Infodienst 07/2014. Caritasverband für das Bistum Aachen e. V.
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- Clara Berg
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1 Flüchtlinge Debatte über Unterkünfte in Gewerbegebieten Das deutsche Baurecht erlaubt nicht, Wohnhäuser zwischen Fabrikhallen zu bauen. Der Umweltausschuss des Bundestages hat am 3. November 2014 in einer Anhörung über eine Initiative des Bundesrats beraten, Flüchtlinge ab 2015 in Ausnahmefällen auch in Gewerbegebieten unterbringen zu dürfen. Caritas-Präsident Peter Neher äußerte diesbezüglich Bedenken. So könne eine Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Gewerbegebieten, Zelten oder Hallen nur eine kurzfristige Notlösung sein. "Ärzte, Beratungs- und Einkaufsmöglichkeiten, Kitas und Schulen müssen erreichbar sein", so Neher. Flüchtlinge müssten einen Platz in der Mitte der Gesellschaft haben, statt abgelegen in Sammelunterkünften isoliert zu sein. neue caritas 20/2014 SGB II Anspruch auf Übernahme von Mietschulden trotz "unangemessener Unterkunftskosten" Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die Übernahme rückständiger Mieten ein geeignetes Mittel zur Abwendung von Wohnungslosigkeit darstellt. Voraussetzung ist, dass der Vermieter sich bereit erklärt trotz Anhängigkeit einer Räumungsklage -, das Mietverhältnis unverändert fortzusetzen, wenn die aufgelaufenen Mietschulden in der geforderten Höhe beglichen werden. Im konkreten Fall waren die Mietschulden auch entstanden, weil das Jobcenter die nach einer Modernisierung erhöhte Miete nicht übernommen hatte, da diese über der Angemessenheitsgrenze lag. Die vom Jobcenter erteilte Kostensenkungsaufforderung war nach Ansicht des Gerichts jedoch unwirksam: Gesetzlich nicht geschuldete Aufwendungen für die Unterkunftskosten könnten zwar nicht dauerhaft aus öffentlichen Mitteln bestritten werden, da sie unangemessen seien. Doch reiche es bei einer Kostensenkungsaufforderung nicht aus, den angemessenen Mietzins und die Folgen einer mangelnden Kostensenkung darzulegen. Vielmehr müssten der Rechtsstandpunkt des Jobcenters und das Vorgehen gegen den Vermieter bei überzogener Mietforderung so verdeutlicht werden, dass der Arbeitslosengeld-II- Empfänger zur Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Vermieter in die Lage versetzt werde. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien, könne der Arbeitslosengeld-II-Empfänger weiterhin die Übernahme der tatsächlich geschuldeten Miete ohne Rücksicht auf deren zivilrechtliche Wirksamkeit beim Jobcenter geltend machen. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Oktober 2014, L 5 AS 485/14. B.ER) neue caritas 20/2014 Aktionswoche Schuldnerberatung 2015 Die nächste Aktionswoche Schuldnerberatung findet vom 15. bis 19. Juni 2015 statt. Thema wird "Überschuldung und prekäre Beschäftigung" sein. Newsletter Sozialberatung für Schuldner 8/2014 vom Seite 1
2 Dispozinsen Pläne des BMJ Angesichts anhaltend hoher Dispozinsen hat Justizminister Heiko Maas (SPD) angekündigt, ein neues Gesetz zu erlassen. Es soll die Banken verpflichten, ihre Dispozinssätze auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Der Minister erhofft sich davon mehr Wettbewerb und sinkende Zinsen. Viele Banken geben ihre aktuell geltenden Dispozinssätze bisher nur auf Nachfrage an. So hatte die Stiftung Warentest bei der Recherche für einen Artikel zum Teil Schwierigkeiten, die Höhe der aktuellen Dispozinssätze herauszubekommen. Bei einigen Geldinstituten waren dazu Besuche vor Ort nötig. Newsletter Sozialberatung für Schuldner 8/2014 vom Quelle: Welt, Stiftung Warentest Beitragsschulden in der Krankenversicherung Am 1. August 2013 trat das Beitragsschuldengesetz in Kraft. Damit sollte nicht versicherten Menschen ermöglicht werden, eine Krankenversicherung abzuschließen, auch wenn sie noch Schulden bei Krankenkassen hatten. Wie aus einem am vorgelegten Bericht der Regierung an den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervorgeht, haben rund Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Ihnen wurden insgesamt 231,6 Millionen Euro an Beitragsschulden bei Krankenversicherungen erlassen. Ferner profitieren zahlreiche Versicherte davon, dass sie erhöhte Säumniszuschläge in Höhe von insgesamt 909,4 Millionen Euro nicht zahlen mussten. Die damalige Bundesregierung ging von dem Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2013 jedoch von etwa Menschen ohne Versicherungsschutz aus. Auf der Grundlage dieser Zahl dürfte es unterm Strich heute noch immer rund Unversicherte geben. Newsletter Sozialberatung für Schuldner 9/2014 vom Quellen: hib, stern Videoclips zur Schuldnerberatung: Jetzt Themen mitbestimmen Der Deutsche Caritasverband und die Caritas Mecklenburg e. V. haben die Produktion von Videos zum Thema "Schulden (verstehen)" vereinbart. In den nächsten Monaten sollen sechs Videos entstehen. Die Videos werden eingebunden in den Youtube-Kanal der Caritas Deutschland, in die Ratgeber Online-Beratung auf caritas.de und können darüber hinaus auch auf allen Online-Kanälen der Caritas in Deutschland eingesetzt werden. Um Themen für die Filme auszuwählen, hat die Online-Reaktion des DCV eine Online-Umfrage gestartet. Auf der Seite sind auch drei Videos zu sehen, die die Caritas Mecklenburg schon früher für die Schuldnerberatung erstellt hat. Aktuelles Gerichtsurteil: Riesterverträge sind auch unpfändbar, wenn sie lediglich förderungsfähig sind Spart ein Verbraucher im Rahmen eines Riester-Vertrags und ist dieses Altersvorsorgevermögen (noch) nicht gefördert, aber förderungsfähig, so ist es ebenfalls unpfändbar. Newsletter Sozialberatung für Schuldner 8/2014 vom Quelle: LG Aachen, Urteil vom 08. April 2014, 3 S 76/13 Seite 2
3 Bearbeitungsentgelte für Verbraucherkreditverträge zwischen den Jahren 2004 und 2011 können zurückverlangt werden Der Bundesgerichtshof hatte in zwei Entscheidungen erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmer(inne)n bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten zu entscheiden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist nach 195 BGB i.v.m. 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmer(inne)n die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 348/13 und 17/14) Newsletter Sozialberatung für Schuldner 9/2014 vom Quelle: Datenbank kostenlose Urteile Süddeutsche Tagesspiegel Pressemitteilung des BGH BGH zur Pfändung gem. 850 d ZPO für Unterhaltsvorschuss Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des 850 Abs. 1 Satz 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus 850 c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberechtigte von dem Schuldner oder der Schuldnerin Unterhalt nach 7 Abs. 3 Satz 2 UVG verlangt. (Beschluss VII ZB 21/13 vom 17. September 2014) Newsletter Sozialberatung für Schuldner 9/2014 vom Quelle: Forum Schuldnerberatung -> Aktuelles vom Bundesvereinigung Lebenshilfe Regelbedarfsstufe 3 Grundsicherungsämter setzen bislang Entscheidung des Bundessozialgerichtes nicht um Informationen zur derzeitigen Verwaltungspraxis Am hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung, die bei Angehörigen leben und Grundsicherung beziehen, Anspruch auf den vollen Regelsatz haben können. Diese Entscheidung wird derzeit von den Sozialbehörden jedoch noch nicht umgesetzt, sondern weiterhin der verminderte Betrag der Regelbedarfsstufe 3 ausgezahlt. Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Hintergrund ist zunächst, dass die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Das BSG hat fünf Monate Zeit, das Urteil auch schriftlich abzufassen. Es ist wahrscheinlich, dass das BSG diese Zeit auch ausschöpfen wird, so dass mit den Gründen kurz vor Weihnachten zu rechnen ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in einem Rundschreiben an die Grundsicherungsämter vom angekündigt, dass es ebenfalls die Urteilsgründe abwarten wird und dann eine Verwaltungsanweisung an die Grundsicherungsämter erlassen wird, wie mit der Entscheidung umzugehen ist. Bis dahin sind die Grundsicherungsämter gehalten, weiterhin die Regelbedarfsstufe 3 zuzuerkennen. Es bestehe kein Anlass, bestehende Bewilligungsbescheide anzupassen. Laufende oder eingehende Widerspruchs- und Klageverfahren seien zunächst darauf zu überprüfen, ob angesichts der konkreten Haushaltssituation im Seite 3
4 Einzelfall eine abweichende Regelsatzfestlegung in Betracht komme. Sei dies nicht der Fall, seien Widerspruchs- und Klageverfahren bis zum Vorliegen der Entscheidungsgründe ruhend zu stellen. Bei entsprechenden Überprüfungsverfahren sei ebenso zu verfahren. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe empfiehlt grundsätzlich, sich mit dem Ruhendstellen einverstanden zu erklären. Es ergibt Sinn, auf die vollständige Entscheidung des BSG zu warten. Solange Sie Widerspruch (bzw. bereits Klage) eingelegt oder einen Überprüfungsantrag gestellt haben, entstehen Ihnen durch das Ruhendstellen keine Nachteile. Bundesverfassungsgericht: Jobcenter-Klage der Kommunen abgewiesen (o-ton) Der Bund darf weiterhin frei festlegen, wie viele Kommunen Langzeitarbeitslose alleinverantwortlich betreuen dürfen. So entschied das Bundesverfassungsgericht heute. Geklagt hatten 15 Kreise und die Stadt Leverkusen, die bei der Auswahl nicht berücksichtigt wurden. O-Ton Arbeitsmarkt, Newsletter 11/2014 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 2013: Budget erneut gesunken, Ausschöpfung leicht verbessert (o-ton) Im Haushaltsjahr 2013 standen den Jobcentern 3,3 Milliarden Euro für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zur Verfügung. Ausgegeben haben sie jedoch lediglich 2.8 Milliarden Euro. Die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter nutzen ihre Budgets zudem sehr unterschiedlich. Das geht aus den Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit hervor. O-Ton Arbeitsmarkt, Newsletter 11/2014 Jobcenter: Fördermittel immer magerer Bei den Jobcentern ist eine traurige Entwicklung zu beobachten: Immer mehr Geld, das der Förderung von SGB-II-Klient(inn)en dienen sollte, geht für Verwaltung und Personal drauf flossen aus dem Topf für "Eingliederung in Arbeit" 13 Millionen Euro in das Verwaltungsbudget waren es bereits 445 Millionen! Bereits die alte Bundesregierung hatte die Mittel für Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt drastisch auf knapp vier Milliarden gekürzt. Außerdem fror sie den Verwaltungsetat der 408 Jobcenter ein: Seit 2012 liegt er bei 4,05Milliarden Euro. Erklärbar sind die immer höheren Verwaltungskosten nicht etwa durch eine Aufstockung des Personals, um intensivere Betreuung bieten zu können da tut sich kaum etwas: Der Bundesagentur zufolge kamen 2010 auf einen Fallmanager 156 Arbeitslosengeld-II-Empfänger über 25 Jahren, heute sind es 146, eine wirkliche Besserung ist nicht in Sicht. In der Haushaltsplanung der Regierung ist für die nächsten Jahre nicht mehr Geld für die Jobcenter vorgesehen. Liedtragende sind die Leistungsempfänger, für deren Förderung weniger bleibt. Meret Lobenstein, Referentin Koordination Sozialpolitik beim DCV in Freiburg Seite 4
5 Hartz-IV-Gesetze Zahl der Sozialhilfeempfänger auf Rekordniveau Die Zahl der Sozialhilfeempfänger(innen) hat den höchsten Stand seit Einführung der Hartz-IV-Gesetze erreicht. Ende 2013 erhielten Personen Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Im Vergleich zu 2012 stieg die Zahl um 8,1 Prozent. Demnach sind von Einwohnern rund fünf auf Sozialhilfe angewiesen. Zwei Drittel der Sozialhilfebezieher leben in Alten- und Behindertenwohnheimen. Außerdem erhalten vor allem vorübergehend Erwerbsunfähige, längerfristig Erkrankte, Vorruheständler sowie Menschen in besonderen Lebenslagen Sozialhilfe. neue caritas 20/2014 Studie: Zuwanderer investieren erheblich in Bildung Zuwanderer in Deutschland setzen sich in hohem Maße für ihre Bildung ein. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Der Studie zufolge haben 35 Prozent der Personen, die ohne abgeschlossene Berufsausbildung nach Deutschland eingewandert sind, zum Zeitpunkt der Befragung einen Abschluss erworben oder befinden sich gegenwärtig in einer Hochschul- oder Berufsausbildung. neue caritas 22/2014 Sozialrecht SGB II Volljährige Kinder haften nicht bei pflichtwidrigem Verhalten der Eltern bei SGB-II-Bezug Ein junger Volljähriger hatte wegen falscher Angaben seiner Eltern als Minderjähriger zu Unrecht SGB-II-Leistungen erhalten. Diese Leistungen muss er jedoch nur bis zur Höhe des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens erstatten. Dies hat das Bundessozialgericht nun entschieden. Geklagt hatte ein zunächst noch Minderjähriger, der in einem gemeinsamen Haushalt mit seinem Stiefvater, seiner Mutter und seiner Halbschwester lebte. Alle bezogen SGB-II-Leistungen, die der Stiefvater beantragt hatte. Da dieser angegeben hatte, dass sein Stiefsohn Schüler sei, berücksichtigte das Jobcenter nur das Kindergeld als Einkommen. Es erfuhr erst im Nachhinein, dass der Stiefsohn die Schule beendet hatte und inzwischen als Teilnehmer an einer berufsfördernder Bildungsmaßnahme des Arbeitsamtes eine monatliche Berufsausbildungsbeihilfe erhielt. Daraufhin berechnete das Jobcenter die Leistungen für die Vergangenheit neu und forderte den inzwischen volljährigen Stiefsohn auf, die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zu erstatten. BSG, Urteil vom 18. November 2014 B 4 AS 12/14 R neue caritas 22/2014 Seite 5
6 AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL AKTUELL Der SGB II Testbogen ist aktualisiert. Als Download steht der Testbogen 2015 unter Stichwort Armut und Schulden zur Verfügung. Der Testbogen 2015 kann auch abgerufen werden per Mail bei Roman Schlag - rschlag@caritas-ac.de Caritasverband Dr. Mark Brülls mbruells@caritas-ac.de Caritasverband Ihre Ansprechpartner: Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik Armut, Allgemeine Sozialberatung, Schuldnerberatung, Existenzsicherung Roman Schlag, rschlag@caritas-ac.de, Prekäre Lebenslagen, Sucht Oskar Knops, oknops@caritas-ac.de, Migration, Integration Thomas Kley, tkley@caritas-ac.de, Verwaltung Beate Knuppertz, bknuppertz@caritas-ac.de, Elfriede Winand, ewinand@caritas-ac.de, Den Infodienst und weitere Informationen finden Sie auch unter Aachen, im Dezember 2014 Seite 6
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