Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz"

Transkript

1 Arbeitssicherheit (AS) und Gesundheitsschutz (GS) in der UZM Die Departementsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Durchsetzung der AS/GS-Anforderungen zur Sicherheit von Mensch und Umwelt sowie an den Arbeitsplätzen in den Universitätskliniken für Zahnmedizin (UZM). Sie trifft in Zusammenarbeit mit der AS/GS-Kommission und dem Ressort BHTS der Universität Basel entsprechende Vorkehrungen und fördert das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden für die Gesundheitsvorsorge und -pflege. Die Departementsleitung ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen (Arbeitsschutz) und Berufskrankheiten (Gesundheitsschutz) alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angepasst sind. AS/GS beschränken sich nicht nur auf technische und bauliche Belange, sondern auch auf das Verhalten der Mitarbeitenden in Ereignisfällen. Die UZM-Angehörigen werden periodisch durch den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) bezüglich ihrer Rechte und Pflichten hinsichtlich AS/GS mündlich und/oder schriftlich (Merkblätter) informiert. Die Klinik für Zahnärztliche Chirurgie, - Radiologie, Mund- und Kieferheilkunde bietet regelmässig Erste-Hilfe-Kurse für Mitarbeitende an. Für das Jahr 2012 sind eine Alarmübung und ein Kurs für die Handhabung von Feuerlöschmitteln geplant. Alle Mitarbeitenden und Studierenden sind verpflichtet, der Sicherheit und dem Umweltschutz höchste Priorität einzuräumen, die Departementsleitung in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen und deren Weisungen in Bezug auf AS/GS zu berücksichtigen/zu befolgen. Grundlage für sicherheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz ist die Kenntnis des UZM-Gebäudes (Abb. 1), der allgemeinen Gefahren, der Gefahren am Arbeitsplatz, der Gefahren von Medikamenten, Chemikalien und deren Reaktionen, des Verhaltens in Notfallsituationen, der Unfallschutzmittel (Löschmittel) und deren richtigen Anwendung. Mitarbeitende und Studierende müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese UZM-Gebäude 4 Gebäude 1 Petersplatz Gebäude 2 Hebelstrasse 3 2 Eingang Petersplatz 14 Eingang Hebelstrasse 3 E U1 E U1 U2 Abb. 1

2 ohne Einverständnis der Departementsleitung weder entfernen noch ändern. Stellt ein Mitarbeitender oder Studierender Mängel fest, welche die AS/GS beeinträchtigen, so muss er den Mangel unverzüglich dem direkten Vorgesetzten oder dem SiBe melden. Der Mitarbeiter oder Studierende darf sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere gefährdet. Die Mitarbeitenden geben ihre Anliegen und Vorschläge in Bezug auf AS/GS in mündlicher oder schriftlicher Form ein (Mitspracherecht). Gemäss Mutterschutzverordnung vom müssen schwangere und stillende Mütter so beschäftigt und ihre Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Welche Tätigkeiten und Umgebungsfaktoren gefährlich und beschwerlich werden können, sind in der Mutterschutzverordnung näher aufgeführt. In den UZM sind dies insbesondere: Arbeiten mit Mikroorganismen: Bei Laborarbeiten mit Mikroorganismen der Sicherheitsstufe 2 (s. Biosicherheit in den UZM) entscheidet der Projektleiter über eine allfällige Gefährdung, bei Arbeiten am Patienten in der Assistentenklinik der jeweilige Klinikvorsteher und in den Studentenkliniken die Kursleiter. Einwirkung von chemischen Gefahrstoffen: Es ist sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu keinen Schädigungen für Mutter und Kind führt. Die in der Schweiz gemäss Grenzwertliste der SUVA gültigen Expositionswerte sind unter Art. 13 der Mutterschutzverordnung beschrieben. Arbeiten unter ionisierender Strahlung (s. Art. 12 der Mutterschutzverordnung): Das Dosimeter sollte während der Schwangerschaft an der Abdomenoberfläche getragen werden. Zu den gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten gehören u.a. das Bewegen schwerer Lasten von Hand (regelmässig mehr als 5 kg, gelegentlich mehr als 10 kg); Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen (sich erheblich Strecken oder Beugen, dauernd Kauern; Tätigkeiten, mit fixierten Körperhaltungen ohne Bewegungsmöglichkeit, usw.) Zur Verbesserung der Personen- und Arbeitssicherheit in den UZM wurden im Jahr 2011 die Elektro-, Sanitär-/Lüftungsinstallationen saniert, die Blitzschutzanlage revidiert, eine Brandmeldeanlage (inkl. Fluchtwegbildung) eingebaut, die Haupteingänge mit zeitgesteuerten Zutrittssystemen und die Aufzüge mit einer Sprechverbindung nach aussen ausgerüstet. Das Beschriftungs-/Wegleitungssystem (Signaletik) wurde erneuert. Die ca. 40-jährige Schliessanlage wurde durch ein modernes zeitgerechtes Schliesskonzept ersetzt. Im Bereich Behindertengerechtigkeit wurde u.a. der Haupteingang (Hebelstrasse) mit einer automatischen Schiebetür versehen. Diese umfangreichen und kostenintensiven Baumassnahmen erfüllen nicht nur gesetzliche Sicherheitsvorgaben, sie tragen auch zu reibungslosen Betriebsabläufen bei und senken das Risiko von unerwarteten Zwischenfällen mit möglichen Folgen wie Sach- und Personenschäden, Betriebsunterbrüche, Haftpflichtforderungen oder gar Strafuntersuchungen. Die Belange von AS/GS sind eine dynamische Angelegenheit und müssen sich neuen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, Technologien (Nanotechnologie) und sich verändernden Gefahren laufend anpassen. Spezifische Verhaltensmassnahmen bei Pandemiegefahr (z.b. Schweinegrippe) sind ein aktuelles Beispiel jüngster Zeit. Werden Bauten, Gebäudeteile, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren geändert oder im Betrieb neue Stoffe verwendet, so muss der Arbeitgeber die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen den neuen Verhältnissen anpassen. Jede grössere Organisationseinheit der Universität Basel verfügt über einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe). In den UZM übt Herr F. Schmidli dieses Amt neben seiner Tätigkeit als Laborleiter WTP seit 2005 aus. Er ist u.a. Anlauf-/ Auskunftstelle für Mitarbeitende und Studierende bei Fragen zu AS/GS in den UZM und führt mit den definierten UZM-Fachgruppen regelmässig Gefahrenermittlungen und Risikobeurteilungen durch; er koordiniert und überwacht die Umsetzung der AS/GS-Massnahmen; er ist verantwortlich für das Funktionieren der UZM-eigenen Notfallorganisation und überprüft regelmässig das sicherheitsgerechte Verhalten (Tragen von Schutzausrüstungen, Einhaltung der Hygiene-Richtlinien) der Mitarbeitenden und Studierenden; er führt und pflegt die AS/GS-Dokumentation Notfall- und Ereignishandbuch der UZM. Herr Schmidli ist weisungsbefugt bei unmittelbarer Gefährdung von Personen, Umwelt und Sachwerten und bei Verstössen gegen geltende Sicherheitsvorschriften.

3 Für die Beratung in Bezug auf spezielle Risikofragen wurden innerhalb der UZM Fachgruppen (Abb. 2) gebildet. Diese sind in ihren Fachbereichen für alle technischen verändert. Die mikrobiologischen und molekularbiologischen Laboratorien der PZMOM sowie das Histologielabor der Poliklinik werden alle drei Jahre durch die Abb. 2 und fachlichen Belange sowie für die Festlegung von Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zuständig. In den UZM sind folgende Fachgruppen mit entsprechenden Experten/Verantwortlichen und mit beratender Funktion definiert: Biologische Sicherheit; Chemische Sicherheit; Strahlenschutz; Medizinischer Notfall; Brand- und Gebäudesicherheit; Sonderabfälle und Gefahrengut; Ergonomie/Gesundheitsschutz; Arbeitsplatzsicherheit/Technische Sicherheit. Die Fachgruppen erarbeiten mit dem SiBe fachspezifische Checklisten für die Gefahrenermittlung für ihren Fachbereich. Sie sind in den ihnen zugeordneten Bereichen für die Festlegung von Massnahmen zur Erhaltung der gesetzlichen Anforderungen zuständig und in Bezug auf den AS/GS-Prozess weisungsberechtigt. Biosicherheitskonzept der UZM In den wissenschaftlichen Laboratorien der UZM wird mit pathogenen und gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet. Bei diesen Tätigkeiten ist eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt nie ganz auszuschliessen. Das 2009 in den UZM eingeführte Biosicherheitskonzept orientiert sich am Dokument der Sicherheitskonzept nach ESV (Einschliessungsverordnung) und SAMV (Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Gefährdung durch Mikroorganismen) für Laboratorien Stufe 2. Dieses bildet den verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, welche bei Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen in geschlossen Systemen (Stufe 2) einzuhalten sind. Das betriebliche Sicherheitskonzept wird immer dann aktualisiert, wenn sich 1 Sicherheitskonzept nach ESV1 (Einschliessungsverordnung) die Gefahrensituation Kontrollstelle Chemie- und Biosicherheit des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt überprüft. Hygienekonzept der UZM Auch bei der Arbeit am Patienten kommt man mit Mikroorganismen in Kontakt (z.b. Viren im Blut und in der Mundflüssigkeit, Bakterien in der Mundflüssigkeit). Zum Gesundheitsschutz gehört deshalb auch die Arbeitshygiene. Die seit 1996 geltenden Hygiene-Richtlinien regeln das Verhalten bei der Arbeit am Patienten (Arbeitskleidung und Körperhygiene, Hände und Gesicht, Organisation des Behandlungsplatzes [Desinfektion von Oberflächen, Absaugen, Hand- und Winkelstücken etc.]) und bei der Arbeit im Zahntechniklabor, bei der Instrumentenaufbereitung (Desinfektion, Sterilisation, Reinigung), Lagerung der Instrumente und bei der Entsorgung von Abfällen mit Infektions- und Verletzungsgefahr. Das Vorgehen bei akzidentellen Verletzungen mit Blut ist ebenfalls in den Hygiene-Richtlinien geregelt. Die im Juni 1998 von der Departementsleitung verabschiedeten Hygiene-Richtlinien (im 2010 überprüft und aktualisiert) gelten ohne Einschränkungen für alle Mitarbeitenden und Studierenden in den UZM. Die Instituts-/Klinikvorstehenden bzw. die von ihnen ernannten Hygienebeauftragten sind für die strikte Einhaltung und Durchführung der Hygienevorschriften verantwortlich. Die Klinik-/Labormitarbeitenden werden sofort nach Neueintritt und danach regelmässig in allen Belangen der Hygiene durch die Hygienebeauftragten in ihren Verantwortungsbereichen theoretisch und praktisch geschult. Die Studierenden werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen Medizinische Mikrobiologie und Ein-

4 führung in die klinische Tätigkeit in die Grundlagen und Praxis der Praxishygiene eingeführt und instruiert. Die Kenntnisse über das Verhalten im OP-Saal werden den Studierenden in den Vorlesungen der Klinik für Zahnärztliche Chirurgie, - Radiologie, Mund- und Kieferheilkunde vermittelt. Die Hygienekommission ist für die Ausführungsbestimmungen in den Belangen Praxishygiene verantwortlich und überarbeitet/aktualisiert bei Bedarf die Pflichtenhefte der Hygiene-Beauftragten. Die Hygienekommission überwacht und koordiniert den einheitlichen Einsatz von technischen Hilfsmitteln/Geräten und Methoden zur Praxishygiene. Sie überprüft in regelmässigen Abständen die Hygiene. Die Hygiene-Richtlinien sind auf der UZM-Homepage aufgeschaltet und können unter der Rubrik Für Mitarbeitende via Login eingesehen werden. Die Hygienevorschriften sollen in jeder Klinik in schriftlicher Form aufliegen. Es wird erwartet, dass das Klinikpersonal die Hygienerichtlinien kennt und einhält. Notfallorganisation in den UZM Für die UZM gelten u.a. folgende Sicherheitsanweisungen und Verhaltensregeln für den Fall, dass lebensgefährdende Ereignisse (Brand, medizinischer Notfall usw.) eintreten: Allgemeine Sicherheitsregeln/-empfehlungen Fluchtwege sind in den UZM beschildert, mit ausgehängten Fluchtweg- und Rettungsplänen (Abb. 3) dokumentiert und dürfen in keiner Weise verstellt werden. Machen Sie sich mit den ausgehängten Fluchtwegund Rettungsplänen (Kennfarbe Grün mit weisser Schrift oder mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet), sowie den Standorten der Löscheinrichtungen (Handfeuerlöscher, Löschposten, Löschdecken) in Ihrer Arbeitsumgebung vertraut. Bei Notfällen, Unfällen oder anderen Ereignissen ist sofort der Sicherheitsdienst (Hauswart, SiBe) zu benachrichtigen. Anzeichen von Gefahren, Störungen und Undichtigkeiten an Leitungen und Apparaturen sind umgehend der Betreuungsperson oder dem Sicherheitsdienst (Hauswart, SiBe) zu melden. Ein- und Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege, Korridore, Treppenhäuser, Feuerlöschposten, Schaltund Sicherheitskästen, sowie Liftzugänge sind jederzeit freizuhalten. Sicherheitsvorschriften und Notfallanweisungen sind zu beachten und einzuhalten. Achten Sie auf Brand- und Explosionsschutz, Sicherheitseinrichtungen und Erdungen. Schützen Sie sich selber vor Unfällen und Verletzungen. Abb. 3

5 Verhalten bei Türalarm Aussentüre Seit Oktober 2011 sind die Haupt-, Neben- und Notausgänge ausserhalb der regulären Hausöffnungszeiten elektronisch überwacht. Die Schliessanlage ist mit der Firma Certas AG gekoppelt, welche bei einem Ereignisfall (z.b. Türalarm Aussentüre) die Firma Securitas und den UZM- Pikettdienst alarmiert. Achtung: Werden die Aussentüren ausserhalb des ordentlichen Arbeitsbetriebs zu lange offen gehalten (> 40 Sek), erfolgt eine Einbruchsmeldung automatisch an die Certas AG. Bei einem ausgelösten Türalarm (offene wie geschlossene Türe) bitte im Hause bei der betroffenen Türe warten. Der Pikettdienst erscheint innerhalb 30 Minuten automatisch. Fehlalarme und die daraus resultierenden Einsätze der Securitas AG, die aus Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, werden dem jeweiligen Verursacher verrechnet. Anrufe an den Hausdienst oder die Polizei sind bitte zu unterlassen. Bei Anlässen, Fortbildungsveranstaltungen, Sitzungen usw. ausserhalb der normalen Arbeitszeiten ist unbedingt der Hausdienst rechtzeitig zu benachrichtigen, damit dieser die Schliessanlage so umprogrammieren kann, dass die Türen für diese Zeit auf Arbeitsbetrieb ohne Alarm registriert sind. Evakuation Verschiedene Notsituationen (Brand, Bombendrohung, verdächtige Sendungen, ) können die umgehende Evakuation der sich im Gebäude befindenden Personen erfordern. Die Auslösung erfolgt grundsätzliche durch die Einsatzleitung der im Ereignisfall zuständigen externen Notfallorganisation (Feuerwehr, Polizei) in Absprache mit dem für das Gebäude zuständigen Evakuationsleiter (EVAK-L; P. Schaffner, stv. M. Meder, F. Schmidli). Das UZM-Evakuationsteam (Stockwerkverantwortliche, Sammelplatzleiter/in; Abb.5) stellt im Ereignisfall sicher, dass alle Mitarbeitenden, Besucher und Gäste rasch alarmiert werden und das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen können. Der Evakuationsleiter hat Kontrolle und Übersicht über den Stand der Evakuation und hält durch dauernden Kontakt den Informationsfluss zwischen Einsatzleitung, Verwaltung, Sammelplatz und Stockwerkverantwortliche aufrecht. Der Besammlungsort bei Evakuationsalarm in den UZM befindet sich beim Peterskirchplatz (Abb. 4). Die Stockwerkverantwortlichen (Abb. 5) kontrollieren die Räumung des zugeteilten Bereiches, unterstützen Evakuierende, informieren den EVAK-L über erfolgte Kontrolle und stehen ihm für weitere Aufgaben (Meldeläufer, Türsicherung, ) zur Verfügung. Die Sammelplatzleiter betreuen die am Sammelplatz eintreffenden Personen. Sie informieren diese über die aktuelle Situation und das Verhalten auf dem Sammelplatz. Informationen von/zum EVAK-L erfolgt mit Hilfe von Meldeläufern. Nach dem Aufruf zur Gebäudeevakuation wird folgendes Verhalten empfohlen (Abb. 4): Anweisungen der Feuerwehr/der Evakuierungshelfer be folgen Persönliche Effekte sollten, wenn möglich, mitgenommen werden. Gebäude via Fluchtwege verlassen Behinderten Menschen helfen Sich zum Besammlungsort begeben Am Sammelplatz bleiben und weitere Anweisungen befolgen. Evakuationsteam der Universitätskliniken für Zahnmedizin Evakuationsleiter/ Stellvertreter Stockverkverantwortliche/ StellvertreterInnen 2.UG 1.UG EG 1.OG 1.OG Studentenklinik 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG Sammelplatzleiterin/ Stellvertreterin P. Schaffner/ M. Meder/F. Schmidli F. Schmidli/ D. Lo Conte/M. Michel M. Meder/ J. Burjack/P. Tümmel A. Cardinale/ S. Lenglachner S. Nebel/ C. Baumann/D. Bitterlin S. Bock/B. Kaiser M. Steineck/J. Strub E. Kulik/I. Schweizer J. Rohrer/G. Oertlin/ B. Massariolo/E. Gerber

6 Die Evakuationsorganisation stellt durch periodische, gemeinsame Übungen das reibungslose Funktionieren der Abläufe sicher. Die Evakuationsübungen werden jeweils unter Einbezug von Behörden (Feuerwehr, Polizei) mindestens alle 2 Jahre geplant und ausgeführt. Pikettdienst in den UZM Die UZM verfügen seit Februar 2012 über einen Bereitschaftsdienst (Pikettdienst), dem fünf UZM-Mitarbeitende angehören: P. Schaffner, F. Schmidli, M. Meder, J. Strub, S. Galli. Beim Pikettdienst ist der betreffende Mitarbeiter während einer vereinbarten Pikett-Zeit rund um die Uhr telefonisch erreichbar und/oder abrufbar, sollte sein Einsatz erforderlich sein (z.b. zur Behebung von Störungen, Hilfeleistungen in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse). Der Piketteinsatz am Schadenort erfolgt so rasch als möglich. Literatur: Notfall- und Ereignishandbuch (Notfallorganisation) der UZM nach Vorgabe des Ressorts BHTS der Universität BS Merkblätter der Sicherheitsrichtlinien des Bio- und Pharmaziezentrums der Universität Basel Handbuch zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Universität Basel Hygienerichtlinien der UZM Sicherheitskonzept der UZM nach ESV und SAMV für Laboratorien der Stufe 2 Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) v Weitere Informationen zu AS/GS Für weiterführende Informationen zum Thema AS/GS in den UZM sind folgende Dokumente auf der UZM-Homepage unter der Rubrik Für Mitarbeiter einsehbar: Notfall- und Ereignishandbuch (Notfallorganisation) der UZM, Hygienerichtlinien in den UZM, Biosicherheitskonzept. Die Ansicht bedingt ein Login als Intranet-User. Auf der UZM Homepage werden ebenfalls die wichtigsten Notfallorganigramme der Universität zur Orientierung laufend aufgeschaltet. Prof. Dr. Dr. J.Th. Lambrecht B. Kaiser F. Schmidli

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

1 Sicherheitsorganisation (Übersicht)

1 Sicherheitsorganisation (Übersicht) 1 (Übersicht) 1.1 Organisationsstruktur Bei der AS/GS-Organisation unterscheidet die Universität Basel zwischen einer zentralen und einer dezentralen Struktur. Zuständigkeiten Aufbauorganisation Verwaltungsdirektion

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im öffentlichen Bereich Gemeinde Spreitenbach und Killwangen Mitglied Arbeitssicherheit Schweiz Inhalt Sicherheitsleitbild Sicherheitsziele Sicherheitsorganisation

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen

5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen 5.1 Patenregelung für Fremdfirmen Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. W. Foag Name: Robert Bayr Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit: BU Standort- und Umweltservices

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009

Mehr

Lagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung

Lagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung Lagerung von Chemikalien Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Sicher Abstellen und Lagern Verkehrs- und Fluchtwege freihalten Nur in geschlossenen Gebinden lagern Möglichst in Originalbehältern lagern Inhalt

Mehr

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines

1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...

Inhaltsverzeichnis. Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen... Inhaltsverzeichnis Vergabe von Funktionen... 3 Vergeben einer Funktion...4 Vergebene Funktionen entziehen oder Berechtigungszeitraum festlegen...6 Pflege der Visitenkarte der Organisationseinheit...8 Bearbeiten

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Hygiene und Infektionsvorbeugung

Hygiene und Infektionsvorbeugung Hygiene und Infektionsvorbeugung Isolierung Beter voor elkaar 2 Einleitung Diese Broschüre ist für Patienten gedacht, die isoliert gepflegt werden und für deren Angehörige/sonstige Personen, die diese

Mehr

Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone

Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone Pflege Ihrer implantatgetragenen Krone 1 2 Ästhetik und Funktion Der implantatgetragene Zahnersatz sieht aus und funktioniert wie Ihre natürlichen Zähne. Wie Ihre eigenen Zähne, so muss auch der implan

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Liebe Interessierte an technischen Lösungen für die Sicherheit zu Hause,

Liebe Interessierte an technischen Lösungen für die Sicherheit zu Hause, Nutzerorientierung bei der Entwicklung technikgestützter Lebenswelten unter besonderer Berücksichtigung ambienter Technologien für die Lebensqualität von Menschen mit Demenz Studie Sicherheit Liebe Interessierte

Mehr

Pflege Ihrer implantatgetragenen Brücke

Pflege Ihrer implantatgetragenen Brücke Pflege Ihrer implantatgetragenen Brücke Ästhetik und Funktion Zahnimplantate mit dem speziell für Sie angefertigten und darauf befestigten Zahnersatz bringen Ihnen die Ästhetik und Funktion zurück, die

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG

Compliance-Richtlinie der. InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG Compliance-Richtlinie der InfraServ GmbH & Co. Wiesbaden KG (im Folgenden InfraServ Wiesbaden genannt) 17. April 2013 Seite 1 Vorwort Compliance, engl. für Einhaltung, Befolgung, steht für rechtmäßiges

Mehr

INTERNET SERVICES ONLINE

INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES f INTERNET SERVICES ONLINE VERTRAG ZUR UNTERSTÜTZUNG BEI DER ERSTELLUNG EINES PFLICHTENHEFTES... nachfolgend Kunde genannt und Internet

Mehr

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen

Überlastungsanzeigen. Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen Überlastungsanzeigen Ein Arbeitsmittel für die MAV und die Belegschaft im Umgang mit schwierigen Arbeitssituationen 13.02.2013 Pferde haben immer sehr viel mehr kapiert, als sie sich anmerken ließen. Es

Mehr

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12

Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008

Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz E.ON Energy from Waste Leudelange S.àr.l., Stand 09/2008 Wird von der Sicherheitsfachkr aft ausgefüllt! Zuständiger Einkäufer, Datum: Zuständige Sicherheitsfachkraft: Freigabe, Datum: Unterschrift Sicherheitsfachkraft: Ja Nein Fragebogen zum Arbeits-, Gesundheits-

Mehr

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken

Fragebogen zur Mitarbeiterzufriedenheit in Rehabilitationskliniken Name der Klinik Fragebogen zur Mitarbeiterheit in Rehabilitationskliniken Sie werden im Fragebogen zu verschieden Bereichen befragt, die Ihren Arbeitsalltag bestimmen. Bitte beantworten Sie die Fragen

Mehr

Befähigte Person Wer ist das?

Befähigte Person Wer ist das? Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Mehr

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche

Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke

Mehr

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung

Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung Der Betriebsrat Grundlage: Betriebsverfassungsgesetz Gesetzlicher Interessenvertreter der Belegschaft Wird von der Belegschaft gewählt (Betriebsversammlung)

Mehr

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX

AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX AQUA-TERRA SAAR-LOR-LUX Börsenordnung (Aquaristik) 1. Geltungsbereich 2. Gegenstand der Börse 3. Anbieter 4. Besucher 5. Tierschutzrechtliche Bestimmungen 6. Abgabe an Kinder und Jugendliche 7. Angebotene

Mehr

Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen

Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen Herzlich willkommen Sicherheitshinweise für Mitarbeiter von Partnerfirmen 1 Sehr geehrte Mitarbeiter von Partnerfirmen, wir begrüßen Sie herzlich bei Boehringer Ingelheim. Am Standort Deutschland arbeiten

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Einleitung Während der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen (z.b. Röntgenstrahlen), chemische

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX

Zusatz-Betriebsanleitung nach ATEX 1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage

Mehr

Personalverleih im IT-Bereich

Personalverleih im IT-Bereich Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen

Mehr

Führungsgrundsätze im Haus Graz

Führungsgrundsätze im Haus Graz ;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen

Mehr

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit

Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei

Mehr

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien

Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Technische Anschalterichtlinien TAR ILS BA-FO zum Anschluss an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) für Brandmeldungen im ILS-Bereich Bamberg-Forchheim in Stadt Bamberg

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz

Verantwortung im Arbeitsschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Rechtsgrundlagen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz Bedburg, 26.07.2010 Ingenieurbüro Jörg Potesil Web: www.potesil.de Mail: Joerg.std@potesil.de Inhalt I II III Unternehmerpflichten Rechtsfolgen

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes

Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Gesundheit KOMPAKT Krankenkassenwahl: Nicht nur eine Frage des Beitragssatzes Das sollten Sie wissen Bei der Wahl der richtigen Krankenkasse kommt es nicht nur auf den Beitragssatz an. Da die Gewährung

Mehr

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen

Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen Leitfaden Freiwillige QS-Inspektion Arbeits- und Sozialbedingungen Die freiwillige QS-Inspektion von ist für die Systempartner anwendbar, die im QS-System Obst, Gemüse, Kartoffeln erzeugen, transportieren

Mehr

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer. 8 R. Höfert R. Höfert, M. Schimmelpfennig, Hygiene Pflege Recht, DOI 10.1007/978-3-642-30007-3_2, Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014 Gesetze und Vorschriften 44 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 421 und

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner

Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen? Umgehung amtsärztlicher Krankschreibungen mit Hilfe externer Mediziner BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1315 Landtag (zu Drs. 17/1277) 17. Wahlperiode 1. Juni 2010 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Rechtswidrige Abschiebepraxis in Bremen?

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen

Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Mitarbeitergespräche erfolgreich führen zur Einführung und Handhabung für Mitarbeiter und Vorgesetzte TRAINPLAN seminar maker Mitarbeitergespräche erfolgreich führen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Anleitung zum neuen Überaumbuchungssystem der Hochschule für Musik und Tanz Köln Dieses System wird im Sommersemester 2015 getestet und gilt nur für das Übehaus. Das Üben in Räumen des Haupthauses wird

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen seit ca. 1970 durch. Unsere Monteure

Mehr

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten. 1 Einleitung Lernziele automatische Antworten bei Abwesenheit senden Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer 4 Minuten Seite 1 von 18 2 Antworten bei Abwesenheit senden» Outlook kann während

Mehr

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern

Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von

Mehr

MIT NEUEN FACHTHEMEN

MIT NEUEN FACHTHEMEN ZUM UMGANG MIT Version: 1.0 Datum: 15.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG... 3 1.1 Ziel und Zweck... 3 1.2 Anwendungsbereich... 3 1.3 Entwicklung und Fortführung... 3 2 DOKUMENTE... 4 2.1 Formular

Mehr

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1

Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1 Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung

Mehr

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015

Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept. DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 Das Stationsportal der DB Station&Service AG - Das Rollenkonzept DB Station&Service AG Vertrieb Stationsportal Berlin, Juli 2015 1 Das EVU entscheidet eigenständig über die Nutzer des Stationsportals Der

Mehr

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen

Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen-Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Hausnotruf Hilfe rund um die Uhr

Hausnotruf Hilfe rund um die Uhr Hilfe rund um die Uhr DRK Kreisverband Kiel e.v., Klaus-Groth-Platz 1 24105 Kiel So funktioniert 1) 2) 3) 4) Genauere Informationen zu unserem system, Preisen und möglichem Zubehör finden Sie auf den nächsten

Mehr

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung

Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung Acht lebenswichtige Regeln für die Instandhaltung von Maschinen und Anlagen Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent

Mehr

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das

Mehr

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen

DELFI. Benutzeranleitung Dateiversand für unsere Kunden. Grontmij GmbH. Postfach 34 70 17 28339 Bremen. Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen Grontmij GmbH Postfach 34 70 17 28339 Bremen Friedrich-Mißler-Straße 42 28211 Bremen T +49 421 2032-6 F +49 421 2032-747 E info@grontmij.de W www.grontmij.de DELFI Benutzeranleitung Dateiversand für unsere

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST

MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz MERKBLATT ZUM PIKETTDIENST ArG: Arbeitsgesetz, SR 822.11

Mehr

Premium-Telefonsekretariat

Premium-Telefonsekretariat Premium-Telefonsekretariat Wir sprechen Qualität Erreichbar sein Ihre Kunden erreichen stets einen persönlichen Ansprechpartner Rücken frei behalten Konzentrieren Sie sich auf Gesprächspartner und Vertragsabschlüsse

Mehr

CARDIOGO DIE KARDIOLOGISCHE SERVICE-INNOVATION CARDIOGO

CARDIOGO DIE KARDIOLOGISCHE SERVICE-INNOVATION CARDIOGO DIE KARDIOLOGISCHE SERVICE-INNOVATION WAS IST Herzbeschwerden können immer und überall auftreten. Gerade nachts, am Wochenende oder auf Reisen, wenn Ihr Kardiologe vor Ort nicht erreichbar ist, steigern

Mehr

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL

[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL [Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.

Mehr

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung einer automatischen E-Mail-Bestätigung auf Ihrer Händlerwebseite

Informationen und Richtlinien zur Einrichtung einer automatischen E-Mail-Bestätigung auf Ihrer Händlerwebseite Informationen und Richtlinien zur Einrichtung einer automatischen E-Mail-Bestätigung auf Ihrer Händlerwebseite Stand: Juli 2011 S. 2 Was ist eine automatische E-Mail-Bestätigung? S. 2 Wozu brauche ich

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.

CTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D. Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten

Mehr

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte

Fragebogen Weisse Liste-Ärzte www.weisse-liste.de Fragebogen Weisse Liste-Ärzte Der Fragebogen ist Teil des Projekts Weisse Liste-Ärzte. DIMENSION: Praxis & Personal trifft voll und ganz zu trifft eher zu trifft eher trifft überhaupt

Mehr

Führungsstile Überblick. Ihr Führungsstil bestimmt Ihren Erfolg

Führungsstile Überblick. Ihr Führungsstil bestimmt Ihren Erfolg Führungsstile Überblick Ihr Führungsstil bestimmt Ihren Erfolg Dr. Helmut Huber Johannisstraße 13 82418 Murnau Tel: 08841-6277300 helmut@huber-management.de 1 Effizienzkiller Eine Analyse von Proudfood

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich?

Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Hygienestrukturen in den Einrichtungen des Gesundheitswesens welche Kompetenz ist wo erforderlich? Karl-Heinz Stegemann -Fachkrpfl. für Hygiene und Infektionsprävention (RbP)- -Diplom-Pflegepädagoge- 1

Mehr

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,

Mehr