Reformoptionen der Pflegeversicherung im Lichte von Eigenverantwortung und Solidarität

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1 Reformoptionen der Pflegeversicherung im Lichte von Eigenverantwortung und Solidarität Vortrag auf dem WSI-Herbstforum 2005 Der Sozialstaat zwischen Eigenverantwortung und Solidarität am in Berlin

2 Inhalt I. Einleitung: Solidarität und Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite 1. Aktuelle Situation 2. Zukünftige Entwicklung III. Reformoptionen auf der Finanzierungsseite 1. Systemwechsel 2. Reformen innerhalb des Systems 3. Zwischenfazit IV. Bewertung der Reformoptionen vor dem Hintergrund von Solidarität

3 I. Solidarität und Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung (1/4) In der Pflegeversicherung erstmals: obligatorische Einbeziehung der (quasi) gesamten Bevölkerung in soziale Pflegeversicherung (SPV) und private Pflegepflichtversicherung (PPV). Private Pflegepflichtversicherung sozial überwölbt. In der sozialen Pflegeversicherung (nicht in der PPV): Finanzierung nach Leistungsfähigkeit - wenn auch mit den aus der GKV bekannten Schwächen (BBG, Familienmitversicherung). Pflegeversicherung bietet nur nicht-bedarfsdeckende Zuschüsse mit erheblicher Eigenbeteiligung.

4 I. Solidarität und Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung (2/4) Enger Pflegebedürftigkeitsbegriff (rein somatisch) führt zu einer Benachteiligung dementiell Erkrankter. Betraglich fixierte Leistungen, die seit Einführung der Pflegeversicherung nicht angepasst wurden, führen zu senkender Kaufkraft der Pflegeversicherungsleistungen. => steigende Zuzahlungen => steigende Sozialhilfeabhängigkeit. Wahlfreiheit zwischen Leistungen bei stationärer Pflege und häuslicher Pflege und hier zwischen Geldleistungen und Sachleistungen hohes Maß an Eigenverantwortung für Pflegebedürftige/Angehörige.

5 I. Solidarität und Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung (3/4)

6 I. Solidarität und Eigenverantwortung in der Pflegeversicherung (4/4) Monatliche Pflegesätze, SPV-Leistungen und Eigenanteile 2002 in (1) (2) (3) = (1) + (2) Pflegestufe Pfllegekosten Hotelkosten Pflegesatz (ohne Investitionsosten) (4) (5) = (1) - (4) SPV- Eigenanteil Leistungen für Pflegekosten (6) = (3) - (4) Eigenanteil Pflegesatz Stufe I Stufe II Stufe III Quelle: AOK-Statistik für Heimentgelte 2002.

7 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Aktuelle Situation (1/5) Nach zunächst hohen Überschüssen: jetzt Defizite Bilanz der gesetzlichen Pflegeversicherung in million Überschuss Liquidität

8 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Aktuelle Situation (2/5) (Steigende) Defizite der sozialen Pflegeversicherung: 1999: 30 Mio 2000: 130 Mio 2001: 60 Mio 2002: 380 Mio 2003: 690 Mio 2004: 820 Mio Ab 2005: Entlastung durch Kinder-Berücksichtigungsgesetz. Erwartete Höhe Mio.. Unterschreiten der Mindestreserve: womöglich schon für 2007 zu erwarten.

9 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Aktuelle Situation (3/5) 5,0 Jährliche Wachstumsraten von Einnahmen und Ausgaben 4,0 in % des Vorjahre 3,0 2,0 1,0 0,0-1, Jahr Ausgaben Einnahmen

10 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Aktuelle Situation (4/5) Gründe für die Einnahmeschwäche: Sozialrechtliche Veränderungen geringere Beitragszahlungen für Arbeitslosenhilfeempfänger (2000) Mini- und Midi-Jobs Gehaltsumwandlung ( Eichel-Rente ) Hartz IV (Reduktion der Beitragszahlerzahl in Bedarfsgemeinschaften von zwei ALG II-Beziehern) Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini- und Midi-Jobs, Strukturwandel) konjunkturelle Schwäche Lohnzurückhaltung und Nullrunden in der Rentenversicherung

11 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Aktuelle Situation (5/5) Ausgabenseite: Ausgabensteigerung resultiert aus steigender Fallzahl Verschiebung hin zu teureren Pflegeformen bei rückläufigem Anteil der Pflegestufen II und III (Kostendämpfung) Aktuelle Probleme resultieren vor allem aus der Einnahmenicht aus der Ausgabeentwicklung Jährliches Wachstum der Fallzahl: 2,0% Jährliches Wachstum der Ausgaben: 2,2% Jährliches Wachstum der Einnahmen: 0,8% (jeweils bezogen auf den Zeitraum )

12 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Zukünftige Entwicklung (1/3) Mittel- und langfristig: Finanzierung bei gegebenem Beitragssatz bleibt möglich bei nominal fixierten Leistungen, aber: => Wertverlust der Leistungen => Delegitimation des Systems => Steigende Bedeutung der Sozialhilfe Deshalb: regelgebundene Leistungsdynamisierung, aber: Beitragssatz steigt bis 2040 auf über 3 Beitragssatzpunkte.

13 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Zukünftige Entwicklung (2/3) Rothgang 2002 für Enquete-Kommission: ohne Leistungsdynamisierung: im wesentlichen konstanter bzw. langfristig sinkender Beitragssatz, aber: die Kaufkraft sinkt um die Hälfte bei Leistungsdynamisierung in Höhe der (nominalen) Bruttolohnentwicklung: Beitragssatzanstieg bis 2040 auf 3,6-3,9 Beitragssatzpkte. Rürup-Kommission 2003: mit (geringerer) Dynamisierung: Der Beitragssatz steigt bis 2040 auf 3,0 Beitragssatzpunkte BMGS (aktuell): Projektion bis 2050 ohne Dynamisierung: sinkender Beitragssatz ab 2020 (1,8% => 1,4%) mit Dynamisierung: steigender Beitragssatz auf 2,5-3,4% Zugrundegelegt jeweils: normale Beschäftigungs- und Lohnentwicklung, d.h. steigende Grundlohnsumme

14 II. Reformbedarfe auf der Finanzierungsseite: Zukünftige Entwicklung (3/3) Durchschnittliche jährliche Ausgabensteigerungen: Fallzahlerhöhung 1,2-1,5% Verschiebung der Pflegeformen 0,5% Leistungsdynamisierung ca. 2% Insgesamt 3,7-4,0% Ohne Dynamisierung: Grundlohnsummenwachstum von 2% reicht aus, um Beitragssatz zu stabilisieren, aber: Ein solches Grundlohnsummenwachstum ist nicht sichergestellt Die Kaufkraft der Versicherungsleistungen sinkt bis zur Delegitimierung der Pflegeversicherung Wenn dynamisiert wird: Beitragssatz würde deutlich steigen => Eine Finanzreform ist unabdingbar.

15 III.1 Reformoptionen: Systemwechsel Umstieg auf kapitalfundierte Privatversicherung (Sachverständigenrat Wirtschaft; Herzog-Kommission; Kronberger Kreis, PKV-Verband) Hauptproblem: Doppelbelastung bei Aufbau des Kapitalstocks steuerfinanziertes Leistungsgesetz (Stolterfoht, DPWV) Hauptprobleme: Sicherstellung der Zahlungen vom Bund an die Kommunen Sicherstellung, dass die Kommunen hinreichende Mittel für Pflege verwenden; Überforderung der Kommunen Pflegebedürftigkeit wird zu residualem Risiko reduziert Umstieg auf Kopfprämienfinanzierung (SVR Wirtschaft) Hauptprobleme: schafft keine zusätzlichen Einnahmen, Stabilität des steuerfinanzierten Sozialausgleich ist fraglich

16 III.2 Reformoptionen: Reform im System Regelgebundene Leistungsdynamisierung Erschließung neuer Finanzierungsquellen Moderate Beitragssatzsteigerung bei eingefrorenem Arbeitgeberbeitrag Bürgerversicherungselemente: Einbeziehung der gesamten Bevölkerung in die soziale PV Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragspflicht Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze / Einführung eines reduzierten Beitragssatzes oberhalb der BBG? Ehegattensplitting bei Beibehaltung einer BBG steuerfinanzierte Beiträge für bislang beitragsfreie Kinder Zusatzbeitrag für Rentner bei ergänzender kapitalfundierter Vorsorge im Alterssicherungssystem

17 III.3 Reformoptionen auf der Finanzierungsseite: Zwischenfazit Eine Finanzierungsreform der GPV ist notwendig, um kurzfristig drohende Defizite zu finanzieren mittel- und langfristig eine Leistungsdynamisierung zu ermöglichen Ein Systemwechsel ist abzulehnen, notwendig ist eine Reform innerhalb des Systems, gekennzeichnet durch regelgebundene Leistungsdynamisierung Erschließung neuer Finanzierungsquellen Neue Finanzierungsquellen als Mix aus Bundeszuschuss Alterssolidarbeitrag der Rentner plus obligatorischer Vorsorge Beitragssatzsteigerung bei eingefrorenem Arbeitgeberanteil Bürgerversicherungselementen

18 IV. Bewertung der Reformoptionen im Hinblick auf Solidarität (1/2) Derzeit findet eine schleichende Entwertung der Pflegeversicherungsleistungen statt und damit eine Privatisierung der Lasten. Eine Leistungsdynamisierung ist die Conditio sine qua non einer solidarischen Pflegesicherung Die Finanzierung einer solchen Leistungsdynamisierung kann bei Stärkung oder Schwächung des Solidarprinzips erfolgen: Eine Schwächung ergibt sich insbesondere bei Kopfprämienmodellen (auch im PKV-Modell einer Pflegepflichtzusatzversicherung) Eine Stärkung erfolgt bei Einführung von Steuerfinanzierung für versicherungsfremde Leistungen Bürgerversicherungselementen, die allerdings fiskalisch begrenzt ergiebig sind.

19 IV. Bewertung der Reformoptionen im Hinblick auf Solidarität (2/2) Kapitalfundierung bewirkt ein Vorziehen zukünftiger Lasten in die Gegenwart und damit zunächst eine intertemporale Umverteilung. Die interpersonellen und intergenerative Umverteilung hängt von der Ausgestaltung ab. Eine Zusatzbeitragssatz für Rentner könnte als solidaritätssteigernd bewertet werden - allerdings nur wenn die Rentner nicht gleichzeitig an anderer Stelle erheblich belastet werden.

20 Schluss Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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