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1 Franz Lutz Augsburg Rechtsanwalt Maximilianstr. 35/37 Anwaltliche Beratung 1. Teil Das (fallbezogene) Beratungsmandat SS 2012 A. Der pathologische Fall Fallkonstellation: Der Klient präsentiert dem Rechtsanwalt einen konkreten Konflikt z.b. Verkehrsunfall Erbfall Kaufvertrag Mängel Welche Feststellungen tatsächlicher und rechtlicher Art sind zu treffen? - Erfassung des Sachverhaltes - Erfassen von rechtlichen Problemkreisen - Feststellung der Ziele 1

2 1. Wie gehe ich vor? Was will der Klient? 1.2. Besteht eine Anspruchsgrundlage? Vertrag, Delikt, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag, familienrechtlicheerbrechtliche Ansprüche Welches sind die Tatbestandsvoraussetzungen? 1.4.Beweissituation? Ist jedes Tatbestandsmerkmal beweisbar? Welche Beweismittel stehen zur Verfügung? Zeugen Sachverständige Urkunden Augenschein Parteieinvernahme 1.5. Gegenrechte - Aufrechnung, - Verjährung, - Verwirkung, - Zurückbehaltungsrecht, - Einrede des nichterfüllten Vertrages, - Wegfall der Bereicherung etc Beweissituation? 2

3 Ist jedes Tatbestandsmerkmal des Gegenrechts beweisbar? Welche Beweismittel stehen zur Verfügung? Zeugen Sachverständige Urkunden Augenschein Parteieinvernahme 2. Inhalt der Beratung 2.1. Darstellung der Rechtslage 2.2. Durchsetzung der Wünsche des Klienten 2.3. Geltendmachung gegenüber dem Gegner; 2.4. außergerichtliche Verhandlungen 2.5. Korrespondieren; 2.6. Besprechungen mit dem Gegner, dem Gegenanwalt mit 2.7. oder ohne Klienten 2.8. Die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung die Mediation die Schlichtung nach dem Bayer. Schlichtungsgesetz Die ultima ratio: der Prozess Hinweise auf Prozessrisiko und Prozesskostenrisiko 3

4 Dokumentation der Beratungstätigkeit Aktenvermerke Feststellung des Sachverhalts, Gegenstand der Besprechungen Bestätigende/erläuternde Schreiben an Mandanten; Sachverhalt dokumentieren; und dann etwa weiter formulieren:.diesen Sachverhalt zugrundegelegt, haben wir folgendes erörtert Haftungsfragen Wer entscheidet über die zu treffenden Maßnahmen? Entscheidungshilfen für den Klienten erarbeiten Vorteile Nachteile der einen oder der anderen Lösung ( Nebenwirkungen ) Franz Lutz Rechtsanwalt Maximilianstr Augsburg Tel 0821/35000 Fax 0821/ Lutz-Rechtsanwalt@t-online.de Stand 02. Mai

5 Rechtsanwalt Franz Lutz Maximilianstr Augsburg Anwaltliche Beratung B. Teil Das (reine) Beratungsmandat SS Die vorsorgende Beratung Erfassung des Sachverhaltes Rechtliche Beurteilung Beratung Erstellen einer Urkunde 2. Dokumentation - Aktenvermerk - Schreiben an Mandanten: mit Sachverhalt und Beratung/Entwurf einer Urkunde 3. Die Kosten der anwaltlichen Beratung Anspruchsgrundlage: Dienstvertrag mit dem Inhalt eine Geschäftsbesorgungsvertrages 611, 675 BGB Honorarvereinbarung: 34 RVG - Pauschale - Zeithonorar - Vereinbarung RVG etwa Geschäftsgebühr - Auslagen - Umsatzsteuer 1

6 - Anrechnung auf spätere weitere Tätigkeit etwa im Prozess 1.Beispiel Verkauf/Kauf eines gebrauchten PKWs Regelungen orientieren sich an den Essentialia des jeweiligen Schuldverhältnisses Typische Fallgestaltung nach dem Gesetz Sonderwünsche, abweichend/ergänzend zum typisierten Schuldverhältnis 2. Beispiel (Errichtung einer letztwilligen Verfügung). Zunächst Ermittlung der Fakten, die die gesetzliche Erbfolge darstellen. Mandant unverheiratet Verheiratet (Güterstand) Kinder aus der Ehe, aus anderen Beziehungen Eltern, sonst. Verwandte Bereits testiert Ehegatte Kinder aus anderen Beziehungen Eltern, sonst. Verwandte Zielvorstellungen des Mandanten abfragen. 2

7 Erreichbarkeit? Erläuterung der Rechtslage im Beratungsgespräch oder auf Wunsch schriftlich; Ausgangspunkt stets die gesetzliche Erbfolge Gestaltung der Rechtslage in Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge - durch letztwillige Verfügungen Testament Gemeinschaftliches Testament Erbvertrag Vorzüge/Nachteile Abänderbarkeit/Bindungswirkungen Formvorschriften Beachtung von Pflichtteilsregeln/Pflichtteilsergänzung Verwahrungsarten 3. Beispiel zum Familienrecht (Vorbeugende Beratung) Die Verlobten V1 und V2 suchen den Rechtsanwalt auf. Sie wünschen eine Beratung zu einem Ehevertrag. V1 bringt eine Villa in die Ehe ein und befürchtet im Falle der Scheidung deren Verlust. Die Verlobten wollen Regelungen zum Ehegattenunterhalt bei Trennung/Scheidung ins Auge fassen. Sie fragen nach rechtlichen Möglichkeiten, den Vor- und Nachteilen für die eine oder andere Lösung. Inhalt der Beratung 3

8 3.1. Darstellung des Ehelichen Güterrechts - Gesetzlicher Güterstand Zugewinngemeinschaft; wann greift dieser - Gütertrennung - Gütergemeinschaft Beschränkung auf die Beantwortung der gestellten Frage; kein Gutachten, sondern am konkreten Fall bleiben 3.2. Ehegattenunterhalt - Bei Trennung (nicht verzichtbar) - Nach Ehescheidung 4. Beispiel zum Familienrecht (Konfliktfall) Herr und Frau Herzlich haben 1985 geheiratet. Sie haben drei Kinder: Adam 15; Eva 10: Benjamin 4. Seit August 2005 versorgt Frau Herzlich ihren Ehemann nicht mehr. Sie leben im gemeinsamen Haus. Es hat einen Wert von und ist mit belastet. Herr Herzlich hatte 1990 umgerechnet geerbt. Adam ist AZUBI; Eva besucht die Schule, Benjamin den Kindergarten. Frau Herzlich ist nicht berufstätig. Herr Herzlich ist Berufskraftfahrer (Fernfahrer). Frau Herzlich will getrennt leben. Sie trägt vor, dass Herr Herzlich übermäßig dem Alkoholgenuss nachgehe; wenn er betrunken sei, schreie er im Haus herum, schlage die Türen. Insbesondere Benjamin leide darunter, er wache auf und fange dann zu weinen an. 4

9 Frau Herzlich hat keine Mittel, sich anderweitig eine Wohnung zu beschaffen und diese mit den Kindern, die bei ihr bleiben wollen, zu nutzen. Ehescheidung Unterhalt Kind Unterhalt Ehegatte Elterliche Sorge Versorgungsausgleich Vermögensauseinandersetzung/Güterstand Ehewohnung/Hausrat Rechenbeispiele durchführen Zugewinn Unterhalt Versorgungsausgleich Franz Lutz, Rechtsanwalt, Maximilianstr , Augsburg, Tel 0821/35000, Stand April

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