Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten"

Transkript

1 Fakten und Daten Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary Organisation, insbesondere der Herausgabe des Rotary Magazins als Regionalzeitschrift für Deutschland und Österreich, des Mitgliederverzeichnisses der deutschen Distrikte und die Verbreitung von Informationen über das Wirken der Rotary-Organisation unter Zuhilfenahme aller hierfür verfügbaren Medien. Folie Nr.: 1 (Stand )

2 Ihre Ansprechpartner im Verlag Geschäftsführer Jürgen Hopf Ines Vasile, Verlagssekretariat/Bestellungen Maike Hellmann, Abonnentenverwaltung Susanne Schoenert, Mitgliederverzeichnis (v.l.) Die Redaktion des Rotary Magazins (v.l.) Réne Nehring, Chefredakteur Insa Feye, Redakteurin Frauke Eichenauer, Redaktionskoordination Yvonne Nadler Folie Nr.: 2 Onlineredaktion

3 Produkte Rotary Magazin Print und Online Mitgliederverzeichnis Rotary Wissen Flyer, Bücher, Kalender RO.CAS Clubverwaltungssystem RO.WEB Clubhomepages Internet Folie Nr.: 3

4 Der Verlag Die Steuerungsgremien des Verlages sind die Geschäftsführung und der Verwaltungsrat. Für das Rotary Magazin ist nach Auflage durch Rotary International (Zertifizierung) ein Herausgeberkreis (Editorial Board) eingerichtet. Der Rotary Verlag wird von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung und kann dieser Weisungen erteilen. Die Geschäftsführer werden durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (Stiftungsvorstand) bestellt oder abberufen. Der Verwaltungsrat trägt die wirtschaftliche Verantwortung für das Rotary Magazin und beruft deshalb den Herausgeberkreis. Folie Nr.: 4

5 Umsatz 2013 (ohne RO.CAS/RO.WEB*) Gesamt Euro * RO.CAS ist ein durchlaufender Posten ohne Marge für den Verlag Rotary Magazin Anzeigen Mitgliederverzeichnis Sonstige Rotary Magazin Abo gem. Satzung Vorjahr (2012) in Euro Magazin Abo Magazin Anzeigen Mitgliederverzeichnisse Gesamt Folie Nr.: 5

6 Ergebnisziele des Verlages Die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat verfolgen gemeinsam das Ziel den Rotary Verlag nachhaltig als Dienstleister für die rotarische Organisation in Deutschland und Österreich zu sichern. Eine Umsatzrendite von 4 bis 5% (rd Euro) - ist erforderlich um den Verlag dauerhaft wirtschaftlich stabil zu halten. Dies ist auch aus der Sicht der Gesellschafterin, der Stiftung DER ROTARIER, notwendig, die wesentliche Teile ihres Vermögens in dieser Anlage angelegt hat, und die unter Verwendung der Anlagenerträge den Stifterwillen umsetzt. Mit dieser Zielsetzung kann der Verlag nicht vorhersehbaren Einflüssen unter Beibehaltung des wirtschaftlichen Potenzials begegnen. Der Nachweis der wirtschaftliche Nachhaltigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Zertifizierung des deutschen Rotary Magazins als anerkannte Regionalzeitschrift durch Rotary International. Folie Nr.: 6

7 Gemeinnützige Stiftung von deutschen und österreichischen Rotariern DER ROTARIER Errichtet: Sitz: Frankfurt am Main Stiftungsrat (4 Mitglieder) Vorstand (2 Mitglieder) 100 % Rotary Verlags GmbH Sitz: Hamburg - Stammkapital: Euro Verwaltungsrat (3 Mitglieder) Geschäftsführer Rotary Magazin Print und Online Mitgliederverzeichnis Sonstige Verlagsprodukte Folie Nr.: 7

8 Der Verwaltungsrat 3 Mitglieder - Amtszeit 3/max. 6 Jahre Amtszeit beginnt am 01. Januar Dem Verwaltungsrat gehören 3 Past Governor an 2 aus Deutschland und 1 aus Österreich: PDG Heinrich Köhler (RC Hamburg-Deichtor) Vorsitzender PDG Anton C. Hilscher (RC Wien) stellv. Vorsitzender PDG Wolf-Michael Schmid (RC Helmstedt) Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden durch die Gesellschafterversammlung (Vorstand der Stiftung DER ROTARIER) nach Zustimmung durch den Stiftungsrat, berufen. Folie Nr.: 8

9 Aufgaben des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat der Rotary Verlags GmbH besteht aus erfahrenen Past-Governors, die vom Vorstand des Gesellschafters der Stiftung DER ROTARIER - für diese Aufgabe ausgewählt wurden. Er berät die Geschäftsleitung in rotarischen Fragen und berichtet gemeinsam mit der Geschäftsleitung über die Entwicklung des Rotary Verlages an den Vorstand des Gesellschafters. Der Verwaltungsrat verfolgt gemeinsam mit der Geschäftsleitung das Ziel den Rotary Verlag als Dienstleister für die rotarische Organisation dauerhaft zu sichern. Der Verwaltungsrat sollte, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen den unterschiedlichen rotarischen Gremien, ständig zu den DGR-Sitzungen eingeladen werden. Dadurch sind Diskussionen und ein Informationsaustausch aus erster Hand sichergestellt. Folie Nr.: 9

10 Die Stiftung DER ROTARIER Die Stiftung DER ROTARIER ist Eigentümerin der Rotary Verlags GmbH, sie wurde 1998 aus Spenden von Mitgliedern deutscher und österreichischer Rotary Clubs errichtet. Die Stiftung wird von einem zweiköpfigen Vorstand vertreten. Die beiden Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Stiftungsrat bestellt und von diesem beraten. In der Verfassung der Stiftung DER ROTARIER ist der Stiftungswille und der Stiftungszweck formuliert. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Dazu gehört die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Gedankens der Völkerverständigung. Folie Nr.: 10

11 Der Stiftungsvorstand 2 Mitglieder - Amtszeit 3 Jahre, Wiederberufung zulässig. Die Amtszeit beginnt am 01. Januar Dem Stiftungsvorstand gehören 2 Past Governors an: Klaus-Peter Schulz (RC Cloppenburg-Quakenbrück) Ulrich Baberg (RC Lüdenscheid) Weitere Informationen über die Stiftung finden Sie im Internet unter: Folie Nr.: 11

12 4 Mitglieder - Amtszeit 4 Jahre Amtszeit beginnt am 01. Januar Rotary Verlags GmbH Der Stiftungsrat Dem Stiftungsrat gehören 4 Past Governors an: Hans-Jochem Lüer (RC Köln-Hahnentor) Vorsitzender Wolfgang Müller-Michaelis (RC Norderstedt) stell. Vors. Jürgen Auckenthaler (RC Innsbruck-Goldenes Dachl) Joachim F. Reuter (RC Grafschaft-Moers) Die Mitglieder dieses Gremiums werden direkt vom Deutschen Governorrat (Herbst 2014/2015) oder vom Österreichischen Governorrat (wieder Herbst 2016) benannt. Jährlich wechselt eines der vier Mitglieder des Stiftungsrates. Folie Nr.: 12 Stand )

13 Redaktion Rotary Verlag Geschäftsführung Rotary Verlags GmbH Ablauforganisation im Verlag Stiftung DER ROTARIER Stiftungsvorstand 2 Past Governors Verwaltungsrat 3 Past Governors Stiftungsrat 4 Past Governors Herausgeberkreis Mitglieder (Stand 1.9.) 3 Past Governors aus VR 1 Past Governor (vom VR benannt) 1 Governor Vertreter der Crew 1 Governor elect Vertreter der Crew Der Chefredakteur 2 Rotarier (Journalisten) Herausgeberkreis Berater Vorsitzender des DGR, Sprecher der DG, Geschäftsführer Rotary Verlag Die Gremien des Verlages sind besetzt mit Personen die sicherstellen: Rotarische Erfahrung Rotarische Kontinuität Ziel ist es die Kommunikation mit dem DGR zu institutionalisieren. Folie Nr.: 13

14 Die Herausgeber des Rotary Magazins (Stand 09/2014) Aus dem Verwaltungsrat PDG Anton Hilscher PDG Heinrich Köhler PDG Wolf Michael Schmid Johann Michael Möller René Nehring PDG Hans Ulrich Stelter DG Hans v. Dewall DGE Roland Schenkel beratend PDG Michael Bulla DG Hans Jürgen Leuchs GF Rotary Verlag Jürgen Hopf Folie Nr.: 14 (Stand )

15 Die Herausgeber des Rotary Magazins (Stand 9/2014) Anzahl und rotarische Amtsträgerschaft der Mitglieder des Herausgeberkreises (HK), Editorial Board, sind von RI vorgegeben. Der Verwaltungsrat der GmbH beruft die Mitglieder und hat eine Geschäftsordnung beschlossen. Hauptverantwortlicher Herausgeber für die inhaltliche Steuerung der Redaktion ist Rot. Johann Michael Möller. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Verlags GmbH sind selbst Mitglieder des Herausgeberkreises. Aus dem Verwaltungsrat: PDG Anton Hilscher, RC Wien (Vors. HK) PDG Heinrich Köhler, RC Hamburg-Deichtor (stellv. Vors. HK) PDG Wolf-Michael Schmid, RC Helmstedt Weitere Mitglieder: Rot. Johann Michael Möller, RC Berlin-Brandenburger Tor, Chefredakteur Réne Nehring, RC Berlin-Potsdamer Platz PDG Hans-Ulrich Stelter, RC Koblenz-Ehrenbreitstein, Vertreter der Crew 2014/15, DG 1900, Hans v. Dewald, RC Dortmund-Hörde Vertreter der Crew 2015/16, DGE 1930 Roland Schenkel Beratend: Sprecher des DGR, Sprecher der aktuellen Crew, Geschäftsführer Verlag Folie Nr.: 15 (Stand )

16 Leitlinien des Rotary Magazins Das Magazin ist Bindeglied zwischen den Rotariern in Deutschland und Österreich und zur internationalen rotarischen Welt. Unser Hauptinteresse liegt im Erreichen aller Rotarier in Deutschland und Österreich, demzufolge werden auch die Inhalte gestaltet. Als Mitgliederzeitschrift ist das Rotary Magazin kein klassisches Nachrichtenmagazin, jedoch nimmt das Magazin die gesellschaftlichen Strömungen unserer Zeit auf und kann damit auch Anstöße für die Diskussionen in den Clubs geben. Damit steht das Rotary Magazin in der Tradition des ROTARIER, der diese Ansprüche bereits in den ersten Ausgaben 1929/30 ebenfalls formulierte. Das Magazin reflektiert nicht nur Clubthemen, sondern es setzt auch selbst rotarische Themen. Folie Nr.: 16

17 Die Geschichte des Rotary Magazins Das Rotary Magazin ist die monatlich erscheinende Zeitschrift für fast Rotarier in Deutschland und Österreich Es wurde 1929 als DER ROTARIER in München gegründet und 1937 mit der Selbstauflösung der Rotary Clubs in Deutschland und Österreich eingestellt. Die Wiedergründung erfolgte 1951 in Hamburg im Christians Verlag, seit 1960 wird es auch wieder in Österreich bezogen. Seit 1999 wird es durch die Rotary Verlags GmbH herausgegeben. Am 15. Oktober 2012 startete das Rotary Magazin seine digitale Ausgabe ( und für Smartphones Ab 10. Oktober 2014, für alle Geräte (Desktop/Notepad/Smartphone), erreichbar über Folie Nr.: 17

18 Das Netzwerk rotarischer Magazine Der Bezug einer rotarischen Zeitschrift ist laut Verfassung von RI vorgeschrieben (THE ROTARIAN oder zertifiziertes Regionalmagazin) Originalzeitschrift: The Rotarian Exemplare weltweit Das Rotary Magazin ist Mitglied der Rotary World Magazine Press 31 Regionalzeitschriften in 24 Sprachen in 130 Ländern Auflage der Regionalzeitschriften gesamt Exemplare Folie Nr.: 18

19 Auflagenentwicklung per September Rotary Magazin Abonnements Folie Nr.: 19

20 Rotary Magazin Online Statistik Folie Nr.: 20

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten Fakten und Daten Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary Organisation, insbesondere der Herausgabe des Rotary Magazins als Regionalzeitschrift

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 07.01.2016

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 07.01.2016 Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 07.01.2016 Aufgaben des Verlags Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 10.07.2015

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 10.07.2015 Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) 10.07.2015 Aufgaben des Verlags Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten Fakten und Daten Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary Organisation, insbesondere der Herausgabe des Rotary Magazins als Regionalzeitschrift

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten

Rotary Verlags GmbH. Fakten und Daten Fakten und Daten Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary Organisation, insbesondere der Herausgabe des Rotary Magazins als Regionalzeitschrift

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Dezember 2016)

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Dezember 2016) Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Dezember 2016) Aufgaben des Verlags Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2017)

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2017) Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2017) Aufgaben des Verlags Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen

Mehr

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2018)

Rotary Verlags GmbH. Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2018) Daten und Fakten (Präsentation zur Vorstellung des Verlages) (Erstellt im Januar 2018) Aufgaben des Verlages Die satzungsgemäße Aufgabe der Rotary Verlags GmbH ist die Durchführung von Dienstleistungen

Mehr

DIE ROTARY VERLAGS GMBH Aufgaben Gremien Zusammenarbeit mit RI und DGR

DIE ROTARY VERLAGS GMBH Aufgaben Gremien Zusammenarbeit mit RI und DGR DIE ROTARY VERLAGS GMBH Aufgaben Gremien Zusammenarbeit mit RI und DGR AUFGABEN Die satzungsgemäße Aufgabe des Rotary Verlags ist die Durchführung von Dienstleistungen für die Rotary Organisation, insbesondere

Mehr

AM DEUTSCHEN GOVERNORRAT BETEILIGTE PERSONEN

AM DEUTSCHEN GOVERNORRAT BETEILIGTE PERSONEN AM DEUTSCHEN GOVERNORRAT BETEILIGTE PERSONEN LEITUNG Vorsitzender: PDG Erich Bauer (1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014) stellvertretender Vorsitzender und Crewsprecher der amtierenden Governor DG Michael Bulla

Mehr

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not

Stiftungsstatut. der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Stiftungsstatut der Gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not Präambel Die unselbständige»gemeinschaftsstiftung terre des hommes Hilfe für Kinder in Not«ist darauf ausgerichtet, Vermögenswerte

Mehr

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.

1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.

Mehr

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v.

Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v. Kooperationsvertrag zwischen run to help e.v. und der Straßenambulanz St. Franziskus e.v. Mit diesem Dokument möchten run to help e.v. und die Straßenambulanz St. Franziskus e.v. allen Spendern und Unterstützern

Mehr

Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa

Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa Neufassung der Satzung der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa Frau Pauline Schwarzkopf errichtete im Andenken an Ihren Ehemann, Dr. Heinz Schwarzkopf, Mitinhaber der Firma Hans Schwarzkopf GmbH, im Jahre

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Februar 2015

Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Februar 2015 Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Februar 2015 Verehrte rotarische Freundinnen und Freunde, liebe Sekretarias und Sekretäre, liebe Internetbeauftrage, nach einer längeren Pause melden

Mehr

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele

Satzung der Stiftung Stuttgarter Brünnele Präambel Gründungsstifter sind Herbert 0. Rau + Peter H. Haller. Es ist den Gründern ein Anliegen, die Situation der Stuttgarter Brunnen nachhaltig zu verbessern und zu sichern. Ziel der Stiftung ist es,

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten.

Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Pressenotiz vom 10. 09. 2007 Vorankündigung Die Verlagsleitung und der Erfolgsautor der Blauen Business-Reihe ist auf der Frankfurter Buchmesse 2007 vertreten. Einen schönen guten Tag die Verlagsleitung

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung

Name und Sitz. 2 Zweck der Stiftung In Verbindung mit der Bundesärztekammer / Kassenärztlichen Bundesvereinigung / Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V. / Marburger Bund, Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen

Mehr

Menschen und Natur verbinden

Menschen und Natur verbinden Menschen und Natur verbinden Warum gibt es EuroNatur? Was nützt es, wenn wir den Kiebitz in Deutschland schützen, er dann aber auf seinem Zugweg zwischen Sommer- und Winterquartieren abgeschossen wird?

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)

Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01) Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November

Mehr

S T I F T U N G S A T Z U N G

S T I F T U N G S A T Z U N G S T I F T U N G S A T Z U N G 1 Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Störche Nordrhein-Westfalen () (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige (unselbständige) Stiftung

Mehr

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde

Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Schwering & Hasse Stiftung, Lügde Satzung Die Schwering & Hasse Elektrodraht GmbH & Co. KG mit Sitz in Lügde als Stifter errichtet hiermit eine nichtrechtsfähige, treuhänderische Stiftung und gibt dieser

Mehr

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom 14.06.

Stiftung Bildung und Gesellschaft Die Stiftung des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft Satzung in der Fassung vom 14.06. Satzung in der Fassung vom 14.06.2013 Seite 1 1 - Name, Rechtsform (1) Die Stiftung führt den Namen Stiftung Bildung und Gesellschaft. (2) Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung in der Verwaltung des

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz

vom 30. Juni 2010 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: 1 Art. 1 Name, Rechtsform und Sitz 813.2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 243 ausgegeben am 30. August 2010 Gesetz vom 30. Juni 2010 über die Liechtensteinische Alters- und Kranken- hilfe (LAKG) Dem nachstehenden

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland

Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland Satzung der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland vom 26. Juni 2006 (MBl. NRW. 2006 S.431), zuletzt geändert am 10.02.2012 (MBl. NRW. 2012 S. 164) 1) Präambel Unbeschadet der rechtlichen

Mehr

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008

Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung. zur Förderung von Studierenden. der Hochschulen und Fachhochschulen. vom 16. September 2008 Satzung der Carl-Duisberg-Stiftung zur Förderung von Studierenden der Hochschulen und Fachhochschulen vom 16. September 2008 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der

Mehr

Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Mai 2015

Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Mai 2015 Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter Mai 2015 Verehrte rotarische Freundinnen und Freunde, liebe Sekretarias und Sekretäre, liebe Internetbeauftrage, Ihre DICOs im Distrikt 1842 melden sich

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen

S A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1

Mehr

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz

(KABl. S. 66) Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg hat das folgende Kirchengesetz Evangelische Schulstiftung 152 Kirchengesetz über die Errichtung einer Stiftung Schulstiftung der Evangelischen Kirche in Berlin- Brandenburg (Evangelische Schulstiftung) 1 vom 17. November 2001 (KABl.

Mehr

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe

Satzung. 1 - Name und Sitz. 2 - Zweck und Aufgabe Satzung 1 - Name und Sitz 1. Die Vereinigung trägt den Namen "BARMER GEK-GEMEINSCHAFT - gewerkschaftsunabhängige Interessenvertretung für Mitglieder, Versicherte, Patienten und Rentner seit 1958 e.v. Sie

Mehr

Streamingserver - Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung Ablauf

Streamingserver - Aufzeichnung einer Lehrveranstaltung Ablauf Zentrum für Informationstechnologie und Medien 30. November 2011 Michael Bennett Pädagogische Hochschule Postfach 11 10 62 76060 Karlsruhe Telefon +49 721 925 4746 bennett@ph-karlsruhe.de Streamingserver

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd.

Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Muster für die Anmeldung der Zweigniederlassung einer Ltd. Amtsgericht Charlottenburg Registergericht 14046 Berlin In der neuen Handelsregistersache X Ltd. melden wir, die unterzeichnenden directors der

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Satzung des Fördervereins der

Satzung des Fördervereins der 2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung. Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Steuerpolitische und steuerrechtliche Fragen der Stiftung Vortrag 26.10.2011 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Wichtige Merkmale einer Stiftung II. Die Stiftung

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Versand des Wochenberichts an andere Rotary Clubs

Versand des Wochenberichts an andere Rotary Clubs Rotary International Distrikt 1842 DICO-Newsletter August 2015 Verehrte rotarische Freundinnen und Freunde, liebe Sekretarias und Sekretäre, liebe Internetbeauftrage, Der DICO-Newsletter für August 2015

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

SATZUNG. 1 Name und Sitz

SATZUNG. 1 Name und Sitz SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz

G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR GESELLSCHAFTSVERTRAG. 1 Name und Sitz Seite 1 von 5 G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der Dragons Rhöndorf Marketing GmbH-Beteiligungs-GbR Die Gesellschafter Michael Wichterich, wohnhaft Wupperstr. 5, 53175 Bonn Hansjörg Tamoj, wohnhaft

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Synchronisations- Assistent

Synchronisations- Assistent TimePunch Synchronisations- Assistent Benutzerhandbuch Gerhard Stephan Softwareentwicklung -und Vertrieb 25.08.2011 Dokumenten Information: Dokumenten-Name Benutzerhandbuch, Synchronisations-Assistent

Mehr

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ

CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA DER STIFTUNG TELETHON AKTION SCHWEIZ TELETHON AKTION SCHWEIZ CHARTA 2006 EINZUHALTENDE REGELN : Dank Ihrem Einsatz ist der TELETHON viel mehr als nur ein Medienereignis. Leute mit gutem Willen mobilisieren

Mehr

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI) Statuten vom 6. März 1997 / 28. August 2008 / 27. August 2012 A. NAME, SITZ, ZWECK Art. 1 Unter dem Namen «Vereinigung Zürcher Immobilienunternehmen» (VZI)

Mehr

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.

Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

Sanochemia Pharmazeutika AG

Sanochemia Pharmazeutika AG Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005

Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 VIII/4/ 1 Betriebssatzung der Stadt Rheinbach für den Eigenbetrieb Wasserwerk vom 15.12.2005 Aufgrund der 7 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014

Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Großbeerener Spielplatzpaten

Großbeerener Spielplatzpaten Großbeerener Spielplatzpaten 1. Vorwort 2. Die Idee 3. Das Ziel 4. Die Spielplatzpaten 5. Die Aufgaben der Paten 6. Die Aufgaben der Gemeinde Großbeeren 1. Die Vorwort Die Gemeinde Großbeeren erfreut sich

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium

Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19

Arbeitsblätter. Sinnvolle Finanzberichte. Seite 19 Seite 19 Arbeitsblätter Seite 20 Dieses Arbeitsblatt wird Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren von Finanzanalysen geleiten. Sie gehen von Ihren Finanzberichten aus egal wie einfach oder hoch entwickelt

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier

Information zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in

Mehr

Auszug aus Gesellschaftsvertrag

Auszug aus Gesellschaftsvertrag Auszug aus Gesellschaftsvertrag (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz Ethos gemeinnützige GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Werne. 2 Zweck der Gesellschaft (1) Zweck der Gesellschaft

Mehr

Lebenserwartung nach Sterbetafel 2003/2005

Lebenserwartung nach Sterbetafel 2003/2005 vollendetes Alter männlich weiblich 0 76,21 76,21 81,78 81,78 1 75,56 76,56 81,08 82,08 2 74,58 76,58 80,11 82,11 3 73,60 76,60 79,12 82,12 4 72,61 76,61 78,13 82,13 5 71,62 76,62 77,14 82,14 6 70,63 76,63

Mehr

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V.

Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. Satzung des Vereins Rahmengeber und Perlentaucher e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rahmengeber und Perlentaucher. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien

Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Satzung des Medizinisch-Wissenschaftlichen Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Infolge des vom Gemeinderat am 22. Mai 1978 gefassten Beschlusses (Pr.Z. 1697) unter dem Namen Medizinisch-Wissenschaftlicher

Mehr