Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung
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- Dieter Maier
- vor 8 Jahren
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1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Az. Drucksachen-Nr. 18/ Anfrage gem. 27 Bezirksverwaltungsgesetz - öffentlich - von Vasco Schultz, Dieter von Kroge, Rainer Tichy, Gernot Schultz (Die Linke) Olaf Duge (Grüne / GAL) Beratungsfolge am Top Bezirksversammlung Bezirksversammlung Ausschuss für soziale Stadtentwicklung Ausschuss für soziale Stadtentwicklung Ausschuss für soziale Stadtentwicklung !Titel! Personalbesetzung und Service in den Wandsbeker Jobcentern!Titel! Sachverhalt/Fragen Die Vorlage wurde in den Sitzungen am und vertagt. Durch Zeitungsberichte und die mutige Aussage der dortigen Leiterin über die Zustände im Jobcenter Wilhelmsburg ist die eklatante Personalsituation im Bereich der Arbeitsvermittlung/Leistungssachbearbeitung an die Öffentlichkeit gekommen. Im Hamburger Abendblatt wird aus einem internen Schreiben zitiert, in dem auf eine Bitte des Job-Centers-Wilhelmsburg nach Unterstützung mit Hinweis auf die eigene schlechte personelle Situation in den anderen Job-Centern abschlägig geantwortet wird. Nun rügt sogar der Bundesrechnungshof nach einem Vorab-Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung in ungewöhnlich scharfen Worten den Umgang der Arbeitsagentur mit Arbeitssuchenden. Fehlende oder äußerst mangelhafte Beratung Hartz4-Empfänger warten im Durchschnitt 9 Wochen auf ein qualifizierendes Erstgespräch ist nur die Spitze des Eisbergs: Bei 2/3 der 1-Euro Jobs ist mindestens eine Förderungsvoraussetzung nicht erfüllt. Der Rechnungshof spricht hier offen von Missbrauch. Ob die Vermittlung in kommunaler Trägerschaft oder unter Obhut der Bundesagentur stattfand, hatte keinen Einfluss auf Beratungsqualität und Missbrauch. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die personelle Situation der vier Wandsbeker Job-Center (Rahlstedt, Bramfeld, Alstertal, Wandsbek) ausreichend ist und die vom Bundesrechnungshof aufgedeckten Mängel auch in Wandsbek bestehen. Wir fragen deshalb die Verwaltung:
2 Personalbesetzung 1. Wie ist die Entwicklung der Soll- und Ist-Stellen in den Wandsbeker Job-Centern der team.arbeit.hamburg in den letzten 4 Jahren für die über 25-Jährigen Kunden? (Bitte tabellarisch auflisten: Job-Center, Soll-Stellen, Ist-Stellen, aufgeschlüsselt nach Aufgabengebieten (Vermittlung, Empfang, Leistungssachbearbeitung etc.)) 2. Wie ist die Entwicklung der Soll- und Ist-Stellen in den Wandsbeker Job-Centern der team.arbeit.hamburg in den letzten 4 Jahren für die unter 25-Jährigen Kunden? (Bitte tabellarisch auflisten: Job-Center, Soll-Stellen, Ist-Stellen, aufgeschlüsselt nach Aufgabengebieten (Vermittlung, Empfang, Leistungssachbearbeitung etc.)) 3. Wie viele Kunden wurden in den letzten 4 Jahren in den Wandsbeker Job-Centern jeweils pro Mitarbeiterstunde (getrennt für Leistungssachbearbeitung, Empfang, Arbeitsvermittlung) durchschnittlich betreut? 4. Wie viele Mitarbeiterstunden (Leistungssachbearbeitung, Empfang, Arbeitsvermittlung) sind jeweils für berufstätige Kundinnen und Kundinnen vorgesehen, die nicht zu den normalen Sprechzeiten kommen können? 5. Gibt es ein Konzept für die Betreuung berufstätiger Kundinnen und Kunden? 6. Wie ist die Betreuung der unter 25-jährigen 1- Jobber geregelt und wie viele Mitarbeiterstunden sind hierfür angesetzt? Gibt es an die speziellen Bedürfnisse dieser Gruppe angepasste Konzepte? 7. Wie lange dauert es in den Wandsbeker Job-Centern jeweils im Durchschnitt von dem ersten Kontakt des Kunden mit dem Job-Center bis zur ersten Geldleistung? 8. Wie lange dauert es in den Wandsbeker Job-Centern jeweils im Durchschnitt von der ersten Geldleistung durch die team.arbeit.hamburg bis zu einem qualifizierten Beratungsgespräch? Falls keine Daten hierzu vorliegen: Wie gedenken team.arbeit.hamburg und Senat die Beratungsqualität zu verbessern, wenn keine Daten vorliegen? 9. Wie und durch wen wurde die nötige Personalbesetzung (Soll-Stellen) in den Wandsbeker Job-Centern ermittelt? 10.Wie hoch ist die Personalreserve für Krankheit und Vertretung in den 4 Wandsbeker Job- Centern? Kundenfreundlichkeit 1. Wie ist die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sicher gestellt und gibt es insbesondere feste telefonische Sprechzeiten der einzelnen Sachbearbeiter? 2. Ist eine Übersicht der in einem Job-Center tätigen Mitarbeiter im Empfangsbereich ausgehängt und/oder im Internet veröffentlicht? Wenn Ja: Mit welchen Informationen? 3. Sind Formulare insbesondere für den Erstantrag im Internet abrufbar? 4. Wird in den Job-Centern auf Beratungsmöglichkeiten für Arbeitssuchende hingewiesen (z.b. das Arbeitslosen-Telefon)?
3 5. Wird die Kundenzufriedenheit in den Job-Centern laufend abgefragt? (z.b. durch eine Meckerbox im Empfangsbereich und regelmäßige Befragungen) Wenn Ja: Mit welchen Ergebnissen in den 4 Wandsbeker Job-Centern in den letzten 4 Jahren? 6. Werden die Mitarbeiter in den Job-Centern laufend auf ihre Kundenfreundlichkeit hin geschult? Wenn Ja: In Welchen Abständen mit welchem zeitlichen Umfang? Wenn Nein: Wie wird die Maxime der Kundenfreundlichkeit in den Job-Centern durchgesetzt? 7. Werden Anträge und Formulare laufend auf ihre Verständlichkeit auch für Laien hin geprüft? Wenn Ja: Wer macht das? 8. Sind in den Job-Centern jeweils vorhanden: - öffentliches Münztelefon - öffentlicher Münzkopierer - Getränkeautomat Falls Nein: Warum nicht? 9. Welche besonderen Qualifikationen haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an Empfang, Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung jeweils für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen? 10.Welche besonderen Qualifikationen (pädagogische, besondere Berufs- und Ausbildungsberatung etc.) haben die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an Empfang, Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung jeweils für die Betreuung von unter 25-jährigen Arbeitssuchenden? Missbrauch von 1-Euro Jobs 1. Wie viele 1-Euro Maßnahmen wurden in den letzten Jahren (2006, 2007 und soweit vorhanden 2008) jeweils bei welchen Trägern bewilligt, welche Förderungsvoraussetzung (öffentliches Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral) war jeweils erfüllt, welche nicht? 2. Wer entscheidet über die Aufnahme von Trägerangeboten in das Repertoire der team.arbeit.hamburg und wie wird sicher gestellt, dass jeweils immer alle Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind? 3. Wie ist der Ablauf der Zuweisung von 1- Jobs organisiert und welcher Träger ist für die Organisation verantwortlich? Wie wird sicher gestellt, dass ein mögliches Eigeninteresse des Trägers bei der Vergabe von 1- Jobs ausgeschlossen ist und gibt es insbesondere eine staatliche Kontrollaufsicht über das Verfahren? Falls Ja: Welche Stelle führt diese Kontrolle durch? 4. Wann, wie und für welchen Zeitraum wurde die Organisation der 1-Euro Jobs ausgeschrieben? 5. Wie gedenkt der Senat den mutmaßlichen missbräuchlichen Umgang mit 1-Euro Jobs in Hamburg zu stoppen? 6. Wer erstellt Qualifikationsprofile und Eingliederungsprognosen, die für 1-Euro Arbeitsgelegenheiten vorgeschrieben sind?
4 7. Wie hoch ist die Erfolgsquote für die Eingliederung in reguläre Arbeit in den 4 Wandsbeker Job-Centern bei den bewilligten 1-Euro Jobs? Sonstiges 1. Welche Maßnahmen zum Klimaschutz werden in den Wandsbeker Job-Centern durchgeführt? Wie wird insbesondere mit der EDV stromsparend umgegangen? 2. Wie verteilt sich die zeitliche Länge von Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen in den 4 Wandsbeker Job-Centern in 2006 und 2007? (Bitte angeben: Job-Center, Anzahl Wochen, Summe Schulungen + Maßnahmen mit dieser Wochendauer) 3. Werden bevorzugt Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen ausgewählt, deren Zeitdauer den Kunden oder die Kundin aus der Arbeitslosenstatistik fallen lassen? Die Behörde für Wirtschaft und Arbeit antwortet wie folgt: Zuständige Behörde für die Beantwortung der Anfrage ist gemäß 27 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz die Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA). Die BWA beantwortet die die Fragen soweit diese von unmittelbarer, örtlicher Bedeutung für den Bezirk Wandsbek sind. Dies vorausgeschickt, beantwortet die BWA die Fragen aufgrund von Auskünften von team.arbeit.hamburg - Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) wie folgt: Personalbesetzung Zu 1. und 2. Entsprechende Angaben sind der Anlage zu entnehmen. Darüber hinausgehende Angaben liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Bei der Auswertung sind folgende Besonderheiten zu beachten: Für das Jahr 2005 liegen keine validen Daten zur Erhebung der Soll- und Ist- Mitarbeiterkapazitäten vor, weil erst im Laufe des Jahres 2006 eine Datenbasis zur Kapazitätsplanung bei team.arbeit.hamburg entwickelt wurde. In den Standorten Alstertal, Rahlstedt und Bramfeld werden über und unter 25-jährige Kundinnen und Kunden in einer Liegenschaft betreut. In der Eingangszone und der Leistungssachbearbeitung erfolgt keine Differenzierung der Personalkapazitäten nach den beiden Kundengruppen. In der Arbeitsvermittlung gibt es eine solche Trennung, die seit dem Jahr 2007 datentechnisch erfasst wird. Im Job-Center Wandsbek erfolgt die Betreuung der unter 25- Jährigen in einer gesonderten Liegenschaft. Aufgrund dieser organisatorischen Rahmenbedingung wurden neben der Arbeitsvermittlung auch die weiteren Funktionsbereiche nach über und unter 25-jährigen Kundinnen und Kunden aufgeteilt. Seit dem Jahr 2007 ist eine datentechnische Erfassung möglich. Zu 3. und 4. Diese Daten werden von team.arbeit.hamburg nicht erhoben.
5 Zu 5. und 6. Ein eigenes Konzept für die Job-Center in Wandsbek gibt es nicht. Für die Betreuung berufstätiger Kundinnen und Kunden ist es auf Anfrage möglich, auch außerhalb der regulären Sprechzeiten Einzeltermine zu vereinbaren. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu 7. und 8. Dieser Zeitraum wird vom EDV- System der Bundesagentur für Arbeit nicht abgebildet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu 9. Die Personalbedarfsberechnung für team.arbeit.hamburg wurde durch die Unternehmungsberatung Rambøll Management auf Basis einer Bestandsaufnahme der Bearbeitungszeiten inklusive der Fallzahlen in den Kernprozessen (Leistungsgewährung, Arbeitsvermittlung, Fallmanagement und Antragsannahme) durchgeführt. Zu 10. Als Grundlage für die Berechnung des Personalbedarfs der team.arbeit.hamburg insgesamt durch die Unternehmensberatung Rambøll Management wurde zunächst die zur Verfügung stehende Jahresarbeitszeit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin berechnet. Darunter wird die verfügbare Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft verstanden. Der Wert berücksichtigt 365 Kalendertage abzüglich: Wochenenden (104 Tage), durchschnittlich auf einen sonst arbeitspflichtigen Wochentag fallende Feiertage (10 Tage), die durchschnittlichen Ausfälle durch Urlaub und ganztägige Dienstbefreiungen (32,30 Tage), die durchschnittlichen Ausfälle durch Krankheit, Kur- und Heilverfahren usw. (13,75 Tage). Bei fünf Arbeitstagen wöchentlich und 39,75 Std./Woche ergibt sich die durchschnittliche gesetzliche/tarifliche Anwesenheitszeit eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Kundenfreundlichkeit Zu 1. Die Job-Center geben die Telefonnummern der Ansprechpartner an die Kunden weiter. Es sind Rufnummernkreise geschaltet, so dass eine direkte telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter möglich ist. In den Job-Centern Alstertal und Bramfeld gibt es zudem feste telefonische Auskunftszeiten. Die Festlegung telefonischer Auskunftszeiten ist den Job-Center- Leitungen freigestellt. Es steht unter einer einheitlichen Rufnummer ( ) ein Service- Center (besetzt mit 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) für allgemeine Fragen zur Verfügung. Zu 2. Eine Übersicht der in einem Job-Center tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Empfangsbereich ist weder im Job-Center ausgehängt noch im Internet veröffentlicht. Hier wird dem Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besondere Bedeutung beigemessen.
6 Zu 3. und 4. Ja. Zu 5. Nein. team.arbeit.hamburg greift auf Kundenbefragungen der Bundesagentur für Arbeit zurück. Gesonderte Auswertungen zu den Job-Centern in Wandsbek liegen team.arbeit.hamburg nicht vor. Zu 6. Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von team.arbeit.hamburg zentral angeboten. Es steht ihnen bei Bedarf ein Angebot mit kundenorientierten Schulungen wie z. B. kundenorientierte Korrespondenz zur Verfügung. Zu 7., 9. und 10. Generelle Regelungen ausschließlich für die Job-Center in Wandsbek gibt es nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Zu 8. Öffentliche Münztelefone, Münzkopierer und Getränkeautomaten gehören nicht zur Ausstattung der Job-Center. Die aufgeführten Geräte gehören auch nicht zur Ausstattung in den Liegenschaften der Träger von team.arbeit.hamburg. Missbrauch von 1-Euro Jobs Zu 1. bis 7. Generelle Regelungen ausschließlich für die Job-Center in Wandsbek gibt es nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Sonstiges Zu 1. Die Beantwortung fällt in die Zuständigkeit der jeweiligen Liegenschaftsverwaltung (Bezirksamt Wandsbek und Agentur für Arbeit Hamburg). Der zuständigen Behörde liegen hierzu keine Angaben vor. Zu 2. Diese Daten werden von team.arbeit.hamburg nicht erhoben. Zu 3. Nein. Die Auswahl von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen orientiert sich ausschließlich am Bedarf des Kunden im Hinblick auf seine Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Anlage/n: Anlage
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