSCHILD Organisation Keine Besonderheiten. Technik Keine Besonderheiten. Finanzen Nach Einschätzung des Statistischen Bundesamtes entsteht kein zusätzlicher Aufwand für das Aufbringen der Plakettenträger. Der Aufwand ist vergleichbar mit dem Anbringen der Kennzeichenschilder am Fahrzeug (siehe auch Entfernen der Stempelplaketten unter AB-V3). Recht 14 Absatz 2a Satz 4 FZV-V Optionen Keine. - 63/92 -

73 6.4 Weitere Themen zur Wiederzulassung WZ-T1 - Datum der Hauptuntersuchung Beschreibung Für eine Online-Wiederzulassung wird das Datum der nächsten Hauptuntersuchung durch die Zulassungsbehörde automatisiert im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts abgefragt und auf Gültigkeit geprüft (siehe WZ-V4). Organisation Um das Datum im Zentralen Fahrzeugregister aktuell zu halten, werden nach Abschluss der Hauptuntersuchung eines Fahrzeugs die Prüfdaten von der stationären Prüfstelle oder einem mobilen Prüfingenieur an die Zentrale der Überwachungsorganisation gesendet. Nach einer Aufbereitung der Prüfdaten übermittelt die Zentrale das Datum der nächsten Hauptuntersuchung, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, den Herstellerschlüsselnummer, und das Kennzeichen des untersuchten Fahrzeugs an das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts. Die Übermittlung erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Untersuchung. ABBILDUNG 20: ÜBERMITTLUNG DES DATUMS DER HAUPTUNTERSUCHUNG - 64/92 -

74 Technik Für die Übermittlung der Daten von den stationären Prüfstellen und den mobilen Prüfingenieuren an die Zentrale nutzt die Überwachungsorganisation im Wesentlichen ihre bestehenden IT-Systeme und Infrastruktur. Zur Übermittlung von der Überwachungsorganisation an das Kraftfahrt-Bundesamt muss eine neue Schnittstelle implementiert werden. Zwischen dem Zentralen Fahrzeugregister und der Zulassungsbehörde wird die bereits bestehende Schnittstelle zwischen dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Zulassungsbehörde ( ZEVIS-ZFZR-Auskunft-ZW ) genutzt. Finanzen Basierend auf den Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts wird von einem einmaligen Aufwand in Höhe von rund Euro für die Bereitstellung der Infrastruktur beim Kraftfahrt-Bundesamt zur Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung an das Zentrale Fahrzeugregister ausgegangen (bei einem Personalaufwand von etwa Stunden und einem Lohnsatz von 35,70 Euro). Es entsteht außerdem jährlicher Aufwand für den Betrieb der Infrastruktur und die Pflege der zusätzlichen Daten im Zentralen Fahrzeugregister in Höhe von gut Euro (geschätzter Personalaufwand rund 400 Stunden). Hinzu kommen laufende Sachkosten für Wartung und Support in Höhe von Euro pro Jahr. Nach Umfrage bei den Überwachungsorganisationen geht das Statistische Bundesamt von einem einmaligen Aufwand von 1,4 Millionen Euro für die Implementierung der ZFZR-Schnittstelle und die eventuelle Erweiterung der Infrastruktur aus. Zudem entsteht den Überwachungsorganisationen laufender Aufwand in Höhe von 3,8 Millionen Euro pro Jahr für die Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung an das Kraftfahrt-Bundesamt. Recht 29 Absatz 9 Satz 2 im Vorschlag des Vorhabens Deutschland-Online Kfz-Wesen zur Anpassung der StVZO Optionen Keine. - 65/92 -

75 6.4.2 WZ-T2 - Der individualisierte Plakettenträger Beschreibung Der Plakettenträger ist rechteckig und transparent. Durch Entfernen vom Kennzeichenschild wird der Plakettenträger zerstört. Der Plakettenträger ist 50 Millimeter breit und 55 Millimeter hoch und kann auf den verschiedenen Kennzeichenarten nach FZV (Anlage 4 Abschnitt 2, 4 und 5) an der Position der Stempelplakette aufgebracht werden. Die Individualisierung wird durch sicherheitsspezifische Merkmale und die Stempelplakette der Zulassungsbehörde sichergestellt (siehe WZ-V8). Als sicherheitsspezifische Merkmale werden das Kennzeichen an der oberen Kante und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer an der unteren Kante des Trägers durch die Zulassungsbehörde aufgedruckt. Mittig wird die unter AB-T1 beschriebene Stempelplakette mit Druckstücknummer und verdecktem Sicherheitscode aufgebracht. ABBILDUNG 21: DER INDIVIDUALISIERTE PLAKETTENTRÄGER Der Plakettenträger ist so beschaffen, dass eine auf ihm aufgebrachte Stempelplakette nicht mehr ohne den Träger verwendet werden kann. Die rechteckige, einfache Form erlaubt auch dem Bürger, den individualisierten Plakettenträger auf dem Kennzeichenschild ordnungsgemäß anzubringen. Für das vordere und das hintere Kennzeichenschild wird der gleiche Plakettenträger verwendet. Zum Aufdruck der sicherheitsspezifischen Merkmale in der Zulassungsbehörde (siehe WZ-V8) sind speziell bedruckbare Felder vorgesehen. Diese Sicherheitsmerkmale erschweren einen missbräuchlicher Einsatz des Plakettenträgers, da die Träger mit den Merkmalen von der Zulassungsbehörde einem bestimmten Fahrzeug zugeteilt werden. - 66/92 -

76 Die Plakette der Hauptuntersuchung wird wie bisher auch direkt auf das Kennzeichenschild aufgebracht. Auswirkungen auf die Arbeit der Überwachungsorganisationen bestehen durch den individualisierten Plakettenträger daher nicht. Die Ausstellung eines individualisierten Plakettenträgers wird durch die Zulassungsbehörde nur im Rahmen einer Online-Wiederzulassung vorgenommen. Weitere Zulassungsvorgänge sind nicht betroffen. Für die Produktion des Plakettenträgers durch die Hersteller sollten die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für die Herstellung der Stempelplakette gelten. Organisation Nur die für die Online-Wiederzulassung ausgestatteten Arbeitsplätze in der Zulassungsbehörde müssen die Plakettenträger und die speziellen Drucker vorhalten. Die Beschaffung der Plakettenträger wird analog zur Beschaffung der Stempelplaketten vorgenommen. Hersteller von Stempelplaketten nehmen dazu den Plakettenträger als neues Produkt auf oder neue Anbieter treten auf den Markt. Technik Für die Erstellung der individualisierten Plakettenträger sind spezielle Drucker in den Zulassungsbehörden erforderlich. Finanzen Nach Gesprächen mit Stempelplakettenherstellern nimmt das Statistische Bundesamt Kosten von durchschnittlich 30 Cent pro Plakettenträger an. Die Kosten für Spezialdrucker zur Individualisierung der Plakettenträger werden auf rund Euro pro Stück geschätzt. Recht 14 Absatz 2a Satz 2, 10 Absatz 3a und 10 Absatz 3 Satz 3 sowie Anlage 4 FZV-V Optionen und zusätzlicher Nutzen Plakettenträger mit bereits durch den Hersteller integrierter Stempelplakette Das Aufbringen der Stempelplakette auf dem Plakettenträger durch die Zulassungsbehörde kann entfallen, wenn die Zulassungsbehörde von dem Hersteller bereits Plakettenträger mit integrierter Stempelplakette bezieht. - 67/92 -

77 7 Nutzungsprognose Die Nutzungsprognose basiert auf Ausarbeitungen des Instituts für egovernment in Potsdam (IfG.CC). Für die Betrachtung wurden Nutzerzahlen bereits bestehender Online-Dienste, die Auswertung von Annahmen und Umfragen zur zukünftigen Nutzung des Internets und von Online-Angeboten sowie Ergebnisse der Akzeptanzforschung berücksichtigt. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass 50 bis 60 Prozent der Vorgänge online abgewickelt werden können. Jedoch wird im Vorhaben mittelfristig eine Nutzung von 80 Prozent angenommen, da das Verfahren einfach nutzbar ist, die Fahrt zur Zulassungsbehörde entfällt und die Internetnutzung stetig voranschreitet. Damit diese Nutzungsquote erreicht werden kann, sind einige wesentliche Kriterien zu erfüllen. Zu den am häufigsten genannten Kriterien, die die Nutzung von Online-Diensten beeinflussen, zählen Nutzen, Kompetenz, Vertrauen in die Anwendung sowie einfacher Zugang und Bedienung unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder öffentliches Angebot handelt. Diese Kriterien haben mit Blick auf die Online-Vorgänge eine unterschiedliche Bedeutung: Nutzen: Ein Online-Dienst hat einen großen Nutzen für die Bürger, wenn eine zeitliche und finanzielle Ersparnis entsteht. So können zum Beispiel durch entfallene Wege- und Wartezeiten oder Fahrtkosten durch die Online-Vorgänge Einsparungen erzielt werden. Kompetenz: Bei der Mehrheit der Bürger müssen entsprechende Fähigkeiten vorhanden sein, Online-Anwendungen zu bedienen und zu verstehen. Es zeigt sich, dass eher Bürger mit höherem Bildungsniveau bereit sind, Online-Dienste zu nutzen. Mit steigender Internetnutzung ist jedoch zu erwarten, dass das Bildungsniveau für die Nutzung der Online-Dienste an Relevanz verlieren wird, weil sich die Kompetenzen zur Bedienung von Online-Services ebenfalls zunehmend verbreiten werden. Vertrauen in die Anwendung: Dieses Kriterium ist als besonders wichtig anzusehen. So werden nur wenige Bürger einen Online-Dienst nutzen, wenn beispielsweise Unsicherheit darüber besteht, ob die eingegebenen Daten sicher übermittelt werden. Für ein hohes Vertrauen in Online-Dienste ist auch wichtig, dass die Verwaltung transparent macht, was mit den Daten in der Verwaltung geschieht. - 68/92 -

78 Einfacher Zugang und Bedienung: Die Online-Vorgänge sind auf der Online-Plattform der Zulassungsbehörde beziehungsweise der Kommune so zu platzieren, dass der Bürger sie schnell und einfach findet. Durch die Bereitstellung einer einheitlichen Zugangsadresse (beispielsweise bundesweit) ließe sich der Zugang zusätzlich erleichtern. Die Online- Services sind außerdem so zu gestalten, dass sie von Bürgern ohne verwaltungsspezifisches Wissen genutzt werden können. Es ist davon auszugehen, dass viele Bürger den Vorgang abbrechen werden, wenn ihnen die Nutzung kompliziert erscheint. Weiterhin sind rechtliche, technische und organisatorische Rahmenbedingungen beim Bürger und in den Verwaltungen zu schaffen, die im Folgenden kurz erläutert werden: Verbreitung der neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen Teil I: Jährlich werden rund 13,1 Millionen Zulassungsvorgänge durchgeführt, bei denen Fahrzeuge neu ausgestattet werden können, so dass nach rund 7 Jahren der gesamte Fahrzeugbestand in Deutschland onlinefähig wäre. Flächendeckende Verbreitung des Internets sowie von privaten und öffentlichen Online-Angeboten: In den letzten Jahren wurde der Breitbandzugang zum Internet über mobile und kabelgebundene Technologien stetig ausgebaut. Schon heute deutet es sich an, dass zukünftig eine Mehrheit der Bürger über mobile und internetfähige Endgeräte (beispielsweise Smartphones und Tablet-PCs) verfügt und diese weitgehend in ihren Alltag integrieren wird. In der Folge ist zu erwarten, dass zukünftig auch Online-Services verstärkt genutzt werden und für diese auch über Online-Systeme bezahlt wird (E-Payment). Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Bürger immer selbstverständlicher Online-Dienste nutzen und auch Vertrauen in diese Anwendungen haben. Von dieser Entwicklung für private Online-Angebote kann jedoch lediglich begrenzt auf die zukünftige Nutzung von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltungen geschlossen werden. Die Mehrheit der Bürger wird weiterhin wenige Kontakte mit der Verwaltung haben. Allerdings ist hier von einer deutlichen Steigerung der Nutzerzahlen auszugehen. Daher sollten die Online-Vorgänge auch für eine Nutzung auf Smartphones und anderen mobilen, internetfähigen Endgeräten geeignet sein (beispielsweise Kfz-Online-App). Bei der Gestaltung der neuen Stempelplakette und der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde dies bereits durch das Aufbringen von Barcodes für Druckstücknummern und Sicherheitscodes, die gescannt werden können, berücksichtigt. Infrastruktur wie neuer Personalausweis und D Damit die Bürger beim Online-Kontakt mit Verwaltung und Unternehmen sicher und eindeutig identifiziert werden können, wird derzeit die Infrastruktur für D und den neuen Personalausweis auf der Verwaltungsseite aufgebaut. Mit dem E- Government-Gesetz wird dafür unter anderem die rechtliche Grundlage gelegt. Auch zahlreiche private Online-Services bieten zunehmend die Möglichkeit, sich mit dem neuen Personalausweis zu identifizieren. - 69/92 -

79 Aufgrund der zehnjährigen Umtauschpflicht werden im Jahr 2020 alle Bürger über einen neuen Personalausweis verfügen. Wichtig ist jedoch, dass bei allen neuen Personalausweisen die eid-funktion aktiviert ist, sodass er tatsächlich zur Authentifizierung im Internet genutzt werden kann. Um den Nutzen der eid-funktion bekannter zu machen, gibt es derzeit unter anderem eine umfassende Informationskampagne des Bundesministeriums des Innern für Bürger, Unternehmen und Verwaltung. Daher ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Jahren das Angebot an Online-Diensten, bei denen der neue Personalausweis zur Authentifizierung genutzt werden kann, erhöht, und daher auch die Zahl der neuen Personalausweise mit freigeschalteter eid-funktion steigen wird. - 70/92 -

80 8 Kosten und Nutzen Bei der Kosten-Nutzen-Darstellung werden die Werte der Ex-ante-Schätzung des Statistischen Bundesamtes zu Grunde gelegt. 20 Das Statistische Bundesamt ermittelt den Erfüllungsaufwand in Form von Zeitaufwand und Sachkosten, der durch die Befolgung der bundesrechtlichen Vorschriften bei den Akteuren voraussichtlich entstehen wird. Die Online-Vorgänge führen zu Änderungen des Erfüllungsaufwandes für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Als Nutzer der Online-Vorgänge werden die Bürger im Sinne von privaten Haltern und die Wirtschaft im Sinne von gewerblichen Haltern verstanden. Letztere können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein. 21 Bei der Wirtschaft werden zusätzlich die Auswirkungen auf die Überwachungsoganisationen betrachtet. Bei der Verwaltung werden die Aufwände für die Zulassungsbehörden und für das Kraftfahrt-Bundesamt erhoben. 22 Das Statistische Bundesamt schätzt die Verteilung der Vorgänge auf die Nutzer wie folgt ein: Nutzer Außerbetriebsetzung Wiederzulassung Vorgänge durch Bürger, ca. 50 % 80 % Vorgänge durch Wirtschaft, ca. 33 % 20 % Vorgänge durch Zulassungsdienstleister, ca. (nicht einbezogen beim Erfüllungsaufwand der Wirtschaft) 17 % < 1 % Quelle: Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Ex-ante-Schätzung zum Erfüllungsaufwand der Online- Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung TABELLE 3: NUTZUNG DER AUßERBETRIEBSETZUNG UND WIEDERZULASSUNG Auf Basis der mittelfristig angenommenen Nutzungsquote von 80 Prozent für die Online-Vorgänge ergeben sich somit folgende Fallzahlen für Bürger und Wirtschaft: Online-Außerbetriebsetzungen rund 7 Millionen pro Jahr: Von den Online-Außerbetriebsetzungen werden etwa 3,5 Millionen Vorgänge von Bürgern, 2,3 Millionen Vorgänge von der Wirtschaft und etwa 1,2 Millionen Vorgänge durch Zulassungsdienstleister vorgenommen. Online-Wiederzulassungen rund pro Jahr: Davon erfolgen rund Online-Wiederzulassungen durch Bürger und rund Online-Vorgänge durch die Wirtschaft. Ein Überblick über die zugrunde gelegten Fallzahlen aus 2010 ist im Anhang zu finden (siehe Anlage A2, Fallzahlen der Zulassungsvorgänge). 20 Unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung, Statistisches Bundesamt, Juni Begriffe gemäß der Halterklassifikation des Kraftfahrt-Bundesamtes, siehe Kraftfahrt-Bundesamt, Fachartikel Halter der Fahrzeuge vom 15. November 2011, 22 Die dargestellten Zahlen sind gerundet. Dadurch können sich sowohl im Text als auch in den Übersichtstabellen scheinbare Abweichungen bei den Summen ergeben. Die genauen Werte sind dem Bericht des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen. - 71/92 -

81 Insbesondere die Bürger und die Wirtschaft profitieren von der Einführung der Online- Vorgänge durch entfallende Bearbeitungs- sowie Wege- und Wartezeiten und entfallende Fahrtkosten. Insgesamt können laut Ex-ante Schätzung des Statistischen Bundesamtes die Bürger um rund 11,6 Millionen Euro und 2,8 Millionen Stunden entlastet werden. Für Wirtschaft fällt die Entlastung mit rund 61 Millionen Euro pro Jahr deutlich höher aus, da hier im Gegensatz zum Bürger die Stundenentlastung monetarisiert wird. Für die Zulassungsbehörden wird mittelfristig eine jährliche Entlastung von rund 4,5 Millionen Euro erwartet. Sollte die Online-Zulassung ausgeweitet werden, können die für die Online-Vorgänge getätigten Investitionen als wichtige Vorleistungen genutzt werden. 8.1 Verwaltung Die Zulassungsbehörden werden durch die Online-Außerbetriebsetzung entlastet. Aufwand entsteht für diese insbesondere durch die neuen Stempelplaketten und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Aufwand und Entlastung für die Zulassungsbehörden und das Kraftfahrt-Bundesamt ergeben sich wie folgt: 23 Einmaliger Aufwand Die Zulassungsbehörden haben einen einmaligen Aufwand von rund 6,8 Millionen Euro. Dieser setzt sich zusammen aus etwa 4 Millionen Euro Anschaffungskosten für die Barcode-Scanner und die Spezialdrucker für die Plakettenträger, Schulungskosten von rund 2,3 Millionen Euro und die Umstellung durch den Versand per Einwurf- Einschreiben von rund Euro. Dem Kraftfahrt-Bundesamt entsteht ein einmaliger Aufwand von rund Euro. Durch die Speicherung von Sicherheitscodes und Druckstücknummern entstehen Personalkosten für die Erweiterung des Zentralen Fahrzeugregisters in Höhe von etwa Euro. Weitere Kosten in Höhe von rund Euro fallen durch die Einrichtung der Infrastruktur für die unverzügliche Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung von den Überwachungsorganisationen an. 23 Der tatsächliche Aufwand für die Verwaltung ist abhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der Online- Vorgänge in den Zulassungsbehörden. - 72/92 -

82 Einmaliger Aufwand für die Verwaltung durch die Online-Vorgänge Einzelpreis Anzahl Summe Zulassungsbehörden + 6,8 Mio. Sachkosten Barcode-Scanner ,4 Mio. Sachkosten Spezialdrucker für die Online-Wiederzulassung ,6 Mio. Schulungskosten der Mitarbeiter in den Zulassungsbehörden ,3 Mio. Personalkosten Anpassung Infrastruktur zum Versand per Einwurf-Einschreiben 0,5 Mio. Kraftfahrt-Bundesamt Personalkosten für Erweiterung des ZFZR zur Speicherung der Druckstücknummern und Sicherheitscodes Personalkosten für Einrichtung der Infrastruktur zur Übermittlung des HU-Datums bei der Online-Wiederzulassung Sachkosten für zusätzliche Server und Lizenzen für die Online-Wiederzulassung 35, , Verwaltung gesamt + 7 Mio. Quelle: Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Ex-ante-Schätzung zum Erfüllungsaufwand der Online- Außerbetriebsetzung und -Wiederzulassung TABELLE 4: EINMALIGER AUFWAND FÜR DIE VERWALTUNG DURCH DIE ONLINE-VORGÄNGE Laufender Aufwand und Entlastung Die Online-Außerbetriebsetzung entlastet die Zulassungsbehörden um insgesamt rund 15,4 Millionen Euro pro Jahr. Für die rund 7 Millionen Online- Außerbetriebsetzungen ergibt sich somit eine Entlastung von 2,21 Euro pro Vorgang. Die Entlastung resultiert aus einer Verringerung der Bearbeitungszeit um durchschnittlich 5 Minuten pro Vorgang bei Bürgern und rund 4 Minuten bei Zulassungsdienstleistern. Bei der Online-Wiederzulassung entsteht den Zulassungsbehörden durch die Plakettenträger sowie den Versand der Unterlagen ein jährlicher Aufwand in Höhe von etwa 1,7 Millionen Euro. Bei rund Online-Wiederzulassungen sind dies Mehrkosten von knapp 3,60 Euro pro Vorgang. Davon entstehen durch die Verwendung von Plakettenträgern durchschnittlich 54 Cent Mehrkosten pro Vorgang. Hinzu kommen pro Vorgang rund 46 Cent Personalkosten für den zusätzlichen Zeitaufwand von etwa 1 Minute für den Versand der Unterlagen als Einwurf- Einschreiben. Die Kosten für den Versand der Unterlagen als Einwurf-Einschreiben betragen rund 2,60 Euro pro Vorgang (Pauschale für Porto, Material und Druck). Die Antragsbearbeitung durch den Sachbearbeiter dauerte bisher durchschnittlich 9 Minuten, dieser Wert ändert sich für die Online-Wiederzulassung nicht. - 73/92 -

83 Mit Ausgabe der Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigung Teil I entsteht jährlicher Aufwand von rund 9,2 Millionen Euro bei 13,1 Millionen Zulassungsvorgängen mit Stempelung pro Jahr. Dieser Aufwand setzt sich zusammen aus den durchschnittlichen Mehrkosten von etwa 36 Cent für Stempelplaketten und etwa 20 Cent Mehrkosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I pro Vorgang. Hinzu kommen Personalkosten von rund 14 Cent für die Erfassung und Zuordnung der Sicherheitscodes (etwa 18 Sekunden). Insgesamt ergeben sich durchschnittlich 70 Cent Mehrkosten pro Stempelungsvorgang. Beim Kraftfahrt-Bundesamt entsteht durch den Betrieb der Infrastruktur für die unverzügliche Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung bei der Online- Wiederzulassung ein jährlicher Aufwand in Höhe von rund Euro. Dieser setzt sich zusammen aus Personalkosten in Höhe von gut Euro und Sachkosten für Wartung und Lizenzen von rund Euro pro Jahr. Laufender Mehraufwand und Entlastung der Verwaltung durch die Online-Vorgänge Kosten pro Vorgang Anzahl Summe Online-Außerbetriebsetzung (Zulassungsbehörde) Personalkosten Antragsbearbeitung durchschnittlich 5 Minuten Personalkosten Antragsbearbeitung durchschnittlich 4 Minuten - 2,21 7,0 Mio. - 15,4 Mio. -2,29 5,8 Mio. -13,2 Mio. -1,83 1,2 Mio. -2,2 Mio. Online-Wiederzulassung (Zulassungsbehörde) + 3,60 0,48 Mio. + 1,7 Mio. Durchschnittliche Sachkosten Plakettenträger (bei zwei Plakettenträger 0,60 pro Vorgang (82 %), bei einem Plakettenträger 0,30 pro Vorgang (18 %)) 0,54 0,48 Mio. 0,3 Mio. Sachkosten Versand an Bürger/ Wirtschaft 2,60 0,48 Mio. 1,2 Mio. Personalkosten Poststelle für Einwurf-Einschreiben 0,46 0,48 Mio. 0,2 Mio. Zulassungsvorgänge mit Stempelung (Zulassungsbehörde) + 0,70 13,1 Mio. + 9,2 Mio. Personalkosten Erfassung Sicherheitscode zu jedem Vorgang 0,14 13,1 Mio. 1,8 Mio. Durchschnittliche Mehrkosten für neue Stempelplaketten (bei zwei Stempelplaketten 0,40 pro Vorgang (82 %), bei einer Stempelplakette 0,20 pro Vorgang (18 %)) 0,36 13,1 Mio. 4,8 Mio. Mehrkosten neue ZB I 0,20 13,1 Mio. 2,6 Mio. Kraftfahrt-Bundesamt Personalkosten für Aktualisierung und Wartung der Infrastruktur für die Übermittlung des HU-Datums Sachkosten (Lizenz, Wartung, Support) für die für die Übermittlung des HU-Datums Verwaltung gesamt - 4,5 Mio. Quelle: Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Ex-ante-Schätzung zum Erfüllungsaufwand der Online- Außerbetriebsetzung und -Wiederzulassung TABELLE 5: LAUFENDER MEHRAUFWAND UND ENTLASTUNG FÜR DIE VERWALTUNG DURCH DIE ONLINE- VORGÄNGE - 74/92 -

84 8.2 Bürger Die Online-Vorgänge entlasten den Bürger durch den Wegfall der Wege-, Warte- und Bearbeitungszeit um rund 2,8 Millionen Stunden und durch entfallene Fahrtkosten um rund 11,6 Millionen Euro pro Jahr. Aufwand und Entlastung für den Bürger ergeben sich wie folgt: Einmaliger Aufwand Für Bürger fällt kein einmaliger Aufwand für die Nutzung der Online-Vorgänge an. Laufender Aufwand und Entlastung Insgesamt ergibt sich durch die Online-Außerbetriebsetzung (3,5 Millionen Vorgänge) eine zeitliche Entlastung von rund 2,5 Millionen Stunden pro Jahr für die Bürger. 24 Diese entsteht durch den Wegfall von durchschnittlich 22 Minuten Wegezeit (Wert für einfache Strecke), etwa 21 Minuten Wartezeit in der Zulassungsbehörde und rund 1 Minute für die Antragsbearbeitung (Bearbeitungszeit in der Behörde betrug bisher durchschnittlich 5 Minuten, Dateneingabe durch den Bürger etwa 4 Minuten; vgl. AB-V6). Pro Vorgang ergibt sich für den Bürger eine Entlastung von 44 Minuten. Durch die rund Online-Wiederzulassungen ergibt sich eine zeitliche Entlastung von jährlich etwa Stunden. Diese resultieren aus dem Wegfall von etwa 22 Minuten Wegezeit (Wert für einfache Strecke), rund 21 Minuten Wartezeit in der Zulassungsbehörde und etwa 4 Minuten für die Antragsbearbeitung (Bearbeitungszeit in der Behörde bisher durchschnittlich 9 Minuten, Dateneingabe online durch den Bürger nur etwa 5 Minuten; vgl. WZ-V3). Pro Vorgang ergibt sich so eine Entlastung von 47 Minuten. Zusätzlich können bei der Online-Außerbetriebsetzung jährlich Fahrtkosten in Höhe von 10,4 Millionen Euro und bei der Online-Wiederzulassung Fahrtkosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro eingespart werden. Dies entspricht einer Entlastung von rund 3 Euro pro Wegstrecke, wenn für den einfachen Weg eine durchschnittliche Strecke von 10 Kilometern und Kosten von rund 30 Cent pro Kilometer angenommen werden (vgl. AB-V6 und WZ-V3). Laufende Entlastung für die Bürger durch die Online- Vorgänge Außerbetriebsetzung Wiederzulassung Bürger gesamt -2,5 Mio. Std. -0,3 Mio. Std. Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeit (nicht monetarisiert) -2,5 Mio. Std. -0,3 Mio. Std. Fahrtkosten (einfache Strecke) -10,4 Mio. -1,1 Mio. Quelle: Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Ex-ante-Schätzung des Vollzugsaufwandes für die Online- Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung TABELLE 6: LAUFENDE ENTLASTUNG FÜR DIE BÜRGER DURCH DIE ONLINE-VORGÄNGE 24 Gemäß dem Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regelungsvorhaben der Bundesregierung werden zeitliche Entlastungen für Bürgen nicht monetarisiert, Statistisches Bundesamt, Juni /92 -

85 8.3 Wirtschaft Die Wirtschaft wird bei Einführung der Online-Vorgänge pro Jahr durch den Wegfall der Wege-, Warte- und Bearbeitungszeit um insgesamt rund 61 Millionen Euro entlastet (nach Abzug sämtlicher Belastungen). Aufwand und Entlastung für die gewerblichen Fahrzeugnutzer und die Überwachungsorganisationen ergeben sich im Einzelnen wie folgt: Einmaliger Aufwand Den Überwachungsorganisationen entsteht durch die Online-Wiederzulassung einmaliger Umstellungsaufwand von rund 1,4 Millionen Euro für die Implementierung der Schnittstellen zum Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes und die Anpassungen der Infrastruktur. Laufender Aufwand und Entlastung Bei gewerblichen Nutzern entstehen die gleichen Zeitabläufe wie bei den Bürgern. Zur Monetarisierung wird ein Lohnsatz gemäß dem Leitfaden zur Ermittlung des Erfüllungsaufwandes für die erhobenen Zeitaufwände angesetzt. 25 Die Wirtschaft beauftragt zudem häufig Zulassungsdienstleister mit der Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Diese Vorgänge werden bei der Kostenbetrachtung für die Wirtschaft nicht berücksichtigt, da es sich hier um ein Geschäftsfeld von Dienstleistern handelt. Insgesamt ergibt sich für 2,3 Millionen gewerbliche Online-Außerbetriebsetzungen bei einem Lohnsatz von 33,50 Euro pro Stunde eine Entlastung von rund 62,3 Millionen Euro pro Jahr. Diese Entlastung setzt sich zusammen aus 55,5 Millionen Euro pro Jahr durch wegfallende Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeiten und 6,8 Millionen Euro durch entfallende Fahrtkosten (vgl. AB-V6). Pro Vorgang ergibt sich so eine Entlastung von etwa 24,35 Euro, die sich aus 44 Minuten Zeitersparnis und rund 3 Euro gesparten Fahrtkosten zusammen setzen. Durch die rund gewerblichen Online-Wiederzulassungen entsteht eine Entlastung von insgesamt 2,8 Millionen Euro pro Jahr. Diese resultiert aus etwa 2,5 Millionen Euro für wegfallende Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeiten sowie rund Euro für entfallende Fahrtkosten. Entsprechend ergibt sich pro Vorgang eine Entlastung von 26,01 Euro die sich aus 47 Minuten Zeitersparnis und rund 3 Euro gesparten Fahrtkosten zusammen setzen (vgl. WZ-V3). Den Überwachungsorganisationen entstehen durch die Online-Wiederzulassung laufende Kosten in Höhe von 3,8 Millionen Euro pro Jahr. Diese beinhalten im Wesentlichen Kosten für die mobile Datenübertragung zur unverzüglichen Übermittlung des aktuellen Datums der Hauptuntersuchung an das Kraftfahrt-Bundesamt. 25 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes in Regierungsvorhaben der Bundesregierung (Juni 2011)- - 76/92 -

86 Laufender Mehraufwand und Entlastung für die Wirtschaft durch die Online-Vorgänge Außerbetriebsetzung Wiederzulassung Wirtschaft (gewerbliche Nutzer) - 62,3 Mio. - 2,8 Mio. Entfallene Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeit in Stunden (nicht monetarisiert) Entfallene Bearbeitungs-, Wege- und Wartezeit in Euro (monetarisiert) -1,7 Mio. Std Std. -55,5 Mio. -2,5 Mio. Fahrtkosten (einfache Strecke) -6,8 Mio. -0,3 Mio. Überwachungsorganisationen ,8 Mio. Laufende Sachkosten durch Übermittlung des Datums der Hauptuntersuchung -- 3,8 Mio. Wirtschaft gesamt -62,3 Mio. + 1,0 Mio. Quelle: Schätzung des Statistischen Bundesamtes im Rahmen der Ex-ante-Schätzung des Vollzugsaufwandes für die Online- Vorgänge Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung TABELLE 7: LAUFENDER MEHRAUFWAND UND ENTLASTUNG FÜR DIE WIRTSCHAFT DURCH DIE ONLINE- VORGÄNGE - 77/92 -

87 Anlagen - 78/92 -

88 A1 Auszug aus dem Aktionsplan Deutschland-Online in der Fassung vom 24. Oktober 2011 zu Kfz-Wesen 26 Ziel des Vorhabens Kfz-Wesen ist es, die Registrierungsprozesse von Fahrzeugen unter konsequenter Nutzung der Möglichkeiten von E-Government und dem Potenzial des zwischenzeitlich durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingerichteten Kfz- Onlineregisters weiter zu optimieren. Für Individualkunden und Wirtschaft (Bürger) soll damit die Option eröffnet werden, die Fahrzeugregistrierungsprozesse (An-, Ab- und Ummeldung) möglichst durchgängig online ausführen zu können. Neben dem wahrnehmbaren Nutzen für die Bürger sollen die interne Verwaltungseffizienz und Kostenstruktur sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Dazu dient auch die sinnvolle und intelligente Veränderung der Arbeitsabläufe. Der 2009 fertig gestellte Online-Verbund Zulassungsbehörden/KBA und die bereits 2008 durch das BMVBS in Zusammenarbeit mit den Versicherern geschaffene elektronische Versicherungsbestätigung waren insoweit bereits Schritte in diese Richtung. Stufenweise sollen über eine Analyse der Prozesse, Änderungen und Pilotprojekte möglichst medienbruchfreie Verfahren entwickelt werden, die die Online- Prozesse bei der Fahrzeugregistrierung auch auf die Nutzung durch die Bürger ausweiten. Für den hierfür erforderlichen Datenaustausch wird ein neuer XÖV-Standard XKfz entwickelt. Bis Ende 2012 sollen in Stufe 1 die Zulassungsabläufe so durch Informationstechnik unterstützt werden, dass es dem Bürger möglich wird, sein Fahrzeug über das Internet ohne Gang zur Zulassungsstelle an-, um- oder abzumelden. Auf Basis der gemeinsam von BMVBS und Hamburg durchgeführten Evaluierung der Piloten liegen fachliche und rechtliche Erfahrungen zur Stufe 1 vor. Die Erfahrungen der Piloten sind hinsichtlich des möglichen Bürokratieabbaus seitens des BMVBS und des Statistischen Bundesamtes den Ländern mit der Empfehlung zur Verfügung gestellt worden, sie vor Ort anzuwenden, soweit die örtlichen Gegebenheiten dies erlauben. Sie sollen mit Blick auf ihr Potential für weitere Schritte zur online-zulassung außerdem als Empfehlungen für weitere Zulassungsbehörden seitens Hamburgs dargestellt werden. Das Vorhaben soll bis Ende 2012 ein Verfahrenskonzept für Teile der Stufe 2 entwickeln und sich dabei maximal auf die Vorgänge Online-Außerbetriebsetzung und Online-Wiederzulassung konzentrieren. Die Ergebnisse sind Ende 2012 über den IT-Planungsrat an die CdS-Konferenz als Auftraggeber zu übergeben. Dies beinhaltet die für den Gesetzgeber umsetzungsreif beschriebenen Vorgänge, die Dokumentation zu den geleisteten Projektarbeiten, den Abschlussbericht mit den Erfahrungen der Piloten und das Konzept zu XKfz. 26 Aktionsplan Deutschland-Online vom 24. Oktober 2011, abrufbar unter IT-Planungsrat/ Aktionsplan, Stand: /92 -

89 A2 Fallzahlen der Zulassungsvorgänge Die Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts umfassen alle nach der Fahrzeug- Zulassungsverordnung in Deutschland zugelassenen beziehungsweise allen Fahrzeuge, denen ein Kennzeichen zugeteilt wurde. Danach waren in 2010 rund 57 Millionen Fahrzeuge im Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt-Bundesamt verzeichnet. Im Laufe des Jahres 2010 wurden rund 24,86 Millionen Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen durchgeführt, von denen die Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung mehr als ein Drittel ausmachten. Fallzahlen 2010 (Eigene Hochrechnung auf Datenbasis KBA) Absolut Prozentual Zulassungsbehörden unterteilt nach Hauptstellen 423 Nebenstellen 272 Fahrzeugbestand unterteilt nach* 56,96 Mio. 100 % Fahrzeuge mit zwei Kennzeichenschildern 46,71 Mio. 82,0 % Fahrzeuge mit einem Kennzeichenschild (Anhänger, Krafträder) 10,25 Mio. 18,0 % *Schätzung Statistisches Bundesamt Zulassungsvorgänge gesamt unterteilt nach 24,86 Mio. 100 % Vorgänge mit Ausgabe Stempelplaketten und ZB I (bei allen Anmeldungsvorgängen sowie Umschreibung innerhalb mit Halterwechsel und Umschreibung außerhalb) Vorgänge ohne Ausgabe Stempelplaketten und ZB I (bei Umschreibung innerhalb ohne Halterwechsel und Außerbetriebsetzung) 13,09 Mio. 52,6 % 11,77 Mio. 47,4 % Anmeldungen unterteilt nach 4,60 Mio. 18,5 % Neuzulassungen 3,71 Mio. 14,9 % Wiederzulassungen 0,60 Mio. 2,4 % Erstzulassungen eines Gebrauchtfahrzeugs 0,29 Mio. 1,2 % Ummeldungen unterteilt nach 11,56 Mio. 46,5 % Umschreibung innerhalb mit Halterwechsel 2,88 Mio. 11,6 % Umschreibung innerhalb ohne Halterwechsel (Änderungen wie Adresse, Name, technische Fahrzeugdaten) 3,08 Mio. 12,4 % Umschreibung außerhalb mit und ohne Halterwechsel 5,60 Mio. 23 % Abmeldungen (Außerbetriebsetzungen) 8,69 Mio. 35,0 % - 80/92 -

90 A3 Darstellung der Online-Plattform aus Bürgerperspektive Online-Angebot der Zulassungsbehörde - 81/92 -

91 3.1 Online-Außerbetriebsetzung Auswahl der Online-Außerbetriebsetzung - 82/92 -

92 Dateneingabe - 83/92 -

93 - 84/92 -

94 - 85/92 -

95 Bestätigung der Außerbetriebsetzung - 86/92 -

96 3.2 Online-Wiederzulassung Auswahl der Online-Wiederzulassung - 87/92 -

97 Identitätsnachweis - 88/92 -

98 Dateneingabe - 89/92 -

99 Bestätigung zur Beantragung der Wiederzulassung - 90/92 -

Handlungsanweisung. Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen

Handlungsanweisung. Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen Handlungsanweisung Internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen Bonn, November 2014 I. Einleitung Ab dem 01.01.2015 wird vom Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) ein zentral betriebenes Online- Portal eingerichtet,

Mehr

- ikfz - Umsetzung eines Projektes des Bundes in der kommunalen Praxis am Beispiel der Landeshauptstadt München -

- ikfz - Umsetzung eines Projektes des Bundes in der kommunalen Praxis am Beispiel der Landeshauptstadt München - - ikfz - Umsetzung eines Projektes des Bundes in der kommunalen Praxis am Beispiel der Landeshauptstadt München - Kurt Peichl, Landeshauptstadt München 1 Inhaltsübersicht 1) Auslöser 2) gesetzliche Änderungen

Mehr

Steuerungsprojekt Kfz-Wesen

Steuerungsprojekt Kfz-Wesen Steuerungsprojekt Kfz-Wesen Beschluss des IT-Planungsrats vom 25. Oktober 2012 Bericht der Freien und Hansestadt Hamburg zum Steuerungsprojekt Deutschland-Online Kfz-Wesen vom 12. September 2012 Finanzbehörde

Mehr

Barcodedatei importieren

Barcodedatei importieren Barcodedatei importieren Inhaltsverzeichnis 1 Schnittstelle Barcodedatei importieren... 2 1.1 Funktion... 2 1.2 Konfiguration... 2 1.2.1 Lizenz... 2 1.2.2 Einstellungen... 2 1.2.3 Vorarbeiten... 3 1.2.3.1

Mehr

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014)

Handbuch. NAFI Online-Spezial. Kunden- / Datenverwaltung. 1. Auflage. (Stand: 24.09.2014) Handbuch NAFI Online-Spezial 1. Auflage (Stand: 24.09.2014) Copyright 2016 by NAFI GmbH Unerlaubte Vervielfältigungen sind untersagt! Inhaltsangabe Einleitung... 3 Kundenauswahl... 3 Kunde hinzufügen...

Mehr

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden?

Pflegeberichtseintrag erfassen. Inhalt. Frage: Antwort: 1. Voraussetzungen. Wie können (Pflege-) Berichtseinträge mit Vivendi Mobil erfasst werden? Connext GmbH Balhorner Feld 11 D-33106 Paderborn FON +49 5251 771-150 FAX +49 5251 771-350 hotline@connext.de www.connext.de Pflegeberichtseintrag erfassen Produkt(e): Vivendi Mobil Kategorie: Allgemein

Mehr

Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch

Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch Scanning- Reservationslösung Gemeinden Benutzerhandbuch Scan Center Version 1.1-02.02.2009 1 von 15 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung der Applikation...3 1.1 Benutzerverwaltung...3 1.2 Importmodul...3

Mehr

Programmteil Bautagebuch

Programmteil Bautagebuch Programmteil Bautagebuch Version: 2.07 Datum: 24.05.2005 Modul: Bautagebuch / Regiebericht Programmaufruf: Stammdaten Grunddaten Lohnarten Stammdaten Mitarbeiter - Zusatz Belege Zeiterfassung Positionen

Mehr

Alltag mit dem Android Smartphone

Alltag mit dem Android Smartphone 2 Alltag mit dem Android Smartphone 5. Viele Nutzer von Google-Konten nutzen diese zwar für Mail und Kalender, aber noch nicht für Google+. Bei der Einrichtung auf dem Smartphone erscheint jetzt eine Frage,

Mehr

104 WebUntis -Dokumentation

104 WebUntis -Dokumentation 104 WebUntis -Dokumentation 4.1.9.2 Das elektronische Klassenbuch im Betrieb Lehrer Aufruf Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort am System an. Unter den aktuellen Tagesmeldungen erscheint

Mehr

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering.

Kontakte Dorfstrasse 143 CH - 8802 Kilchberg Telefon 01 / 716 10 00 Telefax 01 / 716 10 05 info@hp-engineering.com www.hp-engineering. Kontakte Kontakte Seite 1 Kontakte Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU DEN KONTAKTEN 4 2. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 3. STAMMDATEN FÜR DIE KONTAKTE 4 4. ARBEITEN

Mehr

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung

So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung So geht s Schritt-für-Schritt-Anleitung Software WISO Mein Verein Thema Fällige Rechnungen erzeugen und Verbuchung der Zahlungen (Beitragslauf) Version/Datum V 15.00.06.100 Zuerst sind die Voraussetzungen

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit

Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online. Stand: Dezember 2006. Schulmanagement weltweit Kurzanleitung zur Übermittlung der mündlichen Prüfungsergebnisse mit DSD-Online Stand: Dezember 2006 Schulmanagement weltweit Einleitung Ab sofort werden die Ergebnisse der mündlichen Prüfung in DSD-Online

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Kalender freigeben und andere Kalender aufrufen

Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Kalender freigeben und andere Kalender aufrufen Handbuch ECDL 2003 Professional Modul 3: Kommunikation Kalender freigeben und andere Kalender aufrufen Dateiname: ecdl_p3_02_03_documentation.doc Speicherdatum: 08.12.2004 ECDL 2003 Professional Modul

Mehr

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014

Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Hilfedatei der Oden$-Börse Stand Juni 2014 Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Die Anmeldung... 2 2.1 Die Erstregistrierung... 3 2.2 Die Mitgliedsnummer anfordern... 4 3. Die Funktionen für Nutzer... 5 3.1 Arbeiten

Mehr

Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung

Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung Fallbeispiel: Eintragen einer Behandlung Im ersten Beispiel gelernt, wie man einen Patienten aus der Datenbank aussucht oder falls er noch nicht in der Datenbank ist neu anlegt. Im dritten Beispiel haben

Mehr

ecaros2 - Accountmanager

ecaros2 - Accountmanager ecaros2 - Accountmanager procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Inhaltsverzeichnis 1 Aufruf des ecaros2-accountmanager...3 2 Bedienung Accountmanager...4 procar informatik AG 2 Stand: FS 09/2012 1 Aufruf

Mehr

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0.

Artenkataster. Hinweise zur Datenbereitstellung. Freie und Hansestadt Hamburg. IT Solutions GmbH. V e r s i o n 1. 0 0. V e r s i o n 1. 0 0 Stand Juni 2011 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt IT Solutions GmbH Artenkataster Auftraggeber Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung

Mehr

ZAHLUNGSAVIS. Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen

ZAHLUNGSAVIS. Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen DIBU GS/XP Finanzbuchhaltung Erweiterung ZAHLUNGSAVIS Im Zahlungsprogrammteil automatisch erstellen Seite - 1 - von 8 Seite(n) Stand März 2005-03-28 Technische Hinweise: Geänderte Programme FIZAHL1, FIZAHL2,

Mehr

Einführung von De-Mail im Land Bremen

Einführung von De-Mail im Land Bremen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die

Mehr

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien

Bedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um

Mehr

Inventur. Bemerkung. / Inventur

Inventur. Bemerkung. / Inventur Inventur Die beliebige Aufteilung des Artikelstamms nach Artikeln, Lieferanten, Warengruppen, Lagerorten, etc. ermöglicht es Ihnen, Ihre Inventur in mehreren Abschnitten durchzuführen. Bemerkung Zwischen

Mehr

Arbeiten mit der Adressverwaltung Version / Datum V 1.0 / 30.09.2009

Arbeiten mit der Adressverwaltung Version / Datum V 1.0 / 30.09.2009 Software WISO Mein Geld Thema Arbeiten mit der Adressverwaltung Version / Datum V 1.0 / 30.09.2009 Das vorliegende Dokument gibt Ihnen Tipps zum Arbeiten mit der Software WISO Mein Geld, respektive der

Mehr

Nutzer-Synchronisation mittels WebWeaver Desktop. Handreichung

Nutzer-Synchronisation mittels WebWeaver Desktop. Handreichung Nutzer-Synchronisation mittels WebWeaver Desktop Handreichung Allgemeine Hinweise Um die Synchronisation der Nutzerdaten durchzuführen, starten Sie WebWeaver Desktop bitte ausschließlich mit dem für Ihre

Mehr

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH

MORE Profile. Pass- und Lizenzverwaltungssystem. Stand: 19.02.2014 MORE Projects GmbH MORE Profile Pass- und Lizenzverwaltungssystem erstellt von: Thorsten Schumann erreichbar unter: thorsten.schumann@more-projects.de Stand: MORE Projects GmbH Einführung Die in More Profile integrierte

Mehr

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft.

Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens geprüft. Berlin, 16. Dezember 2014 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetzentwurf zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (NKR-Nr.

Mehr

1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden.

1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden. Der Serienversand Was kann man mit der Maske Serienversand machen? 1. Adressen für den Serienversand (Briefe Katalogdruck Werbung/Anfrage ) auswählen. Die Auswahl kann gespeichert werden. 2. Adressen auswählen,

Mehr

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3

Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 Handbuch Fischertechnik-Einzelteiltabelle V3.7.3 von Markus Mack Stand: Samstag, 17. April 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Systemvorraussetzungen...3 2. Installation und Start...3 3. Anpassen der Tabelle...3

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

7DVWH.HOOQHU. Kassensystem SANYO (X&D6RIWKapitel 42

7DVWH.HOOQHU. Kassensystem SANYO (X&D6RIWKapitel 42 7DVWH.HOOQHU Sie befinden sich im Dialog 5DXP%LOG Sie Tippen auf die Taste.HOOQHU Sie gelangen danach in den Dialog.HOOQHU/RJLQ. Alle Handlungen, die YRQ,KQHQ durchgeführt werden können sind schwarz dargestellt.

Mehr

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung

Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Vorbereitung auf die SEPA-Umstellung Um den SEPA-Beitragseinzug durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger Identifikationsnummer. Diese Gläubiger Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der

Mehr

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten

Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Präventionsforum+ Erfahrungsaustausch. HANDOUT GRUPPEN-ADMINISTRATOREN Anlage zum Endnutzer-Handbuch. Stand: 11.09.2014 Änderungen vorbehalten

Präventionsforum+ Erfahrungsaustausch. HANDOUT GRUPPEN-ADMINISTRATOREN Anlage zum Endnutzer-Handbuch. Stand: 11.09.2014 Änderungen vorbehalten Präventionsforum+ Erfahrungsaustausch HANDOUT GRUPPEN-ADMINISTRATOREN Anlage zum Endnutzer-Handbuch Stand: 11.09.2014 Änderungen vorbehalten Anlage zum Endnutzer-Handbuch Handout Gruppen-Administratoren

Mehr

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion

Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Auktionen erstellen und verwalten mit dem GV Büro System und der Justiz Auktion Workshop Software GmbH Siemensstr. 21 47533 Kleve 02821 / 731 20 02821 / 731 299 www.workshop-software.de Verfasser: SK info@workshop-software.de

Mehr

Kurzanleitung RACE APP

Kurzanleitung RACE APP Kurzanleitung RACE APP Inhalt Leistungsumfang... 1 Erst Registrierung... 2 Benutzung als Fahrer... 2 Benutzung als Veranstalter... 3 Benutzung als Administrator... 5 Leistungsumfang Bei dem RACE APP handelt

Mehr

Dokumentation IBIS Monitor

Dokumentation IBIS Monitor Dokumentation IBIS Monitor Seite 1 von 16 11.01.06 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. Installation und Programm starten 3. Programmkonfiguration 4. Aufzeichnung 4.1 Aufzeichnung mitschneiden 4.1.1 Inhalt

Mehr

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG

HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG it4sport GmbH HANDBUCH PHOENIX II - DOKUMENTENVERWALTUNG Stand 10.07.2014 Version 2.0 1. INHALTSVERZEICHNIS 2. Abbildungsverzeichnis... 3 3. Dokumentenumfang... 4 4. Dokumente anzeigen... 5 4.1 Dokumente

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird

STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird STRATO Mail Einrichtung Mozilla Thunderbird Einrichtung Ihrer E-Mail Adresse bei STRATO Willkommen bei STRATO! Wir freuen uns, Sie als Kunden begrüßen zu dürfen. Mit der folgenden Anleitung möchten wir

Mehr

Nutzung des Retain-Archivs

Nutzung des Retain-Archivs Nutzung des Retain-Archivs Das Archiv dient zur Langzeitspeicherung von Mail-Daten. Diese werden unveränderbar bis zu 10 Jahren aufbewahrt und dienen zur Entlastung des Online-Postfaches. Seite 1 Bitte

Mehr

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen

Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

Kurz-Anleitung Veranstaltungskalender AHG

Kurz-Anleitung Veranstaltungskalender AHG Babiel GmbH Moskauer Str. 27 40227 Düsseldorf www.babiel.com info@babiel.com Seite: 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 1.1 Neue Veranstaltungsansicht im Portal... 3 1.2 Neue Veranstaltungsübersicht

Mehr

Anforderungsanalyse: Tutor

Anforderungsanalyse: Tutor Anforderungsanalyse: Tutor cho,nma,jhed,amk,mmu 28. April 2008 Inhaltsverzeichnis 1 Use-Cases 2 1.1 Use-Case: Korrektur.............................. 3 1.1.1 Interaktionsfolge............................

Mehr

Antolin-Titel jetzt automatisch in WinBIAP kennzeichnen

Antolin-Titel jetzt automatisch in WinBIAP kennzeichnen & Antolin-Titel jetzt automatisch in WinBIAP kennzeichnen Immer mehr Schulen setzen das erfolgreiche Leseförderungsprojekt "Antolin" ein - und die Bibliotheken verzeichnen große Nachfrage nach den Kinderbüchern,

Mehr

Erstellen der Zuwendungsbestätigungen OPTIGEM Win-Finanz ab Version 5.1

Erstellen der Zuwendungsbestätigungen OPTIGEM Win-Finanz ab Version 5.1 Erstellen der Zuwendungsbestätigungen OPTIGEM Win-Finanz ab Version 5.1 Stand: 22.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 3 2. Rechtliche Grundlage 3 3. Vorbereitungsschritt (nur für Stiftungen): Zuwendungsart

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Produktschulung WinDachJournal

Produktschulung WinDachJournal Produktschulung WinDachJournal Codex GmbH Stand 2009 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 3 Starten des Programms... 4 Erfassen von Notizen in WinJournal... 6 Einfügen von vorgefertigten Objekten in WinJournal...

Mehr

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)

Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

LESS-FIBU EG-Buchungen 1

LESS-FIBU EG-Buchungen 1 LESS-FIBU EG-Buchungen 1 Modul EG-BUCHUNGEN Das FIBU-Modul EG-BUCHUNGEN ermöglicht es Ihnen, die speziellen Umsatzsteuerbuchungen bei innergemeinschaftlichem Erwerb sowie die Zusammenfassende Meldung für

Mehr

1 Die Bado Schleswig-Holstein

1 Die Bado Schleswig-Holstein Basisdokumentation Schleswig-Holstein Seite 1 1 Die Bado Schleswig-Holstein Für die Bado SH werden in Patfak Light folgende Bereiche verwendet: - Erfassung der Bado-SH Items (Betreuungsbezogene Daten/Diagnosen/Biografiedaten)

Mehr

Access 2010. Grundlagen für Anwender. Andrea Weikert 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, Juli 2012. inkl. zusätzlichem Übungsanhang ACC2010-UA

Access 2010. Grundlagen für Anwender. Andrea Weikert 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, Juli 2012. inkl. zusätzlichem Übungsanhang ACC2010-UA Andrea Weikert 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, Juli 2012 Access 2010 Grundlagen für Anwender inkl. zusätzlichem Übungsanhang ACC2010-UA 3 Access 2010 - Grundlagen für Anwender 3 Daten in Formularen bearbeiten

Mehr

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,

Mehr

BENUTZERHANDBUCH für. www.tennis69.at. Inhaltsverzeichnis. 1. Anmeldung. 2. Rangliste ansehen. 3. Platzreservierung. 4. Forderungen anzeigen

BENUTZERHANDBUCH für. www.tennis69.at. Inhaltsverzeichnis. 1. Anmeldung. 2. Rangliste ansehen. 3. Platzreservierung. 4. Forderungen anzeigen BENUTZERHANDBUCH für www.tennis69.at Inhaltsverzeichnis Einleitung 1. Anmeldung 2. Rangliste ansehen 3. Platzreservierung 4. Forderungen anzeigen 5. Forderung eintragen 6. Mitgliederliste 7. Meine Nachrichten

Mehr

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon

WinWerk. Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang 16 8307 Effretikon WinWerk Prozess 6a Rabatt gemäss Vorjahresverbrauch 8307 Effretikon Telefon: 052-740 11 11 Telefax: 052-740 11 71 E-Mail info@kmuratgeber.ch Internet: www.winwerk.ch Inhaltsverzeichnis 1 Ablauf der Rabattverarbeitung...

Mehr

PHP - Projekt Personalverwaltung. Erstellt von James Schüpbach

PHP - Projekt Personalverwaltung. Erstellt von James Schüpbach - Projekt Personalverwaltung Erstellt von Inhaltsverzeichnis 1Planung...3 1.1Datenbankstruktur...3 1.2Klassenkonzept...4 2Realisierung...5 2.1Verwendete Techniken...5 2.2Vorgehensweise...5 2.3Probleme...6

Mehr

Projektzeit erfassen. Allgemeines. Projektzeit erfassen - Maske. Erklärung der Tabellenspalten. In Arbeit!

Projektzeit erfassen. Allgemeines. Projektzeit erfassen - Maske. Erklärung der Tabellenspalten. In Arbeit! Projektzeit erfassen Allgemeines In Arbeit! Projektzeit erfassen - Maske Im Folgenden sehen Sie die Projektzeit erfassen - Maske eines Mitarbeiters (Renner Rudi) direkt nach dem Aufruf des Menüpunktes.

Mehr

Version: System: DFBnet Lizenz 5.20

Version: System: DFBnet Lizenz 5.20 Version: System: DFBnet Lizenz 5.20 Speicherpfad/Dokument: 141121_FGM DFBnet Lizenz 5.20.docx Erstellt: Letzte Änderung: Geprüft: Freigabe: Datum: 21.11.2014 28.11.2014 28.11.2014 28.11.2014 Version: V1.0

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden

Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden Einzel-E-Mails und unpersönliche Massen-Mails versenden Copyright 2012 cobra computer s brainware GmbH cobra Adress PLUS ist eingetragenes Warenzeichen der cobra computer s brainware GmbH. Andere Begriffe

Mehr

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen.

2. Im Admin Bereich drücken Sie bitte auf den roten Button Webseite bearbeiten, sodass Sie in den Bearbeitungsbereich Ihrer Homepage gelangen. Bildergalerie einfügen Wenn Sie eine Vielzahl an Bildern zu einem Thema auf Ihre Homepage stellen möchten, steht Ihnen bei Schmetterling Quadra das Modul Bildergalerie zur Verfügung. Ihre Kunden können

Mehr

Freischaltung eines neuen VR-NetKeys mit SecureGo

Freischaltung eines neuen VR-NetKeys mit SecureGo Sie haben Ihren VR-NetKey erhalten und müssen nun die Registrierung der VR-SecureGo App vornehmen, d.h. die VR-SecureGo App auf dem Smartphone installieren, BLZ + VR-NetKey eingeben und anschließend ein

Mehr

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche

etutor Benutzerhandbuch XQuery Benutzerhandbuch Georg Nitsche etutor Benutzerhandbuch Benutzerhandbuch XQuery Georg Nitsche Version 1.0 Stand März 2006 Versionsverlauf: Version Autor Datum Änderungen 1.0 gn 06.03.2006 Fertigstellung der ersten Version Inhaltsverzeichnis:

Mehr

Laufende Auswertung von Feedback-Fragebögen... 2. Eine Vorlage zur Auswertung eines Fragebogens und die Präsentation erstellen...

Laufende Auswertung von Feedback-Fragebögen... 2. Eine Vorlage zur Auswertung eines Fragebogens und die Präsentation erstellen... Inhaltsverzeichnis Laufende Auswertung von Feedback-Fragebögen... 2 Eine Vorlage zur Auswertung eines Fragebogens und die Präsentation erstellen... 2 Namen verwalten... 4 Dr. Viola Vockrodt-Scholz edvdidaktik.de

Mehr

Leitfaden zu VR-Profi cash

Leitfaden zu VR-Profi cash Single Euro Payment Area (SEPA)-Umstellung Leitfaden zu VR-Profi cash Wichtiger Hinweis Bitte beachten Sie, dass die btacs GmbH alle Leitfäden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt hat, und diese der

Mehr

Nutzungsbroschüre für Vereine

Nutzungsbroschüre für Vereine Nutzungsbroschüre für Vereine Inhaltsangabe 1. Login Seite 2-3 2. Neuen Account anlegen Seite 3 3. Vereinsverwaltung Benutzeroberfläche Seite 4 3.1 Passwort ändern Seite 4-5 3.2 Stellenausschreibungen

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft

Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft -1- Umgang mit Schaubildern am Beispiel Deutschland surft Im Folgenden wird am Beispiel des Schaubildes Deutschland surft eine Lesestrategie vorgestellt. Die Checkliste zur Vorgehensweise kann im Unterricht

Mehr

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen

Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Handbuch ECDL 2003 Basic Modul 6: Präsentation Diagramm auf einer Folie erstellen Dateiname: ecdl6_05_01_documentation_standard.doc Speicherdatum: 14.02.2005 ECDL 2003 Basic Modul 6 Präsentation - Diagramm

Mehr

Anleitung zum Erstellen eines Freihaltetermins

Anleitung zum Erstellen eines Freihaltetermins Anleitung zum Erstellen eines Freihaltetermins Im Folgenden wird das Anlegen eines Freihaltetermins im DFB-Net anhand zweier Beispiele Schritt für Schritt erklärt. Die Beispiele sind folgende: Meine Oma

Mehr

Dienst zur Rücksetzung des Kennworts im Self-Service SSPR. Dokument zur Unterstützung bei der Nutzung des SSPR- Portals

Dienst zur Rücksetzung des Kennworts im Self-Service SSPR. Dokument zur Unterstützung bei der Nutzung des SSPR- Portals Dienst zur Rücksetzung des Kennworts im Self-Service SSPR Dokument zur Unterstützung bei der Nutzung des SSPR- Portals Version Schulen Service de l informatique et des télécommunications SITel Amt für

Mehr

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen

Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Mandant in den einzelnen Anwendungen löschen Bereich: ALLGEMEIN - Info für Anwender Nr. 6056 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein 2. FIBU/ANLAG/ZAHLUNG/BILANZ/LOHN/BELEGTRANSFER 3. DMS 4. STEUERN 5. FRISTEN

Mehr

Handbuch für Gründer. Daniela Richter, Marco Habschick. Stand: 21.02.2013. Verbundpartner:

Handbuch für Gründer. Daniela Richter, Marco Habschick. Stand: 21.02.2013. Verbundpartner: Daniela Richter, Marco Habschick Stand: 21.02.2013 Verbundpartner: Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...3 2. Zugang zur Gründungswerkstatt...4 3. Login...5 4. Meine Werkstatt...6 5. Businessplan...7 5.1.

Mehr

ECDL Europäischer Computer Führerschein. Jan Götzelmann. 1. Ausgabe, Juni 2014 ISBN 978-3-86249-544-3

ECDL Europäischer Computer Führerschein. Jan Götzelmann. 1. Ausgabe, Juni 2014 ISBN 978-3-86249-544-3 ECDL Europäischer Computer Führerschein Jan Götzelmann 1. Ausgabe, Juni 2014 Modul Präsentation Advanced (mit Windows 8.1 und PowerPoint 2013) Syllabus 2.0 ISBN 978-3-86249-544-3 ECDLAM6-13-2 3 ECDL -

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Anleitung für die Erfassung der Daten für die Berichtspflichten Strom nach 52 EnWG über das Verfahren Webanwendung

Anleitung für die Erfassung der Daten für die Berichtspflichten Strom nach 52 EnWG über das Verfahren Webanwendung Anleitung für die Erfassung der Daten für die Berichtspflichten Strom nach 52 EnWG über das Verfahren Webanwendung Einführung Im Folgenden wird die Erfassung der Daten für die Berichtspflichten nach 52

Mehr

Aktions-Tool. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen

Aktions-Tool. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen. Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen Aktions-Tool Online-Verwaltung für Einrichtungen & Unternehmen Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Willkommen beim Veranstaltungs-Tool des Boys Day Kapitel 2 Online-Verwaltung für Einrichtungen und Organisationen

Mehr

Bedienungsanleitung App MHG mobil PRO Stand 05.04.2016

Bedienungsanleitung App MHG mobil PRO Stand 05.04.2016 Bedienungsanleitung App MHG mobil PRO Stand 05.04.2016 1 Einleitung Die App MHG mobil Pro wurde entwickelt, um Ihnen als Fachhandwerker für MHG-Heizgeräte einen komfortablen Zugriff auch auf tiefergehende

Mehr

KNV Gutschein-Service. 'Business Client' Juni 2015. Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart und Köln

KNV Gutschein-Service. 'Business Client' Juni 2015. Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart und Köln KNV Gutschein-Service 'Business Client' Juni 2015 Koch, Neff & Volckmar GmbH, Stuttgart und Köln Geschäftsführer: Uwe Ratajczak Geschäftsführende Gesellschafter: Frank Thurmann, Oliver Voerster Sitz Stuttgart,

Mehr

CC Modul Leadpark. 1. Setup 1.1 Providerdaten 1.2 Einstellungen 1.3 Qualifizierungsstati 1.4 Reklamationsstati 1.5 Design 1.

CC Modul Leadpark. 1. Setup 1.1 Providerdaten 1.2 Einstellungen 1.3 Qualifizierungsstati 1.4 Reklamationsstati 1.5 Design 1. CC Modul Leadpark 1. Setup 1.1 Providerdaten 1.2 Einstellungen 1.3 Qualifizierungsstati 1.4 Reklamationsstati 1.5 Design 1.6 Dateien 2. Mein Account 2.1 Shortcutmenü 2.2 Passwort 2.3 E-Mail 2.4 Daten 3.

Mehr

Anleitung für die Formularbearbeitung

Anleitung für die Formularbearbeitung 1 Allgemeines Anleitung für die Formularbearbeitung Die hier hinterlegten Formulare sind mit der Version Adobe Acrobat 7.0 erstellt worden und im Adobe-PDF Format angelegt. Damit alle hinterlegten Funktionen

Mehr

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü.

MdtTax Programm. Programm Dokumentation. Datenbank Schnittstelle. Das Hauptmenü. Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Programm Die Bedienung des Programms geht über das Hauptmenü. Datenbank Schnittstelle Die Datenbank wir über die Datenbank- Schnittstelle von Office angesprochen. Von Office 2000-2003 gab es die Datenbank

Mehr

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen

Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Transaktionsempfehlungen im ebase Online nutzen Anleitung ebase Inhalt 1. Einführung und Voraussetzungen 2. Transaktionsempfehlung für einen Kunden erstellen 3. Möglichkeiten des Kunden 4. Verwaltung von

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung)

Erster Schritt: Antrag um Passwort (s. www.ifb.co.at Rubrik -> techn. Richtlinien/Antrag für Zugangsberechtigung) Benutzeranleitung Sehr geehrte Mitglieder und Experten! Diese Benutzeranleitung erklärt die Handhabung und Navigation zu den spezifischen Arbeitsgruppen unter der Rubrik Technische Richtlinien auf der

Mehr

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform.

Leitfaden. zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. Leitfaden zur Registrierung und Beschaffung einer elektronischen Signatur für die IKK classic Ausschreibungsplattform. 0 Inhalt 1 INTERNETADRESSE DER AUSSCHREIBUNGSPLATTFORM...2 2 REGISTRIERUNG...3 3 DIGITALE

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Die mobiletan im Hypo Internetbanking

Die mobiletan im Hypo Internetbanking Anleitung Die mobiletan im Hypo Internetbanking HYPO ALPE-ADRIA-BANK AG European Payments Version 1.0 29. Juni 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 3 2 Einrichten 3 3 Zeichnen mit der mobiletan 5 4

Mehr

4..1 Übersicht und Verwendung Mit der PMW stellt die SAP seit Release 4.6 ein generisches Werkzeug zur Verfügung, welches mittel- und langfristig die über 60 formatspezifischen RFFO*-Reports ablösen wird.

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Eingangsseite Umwelt-online

Eingangsseite Umwelt-online Mit dem Erwerb einer Lizenz haben Sie die Möglichkeit, sich ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Kataster zu erstellen. Die Funktionen dieses Rechtskataster wird nachstehend erläutert. Eingangsseite Umwelt-online

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

teamsync Kurzanleitung

teamsync Kurzanleitung 1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

2015 conject all rights reserved

2015 conject all rights reserved 2015 conject all rights reserved Inhaltsverzeichnis 1 Zugang zu Ausschreibungen...3 1.1 Erstmaliger Zugang... 3 1.2 Erneuter Zugriff auf Ihre Ausschreibungen... 5 2 Zugriff auf Ausschreibungsunterlagen...5

Mehr

Um eine Person in Magnolia zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor:

Um eine Person in Magnolia zu erfassen, gehen Sie wie folgt vor: Personendaten verwalten mit Magnolia Sie können ganz einfach und schnell alle Personendaten, die Sie auf Ihrer Webseite publizieren möchten, mit Magnolia verwalten. In der Applikation Adressbuch können

Mehr

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.

Du hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten. Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen

Mehr