STELLUNGNAHME 16/2554 A01. Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 04. Februar Cannabis legalisieren - Anhörung A
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- Andreas Adler
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1 Landtag Nordrhein-Westfalen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales per an 16 STELLUNGNAHME 16/2554 DEUTSCHER HANF VERBAND Inh.: Georg Wurth Rykestr Berlin Tel: +49-(0)30/ Mail: A01 Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 04. Februar Cannabis legalisieren - Anhörung A Vorbemerkung Aktueller politischer, fachlicher und gesellschaftlicher Trend Allgemeine Anmerkungen zum Antrag der Piraten Detaillierte Anmerkungen und Vorschläge zur Liberalisierung der Cannabispolitik Vorbemerkung Dass sich der Deutsche Hanfverband für eine Liberalisierung bezüglich Cannabis ausspricht und ich den Antrag der Piraten begrüße, wird Sie nicht überraschen. Ich hoffe dennoch auf Ihre Aufmerksamkeit für unsere Anmerkungen und Vorschläge im Detail. Das Thema Cannabis als Medizin wird im Antrag nur kurz in der Begründung gestreift, ist aber nicht Teil der konkreten Forderungen. Deshalb werde ich hier nicht darauf eingehen, obwohl auch in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf besteht. Aktueller politischer und fachlicher Trend Seit der Legalisierung von Cannabis in Uruguay und mehreren US-Bundesstaaten können die internationalen Verträge nicht mehr als Hinderungsgrund für Reformen herhalten. Die Legalisierung in den USA wird schnell weiter voranschreiten. Darauf weisen eindeutige Meinungsumfragen und weitere bereits geplante Legalisierungsinitiativen hin. Ich nehme an, dass Cannabis innerhalb der nächsten zehn Jahre in den gesamten USA legal sein wird. Weitere Länder werden sich weltweit anschließen. Auch in Europa gibt es diverse fortschrittliche Ansätze. Die Coffeeshops in den Niederlanden, die vollständige Entkriminalisierung der Konsumenten in Portugal sowie Cannabis-Anbau-Vereine in Spanien und Belgien sind zum Teil schon lange Realität. Niederländische Kommunen bemühen sich um eine Regulierung des Cannabisanbaus zur
2 Versorgung der Coffeeshops, Kopenhagen und einige Schweizer Städte bemühen sich ebenso wie Stadtbezirke in Berlin, Frankfurt und Köln um die Genehmigung eines Modellprojektes zur Erprobung legaler Cannabisabgabe. Sehr eindeutig ist auch der Trend bei Fachleuten der unterschiedlichsten Disziplinen in Deutschland, die sich mit dem Thema Drogen und Drogenpolitik beschäftigen. So werden Sie vermutlich keinen einzigen Sachverständigen mehr finden, der in der Summe aller Risikofaktoren Cannabis für gefährlicher hält als Alkohol. Fakt ist: Es gibt keine medizinische Begründung für die Tatsache, dass Cannabis verboten ist und Alkohol nicht. Bei einer Anhörung im Bundestag am 5. November 2014 hat sich eine große Mehrheit der Sachverständigen der Forderung von über 100 Strafrechtsprofessoren angeschlossen, die repressive Drogenpolitik grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Selbst die regelmäßig von CDU/CSU eingeladenen härtesten Cannabis-Kritiker und Repressionsbefürworter schlagen mittlerweile eine weitergehende Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten vor. So sagte Professor Rainer Thomasius in einem Interview: Bisher regelt der 31a, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen geringer Mengen einstellen kann. Aus dieser Kann- könnte eine Muss -Regelung werden, das würde Polizei und Gerichte entlasten und erwachsene Konsumenten entkriminalisieren. Konkret unterstützte er in seiner Stellungnahme zur Anhörung die Forderung von Staatsanwalt Jörn Patzak. Dieser schlug in seiner Stellungnahme eine Änderung des 31a BtMG vor: Von der Verfolgung soll abgesehen werden, wenn sich die Tat auf bis zu 6 Gramm Haschisch oder Marihuana oder 1 bis 3 Cannabispflanzen (sic!), die ausschließlich dem Eigenkonsum dienen, bezieht, es sei denn die Tat wurde von einer Jugendlichen/einem Jugendlichen oder einer Heranwachsenden/einem Heranwachsenden, auf die/den Jugendstrafrecht Anwendung findet, begangen, könnte Anlass zur Nachahmung geben, wurde in Schulen, Jugendheimen, Kasernen, Justizvollzugsanstalten oder ähnlichen Einrichtungen begangen oder lässt nachteilige Auswirkungen auf die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs befürchten. Das sind wohlgemerkt die Vorschläge der Sachverständigen vom anderen Ende des drogenpolitischen Spektrums. Die meisten Experten machen deutlich weitergehendere Vorschläge, so auch immer mehr Vertreter der Polizei wie der Bund Deutscher Kriminalbeamter oder der Vorsitzende der deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, der in einem RTL-Interview gefordert hat, den Besitz geringer Cannabis-Mengen gar nicht mehr zur Anzeige zu bringen, um der Polizei viel sinnlose Arbeit zu ersparen. Fakt ist: Der Ansatz, in der Cannabispolitik einfach so weiterzumachen wie bisher, ist in Fachkreisen mittlerweile eine äußerst exotische Position.
3 Allgemeine Anmerkungen zum Antrag der Piraten Ich teile die Einschätzung der Piraten, dass Cannabiskonsumenten auch in NRW mit hohem Verfolgungsdruck konfrontiert werden. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Polizei und erhebliche Folgen für die Betroffenen. Auch aus NRW erreichen uns Berichte von Schikanen und m.e. überzogenen Repressalien gegen Cannabiskonsumenten. Als ein Beispiel von vielen sei hier genannt, dass in Viersen offenbar systematisch Strafanzeigen gegen Besucher von niederländischen Coffeeshops geschrieben wurden, auch wenn diese gar nicht im Besitz von Cannabisprodukten waren allein wegen des Besitzes einer Coffeeshop-Kundenkarte und der Annahme, dass die Betroffenen in Holland wahrscheinlich Cannabis besessen hatten. Das Bundesland galt bis etwa zur Jahrtausendwende als drogenpolitisch einigermaßen liberal und fortschrittlich. Abgesehen davon, dass die geringe Menge Cannabis, bis zu der die Strafverfahren eingestellt werden können, mit 10 Gramm etwas über dem Bundesdurchschnitt liegt, ist davon nicht mehr viel übrig geblieben. Die Herabsetzung dieser Grenze durch die Rüttgers-Regierung wurde zwar zurückgenommen, nicht aber andere Verschärfungen der Einstellungsregelungen oder die bundesweit einmalige Anzeige-Pflicht für Schulleiter. Die Cannabispolitik ist dadurch heute in NRW, im Jahr 2015 unter Rot/Grün, härter als unter Rot/Grün Ende der 90er Jahre und die Zahl der Strafverfahren und damit auch der Verfolgungsaufwand der Polizei ist seitdem gestiegen. Ich möchte die Landesregierung ermuntern, wieder innovativer an das Thema heranzugehen, nicht einfach weiterzumachen wie bisher und die Hinweise von Experten sowie den Diskussionsbedarf in der Bevölkerung nicht zu ignorieren. Cannabiskonsumenten finden sich heute in allen gesellschaftlichen Schichten und Altersgruppen. Mehrere Millionen Bürger, Steuerzahler und Wähler haben in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert und werden von Strafverfolgung bedroht. In Deutschland gab es in den letzten Jahren regelmäßig etwa Strafverfahren wegen konsumbezogener Cannabisdelikte (ohne Handel!), dabei wurden Betroffene stigmatisiert, in Polizeicomputern gespeichert, bestraft. Nicht selten haben solche Vorfälle auch berufliche Konsequenzen. Dieses Vorgehen wird von praktisch allen Betroffenen sowie ihren Freunden und Angehörigen als große und nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit empfunden. Ansonsten teile ich die Argumente der Piraten und fasse die wichtigsten kurz zusammen: - Jahrzehnte der Hanf-Prohibition haben keine messbare Reduzierung des Cannabiskonsums oder der damit verbundenen Probleme gebracht. Umgekehrt weisen Daten und Studien darauf hin, dass eine Legalisierung nicht automatisch und dauerhaft zu einem höheren Konsum führen würde. Die Niederlande, wo jeder Erwachsene einfach Cannabis in Coffeeshops kaufen kann, liegen beim Konsum im europäischen Mittelfeld. Das Verbot hat sein Ziel also nicht erreicht. Stattdessen führt es zu Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten hohem Aufwand für die Polizei mit der Folge von Kapazitätsengpässen in anderen Bereichen Förderung von kriminellen und mafiösen Strukturen negativen wirtschaftlichen Einflüssen durch die Generierung von Schwarzgeld in Milliardenhöhe Ausgaben für Strafverfolgung in Milliardenhöhe, die im Bereich von Prävention und Hilfe fehlen Steuerausfällen in Milliardenhöhe fehlenden Produktinformationen wie die Höhe des Wirkstoffgehalts
4 fehlender Produktüberwachung und damit zu gesundheitsschädlichen Streckmitteln, Schimmel-, Dünger-, Pestizid- und Fungizidrückständen in der Ware mit entsprechenden Konsequenzen für die Gesundheit der Konsumenten Tabuisierung des Cannabiskonsums, wodurch Präventions- und Behandlungsmaßnahmen erschwert werden Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft, weil sich in einigen Jahren große und finanzstarke amerikanische und andere Firmen gebildet haben werden, die dann auf die Übernahme des deutschen Marktes vorbereitet sind, wenn wir zu den letzten gehören, die den Schwarzmarkt in geregelte Strukturen überführen. Im Übrigen teile ich auch den Vorschlag der Piraten, die Legalisierung in ein Gesamtkonzept incl. Prävention und Behandlung einzubetten. Cannabis ist wie alle Genussmittel keine harmlose Substanz und ein Teil der Konsumenten entwickelt einen problematischen Konsum. Daran ändert weder das Verbot noch die Legalisierung grundsätzlich etwas. Dieser Ansatz erfordert vielschichtige Maßnahmen, die von der unrealistischen Vorstellung einer Cannabisabstinenten Gesellschaft abrücken und mehr in den Vordergrund rücken, wann, wie, wo und warum konsumiert wird. Ähnlich wie bei Alkohol sollte bei PR-Kampagnen und im Schulunterricht die Botschaft gelten: Weniger ist mehr, früher Einstieg ist riskant, Don t smoke and drive etc. Detaillierte Anmerkungen und Vorschläge zur Liberalisierung der Cannabispolitik Bei der Entkriminalisierung der Konsumenten kommt es weniger auf die konkrete Grammzahl der geringen Menge an, sondern eher auf die genaue rechtliche Umsetzung. Eine Heraufsetzung der Grenze in NRW als ersten Schritt finde ich zwar sinnvoll, aber bei entsprechenden Initiativen auf Bundesebene sollte eine bundesweit einheitliche Implementierung dieser Grenze im BtMG angestrebt werden, nach der der Besitz (Erwerb, Einfuhr..) einer konkret definierten geringen Menge nicht mehr strafbar wäre bzw. deren Besitz keinen Straftatbestand mehr erfüllen würde. Nur so können Polizei und Staatsanwälte von sinnlosen Strafverfahren entlastet werden, die letztlich doch eingestellt werden. Nur so können Konsumenten vor den Folgen solcher Strafverfahren geschützt werden. Die Polizei müsste dann auch die entsprechenden Kleinmengen nicht mehr beschlagnahmen. Unbedingt mitgedacht werden sollte auch der Cannabis-Anbau zum Eigenkonsum. Immer wieder wird von Politikern behauptet, man wolle nicht die Konsumenten jagen, sondern die Handelsstrukturen zerschlagen und der organisierten Kriminalität den Boden entziehen. Vor diesem Hintergrund ist es besonders unverständlich, dass Konsumenten, die ihre Hanfblüten selbst zu Hause anbauen, besonders hart bestraft werden. Wer selbst anbaut, hat nach der Ernte logischerweise einen größeren Vorrat für die nächsten Monate. Schon deshalb ist das Risiko für Selbstversorger erheblich höher. Wer auch nur eine kleine Pflanze zieht, hat praktisch keine Chance, dass das Strafverfahren wegen geringer Menge eingestellt wird. Auch Haftstrafen wegen einiger Pflanzen sind keine Seltenheit. Dabei sind es gerade die Selbstversorger, die dem illegalen Schwarzmarkt Umsatz entziehen und damit auch den zum Teil zwielichtigen Händlern ihre Existenzgrundlage nehmen. Außerdem ist der Eigenanbau für viele Konsumenten die einzige Möglichkeit, sich vor den Streckmitteln zu schützen, die mittlerweile den Cannabis-Markt überschwemmen. Wer hart gegen den Anbau weniger Hanfpflanzen zum Eigenkonsum vorgeht, unterstützt den illegalen Schwarzmarkt.
5 Auch in den legalisierenden US-Staaten und in Uruguay wurde der Eigenanbau meist mit legalisiert mit entsprechenden Regelungen für die Erntemengen, die jemand besitzen darf. In den eigenen vier Wänden darf man dort mehr besitzen als auf der Straße. In diesem Zusammenhang sollte auch das Verbot von Hanfsamen aufgehoben werden. Hanfsamen sind in vielen Ländern der EU legal. Sie werden vor allem für den Anbau weniger Pflanzen zum Eigenanbau genutzt. Große Produzenten verwenden eher Stecklinge. Das Verbot von Hanfsamen richtet sich also vor allem gegen Konsumenten und sollte nicht aufrecht erhalten werden. Zusätzlich hat sich das Führerscheinrecht zu einer Art Ersatzstrafrecht entwickelt. Es geht nicht nur darum, wie bei Alkohol berauschte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch völlig nüchternen Fahrern den Führerschein zu entziehen, weil sie unwirksame THC-Restwerte im Blut haben oder weil sie regelmäßig Cannabis konsumieren, z.b. jedes Wochenende. Das ist eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Alkoholkonsumenten, die sich nur als Strafmaßnahme gegen Cannabiskonsumenten verstehen lässt. Das hat nichts mit Verkehrssicherheit zu tun. Nicht selten verlieren die Betroffenen ihre Arbeitsstellen, weil sie dort auf den Führerschein angewiesen sind. Neben Maßnahmen auf Bundesebene, wie die Einführung eines wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwertes und Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung haben hier auch die Bundesländer gewisse Möglichkeiten, die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten zu beenden, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden, etwa durch die Änderung der entsprechenden Ausführungsbestimmung, per Erlass an die Fahrerlaubnisbehörden und per Ausführungsbestimmung für die Polizei zur Meldepflicht. Um hier nicht zu sehr ins Detail zu gehen, biete ich gern an, bei Interesse eine ausführlichere Problemanalyse und konkrete Änderungsvorschläge nachzureichen. In Bezug auf die Forderung nach legalen Handelsstrukturen möchte ich neben der von den Piraten geforderten Bundesratsinitiative vorschlagen, dass das Land NRW ein wissenschaftliches Modellprojekt zur Cannabisabgabe erarbeitet und beim Bundesinstitut für Arzneimittel beantragt, wie es auch bei der Heroinvergabe erfolgreich war. Im Berliner Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg wird ein solcher Modellversuch derzeit konkret erarbeitet und in Frankfurt, Köln, Hamburg und anderen Städten wird darüber diskutiert. Auch Bundesländer können einen solchen Modellversuch beantragen. Ein solcher Versuch hätte den Vorteil, dass die Auswirkungen eines legalen Cannabishandels zunächst in kleinem Rahmen, räumlich und bezüglich der beteiligten Konsumenten begrenzt, untersucht werden könnten, um Erkenntnisse für das weitere Vorgehen zu gewinnen. Auch die entsprechende Initiative des Bezirksparlamentes Köln Innenstadt und möglicherweise weitere kommunale Initiativen sollten wohlwollend begleitet werden. Fazit: Die Verfolgung von Cannabiskonsumenten sollte so schnell und so konsequent wie möglich beendet werden. Gleichzeitig wird es höchste Zeit, dass wir uns Gedanken darüber machen, welche Rahmenbedingungen wir für den Handel mit Cannabis für sinnvoll halten. Der Schwarzmarkt ist jedenfalls nicht die optimale Lösung.
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