EU-Klima- und Energiepolitik 2030
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- Gitta Althaus
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1 EU-Klima- und Energiepolitik 2030 Die Europäische Kommission hat den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik im Zeitraum präsentiert. Nachfolgend eine erste Zusammenfassung und Einschätzung der WKÖ: EU-Kommissionspräsident Barroso und die EU-Kommissare Oettinger und Hedegaard haben am 22. Jänner einen neuen Rahmen für die europäische Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorgestellt. Hauptziel ist die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent unter den Stand von Weiters wird ein EU-weites Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien von 27 Prozent vorgeschlagen. Die Vorschläge der Kommission dienen als Grundlage für die Diskussion der Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Rat am 20. / 21. März in Brüssel. Davor gibt es Aussprachen der Umwelt- sowie Wirtschaftsminister in ihren Ministerräten. ECKPUNKTE DES KLIMA-ENERGIE-PAKETS Das vorgeschlagene -40 Prozent CO2-Ziel bedeutet im Emissionshandel ein Ziel von -43 Prozent. Das wiederum verlangt ab 2020 einen ETS- Cap von 2,2 statt derzeit 1,74. Die gesamte Reduktion soll EU-intern erreicht werden. Im non-ets bedeutet das 40 Prozent-Ziel eine Reduktion von -30 Prozent EU-weit. Österreich müsste, sollte der Aufteilungsschlüssel ähnlich bleiben, im letzteren Bereich natürlich deutlich mehr machen. Allerdings rechnet das Impact Assessment mit einem österreichischen non-ets-ziel von -27 Prozent bis -32 Prozent. Das 27 Prozent-Erneuerbaren-Ziel ist zwar auf EU-Ebene verbindlich, soll aber nicht durch die ErneuerbarenRL auf MS heruntergebrochen werden. Stattdessen wurde eine neue Gouvernance-Struktur vorgeschlagen, die auf nationalen Plänen beruht. Wie die Zielerreichung garantiert werden soll, ist offen. Wie erwartet präsentierte die Kommission zu Energieeffizienz wenig Konkretes. Nach der Überprüfung der EnergieeffizienzRL könnten im Herbst weitere Schritte folgen. Neuer legislativer Vorschlag zu Reform des ETS ab 2020 wie angekündigt > Marktstabilitätsreserve, die das Angebot an Zertifikaten noch festgelegten Regeln automatisch anpasst. Schlüsselindikatoren zu Wettbewerbsfähigkeit & Versorgungssicherheit. DIE VORSTELLUNGEN DER EU-KOMMISSION (auf Basis der EK-TEXTE): Ein verbindliches Ziel für die EU und die MS für die Reduktion der Treibhausgasemissionen: Das Ziel einer Emissionssenkung um 40 Prozent unter den Stand von 1990 ist das Kernstück der Energie- und Klimapolitik der EU bis 2030 und soll ausschließlich durch EU-interne Maßnahmen erreicht werden. Die jährliche Senkung der Obergrenze ( Cap ) für die Emissionen aus den unter das EU-ETS fallenden Wirtschaftszweigen würde von derzeit 1,74 Prozent auf 2,2 Prozent für die Zeit nach 2020 angehoben. Die Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen müssten um 30 Prozent unter den Stand von 2005 gesenkt werden, wobei diese Anstrengungen auf die Mitgliedstaaten verteilt würden. Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, sich bis Ende 2014 darauf zu einigen, dass sich die EU im Zuge der internationalen Verhandlungen über ein Ende 2015 in Paris
2 zu schließendes neues Weltklimaabkommen Anfang 2015 zu einer Reduktion um 40 Prozent verpflichten sollte. Ein verbindliches, EU-weites Ziel für erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien werden beim Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem eine wesentliche Rolle spielen. Ein verbindliches, EU-weites Ziel für einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 27 Prozent bis zum Jahr 2030 auf der Grundlage eines stärker marktorientierten Konzepts, das die erforderlichen Rahmenbedingungen für neu aufkommende Technologien bietet, hat wesentliche Vorteile für die Energiehandelsbilanz, die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen, die Beschäftigung und das Wachstum. Ein EU-weites Ziel für erneuerbare Energien ist erforderlich, um Impulse für weitere Investitionen in diesen Sektor zu geben. Eine Aufteilung in nationale Ziele durch EU-Rechtsvorschriften ist allerdings nicht vorgesehen, damit die Mitgliedstaaten über die notwendige Flexibilität verfügen, um das Energiesystem so umzubauen, dass es den nationalen Präferenzen und Gegebenheiten angepasst ist. Die Verwirklichung des EU-Ziels für erneuerbare Energien würde durch die neu geregelte Governance sichergestellt, die auf nationalen Energieplänen beruhen soll (siehe unten). Energieeffizienz: Eine verbesserte Energieeffizienz trägt zu allen Zielen der EU-Energiepolitik bei; ohne sie ist ein Übergang zu einem wettbewerbsorientierten, sicheren und nachhaltigen Energiesystem nicht möglich. Die Rolle der Energieeffizienz im Rahmen für die Politik bis 2030 wird bei der Überprüfung der Richtlinie über Energieeffizienz, die im Laufe des Jahres abgeschlossen werden soll, näher betrachtet. Die Kommission wird sich nach Abschluss der Überprüfung damit befassen, ob die Richtlinie möglicherweise geändert werden muss. Die nationalen Energiepläne der Mitgliedstaaten müssen darüber hinaus auch die Energieeffizienz einbeziehen. Reform des EU-ETS: Die Kommission schlägt vor, zu Beginn des neuen EU-ETS-Handelszeitraums im Jahr 2021 eine Marktstabilitätsreserve einzuführen. Die Reserve wäre auf den in den letzten Jahren entstandenen Überschuss an Emissionszertifikaten gerichtet und würde gleichzeitig die Resilienz des Systems gegen größere Schocks stärken, indem sie das Angebot an zu versteigernden Zertifikaten automatisch anpasst. Die Einrichtung einer solchen Reserve zusätzlich zu der jüngst beschlossenen Verschiebung der Versteigerung von 900 Millionen Zertifikaten auf ( Back-loading ) wird von einer Vielfalt von Beteiligten befürwortet. Nach den heute vorgeschlagenen Rechtsvorschriften würde die Reserve vollständig nach vorab festgelegten Regeln funktionieren, die der Kommission oder den Mitgliedstaaten bei der Anwendung keinen Ermessensspielraum lassen. Wettbewerbsorientierte, erschwingliche und sichere Energie: Die Kommission schlägt einen neuen Satz von Schlüsselindikatoren zur Bewertung der im Lauf der Zeit erzielten Fortschritte vor, um eine Faktenbasis für etwaige politische Initiativen zu schaffen. Diese Indikatoren beziehen sich beispielsweise auf das Energiepreisgefälle zwischen der EU und wichtigen Handelspartnern, die Diversifizierung der Versorgung und die eigenständige Versorgung aus heimischen Energiequellen sowie auf die Verbindungskapazitäten von Mitgliedstaaten. Anhand dieser Indikatoren wird die Politik bis 2030 für ein wettbewerbsorientiertes, sicheres Energiesystem sorgen, das sich weiterhin auf Marktintegration, Diversifizierung der Energieversorgung, stärkeren Wettbewerb, die Entwicklung der heimischen
3 Energiequellen sowie auf die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation stützt. Ein neu geregelte Governance: Im Rahmen für die Politik bis 2030 wird eine neu geregelte Governance auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsorientierte, sichere und nachhaltige Energieversorgung vorgeschlagen. Anhand der in Vorbereitung befindlichen Leitlinien der Kommission erarbeiten die Mitgliedstaaten diese Pläne nach einem gemeinsamen Konzept, das mehr Investitionssicherheit und mehr Transparenz gewährleistet und die Kohärenz, EU-weite Koordinierung und Überwachung verbessert. Ein iterativer Prozess zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten gewährleistet, dass die Pläne hinreichend ehrgeizig sowie langfristig kohärent und regelkonform sind. Die Mitteilung über den Rahmen für die Politik bis 2030 wird von einem Bericht über Energiepreise und -kosten begleitet, in dem die wichtigsten Preis- und Kostentreiber bewertet und die Preise in der EU mit denen ihrer wichtigsten Handelspartner verglichen werden. Seit 2008 sind die Energiepreise in beinahe jedem Mitgliedstaat gestiegen vor allem aufgrund von Steuern und Abgaben, aber auch wegen höherer Netzkosten. Der Vergleich mit den internationalen Partnern verdeutlicht ein wachsendes Preisgefälle, namentlich im Hinblick auf die Erdgaspreise in den USA, das die Wettbewerbsfähigkeit Europas und vor allem der energieintensiven Branchen untergraben könnte. Die steigenden Energiepreise können aber zum Teil durch eine kosteneffiziente Energieund Klimapolitik, wettbewerbsorientierte Energiemärkte und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (zb Nutzung energieeffizienterer Erzeugnisse) ausgeglichen werden. Die Industrie in der EU muss möglicherweise unter Beachtung physikalischer Grenzen weitere Anstrengungen auf dem Gebiet der Energieeffizienz unternehmen, da die Konkurrenz dies ebenfalls tut und die EU-Unternehmen beschließen, Investitionen im Ausland zu tätigen, um näher bei expandierenden Märkten zu sein. Diese Feststellungen sind in den Rahmen für die Politik bis 2030 eingeflossen. Die Wirtschaftskammer Österreich spricht sich vehement gegen ein EU-Treibhausgasreduktionsziel von -40 Prozent aus. Bestätigen die Staats- und Regierungschefs im März das überambitionierte Reduktionsziel, verabschiedet sich Europa auf lange Zeit vom eigentlich angestrebten Wachstumspfad. Zuerst gehen dringend notwendige Investitionen verloren, dann Betriebsstandorte und mit ihnen Zehntausende Arbeitsplätze. Energietechnisch weitgehend ausgereizte Betriebe haben keine technologischen Möglichkeiten, ihre Emissionen nennenswert zu verringern. Sie wären somit gezwungen, immer größere Mengen Zertifikate zuzukaufen, zu Preisen die ein Vielfaches des heutigen betragen. Anstatt die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie durch immer neue Verschärfungen der Klimaziele zu belasten, muss ihr Innovations- und Investitionspotenzial gestärkt werden. Auch der Klimaschutz hat nichts von klimapolitischen Alleingängen, denn die bei uns durch Klimaschutzkosten zu teuer gewordenen, energietechnisch ausgereizten Produktionsbetriebe müssen in andere Weltgegenden ausweichen und werden dort gleich oder sogar größere Mengen an Treibhausgase emittieren. Die WKÖ begrüßt, dass vor 2020 keine weiteren Eingriffe in den Emissionshandel geplant sind und dass sie Carbon Leakage Regelungen bis dahin unverändert bleiben. Allerdings sehen wir die vorgeschlagene Reform des ETS durch die Marktstabilitätsreserve sehr kritisch, da sie ein permanentes Backloading ermöglicht.
4 DIE FORDERUNGEN DER UP ZUR KLIMA- UND ENERGIEPOLITIK (auf Basis der WKÖ Antwort zur Grünbuch-Konsultation 2013): Die Re-Industrialisierung Europas als Ziel festschreiben Das generelle Wachstums- und Beschäftigungsziel der Europäischen Union muss von künftigen klima- und energiepolitischen Überlegungen unterstützt werden. Europa soll die Blaupause für ein globalisierungsfähiges, hochkompetitives, prosperierendes, CO 2 - armes Wirtschaftsmodell liefern. Die europäischen Industrieunternehmen tragen dazu bei, dass innovative, CO 2 -arme Technologien mit Wertschöpfungseffekten in der EU entstehen. Die Re-Industrialisierung Europas muss daher neben klima- und energiepolitischen Zielen ein gleichberechtigtes Ziel werden und der Anteil der produzierenden Unternehmen in Europa wieder steigen! Die De-Industrialisierung schwächt Europa und ist zu stoppen. Standortgarantie als Schutz vor carbon leakage Solange eine internationale CO 2 -Kostenschieflage besteht, braucht es als Standortgarantie - eine garantierte Zuteilung von 100 Prozent Gratiszertifikaten an effizient produzierende energieintensive Betriebe (Schutz vor carbon leakage ). Eine Standortgarantie für effiziente, energieintensive Unternehmen soll dazu beitragen, dass diese Unternehmen wieder in Europa investieren. Konkret bedeutet das: Carbon leakage Schutz wird nicht alle fünf Jahre überprüft, sondern besteht bis zum Gleichziehen anderer Wirtschaftsräume bei den CO 2 -Kosten der Industrie. Carbon leakage Betriebe, die CO 2 -effizient produzieren ( Benchmark ), erhalten für 100 Prozent ihres Bedarfs Gratiszertifikate, ohne nachträgliche Abschläge. Weltweiten Klimaschutz ausbauen - keine Verschärfungen des EU Alleingangs Die WKÖ unterstützt das Ziel der EU, ein umfassendes globales Klimaschutzabkommen zu erreichen, das auch die größten Emittenten USA und China einbindet. Gleichzeitig lässt das einseitige Reduktionsziel der Low-Carbon Roadmap von -40 Prozent bis 2030 außer Acht, dass einige Mitgliedstaaten Atomenergie ablehnen und CCS per Gesetz verboten haben. Wir sprechen uns daher vehement gegen weitere klimapolitischer Alleingänge der EU aus, die die europäische Wirtschaft einseitig mit Kosten belasten und eine Abwanderung CO 2 -intensiver Produktion aus Europa forcieren. EU-ETS muss marktwirtschaftliches Instrument bleiben Reinvestition statt planwirtschaftlicher Intervention Der EU-Emissionshandel hat auf kosten- und wirtschaftlich effiziente Weise auf eine Verringerung von Treibhausgasemissionen hinzuwirken. Eine Fokussierung auf den CO 2 - Preis (anstelle von CO 2 -Reduktion) - die sich in den Ideen zu Eingriffen in den Emissionshandel niederschlägt - überlagert das ursprüngliche Ziel der Effizienz und erzeugt hohe Unsicherheit. Derzeit werden Auktionseinnahmen nicht verbindlich reinvestiert sondern fließen in das allgemeine Budget der Mitgliedstaaten. Auktionserlöse müssen für die Entwicklung kohlenstoffarmer Produktionstechnologien zweckgebunden werden. Wettbewerbsfähige Energiepreise und Versorgungssicherheit garantieren Eine kostenoptimierte, nachhaltige und gesicherte Energieversorgung muss gewährleistet werden. Das Ziel müssen wettbewerbsorientierte Energiemärkte sowie international wettbewerbsfähige und für den Verbraucher erschwingliche Energiepreise sein. Die um ein Vielfaches höheren Gaspreise im Vergleich zur USA sind ein gravierender Nachteil für den Produktionsstandort Europa und führen zur Abwanderung europäischer Industriebetriebe. Das Energiepreisgefälle zur USA ist einzuebnen.
5 Erneuerbare Energien kosteneffizient ausbauen Die WKÖ spricht sich für den weiteren Ausbau von erneuerbaren Energiequellen aus. Allerdings muss auf eine sinnvolle und kosteneffiziente Einbettung in das Gesamtsystem geachtet werden. Die Förderregime sind zu harmonisieren, die Leitungsinfrastruktur muss ausgebaut werden. Der Energiebinnenmarkt ist zu vollenden. Erst mit diesen Voraussetzungen lassen sich weitere Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizient erreichen. Der Wettlauf der Fördersysteme für Erneuerbare ist zu beenden. Gesondertes Energiesparziel für 2030 entbehrlich Der Verbesserung der Energieeffizienz kommt eine zentrale Bedeutung zu. An ein europaweit verbindliches Energiespar-Ziel bis 2030 sollte jedoch nicht gedacht werden, da es den Spielraum für ökonomische Maßnahmengestaltung einschränkt. Ein starrer Wert als verbindliche Obergrenze des Energieverbrauchs ist wachstumsfeindlich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgenden Links: Ansprechpartner: Mag. André Buchegger Energie- und Umweltpolitik Bundessparte Industrie E andre.buchegger@wko.at
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