STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL 2013
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- Jakob Julian Böhme
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1 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL 2013
2 Markus Winkler Dipl. Kfm. I Steuerberater Andreas Schauer Steuerfachwirt Julian Westhoff Diplom Kaufmann (FH) Svenja Leuer Sekretariat Carol Winkler Speditionskauffrau Fremdsprachenkorrespondentin Christine Kapp Auszubildende Steuerfachangestellte Susanne Scholtes Steuerfachangestellte Zertitifizierte Lohn- und Ge - halts buchhalterin (IFU/IWIST) Vera Troschke Steuerfachwirtin Hans Körfer Bilanzbuchhalter (IHK) Jasmin Giesselmann Steuerfachangestellte Stefan John Auszubildender Steuerfachangestellter Martina Jansen BWL Bachelor Sc. Janina Jansen Steuerfachangestellte Stefan Schroiff Betriebswirt Marc Göble Steuerfachangestellter 2
3 WINKLER INTERN: Andreas Schauer unser Büroleiter seit dem An dieser Stelle möchten wir unseren neuen Büroleiter, Herrn Andreas Schauer, vorstellen. Seit dem unterstützt er die Arbeit in unserem Büro in dieser neuen Funktion. Damit steht unseren Mandanten bei dringenden und komplexen Anfragen ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Das ganze Team wünscht Herrn Schauer bei seiner neuen Aufgabe viel Erfolg. Markus Winkler 3
4 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL Pauschalsteuer auf Aufmerksamkeiten für Kunden zweifelhaft? Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft und die Beziehung zu den Kunden. Solche Sachzuwendungen an Kunden bzw. Geschäftsfreunde dürfen bis zu 35 ohne Umsatzsteuer (falls der Schenkende zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) im Jahr und pro Empfänger als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der Zuwendende darf aber auch Geschenke von bis zu im Jahr pro Empfänger machen und diese mit einem Pauschalsteuersatz von 30 % (zzgl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) versteuern. Diese Aufwendungen kann er aber nicht als Betriebsausgaben ansetzen. Er hat den Empfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten. Wird dieses Verfahren gewählt, sind zzt. davon auch Geschenke bis zu 35 betroffen. Der Bundesfinanzhof befasst sich aufgrund eines Urteils des Finanzgerichts Hamburg (FG) vom mit der Frage, ob Geschenke an Nichtarbeit - nehmer mit einem Wert unter 35 in die Pauschalierung einbezogen werden müssen. Das FG jedenfalls gelangte zu der Überzeugung, dass die Pauschalierungsregelung auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeit - nehmer im Wert zwischen 10 und 35 Anwendung findet. Anmerkung: Solche Geschenke sollten zunächst im Rahmen der Lohnsteuer- Anmeldung der Pauschalsteuer unterworfen werden. Gleichzeitig sollte Einspruch gegen die Lohnsteuer-Anmeldung innerhalb eines Monats nach Eingang der Steueranmeldung beim Finanzamt unter Bezugnahme auf das anhängige Revisionsverfahren eingelegt und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung durch den BFH beantragt werden. 4
5 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL Die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen muss zeitnah sein Die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen erfordert eine durch Beweisanzeichen gestützte Zuordnungsentscheidung des Unternehmers, die zeitnah zu dokumentieren ist. Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs regelmäßig ein gewichtiges Indiz für, die Unterlassung eines möglichen Vorsteuerabzugs ein ebenso gewichtiges Indiz gegen die Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen. Auch die bilanzielle und ertragsteuerrechtliche Behandlung kann ggf. ein Indiz für die umsatzsteuerrechtliche Behandlung sein. Gibt es keine Beweisanzeichen für eine Zuordnung zum Unternehmen, kann diese nicht unterstellt werden! Der BFH hat in mehreren Entscheidungen geklärt, dass die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung in einer zeitnah erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen dokumentiert werden kann. Der letztmögliche Zeitpunkt hierfür ist der 31. Mai des Folgejahres. 3. Neue Auslandsreisekosten ab 2013 Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Schreiben vom die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen, die ab dem zur Anwendung kommen, mit. Diese können Sie im Internet unter - terium.de und dort unter Service > Publikationen > BMF-Schreiben > Datum: herunterladen. 5
6 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL Lohnt sich die Rentenversicherungspflicht für Minijobber? Minijobber, deren Arbeitsverhältnis bis zum begründet wurde, sind von der Rentenversicherungspflicht befreit, hatten aber die Möglichkeit zur Versicherungspflicht zu optieren. Ab dem wurde für Minijobber die Versicherungspflicht in der Renten - versicherung (RV) als Regelfall eingeführt. Sie haben demnach den pauschalen RV-Beitrag des Arbeitgebers von 15 % bis zum allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen RV von 18,9 % im Jahr 2013 zu ergänzen. Durch die RV-Pflicht ergeben sich für Minijobber aber folgende Vorteile: Die Beschäftigungszeit wird in vollem Umfang auf die erforderliche Mindestversicherungszeit (Wartezeit) für alle Leistungen der Rentenversicherung angerechnet. Durch die Berücksichtigung als vollwertige Pflichtbeitragszeit kann der Anspruch auf Leistungen der Rentenversicherung (Rehabilitationsleistungen, Renten wegen Erwerbsminderung) erfüllt oder aufrechterhalten werden. Das Entgelt wird in voller Höhe für die Rentenberechnung berücksichtigt. Bei einer Befreiung des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht zählen die Beschäftigungszeiten nur anteilig für die Wartezeiten. Die Rente errechnet sich dann nur aus dem Arbeitgeberanteil. Durch die Aufstockung kann sich im Einzelfall ein früherer Rentenbeginn ergeben. Der Minijobber erfüllt durch die Aufstockung die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) für sich und gegebenenfalls sogar für den Ehepartner. Die Zahlung eines jährlichen Eigenbeitrags von 60 kann bei Minijobbern schon ausreichen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Grundzulage beträgt 154 und für Kinder 185 pro Jahr. Für Kinder, die ab dem geboren wurden, werden 300 pro Jahr gewährt. Das Gesetz räumt grundsätzlich die Möglichkeit ein, sich auch später noch von der RV-Pflicht befreien zu lassen. Die Befreiung wirkt aber erst nach Ablauf des Kalendermonats, in dem der Antrag bei der Minijobzentrale eingegangen ist. 6
7 STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER I. QUARTAL Achtung bei der Vereinbarung von Ehegatten Arbeitsverhältnissen Fehlende Regelung der Arbeitszeit Das Finanzgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom K-2351/12-E eine sehr grundsätzliche Entscheidung zu Ehegattenarbeitsverhältnissen (Arzt - ehefrau) getroffen. Demnach setzt die steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeits - verhältnisses voraus, dass die Arbeitsleistung sofern sie sich nicht aus der Art der Tätigkeit ergibt durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnungen nachgewiesen werden muss. Die Vereinbarung der monatlich 45-stündigen Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten in einer Zahnarztpraxis in Abhängigkeit von der betrieblichen Notwendigkeit reicht hierfür jedenfalls dann nicht aus, wenn keine Anschreibungen über die geleisteten Arbeitsstunden erstellt worden sind. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 7
8 Winkler Steuerberater Borchersstraße Aachen Tel: Fax
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o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer
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