Kurzübersicht. FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG.

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3 Inhaltsverzeichnis Kurzübersicht 4 Das Angebot im Überblick 5 Art der Vermögensanlage 5 Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme 5 Zielgruppe 5 Zahlstelle 5 Entgegennahme der Beitrittserklärung 5 Vorgesehene Zeichnungsfrist 5 Mittelherkunft und Mittelverwendung 6 Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage 6 Auszahlungen, Ergebnisverteilung 6 Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte 7 Haftung der Anleger, weitere Leistungen 7 Kosten 8 Dauer der Beteiligung 8 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 8 Erklärung zur Prospektverantwortung 9 Die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken der Beteiligung 10 Das Konzept 15 Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG 15 Angaben über die Emittentin 15 Allgemeine Angaben 15 Angaben über das Kapital der Emittentin 16 Gründungsgesellschafter der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektaufstellung 16 Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin 17 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin 17 Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik 17 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 19 Wirtschaftliche Angaben zur Investitions- und Beteiligungsphase 19 Investitionsphase 19 Beteiligungsphase 21 Eröffnungsbilanz, Zwischenübersicht, voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Planzahlen (nebst Erläuterungen) 21 Rechtliche Angaben 24 Angaben zu den Verträgen 24 Gesellschaftsvertrag der Objektgesellschaft 28 Beendigung der Vermögensanlage 28 Wesentliche Vertragspartner 29 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption 31 Weitere Angaben zur Vermögensanlagen-Verkaufsprospektordnung 35 Vertragsanhang 36 Gesellschaftsvertrag 36 Treuhandvertrag 43 Mittelverwendungskontrollvertrag 46 Abwicklungshinweise 48 Verbraucherinformation zum Fernabsatz 48 Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 3

4 Kurzübersicht Beteiligungsgesellschaft Treuhänderin Fondskonzept Angestrebtes Fondsvolumen Mindestzeichnungssumme Bankverbindung Mittelverwendungskontrolle Dauer der Beteiligung Haftung der Anleger Auszahlungen an die Anleger und Ergebnisverteilung Frühzeichnerbonus Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG ( Emittentin" genannt). FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG. Die Emittentin investiert die Nettoeinnahmen durch Eingehung einer unmittelbaren Kommanditbeteiligung in die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG plant insbesondere Beteiligungen jedweder Art an Gesellschaften weltweit, die im Zusammenhang mit Immobilien oder Infrastrukturprojekten stehen. EUR Die Treuhänderin kann das Kommanditkapital auf bis zu EUR erhöhen. EUR , höhere Summen müssen ohne Rest durch EUR teilbar sein. Kontoinhaber: Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG Kontonummer: Bank: Stadtsparkasse München BLZ: IBAN: DE BIC (Swift-Code): SSKMDEMMXXX Über das Konto der Emittentin ist die Geschäftsleitung der Emittentin gemäß Vereinbarung im Mittelverwendungskontrollvertrag während der Platzierungsphase im Innenverhältnis nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsberechtigt. Die Mindestinvestitionszeit des Anlegers beträgt 60 Monate. Der einzelne Anleger hat die Möglichkeit mit einer Frist von 12 Monaten zum , erstmals mit Wirkung zum Ablauf der Mindestinvestitionszeit, seine Beteiligung zu kündigen. Die Mindestinvestitionszeit beginnt mit der Wirkung des Beitritts. Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung, die über die zu leistende Kommanditeinlage hinausgeht. Planmäßig erhalten die Anleger eine Gewinnbeteiligung von 12% p.a. nach der Internal Rate of Return Methode (IRR). Die Auszahlung liquider Mittel kann während der Laufzeit nach Beschluss der Fondsgeschäftsführung erfolgen und muss ansonsten am Ende der Laufzeit erfolgen. Darüberhinausgehende Gewinne sollen am Ende der Laufzeit im Verhältnis 60 (Anleger) zu 40 (Management) geteilt werden. (Es wird auf die ausführliche Darstellung der Auszahlungen und Ergebnisverteilung auf Seite 6 und im Gesellschaftsvertrag ( 13) auf Seiten 36 ff. verwiesen.) Beitritt bis zum letzten Bankarbeitstag innerhalb von 2 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts 8% 4 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts 6% 6 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts 4% 8 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts 2% Der Frühzeichnerbonus wird einmalig auf der Grundlage des eingezahlten Kommanditkapitals ohne Agio berechnet und am Ende der Beteiligung (bei Kündigung oder Auflösung der Emittentin) ausgezahlt. Steuerliche Konzeption Die Einkünfte unterliegen planmäßig als Einkünfte aus Kapitalvermögen (voraussichtlich 20 Absatz 1 Nr. 7 bzw. 20 Absatz 2 Nr. 7 EStG) dem gesonderten Steuertarif nach 32d EStG ( Abgeltungsteuer ) zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. 4

5 Das Angebot im Überblick Art der Vermögensanlage Dem Anleger wird die Möglichkeit einer Beteiligung an einer Publikumskommanditgesellschaft, der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG (in diesem Prospekt auch Emittentin genannt), angeboten. Diese Beteiligung erfolgt entweder mittelbar über eine Treuhandkommanditistin (FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG) oder unmittelbar als Kommanditist an der Emittentin. Die Emittentin beteiligt sich als Kommanditistin an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring (in diesem Prospekt auch Objektgesellschaft genannt) in Form einer Kommanditbeteiligung. Unternehmensgegenstand der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG ist ausschließlich die Vermögensverwaltung (im steuerlichen Sinne, vgl. 14 Satz 3 der Abgabenordnung). Das Unternehmen verwirklicht den Gegenstand insbesondere durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen jedweder Art an in- und ausländischen Gesellschaften. Der Gegenstand dieser Gesellschaften bzw. der Gegenstand dieser Gesellschaft ist unter anderem auf die Bereiche Infrastruktur, Immobilien und Land sowie damit zusammenhängende unmittelbare und mittelbare Tätigkeit gerichtet. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Mithin beabsichtigt die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG das durch die Beteiligung der Emittentin eingeworbene Kommanditkapital in unterschiedliche voraussichtlich im Ausland ansässige Gesellschaften in Form von Genussrechtskapital und / oder vergleichbarer Instrumente und damit zusammenhängende mittelbaren und unmittelbaren Tätigkeiten im Bereich der Infrastruktur und Immobilien zu investieren. Fondsvolumen und Mindestzeichnungssumme Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR Es besteht das Recht der Treuhänderin, das Kommanditkapital auf bis zu EUR zu erhöhen. Die Höhe seiner Beteiligung und damit des zu zahlenden Erwerbspreises legt der Anleger in der Beitrittserklärung fest. Die Mindestzeichnungssumme pro Anleger beträgt EUR Höhere Beteiligungsbeträge müssen ohne Rest durch EUR teilbar sein. Der Erwerbspreis entspricht der Zeichnungssumme. Hinzu kommt das Agio in Höhe von 5% auf die Zeichnungssumme. Die Anzahl von Kommanditanteilen, aus denen sich der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage von EUR zusammensetzt, beträgt unter Beachtung der Mindestzeichnungssumme maximal 666 Kommanditbeteiligungen neben den Kommanditbeteiligungen der Gründungskommanditisten im Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Zielgruppe Das Beteiligungsangebot richtet sich seiner Konzeption nach an unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung an der Emittentin im Privatvermögen zu halten beabsichtigen (inländische Privatanleger). Nur diese sind die Zielgruppe dieses Beteiligungsangebots. Gleichwohl steht die Beteiligung auch für andere Personen offen. Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt ausschließlich in Deutschland. Zahlstelle Die Entgegennahme der Zeichnungsbeträge der Anleger erfolgt durch die Emittentin, die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG, Betastraße 10 e, Unterföhring. Diese Zahlstelle Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus und hält auch den Prospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit. Die Zeichnungssumme zzgl. Agio ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Treuhänderin über die Annahme des mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreiteten Angebots auf Abschluss des Treuhandvertrags auf nachfolgend genanntes Konto zu leisten. Über dieses Konto ist die Geschäftsleitung der Emittentin gemäß Vereinbarung mit der kontoführenden Bank sowie mit dem Mittelverwendungskontrolleur im Mittelverwendungskontrollvertrag im Innenverhältnis nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur verfügungsberechtigt. Kontoinhaber: Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG Kontonummer: Bank: Stadtsparkasse München BLZ: IBAN: DE BIC (SWIFT-Code): SSKMDEMMXXX Entgegennahme der Beitrittserklärung Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen des Publikums nimmt die FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG entgegen. Die Geschäftsadresse lautet: Betastraße 10 e, Unterföhring. Vorgesehene Zeichnungsfrist Das öffentliche Angebot beginnt am Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Schließung des Fonds erfolgt spätestens mit der Vollzeichnung des Kommanditkapitals in Höhe von EUR Wird das Recht der Erhöhung des Kommanditkapitals von der Treuhänderin auf bis zu EUR ausgeübt, so erfolgt die Schließung des Fonds spätestens mit der Vollplatzierung des erhöhten Kommanditkapitals. Da die Emittentin nicht auf eine Vollplatzierung des Kommanditkapitals angewiesen ist, kann sie jederzeit das Angebot nach freiem kaufmännischem Ermessen beenden. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeiten die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. 5

6 Mittelherkunft und Mittelverwendung (Prognose) Bei einem Kommanditkapital von EUR sollen EUR über den Erwerb der Kommanditbeteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG investiert werden. An Gründungs- und Initiierungskosten fallen insgesamt EUR an. Die Dienstleistungsgebühren betragen einschließlich einer Rücklage für laufende Fondskosten und der Verwendung des Agios EUR Gemäß Gesellschaftsvertrag der Emittentin kann ohne Einhaltung eines Mindestbetrags bis zu EUR Kommanditkapital eingeworben werden. Darüber hinaus besteht das Recht der Treuhänderin auf Erhöhung des Kommanditkapitals um bis zu EUR , mithin auf insgesamt bis zu EUR Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt EUR , beim voraussichtlich zusätzlich einzuwerbenden Kommanditkapital von EUR Diese setzt sich zusammen aus den Positionen Eigenkapitalbeschaffung und Agio. Prognose der Emittentin Voraussichtliche Gesamtkosten des Anlageobjekts (Prognose) EUR in % vom Gesamtwert* in % vom Kommanditkapital inkl. Agio* Mittelherkunft Geschäftsführende Kommanditistin / Treuhandkommanditistin ,10% 0,10% Kapitalanleger ,90% 95,15% Gesamt ,00% 95,24% zzgl. Agio Kapitalanleger ,00% 4,76% Mittelverwendung Investitionen ,41% 77,54% Gründungskosten - Konzeption ,65% 1,57% - Rechts- und Steuerberatung ,49% 1,42% - Prospekterstellung ,60% 0,57% - Notar, Handelsregister u.a ,05% 0,05% Dienstleistungskosten - Eigenkapitalbeschaffung ,50% 9,05% - Marketing ,55% 1,48% - Geschäftsführung ,19% 1,13% - Anlegerverwaltung ,42% 0,40% - Treuhandschaft ,36% 0,34% - Mittelverwendungskontrolle ,12% 0,11% Liquiditätsrücklage ,67% 1,59% Gesamt ,00% 95,24% zzgl. weitere Vertriebskosten aus Agio ,00% 4,76% *Gerundet auf zwei Nachkommastellen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich geringfügige Abweichungen bei den Summen ergeben. Rechte der Anleger aus der Vermögensanlage Auszahlungen, Ergebnisverteilung Die Anleger haben keinen Anspruch auf Auszahlung eines etwaigen laufenden Gewinns. Alle Auszahlungsansprüche der Anleger beziehen sich allein auf das durch liquide Mittel gedeckte anteilige Eigenkapital ( auszahlbares Eigenkapital ) am Ende der Kommanditbeteiligung (Auflösung der Emittentin oder Kündigung des Anlegers). Soweit am Ende der Kommanditbeteiligung der Eigenkapitalanteil eines Anlegers nicht durch liquide Mittel der Gesellschaft gedeckt ist, gilt der Auszahlungsanspruch des Anlegers als soweit und solange gestundet, bis der Gesellschaft liquide Mittel zur Bedienung des Anlegers zur Verfügung stehen. Für den Zeitraum der Stundung haben die Anleger gegenüber der Emittentin Anspruch auf Verzinsung nur, soweit und solange dies nach Gesetz oder Rechtsprechung notwendig ist. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen hat die Emittentin jederzeit das Recht, auch vor Ende der Kommanditbeteiligung vorhandene liquide Mittel für vorgezogene Zahlungen an die Anleger zu verwenden. Diese vorgezogenen Zahlungen werden auf die nachfolgend und den Nr. 1. bis 4. dargestellten Zahlungen angerechnet. Das (ggf. durch Gewinne und Gewinnrücklagen erhöhte) auszahlbare Eigenkapital wird, soweit jeweils ausreichend, nach Maßgabe der folgenden Regelungen für Zahlungen an die Anleger verwendet (planmäßige Ergebnisverteilung): 6

7 1. Für die Rückzahlung der Kommanditeinlage (ohne Agio) an alle Anleger, wobei die Anleger untereinander jeweils gleichrangig zu bedienen sind. 2. Für die Zahlung der Frühzeichnerboni an diejenigen Anleger, die diesbezüglich Ansprüche erworben haben, jeweils in Höhe der erworbenen Ansprüche, wobei die betreffenden Anleger untereinander jeweils gleichrangig zu bedienen sind; der Frühzeichnerbonus beträgt bei: Beitritt bis zum letzten Bankarbeitstag innerhalb von i) 2 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Frühzeichnerbonus 8 % ii) 4 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Frühzeichnerbonus 6 % iii) 6 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Frühzeichnerbonus 4 % iv) 8 vollen Monaten nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts: Frühzeichnerbonus 2 % 3. Für Abschlusszahlungen an die Anleger in einer Höhe, die dazu führt, dass die Anleger eine jährliche Rendite von 12% nach der IRR-Methode bezogen auf das gebundene Kommanditkapital (ohne Agio) und vor persönlichen Steuern erzielen, wobei die Anleger untereinander jeweils gleichrangig zu bedienen sind. 4. Für die Zahlung des den Anlegern als Gesamtheit zustehenden Anteils am aus der Verwertung der Vermögensgegenstände entstehenden Übergewinns, wobei alle Anleger untereinander jeweils gleichrangig zu bedienen sind. Der Übergewinn entspricht betragsmäßig: i) In dem Maße wie der Übergewinn auf Ebene der Objektgesellschaft und/oder Zielgesellschaft(en) noch nicht im Verhältnis von 40% zugunsten des Managements (vgl. 8 Absatz 7 des Gesellschaftsvertrags) und 60% zugunsten der Gesellschafter der Emittentin aufgeteilt wurde, 60% des auszahlbaren Eigenkapitals, welches verbleibt, nachdem auf allen ggf. bestehenden unteren Ebenen (Zielgesellschaft(en), Objektgesellschaft) die Vermögensgegenstände liquidiert, alle Verbindlichkeiten getilgt und die Eigenmittel an die Gesellschafter verteilt worden sind und nachdem die Positionen nach den vorstehenden Nummern bedient worden sind; ii) In dem Maße wie der Übergewinn bereits auf Ebene der Objektgesellschaft und/oder auf Ebene der Zielgesellschaft(en) aufgeteilt wurde, 100% des auszahlbaren Eigenkapitals, welches verbleibt, nachdem auf allen ggf. bestehenden unteren Ebenen (Zielgesellschaft(en), Objektgesellschaft) die Vermögensgegenstände liquidiert, alle Verbindlichkeiten (auch gegenüber dem Management im Hinblick auf die Teilung der Übergewinne) getilgt und die Eigenmittel an die Gesellschafter verteilt worden sind und nachdem die Positionen nach den vorstehenden Nummern bedient worden sind. Eine jährliche Rendite von 12% nach der IRR-Methode (Nr. 3) wird erzielt, wenn, bezogen auf das gebundene Kommanditkapital (ohne Agio) unter Berücksichtigung vorgezogener Rückzahlungen und vorgezogener Renditezahlungen und ohne Berücksichtigung der Zahlung von etwaigen Frühzeichnerboni und etwaiger Zahlungen zur Verteilung von Übergewinnen nach den anerkannten Grundsätzen der Internal Rate of Return (IRR)-Methode vor persönlichen Steuern der Anleger eine Jahresrendite von 12% erzielt wird. Der Frühzeichnerbonus (Nr. 2) und die Abschlusszahlungen (Nr. 3) errechnen sich auf Basis des gebundenen Kommanditkapitals ohne Agio vor persönlichen Steuern der Anleger. Die Berechnung des Internal Rate of Return (IRR) gemäß Nr. 3 beginnt ab dem Monat, der auf den Beitritt zur Fondsgesellschaft folgt. Maßgeblich für den Beitrittszeitpunkt ist dabei die Wertstellung der Pflichteinlage zzgl. Agio auf dem Mittelverwendungskontrollkonto. Abgesehen von den vorstehenden Regelungen gibt es keine Verpflichtung der Emittentin zur Vergütung für die Überlassung des Kapitals. Die Geschäftsführerin und die Treuhänderin als Gründungskommanditistinnen haben Anspruch auf Zahlungen entsprechend den in diesem Gesellschaftsvertrag für die Anleger vorgesehenen Bestimmungen. Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte Neben den vorgenannten Rückzahlungs- und Gewinnbeteiligungsrechten stehen den Anlegern gemäß Treuhand- und Gesellschaftsvertrag weitere Rechte zu. Diese sind das Recht auf Teilnahme bei Abstimmungen (je eingezahlter EUR eine Stimme) im schriftlichen Verfahren, auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen sowie Informations- und Kontrollrechte und das Recht auf Kündigung und Erhalt eines Abfindungsguthabens. Die Rechte der derzeitigen Gesellschafter weichen - abgesehen vom Frühzeichnerbonus und der Haftung (die derzeitigen Kommanditbeteiligten tragen eine Haftung von 100%, die künftigen Kommanditbeteiligten bzw. Anleger tragen eine Haftung von 1% auf die Kommanditbeteiligung) nicht von den Rechten künftig beitretender Gesellschafter ab. Die Kommanditbeteiligung kann nach den Bestimmungen des 20 des Gesellschaftsvertrags (Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführerin durch Abtretung der Kommanditanteile übertragen werden. Haftung der Anleger, weitere Leistungen Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung, die über die zu leistende Kommanditeinlage hinausgeht. Zu Nachschüssen sind die Anleger nicht verpflichtet. Von der von ihnen übernommenen Zeichnungssumme wird ein Betrag in Höhe von 1% als Haftkapital im Handelsregister eingetragen. Die Haftung der Anleger ist im Außenverhältnis hierauf beschränkt; sie erlischt, wenn und solange die 1% der Zeichnungssumme eingezahlt und nicht zurückgezahlt wurden bzw. durch Entnahmen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind, unterschritten werden. Erfolgt eine solche nicht durch Gewinne gedeckte Entnahme oder eine Rückzahlung, lebt die Haftung bis zur Höhe des Haftkapitalbetrages wieder auf. Auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft besteht für bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entstandene Verbindlichkeiten eine Nachhaftung für die Dauer von 5 Jahren (vgl. auch Die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken der Beteiligung, dort Risiko des Wiederauflebens der Haftung, Seite 13). Es bestehen keine weiteren Umstände, in denen der Erwerber der Vermögensanlage verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. 7

8 Kosten Zusätzlich zum Beteiligungsbetrag (Kommanditeinlage) nebst Agio in Höhe von 5 Prozent können weitere Ausgaben oder Kosten auf einen Anleger zukommen. Dazu gehören Kosten für etwaige Korrespondenz mit der Emittentin, z.b. bei Stimmabgaben im schriftlichen Verfahren oder Reisekosten im Zusammenhang mit einer Teilnahme an Gesellschafterversammlungen, Verzugszinsen sowie Kosten für eine etwaige persönliche Beratung, beispielsweise auch bei einer Beendigung oder Übertragung der Beteiligung. Im Falle streitiger Auseinandersetzungen ist mit Prozesskosten (Gerichtskosten, Anwaltskosten) zu rechnen. Einem Direktkommanditisten entstehen zusätzlich Notar- und Gerichtskosten zur Kommanditeinlage nebst Agio. Die exakte Höhe dieser Kosten ist nicht kalkulierbar, da sie von nicht vorhersehbaren Faktoren abhängt. Darüber hinaus fallen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene weitere Kosten nicht an. Dauer der Beteiligung Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine Auflösung der Emittentin kann mit 75%-iger Mehrheit beschlossen werden. Der einzelne Anleger hat die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der Mindestinvestitionszeit des Anlegers von 60 Monaten, mit einer Frist von 12 Monaten zum seine Beteiligung ganz oder zum Teil zu kündigen. Ihm steht nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags ein Abfindungsguthaben zu, das auf der Grundlage des Verkehrswertes seiner Beteiligung ermittelt wird. Die Regelungen zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit gelten für die mittelbare Beteiligung über die Treuhandkommanditistin entsprechend ( 11 des Treuhandvertrags). Die Kommanditbeteiligung der Emittentin an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG hat eine unbestimmte Laufzeit. Die Rückzahlung der Kommanditbeteiligung der Emittentin sowie des auf sie entfallenden Gewinnanteils erfolgt mit Rücksicht auf die Liquiditätslage der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG. Die Kommanditbeteiligung der Emittentin an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG in Unterföhring kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 10 Monaten gekündigt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Übertragbarkeit und Einschränkung der Fungibilität Die Kommanditbeteiligung des Anlegers kann nach den Bestimmungen des 20 des Gesellschaftsvertrags (Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen) mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführerin durch Abtretung der Kommanditanteile übertragen werden. Eine teilweise Übertragung setzt voraus, dass die verbleibende und / oder entstehende Kommanditbeteiligung ohne Rest durch EUR teilbar ist und jeweils mindestens EUR beträgt. Unter den gleichen Voraussetzungen sind gemäß 11 des Treuhandvertrags die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag übertragbar. Zu den Einzelheiten wird auf 20 des Gesellschaftsvertrags und 11 des Treuhandvertrags verwiesen. Die freie Handelbarkeit ist durch die Zustimmungsbedürfnisse, das Fehlen eines liquiden Zweitmarkts, der erforderlichen Mindestkommanditbeteiligung von EUR sowie der Teilbarkeit der Kommanditbeteiligung durch EUR eingeschränkt, so dass möglicherweise eine Veräußerung nicht oder nur eingeschränkt und nur unter Wert möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung sollten zudem die daraus folgenden steuerlichen Konsequenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Emittentin mit den Erben fortgeführt ( 19 des Gesellschaftsvertrags). Diese treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Jeder Erbe hat sich durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren. Zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte haben mehrere Erben (Erbengemeinschaft) einen gemeinsamen bevollmächtigten Vertreter zu bestimmen. Die Regelungen zur Übertragbarkeit und Vererblichkeit gelten für die mittelbare Beteiligung über die Treuhandkommanditistin entsprechend ( 11 Absatz 2 des Treuhandvertrags). Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Emittentin und die Objektgesellschaft werden als Personengesellschaften in ertragsteuerlicher Hinsicht als transparent qualifiziert, so dass den Kommanditisten (den Anlegern) über die Emittentin die durch die Objektgesellschaft verwirklichten Einkünfte direkt zugerechnet werden. Bei der planmäßigen Einräumung von Genussrechtskapital sowie ggf. vergleichbaren Instrumenten handelt es sich steuerlich um vermögensverwaltende Tätigkeiten, welche grundsätzlich keinen Gewerbebetrieb der Objektgesellschaft bzw. der Emittentin begründen. Die Objektgesellschaft bzw. die Emittentin verwirklichen im Rahmen der Vermögensverwaltung voraussichtlich den Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 Absatz 1 Nr. 7 und Absatz 2 Nr. 7 EStG Einkünfte aus der Gewährung und Veräußerung des steuerlich als Kapitalforderung zu qualifizierenden Genussrechtskapitals). Soweit vergleichbare Instrumente eingeräumt werden, sollen diese konzeptionell ebenfalls zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Auf Grund der direkten Zurechnung der Einkünfte der Objektgesellschaft über die Emittentin erzielen die Anleger im Ergebnis planmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 Absatz 1 Nr. 7 und Absatz 2 Nr. 7 EStG. Das steuerliche Ergebnis wird sowohl auf Ebene der Objektgesellschaft als auch der Emittentin gesondert und einheitlich festgestellt und durch Zuweisung auf die Anleger verteilt. Soweit der Anleger in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, unterliegen diese Einkünfte gemäß 32d Absatz 1 Satz 1 EStG grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25% (gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen) zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%, bemessen von der Abgeltungsteuer sowie ggf. zzgl. Kirchensteuer. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen weder bei der Objektgesellschaft noch bei der Emittentin der Gewerbesteuer, da sie als vermögensverwaltende Personengesellschaften keinen Gewerbebetrieb nach 15 EStG darstellen und entsprechend nicht Steuergegenstand der Gewerbesteuer sind ( 2 Absatz 1 Satz 2 GewStG). Für ausführliche Erläuterungen wird auf das Kapital Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption auf Seite 31 ff. verwiesen. 8

9 Erklärung zur Prospektverantwortung Die Selfmade Capital Investments GmbH mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, (Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB ), ist Anbieterin und Prospektverantwortliche. Sie übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Prospektes insgesamt. Sie erklärt, dass ihres Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Unterföhring, den (Datum der Prospektaufstellung) Selfmade Capital Investments GmbH vertreten durch ihren Geschäftsführer Malte André Hartwieg 9

10 Die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken der Beteiligung Im nachfolgenden Text werden die mit der Vermögensanlage verbundenen wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken dargestellt. Dabei orientiert sich die Reihenfolge der Darstellung weder an der Eintrittswahrscheinlichkeit der Risiken noch am Grad der erwarteten negativen Auswirkungen der einzelnen Risiken. Durch eine Orientierung an zeitlichen Phasen bzw. thematischen Bereichen soll der Überblick gefördert werden. Gewichtung und Kumulation von Risiken Generell besteht das Risiko, dass mehrere der nachstehend geschilderten negativen Verläufe nebeneinander und unabhängig voneinander eintreten können, wodurch die insgesamt eintretende negative Beeinflussung sich nicht nur addieren, sondern auch potenzieren kann, also eine überproportionale Verschlechterung gegenüber dem vorgestellten und prospektierten Ergebnis eintreten kann. Insbesondere beim Eintritt mehrerer Risiken, aber je nach Intensität auch bei Eintritt einzelner Risiken, ist ein Totalverlust des vom Anleger investierten Kommanditkapitals zuzüglich Agio möglich. Maximales Risiko Sollte der Anleger z.b. zur Aufbringung der investierten Mittel ein Darlehen aufnehmen, geht das maximale Risiko über den Totalverlust hinaus, sofern er die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag, insbesondere zur Zahlung von Zins und Tilgung, auch dann zu erfüllen hat, wenn der Kommanditbeteiligung an der Emittentin der wirtschaftliche Erfolg versagt bleibt. Die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag sind unabhängig hiervon und ggf. aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu bedienen. Soweit im Zusammenhang mit einem solchen Darlehensvertrag Sicherheiten bestellt werden, besteht zudem das Risiko, dass diese im Falle der Nichtbedienung des Darlehensvertrags vom Darlehensgeber verwertet werden und bei einer solchen Verwertung nicht der volle Verkehrswert erzielt wird und / oder der Verwertungserlös hinter den Anschaffungskosten zurückbleibt. Eine Privatinsolvenz des Anlegers sowie der Totalverlust des Kommanditkapitals und des Agios ist z.b. auch dann denkbar, wenn ein Totalverlust der Anlage inklusive des Agios eingetreten ist und den Anleger weitere Belastungen treffen, die nicht oder nicht vollständig durch entsprechende Auszahlungen von der Gesellschaft abgedeckt sind. Diese könnten z.b. in der Verpflichtung des Anlegers zur Zahlung von Steuern bestehen. Darüber hinaus können mit der Beteiligung zusammenhängende Kosten entstehen. Das maximale Risiko besteht im Totalverlust des Kommanditkapitals und des Agios, was bis hin zur Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Risiko des wirtschaftlich nicht erfolgreichen Agierens der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG sowie der voraussichtlich im Ausland ansässigen Gesellschaften Die Investitionstätigkeit der Emittentin beschränkt sich darauf, unmittelbar der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG Kommanditkapital zur Verfügung zu stellen, die ihrerseits planmäßig beabsichtigt dieses in Form von Genussrechtskapital oder vergleichbaren Instrumenten Gesellschaften einzuräumen. Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen etwaige Gesellschaften noch nicht fest. Es ist jedoch vorgesehen, Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente nur solchen voraussichtlich im Ausland ansässigen Gesellschaften zur Verfügung zu stellen, die sich mittelbar oder unmittelbar an Unternehmen oder Projekten aus dem Bereich Infrastruktur und Immobilien beteiligen. Darüber hinaus sind Direktinvestitionen und die Eingehung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen durch die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG nicht ausgeschlossen. Eine nicht ordnungsgemäße oder zwar ordnungsgemäße, aber wirtschaftlich letztendlich nicht erfolgreiche Durchführung des Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG und / oder der Verträge über die Kapitalüberlassung der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG insbesondere auf Grund eines ausbleibenden wirtschaftlichen Erfolgs bei den jeweiligen Gesellschaften würde daher zu negativen Auswirkungen auf die Zahlungen an den Anleger bis hin zum Ausfall sowie zum Verlust der Kommanditeinlage der Anleger zzgl. Agio führen. Die Emittentin kann nur eingeschränkt als Kommanditistin die Verwendung des der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG überlassenen Kommanditkapitals beeinflussen. Darüber hinaus bestehen bei der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG weder Einflussmöglichkeiten oder gar Entscheidungskompetenzen im Hinblick auf die von den jeweiligen voraussichtlich ausländischen Gesellschaften durchzuführenden Geschäfte, obwohl die von der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG planmäßig zu beanspruchenden Erlöse hinsichtlich ihrer Höhe und hinsichtlich ihrer tatsächlichen Erfüllung auch generell vom wirtschaftlichen Erfolg und von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der das Genussrechtskapital jeweils empfangenden Gesellschaft abhängig sein wird. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG kann planmäßig nicht mitbestimmen, was die jeweiligen Gesellschaften mit dem voraussichtlich in Form von Genussrechtskapital oder vergleichbaren Instrumenten überlassenen Kapital und ihrem übrigen Kapital machen oder wo und wie sie dies ggf. ihrerseits investieren und wann und mit welchem Ergebnis sie getätigte Investitionen auflösen. Die ausländischen, im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden Gesellschaften sind planmäßig frei darin, an welchen Zielunternehmen bzw. Projekten sie sich mittelbar oder unmittelbar beteiligen. Negative Folgen dieser Entscheidungen beeinflussen die Zahlungen an die Anleger negativ und können zum Verlust der Kommanditeinlage nebst Agio der Anleger führen. Auch besteht das Risiko der vorzeitigen Kündigung der voraussichtlich mit einer jeweils angemessenen Laufzeit abgeschlossenen Genussrechtsverträge, sodass die jeweiligen Investitionen ggf. vorzeitig beendet werden und die Teilhabe der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG und mittelbar der Emittentin am Ergebnis der jeweiligen Gesellschaften zeitlich weniger lang als vorgesehen und damit auch insgesamt in der Summe weniger hoch ausfällt. Dies kann die Auszahlungen an die Anleger mindern und bis zum Zahlungsausfall führen. Außerdem liegen in einer anderen Auffassung von sinnvollen Investitionen oder in möglicherweise gegenüber den Planungen schlechteren Entwicklungen der Aktivitäten der jeweiligen Gesellschaften grundsätzlich keine wichtigen Gründe zur Kündigung des Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG durch die Emittentin bzw. zur Kündigung des jeweils geplanten Genussrechtsvertrags oder des Vertrags über vergleichbare Instrumente durch die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG vor, so dass die Emittentin nicht eingreifen kann und dennoch eine negative Abweichung vom geplanten wirtschaftlichen Erfolg der Investitionstätigkeiten tragen muss. Dies kann die Auszahlungen an die Anleger mindern und bis zum Zahlungsausfall führen. Wegen der voraussichtlichen Ferne zum jeweiligen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht identifizierten Objek- 10

11 ten können Informationen über die Geschäftsentwicklung bei der jeweiligen voraussichtlich ausländischen Gesellschaft nur aufgrund von Mitteilungen dieser Gesellschaften selbst oder möglicherweise auch nur zeitversetzt erfolgen. Es besteht das Risiko, dass ggf. zeitweise erfolgende Zahlungen den Anschein von geschäftlichem Erfolg erwecken könnten, während in Wirklichkeit lediglich Kapital zurückgezahlt würde. Auch soweit die Höhe der Ansprüche der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG bzw. mittelbar der Emittentin von einer erfolgreichen Beendigung von Investitionen der jeweiligen ausländischen Gesellschaften abhängig ist, hat die Emittentin nur eingeschränkt bis keinerlei Einfluss; zeitliche Fehlsteuerungen, seien sie ungewollt oder gar bewusst, können das Ergebnis der Emittentin und damit die Auszahlungen an die Anleger mindern und bis zum Zahlungsausfall führen. Auch ein eventueller Verkauf der Kommanditbeteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG durch die Emittentin oder des jeweiligen Genussrechts bzw. des vergleichbaren Instruments durch die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG lässt sich nur bei positiver Geschäftsentwicklung der voraussichtlich ausländischen Gesellschaften erreichen. Ein ungünstiger geschäftlicher Verlauf kann daher zu Verlusten bei der Emittentin und zu einer Minderung der Auszahlungen an den Anleger bis hin zum Zahlungsausfall führen. Risiken des Immobilien- und Infrastrukturmarktes Das Konzept sieht vor, Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente nur solchen Gesellschaften durch die Objektgesellschaft zur Verfügung zu stellen, die sich mittelbar oder unmittelbar an Unternehmen oder Projekten im Bereich Infrastruktur und Immobilien beteiligen. Die Entwicklung der Bereiche Infrastruktur und Immobilien ist von nicht vorhersehbaren Faktoren abhängig. Es wirken unter anderem allgemeine wirtschaftliche und konjunkturelle Rahmenbedingungen, der Zustand des Finanzsystems sowie auch gesetzgeberische Vorgaben auf die Preise des Immobilienmarktes. In diesem Zusammenhang können sich bei den Investitionen der voraussichtlich im Ausland ansässigen Gesellschaften sowie den Aktivitäten des oder der Zielunternehmen oder Projekten unterschiedlichste Risiken realisieren, die zu einer Verringerung geplanter Erlöse oder auch zu einem Verlust des von den jeweiligen Gesellschaften investierten Kapitals führen. Verringerte Erlöse oder der Verlust des Kapitals können dazu führen, dass die Ansprüche der Objektgesellschaft gegen die Gesellschaften aus dem Genussrechtsvertrag bzw. dem Vertrag über vergleichbare Instrumente geringer als geplant oder gar nicht entstehen oder die jeweiligen Gesellschaften ihre Verpflichtungen aus dem Genussrechtsvertrag bzw. dem Vertrag über vergleichbare Instrumente eingeschlossen die Verpflichtung zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals bzw. des vergleichbaren Instruments bei Beendigung des jeweiligen Genussrechtsvertrags bzw. des Vertrags über vergleichbare Instrumente nicht erfüllen. Dies kann mittelbar über die Objektgesellschaft eine negative Auswirkung auf die Emittentin und somit auf die Zahlungen an die Anleger haben, was bis zum Zahlungsausfall führen kann. Auf die Geschicke der in- und ausländischen Gesellschaften, deren Investitionen und deren Beteiligungen an Zielunternehmen oder Projekten sowie auf die dort handelnden Personen, insbesondere die mit der Leitung und den zu fällenden Entscheidungen betrauten Personen haben die Emittentin bzw. die Objektgesellschaft selbst und betreffend etwaige weitere Zielunternehmen auch die jeweiligen ausländischen Gesellschaften voraussichtlich keinen Einfluss. Die Emittentin und damit die Anleger sind daher dem Geschick der handelnden Personen ohne Möglichkeit der Einflussnahme ausgesetzt. Fehlentscheidungen dieser Personen können die Auszahlungen an die Anleger mindern und bis zum Zahlungsausfall führen. Ebenso würde sich ein Ausfall der für die in- und ausländischen Gesellschaften, die Objektgesellschaft oder die Emittentin handelnden Personen negativ auswirken. Hierdurch bedingte Ausfälle von Einnahmen bei der jeweiligen Gesellschaft führen zu einer Minderung der Auszahlungen an den Anleger, was bis zum Zahlungsausfall führen kann. Blindpoolrisiko Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um einen Blindpool, da die voraussichtlich das Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmende Gesellschaften zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht bekannt sind. Der wirtschaftliche Erfolg hängt auch von der Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit ggf. durch die Zielunternehmen eingesetzter weiterer Firmen und / oder Personen ab, die im Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht bekannt sind und deren Verlässlichkeit daher nicht beurteilt werden kann. Soweit diese ihren Verpflichtungen nicht rechtzeitig bzw. qualitativ einwandfrei nachkommen, könnten die Auszahlungen an die Anleger verspätet oder gemindert erfolgen. Fremdfinanzierung der beteiligten Gesellschaften Soweit die jeweiligen das Genussrechtskapital und / oder vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmenden Gesellschaften, die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG oder die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG beabsichtigen, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen, mindern die anfallenden Finanzierungskosten das Ergebnis der Gesellschaften, ohne dass eine Gewähr dafür besteht, dass die mit dem Fremdkapital, dessen Gewährung und Konditionen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht feststehen, finanzierten höhere Investitionen Erträge erwirtschaftet werden, die die anfallenden Finanzierungskosten mindestens egalisieren. Finanzierungskosten können die Auszahlungen an die Anleger mindern. Wenn zusätzliche Fremdmittel aufgenommen werden, besteht das Risiko, dass spätere wirtschaftliche Schwierigkeiten der jeweiligen das Genussrechtskapital und / oder vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmenden Gesellschaften, der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG oder der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG dazu führen, dass Kreditverträge nicht bedient werden. In diesem Zusammenhang gestellte Sicherheiten würden dann auch unter dem wahren Wert vom Kreditgeber verwertet werden. Soweit erworbene Beteiligungen als Sicherheit eingesetzt werden, hat die Verwertung der Sicherheiten die Folge, dass weitere Erlöse aus der Beteiligung und insbesondere ein angestrebter Gewinn nach Beendigung der Beteiligung entfallen. Dies könnte ebenfalls die Auszahlungen an die Anleger mindern und bis zum Zahlungsausfall führen. 11

12 Klumpenrisiko Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG keine Risikostreuung vornehmen kann. Dieses Klumpenrisiko kann zur Reduzierung der Zahlungen der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG und damit zu einer Beeinträchtigung der Zahlungen an den Anleger bis zu einem Totalausfall der Kommanditeinlage zzgl. Agio führen. Risiko infolge der ersten Vermögensanlage dieser Art der Emittentin Für die Emittentin ist dies die erste Vermögensanlage dieser Art. Geringe Erfahrung der Emittentin kann dazu führen, dass die Beteiligung bei größerer Erfahrung so nicht eingegangen worden wäre und sich nicht wie erwartet entwickelt hätte. Anleger könnten demnach nur eine recht geringe oder keine Zahlung auf ihre Beteiligung erzielen. Dies kann zum Totalverlust der Kommanditbeteiligung zzgl. Agio bzw. zum Zahlungsausfall führen. Auslandsrisiko, Währungsrisiken Auch wenn der Gesellschaftsvertrag der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG und der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG dem deutschen Recht unterliegt und im jeweils noch voraussichtlich abzuschließenden Genussrechtsvertrag bzw. Vertrag über vergleichbare Instrumente planmäßig die Geltung deutschen Rechts vereinbart werden soll, ändert dies nichts daran, dass der Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertrag planmäßig eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland sein kann. Die Rechtsverhältnisse etwaiger Beteiligungen der jeweiligen ausländischen Gesellschaften an Zielunternehmen oder Projekten unterliegen dem ausländischen Recht. Eine eventuell erforderlich werdende Durchsetzung von Ansprüchen mit rechtlichen Mitteln und Vollstreckungsmaßnahmen sowohl im Verhältnis der Emittentin zur Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG als auch im Verhältnis der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG zu den das jeweilige Kapital empfangenden Gesellschaften, erst recht aber auch im Verhältnis dieser Gesellschaften zu deren Vertragspartnern im In- und Ausland, unterliegt daher besonderen Schwierigkeiten. Diese resultieren beispielsweise aus abweichenden Rechts- und Verfahrensordnungen sowie aus möglicherweise bestehenden abweichenden Gebräuchen und Verhaltensweisen. Die Nichtdurchsetzung oder erst verspätet erfolgende Durchsetzung von Ansprüchen könnte die Auszahlung an den Anleger mindern. Auch die im Ausland als Folge von Rechtsstreitigkeiten zu zahlenden Beträge können zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Nachteilen bis hin zu einem Totalverlust der Kommanditeinlage zzgl. Agio bzw. zum Zahlungsausfall führen. Für die wirtschaftlichen Aktivitäten der im Ausland ansässigen und planmäßig das Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmende Gesellschaften gilt entsprechendes, da diese vermutlich ausschließlich in ausländischen Rechtskreisen tätig sein können. Hinzu kommen Währungsrisiken aufgrund der möglichen Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und den im Ansässigkeitsstaat der jeweiligen Vertragspartner sowie sonstigen maßgeblichen Währungen sowie Risiken aus eventuell möglichen Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs. Dies kann die Auszahlungen an den Anleger mindern, was bis zum Zahlungsausfall führen kann. Laufzeitrisiko Die Emittentin wird juristisch auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Beendigung setzt daher einen Gesellschafterbeschluss voraus, der nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags einer Mehrheit von 75% der Stimmen bedarf. Es besteht das Risiko, dass sich zu der vom einzelnen Anleger gewünschten Zeit keine entsprechende Mehrheit findet, die eine Beendigung der Emittentin beschließt. Dies kann dazu führen, dass der Anleger länger als von ihm gewollt an die Kommanditbeteiligung gebunden ist. Eine wirtschaftlich erfolgreiche Liquidation der Emittentin setzt zudem voraus, dass zeitentsprechend der Gesellschaftsvertrag der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG sowie von dieser das eingeräumte Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente gekündigt und nach den Bedingungen des Gesellschaftsvertrags sowie des jeweils geplanten Genussrechtsvertrags bzw. des Vertrags über vergleichbare Instrumente von der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG sowie vom Kapitalnehmer zu leistende Zahlungen erfolgen bzw. dass im entsprechenden Zeitpunkt ein Käufer gefunden wird, der bereit ist, für die Übernahme der Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG oder der voraussichtlichen Genussrechte bzw. vergleichbare Instrumente einen angemessenen Preis zu zahlen. Der aufgrund des Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG der Emittentin zustehende Anspruch auf eine Beteiligung an den Ergebnissen abgeschlossener Investitionen der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG setzt hinsichtlich seiner Realisierung eine Zahlung durch diese sowie die zeitgleiche Ver- bzw. zumindest Bewertung der jeweiligen Investitionen voraus. Es besteht das Risiko, dass zur entsprechenden Zeit keine wirtschaftlich erfolgreiche De-Investition möglich ist. Dies schmälert entsprechend dem im Gesellschaftsvertrag der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG vereinbarten Anteil das Ergebnis der Emittentin und mindert die Auszahlungen an den Anleger. Bei der nach dem Vertrag bestehenden Möglichkeit der Kündigung sowohl des Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG durch einen einzelnen Anleger als auch des Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG durch die Emittentin hängt die rechtzeitige Auszahlung von Abfindungsansprüchen bzw. die Beendigung der Emittentin und / oder Objektgesellschaft ebenfalls von der Erfüllung der Verpflichtungen durch die jeweiligen voraussichtlich das Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente empfangenden Gesellschaften ab. Würden diese die Rückzahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen, könnte auch die vorgesehene Auszahlung von Abfindungen bzw. die Vollbeendigung der Emittentin und / oder Objektgesellschaft nicht erfolgen. Auszahlungen an den Anleger würden dann jedenfalls nicht zum angestrebten Zeitpunkt, gemindert oder nicht erfolgen können. Risiko der Majorisierung Nach dem Gesellschaftsvertrag gewähren EUR Kommanditkapital jeweils eine Stimme. Die Einflussmöglichkeit eines einzelnen Anlegers auf Entscheidungen der Emittentin ist daher regelmäßig gering. Außerdem werden erfahrungsgemäß die Stimmrechte von Anlegern an Publikumsgesellschaften bei Entscheidungsfindungen eher zurückhaltend ausgeübt, so dass eine kleine Anzahl mitwirkender Anleger, die nicht über die Mehrheit der Stimmrechte verfügen, einen Mehrheitsbeschluss herbeiführen kann, der für 12

13 alle Gesellschafter bzw. Anleger verbindlich ist, auch wenn er deren Vorstellungen und Interessen nicht entspricht. Hieraus folgend kann es zu Vermögensverlusten des Anlegers bis hin zum Totalausfall der Kommanditeinlage zuzüglich Agio kommen. Risiko des Wiederauflebens der Haftung Die Haftung der Anleger ist im Außenverhältnis auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme (1% der Zeichnungssumme ohne Agio) beschränkt. Ist diese Haftsumme einbezahlt, besteht keine weitere Haftung im Außenverhältnis. Es besteht das Risiko, dass die Haftung wieder auflebt, wenn die Haftsumme durch Zinszahlungen, Zahlungen, Rückzahlungen oder Entnahmen, die nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind, unterschritten wird. Auch nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft besteht für bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens entstandene Verbindlichkeiten eine Nachhaftung für die Dauer von 5 Jahren. Risiko des Kapitalentzuges Während des Bestehens der Emittentin können Situationen eintreten, die dazu führen, dass den Anlegern ihr Kommanditkapital nebst Agio zurückzuzahlen ist. Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn Anleger ihre Kommanditbeteiligung widerrufen und ggf. ein Gericht zu der Auffassung gelangen sollte, dass auch nach Ablauf einer Zeitspanne von der Dauer der maßgeblichen Widerrufsfrist ein Widerruf noch möglich sei, weil keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorgelegen habe. Vergleichbares gilt für die Rückabwicklung des Beitritts aus anderen Rechtsgründen. Soweit zu dieser Zeit was insbesondere umso wahrscheinlicher ist, je größer die Zahl der ihre Einzahlung zurückfordernden Anleger ist die Emittentin nicht über die nötige Liquidität verfügt und sie diese nicht beschaffen kann, was eine Reduzierung der Ergebnisse nach sich ziehen würde, könnte dies zur Insolvenz der Emittentin und damit zum Verlust des Kommanditkapitals und Agio für alle Anleger führen. Widerrufs- und rückabwicklungswillige Anleger müssen darüber hinaus damit rechnen, dass sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht ihr ursprünglich eingezahltes Kommanditkapital und Agio vollständig zurückerhalten. Risiko eingeschränkter Fungibilität Nach dem Gesellschaftsvertrag ist die Übertragung sowohl der unmittelbaren Beteiligung als Kommanditist als auch der mittelbaren Beteiligung als Treugeber zum Ablauf eines Kalenderjahres mit Zustimmung der Geschäftsführung der Emittentin möglich. Da ein geregelter bzw. liquider Zweitmarkt für Kommandit- sowie für Treuhandbeteiligungen nicht besteht, ist die freie Handelbarkeit faktisch eingeschränkt. Es besteht das Risiko, dass ein veräußerungswilliger Anleger im Zeitpunkt seines Veräußerungswunsches keinen Käufer für seine Beteiligung findet oder zumindest keinen solchen, der einen von ihm erwarteten Preis oder zumindest einen Preis in Höhe des vom veräußerungswilligen Anleger aufgebrachten Kommanditkapitals zahlt. Eine Übertragung kann daher u.u. nur mit Verlust oder überhaupt nicht erfolgen. Insolvenzrisiken im Hinblick auf Geschäftspartner und Schuldner Geschäftspartner und Schuldner (z.b. Banken) der Emittentin (Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG), der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG, der in- und ausländischen Gesellschaften und aller anderen in die Investmentstruktur eingebundenen Rechtsträger können in die Insolvenz gehen, ohne dass die Emittentin darauf Einfluss hätte. Diese kann in ihren Folgewirkungen (sogenannter Dominoeffekt) negative Auswirkungen auch auf die wirtschaftliche Stärke der Emittentin und damit auf die Auszahlungen an die Anleger und auf die Kommanditeinlage des Anlegers haben. Risiko künftiger Änderungen von Gesetzen oder neuer Rechtsprechung Die Kommanditbeteiligung an der Emittentin wurde rechtlich auf der Basis gegenwärtig gültiger Gesetze und der gegenwärtig herrschenden Rechtsprechungspraxis in Deutschland gestaltet. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die einschlägigen Gesetze, Verwaltungsauffassungen oder die Rechtsprechung im Laufe der Investition ändern und dass diese Änderungen (direkt oder indirekt) nachteilige Auswirkungen für die Anleger und auf den Wert der Kommanditanteile haben. Insolvenz (Privatinsolvenz) des Anlegers Nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags der Emittentin stellt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters (Anlegers) oder die Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse einen wichtigen Grund für den sofortigen Ausschluss des Gesellschafters (Anlegers) aus der Emittentin dar. Zwar hätte ein betroffener Anleger Anspruch auf Abfindung nach dem Verkehrswert seiner Beteiligung, jedoch mag dieser Verkehrswert im Einzelfall schwer feststellbar oder beweisbar sein. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass der Verkehrswert Schwankungen unterliegt und damit zu rechnen ist, dass der Verkehrswert zum maßgeblichen Zeitpunkt niedrig oder sehr niedrig ist. Im Insolvenzfall des Anlegers kann dies dazu führen, dass der Verkehrswert der Kommanditbeteiligung und entsprechend der Abfindungsanspruch des Anlegers gegenüber der Emittentin deutlich unter dem Nennwert der Kommanditeinlage liegt. Komplexe rechtliche Struktur Die Anlage in Anteile der Emittentin stellt eine rechtlich verschachtelte und indirekt gestaltete Investition in ausländische verschiedene Immobilienprojekte betreffende Rechtspositionen dar. Die Komplexität der grenzüberschreitenden rechtlichen Struktur ist juristischen Laien nicht ohne weiteres verständlich. Daher wird Anlegern empfohlen, sich sachkundigen Rat bei entsprechend qualifizierten Rechtsanwälten einzuholen. Hierdurch können nicht absehbare nachteilige Auswirkungen für den Anleger eintreten. Dies kann zu einer Minderung der Zahlungen an den Anleger, bis hin zu einem Totalausfall der Kommanditeinlage nebst Agio führen. 13

14 Steuerliche Risiken Der Sachverhalt des Beteiligungskonzepts und deren steuerliche Aspekte können einer steuerlichen Betriebsprüfung (Außenprüfung) unterzogen werden. Es kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden, ob die Finanzverwaltung der prospektierten steuerlichen Beurteilung vollständig folgt. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung bei ihrer steuerlichen Beurteilung dieses Sachverhalts zu einer abweichenden Qualifizierung der Einkunftsart und / oder einer Gewerbesteuerpflicht der Einkünfte gelangt. Gegen die Verwaltungsakte der Finanzverwaltung ist die Möglichkeit des Einspruchs, die Beantragung eines einfachen Korrekturbescheids und danach der Rechtsweg gegeben, wobei der Ausgang dieser außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren nicht prognostiziert werden kann. Abweichungen von den Prospektangaben können sich nicht nur durch Änderungen der Gesetzesgrundlagen und Rechtsprechung ergeben, sondern ebenso durch erstmalige oder geänderte Auffassung der Finanzverwaltung. Eine von den prospektierten Angaben abweichende steuerliche Behandlung kann zu einer nicht unbedeutenden Minderung der Auszahlungen an den Anleger führen. Ähnliche Risiken bestehen hinsichtlich der Besteuerung der Erträge der Gesellschaften im Ausland. Es kann durch die jeweilige ausländische Finanzverwaltung zu einer abweichenden steuerlichen Beurteilung kommen, woraus eine höhere steuerliche Vorbelastung der Erträge entsteht. Dies kann zur Minderung der Zahlungen an den Anleger führen. Das Eintreten bestimmter steuerlicher Folgen, die ein Anleger mit seiner Beteiligung an der Emittentin ggf. anstrebt, kann nicht garantiert werden. Das Risiko einer abweichenden steuerlichen Behandlung in Deutschland besteht vor allem in der zur prospektierten steuerlichen Beurteilung abweichenden Qualifizierung der Einkunftsart und der damit gegebenenfalls verbundenen Belastung der Einkünfte des Anlegers mit dem individuellen Steuersatz in Höhe von bis zu 45% zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Darüber hinaus besteht das Risiko einer abweichenden steuerlichen Behandlung in Deutschland in der Belastung der Einkünfte mit Gewerbesteuer auf Ebene der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG und / oder Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG. Soweit die Finanzverwaltung eine von der prospektierten steuerlichen Beurteilung abweichende Rechtsauffassung vertritt, ist darauf hinzuweisen, dass steuerliche Ergebnisse, die bei den Anlegern zu Steuernachzahlungen führen, ab dem 16. Monat nach Ablauf eines Jahres, für das der jeweilige Bescheid ergeht, zu verzinsen sind. Für jeden vollen Monat sind Zinsen in Höhe von 0,5% auf den noch ausstehenden Betrag an die Finanzverwaltung zu zahlen. Nach der steuerlichen planmäßigen Konzeption der Beteiligung sind weder die Emittentin noch der einzelne Anleger Besteuerungsobjekte im Ausland. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die ausländischen Steuerbehörden dennoch an den Anleger direkt wenden, was ebenfalls mit Mehrsteuern, Gebühren, Beratungshonoraren und entsprechenden Verwaltungsaufwendungen verbunden sein kann. Nach Kenntnis des Anbieters, Selfmade Capital Investments GmbH, existieren keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage einschließlich solcher, die mit einer Fremdfinanzierung einhergehen. 14

15 Das Konzept Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG Beim vorliegenden Angebot investiert die Emittentin die zur Verfügung stehenden Nettoeinnahmen (Kommanditkapital abzüglich der Fondskosten) in eine Kommanditbeteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG mit Sitz in Deutschland. Unternehmensgegenstand der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG ist ausschließlich die Vermögensverwaltung (im steuerlichen Sinne, vgl. 14 Satz 3 der Abgabenordnung). Das Unternehmen verwirklicht den Gegenstand insbesondere durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen jedweder Art an in- und ausländischen Gesellschaften. Der Gegenstand dieser Gesellschaften bzw. der Gegenstand dieser Gesellschaft ist unter anderem auf die Bereiche Infrastruktur, Immobilien und Land sowie damit zusammenhängende unmittelbare und mittelbare Tätigkeiten gerichtet. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG wurde am gegründet und wird im Handelsregister München unter der Nummer HRA geführt. Gesellschafter der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG sind neben der Emittentin die Selfmade Capital Investments GmbH (geschäftsführende Kommanditistin) und die Selfmade Capital Asset Management GmbH (Komplementärin). Die Selfmade Capital Investments GmbH wurde am gegründet und wird im Handelsregister München unter der Nummer HRB geführt. Die Selfmade Capital Asset Management GmbH wurde am gegründet und wird im Handelsregister München unter der Nummer HRB geführt. Gesellschafter der Selfmade Capital Asset Management GmbH und der Selfmade Capital Investments GmbH ist jeweils mit einer Beteiligung von 100% die Selfmade Capital Holding GmbH. Die Selfmade Capital Holding GmbH wurde am gegründet und wird im Handelsregister München unter der Nummer HRB geführt. Die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG wird voraussichtlich mittelbar über die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG mit den zur Verfügung stehenden Nettoeinnahmen ausländischen Gesellschaften Mittel voraussichtlich in Form von Genussrechtskapital und / oder vergleichbaren Instrumenten bereitstellen. Die jeweiligen Gesellschaften werden im Bereich der Infrastruktur und Immobilien und damit zusammenhängenden mittelbaren und unmittelbaren Tätigkeiten investieren. Die Gesellschaften werden dabei frei in ihrer Entscheidung zur Durchführung von Investitionen bzw. Begründung von Beteiligungen sein. Angaben über die Emittentin Allgemeine Angaben Emittentin ist die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München. Die Geschäftsanschrift lautet Betastraße 10 e, Unterföhring. Die Emittentin wurde am gegründet. Sie wurde auf unbestimmte und nicht auf bestimmte Zeit errichtet, so dass eine Gesamtdauer des Bestehens nicht feststeht und nicht angegeben werden kann. Für die Emittentin ist das deutsche Recht die maßgebliche Rechtsordnung. Die Emittentin wird in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft geführt. Persönlich haftende Gesellschafterin dieser Kommanditgesellschaft ist eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die Selfmade Capital Management GmbH (Geschäftsführer: Malte André Hartwieg, Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring, Stammkapital EUR , davon eingezahlt: EUR ). Grundsätzlich haftet der persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin eine Kapitalgesellschaft (nämlich die Selfmade Capital Management GmbH); daher haftet diese nur beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Geschäftsführende Kommanditistin ist die Selfmade Capital Investments GmbH (Geschäftsführer: Malte André Hartwieg, Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring, Stammkapital EUR ). Der Gesellschaftsvertrag des Komplementärs beinhaltet keine von der gesetzlichen Regelung abweichenden Bestimmungen. Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin enthält einige Abweichungen von der gesetzlichen Regelung. Die persönlich haftende Gesellschafterin erbringt weder eine Kapitaleinlage noch ist sie am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt ( 4 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags). Ebenfalls abweichend von der gesetzlichen Regelung ist im Gesellschaftsvertrag der Treuhandkommanditistin die Berechtigung und die Vollmacht eingeräumt, den Beitritt von Anlegern als weitere Kommanditisten oder bei entsprechender Erhöhung ihres eigenen Kommanditanteils, den sie dann treuhänderisch für den Anleger hält als mittelbar über die Treuhandkommanditistin beteiligte Treugeber vorzunehmen ( 4 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrags). Als weitere Abweichung von der gesetzlichen Regelung ist eine Mindestbeteiligung beitretender Kommanditisten in Höhe von EUR und die Bestimmung enthalten, dass höhere Beträge durch EUR teilbar sein müssen ( 4 Absatz 3 des Gesellschaftsvertrags). In Abweichung von der gesetzlichen Regelung sieht der Gesellschaftsvertrag als die regelmäßige Art der Entscheidungsfindung die Beschlussfassung im schriftlichen Abstimmungsverfahren vor ( 17 des Gesellschaftsvertrags). Schließlich ist in Abweichung von der gesetzlichen Regelung festgelegt, dass Anleger, die als unmittelbare Kommanditisten der Gesellschaft beitreten wollen, verpflichtet sind, eine Handelsregistervollmacht zu erteilen, damit die persönlich haftende Gesellschafterin sowie auch die Treuhandkommanditistin jeweils einzeln berechtigt sind, die notwendigen Handelsregistereintragungen zu veranlassen ( 5 des Gesellschaftsvertrags). Weitere Abweichungen von der gesetzlichen Regelung bestehen nicht. Gemäß 2 des im Vertragsanhang dargestellten Gesellschaftsvertrags der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG besteht der Gegenstand des Unternehmens ausschließlich in der Vermögensverwaltung (im steuerlichen Sinne, vgl. 14 Satz 3 der Abgabenordnung). Das Unternehmen verwirklicht den Gegenstand insbesondere durch mittelbare oder unmittelbare Beteiligungen jedweder Art an in- und ausländischen Gesellschaften. Der Gegenstand dieser Gesellschaften bzw. der Gegenstand dieser Gesellschaft ist unter anderem auf die Bereiche Infrastruktur, Immobilien und Land sowie damit zusammenhängender unmittelbarer und mittelbarer Tätigkeiten gerichtet. Soweit die vorgenannten Beteiligungen an Personengesellschaften erfolgen, dürfen diese nur vermögensverwaltende Personengesellschaften im steuerlichen Sinne sein. Die Beteiligung an originär gewerblich tätigen Personengesellschaften oder an Personengesellschaften i.s.v. 15 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 EStG ist nicht vom Unternehmensgegen- 15

16 stand gedeckt. Vom Gegenstand ausdrücklich umfasst sind alle Geschäfte und Handlungen, die geeignet erscheinen, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Zuständiges Registergericht für die Emittentin ist das Amtsgericht München. Die Emittentin wird dort unter der Nummer HRA (gegründet am , eingetragen am ) im Handelsregister geführt. Stellung im Konzern: Alleinige Gesellschafter der Emittentin sind mit Wirkung zum Datum der Prospektaufstellung die Selfmade Capital Management GmbH (Komplementärin) und die Selfmade Capital Investments GmbH (geschäftsführende Kommanditistin) sowie FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG (Treuhandkommanditistin). Diese Gesellschafter der Emittentin sind 100%- ige Tochtergesellschaften der Selfmade Capital Holding GmbH. Die Emittentin ist zu diesem Zeitpunkt somit ein Konzernunternehmen im Sinne des 18 AktG i.v.m. 290 HGB, das jedoch wegen seiner untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß 296 Absatz 2 HGB nicht konsolidiert wird. Nach Beitritt der Treugeberkommanditisten und der entsprechenden Kapitalerhöhung handelt es sich nicht mehr um ein Konzernunternehmen im Sinne des 18 AktG i.v.m. 290 HGB. Angaben über das Kapital der Emittentin Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde bereits ein Kommanditkapital von EUR gezeichnet und eingezahlt. Die Treuhandkommanditistin FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG und die Selfmade Capital Investments GmbH haben Kommanditeinlage von je EUR übernommen und eingezahlt. Diese Kommanditeinlagen sind zu 100% als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen. Die genannten Kommanditeinlagen der Gründungskommanditisten sind in bar erbracht. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen daher keine Kommanditeinlagen aus. Die derzeitigen Gesellschafter tragen im Unterschied zu den Anlegern (diese tragen nur eine Haftung von 1% auf die geleistete Kommanditeinlage) eine Haftung von 100% auf die geleistete Kommanditeinlage. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Frühzeichnerbonus, der in Abhängigkeit des Beitritts gezahlt wird. Im Übrigen stimmen die Hauptmerkmale der Anteile der derzeitigen Gesellschafter mit denen der beitretenden Anleger überein. Zu den Hauptmerkmalen der Anteile, in die das Kommanditkapital zerlegt ist, insbesondere den mit den übernommenen Anteilen verbundenen Hauptrechten wird auf den Abschnitt Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte (Seite 7) verwiesen. Bei der angebotenen Beteiligung an der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG handelt es sich um die erste von der Emittentin angebotene Vermögensanlage. Bisher wurden keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne von 8 f Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes in Bezug auf die Emittentin ausgegeben. Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Ein Nennbetrag umlaufender Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtauschoder Bezugsrecht auf Aktien einräumen, sind daher ebenso wenig anzugeben, wie die Bedingungen und das Verfahren für einen solchen Umtausch oder Bezug. Gründungsgesellschafter der Emittentin im Zeitpunkt der Prospektaufstellung a) die persönlich haftende Gesellschafterin: Selfmade Capital Management GmbH, Sitz Unterföhring, Landkreis München (AG München HRB ) Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring Eine Einlage wurde von der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht übernommen. b) und die Gründungskommanditistin (Treuhänderin): FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG, Sitz Unterföhring, Landkreis München (AG München HRA 98966) Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring Diese Kommanditistin hat eine Kommanditeinlage, die in voller Höhe als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen ist, in Höhe von EUR übernommen. Die Kommanditeinlage ist eingezahlt. c) und die Gründungskommanditistin (geschäftsführende Kommanditistin): Selfmade Capital Investments GmbH, Sitz Unterföhring, Landkreis München (AG München, HRB ) Geschäftsadresse: Betastraße 10 e, Unterföhring Diese Kommanditistin hat eine Kommanditeinlage, die in voller Höhe als Hafteinlage im Handelsregister eingetragen ist, in Höhe von EUR übernommen. Die Kommanditeinlage ist eingezahlt. Die Gründungsgesellschafter im Zeitpunkt der Prospektaufstellung haben ein Kommanditkapital von insgesamt EUR gezeichnet und eingezahlt. Der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG und der Selfmade Capital Investments GmbH stehen gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin jeweils eine Gewinnbeteiligung als Kommanditisten, ein Frühzeichnerbonus von einmalig 8% und ein Anspruch in Höhe von 60% auf die Verteilung des Übergewinns auf Basis der Kommanditeinlage zu. Die Höhe der den Gründungsgesellschaftern zustehenden Vergütungen sind für das zugrunde gelegte Kommanditkapital ab Seite 20 unter Gründungskosten, Dienstleistungskosten und laufende Kosten abschließend aufgeführt. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Emittentin (abgedruckt auf Seite 36 ff.) kann bis zu EUR Kommanditkapital öffentlich eingeworben werden. Die Treuhänderin ist berechtigt das Kommanditkapital auf bis zu EUR auf insgesamt bis zu EUR zu erhöhen. Die einmaligen Vergütungen der Gründungsgesellschafter betragen 1,55% des Kommanditkapitals. Bei einem angenommenen Kommanditkapital der Anleger von EUR belaufen sich die einmaligen Vergütungen auf EUR Die laufenden Vergütungen der Gründungsgesellschafter betragen jährlich insgesamt 0,86% des Kommanditkapitals zum Zeitpunkt des des jeweils laufenden Jahres. Bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR betragen diese insgesamt EUR Dabei beträgt die laufende Vergütung der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management 16

17 GmbH & Co. KG für die Übernahme der Treuhandschaft jährlich 0,24% des Kommanditkapitals zum Zeitpunkt des des jeweils laufenden Jahres. Bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR beträgt diese EUR Die Selfmade Capital Investments GmbH erhält eine laufende Geschäftsführervergütung von 0,60% des Kommanditkapitals. Bei einem angenommenen Kommanditkapital der Anleger von EUR beträgt diese jährlich EUR Darüber hinaus erhält die persönlich haftende Gesellschafterin, die Selfmade Capital Management GmbH für die Übernahme der Haftung jährlich eine Vergütung in Höhe von EUR Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf das Gesellschaftskapital und verstehen sich jeweils inklusive etwaiger anfallender Umsatzsteuer. Darüber hinaus stehen der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs- Treuhand Management GmbH & Co. KG, der Selfmade Capital Management GmbH und der Selfmade Capital Investments GmbH innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrags der Emittentin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere der Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art insgesamt zu. Weiterhin betragen die einmaligen Vergütungen der Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG für die Eigenkapitalbeschaffung, die Konzeption, die Prospekterstellung, das Marketing und die Anlegerverwaltung 13,72% des Kommanditkapitals. Bei einem angenommenen Kommanditkapital der Anleger von EUR belaufen sich die einmaligen Vergütungen auf EUR Zusätzlich zu den einmaligen Vergütungen erhält die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG für die Anlegerverwaltung jährlich 0,42% des Kommanditkapitals zum Zeitpunkt des des jeweils laufenden Jahres. Bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR betragen diese EUR Die Selfmade Capital Management GmbH erhält als Komplementärin der Vertriebsgesellschaft, der Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG, eine laufende jährliche Vergütung von EUR zzgl. Umsatzsteuer für die Übernahme der Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin). Es bestehen weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG, der Selfmade Capital Management GmbH und der Selfmade Capital Investments GmbH an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind. Es bestehen weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG, der Selfmade Capital Management GmbH und der Selfmade Capital Investments GmbH an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Es bestehen weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG, der Selfmade Capital Management GmbH und der Selfmade Capital Investments GmbH an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Zu den generellen Verflechtungen wird auf den Hinweis auf Seite 30 sowie den Abschnitt Weitere Angaben zur Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung auf Seite 35 verwiesen. Das Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Die Geschäftsführung der Emittentin ist durch den Gesellschaftsvertrag auf die Kommanditistin, die Selfmade Capital Investments GmbH, übertragen. Deren Geschäftsführer ist Herr Malte André Hartwieg. Die Geschäftsanschrift von Herrn Malte André Hartwieg lautet Betastraße 10 e, Unterföhring. Mittelbar, d.h. über die Selfmade Capital Investments GmbH, führt Herr Malte André Hartwieg die Geschäfte der Emittentin. Dem Mitglied der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin, Herr Malte André Hartwieg, als auch in seiner Funktion als Geschäftsführer der beschränkt haftenden Gesellschafterin (Selfmade Capital Investments GmbH) wurden von der Emittentin insgesamt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art gewährt. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin Der wichtigste und zugleich einzige Tätigkeitsbereich der Emittentin besteht in der Verwaltung eigenen Vermögens. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Emittentin nicht von Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren abhängig, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emittentin wären. Einzig der Vertrag über die Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München (vgl. Seite 28), ist als Vermögensgegenstand von unmittelbarer wesentlicher Bedeutung für Ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage. Es besteht eine Abhängigkeit von dem einzugehenden Beteiligungsvertrag mit der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG dergestalt, dass der Erfolg dieses Vertrags und der Erfolg der Geschäfte, die den Erfolg des Beteiligungsvertrags bestimmen, das Anlageergebnis beeinflussen. Der Erfolg der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG ist wiederrum abhängig von den jeweiligen voraussichtlich noch abzuschließenden Genussrechtsverträgen bzw. Verträgen über vergleichbare Instrumente mit voraussichtlich im Ausland ansässigen Gesellschaften. Darüber hinaus ist die Emittentin nicht abhängig von weiteren als dem vorgenannten Vertrag, die von wesentlicher Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder Ertragslage sind. Zu Risiken im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Beteiligung wird auf den Abschnitt Die wesentlichen Risiken der Beteiligung und dort den Unterabschnitt Risiko des wirtschaftlich nicht erfolgreichen Agierens (Seite 10 ff.) verwiesen. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können, bestehen nicht. Abgesehen von Bankkonten wird die Emittentin keine weiteren wesentlichen Vermögensgegenstände erwerben oder halten. Da die Emittentin wesentliche Einnahmen einzig aus der Beteiligung an der Objektgesellschaft erzielt, ist dessen ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung für das geplante wirtschaftliche Ergebnis entscheidend. Auch ist die Tätigkeit der Emittentin nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Laufende Investitionen sind nicht getätigt worden. Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik Das Anlageobjekt ist die Kommanditbeteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München (siehe Seite 28 Gesellschaftsvertrag der Objektgesellschaft"). Die Anlageziele und die Anlagepolitik der Emittentin bestehen darin, Gewinne aus der Hingabe von Kapital mittels dieser Beteiligung zu erzielen. Die Nettoeinnahmen werden ausschließlich dazu verwandt, sie als Kommanditkapital an die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG, entsprechend den Regelungen im mit dieser Gesellschaft am abgeschlossenen in diesem Prospekt unter Rechtliche Angaben, Angaben zu den Verträgen beschriebenen Gesellschaftsvertrag, sowie zur Bereithaltung einer Liquiditätsreserve hinzugeben. Bei der aufgrund die- 17

18 ses Vertrags erworbenen Kommanditbeteiligung der Emittentin handelt es sich um das Anlageobjekt. Mittels dieser Beteiligung wird mittelbar in das voraussichtlich an ausländische im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehende Gesellschaften zu gewährende Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente investiert. Die für Zwecke des Konzepts voraussichtliche Gewährung von Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente durch die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG abzuschließenden Verträge (Genussrechtsverträge bzw. Verträge über vergleichbare Instrumente) stehen im Zeitpunkt der Prospektaufstellung in ihren Inhalten noch nicht fest. Der Realisierungsgrad des Projekts umfasst den Abschluss des Gesellschaftsvertrags vom mit der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG. Zu sonstigen Zwecken werden die Nettoeinnahmen der Emittentin nicht genutzt. Vorverträge wurden nicht geschlossen. Die Nettoeinnahmen reichen allein für die Realisierung der Anlageziele (durch Investition in die vorgenannte Beteiligung) aus. Die Aufnahme von Fremdkapital durch die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG ist gegenwärtig nicht vorgesehen. Da keine Fremdmittel aufgenommen werden, unterbleibt eine Untergliederung in Zwischenfinanzierung- und Endfinanzierungsmittel und ein gesonderter Ausweis; ebenso wie Angaben zu Fälligkeiten und Umfang der verbindlichen Zusagen von Finanzierungsmitteln. Die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG hält nach dem Wortlaut des Vertrags über die Beteiligung folgende Rechte: Die Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG ist am Ergebnis, Vermögen und an den stillen Reserven der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG in Höhe der Beteiligungsquote beteiligt. Sie nimmt an dem Ergebnis in Höhe der Beteiligungsquote teil (Beteiligungsquote ist der Betrag, der sich zum jeweiligen Zeitpunkt aus folgender Rechenoperation (Division) ergibt: Kommanditeinlagen einschließlich Erhöhungen dividiert durch eingezahlte Stammeinlagen der Geschäftsinhaberin zuzüglich Kommanditeinlagen einschließlich Erhöhungen); die Emittentin ist grundsätzlich berechtigt, die ihrem Privatkonto (Verrechnungskonto) gutgeschriebenen Gewinnanteile zu entnehmen. Die Emittentin hat einen Anspruch auf das Abfindungsguthaben, das auf den Tag der Beendigung festzustellen ist. Die Emittentin ist berechtigt, ihre als Haftsumme im Handelsregister eingetragene Hafteinlage durch einseitige Erklärung gegenüber der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG bis zur Höhe ihrer Kommanditeinlage zu erhöhen. Der Emittentin stehen die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte gemäß 166 HGB (Kontrollrechte des Kommanditisten) zu. Die Geschäftsführung kann außergewöhnliche Maßnahmen nur mit Zustimmung der Emittentin durchführen. Das Eingehen der Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG bis zu einem Betrag von EUR gehört jedoch zum Geschäftszweck und bedarf keiner weiteren Genehmigung. Eine Entscheidungs- oder Einflussmöglichkeit der Emittentin besteht nur sehr eingeschränkt. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG beabsichtigt verschiedenen, im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht feststehenden und voraussichtlich im Ausland ansässigen Gesellschaften Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente zu gewähren. Die im Ausland ansässigen Gesellschaften werden planmäßig mittelbar oder unmittelbar im Bereich Infrastruktur und Immobilien tätig sein. Die Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG wird mit eingeschränkter Möglichkeit der Einflussnahme durch die Emittentin handeln und wirtschaften. Eine Entscheidungs- oder Einflussmöglichkeit der Emittentin und / oder der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG auf die jeweils voraussichtlich im Ausland ansässigen und voraussichtlich das Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmenden Gesellschaften besteht nicht. Soweit die voraussichtlich im Ausland ansässigen und das Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmenden Gesellschaften sich ihrerseits mittelbar oder unmittelbar an Unternehmen aus dem Bereich Infrastruktur und Immobilien beteiligen, werden diese Unternehmen ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch die Emittentin bzw. jeweiligen ausländischen Gesellschaften handeln und wirtschaften. Die voraussichtlich jeweils im Ausland ansässige und das Genussrechtskapital oder vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmende Gesellschaft wird plangemäß diese Beteiligungen bzw. Investments zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt aufgeben und hierbei neben ggf. laufend erhaltenen Gewinnen und neben dem Rückerhalt des gezahlten Preises Gewinne realisieren. Bis zur Auflösung der Beteiligungen bzw. Investments ggf. erzielte Gewinne der jeweils im Ausland ansässigen Gesellschaft sollen plangemäß für die Dauer der Restlaufzeit wieder angelegt werden. Wird die Emittentin nicht durch einen Auflösungsbeschluss mit der erforderlichen Stimmrechtsmehrheit beendet, so wird sie auf unbestimmte Zeit fortgesetzt. Weder der Prospektverantwortlichen noch den Gründungsgesellschaftern noch dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin noch der Treuhänderin noch dem Mittelverwendungskontrolleur stand oder stehen an der Beteiligung (Anlageobjekt) oder an wesentlichen Teilen der Beteiligung Eigentum oder dingliche Berechtigungen zu. Nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des Anlageobjekts, rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, bestehen nicht. Die Emittentin hat den Vertrag über die Anschaffung oder Erstellung des Anlageobjekts oder wesentliche Teile davon als Kommanditistin mit der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG am abgeschlossen (vgl. Seite 28). Erforderliche behördliche Genehmigungen sind nicht erforderlich und liegen daher auch nicht vor. Bewertungsgutachten zum Anlageobjekt, zur Beteiligung an der Selfmade Capital 8 GmbH & Co. KG sowie zu beabsichtigten Genussrechten und / oder vergleichbaren Instrumenten und zu den voraussichtlich im Ausland ansässigen, voraussichtlich das Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmenden Gesellschaften sowie zu Unternehmen, an denen sich die jeweilige das Genussrechtskapital bzw. vergleichbare Instrumente in Anspruch nehmende Gesellschaft ihrerseits beteiligt bzw. zu möglichen Investitionsprojekten der Zielunternehmen sind nicht erstellt, so dass weder etwas zur Person des Gutachters noch zum Ergebnis von Bewertungsgutachten angegeben werden kann. Die Prospektverantwortliche und Gründungsgesellschafterin Selfmade Capital Investments GmbH übernimmt die Geschäftsführung der Emittentin. Die Gründungsgesellschafterin und Treuhänderin FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG übernimmt die Treuhandschaft. Die WIRA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbringt die Leistung der Mittelverwendungskontrolle. Im Übrigen werden von der Prospektverantwortlichen, von den Gründungsgesellschaftern, von dem Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin, vom Treuhänder und vom Mittelverwendungskontrolleur keine nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht. Die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG erbringt die Leistungen in Form von Eigenkapitalbeschaffung, Prospekterstellung, Konzeption, Marketing sowie Anlegerverwaltung. Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten und deren Aufgliederung wird auf den Abschnitt Wirtschaftliche Angaben zur Investitions- und Beteiligungsphase (Seite 19 ff.) verwiesen. 18

19 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Da die Emittentin vor weniger als 18 Monaten gegründet worden ist und noch keinen geprüften Jahresabschluss erstellt hat, sind insoweit nach 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) lediglich verringerte Angaben zu machen. Hierzu wird auf die Prospektseiten 21 ff. verwiesen. Wirtschaftliche Angaben zur Investitions- und Beteiligungsphase Die Gesamtkosten des Anlageobjektes, die über die Beteiligung getätigt werden, betragen 81,41% des Kommanditkapitals. Sie werden insgesamt in der Investitionsphase gezahlt und sind im nachfolgenden Mittelverwendungsplan aufgezeigt. Investitionsphase Mittelherkunft und Mittelverwendung der Vermögensanlage werden nachstehend auf der Basis eines angenommenen Kommanditkapitals von EUR dargestellt. Bei einem abweichenden Kommanditkapital ändern sich die Positionen der Mittelverwendung im gleichen Verhältnis. Entsprechendes gilt bei Erhöhung des öffentlich vertriebenen Kommanditkapitals auf EUR seitens der Treuhänderin. Maßgeblich sind daher nicht die nachstehend angegebenen absoluten Zahlen, sondern die genannten Prozentwerte. Es wird ausschließlich Eigenkapital eingesetzt; Fremdmittel sind weder als Zwischenfinanzierungs- noch als Endfinanzierungsmittel vereinbart oder verbindlich zugesagt; Eine Aufnahme von Fremdmitteln von der Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG ist nicht vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt der Gesamtbetrag der Kommanditeinlage der Gründungsgesellschafter (= derzeitige Gesellschafter) EUR Es ist vollständig eingezahlt und besteht aus Kommanditkapital. Gemäß Gesellschaftsvertrag der Emittentin kann ohne Einhaltung eines Mindestbetrages bis zu EUR Kommanditkapital öffentlich eingeworben werden. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt EUR , bei einem voraussichtlich öffentlich vertriebenen Kommanditkapital von EUR Die Gesamthöhe setzt sich zusammen aus den Positionen Eigenkapitalbeschaffung und Agio. Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung und deren Finanzierung Prognose der Emittentin EUR in % vom Gesamtaufwand* in % vom Kommanditkapital inkl. Agio* Mittelherkunft Gründungsgesellschafter / geschäftsführender Kommanditist ,10 % 0,10 % Kapitalanleger ,90 % 95,15 % Gesamt ,00 % 95,24 % zzgl. Agio Kapitalanleger ,00 % 4,76 % Mittelverwendung Investitionen ,41 % 77,54 % Gründungskosten - Konzeption ,65 % 1,57 % - Rechts- und Steuerberatung ,49 % 1,42 % - Prospekterstellung ,60 % 0,57 % - Notar, Handelsregister u.a ,05 % 0,05 % Dienstleistungskosten - Eigenkapitalbeschaffung ,50 % 9,05 % - Marketing ,55 % 1,48 % - Geschäftsführung ,19 % 1,13 % - Anlegerverwaltung ,42 % 0,40 % - Treuhandschaft ,36 % 0,34 % - Mittelverwendungskontrolle ,12 % 0,11 % Liquiditätsrücklage ,67 % 1,59 % Gesamt ,00 % 95,24 % zzgl. Vertriebskosten (Agio) ,00 % 4,76 % *Gerundet auf zwei Nachkommastellen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen können sich geringfügige Abweichungen bei den Summen ergeben. 19

20 Positionen der Mittelherkunft Kommanditkapital Die im Zeitpunkt der Prospektaufstellung beigetretenen Gründungskommanditistinnen haben insgesamt EUR selbst gezeichnet. Für die Kapitalanleger ist gemäß dieser Übersicht ein verbleibendes Kommanditkapital von EUR reserviert. Das Kommanditkapital kann seitens der Treuhänderin um bis zu EUR , mithin auf insgesamt EUR erhöht werden. Agio Die Kapitalanleger haben zusätzlich zu dem auf sie entfallenden Kommanditkapital ein Agio in Höhe von jeweils 5% bezogen auf das anteilig übernommene Kommanditkapital an die Emittentin zu entrichten. Positionen der Mittelverwendung Beteiligung Nach Abzug der Liquiditätsreserve, der Kosten für die Konzeption, Rechts- und Steuerberatung, Notar, Handelsregister und anderer Kosten, Kosten der Geschäftsführung, Treuhandschaft, Prospekterstellung, Eigenkapitalbeschaffung, Marketing, Anlegerverwaltung und Mittelverwendungskontrolle zur Zeichnung des Kommanditkapitals bei der Objektgesellschaft verbleiben bei Zugrundelegung eines Kommanditeinlagenkapitals von EUR EUR , die zur Investition in das Anlageobjekt bestimmt sind. Gründungskosten Im Zusammenhang mit der Gründung der Emittentin sind Kosten angefallen bzw. werden noch anfallen. Im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen werden diese Kosten durch die Emittentin in Höhe der genannten Prozentsätze erstattet bzw. geleistet, bei einer angenommenen Kommanditeinlage von EUR für die Konzeption in Höhe von EUR , für die Rechts- und Steuerberatung der Vermögensanlage in Höhe von EUR sowie für die Prospekterstellung (textliche Gestaltung, Layout, Druck) in Höhe von EUR Für im Rahmen der Gründung der Emittentin anfallende Notar- und Handelsregisterkosten wurden EUR kalkuliert. Dienstleistungskosten Die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG wurde exklusiv beauftragt, für die Emittentin Eigenkapital zu beschaffen. Diese Vermittlungstätigkeit wird mit einem erfolgsabhängigen Honorar einmaligen von 9,50% bezogen auf das vermittelte Eigenkapital (= Kommanditeinlage der Emittentin) vergütet. Bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR beträgt diese EUR Zusätzlich erhält sie einen Betrag in Höhe des Agios. Dieses beträgt 5% auf die Kommanditeinlagen der Emittentin nach der Prospektaufstellung beitretenden Anleger bzw. EUR bei einem angenommenen eingeworbenen Kommanditkapital von EUR Darüber hinaus erhält die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG für Marketingtätigkeiten von der Emittentin eine einmalige prozentuale Vergütung von 1,55% der Kommanditeinlagen der Emittentin bzw. EUR bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR Für die Einrichtung der Anlegerverwaltung erhält die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG eine einmalige Vergütung von 0,42% der Kommanditeinlagen. Diese beträgt bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR EUR Weiterhin erhält die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG für die Prospekterstellung, EUR , die bei einem angenommenen Kommanditkapital von EUR auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag zu vergüten sind. Die Prospekterstellungskosten werden mit EUR unter den Gründungskosten ausgewiesen. Für die Konzeptionierung erhält die Selfmade Capital Marketing & Vertrieb GmbH & Co. KG eine einmalige prozentuale Vergütung von 1,65% der Kommanditeinlagen der Emittentin bzw. EUR bei einem Kommanditkapital von EUR Für die Übernahme der Geschäftsführung der Emittentin erhält die Selfmade Capital Investments GmbH eine einmalige prozentuale Vergütung von 1,19% auf die Kommanditeinlagen. Dies sind bei einer angenommenen Kommanditeinlage von EUR eine Vergütung in Höhe von EUR Die Treuhandschaft wird durch die FVT Feringa Verwaltungs- und Beteiligungs-Treuhand Management GmbH & Co. KG übernommen. Sie erhält hierfür eine einmalige prozentuale Vergütung von 0,36% der Kommanditeinlagen. Hierfür ist bei einem angenommenen Kommanditeinlagenkapital von EUR eine Vergütung in Höhe von EUR vereinbart. Die Mittelverwendungskontrolle wird durch die WIRA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übernommen. Hierfür erhält sie eine einmalige Vergütung von 0,12% der Kommanditeinlagen. Diese beträgt bei einer angenommenen Kommanditeinlage von EUR EUR Sämtliche Kosten wurden, sofern sie für die Erbringung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen gezahlt werden, mit ihren jeweiligen Brutto- Beträgen angegeben. Die von den Zahlungsempfängern gesondert in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer stellt für die Emittentin keine abzugsfähige Vorsteuer dar, so dass sie als Aufwand zu erfassen ist. Liquiditätsrücklage Die gebildete Liquiditätsrücklage wurde in einer Höhe dotiert, die die Begleichung von Kosten für Geschäftsführung, Anlegerverwaltung, Treuhandschaft sowie Rechts- und Steuerberatung für einen gewissen Zeitraum abdeckt. Die Klassifizierung der einzelnen Kosten in Hauptgruppen unter Angabe der jeweils prozentualen Verhältnisse zum Gesamtaufwand bzw. zum Kommanditkapital inkl. Agio ergibt folgende Zusammenfassung: 20

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