Sondervorschriften - Reaktorunfall Japan Die EU-Kommission hat die Höchstwerte für die Summe von Cäsium-134 und Cäsium 137 reduziert.

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1 News Food Legislation Nr. 3 - Mai 2012 Europäische Kontaminanten-Verordnung Ein Entwurf zur Änderung der europäischen Kontaminanten-VO (EG) Nr. 1881/2006 ist im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit angenommen worden. Folgende Änderungen sind dort vorgesehen: Der Ochratoxin A-Höchstgehalt soll für Weizengluten, das nicht direkt zum menschlichen Verzehr vorgesehen ist und/oder nicht direkt an Verbraucher verkauft wird, von 3,0 auf 8,0 µg/kg angehoben werden. Die für Gewürze zum beabsichtigte Herabsetzung des Ochratoxin A Höchstgehaltes von 30 auf 15 µg/kg ist für Capsicum spp. nicht realistisch. Daher soll der bisherige Höchstgehalt noch bis gelten. Für die übrigen Gewürze soll der Höchstgehalt wie vorgesehen gesenkt werden. Neu aufgenommen werden sollen Melamin-Höchstgehalte in Lebensmitteln (2,5 mg/kg) und in Säuglingsnahrung (1 mg/kg), die bisher nur im Codex Alimentarius festgelegt waren. Ausgenommen sind Lebensmittel, bei denen der Melamingehalt durch die Verwendung eines Cyromazinhaltigen Pflanzenschutzmittels bedingt ist. Der Melamin-Gehalt darf in diesem Falle den Cyromazin-Gehalt der Probe nicht übersteigen. Die EU-Kommission hat in einem neuen Arbeitspapier künftige Höchstgehalte für Cadmium vorgelegt. Für Wurzel-, Knollen- und Stängelgemüse ist eine stufenweise Absenkung von 0,10 über 0,09 auf 0,075 mg/kg, für Hartweizen, Reis und Weizenkleie von 0,20 über 0,175 auf 0,15 mg/kg vorgesehen. Für Schokolade und Kakaoprodukte werden 4 verschiedene Höchstgehalte vorgeschlagen, bei Schokolade in Abhängigkeit vom Kakaogehalt (0,1/0,3/0,6 mg/kg), bei Kakaopulver 0,6 mg/kg. Weiterhin werden für ausgewählte Ölsaaten (Sonnenblumen, Leinsamen, Mohn, Sojabohnen), Milch und Babynahrung Höchstgehalte vorgelegt. Ferner werden derzeit auf EU-Ebene neue Höchstgehalte für Blei diskutiert, nachdem eine toxikologische Neubewertung durch die JECFA und EFSA stattgefunden hat und der bis dahin geltende PTWI zurückgezogen wurde. So wird insbesondere eine Absenkung bei Obst und Gemüse, Fruchtsäften, Milch und Säuglingsmilchnahrung empfohlen. Sondervorschriften - Reaktorunfall Japan Die EU-Kommission hat die Höchstwerte für die Summe von Cäsium-134 und Cäsium 137 reduziert. Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder Milch und Molkereierzeugnisse Summe von Caesium-134 u. Caesium Bq/kg 50 Bq/kg Für Reis und Reiserzeugnisse gilt die Höchstgrenze erst ab , bis dahin 500 Bq/kg. Die Höchstwerte für Strontium, Plutonium und Americium wurden aufgehoben, da das Risiko einer Sonstige Lebensmittel, ausgenommen Mineralwasser und vergleichbare Getränke Tee von nicht gegorenen Blättern Sojabohnen und Sojabohnenerzeugnisse 100 Bq/kg vorher 500 Mineralwasser und vergleichbare Getränke und Tee von nicht gegorenen Blättern 10 Bq/kg Freisetzung als äußerst gering angesehen wird. Die Spirituosen Sake, Whiskey und Shochu unterliegen nicht mehr den Sondervorschriften. Dioxine - Probenahme, Analyseverfahren Mit der Revision der Höchstgehalte und Auslösewerte für Dioxine und dioxinähnliche PCB und der Festlegung von Höchstgehalten für nicht dioxinähnliche PCB (wir berichteten in den Januar News) wurde es erforderlich, die existierenden Vorschriften für die Probenahme und die Analysenmethoden anzupassen. Die bislang geltende VO (EG) Nr. 1883/2006 wurde nun durch die VO (EU) Nr. 252/2012 vom ersetzt. Sie ist seit dem gültig. Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs Mit der Verordnung (EU) Nr. 16/2012 vom wurde festgelegt, dass bei einem

2 tierischen Lebensmittel der Unternehmer dem Empfänger einer Lebensmittellieferung das Erzeugungsdatum und das Datum des Einfrierens mitteilt, sofern dieses vom Erzeugungsdatum abweicht. Das Erzeugungsdatum wurde definiert als Datum der Schlachtung, der Erlegung (Wild), der Ernte (Fischereierzeugnisse) oder der Verarbeitung bei sonstigen Lebensmitteln tierischer Herkunft. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass diese Angabe dem Lebensmittelunternehmer unter anderem dazu dient, besser beurteilen zu können, ob sich das Lebensmittel für den menschlichen Verzehr eignet. Dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vom mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs wurde ein entsprechender Abschnitt IV angefügt. Die Verordnung trat am in Kraft. Monitoring von Ergotalkaloiden Die Europäische Kommission hat in einer Empfehlung die Mitgliedstaaten aufgefordert, das Vorkommen von Mutterkorn-Alkaloiden bei Getreide und Getreideerzeugnissen, die zum menschlichen Verzehr oder zur Verfütterung an Tiere bestimmt sind, bei zur Verfütterung bestimmten Gräsern sowie bei Mischfuttermitteln und zusammengesetzten Lebensmitteln zu überwachen. Es sollen die Ergotalkaloide Ergocristin/Ergocristinin, Ergotamin/Ergotaminin, Ergocryptin/Ergocryptinin, Ergometrin/Ergometrinin, Ergosin/Ergosinin und Ergocornin/Ergocorninin sowie möglichst gleichzeitig auch der Sklerotiengehalt der Proben bestimmt werden. Unter Mutterkorn werden Pilzstrukturen der Art Claviceps verstanden, die auf Getreide- oder Grasähren anstelle von Körnern bzw. Samen wachsen und als große dunkelfarbige Sklerotien auftreten. Diese Sklerotien enthalten verschiedene Klassen von Alkaloiden, deren Vorkommen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Mensch und Tier führen kann. Menge und Toxinmuster sind je nach Pilzstamm in Abhängigkeit von der Wirtspflanze und der geografischen Region unterschiedlich und noch viel zu wenig bekannt. Daher sollen mehr Daten zum Vorkommen dieser Mutterkorn-Alkaloide erhoben und ein Bezug zwischen dem Vorkommen und der Menge an Sklerotien hergestellt werden. Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2010 Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) hat die Ergebnisse der 2010 von der amtlichen Überwachung auf Pestizide untersuchten Lebensmittel veröffentlicht. Die Rückstandshöchstgehalts-Überschreitungen sind im Vergleich zu den Vorjahren weiter zurückgegangen. Von den fast untersuchten Proben wurden bei 2,7 % die zulässigen Höchstgehalte überschritten, wobei verarbeitete Lebensmittel die höchste Rate aufwiesen. Daneben gab es bei frischen Kräutern, gefolgt von Paprika und Bohnen mit Hülsen die meisten Beanstandungen. 40 % der untersuchten Proben enthielten Mehrfachrückstände, am häufigsten schwarze und weiße Johannisbeeren, Grapefruit/Pomelo, Erdbeeren, Mandarinen, Tafeltrauben und Orangen. Rückstandshöchstmengenüberschreitungen waren in Proben aus Drittländern deutlich mehr zu verzeichnen als bei deutschen oder EU-Erzeugnissen. Auch Untersuchungen von Greenpeace sowie die vom CVUA Stuttgart für 2011 veröffentlichten Daten zeigen auf, dass Obst und Gemüse, das außerhalb der EU angebaut wird, besonders stark mit Pestiziden belastet ist. Hier waren insbesondere exotische Früchte betroffen gefolgt von Zitrusfrüchten. Bitterer Nachgeschmack bei Pinienkernen Update Der Warenverein der Hamburger Börse informierte über Entwicklungen bezüglich Analysenmethoden, die zur Bestimmung der Geschmacksbeeinträchtigung bei Pinienkernen verwendet werden. Hierbei werden Tests auf freie Fettsäuren als nicht aussagekräftig genug angesehen, obwohl sie von Behörden nach wie vor angewendet werden. Sie sollten nicht als alleinige Tests zur Bestimmung der Varietäten verwendet werden, da aufgrund von Oxidation und Alter der Kerne mit großen Schwankungen zu rechnen ist. Mit Tests auf Basis von DNA-Untersuchungen können inzwischen 10 Sorten von Pinienkernen bestimmt werden, darunter auch Pinus armandii, die insbesondere für den bitteren Nachgeschmack verantwortliche Sorte. Importeuren von Pinienkernen aus China wird weiterhin empfohlen, keine Kerne der Sorte Pinus armandii zu importieren, weder einzeln noch als Mischung mit anderen Sorten. Kleine Größen sollten nur zur Verarbeitung, für den direkten Verzehr sollten an den Einzelhandel nur größere Größen verkauft werden. Gerichtsurteile - Die Aufmachung eines Near-Water-Getränks mit der Bezeichnung Mango-Orangenblüte und der Abbildung einer Mangofrucht und einer Orangenblüte wird als Irreführung angesehen. Es werde der Eindruck erweckt, Orangenblüten oder Teile davon seien Inhaltsstoffe des Getränks. Das Produkt enthält zwar Mangosaft aus Mangosaftkonzentrat, aber keine Orangenbestandteile. Die Richter zogen in ihrer Urteilsfindung den in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke verzeichneten Leitsatz heran, wonach naturgetreue Abbildungen von Früchten oder Pflanzenteilen, ausgenommen bei klaren Limonaden, nur dann verwendet werden dürfen, wenn Fruchtsaft und/oder Fruchtmark enthalten sind. - Die Bewerbung von Waffelröllchen derart, dass auf der Verpackung hervorgehoben ein Nougatblock abgebildet ist und dieser nochmals durch die farblich abgesetzte Angabe Nougat betont wird, ist entgegen der vorinstanzlichen Auffassung (siehe Januar News) nicht irreführend, wenn die

3 Waffelröllchen lediglich Nougatcreme enthalten. Die Richter des OLG vertraten nun die Auffassung, dass den Verbrauchern die in den Leitsätzen vorgenommene Unterscheidung zwischen Nougat und Nougatcreme nicht geläufig und somit eine Irreführung nicht anzunehmen sei. - Wein darf nicht als bekömmlich verkauft werden, weil seine Säure angeblich besonders sanft ist. In seinem Rechtsgutachten sieht der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) in dieser Behauptung eine gesundheitsbezogene Angabe, die gemäß der Health-Claims- VO bei alkoholischen Getränken verboten ist. Das Urteil des EUGH wird in einigen Monaten erwartet, meistens folgt es der Ansicht des Generalanwaltes. Dem Vorschlag entsprechend dürften zukünftig alkoholische Getränke mit über 1,2 Vol.-% Alkohol generell nicht mehr mit der Angabe bekömmlich oder auch ähnlichen Begriffen wie wohltuend, Magen schonend beworben werden. Sonstiges - Für die in der EU nicht mehr zugelassenen GV- Raps Events Ms1xRF1, Ms1xRf2 und Topas 19/2 endete im April diesen Jahres die Übergangsperiode, in der ein GVO-Gehalt bis zu 0,9% in Lebens- und Futtermitteln toleriert wird. In dem Durchführungsbeschluss 2012/69/EU wird diese Übergangsperiode bis zum für geringfügige Spuren (< 0,1%) dieser GVO verlängert. Vorausgesetzt, es handelt sich um zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen. - Die VO (EU) Nr. 232/2012 zur Änderung der Verwendungsbedingungen und -mengen für die Farbstoffe Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110) und Cochenillerot A (E124) ist im April in Kraft getreten und gilt ab dem Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) empfiehlt, Fleischerzeugnisse, die unter Verwendung von Transglutaminase mikrobiellen Ursprungs, auch Kleber genannt, hergestellt werden, entsprechend zu kennzeichnen. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge könnten sich bei Zöliakie- Patienten gesundheitliche Probleme ergeben, die vergleichbar mit denen bei Gluten-Aufnahme sind. EG-Schnellwarnungen Nachfolgend sind aus dem europäischen Schnellwarnsystem ausgewählte Notifizierungen zusammengestellt. Berücksichtigt sind die zwischen dem und eingegangenen Warn- und Informationsmeldungen sowie Grenzzurückweisungen. Meldegrund Produkt Ursprungsland Bemerkungen Anzahl Mykotoxine Aflatoxine gesamt: 74 Nüsse/-produkte, Erdnüsse, Mandeln, Feigen, Melonen- u. Aprikosenkerne Basmati, Bruchreis Pakistan 2 Muskatnuss Deutschland 4 Ogbono Sierra Leone B1: bis 6,6; ges.: bis 10,4 µg/kg 3 Deoxynivalenol (DON) Ochratoxin A Hafer, Hafererzeugnis Schweden, 2430 µg/kg 2 Deutschland via Schweden Roggenmehl Deutschland 13 µg/kg 2 Paprika Peru 1 Rosinen Afghanistan, 13 µg/kg 2 Usbekistan Zearalenon Matzen (ungesäuertes Brot) Ukraine 1 mg/kg 1 Popkorn-Mais Frankreich 140 µg/kg 2 Mutterkorn Roggenkörner Deutschland 2 Schwermetalle und andere Metalle Blei Nahrungsergänzung Indien 6/13/34 mg/kg 3 Sellerie Deutschland 1 Arsen Mineralwasser Italien 1 Cadmium Sellerie Deutschland 1 Fisch, Tintenfisch Argentinien, Indien 5 Karotten Polen 0,23 mg/kg 1 Shiitakepilze China 0,32 mg/kg 1

4 Quecksilber Makrele, Hai, Schwertfisch Griechenl., Italien, Spanien, Kroatien, Portugal, Vitnam, Marokko Ente China 1 Steinpilze China 3 Aluminium Instant Nudelsuppe Vietnam 2 Weizen-Nudeln China 14,9 / 16,5 mg/kg 1 weitere Kontaminanten und Rückstände Benzo(a)pyren Olivenöl, Sanddornöl, Italien, China, 18/23/3 µg/kg 4 Sonnenblumenöl Russland Dioxin u. dl-pcb Eier Deutschland 9,9 WHO TEQ/g 4 Dorschleber Dänemark 71,7 WHO TEQ/g 2 Lammleber Deutschland, UK bis 32,4 WHO TEQ/kg 3 Morpholin Pflaumen USA 1 3-MCPD Sojasauce Vietnam 14 µg/kg 1 Migration ESBO Rebhuhnpaste Spanien 1 pharmakologisch wirksame Substanzen Chloramphenicol Kaninchenfleisch China 1 Ivermectin Corned Beef Brasilien 2 Doramectin Corned Beef Brasilien 2 Nitrofuran/ Garnelen Indien 55 mg/kg 1 -metabolite Schafsdärme Mongolei 2 Toltrazuril Hähnchenbrust China 340 mg/kg 1 unerlaubte Farbstoffe Sudan IV Palmöl Ghana, via UK 1 Rhodamin B Süßwarenmischung Italien 2 Sonstiges GVO Backwaren China 2 Basmatireis Indien, Pakistan 11 Bio-Papaya Thailand nicht zugelassen 8 Reis u. Reisprodukte China nicht zugelassen 5 Reisnudeln China Bt63 7 Bestrahlung Ginseng USA 1 Goji-Beeren-Extrakt China 1 Nahrungsergänzung Belgien, 2 Rohmaterial Frankreich Tintenfisch Vietnam 1 Capsaicin überhöht Hot Chili Sauce USA mg/kg 1 Histamin Cheddarkäse Niederlande 3 Fischerzeugnisse 16 Geschmacks- Bio-Pinienkerne China 1 beeinträchtigung CO-Behandlung Thunfisch Spanien bis 500 µg/kg 12 Bernsteinmakrelen Japan 600 µg/kg 1 pathogene Keime Salmonellen Fleisch/-erzeugnisse 13 Betelblätter Bangladesh, Indien, 8 Thailand Bio-Brotmehlmischung Deutschland 2 Büffelmozzarella Italien 1 Camembert Frankreich 1 Chilipulver, Kurkuma Nigeria, China 5 Flüssigei Frankreich, Spanien 5 Octopus, Tintenfisch Indonesien 8 29

5 Schwarze Pilze Vietnam 3 Sesampaste Syrien 1 Listeria monocyt. Lachs Polen 4 Rohmilch-Schafskäse Frankreich 210 KBE/g 2 Schweinefleischerzeugnis Frankreich 770 KBE/g 2 Wurst Spanien 1 Norovirus Austern Frankreich, Irland 2 erstellt: Tel Dr. Erika Lange Fax Neuländer Kamp 1 erikalange@eurofins.de D Hamburg Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Informationen entsprechen dem derzeitigen Stand unserer Kenntnisse und wurden sorgfältig geprüft. Dennoch kann keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen werden. Eurofins haftet daher nicht für Schäden, die in Zusammenhang mit der Verwendung dieser Inhalte stehen. Insbesondere die Überprüfung rechtlicher Angaben obliegt dem Verwender. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

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