Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz
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- Kornelius Holzmann
- vor 8 Jahren
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1 Arbeitssicherheit (AS) und Gesundheitsschutz (GS) in der UZM Die Departementsleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Durchsetzung der AS/GS-Anforderungen zur Sicherheit von Mensch und Umwelt sowie an den Arbeitsplätzen in den Universitätskliniken für Zahnmedizin (UZM). Sie trifft in Zusammenarbeit mit der AS/GS-Kommission und dem Ressort BHTS der Universität Basel entsprechende Vorkehrungen und fördert das Bewusstsein und die Eigenverantwortung der Mitarbeitenden für die Gesundheitsvorsorge und -pflege. Die Departementsleitung ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen (Arbeitsschutz) und Berufskrankheiten (Gesundheitsschutz) alle Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angepasst sind. AS/GS beschränken sich nicht nur auf technische und bauliche Belange, sondern auch auf das Verhalten der Mitarbeitenden in Ereignisfällen. Die UZM-Angehörigen werden periodisch durch den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) bezüglich ihrer Rechte und Pflichten hinsichtlich AS/GS mündlich und/oder schriftlich (Merkblätter) informiert. Die Klinik für Zahnärztliche Chirurgie, - Radiologie, Mund- und Kieferheilkunde bietet regelmässig Erste-Hilfe-Kurse für Mitarbeitende an. Für das Jahr 2012 sind eine Alarmübung und ein Kurs für die Handhabung von Feuerlöschmitteln geplant. Alle Mitarbeitenden und Studierenden sind verpflichtet, der Sicherheit und dem Umweltschutz höchste Priorität einzuräumen, die Departementsleitung in der Durchführung der Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen und deren Weisungen in Bezug auf AS/GS zu berücksichtigen/zu befolgen. Grundlage für sicherheitsbewusstes Verhalten am Arbeitsplatz ist die Kenntnis des UZM-Gebäudes (Abb. 1), der allgemeinen Gefahren, der Gefahren am Arbeitsplatz, der Gefahren von Medikamenten, Chemikalien und deren Reaktionen, des Verhaltens in Notfallsituationen, der Unfallschutzmittel (Löschmittel) und deren richtigen Anwendung. Mitarbeitende und Studierende müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese UZM-Gebäude 4 Gebäude 1 Petersplatz Gebäude 2 Hebelstrasse 3 2 Eingang Petersplatz 14 Eingang Hebelstrasse 3 E U1 E U1 U2 Abb. 1
2 ohne Einverständnis der Departementsleitung weder entfernen noch ändern. Stellt ein Mitarbeitender oder Studierender Mängel fest, welche die AS/GS beeinträchtigen, so muss er den Mangel unverzüglich dem direkten Vorgesetzten oder dem SiBe melden. Der Mitarbeiter oder Studierende darf sich nicht in einen Zustand versetzen, in dem er sich selbst oder andere gefährdet. Die Mitarbeitenden geben ihre Anliegen und Vorschläge in Bezug auf AS/GS in mündlicher oder schriftlicher Form ein (Mitspracherecht). Gemäss Mutterschutzverordnung vom müssen schwangere und stillende Mütter so beschäftigt und ihre Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass ihre Gesundheit und die Gesundheit des Kindes nicht beeinträchtigt werden. Welche Tätigkeiten und Umgebungsfaktoren gefährlich und beschwerlich werden können, sind in der Mutterschutzverordnung näher aufgeführt. In den UZM sind dies insbesondere: Arbeiten mit Mikroorganismen: Bei Laborarbeiten mit Mikroorganismen der Sicherheitsstufe 2 (s. Biosicherheit in den UZM) entscheidet der Projektleiter über eine allfällige Gefährdung, bei Arbeiten am Patienten in der Assistentenklinik der jeweilige Klinikvorsteher und in den Studentenkliniken die Kursleiter. Einwirkung von chemischen Gefahrstoffen: Es ist sicherzustellen, dass die Exposition gegenüber Gefahrstoffen zu keinen Schädigungen für Mutter und Kind führt. Die in der Schweiz gemäss Grenzwertliste der SUVA gültigen Expositionswerte sind unter Art. 13 der Mutterschutzverordnung beschrieben. Arbeiten unter ionisierender Strahlung (s. Art. 12 der Mutterschutzverordnung): Das Dosimeter sollte während der Schwangerschaft an der Abdomenoberfläche getragen werden. Zu den gefährlichen und beschwerlichen Arbeiten gehören u.a. das Bewegen schwerer Lasten von Hand (regelmässig mehr als 5 kg, gelegentlich mehr als 10 kg); Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen (sich erheblich Strecken oder Beugen, dauernd Kauern; Tätigkeiten, mit fixierten Körperhaltungen ohne Bewegungsmöglichkeit, usw.) Zur Verbesserung der Personen- und Arbeitssicherheit in den UZM wurden im Jahr 2011 die Elektro-, Sanitär-/Lüftungsinstallationen saniert, die Blitzschutzanlage revidiert, eine Brandmeldeanlage (inkl. Fluchtwegbildung) eingebaut, die Haupteingänge mit zeitgesteuerten Zutrittssystemen und die Aufzüge mit einer Sprechverbindung nach aussen ausgerüstet. Das Beschriftungs-/Wegleitungssystem (Signaletik) wurde erneuert. Die ca. 40-jährige Schliessanlage wurde durch ein modernes zeitgerechtes Schliesskonzept ersetzt. Im Bereich Behindertengerechtigkeit wurde u.a. der Haupteingang (Hebelstrasse) mit einer automatischen Schiebetür versehen. Diese umfangreichen und kostenintensiven Baumassnahmen erfüllen nicht nur gesetzliche Sicherheitsvorgaben, sie tragen auch zu reibungslosen Betriebsabläufen bei und senken das Risiko von unerwarteten Zwischenfällen mit möglichen Folgen wie Sach- und Personenschäden, Betriebsunterbrüche, Haftpflichtforderungen oder gar Strafuntersuchungen. Die Belange von AS/GS sind eine dynamische Angelegenheit und müssen sich neuen gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, Technologien (Nanotechnologie) und sich verändernden Gefahren laufend anpassen. Spezifische Verhaltensmassnahmen bei Pandemiegefahr (z.b. Schweinegrippe) sind ein aktuelles Beispiel jüngster Zeit. Werden Bauten, Gebäudeteile, Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren geändert oder im Betrieb neue Stoffe verwendet, so muss der Arbeitgeber die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen den neuen Verhältnissen anpassen. Jede grössere Organisationseinheit der Universität Basel verfügt über einen Sicherheitsbeauftragten (SiBe). In den UZM übt Herr F. Schmidli dieses Amt neben seiner Tätigkeit als Laborleiter WTP seit 2005 aus. Er ist u.a. Anlauf-/ Auskunftstelle für Mitarbeitende und Studierende bei Fragen zu AS/GS in den UZM und führt mit den definierten UZM-Fachgruppen regelmässig Gefahrenermittlungen und Risikobeurteilungen durch; er koordiniert und überwacht die Umsetzung der AS/GS-Massnahmen; er ist verantwortlich für das Funktionieren der UZM-eigenen Notfallorganisation und überprüft regelmässig das sicherheitsgerechte Verhalten (Tragen von Schutzausrüstungen, Einhaltung der Hygiene-Richtlinien) der Mitarbeitenden und Studierenden; er führt und pflegt die AS/GS-Dokumentation Notfall- und Ereignishandbuch der UZM. Herr Schmidli ist weisungsbefugt bei unmittelbarer Gefährdung von Personen, Umwelt und Sachwerten und bei Verstössen gegen geltende Sicherheitsvorschriften.
3 Für die Beratung in Bezug auf spezielle Risikofragen wurden innerhalb der UZM Fachgruppen (Abb. 2) gebildet. Diese sind in ihren Fachbereichen für alle technischen verändert. Die mikrobiologischen und molekularbiologischen Laboratorien der PZMOM sowie das Histologielabor der Poliklinik werden alle drei Jahre durch die Abb. 2 und fachlichen Belange sowie für die Festlegung von Massnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zuständig. In den UZM sind folgende Fachgruppen mit entsprechenden Experten/Verantwortlichen und mit beratender Funktion definiert: Biologische Sicherheit; Chemische Sicherheit; Strahlenschutz; Medizinischer Notfall; Brand- und Gebäudesicherheit; Sonderabfälle und Gefahrengut; Ergonomie/Gesundheitsschutz; Arbeitsplatzsicherheit/Technische Sicherheit. Die Fachgruppen erarbeiten mit dem SiBe fachspezifische Checklisten für die Gefahrenermittlung für ihren Fachbereich. Sie sind in den ihnen zugeordneten Bereichen für die Festlegung von Massnahmen zur Erhaltung der gesetzlichen Anforderungen zuständig und in Bezug auf den AS/GS-Prozess weisungsberechtigt. Biosicherheitskonzept der UZM In den wissenschaftlichen Laboratorien der UZM wird mit pathogenen und gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet. Bei diesen Tätigkeiten ist eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt nie ganz auszuschliessen. Das 2009 in den UZM eingeführte Biosicherheitskonzept orientiert sich am Dokument der Sicherheitskonzept nach ESV (Einschliessungsverordnung) und SAMV (Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Gefährdung durch Mikroorganismen) für Laboratorien Stufe 2. Dieses bildet den verbindlichen Rahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, welche bei Tätigkeiten mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen in geschlossen Systemen (Stufe 2) einzuhalten sind. Das betriebliche Sicherheitskonzept wird immer dann aktualisiert, wenn sich 1 Sicherheitskonzept nach ESV1 (Einschliessungsverordnung) die Gefahrensituation Kontrollstelle Chemie- und Biosicherheit des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt überprüft. Hygienekonzept der UZM Auch bei der Arbeit am Patienten kommt man mit Mikroorganismen in Kontakt (z.b. Viren im Blut und in der Mundflüssigkeit, Bakterien in der Mundflüssigkeit). Zum Gesundheitsschutz gehört deshalb auch die Arbeitshygiene. Die seit 1996 geltenden Hygiene-Richtlinien regeln das Verhalten bei der Arbeit am Patienten (Arbeitskleidung und Körperhygiene, Hände und Gesicht, Organisation des Behandlungsplatzes [Desinfektion von Oberflächen, Absaugen, Hand- und Winkelstücken etc.]) und bei der Arbeit im Zahntechniklabor, bei der Instrumentenaufbereitung (Desinfektion, Sterilisation, Reinigung), Lagerung der Instrumente und bei der Entsorgung von Abfällen mit Infektions- und Verletzungsgefahr. Das Vorgehen bei akzidentellen Verletzungen mit Blut ist ebenfalls in den Hygiene-Richtlinien geregelt. Die im Juni 1998 von der Departementsleitung verabschiedeten Hygiene-Richtlinien (im 2010 überprüft und aktualisiert) gelten ohne Einschränkungen für alle Mitarbeitenden und Studierenden in den UZM. Die Instituts-/Klinikvorstehenden bzw. die von ihnen ernannten Hygienebeauftragten sind für die strikte Einhaltung und Durchführung der Hygienevorschriften verantwortlich. Die Klinik-/Labormitarbeitenden werden sofort nach Neueintritt und danach regelmässig in allen Belangen der Hygiene durch die Hygienebeauftragten in ihren Verantwortungsbereichen theoretisch und praktisch geschult. Die Studierenden werden im Rahmen der Lehrveranstaltungen Medizinische Mikrobiologie und Ein-
4 führung in die klinische Tätigkeit in die Grundlagen und Praxis der Praxishygiene eingeführt und instruiert. Die Kenntnisse über das Verhalten im OP-Saal werden den Studierenden in den Vorlesungen der Klinik für Zahnärztliche Chirurgie, - Radiologie, Mund- und Kieferheilkunde vermittelt. Die Hygienekommission ist für die Ausführungsbestimmungen in den Belangen Praxishygiene verantwortlich und überarbeitet/aktualisiert bei Bedarf die Pflichtenhefte der Hygiene-Beauftragten. Die Hygienekommission überwacht und koordiniert den einheitlichen Einsatz von technischen Hilfsmitteln/Geräten und Methoden zur Praxishygiene. Sie überprüft in regelmässigen Abständen die Hygiene. Die Hygiene-Richtlinien sind auf der UZM-Homepage aufgeschaltet und können unter der Rubrik Für Mitarbeitende via Login eingesehen werden. Die Hygienevorschriften sollen in jeder Klinik in schriftlicher Form aufliegen. Es wird erwartet, dass das Klinikpersonal die Hygienerichtlinien kennt und einhält. Notfallorganisation in den UZM Für die UZM gelten u.a. folgende Sicherheitsanweisungen und Verhaltensregeln für den Fall, dass lebensgefährdende Ereignisse (Brand, medizinischer Notfall usw.) eintreten: Allgemeine Sicherheitsregeln/-empfehlungen Fluchtwege sind in den UZM beschildert, mit ausgehängten Fluchtweg- und Rettungsplänen (Abb. 3) dokumentiert und dürfen in keiner Weise verstellt werden. Machen Sie sich mit den ausgehängten Fluchtwegund Rettungsplänen (Kennfarbe Grün mit weisser Schrift oder mit entsprechenden Symbolen gekennzeichnet), sowie den Standorten der Löscheinrichtungen (Handfeuerlöscher, Löschposten, Löschdecken) in Ihrer Arbeitsumgebung vertraut. Bei Notfällen, Unfällen oder anderen Ereignissen ist sofort der Sicherheitsdienst (Hauswart, SiBe) zu benachrichtigen. Anzeichen von Gefahren, Störungen und Undichtigkeiten an Leitungen und Apparaturen sind umgehend der Betreuungsperson oder dem Sicherheitsdienst (Hauswart, SiBe) zu melden. Ein- und Ausgänge, Notausgänge und Fluchtwege, Korridore, Treppenhäuser, Feuerlöschposten, Schaltund Sicherheitskästen, sowie Liftzugänge sind jederzeit freizuhalten. Sicherheitsvorschriften und Notfallanweisungen sind zu beachten und einzuhalten. Achten Sie auf Brand- und Explosionsschutz, Sicherheitseinrichtungen und Erdungen. Schützen Sie sich selber vor Unfällen und Verletzungen. Abb. 3
5 Verhalten bei Türalarm Aussentüre Seit Oktober 2011 sind die Haupt-, Neben- und Notausgänge ausserhalb der regulären Hausöffnungszeiten elektronisch überwacht. Die Schliessanlage ist mit der Firma Certas AG gekoppelt, welche bei einem Ereignisfall (z.b. Türalarm Aussentüre) die Firma Securitas und den UZM- Pikettdienst alarmiert. Achtung: Werden die Aussentüren ausserhalb des ordentlichen Arbeitsbetriebs zu lange offen gehalten (> 40 Sek), erfolgt eine Einbruchsmeldung automatisch an die Certas AG. Bei einem ausgelösten Türalarm (offene wie geschlossene Türe) bitte im Hause bei der betroffenen Türe warten. Der Pikettdienst erscheint innerhalb 30 Minuten automatisch. Fehlalarme und die daraus resultierenden Einsätze der Securitas AG, die aus Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, werden dem jeweiligen Verursacher verrechnet. Anrufe an den Hausdienst oder die Polizei sind bitte zu unterlassen. Bei Anlässen, Fortbildungsveranstaltungen, Sitzungen usw. ausserhalb der normalen Arbeitszeiten ist unbedingt der Hausdienst rechtzeitig zu benachrichtigen, damit dieser die Schliessanlage so umprogrammieren kann, dass die Türen für diese Zeit auf Arbeitsbetrieb ohne Alarm registriert sind. Evakuation Verschiedene Notsituationen (Brand, Bombendrohung, verdächtige Sendungen, ) können die umgehende Evakuation der sich im Gebäude befindenden Personen erfordern. Die Auslösung erfolgt grundsätzliche durch die Einsatzleitung der im Ereignisfall zuständigen externen Notfallorganisation (Feuerwehr, Polizei) in Absprache mit dem für das Gebäude zuständigen Evakuationsleiter (EVAK-L; P. Schaffner, stv. M. Meder, F. Schmidli). Das UZM-Evakuationsteam (Stockwerkverantwortliche, Sammelplatzleiter/in; Abb.5) stellt im Ereignisfall sicher, dass alle Mitarbeitenden, Besucher und Gäste rasch alarmiert werden und das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege verlassen können. Der Evakuationsleiter hat Kontrolle und Übersicht über den Stand der Evakuation und hält durch dauernden Kontakt den Informationsfluss zwischen Einsatzleitung, Verwaltung, Sammelplatz und Stockwerkverantwortliche aufrecht. Der Besammlungsort bei Evakuationsalarm in den UZM befindet sich beim Peterskirchplatz (Abb. 4). Die Stockwerkverantwortlichen (Abb. 5) kontrollieren die Räumung des zugeteilten Bereiches, unterstützen Evakuierende, informieren den EVAK-L über erfolgte Kontrolle und stehen ihm für weitere Aufgaben (Meldeläufer, Türsicherung, ) zur Verfügung. Die Sammelplatzleiter betreuen die am Sammelplatz eintreffenden Personen. Sie informieren diese über die aktuelle Situation und das Verhalten auf dem Sammelplatz. Informationen von/zum EVAK-L erfolgt mit Hilfe von Meldeläufern. Nach dem Aufruf zur Gebäudeevakuation wird folgendes Verhalten empfohlen (Abb. 4): Anweisungen der Feuerwehr/der Evakuierungshelfer be folgen Persönliche Effekte sollten, wenn möglich, mitgenommen werden. Gebäude via Fluchtwege verlassen Behinderten Menschen helfen Sich zum Besammlungsort begeben Am Sammelplatz bleiben und weitere Anweisungen befolgen. Evakuationsteam der Universitätskliniken für Zahnmedizin Evakuationsleiter/ Stellvertreter Stockverkverantwortliche/ StellvertreterInnen 2.UG 1.UG EG 1.OG 1.OG Studentenklinik 2.OG 3.OG 4.OG 5.OG Sammelplatzleiterin/ Stellvertreterin P. Schaffner/ M. Meder/F. Schmidli F. Schmidli/ D. Lo Conte/M. Michel M. Meder/ J. Burjack/P. Tümmel A. Cardinale/ S. Lenglachner S. Nebel/ C. Baumann/D. Bitterlin S. Bock/B. Kaiser M. Steineck/J. Strub E. Kulik/I. Schweizer J. Rohrer/G. Oertlin/ B. Massariolo/E. Gerber
6 Die Evakuationsorganisation stellt durch periodische, gemeinsame Übungen das reibungslose Funktionieren der Abläufe sicher. Die Evakuationsübungen werden jeweils unter Einbezug von Behörden (Feuerwehr, Polizei) mindestens alle 2 Jahre geplant und ausgeführt. Pikettdienst in den UZM Die UZM verfügen seit Februar 2012 über einen Bereitschaftsdienst (Pikettdienst), dem fünf UZM-Mitarbeitende angehören: P. Schaffner, F. Schmidli, M. Meder, J. Strub, S. Galli. Beim Pikettdienst ist der betreffende Mitarbeiter während einer vereinbarten Pikett-Zeit rund um die Uhr telefonisch erreichbar und/oder abrufbar, sollte sein Einsatz erforderlich sein (z.b. zur Behebung von Störungen, Hilfeleistungen in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse). Der Piketteinsatz am Schadenort erfolgt so rasch als möglich. Literatur: Notfall- und Ereignishandbuch (Notfallorganisation) der UZM nach Vorgabe des Ressorts BHTS der Universität BS Merkblätter der Sicherheitsrichtlinien des Bio- und Pharmaziezentrums der Universität Basel Handbuch zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz der Universität Basel Hygienerichtlinien der UZM Sicherheitskonzept der UZM nach ESV und SAMV für Laboratorien der Stufe 2 Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) v Weitere Informationen zu AS/GS Für weiterführende Informationen zum Thema AS/GS in den UZM sind folgende Dokumente auf der UZM-Homepage unter der Rubrik Für Mitarbeiter einsehbar: Notfall- und Ereignishandbuch (Notfallorganisation) der UZM, Hygienerichtlinien in den UZM, Biosicherheitskonzept. Die Ansicht bedingt ein Login als Intranet-User. Auf der UZM Homepage werden ebenfalls die wichtigsten Notfallorganigramme der Universität zur Orientierung laufend aufgeschaltet. Prof. Dr. Dr. J.Th. Lambrecht B. Kaiser F. Schmidli
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