CS ETF (IE) on Nikkei 225

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1 CS ETF (IE) on Nikkei 225 Prospektzusatz Dieser Prospektzusatz enthält Informationen zum CS ETF (IE) on Nikkei 225 (der Fonds ), einem Subfonds der CS ETF (IE) plc (die Gesellschaft ), eine dem irischen Recht unterliegende und von der Central Bank of Ireland (der Zentralbank ), Block D, Iveagh Court, Harcourt Road, Dublin 2, Irland, genehmigte offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital in Form eines Umbrella-Fonds. Dieser Prospektzusatz ist Bestandteil des Prospekts, darf nur in Verbindung mit dem Prospekt verteilt werden (ausgenommen an vorherige Empfänger des Prospekts der Gesellschaft vom 23. Januar 2012 (der Prospekt ) in seiner ggf. geänderten oder ergänzten Fassung) und muss im Zusammenhang mit dem Prospekt gelesen werden. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG. BEVOR SIE AKTIEN ERWERBEN, DIE EINE BETEILIGUNG AN DEM IN DIESEM PROSPEKTZUSATZ BESCHRIEBENEN FONDS BEGRÜNDEN, SOLLTEN SIE SICHER SEIN, DASS SIE DIE ART EINER SOLCHEN ANLAGE, DIE DAMIT VERBUNDENEN RISIKEN UND IHRE EIGENEN PERSÖNLICHEN UMSTÄNDE GENAU VERSTEHEN. WENN SIE ZWEIFEL ÜBER DEN INHALT DIESES PROSPEKTZUSATZES HABEN, SOLLTEN SIE EINEN IN GEEIGNETER WEISE QUALIFIZIERTEN BERATER KONSULTIEREN. Definierte Begriffe, die in diesem Prospektzusatz verwendet werden, haben die Bedeutung, die ihnen im Abschnitt Definitionen weiter unten oder im Prospekt zugeschrieben wird. Zusätzlich zu Anlagen in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren, sonstigen Wertpapieren und geeigneten Anlagen beabsichtigt die Gesellschaft, für den Fonds zu Anlagezwecken bzw. zu Zwecken eines effizienten Portfoliomanagements in derivative Finanzinstrumente ( DFI ) zu investieren. Bestimmte, mit Anlagen in DFI verbundene Risiken sind im Prospekt im Abschnitt Risikofaktoren erläutert. Der Verwaltungsrat der Gesellschaft geht davon aus, dass der Nettoinventarwert des Fonds eine Volatilität entsprechend der Volatilität des Referenzindex haben wird, auf dem DFI basieren. Sie sollten sich selbst über (a) die möglichen steuerlichen Folgen, (b) die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse, (c) etwaige Devisenbeschränkungen oder Devisenkontrollbestimmungen und (d) alle anderen erforderlichen staatlichen oder sonstigen Genehmigungen oder Formalitäten nach den Gesetzen des Landes Ihrer Staatsbürgerschaft, Ihrer Ansässigkeit oder Ihres Wohnsitzes informieren, die für Ihren Kauf, Besitz oder die Veräußerung von Aktien eine Rolle spielen könnten. CS ETF (IE) plc Ein Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Subfonds Mit Datum vom 23. Januar 2012 IIC/ / v8 1

2 WICHTIGE HINWEISE Eignung einer Anlage Die Aktien sind nicht kapitalgeschützt. Der Wert der Aktien kann sowohl fallen als auch steigen, und Sie erhalten möglicherweise nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Lesen Sie bitte den Abschnitt Risikofaktoren im Prospekt sowie den Abschnitt Sonstige Informationen Risikofaktoren in diesem Prospektzusatz. Darin werden bestimmte Risiken, die Sie bedenken sollten, behandelt. Eine Anlage in den Aktien eignet sich nur für Sie, wenn Sie (entweder allein oder mit Hilfe geeigneter Finanzberater oder sonstiger Berater) die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage beurteilen können und über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste infolge einer solchen Anlage verkraften zu können. Die Inhalte dieses Dokuments sollen keinen Rat bezüglich rechtlicher, steuerlicher, anlagetechnischer oder sonstiger Angelegenheiten darstellen und sollten auch nicht in dieser Hinsicht ausgelegt werden. Profil eines typischen Anlegers Der Fonds ist für einen Anleger geeignet, der Kapitalwachstum anstrebt und bereit ist, ein mittleres bis hohes Maß an Volatilität in Kauf zu nehmen. Verantwortung Die Verwaltungsratsmitglieder (deren Namen im Abschnitt Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft im Prospekt aufgeführt sind) übernehmen die Verantwortung für die im Prospekt und diesem Prospektzusatz enthaltenen Informationen. Die in diesem Prospektzusatz enthaltenen Angaben, wenn sie zusammen mit dem Prospekt (in der durch diesen Prospektzusatz ergänzten, geänderten oder erweiterten Fassung) gelesen werden, entsprechen nach bestem Wissen und Gewissen der Verwaltungsratsmitglieder den Tatsachen zum Stand dieses Prospektzusatzes, ohne dass etwas ausgelassen wurde, das für diese Angaben wahrscheinlich von Bedeutung sein könnte. Allgemeines Dieser Prospektzusatz enthält Informationen in Bezug auf die Aktien und den Fonds. Sie müssen außerdem den Prospekt lesen, der als gesondertes Dokument vorliegt und die Gesellschaft beschreibt sowie allgemeine Informationen über die Angebote von Aktien der Gesellschaft enthält. Sie sollten bezüglich der Aktien keinerlei Maßnahmen ergreifen, sofern Sie noch kein Exemplar des Prospekts erhalten haben. Im Falle von Abweichungen zwischen dem Inhalt des Prospekts und dieses Prospektzusatzes ist der Inhalt dieses Prospektzusatzes in Bezug auf solche Abweichungen maßgeblich. Dieser Prospektzusatz und der Prospekt sollten beide vollständig und sorgfältig gelesen werden, bevor eine Anlageentscheidung hinsichtlich der Aktien getroffen wird. Zum Datum dieses Prospektzusatzes hat die Gesellschaft keine ausstehenden oder eingerichteten, aber nicht ausgereichten Darlehen (einschließlich Laufzeitkrediten) und keine ausstehenden Hypotheken, Belastungen, Schuldverschreibungen oder sonstigen Fremdmittel oder Verbindlichkeiten in Form von Mittelaufnahmen einschließlich Überziehungskrediten, Verbindlichkeiten aus Akzepten oder Akzeptkrediten, Verpflichtungen aus Ratenkäufen oder Finanzierungsleasingverhältnissen, Garantien oder andere Eventualverbindlichkeiten. Verteilung dieses Prospektzusatzes und Verkaufsbeschränkungen Die Verteilung dieses Prospektzusatzes ist nur in Verbindung mit einem Exemplar des Prospekts und des jeweils letzten Jahresberichts und geprüften Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Fonds (ausgenommen an vorherige Empfänger des Prospekts) und, sofern diese danach veröffentlicht wurden, einem Exemplar des jeweils letzten Halbjahresberichts und des ungeprüften Halbjahresabschlusses zugelassen. Die Verteilung dieses Prospektzusatzes und das Angebot oder der Kauf der Aktien können in bestimmten Hoheitsgebieten beschränkt sein. Wenn Sie ein Exemplar dieses Prospektzusatzes und/oder des Prospekts erhalten, dürfen Sie dieses Dokument bzw. diese Dokumente nicht so behandeln, als begründeten diese ein Angebot, eine Aufforderung oder ein Ersuchen für Sie zur Zeichnung von Aktien, sofern nicht im entsprechenden Hoheitsgebiet ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein IIC/ / v8 2

3 solches Ersuchen an Sie ohne die vorherige Registrierung oder Erfüllung sonstiger rechtlicher Voraussetzungen, mit Ausnahme derer, welche die Gesellschaft bereits erfüllt hat, rechtmäßig erfolgen darf. Wenn Sie die Gelegenheit zum Kauf von Aktien wahrnehmen möchten, müssen Sie sich selbst darüber informieren und alle gültigen Gesetze und Vorschriften des entsprechenden Hoheitsgebiets beachten. Insbesondere sollten Sie sich hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für diese Zeichnung sowie über alle geltenden Devisenkontrollvorschriften und Steuern in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft, Ansässigkeit oder Ihres Wohnsitzes erkundigen. Definitionen Die im Prospekt definierten Wörter und Ausdrücke haben im Fall ihrer Verwendung in diesem Prospektzusatz dieselbe Bedeutung, sofern in diesem Prospektzusatz nicht anderweitig angegeben. BEDINGUNGEN DER AKTIEN, DIE EINE BETEILIGUNG AM FONDS BEGRÜNDEN Anlageziel Das Anlageziel des Fonds ist die Lieferung der Nettogesamtrendite (Net Total Return) des Referenzindex (der Nikkei 225), abzüglich der Gebühren und Kosten des Fonds. Der Referenzindex ist ein Aktienindex aus Wertpapieren und enthält 225 hoch liquide Aktien, die an der First Section der Börse Tokio gehandelt werden. Die Indexkomponenten erhalten auf Basis eines Nennwertes von 50 japanischen Yen je Aktie eine gleiche Gewichtung, wobei die Kurse von Aktien mit anderen Nennwerten so angepasst werden, dass sie einen Nennwert von 50 japanischen Yen je Aktie ausweisen. Der Referenzindex ist repräsentativ für Unternehmen, die Anlegern weltweit zur Verfügung stehen, und enthält 225 Indexwerte per 30. September Anlagepolitik Zum Erreichen des Anlageziels beabsichtigt die Gesellschaft im Namen des Fonds alle oder im Wesentlichen alle Nettoerlöse aus der Ausgabe von Aktien wie nachfolgend beschrieben zu investieren. (i) Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, die sich auf die Komponenten des Referenzindex beziehen, insbesondere Stammaktien und andere Wertpapiere mit Aktiencharakter (wozu insbesondere Vorzugsaktien, Optionsscheine, Bezugsrechte, die von einem Unternehmen ausgegeben werden, damit Inhaber weitere von diesem Unternehmen ausgegebene Wertpapiere zeichnen können, und wandelbare Wertpapiere gehören) sowie Depository Receipts für diese Wertpapiere, um die Performance des Referenzindex so genau wie möglich zu replizieren. Dementsprechend ist das Hauptkriterium für die Auswahl der einzelnen Aktien und aktienähnlichen Wertpapiere nicht ihre vermeintliche Attraktivität oder ihr vermeintliches Wachstumspotenzial oder ihr Wert, sondern vielmehr ihre Eignung im Hinblick auf das Erreichen des Anlageziels, d. h. die Performance des Referenzindex abzubilden. Zwecks Abbildung des Referenzindex kann der Fonds bis zu 20 % seines Nettoinventarwerts in die von ein und demselben Emittenten begebenen Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren investieren. Dieses Limit kann auf 35 % für einen einzelnen Emittenten angehoben werden, wenn außergewöhnliche Marktbedingungen gegeben sind. Zum Erreichen seines Anlageziels kann der Fonds auch in Futures auf den Referenzindex investieren, und diese Futures sowie sämtliche Anlagen des Fonds werden an einem Markt oder einer Börse gemäß Angaben in Anhang II des Prospekts notiert sein oder gehandelt werden. In Abhängigkeit von den herrschenden Marktbedingungen und/oder den jeweiligen Gewichtungen der Komponenten des Referenzindex über die Lebensdauer des Fonds kann der Anlageverwalter beschließen, den Reinerlös aus der Ausgabe von Aktien (am Erstausgabedatum oder später) auf den nachfolgend aufgeführten alternativen Wegen zu investieren. Die folgenden alternativen Anlagemethoden (aufgeführt unter (ii) bis (v) weiter unten) sollen sich gegenseitig nicht ausschließen und können einzeln oder zusammen in verschiedenen Kombinationen angewandt werden. Die Kosten einer solchen möglichen Umstellung gehen nicht zu Lasten der Aktionäre. (ii) Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wie in Abs. (i) weiter oben beschrieben, auf Basis einer optimierten Auswahlmethode. Bei der Verwendung einer optimierten Auswahlmethode kann der Fonds in eine repräsentative Auswahl der Wertpapiere aus dem Referenzindex anstatt in alle Wertpapiere des Referenzindex oder in Wertpapiere investieren, die nicht im Referenzindex IIC/ / v8 3

4 enthalten sind, wenn diese Wertpapiere nach Meinung des Anlageverwalters das Erreichen des Anlageziels unterstützen. Eine derartige Wertpapierauswahl wird auf ein mathematisches Optimierungsverfahren mit dem Ziel basiert, ein Portfolio mit dem geringsten Abweichungsrisiko von der Wertentwicklung des Referenzindex zu ermitteln; (iii) (iv) (v) Futures auf den Referenzindex oder andere Finanzindizes, die sich auf denselben oder einen im Wesentlichen ähnlichen Markt wie der Referenzindex oder eine oder mehrere Komponenten desselben beziehen; diese Futures werden an einer Börse oder einem Markt gemäß Angaben in Anhang II des Prospekts notiert sein oder gehandelt werden. Geht der Fonds Engagements in anderen Finanzindizes als dem Referenzindex ein, dann müssen die Finanzindizes eine enge Korrelation mit dem Referenzindex aufweisen, und dieses Engagement soll dem Cash- Management dienen und/oder helfen, den Tracking Error zu reduzieren; Swaps (Vereinbarungen zwischen dem Fonds und einer genehmigten Gegenpartei, einen Zahlungsstrom gegen einen anderen Zahlungsstrom zu tauschen; diese unterliegen einem Rahmenvertrag in Einklang mit den Bestimmungen der International Swaps and Derivatives Association und können (ohne darauf beschränkt zu sein) Funded Swaps, Unfunded Swaps, Total Return Swaps, Relative Performance Swaps oder Outperformance Swaps sein) (die Swaps ). Swaps dienen einem indirekten Engagement im Referenzindex (wie unter Einsatz von Derivatekontrakten Swaps weiter unten näher beschrieben); ein Portfolio aus Wertpapieren oder anderen geeigneten Anlagen (einschließlich Futures und Optionen), das sämtliche Komponenten des Referenzindex, eine optimierte Auswahl daraus oder nicht auf den Referenzindex bezogene Wertpapiere oder andere geeignete Anlagen enthalten oder ein indirektes Engagement daran bieten kann. Dazu gehören Aktien und aktienähnliche Instrumente, festverzinsliche Wertpapiere wie Wandelanleihen, Staatsanleihen, Geldmarktinstrumente, variabel verzinsliche Wertpapiere und Commercial Paper; ABS-Anleihen einschließlich strukturierter Finanzprodukte, die die Performance des Referenzindex liefern (und in die keine Derivate eingebettet sind) oder anderer Indizes, die sich auf denselben oder einen im Wesentlichen ähnlichen Markt wie der Referenzindex oder eine oder mehrere Komponenten desselben beziehen, und/oder Anteile anderer offenen OGAWs, einschließlich anderer Fonds der Gesellschaft. Alle der Vorgenannten können von einem Mitglied der Credit Suisse Gruppe ausgegeben oder arrangiert werden. Investiert der Fonds in Wertpapiere und/oder andere geeignete Anlagen, die zusammen nicht vollständig den Referenzindex replizieren, kann der Fonds Swaps abschließen, um die gesamte oder einen Teil der Kursperformance und den aus diesen Wertpapieren und/oder anderen geeigneten Anlagen erzielten Ertrag direkt oder indirekt gegen die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex zu tauschen, wie unter Einsatz von Derivatekontrakten Swaps weiter unten näher beschrieben. Hierbei geht der Fonds insoweit, wie er die mit den Swaps erzielte Kursperformance und den erzielten Ertrag an die genehmigte Gegenpartei zahlen muss, weder ein Markt- noch ein Kreditrisiko in Bezug auf die einzelnen Wertpapiere und anderen geeigneten Anlagen ein (deren Kursperformance und der daraus erzielte Ertrag gemäß den Bedingungen des Swaps getauscht wird), außer im Falle eines Ausfalls auf Seiten der genehmigten Gegenpartei der Swaps. Durch die Anwendung dieser Anlagepolitik wird im Fonds keine Leverage erzielt, und es wird erwartet, dass diese Anlagepolitik dazu führt, dass die Aktionäre die Rendite des Referenzindex abzüglich der Gebühren und Kosten des Fonds erhalten. Die vom Fonds gehaltenen Aktien, aktienähnlichen Wertpapiere, Futures, Swaps, sonstigen Wertpapiere oder anderen geeigneten Anlagen, die unter (v) weiter oben aufgeführt sind, Barmittel (auf ergänzender Basis) und sonstigen Instrumente (die für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und zur Währungsabsicherung gehalten werden) bilden im Sinne des Prospekts das Fondsvermögen. Weitere, für die Anlagepolitik des Fonds relevante Informationen sind im Hauptteil des Prospekts in den Abschnitten Anlageziel und Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen enthalten. Einsatz von Derivatekontrakten Swaps Der Fonds kann Swaps mit einem Mitglied der Credit Suisse Gruppe und jedem anderen zulässigen Rechtssubjekt (d. h. die genehmigte Gegenpartei ) eingehen und erwirbt damit den Anspruch, von der genehmigten Gegenpartei die Performance einiger oder aller Komponenten des Referenzindex im Tausch gegen die Zahlung (i) des gesamten oder eines Teils des Reinerlöses aus der Ausgabe von Aktien oder (ii) die an den Ertrag aus einem Teil oder allen vom Fonds gehaltenen Aktien und anderen geeigneten Anlagen gemäß Auflistung unter obigem Abs. (v) gekoppelten Zahlungen an die genehmigte Gegenpartei zu erhalten. IIC/ / v8 4

5 Die genehmigte Gegenpartei der Swaps und die Gesellschaft im Namen des Fonds haben einen 2002 Master Agreement der International Swaps and Derivatives Association (einschließlich etwaiger ergänzender Verträge) (der ISDA Master Agreement ) geschlossen und stellen für jede Swap-Transaktion Bestätigungen aus. Diese Bestätigungen können vor oder nach der relevanten Transaktion und in elektronischer Form ausgestellt werden. Die Swaps werden immer gemäß den Bestimmungen des Prospekts bewertet. Die Bewertung der Swaps spiegelt die relativen Bewegungen in der Performance des Referenzindex und der vom Fonds gehaltenen Wertpapiere und/oder sonstigen Vermögenswerte des Fonds, auf die sich die Swaps jeweils beziehen, wider. In Abhängigkeit vom Wert der Swaps muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten oder erhält eine solche Zahlung. Muss der Fonds eine Zahlung an die genehmigte Gegenpartei leisten, wird diese Zahlung aus der Veräußerung eines Teils oder aller Wertpapiere und/oder sonstigen Vermögenswerte des Fonds, in die der Fonds investiert hat, geleistet. Wie in Abschnitt 5 des Prospekts beschrieben, stellt die Gesellschaft sicher, dass das Gegenparteirisiko unter den Swaps nie die von den Vorschriften und der Zentralbank vorgegebenen Limiten überschreitet. Dementsprechend wird die Gesellschaft das Gegenparteirisiko nötigenfalls reduzieren, indem sie in Einklang mit den Anlagebeschränkungen im Namen des Fonds von der genehmigten Gegenpartei gemäß den Bedingungen des ISDA Master Agreement die Stellung geeigneter Sicherheiten an die Gesellschaft (oder eine andere von der Zentralbank genehmigte Stelle) verlangt. Alternativ kann die Gesellschaft ihr Gegenparteirisiko reduzieren, indem sie die Swaps zurücksetzt. Mit dem Zurücksetzen (Reset) der Swaps wird der Marktwert der Swaps und dementsprechend auch das Gegenparteirisiko reduziert. Die oben beschriebenen Sicherheiten und/oder Mechanismen zur Rücksetzung (Resetting) können auch seitens der genehmigten Gegenpartei zur Reduzierung ihres Risikos gegenüber dem Fonds eingesetzt werden, was zu einer entsprechenden Zahlung vom Fonds an die genehmigte Gegenpartei führen würde. Die Swaps können von jeder Partei beim Eintreten bestimmter Ereignisse entweder in Bezug auf den Fonds oder in Bezug auf die genehmigte Gegenpartei, insbesondere eines Ausfallereignisses (wie etwa eine Nichtzahlung, eine Vertragsverletzung oder ein Konkurs) oder eines eine Kündigung auslösenden Ereignisses (das nicht auf ein Verschulden seitens einer der Parteien zurückzuführen ist, z. B. Rechtswidrigkeit oder eine Änderung der Steuer- oder Rechnungslegungsgesetze), gekündigt werden. In diesem Fall ist die vertragstreue Partei bzw. die nicht betroffene Partei berechtigt, den Glattstellungswert der Swaps zu berechnen, und wird dies gemäß den im ISDA Master Agreement angegebenen branchenüblichen Anforderungen tun. Der Fonds kann dann neue Swaps oder andere DFI eingehen (es sei denn, der Verwaltungsrat beschließt, dass dies nicht ratsam ist) oder direkt in die dem Referenzindex zugrunde liegenden Wertpapiere investieren. Beschließt der Verwaltungsrat, dass keine geeignete Möglichkeit besteht, das Anlageziel zu erreichen, kann der Fonds gemäß den Bestimmungen des Prospekts aufgelöst werden. Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte Die Gesellschaft kann (zum Zweck eines effizienten Portfoliomanagements) Wertpapierleihvereinbarungen und/oder Pensionsgeschäfte mit Finanzinstituten (auch mit einem Mitglied der Credit Suisse Gruppe als exklusivem Entleiher oder Gegenpartei des Pensionsgeschäfts) abschließen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der betreffenden Transaktion mindestens ein Rating von A2 (S&P) oder ein äquivalentes Rating haben oder nach Einschätzung des Fonds ein diesem Niveau entsprechendes implizites Rating haben (eine Gegenpartei ). Jede Wertpapierleihvereinbarung und jedes Pensionsgeschäft unterliegt den Bedingungen, Beschränkungen und Anforderungen der Zentralbank und den Bestimmungen des Prospekts. Bei diesen Transaktionen werden Sicherheiten zwischen der Gesellschaft und der betreffenden Gegenpartei bewegt, um das Gegenparteirisiko zu mindern. Die Gesellschaft hat der Zentralbank im Namen des Fonds ihre Risikomanagementpolitik eingereicht, die ihr die genaue Messung, Überwachung und Steuerung der verschiedenen, mit dem Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten verbundenen Risiken ermöglicht. Die Gesellschaft stellt den Aktionären auf Wunsch zusätzliche Informationen hinsichtlich der angewandten Methoden des Risikomanagements, einschließlich der geltenden quantitativen Limits sowie jeglicher jüngster Entwicklungen bezüglich der Risiko- und Ertragsmerkmale der Hauptanlagekategorien, zur Verfügung. Effizientes Portfoliomanagement Die Gesellschaft kann auch (für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und Cash- Managements und nicht für Anlagezwecke) in Bareinlagen, Geldmarktinstrumente und Anteile von durch die OGAW-Vorschriften regulierten Geldmarkt-OGA investieren. Ferner kann die Gesellschaft zu Absicherungszwecken in Devisenterminkontrakte mit der genehmigten Gegenpartei investieren. Diese Devisenterminkontrakte dienen der Festschreibung des Preises, zu dem der Referenzindex oder Komponenten des Referenzindex zu einem künftigen Termin gekauft werden können. IIC/ / v8 5

6 Anlagebeschränkungen Anleger müssen insbesondere beachten, dass die allgemeinen, im Prospekt im Abschnitt Anlagebeschränkungen aufgeführten Anlagebeschränkungen für den Fonds gelten. Der Fonds darf nicht mehr als 10 % seines Nettovermögens in andere OGAWs oder andere Investmentfonds investieren. Folgen von Störungsereignissen Gemäß ausführlicher Beschreibung im Prospekt, kann beim Eintreten eines Störungsereignisses einschließlich einer Indexstörung und eines Indexanpassungsereignisses (und ohne Einschränkung der persönlichen Befugnisse des Verwaltungsrats) (i) eine genehmigte Gegenpartei (wenn sie als relevante Berechnungsstelle oder anderweitig fungiert) entweder (a) einen oder mehrere der betreffenden Swaps kündigen oder (b) Anpassungen in den Bedingungen oder der Bewertung der relevanten Swaps und anderen Derivatekontrakte vornehmen, um diesem Ereignis Rechnung zu tragen, und diese Anpassung kann sich auf den Nettoinventarwert auswirken; (ii) kann der Verwaltungsrat die Nettoinventarwertberechnung und Zeichnungen, Rücknahmen und Umtauschtransaktionen von Aktien vorübergehend aussetzen; und/oder (iii) kann der Verwaltungsrat unter bestimmten Umständen den Fonds auflösen. Kreditaufnahme Gemäß den allgemeinen im Prospekt unter der Überschrift Befugnis zur Kreditaufnahme und Kreditvergabe aufgeführten Bestimmungen darf die Gesellschaft im Namen des Fonds kurzfristig bis zu 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds aufnehmen. Diese Kreditaufnahmen dürfen nur für kurzfristige Liquiditätszwecke verwandt werden, um die Rücknahme von Aktien abzusichern. Leverage Zwar ist nicht beabsichtigt, dass der Fonds für Anlagezwecke oder für Zwecke des effizienten Portfoliomanagements fremdfinanziert wird, doch im Falle einer Fremdfinanzierung, die sich aus dem Einsatz von Futures und Swaps und Techniken des effizienten Portfoliomanagements ergibt, erfolgt diese entsprechend den Anforderungen der Zentralbank und wird 100 % des Nettoinventarwertes des Fonds nicht überschreiten. Ausschüttungspolitik Der Fonds beabsichtigt keine Dividenden auszuschütten. Der Verwaltungsrat kann jedoch nach alleinigem Ermessen entscheiden, Dividenden in Bezug auf eine Aktienklasse zu beschließen, und die Aktionäre werden entsprechend informiert. Jede vom Fonds zahlbare Dividende erfolgt gemäß der im Prospekt beschriebenen Ausschüttungspolitik. Die Dividendenzahlungen können so niedrig wie null ausfallen. Es wird nicht garantiert, dass Dividenden beschlossen werden. Der Klarheit halber wird darauf hingewiesen, dass eine (etwaige) Dividendenzahlung den Nettoinventarwert der betreffenden Aktienklasse entsprechend reduziert. Beschränkter Rückgriff Ein Aktionär ist lediglich berechtigt, in Bezug auf alle Zahlungen in Bezug auf seine Aktien Ansprüche gegen die Vermögenswerte des Fonds geltend zu machen. Ist das realisierte Nettovermögen des Fonds nicht ausreichend, um auf die betreffenden Aktien fällige Beträge zu zahlen, so hat der Aktionär kein weiteres Recht auf Zahlungen im Hinblick auf diese Aktien oder Forderungen gegen oder Rückgriff auf Vermögenswerte eines anderen Fonds oder sonstige Vermögenswerte der Gesellschaft. Börsennotierung Am oder um das Auflegungsdatum wird ein Antrag bei der SIX Swiss Exchange und/oder denjenigen anderen Börsen, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegen kann (die relevanten Börsen ), auf Zulassung der ausgegebenen oder zur Ausgabe zur Verfügung stehenden Aktien zur amtlichen Notierung und zum Handel an jeder relevanten Börse gestellt. Der Prospektzusatz und der Prospekt bilden zusammen den Zulassungsprospekt zwecks Zulassung der Aktien zur amtlichen Notierung und zum Handel am Hauptmarkt jeder relevanten Börse. Börsengehandelter Indexfonds (ETF) IIC/ / v8 6

7 Der Fonds ist ein börsengehandelter Indexfonds ( ETF ). Die Aktien dieses Fonds sind (wenn sie an den relevanten Börsen notiert sind) unter Anlegern uneingeschränkt übertragbar. Es ist vorgesehen, dass die Aktien durch private und institutionelle Anleger auf die gleiche Weise wie die Stammaktien einer börsennotierten Handelsgesellschaft auf dem Sekundärmarkt gekauft und verkauft werden. Allgemeine Informationen zum Fonds Handelstag Offen JPY Beschreibung der Aktien Ein Tag (mit Ausnahme von Samstagen und Sonntagen), an dem (i) Geschäftsbanken in Dublin, London und Zürich für den Geschäftsverkehr geöffnet sind; (ii) das Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer (TARGET-)System offen ist; (iii) die Märkte, auf denen 70 % der Komponenten des Referenzindex gehandelt werden, für den Geschäftsverkehr geöffnet sind; (iv) der Referenzindex vom Indexanbieter berechnet wird; (v) die Clearing-Stelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist und (vi) Devisenmärkte in London offen sind und Zahlungen abwickeln (einschließlich dem Handel in Devisen und Fremdwährungseinlagen) oder ein anderer Tag bzw. andere Tage, die der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit festlegen kann und den Aktionären im Voraus mitteilt. Der Klarheit halber wird darauf hingewiesen, dass alle Geschäftstage auf der Website angegeben werden, und es mindestens alle 14 Tage einen Handelstag geben muss. Jeder Geschäftstag und jeder andere Tag, den der Verwaltungsrat festlegen kann und den Aktionären im Voraus mitteilt Uhr (Dubliner Zeit) am relevanten Handelstag EUR (oder der Gegenwert in der Basiswährung) Uhr (Dubliner Zeit) am Geschäftstag nach dem relevanten Handelstag. Bis zu 4 Geschäftstage nach dem relevanten Handelstag. Aktienklasse ISIN Erstausgabepreis Mindestrücknahmebetrag/ Korb Mindestbestand IE00B52MJD ,00 JPY B Aktien / = 1 Korb, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Anleger werden über eine Änderung im Mindesterstzeichnungsbetrag bzw. im Korb informiert Aktien / = 1 Korb, sofern vom Verwaltungsrat nicht anderweitig festgelegt. Anleger werden über eine Änderung im Mindestrücknahmebetrag bzw. im Korb informiert. Entf. Gebühren und Kosten (A) Die folgenden Gebühren fallen für Aktionäre in Bezug auf jede Aktie an (und gehen nicht zu Lasten der Gesellschaft im Namen des Fonds, und wirken sich demgemäß nicht auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Aktienklasse des Fonds aus): Typ Basiswährung Geschäftstag Orderannahmeschluss Mindestfondsvolumen Bewertungszeitpunkt Valutatag Website Mindesterstzeichnungsbetrag/Korb Aktienklasse B Zeichnungsgebühr* Bis zu 6 % Rücknahmegebühr** Bis zu 3 % Umtauschgebühr*** Bis zu 3 % Primärmarkt- Bis zu 6 % Transaktionsgebühr IIC/ / v8 7

8 * Die Zeichnungsgebühr wird vom Anlagebetrag abgezogen, der von einem Anleger für die Zeichnung von Aktien eingegangen ist. Diese Zeichnungsgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Verwaltungsgesellschaft kann ganz oder teilweise auf die Zeichnungsgebühr verzichten, wenn die von einem Aktionär gekauften Aktien mindestens dem Mindesterstzeichnungsbetrag/Korb oder einem Mehrfachen davon entsprechen, oder aus jedem anderen Grund nach alleinigem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Die von einem Zeichner insgesamt erhobene Zeichnungsgebühr und Primärmarkt- Transaktionsgebühr beträgt maximal 6 %. ** Die Rücknahmegebühr wird von dem an den Anleger zahlbaren Rücknahmeerlös abgezogen. Diese Rücknahmegebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Verwaltungsgesellschaft kann ganz oder teilweise auf die Rücknahmegebühr verzichten, wenn die von einem Aktionär zurückgegebenen Aktien mindestens dem Mindestrücknahmebetrag/Korb oder einem Mehrfachen davon entsprechen, oder aus jedem anderen Grund nach alleinigem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Die von einem verkaufenden Anleger insgesamt erhobene Rücknahmegebühr und Primärmarkt-Transaktionsgebühr beträgt maximal 3 %. *** Die Umtauschgebühr wird vom Rücknahmeerlös abgezogen, der zum Kauf der Aktien der neuen Aktienklasse verwandt wird. Diese Umtauschgebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu zahlen. Die Verwaltungsgesellschaft kann ganz oder teilweise auf die Umtauschgebühr verzichten, wenn die von einem Aktionär zurückgegebenen oder gekauften Aktien mindestens dem Mindestrücknahmebetrag/Korb oder einem Mehrfachen davon entsprechen, oder aus jedem anderen Grund nach alleinigem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. (B) Separat von der Zeichnungsgebühr, der Umtauschgebühr und der Rücknahmegebühr, die von dem von einem Anleger erhaltenen Anlagebetrag bzw. von dem an den Anleger zu zahlenden oder zum Kauf der Aktien der neuen Aktienklasse zu verwendenden Rücknahmeerlös abgezogen werden, und im Unterschied zu diesen, entstehen der Gesellschaft für den Fonds die folgenden Gebühren und Kosten, die sich auf den Nettoinventarwert der jeweiligen Aktienklasse des Fonds auswirken. Aktienklasse Maximale TER (Gesamtkostenquote) B Bis zu 0,48 % jährlich Die TER, die als Prozentsatz des Nettoinventarwertes der jeweiligen Aktienklasse des Fonds angegeben wird, stellt die von der Gesellschaft für die jeweilige Aktienklasse des Fonds in Bezug auf die Verwaltungsgebühr und die Verwaltungskosten (mit Ausnahme von außerordentlichen Kosten), einschließlich einer ggf. anfallenden MwSt., zu zahlenden Gebühren und Kosten dar, wie im Prospekt aufgeführt. Außerordentliche Kosten werden dem Fonds zusätzlich belastet und reduzieren den Nettoinventarwert der jeweiligen Aktienklasse des Fonds entsprechend. Die tatsächliche, von der jeweiligen Aktienklasse des Fonds zu tragende TER, kann sehr wohl auch unter der oben angegebenen maximalen TER liegen. Während der Lebensdauer des Fonds muss die maximale TER gegebenenfalls von Zeit zu Zeit erhöht werden. Eine solche Erhöhung bedarf der vorherigen Genehmigung der Aktionäre gemäß den Bestimmungen der Satzung. Dieser Abschnitt Gebühren und Kosten sollte in Verbindung mit den Abschnitten Gebühren und Kosten und Ausgabe- und Rücknahmepreise / Nettoinventarwertberechnung / Bewertung von Vermögenswerten im Prospekt gelesen werden. IIC/ / v8 8

9 ALLGEMEINE BESCHREIBUNG DES REFERENZINDEX Der Referenzindex ist der Nikkei 225 ( der Referenzindex ). Der Referenzindex wird nachstehend ausführlicher beschrieben. Dies stellt aber nur einen Auszug von aus öffentlichen Quellen erhältlichen Informationen dar, und weder der Verwaltungsrat, die Verwaltungsgesellschaft, Nihon Keizai Shimbun / die Nikkei Inc. oder jeder andere nachfolgende Sponsor des Referenzindex (der Indexanbieter ) noch der Anlageverwalter übernehmen die Verantwortung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen. Der Referenzindex ist ein Aktienindex aus Wertpapieren und enthält 225 hoch liquide Aktien, die an der First Section der Börse Tokio gehandelt werden. Die Indexkomponenten erhalten auf Basis eines Nennwertes von 50 japanischen Yen je Aktie eine gleiche Gewichtung, wobei die Kurse von Aktien mit anderen Nennwerten so angepasst werden, dass sie einen Nennwert von 50 japanischen Yen je Aktie ausweisen. Der Referenzindex ist repräsentativ für Unternehmen, die Anlegern weltweit zur Verfügung stehen, und enthält 225 Indexwerte per 30. September Der Referenzindex wird in japanischen Yen berechnet. Indexanbieter und Website Der Referenzindex wird von der Nikkei Inc. und/oder der Nikkei Digital Media Inc. gesponsert. Weitere Informationen zum Referenzindex sind abrufbar unter SONSTIGE INFORMATIONEN Risikofaktoren Bestimmte Risiken in Zusammenhang mit den Aktien sind im Abschnitt Risikofaktoren im Prospekt aufgeführt. Des Weiteren müssen Aktionäre Folgendes beachten: (a) Die Subfonds der Gesellschaft sind aufgrund irischen Rechts getrennt, und demgemäß stehen in Irland die Vermögenswerte eines Subfonds nicht zur Befriedigung der Verbindlichkeiten eines anderen Subfonds zur Verfügung. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Gesellschaft ein einziges Rechtssubjekt ist, das in anderen Hoheitsgebieten tätig sein oder Vermögenswerte in seinem Namen halten oder Forderungen unterliegen kann, die diese Trennung gegebenenfalls nicht notwendigerweise anerkennen. Es kann nicht garantiert werden, dass die Gerichte eines Hoheitsgebiets außerhalb Irlands die oben aufgeführten Haftungsbeschränkungen anerkennen. (b) Beim Eintreten eines Störungsereignisses oder einer Indexstörung oder eines Indexanpassungsereignisses (und ohne Einschränkung der persönlichen Befugnisse des Verwaltungsrats gemäß ausführlicher Beschreibung im Prospekt) (i) können Anpassungen vorgenommen werden, um solchen Ereignissen Rechnung zu tragen (einschließlich einer Anpassung des Referenzindex, der Berechnung des Referenzindexstands, und/oder Änderungen der Bedingungen der Derivatekontrakte), die wesentliche Auswirkungen auf den Nettoinventarwert des Fonds haben können; (ii) kann der Verwaltungsrat die Nettoinventarwertberechnung und Zeichnungen, Rücknahmen und Umtauschtransaktionen von Aktien sowie die Zahlung von Rücknahmeerlösen gemäß den Bestimmungen im Abschnitt Aussetzung der Nettoinventarwertberechnung im Prospekt vorübergehend aussetzen; und/oder (iii) kann der Verwaltungsrat unter bestimmten, im Prospekt aufgeführten Umständen den Fonds auflösen. (c) Die aus den Swaps mit einer Gegenpartei zahlbare Rendite unterliegt dem Kreditrisiko der Gegenpartei. Darüber hinaus fungiert die Gegenpartei bei Swaps in der Regel als Berechnungsstelle (die Berechnungsstelle ) und übt die im ISDA Master Agreement und in der Bestätigung für die betreffenden Swaps vereinbarten Aufgaben aus. Aktionäre sollten beachten, dass sie nicht nur dem Kreditrisiko der Gegenpartei ausgesetzt sind, sondern auch potenziellen Interessenkonflikten bei der Ausübung der Funktion der Berechnungsstelle durch die Gegenpartei. Die Gegenpartei wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um solche Interessenkonflikte (unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Verpflichtungen und Aufgaben) gerecht zu lösen, sowie sicherzustellen, dass die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre nicht IIC/ / v8 9

10 unangemessen beeinträchtigt werden. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass die Gegenpartei geeignet und kompetent sein wird, um als Berechnungsstelle zu fungieren. Alle von der Gegenpartei in ihrer Funktion als Berechnungsstelle gestellten Bewertungen werden mindestens wöchentlich von einer von der Gegenpartei unabhängigen Partei geprüft, die vom Administrator beauftragt und von der Depotbank genehmigt wird. (d) Der Fonds ist in hohem Maße dynamisch und kann abhängig vom Wirtschaftsumfeld ein überdurchschnittliches potenzielles Wachstum und eine überdurchschnittliche Anlageperformance haben. Die Chancen für ein überdurchschnittliches Wachstum können in manchen Fällen zu extrem positiven und negativen Schwankungen im Nettoinventarwert des Fonds führen. (e) Der Wert der Anlagen und der daraus erzielte Ertrag und damit der Wert der Aktien und der daraus erzielte Ertrag können sowohl fallen als auch steigen, und der Anleger erhält möglicherweise nicht den ursprünglich investierten Betrag zurück. Das Engagement des Fonds ist mit der Performance der Komponenten des Referenzindex verknüpft, der wiederum den allgemeinen Marktbewegungen (positiven wie negativen) ausgesetzt ist. Anleger sollten auch den Prospekt lesen, der zusätzliche Informationen zu Risiken enthält. Sonstiges Alle aktuellen Fonds der Gesellschaft sind im Anhang A zum Prospekt aufgeführt. IIC/ / v8 10

11 Haftungsausschlüsse Der Nikkei 225 ist urheberrechtlich geschütztes Material, das anhand einer von der Nikkei Inc. unabhängig entwickelten und geschaffenen Methodik berechnet wird, und die Nikkei Inc. ist der alleinige Eigentümer des Copyrights und anderer geistiger Eigentumsrechte am Nikkei 225 selbst und der Methodik zur Berechnung des Nikkei 225. Die Nikkei Digital Media Inc., laut Genehmigung der Nikkei Inc., erteilte dem Lizenznehmer eine Lizenz, um den Nikkei 225 als Grundlage für den Fonds zu verwenden. Das geistige Eigentum und alle anderen Rechte an den Marken, die auf Nikkei und den Nikkei 225 hindeuten, gehen auf die Nikkei Inc. über. Der Fonds wird von der Nikkei Inc. und/oder der Nikkei Digital Media, Inc. weder gesponsert, unterstützt, verkauft noch vermarktet. Die Nikkei Inc. und/oder die Nikkei Digital Media, Inc. haben abgesehen von der Lizenzerteilung an den Lizenznehmer zur Nutzung bestimmter Marken und zur Nutzung des Nikkei 225 für den Fonds keine Verbindung mit dem Fonds. Der Lizenzvertrag zwischen der Nikkei Digital Media, Inc. und dem Lizenznehmer gibt Dritten keinerlei Rechte. Der Fonds wird ausschließlich auf Risiko des Lizenznehmers verwaltet, und die Nikkei Inc. und/oder die Nikkei Digital Media, Inc. übernehmen keine Verpflichtung oder Haftung für dessen Verwaltung und Transaktionen des Fonds. Die Nikkei Inc. und/oder die Nikkei Digital Media, Inc. haften nicht für die Richtigkeit und die Berechnung des Fonds oder der darin enthaltenen Daten. Die Nikkei Inc. und/oder die Nikkei Digital Media, Inc. sind nicht verpflichtet, den Nikkei 225 kontinuierlich bekanntzugeben und haften nicht für Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen, Aussetzungen oder eine Einstellung der Bekanntgabe desselbigen. Des Weiteren sind die Nikkei Inc. und die Nikkei Digital Media, Inc. berechtigt, die Beschreibung der im Nikkei 225 enthaltenen Wertpapiere, die Berechnungsmethode des Nikkei 225 oder jegliche sonstigen Details des Nikkei 225 zu ändern und sind berechtigt, die Bekanntgabe des Nikkei 225 auszusetzen oder einzustellen, ohne dass sie gegenüber dem Lizenzgeber oder einem Dritten irgendwie verpflichtet sind. DIE VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER DER GESELLSCHAFT, DIE VERWALTUNGSGESELLSCHAFT UND DER ANLAGEVERWALTER ZUSAMMEN DIE VERANTWORTLICHEN PARTEIEN GARANTIEREN NICHT FÜR DIE RICHTIGKEIT UND/ODER DIE VOLLSTÄNDIGKEIT EINER BESCHREIBUNG IN BEZUG AUF DEN REFERENZINDEX ODER DER DARIN ENTHALTENEN DATEN, UND DIE VERANTWORTLICHEN PARTEIEN HAFTEN NICHT FÜR ETWAIGE HIERIN ENTHALTENE FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER STÖRUNGEN. DIE ANERKANNTEN VERANTWORTLICHEN PARTEIEN ÜBERNEHMEN GEGENÜBER DEM FONDS, EINEM AKTIONÄR DES FONDS ODER EINER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSON IN BEZUG AUF DEN HIERIN BESCHRIEBENEN INDEX WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND EINE GEWÄHR. DER INDEXANBIETER ÜBERNIMMT IN BEZUG AUF DEN REFERENZINDEX ODER DIE STRATEGIE ODER JEGLICHER HIERIN ENTHALTENER DATEN WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND IRGENDEINE GEWÄHR UND LEHNT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER EINE BESTIMMTE VERWENDUNG AB. UNBESCHADET DES VORSTEHENDEN HAFTET DER INDEXANBIETER IN KEINEM FALL FÜR BESONDERE SCHÄDEN, STRAFE EINSCHLIESSENDEN SCHADENERSATZ, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENE GEWINNE, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IIC/ / v8 11

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