Informationelle Selbstbestimmung beim Einsatz von Lernplattformen Bremer Erfahrungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationelle Selbstbestimmung beim Einsatz von Lernplattformen Bremer Erfahrungen"

Transkript

1 Informationelle Selbstbestimmung beim Einsatz von Lernplattformen Bremer Erfahrungen Dr. Imke Sommer Datenschutz-Fachtagung Schöne neue Schule Im Spannungsfeld von Datenschutz, digitaler Entwicklung und schulischer Wirklichkeit Waren / Müritz, 25. Juni 2015

2 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht ) Cartoon von Fernandez, Lappan Verlag GmbH, Oldenburg 2

3 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (2) Darauf verzichtet, etwas im Netz erneut nachzuschlagen, aus Angst, die Google- Mitarbeiter könnten mich für doof halten. * Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung = das Recht, selbst zu bestimmen, wer wann was über mich weiß *Zitat / Tweet von Benjamin Nickel, veröffentlicht im Twitterbuch 3

4 Grundrechtsschutz für personenbezogene Daten Vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werden (nur) personenbezogene Daten geschützt Dazu gehören auch personenbeziehbare Daten (zum Beispiel Pseudonyme ) Nicht vom Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt werden anonymisierte Daten Quelle: DerPunk/flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0) 4

5 Personenbezogene Daten und Lernplattformen Lernplattform: (Softwaresystem, das Lerninhalte bereitstellt, Lernvorgänge organisiert und die elektronische Kommunikation und Kooperation von Lehrenden und Lernenden ermöglicht) Entstehende personenbezogene Daten Stammdaten von Nutzenden (Vor- und Nachname, Login- Name, Zugehörigkeit zur Schule und evtl. Klasse/Gruppen) Logdaten (vom Server protokolliert, z.b. IP-Adresse, Betriebssystem und Browser des Rechners, Art der Zugriffe) Pädagogische Prozessdaten (schülerbezogene Ergebnisse von Tests, bearbeitete Aufgaben usw.) Etc. 5

6 Grundrechtsträger- Innen im Bereich Lernplattformen SchülerInnen Eltern LehrerInnen 6

7 Wann liegen Grundrechtsverletzungen vor? Greifen Datenverarbeitungen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein? Bundesverfassungsgericht: Weiter Schutzbereich, umfasst ist schon der Schutz vor dem diffusen Gefühl des Beobachtetseins Ist der Eingriff gerechtfertigt und daher keine Verletzung des Grundrechtes? Rechtfertigungsmöglichkeiten: 1. Einwilligung der/des Betroffenen als Ausdruck der individuellen Selbstbestimmung 2. Gesetzliche Grundlagen als Ausdruck der kollektiven Selbstbestimmung 7

8 Individuelle Selbstbestimmung: Einwilligung Wirksamkeitsvoraussetzungen: Freiwillig (z.b. im Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich nicht gegeben) Informiert Schriftlich Jederzeit widerruflich Vor der Datenverarbeitung Fehlt eine der Wirksamkeitsvoraussetzungen, liegt keine den Eingriff rechtfertigende Einwilligung vor und der Eingriff ist rechtswidrig. 8

9 Kollektive Selbstbestimmung: Gesetze, Beispiel Gesetzliche Rahmenbedingungen für Lernplattformen in der n Bremisches Schuldatenschutzgesetz, Verordnung über die Datenverarbeitung durch Schulen und Schulbehörden Bremisches Datenschutzgesetz (u.a. Auftragsdatenverarbeitung) Bremisches Beamtengesetz (Beschäftigtendatenschutz) Dienstvereinbarung 9

10 Verhältnismäßigkeit Verhältnismäßigkeit = Zweck-Mittel-Relation Legitimer Zweck Eignung des Mittels zur Erreichung des Zwecks Erforderlichkeit des Mittels zur Erreichung des Zwecks (= mildestes Mittel?) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne: Mittel und Zweck müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stellen Grundsatz des Zweckbindung: Nutzung für andere Zwecke (Zweckänderung) erfordert eine neue Rechtsgrundlage 10

11 Lernplattformen stehen mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen SchülerInnen, Lehrenden und Eltern in Einklang, wenn sie sich auf rechtswirksame Einwilligungen oder auf gesetzliche Grundlagen stützen können. 11

12 Datenschutzrechtliche Anforderungen der LfDI (1) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten von SchülerInnen und Erziehungsberechtigen auf einer Lernplattform: 2 Abs. 1 i. V. m. 4 Bremisches Schuldatenschutzgesetz und die Verordnung über die Datenverarbeitung durch Schulen und Schulbehörden: Schulen dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit es zur Erfüllung ihres Unterrichts- und Erziehungsauftrages ( ), zur Durchführung sonstiger schulischer Aktivitäten ( ) erforderlich ist. Sie benötigen hierfür die Einwilligung der Betroffenen, es sei denn, die Verarbeitung ist im Interesse der oder des Betroffenen oder für die pädagogische Arbeit an der Schule notwendig (= erforderlich). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Lehrerdaten ist 20 Abs. 1 BremDSG i. V. m. 85 Bremisches Beamtengesetz (keine Verhaltens- und Leistungskontrollen). 12

13 Datenschutzrechtliche Anforderungen der LfDI (2) Vor der Entscheidung über und vor dem Einsatz einer Lernplattform: Vorabkontrolle der verantwortlichen Stelle zusammen mit dem/der behördlichen Datenschutzbeauftragten vor Einsatz Allg. Richtlinien zum Einsatz von Online-Lernplattformen formulieren Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen nach den Grundsätzen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit, Speicherdauer für Logdaten maximal 24 Stunden, Löschung der Schülerdaten im Regelfall zum Schuljahresende. Löschung der Benutzerkonten von SchülerInnen und LehrerInnen nach deren Ausscheiden aus der Schule (Leistungsbeschreibung) Sicherstellen, dass Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Europäischen Recht im Einklang steht, Probleme außerhalb des Schengen-Raumes (Leistungsbeschreibung) 13

14 Datenschutzrechtliche Anforderungen der LfDI (3) Vor der Entscheidung über und vor dem Einsatz einer Lernplattform: Klärung des Ob und Wie von Auftragsdatenverarbeitung 10 Abs. 3 BremSchulDSG und 9 BremDSG, Auftragsdatenverarbeitung grundsätzlich ok, aber Problematik beim Cloudcomputing, Entwurf entsprechender Verträge, insbesondere technische und organisatorische Maßnahmen, Zugriffsverwaltung (Leistungsbeschreibung) 14

15 Datenschutzrechtliche Anforderungen der LfDI (4) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens Erstellung von Nutzungsbedingungen und eines Verfahrensverzeichnisses Realisierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, einschließlich Zugriffsverwaltung nach 7 Abs. 4 BremDSG Unterrichtung der betroffenen SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte über den Einsatz der Lernplattformen nach 11 BremDSG 15

16 Informationelle Selbstbestimmung in der Dreierkonstellation Dreierkonstellation: datenschutzrechtlich Verantwortliche/r Auftragnehmerin Grundrechtsträger/in 16

17 Informationelle Selbstbestimmung in der Dreierkonstellation datenschutzrechtliche Lösung für Dreierkonstellationen: Auftragsdatenverarbeitung Auftragnehmerin datenschutzrechtlich Verantwortliche/r Auftragsdatenverarbeitung Grundrechtsträger/in 17

18 Voraussetzungen für rechtmäßige Auftragsdatenverarbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch andere Personen oder Stellen datenschutzrechtliche Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber Auswahl des Auftragnehmers: Eignung des Auftragnehmers (Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Maßnahmen) Steuerung: Schriftliche Auftragserteilung (Festlegung der technischen und organisatorischen Maßnahmen und etwaige Unterauftragsverhältnisse) Kontrolle: Auftraggeber muss sich von der Einhaltung der Maßnahmen überzeugen Auftraggeber muss Unterwerfung unter Landesdatenschutzgesetz und Kontrollzuständigkeit der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz durchsetzen 18

19 Probleme der Auftragsdatenverarbeitung Die datenschutzrechtliche Verantwortung kann nicht an den Auftragnehmer/Clouddiensteanbieter abgegeben werden. Risikoeinschätzung durch Auftraggeber/in Auftragsdatenverarbeitung funktioniert nach einer privatrechtlichen Logik, also auf Augenhöhe Zur Weitergabe rechtlicher Anforderungen können keine Verwaltungsakte erlassen werden. Zur Weitergabe rechtlicher Anforderungen gibt es nur vertragsrechtliche Möglichkeiten (Drohung mit Vertragsstrafen)

20 Informationelle Selbstbestimmung im Dreierverhältnis Öffentliche Stelle ist datenschutzrechtlich verantwortlich Auftragnehmer datenschutzrechtlich Verantwortliche/r Vertrag Bindung an Grundrechte Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Rechtsstaatsprinzip Hoheitliches Verhältnis Grundrechtsträgerin 20

21 öffentliche Stellen als Auftraggeber von Auftragsdatenverarbeitung: Das Ob Auftragsdatenverarbeitung funktioniert nach einer privatrechtlichen Logik. Das macht es schwerer, der datenschutzrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Wann ist AuftragsDV für öffentliche Stellen erlaubt? Bindung der öffentlichen Verwaltung an Gesetz und Recht (Art. 20 III Grundgesetz), grundsätzlich hat der Gesetzgeber zu entscheiden Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz: Ausübung hoheitsrechtliche Begfugnisse idr durch BeamtInnen -> wenn durch die Datenverarbeitung der Kernbereich hoheitlicher Tätigkeit berührt ist (z.b. Steuergeheimnis, 30 Abgabenordnung, nur Verarbeitung durch öffentliche Stellen), scheidet Auftragsdatenverarbeitung (ganz oder durch private Dienstleister) aus. 21

22 öffentliche Stellen als Auftraggeber von Auftragsdatenverarbeitung: Das Wie Mit geeigneten Auftragnehmern gute Verträge machen, die alle Risiken so minimieren, dass es verantwortbar ist, die Datenverarbeitung von Dritten ausführen zu lassen 22

23 Cloudcomputing und informationelle Selbstbestimmung Wolke = Gebräuchliches Bild der Informatik für formlose Netze mit nur bedingt von den NutzerInnen erkennbaren Strukturen Die Cloud: eine über Netze angeschlossene Rechnerlandschaft, in welche eigene Datenverarbeitungen ausgelagert werden können Cloudcomputing: Bereitstellung von IT-Dienstleistungen (Infrastrukturen, Plattformen, Anwendungssoftware) in der Cloud aufeinander abgestimmt, schnell und dem tatsächlichen Bedarf angepasst nach tatsächlicher Inanspruchnahme abrechenbar 23

24 Das Wolkenkuckucksheim gestern Die Vögel, Komödie von Aristophanes (414 v. Chr.) Wanderer_%C3%BCber_dem_Nebelmeer.jpg 24

25 das smarte cloud-cuckoo-land heute Beschütze Emmet und Wyldstyle im LEGO Movie Set Wolkenkuckucksheim Palast. (Preis 19,99 ) Vergnüge dich mit Einhorn Kitty im Wolkenkuckucksheim Palast, dem glücklichsten, unbeschwertesten und kreativsten Ort im ganzen Universum! Triff Emmet, Wyldstyle und die anderen Baumeister in diesem farbenfrohen, verspielten Paradies ( ). Aber Achtung! Was Emmet nicht weiß: An seinem Bein wurde ein Ortungsgerät befestigt, und der Executron von Lord Business ist schon ganz in der Nähe, um ihm Handschellen anzulegen. Feuere Blumen aus dem Blumenkatapult ab, um ihn abzuwehren und hilf Emmet und Wyldstyle bei der Flucht!

26 Klassische Risiken beim Cloudcomputing (1) Legale und illegale Zugriffe von Behörden (NSA, GCHQ) und Gerichten der Länder, in denen die Cloudserver stehen Fahrlässiges oder vorsätzliches missbräuchliches Handeln von MitarbeiterInnen des Cloudanbieters und Unterauftragnehmern des Cloudanbieters Missbräuchliche Nutzung von Sicherheitslücken beim Provider durch andere Kunden oder durch Dritte Missbräuchliche Nutzung von Sicherheitslücken auf den Übertragungswegen via Internet zwischen Kunden und Providern Missbräuchliche Nutzung von Sicherheitslücken in den vom Provider zur Nutzung durch die Kunden bereit gestellten Software-Schnittstellen und APIs 26

27 Klassische Risiken beim Cloudcomputing (2) Angriffe durch Schadsoftware auf die Dienste in der Cloud, Risiken jeglicher Form von Computerkriminalität durch schlecht kontrollierte Registrierungsmodalitäten zur Nutzung von Clouddiensten Cloud-unabhängige Sicherheitsmängel der technischen Infrastruktur ( )

28 Cloudspezifische Risiken beim Cloudcomputing Cloudspezifische Risiken: Löschung von Daten Fehlende Transparenz der Datenverarbeitung in der Cloud durch fehlende Protokollierung und fehlende Dokumentation Vervielfältigung und Verteilung der Daten Fehlende Datentrennung ( ) 28

29 Besondere Probleme im Wolkenkuckucksheim über den USA Massenhafte und anlasslose Überwachung von BürgerInnen und offiziellen Stellen durch NSA, GCHQ, etc. Insbesondere wichtig im Zusammenhang mit Auftragsdatenverarbeitung durch Dienstleister in den USA: Datenübermittlung von Daten europäischer BürgerInnen, die diese US-Firmen gegenüber offenbart haben, an den US-Nachrichtendienst NSA. 29

30 Was tun, um informationelle Selbstbestimmung im Wolkenkuckucksheim zu gewährleisten? Entschließung der Datenschutzkonferenz vom : Orientierungshilfe Cloud-Computing Version

31 Informationelle Selbstbestimmung bei Nutzung von Clouddiensten Im Zweifel gegen Cloudcomputing entscheiden. Abstufung der Risiken zwischen von verbeamteten und privaten Dienstleistern betriebene Clouds beachten: Im Zweifel für das verbeamtete Cloudcomputing entscheiden Bei Entscheidung für von Privaten betriebene Clouds Abstufung zwischen Clouds im und außerhalb des Schengen-Raumes (= Safe-Harbor-Problematik ): Im Zweifel für die Cloud im Schengen-Raum entscheiden 31

32 Weitere Ausprägungen der informationellen Selbstbestimmung in der Cloud Vermeidung personenbezogener Daten Verzicht keine personenbezogenen Daten erheben Anonymisierung ursprünglich vorhandenen Personenbezug nachträglich verhindern Erschwerter Zugang zu personenbezogenen Daten Verschlüsseln Nutzung von sicheren Übertragungswegen Alle anderen Maßnahmen des technischen und organisatorischen Datenschutzes 32

33 Fazit: Die Wolke Sieben Cloud liegt ziemlich nah am Wolkenkuckucksheim Foto: Stefan Schweihofer München, Deutschland, CC0, PD 33

34 Die bremischen Erfahrungen - Vergabeverfahren Leistungsbeschreibung u.a.: Standort des Servers ist so zu wählen, dass Anwendung des Datenschutzrechtes der EU garantiert ist verschlüsselte SSL-Verbindung für Datenübertragung Datenschutzrechtliche Hinweise und eine Einwilligungserklärung in die Verarbeitung personenbezogener Daten müssen integriert sein Nach Zuschlag Verpflichtung zur Beteiligung an Erstellung eines Datenschutzkonzeptes Datensicherheit: ISO/IEC verpflichtend, Virenschutz durch zertifizierte Anti-Viren-Software 34

35 Die bremischen Erfahrungen Dienstvereinbarung (1) datenschutzrechtliche Regelungsinhalte der Dienstvereinbarug Leistungs- und Verhaltenskontrollen mit Hilfe bzw. durch die Anwendung und Nutzung der Lernplattform sind unzulässig und auszuschließen. Die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten wird in einem Datenschutzkonzept geregelt, das die geltenden gesetzlichen Anforderungen einhält. Das Datenschutzkonzept ist mitbestimmungspflichtig. Der Personalrat Schulen kann jederzeit eine Änderungen bzw. Anpassungen einfordern. Eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten hat unter Beachtung des 9 des Bremer Datenschutzgesetzes zu erfolgen. 35

36 Die bremischen Erfahrungen Dienstvereinbarung (2) Sofern Personaldaten im Auftrag verarbeitet werden, stellt die Senatorin für Bildung vertraglich sicher, dass die Verarbeitung nach den Regelungen dieser Dienstvereinbarung und unter Beachtung des 11 BremDSG erfolgt. Nutzung der Lernplattform erfolgt freiwillig (pädagogische Freiheit) Ausschluss von Clouddiensten Unzulässigkeit eines elektronischen Klassenbuches Administrationsrechte dürfen nur von Lehrenden, nicht von der Schulleitung ausgeübt werden, Verpflichtung auf Amtsverschwiegenheit 36

37 informationelle Selbstbestimmung bei Lernplattformen realisieren Beim Einsatz von Lernplattformen die Fütterung von smarten Anwendungen mit den Daten der SchülerInnen, LehrerInnen, Eltern ausschließen. -> Gegen Produkte entscheiden, die nicht zweifelsfrei die weitere Verwendung personenbezogener Daten für eigene Zwecke und die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ausschließen. Der Weg dorthin: Schon im Vergabeverfahren datenschutzrechtliche Anforderungen formulieren Datenvermeidung und Datensparsamkeit Auftragsdatenverarbeitung: Cloudcomputing möglichst ausschließen Technische und organisatorische Maßnahmen 37

38 Informationelle Selbstbestimmung bei Lernplattformen realisieren Verbindliche Regelungen treffen: Verträge mit den Anbietern (Auftragsdatenverarbeitung) Einschränkung/Ausschluss des Cloudcomputing Beschäftigtendatenschutz (Dienstvereinbarung) Für SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern Transparenz über Datenverarbeitung schaffen 38

39 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Gibt es noch Fragen an mich? Dr. Imke Sommer Arndtstraße Bremerhaven Tel. 0421/ office@datenschutz.bremen.de 39

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit

Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Datenschutz der große Bruder der IT-Sicherheit Rüdiger Wehrmann Der Hessische Datenschutzbeauftragte Telefon 0611 / 1408-0 E-mail: Poststelle@datenschutz.hessen.de Der Hessische Datenschutzbeauftragte

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?

Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Meine Daten. Mein Recht

Meine Daten. Mein Recht Meine Daten Mein Recht... auch in der Schule Ihr Landesbeauftragter für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern Karsten Neumann Besuchsanschrift:

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)

UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR) du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning

Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Smart Home Wer ist Herr im eigenen Haus?

Smart Home Wer ist Herr im eigenen Haus? Smart Home Wer ist Herr im eigenen Haus? Von den Kosten der Annehmlichkeit Dr. Stefan Brink LfDI Rheinland-Pfalz BvD Verbandstag 2016 21. April 2016 Definition Smart Home technische Systeme und Dienste

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

Datenverarbeitung im Auftrag

Datenverarbeitung im Auftrag Die Kehrseite der Einschaltung von Dienstleistern: Datenverarbeitung im Auftrag ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174 Stuttgart Datum: 10.05.11 1 Datenverarbeitung im Auftrag Daten ZENDAS Breitscheidstr. 2 70174

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Monitoring und Datenschutz

Monitoring und Datenschutz Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann

Mehr

Secorvo. Partner und Unterstützer

Secorvo. Partner und Unterstützer Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße

Mehr

DIGITALE PRIVATSPHAERE

DIGITALE PRIVATSPHAERE DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen

Mehr

Befragung zum Migrationshintergrund

Befragung zum Migrationshintergrund Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer

Mehr

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing

chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing chancen der digitalisierung Überblick Rechtliche Aspekte des cloudcomputing 1 rechtliche herausforderungen Cloudcomputing Vertrags- und Haftungsrecht Absicherung, dass Cloudanbieter entsprechende wirksame

Mehr

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten

Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund

Datenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon

Mehr

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art

Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art 1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung im Wolkenkuckucksheim

Informationelle Selbstbestimmung im Wolkenkuckucksheim Informationelle Selbstbestimmung im Wolkenkuckucksheim Dr. Imke Sommer 20. Europäischer Verwaltungskongress, 5. März 2015 Das Wolkenkuckucksheim gestern Die Vögel, Komödie von Aristophanes 414 v. Chr.:

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Rechtssicher in die Cloud

Rechtssicher in die Cloud Rechtssicher in die Cloud Aktuelle Lösungsansätze für rechtskonforme Cloud Services Fachanwalt für Informationstechnologierecht Cloud Conf 2011, München den 21. November 2011 Ist Cloud Computing nicht...

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 9. Übung im SoSe 2014: Vergleich Datenschutz und IT-Sicherheit 9.1 Vergleich Sicherheitsziele & Aufgabe: Kontrollbereiche Ordnen Sie die im BDSG genannten Kontrollbereiche

Mehr

Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen

Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Berlin, 11. November 2015 Fachveranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Datenschutz und Qualitätssicherung

Datenschutz und Qualitätssicherung Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Schul-IT und Datenschutz

Schul-IT und Datenschutz Schul-IT und Datenschutz Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 1 Ein kurzer Überblick Die rechtlichen Vorgaben Der Ist-Zustand

Mehr

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen 10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben

Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben Informationelle Selbstbestimmung bei Forschungsvorhaben 8.7.2015 Datenschutz ist Grundrechtsschutz (1) Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (= IT- Grundrecht )

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

Guter Datenschutz schafft Vertrauen

Guter Datenschutz schafft Vertrauen Oktober 2009 Guter Datenschutz schafft Vertrauen 27.10.2009 ruhr networker e.v. in Mettmann K.H. Erkens Inhalt Handlungsbedarf, Aktualität Grundlagen oder was bedeutet Datenschutz Pflichten des Unternehmens

Mehr

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den

DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN vom 02.12.2013 des Onlineshops LOVEITSHOP 1 Allgemeine Bestimmungen Die Datenschutzbestimmungen legen die Regeln für den Schutz und die Erhebung von personenbezogen Daten der Benutzer

Mehr

itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator

itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt und Mediator itsmf LIVE! Internet of Things and Services Privatsphäre und Datenschutz 27. April 2015 Dr. Thomas Lapp, Frankfurt Rechtsanwalt Internet of Things and Services Unendlich erscheinende Möglichkeiten Bsp.:

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1):

Version smarter mobile(zu finden unter Einstellungen, Siehe Bild) : Gerät/Typ(z.B. Panasonic Toughbook, Ipad Air, Handy Samsung S1): Supportanfrage ESN Bitte füllen Sie zu jeder Supportanfrage diese Vorlage aus. Sie helfen uns damit, Ihre Anfrage kompetent und schnell beantworten zu können. Verwenden Sie für jedes einzelne Thema jeweils

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung

Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Rechtliche Anforderungen an Cloud Computing in der Verwaltung Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 19. Berliner Anwenderforum egovernment 19./20. Februar 2013 Bundespresseamt,

Mehr

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015

Mehr

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),

- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.), 2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,

Mehr

Fakultätsname Informatik Institut für Systemarchitektur, Professur Datenschutz und Datensicherheit. Datenschutz-Schutzziele

Fakultätsname Informatik Institut für Systemarchitektur, Professur Datenschutz und Datensicherheit. Datenschutz-Schutzziele Fakultätsname Informatik Institut für Systemarchitektur, Professur Datenschutz und Datensicherheit Datenschutz-Schutzziele Dresden, 30.05.2013 Tamara Flemisch Gliederung 1. Was sind Schutzziele? 2. Datenschutz-Schutzziele

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Zentrales Verfahren: Dokumentationspflichten für die zentrale Stelle und für die beteiligten Stellen

Zentrales Verfahren: Dokumentationspflichten für die zentrale Stelle und für die beteiligten Stellen Anlage 1 Zur Vereinbarung zur Übertragung der Verantwortung für die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit des automatisierten Verfahrens Koordination Personaldienste Kommunal (KoPers-Kommunal) Stand: November

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung

wegen unentschuldigter Fehltage in der Berufsschule oder fehlender Bereitschaft zur Eingliederung in die betriebliche Ordnung Abmahnung Eine Abmahnung ist Ausdruck der Missbilligung eines Fehlverhaltens unter Androhung von Rechtsfolgen für die Zukunft, sofern dieses Verhalten nicht geändert bzw. eingestellt wird. 1. Wann ist

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Erfolg beginnt im Kopf

Erfolg beginnt im Kopf Erfolg beginnt im Kopf Wie Sie ausgeglichen bleiben und Ihre Ziele einfacher erreichen 8. VR-Unternehmerforum AGRAR Die Ausgangslage Am Markt 6 49406 Barnstorf Am Markt 6 49406 Barnstorf Alles verändert

Mehr

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung

IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit

Mehr

Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft?

Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Datenschutz und E-Commerce - Gegensätze in der digitalen Wirtscheft? Rechtsanwalt Oliver J. Süme Vortrag im Rahmen der Medientage München 2000 Dienstag, den 7. November 2000 - Panel 7.3. Einleitung Wer

Mehr

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 -

Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1. - Stand: 1. Juli 2010 - INNENMINISTERIUM AUFSICHTSBEHÖRDE FÜR DEN DATENSCHUTZ IM NICHTÖFFENTLICHEN BEREICH Datenschutzrechtliche Hinweise zum Einsatz von Web-Analysediensten wie z.b. Google Analytics 1 - Stand: 1. Juli 2010 -

Mehr