Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen

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1 Gesünder mit Apps und Co? Datenschutzrechtliche Anforderungen Berlin, 11. November 2015 Fachveranstaltung der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.v. Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit 1

2 Digitale Gesundheitsanwendungen Worum es geht: Apps Wearables Digitale Netzwerke 2

3 Datenschutz Darum geht s beim Datenschutz: Schutz der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen beim Umgang mit seinen personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten Informationelle Selbstbestimmung Alles verboten? Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Informationelles Gleichgewicht Besondere Sensibilität: Gesundheitsdaten Und: Persönlichkeitsprofile 3

4 Herausforderung Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps und Co. Was erfasst wird: Standort- und Bewegungsdaten Tagesabläufe und Schlafgewohnheiten Gesundheitsdaten wie Herzfrequenz Körpertemperatur Ggf. Zusammenführung mit s, Browser- Historie etc. beim gleichen Anbieter (z.b. Apple HealthKit oder Google Fit ) 4

5 Verarbeitung von Gesundheitsdaten Besondere Transparenz und Selbstbestimmung: Einwilligung Freiwillig Informiert Ausdrücklicher Bezug auf sensible Daten Hervorhebung Grundsätzlich Schriftform 5

6 Elektronische Einwilligung bei Telemedien wie Apps Bewusste und eindeutige Erteilung Protokollierung Jederzeitige Abrufbarkeit des Inhalts Widerrufbarkeit Hinweis auf Widerrufsrecht 13 Abs. 2, Abs. 3 Telemediengesetz (TMG) 6

7 Darauf sollten Nutzer bei Einwilligungen achten Besteht eine Möglichkeit, die Einwilligung zu verweigern oder zu widerrufen? Werden Ansprechpartner genannt? Werden Folgen einer Verweigerung genannt? 7

8 Darauf sollten Nutzer achten Gibt es eine Datenschutzerklärung? Ist diese verständlich? Für welche Zwecke werden die Daten verwendet? Konkrete und abschließende Nennung? Vorsicht bei offenen Formulierungen! Werden Daten an Dritte weitergegeben? Wo sitzt der Betreiber? 8

9 Darauf sollten Nutzer achten Welche Zugriffe lässt sich die App einräumen? Werden Daten in eine Cloud übermittelt? Ist eine lokale Speicherung (und Auswertung) möglich? 9

10 Darauf sollten Nutzer achten Werden Angaben zur Datensicherheit gemacht? Wird Verschlüsselung eingesetzt? Werden Hinweise zur Sicherung der eigenen Geräte gegeben? 10

11 Darauf sollten Nutzer achten Werden Hinweise auf Rechte der Nutzer gegeben wie Auskunft nach 34 BDSG* Berichtigung nach 35 Abs. 1 BDSG Löschung und Sperrung nach 35 BDSG *Bundesdatenschutzgesetz ( 11

12 Auf diese Risiken sollten Nutzer achten Sensible, stark aggregierte Daten Hohe Aussagekraft Vielfältige Interessen, z.b. der Werbeindustrie Datensicherheit Datenlecks Hackerangriffe 12

13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Carolyn Eichler Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Bereich Recht II Friedrichstraße 219 Besuchereingang: Berlin Puttkamer Straße Telefon:

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