TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER
|
|
- Alma Kirchner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 1/16 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER VRV-KLASSE BEREICHE DER GEMEINDE OPTIMIERUNGSMÖGLICHKEITEN 0 VERTRETUNGSKÖRPER UND ALLGEMEINE VERWALTUNG AMTSGEBÄUDE ausschließlich Hoheitsverwaltung: kein VSt-Abzug VSt-Abzugsmöglichkeiten für gemischt genutzte (hoheitliche) Gebäude und Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter sind bei Anwendung eines VSt- Schlüssels gegeben unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine nachträgliche Vorsteuerkorrektur möglich GEMEINDEZEITUNG Inseratenerlöse/Druckkostenbeiträge (VSt-Schlüssel) 1 ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT FEUERWEHR ausschließlich Hoheitsverwaltung: kein VSt-Abzug VSt-Abzugsmöglichkeit bei unternehmerischer Nutzung oder Gründung einer GmbH / KG gegeben 2 UNTERRICHT, ERZIEHUNG, SPORT UND WISSENSCHAFT SCHULE ausschließlich Hoheitsverwaltung: kein VSt-Abzug VSt-Abzugsmöglichkeiten sind bei Vermietung / Verpachtung, Neubauten oder Sanierungen mittels ausgegliederter Gesellschaft und in der Bücherei gegeben KINDERGARTEN VSt-Abzug eventuell bei Vermietung / Verpachtung
2 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 2/16 3 KUNST, KULTUR UND KULTUS BÜCHEREI ausschließlich Hoheitsverwaltung: kein VSt-Abzug VSt-Abzug nur bei Deklaration als Betrieb gewerblicher Art 5 GESUNDHEIT TIERKÖRPERENTSORGUNG VSt-Abzug möglich, da Teilbetrieb des Müllhaushaltes (Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit) keine KöSt-Pflicht bei Überschüssen, da dieser Bereich stets als Hoheitsbetrieb gilt 6 STRAßEN- UND WASSERBAU, VERKEHR STRAßEN VSt-Abzug nur bei Straßeninstandhaltungsarbeiten im Zuge des Kanalbaues möglich 7 WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG FREMDENVERKEHR VSt-Abzugsmöglichkeit bei unternehmerischen Werbetätigkeiten gemischte Ausgaben (Tourismuswerbung und Infrastruktur) sind bei unternehmerischen Werbetätigkeiten möglich USt-Pflicht besteht bei Provisionen der Kärnten-Card sowie wenn ein Betrieb gewerblicher Art besteht Vorsicht ist bei Subventionen gegeben ÖRTLICHES WEGENETZ VSt-Abzug durch Ausgliederung der Wegerhaltung in eine Gesellschaft (siehe Sanierungen bzw. Bauten durch eine ausgegliederte Gesellschaft) 8 DIENSTLEISTUNGEN WIRTSCHAFTSHOF VSt-Abzugsmöglichkeit bei Anwendung eines VSt-Schlüssels unter 10% unternehmerische Nutzung: kein VSt-Abzug über 10% unternehmerische Nutzung: anteiliger Abzug über einen VSt- Schlüssel möglich (unternehmerischer Anteil gemessen an den Gesamtausgaben inkl. Betriebskosten) üblicher VSt-Schlüssel im Wirtschaftshof: 20-30%
3 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 3/16 weitere relevante Informationen (Innenumsätze, Rechnungen, etc.) BIOMÜLL stellt einen Teilbetrieb des Müllhaushaltes dar (Betrieb mit marktbestimmter Tätigkeit) VSt-Abzugsfähigkeit gegeben keine KöSt-Pflicht bei Überschüssen, da dieser Bereich stets als Hoheitsbetrieb gilt AUFBAHRUNGSHALLE VSt-Abzug nur bei (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art möglich Trennung Aufbahrungshalle / Friedhof Vermietung mit ortsüblichen Mieten an ein Bestattungsunternehmen oder private Personen möglich WEITERE RELEVANTE PUNKTE: worauf ist bei Vermietung / Verpachtung zu achten? was sind die Vorteile bei Sanierungen / Bau durch ausgegliederte Gesellschaften? was ist bei Subventionen zu beachten? wie sieht eine ordentliche Rechnung aus? wann bzw. wo sind die Steuern zu entrichten?
4 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 4/16 VORSTEUERABZUG die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges steht einer Gemeinde grundsätzlich nur in jenen Bereichen zu, in denen sie den umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff erfüllt Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetztes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht Gewinne zu erzielen fehlt der Gemeinde steht daher in den allein hoheitlich genutzten Teilen des Amtsgebäudes kein VSt-Abzug zu, wohl aber bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern unter Anwendung eines VSt-Schlüssels in den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit ist die VSt-Abzugsfähigkeit und USt- Pflicht bei Ein-/Auszahlungen gegeben AMTSGEBÄUDE ein VSt-Abzug beim Gebäude ist nur bei Sanierung/Bau durch eine ausgegliederte Gesellschaft möglich INVESTITIONEN IN BEWEGLICHE GEGENSTÄNDE anteilige VSt-Abzugsberechtigung entsteht bei mind. 10% unternehmerischer Nutzung Möglichkeiten der Berechnung: Inanspruchnahme der anteiligen VSt: o bei laufenden Betriebskosten und für Instandhaltungen kann der VSt-Abzug im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung geltend gemacht werden
5 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 5/16 o Vereinfachte Methode durch Anwendung des VSt-Schlüssels (siehe Rechenbeispiel) sofortige Inanspruchnahme der vollständigen VSt: o für den nicht unternehmerischen Anteil ist anschließend jährlich - über die Nutzungsdauer verteilt - ein Verwendungseigenverbrauch zu versteuern o Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch: anteilige Kosten der nichtunternehmerischen Nutzung (d.h. die darauf entfallende Abschreibung der Gegenstände) Tipp: bei teuren Anschaffungen (z.b. Feuerwehrauto) entsteht ein großer Stundungsvorteil durch die langfristige Rückerstattung der Vorsteuer über den Eigenverbrauch Sinnvoll ist die Verteilung der vollständigen VSt über die Nutzungsdauer erst ab einer Investitionssumme von 7.000,- da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist Beispiele: EDV, Amtsausstattung VORSTEUERSCHLÜSSEL anteilige Inanspruchnahme der VSt (siehe Rechenbeispiel) auch im hoheitlichen Bereich für Investitionen und laufende Aufwendungen (z.b. Verwaltungsaufwendungen wie EDV-Aufwand, Büromaterial, Telefonleasing) es muss nachgewiesen werden, dass die Gemeinde im hoheitlichen Bereich auch unternehmerisch (mind. 10%) tätig ist Erfahrungswerte belaufen sich auf ca % unternehmerische Nutzung; Spitzenwerte bis 70% Möglichkeiten der Berechnung: Gebäudefläche o gemischt genutzte Gebäudeflächen (unternehmerisch und hoheitlich) werden herangezogen
6 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 6/16 o allgemeine Flächen wie z.b. Stiegenhaus, Gang, WC, leer stehende Räume sind nicht zu berücksichtigen Zeitaufzeichnungen o Ermittlung mittels Zeitaufzeichnungen der Mitarbeiter Buchungszeilen o prozentueller Anteil hoheitlicher/unternehmerischer Buchungen Tipp: die Berechnung durch Buchungszeilen ist steuerlich meist vorteilhafter, da der exakte Anteil der marktbestimmten EDV-Nutzung ermittelt werden kann und damit meist ein höherer Vorsteuerabzug verbunden ist Zeitaufzeichnungen sollten mindestens drei Monate geführt werden! der VSt-Schlüssel kann auch bei Diäten für Dienstreisen (diese enthalten 10% USt) sowie für Schulungs-/Rechts-/Beratungskosten angewendet werden auch Ausgaben im Rahmen von Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern sind über den unternehmerischen Anteil (Personalanzahl) VSt-Abzugsfähig! für Beratungskosten im steuerlichen Bereich können die in den Honoraren enthaltenen Vorsteuern zur Gänze geltend gemacht werden Achtung! der Nachweis für die Ermittlung des VSt-Schlüssels ist umso exakter zu führen, je höher dieser ist (oft bis zu 70% unternehmerischer Anteil) ohne entsprechende Aufzeichnungen bzw. nachweisbarer Belege besteht die Wahrscheinlichkeit, dass der VSt-Schlüssel reduziert wird (zumeist auf 20-30%) NACHTRÄGLICHE VORSTEUERKORREKTUR Investitionen in Gebäude: o bei gemischt genutzten Gebäuden kann die VSt nachträglich in Anspruch genommen werden (siehe Rechenbeispiel) o Frist: 9 Jahre lang (beginnend mit dem Jahr, das auf die Fertigstellung folgt) o jährlich können max. 1/10 (d.h. max. 90%) der VSt rückwirkend geltend gemacht werden
7 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 7/16 Investitionen in bewegliche Gegenstände: o Wiederaufnahme vergangener USt-Bescheide ist möglich o anteilige Berichtigung (unternehmerischer Anteil) des VSt-Abzuges ist möglich (z.b. EDV, Amtsausstattung) o die VSt kann in den 4 Folgejahren nach dem Kauf für jedes Jahr zu einem Fünftel der ursprünglich nicht abgezogenen VSt nachträglich in Anspruch genommen werden (d.h. max. 4/5 der VSt kann rückwirkend geltend gemacht werden) GEMEINDEZEITUNG Ermittlung der Gesamt-Aufwendungen für den nicht hoheitlichen Bereich der Zeitung Möglichkeiten der Berechnung: Berechnung erfolgt anhand Gesamtseitenanzahl (Verhältnis hoheitlich nicht hoheitlich) z.b. Inserate von Unternehmen, Berichte über Unternehmen der Gemeinde, usw. Achtung! im Gegenzug dazu muss in Rechnungen für veröffentlichte Inserate 20% USt ausgewiesen werden Vorteilhaftigkeit (Verwaltungsaufwand und Steuervorteil) prüfen! Werbeeinschaltungen in Druckwerken gegen Entgelt unterliegen auch der Werbeabgabe! (außer die Einnahmen aus Werbeleistungen liegen unter ,- pro Jahr!) UNTERNEHMERISCHE NUTZUNG FEUERWEHR diese muss über 10% betragen (z.b. Wassertransporte durch das FF-Fahrzeug), dann ist die VSt anteilig mittels VSt-Schlüssel abziehbar
8 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 8/16 GRÜNDUNG EINER GMBH/KG VSt-Abzugsmöglichkeiten werden durch Gesellschaftsgründungen auch im Hoheitsbereich (Investitionen und Ausgaben für den laufenden Betrieb) möglich die Vorteilhaftigkeit (Verwaltungsaufwand und Steuervorteil) ist unbedingt zu prüfen je nach Rechtsform und Investitionsvolumen können sich unterschiedliche Break- Even-Points hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit ergeben! VERMIETUNG/VERPACHTUNG VSt-Abzugsmöglichkeit ist bei Vermietung/Verpachtung gegeben es muss ein (fiktiver) Betrieb gewerblicher Art bestehen; d.h. der Betrieb gehört (fiktiv) zum Unternehmensbereich einer Körperschaft des öff. Rechts (z.b. Sportanlagen-Abwicklung GmbH) zumindest die Betriebskosten müssen durch die erzielten Einnahmen (Miete) gedeckt werden (zuzüglich einer jährlichen Abschreibungs-Komponente) Achtung! langjährige Mietverträge mit Vereinen: wenn nur marginale Anerkennungszinssätze verlangt werden, sind hier keine steuerliche Vorteile möglich Vereine haben bei dem Modell mit einem BgA die Miete inkl. USt zu entrichten und benötigen im Gegenzug wieder höhere Förderungen (siehe Rechenbeispiel) Subventionen an Vereine, die Miete zu zahlen haben, müssen angepasst werden ein entsprechendes Investitions- oder Sanierungsvolumen ist erforderlich Vorteilhaftigkeit (Verwaltungsaufwand und Steuervorteil) bei Einrichtung eines Betriebes gewerblicher Art prüfen! Beispiele: Turnsaal, Räumlichkeiten der Volksschule, Aufbahrungshalle, Skaterplatz, Sportplatz, etc.
9 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 9/16 BETRIEB GEWERBLICHER ART wirtschaftliche Selbstständigkeit nachhaltige privatwirtschaftliche Tätigkeit wirtschaftliches Gewicht (Nettoumsatz von mind ,- pro Jahr) Erzielung von Einahmen oder anderer wirtschaftlicher Vorteile nicht Land- und Forstwirtschaft Abgabe einer Körperschaftssteuererklärung kann auch fiktiv im Gemeindehaushalt bestehen d.h. der Betrieb gehört fiktiv zum Unternehmensbereich einer Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaftsteuerpflicht entsteht nur dann, wenn in einem Jahr Gewinne erzielt werden jeder Betrieb gewerblicher Art ist für sich zu behandeln; ein Ergebnisausgleich zwischen mehreren Betrieben gewerblicher Art ist nicht möglich es ist für jeden Betrieb gewerblicher Art eine Einnahmen/Ausgaben-Rechnung (unter Berücksichtigung von Abschreibungen auf das Anlagevermögen) zu erstellen, um nachweisen zu können, dass keine körperschaftssteuerlichen Gewinne erzielt werden Beispiele: Abfuhr von Spülwasser und Abfällen Wasserwerke Öffentliche Fürsorge und Sozialhilfe Müllbeseitigung, Müllverkauf Schlachthöfe STRAßENINSTANDHALTUNGEN Straßeninstandhaltungen im Zuge des Kanalbaues Tipp: auch nicht förderungsfähige Straßen sind VSt-Abzugsfähig
10 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 10/16 die Verbuchung in den Klassen 6 oder 8 bzw. die jeweilige Fördersituation sind für den VSt-Abzug irrelevant! Achtung! Beweisführung - Dokumentationen über den Verlauf des Kanals, Straßenbreite und - länge sowie Fotos zur optischen Darstellung des Zustandes der Fahrbahn vor und nach den Kanalverlegungsarbeiten bei Betriebsprüfungen sollte daher immer argumentiert werden können, dass sich die Straße vor dem Kanalbau im einwandfreien Zustand befunden hat und die Straßenbaumaßnahmen nur der Wiederherstellung des ursprünglichen Straßenzustandes betroffen haben (Fotos!) UNTERNEHMERISCHE WERBETÄTIGKEITEN die Werbetätigkeiten müssen unmittelbar der Werbung für den Tourismus zuzuordnen sein Nettoumsätze mind ,-/Jahr (Betrieb gewerblicher Art) es ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen o unternehmerischen Ausgaben geführte Wanderungen, Prospektverkauf, diverse Veranstaltungen o nicht unternehmerischen Ausgaben Maßnahmen zur Ortsgestaltung / Ortsbildpflege (Ansatz 363) Infrastrukturmaßnahmen wie Wege, Markierungen, Bänke, Blumenschmuck Errichtung und Betrieb infrastruktureller Einrichtungen wie Tourismusbüro, Eislaufplatz, Loipen, Schibus, Rodelbahn, Minigolf, Radwege, Kinderspielplatz, Funpark o gemischten Ausgaben z.b. Tourismusbüro; hier muss ein Schlüssel ermittelt werden Tourismuswerbung: unternehmerischer Bereich Infrastrukturmaßnahmen: nicht-unternehmerischer Bereich
11 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 11/16 Achtung! die Leistungen sind mit USt in Rechnung zu stellen Überschüsse (Gewinne) sind körperschaftssteuerpflichtig SUBVENTIONEN es ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen o echten Subventionen der Förderung darf keine unmittelbare Gegenleistung gegenüberstehen o unechten Subventionen hängt ein Zuschuss an eine mit Werbeaufgaben betraute Organisation von Umfang der Werbemaßnahmen ab, dann besteht USt-Pflicht! lediglich Zahlungen nach dem Kärntner Fremdenverkehrsgesetz gelten als nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse Subventionen sind nicht umsatzsteuerbar, wenn diese zu einem Betrieb gewerblicher Art oder einem Unternehmen in folgendem Zusammenhang stehen: o Anschaffung von Anlagegütern o Deckung von Unkosten bzw. des Geldbedarfes o volkswirtschaftlich gewünschtes Handeln o zur Verlustabdeckung sollten Turnsäle u.ä. an Vereine vermietet werden, könnten diese im Gegenzug für den Mietaufwand Subventionen erhalten - diese dürfen jedoch keinen Bezug zu den Mietzahlungen aufweisen (andere Höhe, anderer Zweck, ) Tipp: eine nicht zuordenbare Basissubventionierung von Seiten der Gemeinde gewähren prüfen, ob unentgeltliche Bereitstellung von Räumlichkeiten steuerlich günstiger ist! Beispiel: ein Kindergarten entrichtet Miete inkl. USt an die Gemeinde die Gemeinde refundiert wiederum zwecks Abgangsdeckung den Brutto-Mietbetrag als Subvention ("echter" Zuschuss)
12 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 12/16 bei unentgeltlicher Bereitstellung würde die steuerliche Ersparnis die doppelte USt betragen, weil o der Kindergarten zahlt 120,- (inkl. 20%) Miete und ist nicht Vorsteuerabzugsberechtigt o die Gemeinde erhält netto 100,- ( 20,- muss an das Finanzamt abgeliefert werden) o die Gemeinde muss 120,- an Kindergarten subventionieren, ohne Vorsteuern zurück zu erhalten - ergibt eine Gesamtsumme von 40,- (jede Seite zahlt 120,- obwohl nur 100,- nötig wären!) Achtung! ein Zuschuss als Entgelt von dritter Seite ist immer umsatzsteuerpflichtig! Bedarfszuweisungen sind immer echte Zuschüsse und daher nicht umsatzsteuerpflichtig WIRTSCHAFTSHOF Leistungen gegenüber Dritten: o es entsteht USt-Pflicht diese Leistungen stellen unternehmerisches Handeln dar o USt-Ausweispflicht auf den Rechnungen! Interne Leistungen: o Leistungen für die USt-pflichtigen Bereiche der Amtsverwaltung (Wasser, Müll,...) unterliegen als "Innenumsätze" nicht der Ust o sie begründen aber dennoch eine anteilige unternehmerische Nutzung des Wirtschaftshofes o es kann demnach ein VSt-Schlüssel ermittelt werden
13 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 13/16 AUFBAHRUNGSHALLE UND FRIEDHOF die Aufbahrungshalle und der Friedhof sind grundsätzlich getrennt voneinander zu betrachten Friedhöfe gehören, sofern sie überhaupt von der Gemeinde selbst betrieben werden, zur Gänze der Hoheitsverwaltung an und stellen einen sog. fiktiven Hoheitsbetrieb dar; ein VSt-Abzug steht daher für diesen Teilbereich nicht zu bei einer Aufbahrungshalle handelt es sich um einen (fiktiven) Betrieb gewerblicher Art im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind SANIERUNGEN/BAUTEN DURCH EINE AUSGEGLIEDERTE GESELLSCHAFT eine umfassende Steueroptimierung ist nur bei Neubauten oder Sanierungen von Gebäuden im hoheitlichen Bereich (z.b. Schulen, Amtshaus, FF-Haus, sonstige öff. Einrichtungen) über eine ausgegliederte Gesellschaft möglich diesem Rechtsträger des Privatrechts steht der volle Vorsteuerabzug hinsichtlich der anfallenden Baukosten zu nach der Fertigstellung müssen Mieteinnahmen in bestimmter Höhe erzielt werden Gesellschaftsformen: o Kommanditgesellschaft (KG) und GmbH Tipp: endgültiger finanzieller Vorteil: o je nach Höhe der Investitionskosten verbleiben üblicherweise zwischen 60% und 75% der anfallenden Vorsteuerbeträge als endgültiger Vorteil im Vergleich zur herkömmlichen Finanzierung des Baus/der Sanierung über die Gemeinde Erforderliche Größenordnung: o erst bei Investitionen über ,- rechnet sich ein KEG-Modell bezüglich des organisatorischen Aufwandes weitere Überlegungen für eine Gesellschaftsgründung:
14 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 14/16 o Finanzierungen über Darlehensaufnahmen sind (ebenso wie Haftungsübernahmen für ausgegliederte Gesellschaften) nicht Maastrichtschädlich RECHNUNGSMERKMALE USt-Pflicht entsteht immer aufgrund des Ausweises auf Rechnungen (auch wenn dies nicht erforderlich bzw. verpflichtend ist) eine Rechnung berechtigt nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht um diesen Formvorschriften zu genügen, muss eine Rechnung folgende Merkmale aufweisen (die Bestimmungen zur Rechnungslegung gelten sowohl für Anzahlungsrechnungen als auch für Teilrechnungen und Gutschriften): o Name und Anschrift des liefernden und des empfangenden Unternehmers o Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung o Tag der Lieferung oder Leistung bzw. der Abrechnungszeitraum, wenn dieser einen Monat nicht überschreitet o das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz o den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag o falls eine Steuerbefreiung besteht: ein Hinweis darauf, dass die Lieferung oder sonstige Leistung steuerbefreit ist o das Ausstellungsdatum o eine fortlaufende Nummer zur Identifizierung der Rechnung o die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des liefernden Unternehmers o die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des empfangenden Unternehmers, wenn der Rechnungsbruttobetrag ,- übersteigt Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150,- nicht übersteigt; hier genügen folgende Angaben: o Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers o Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
15 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 15/16 o Tag der Lieferung oder Leistung oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt o das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe o der Steuersatz Achtung! Vorsicht bei selbst erstellten Rechnungsvorlagen! Sobald die USt ausgewiesen wird, muss sie an das Finanzamt abgeliefert werden
16 TIPPS & EMPFEHLUNGEN ZUR OPTIMIERUNG IM BEREICH UMSATZSTEUER SEITE 16/16 STEUERKALENDER Bezeichnung der Steuern Tarif Fälligkeit Zuständigkeit Umsatzsteuer 10%, (12%), 20% bei monatlicher Voranmeldung: 15. des zweitfolgenden Monats; bei vierteljährlicher Voranmeldung: 15. Feb.,15. Mai,15. Aug., 15. Nov. Einkommensteuer 0% bis 50% vom Einkommen vierteljährliche Vorauszahlungen: 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov. Betriebsfinanzamt (bei nur einem Betrieb) Körperschaftsteuer 5% eines Viertels der gesetzlichen Mindesthöhe des Grund- oder Stammkapitals als Mindeststeuer für jedes volle Kalendervierteljahr 273,- für jedes volle Kalendervierteljahr im ersten Jahr ab Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht 1.363,- für jedes volle Kalendervierteljahr für unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft vierteljährliche Vorauszahlungen: 15. Feb., 15. Mai, 15. Aug., 15. Nov. Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-/ Gewinnfeststellungsfinanzamt Sitz-/Geschäftsleitungsfinanzamt
Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrDie Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften
Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrSteuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz
Steuerliche Information zur Hausbetreuung nach dem Hausbetreuungsgesetz Die Betreuung von betreuungsbedürftigen Personen in deren Privathaushalten kann nach dem Hausbetreuungsgesetz durch selbständig tätige
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrDas kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins
HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrInvestitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-
Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern
MehrSelbstständig als Coach interna
Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete
Mehr15. Einheit VO Finanzrecht USt SS 2013 1
15. Einheit 1 Sonstige Leistung ( 3a UStG) = alles, was nicht in einer Lieferung besteht ( 3a Abs 1 UStG) Tun zb Dienstleistungen Dulden zb Vermietung Unterlassen zb Verzicht auf die Ausübung von Rechten
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
Mehr2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?
Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrBIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg
BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrEinkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014
Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014 1 } Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde
MehrUmsatzsteuer im Kulturbereich. Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin
Umsatzsteuer im Kulturbereich Referentin: Elke Flake, Regionalberaterin !!Achtung!! Wir sind ja gemeinnützig und steuerbefreit, Wir sind als Theatergruppe grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit Ist
MehrUmsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
MehrRechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrVereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer
Vereine im Steuerrecht Umsatzsteuer Edgar Oberländer Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsb h Stand: März 2009 Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrEine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrSelbstständig mit einem Schreibbüro interna
Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...
MehrEinkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
MehrImmobilien und Mehrwertsteuer (MWST)
Immobilien und Mehrwertsteuer (MWST) ÜBERBLICK ÜBER DIE MWST-GESTALTUNG UND FOLGEN BEI IMMOBILIEN Sachverhalt Gegenstand Voraussetzungen Vorteil Nachteil Kauf / Erstellung Allgemeines Prüfung, ob auf dem
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrLESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994)
LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) Allgemeines 11 Abs 1 Berechtigung Verpflichtung Merkmale Anzahlungsrechnung 11 Abs 1a Übergang der
MehrSteuerliche Rahmenbedingungen
Steuerliche Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung Photovoltaik am 28. Juli 2010 Referentin: WP/StB Dipl.-Kffr. Doreen Mottl Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e. V. 1 Steuerliche
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrWörterbuch der Leichten Sprache
Wörterbuch der Leichten Sprache A Anstalt des öffentlichen Rechts Anstalten des öffentlichen Rechts sind Behörden, die selbständig arbeiten. Die Beschäftigten dieser Einrichtungen sind selbständig. Sie
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht bei der Auftragsforschung Infolge der Aufhebung der vormaligen Steuerbefreiung der Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit
MehrDie selbst genutzte Immobilie... 13 Immobilien als Geldanlage... 14 Kaufen, bauen, sanieren: Was ist sinnvoll für mich?.. 15
Inhalt Vorwort........................................... 9 Einführung........................................... 11 Kapitel 1: Welche Immobilie ist die richtige?............... 13 Die selbst genutzte
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,
MehrWertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrDer Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis. Ein steuerlicher Überblick. Hamburg, den 05.04.2013. Psychotherapeutenkammer
Der Kauf und Verkauf einer heilberuflichen Praxis Ein steuerlicher Überblick Hamburg, den 05.04.2013 Psychotherapeutenkammer Hamburg 1 Kurzvorstellung: Mein Name ist Stefan Blöcker, ich bin seit 1997 Steuerberater
MehrDoppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrLohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen?
MUSTERFALL Lohnt es sich, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen? von Dipl.-Kfm. Dirk Klinkenberg, Rösrath, www.instrumenta.de Steuerlich kann es vorteilhaft sein, die Beiträge zur Kranken- und zur
MehrB.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
MehrEinnahmen und Ausgaben buchen und auswerten
Einnahmen und Ausgaben buchen und auswerten Wo und wie buche ich Rechnungen, Mieten und Hausgelder? Kann ich diese auswerten lassen? Sie können alle Formen von Einnahmen und Ausgaben buchen. Wichtig für
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrFachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
MehrSteuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
Page 1 of 5 Investieren - noch im Jahr 2010 Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen 16. Oktober 2010 - Bis zum Jahresende hat jeder Zahnarzt noch Zeit. Bis dahin muss er sich entschieden haben, ob
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrGenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten
GenoPV 7,28 Betreibermodell Mieten Die Neue Energie Bendorf eg kauft und errichtet die Photovoltaikanlage auf einem fremden Gebäude. Die Neue Energie Bendorf eg vermietet die Photovoltaikanlage an den
MehrBitte legen Sie sämtliche Rechnungen über die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten (z.b. Montage und Inbetriebnahme) bei.
Absender: Name Straße PLZ, Ort zurück: per Post (incl. Belege) oder per Fax (incl. Belege) Vogel & Vogel Steuerberater Wettinerstr. 28 04600 Altenburg Telefax +49 3447 502683 Fragebogen zur Gewinnermittlung
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Kleinunternehmer sind unecht umsatzsteuerbefreit. Das bedeutet: Sie müssen von den Einnahmen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen ( keine Umsatzsteuer in
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrAndere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")
Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im
MehrLeitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte
Mobile Dienste in Tirol Leitfaden Bemessungsgrundlage Klientenselbstbehalte Tipps / Informationen Impressum: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales/Fachbereich Mobile Dienste Eduard-Wallnöfer-Platz
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrUmsatzsteuer. November 2014
Umsatzsteuer November 2014 Die Umsatzsteuer, häufig auch Mehrwertsteuer genannt, ist die zweitgrößte Einnahmequelle des Bundes und der Länder. Ziel der Umsatzsteuergesetzgebung ist die Besteuerung des
MehrAnzeigenabgabeordnung der Stadt Linz
Anzeigenabgabeordnung der Stadt Linz vom 18.7.1952, Amtsblatt der Landeshauptstadt Linz, Jahrgang 1952/Nr.6, i.d.f. der Verordnung vom 17.10.1966, Amtsblatt Nr. 21/1966. 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Für
MehrA N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich)
A N G A B E N D E S VERKÄUFERS ZUR I M M O B I L I E N B E S TE U E R U N G (nicht gewerblich) Allgemeine Angaben a) Persönliche Daten Verkäufer Name: SV-Nr.: Adresse: TelefonNr.: Steuernummer: WohnsitzFA:
MehrJEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! FRAGEN ÜBER FRAGEN! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder:
JEDES JAHR AUFS NEUE DIESES KFZ-DILEMMA! Die folgenden Fragen stellt sich jeder Unternehmer immer wieder: Wann muss ich wieviel Privatanteile für meine Fahrzeuge buchen? Muss ich überhaupt Privatanteile
MehrSteuerliche Sphären einer Hochschule. Folie Nr. 1
Steuerliche Sphären einer Hochschule Folie Nr. 1 Steuerliche Sphären von Hochschulen nicht steuerbar steuerfrei steuerpflichtig Betrieb gewerblicher Art hoheitlicher Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb
MehrIAS. Übung 7. ) Seite 1
IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12
MehrDer Kostenverlauf spiegelt wider, wie sich die Kosten mit einer Änderung der Ausbringungsmenge (z.b. produzierte Stückzahl) ändern.
U2 verläufe Definition Der verlauf spiegelt wider, wie sich die mit einer Änderung der Ausbringungsmenge (z.b. produzierte Stüczahl) ändern. Variable Die variablen sind in der betriebswirtschaftlichen
Mehra) Mehrwertsteuer buchungstechnisch
Arbeiten zum Kapitel 24 Mehrwertsteuer ab dem Jahr 2011 a) Mehrwertsteuer buchungstechnisch 1. Rechnen Sie den Mehrwertsteuerbetrag aus, den die folgenden Summen enthalten: a) 12'453.75 inkl. 2,5 % MWST
MehrIWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen
Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität Hagen IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium Klausur: Steuern und Bilanzen Lösungshinweise zur
MehrBezahlung von Übungsleitern
Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
Mehr3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung)
3. Bemessungsgrundlage Vorsteuerkorrektur (Eigenverbrauch / Einlageentsteuerung) Anwendung der vollumfänglichen sänderung: Unternehmen werden neu steuerpflichtig oder aus der Steuerpflicht entlassen; Gegenstände
MehrExkurs: Gewinnermittlung
NUK Neues Unternehmertum Rheinland e.v. 2014 Exkurs: Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung vs. Bilanz 6. März 2014 Jörg Püschel MBW MITTELSTANDSBERATUNG GMBH Gewinnermittlung Bilanz (= Betriebsvermögensvergleich)
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrFRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR:
FRAGEBOGEN ZUR GEWINNERMITTLUNG FÜR DAS JAHR: A. Anschrift des Absenders Name Anschrift B. Persönliche Angaben des Absenders Telefon, Fax, E-Mail Finanzamt, Steuernummer C. Anschaffung der Anlage/Abschreibungsmöglichkeiten
MehrHerzlich Willkommen! Erfolgreiche Unternehmensübergabe 2005
Herzlich Willkommen! Steuerliche Behandlung und steueroptimale Gestaltung der Unternehmensübergabe Formen der Unternehmensnachfolge Unternehmenserwerb von Todes wegen Unternehmensschenkung Schenkung unter
MehrUmsatzsteuer verstehen und berechnen
Beck kompakt Umsatzsteuer verstehen und berechnen von Regine Funke-Lachotzki, Robert Hammerl 1. Auflage Umsatzsteuer verstehen und berechnen Funke-Lachotzki / Hammerl ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrErfordernisse einer Rechnung
Erfordernisse einer Rechnung Wann muss ein Unternehmer Rechnungen ausstellen? Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet Rechnungen auszustellen, wenn er Umsätze an andere Unternehmer
MehrBHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft
BHKW im Spannungsfeld zwischen vorgeblichem Steuersparmodell und solidem Geschäft Über die steuerrechtlichen Grundlagen des BHKW- Betriebs Rüdiger Quermann Wieso Spannungsfeld Beteiligungsmodelle Erhoffte
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrDas Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer
Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
Mehr