Akademie für Bildung und Personalentwicklung (ABiP)

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1 Akademie für Bildung und Personalentwicklung (ABiP) Staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte für Fachkrankenpflege im Operationsdienst Kooperationskliniken: Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen Frau Doris Dietmann Pflegedirektorin Schnarrenbergstrasse Tübingen Diakonie-Klinikum Stuttgart Herr Friedr Stotz Gesamtfunktionsleiter OP-Anästhesie-ZSVA Rosenbergstrasse Stuttgart Vinzenz von Paul Kliniken ggmbh Marienhospital Stuttgart Herr Jürgen Gerstetter Pflegedirektor Böheimstrasse Stuttgart Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart Frau Ursula Matzke Pflegedirektorin Auerbachstrasse Stuttgart Klinikverbund Südwest Klinikverbund Südwest Herr Joachim Erhardt Pflegedirektor Arthur-Gruber-Strasse Sindelfingen Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart Frau Brigitte Ritter Pflegedirektorin Hackstraße Stuttgart Zollernalbklinikum ggmbh Krankenhaus Balingen Herr Thomas Scholz (PDL Balingen) Tübinger Strasse Balingen Zollernalbklinikum ggmbh Krankenhaus Albstadt Frau Elke Graf-Schenk (PDL Albstadt) Friedrichstrasse Albstadt Kreisklinikum Reutlingen GmbH Klinikum am Steinenberg Reutlingen Ermstalklinik Bad Urach Albklinik Münsingen Frau Dr. rer. cur. Sabine Proksch Pflegedirektorin Steinenbergstrasse Reutlingen Stand: 01. Juni 2016 Seite 1

2 Guten Tag. Wir freuen uns, dass Sie unsere Web-Seite angewählt haben. Wir möchten uns vorstellen. Wir sind die staatlich anerkannte Weiterbildungsstätte am Universitätsklinikum Tübingen für die Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst Leiter: Rolf Huttelmaier Otfried-Müller-Strasse 39/ Tübingen Stand: 01. Juni 2016 Seite 2

3 Das Team Rolf Huttelmaier Michaela Wallau Sylvia Schrempf Freddie Seltmann Fachkrankenpfleger Fachkrankenschwester Operationstechnische Operationstechnische für den Operationsdienst für den Operationsdienst Assistentin (OTA) und Assistentin (OTA) und und Pflegepädagoge und cand. Berufspädagogin Wissenschaftliche Pädagogische Mitarbeiterin im Gesundheitswesen (B.A.) Lehrkraft Stand: 01. Juni 2016 Seite 3

4 Die Zielsetzung der Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst am Universitätsklinikum Tübingen Die Fachweiterbildung für den Operationsdienst soll Krankenschwestern/ Krankenpfleger sowie Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpfleger bzw. Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflegerinnen und -pfleger mit ihren vielfältigen Aufgaben im Operationsdienst vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. Die Anforderungen, die im Rahmen der Tätigkeit im Operationsdienst an die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter gestellt werden, können aufgrund der immens vielfältigen und verantwortungs-vollen Aufgaben schon lange nicht mehr durch eine Einarbeitung von nicht weitergebildetem Krankenpflegepersonal im bisherigen Sinne gemeistert werden. Die vielerorts kontrovers diskutierte Frage Ist Pflege im Operationsdienst möglich bzw. nötig? wird unseren Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern durch unsere ausgereifte, jahrelang erprobte und pädagogisch fundierte Konzeption positiv beantwortet. Am Beispiel der bekannten Pflegetheorie Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens (AEDL) nach Krohwinkel wird der Pflegeprozess im Operationsdienst im praktischen und theoretischen Unterricht und durch die Anleitung vor Ort lernzielmässig erfasst, inhaltlich strukturiert und methodisch dargeboten. Die Vermittlung der praktischen und theoretischen Lerninhalte der Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst am Universitätsklinikum Tübingen erfolgt unter den Gesichtspunkten, die dem Prozess der Erwachsenenbildung in jeder Hinsicht gerecht werden. Schwerpunkt unserer Weiterbildung für Krankenpflege im Operationsdienst ist nicht die alleinige Vermittlung von Fachwissen, sondern die Schulung der persönlichen und sozialen Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im Sinne des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen. Somit wird unseren Absolventinnen/Absolventen das notwendige Rüstzeug mitgegeben, sich den vielfältigen Herausforderungen der Zukunft stellen zu können, die der moderne Operationsbetrieb in Zeiten immer knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen bringen wird. Die Konzeption der Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst am Universitätsklinikum Tübingen trägt in sehr hohem Maße dazu bei, das Kostenbewusstsein der Absolventinnen/Absolventen für den Arbeitsbereich Operationsdienst zu entwickeln. Die Schulung der wirtschaftlichen Handlungskompetenz stellt einen Hauptschwerpunkt der praktischen Weiterbildung dar und trägt dazu bei, die Kostenintensität der Operationsbereiche durch gezielten fach- und sachgerechten Einsatz der personellen Ressourcen und Arbeitsmittel herabzusetzen. Stand: 01. Juni 2016 Seite 4

5 Allgemeines Das Universitätsklinikum Tübingen im Verbund mit der Berufsgenossenschaftlichen Unfallklinik Tübingen, den Kreiskliniken Reutlingen, dem Marienhospital Stuttgart, der Zollernalbklinikum ggmbh, dem Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, dem Klinikverbund Südwest und dem Karl-Olga-Krankenhaus Stuttgart sind als Weiterbildungsstätte für die berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme Fachkrankenpflege für den Operationsdienst nach 20 Landespflegegesetz (LPflG) staatlich anerkannt. Für die Durchführung der Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst gilt die jeweils gültige Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Grund des Landespflegegesetzes (LPflG). Kursbeginn, -dauer, und -größe Termine auf Anfrage. Der Kurs dauert zwei Jahre. Pro Kurs können bis zu 25 Teilnehmer/- innen zugelassen werden. Bei Bedarf sind Änderungen möglich. Zugangsvoraussetzungen Zur berufsbegleitenden Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst kann zugelassen werden, wer als Krankenschwester / Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger oder Gesundheits- und (Kinder-)krankenpfleger(-in) eine 2-jährige Berufspraxis nach dem Examen und davon mindestens sechs Monate in einer Operationsabteilung als Operationsschwester oder Operationspfleger nachweisen kann. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich und es kann von der o. e. Regelung abgewichen werden. Dies bedarf jedoch der Zustimmung durch das Regierungspräsidium Tübingen als Aufsichtsbehörde. Stand: 01. Juni 2016 Seite 5

6 Weiterbildungsverlauf Entsprechend den Richtlinien des Landespflegegesetzes (LPflG) sind in den zwei Weiterbildungsjahren insgesamt 720 Unterrichtsstunden vorzusehen. Es wird eine ausreichende Anzahl von theoretischen Unterrichtsstunden angeboten, so dass es jeder Kursteilnehmerin/ jedem Kursteilnehmerin ermöglicht wird, nach Abzug der Fehlzeiten mindestens 240 theoretische Unterrichtsstunden zu hören. Die verbleibenden 480 Stunden dienen der praktischen Unterweisung im Gesamtgruppen-, Kleingruppen-, und im Einzelunterricht sowie in Praxisgesprächen sowohl am Arbeitsplatz wie in der Weiterbildungsstätte. Theoretische Weiterbildung Wir verfügen über ein Dozenten-Team mit hervorragender didaktisch-pädagogischer Weiterbildung und Erfahrung, das sich seit Jahren in der Innerbetrieblichen Fort- und Weiterbildung bewährt hat. Die Unterrichtsinhalte werden erwachsenenbildungsgerecht dargeboten und vermittelt. Schwerpunktmäßig behandelt werden im theoretischen Teil der Weiterbildung die folgenden Fachbereiche: Augenchirurgie Allgemeine und Viszeralchirurgie inkl. Transplantationschirurgie inkl. Plastische Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie Herz-Thorax-Gefäß-Chirurgie inkl. Transplantationschirurgie Kinderchirurgie inkl. Kindertraumatologie Stand: 01. Juni 2016 Seite 6

7 Theoretische Weiterbildung (Fortsetzung) Neurochirurgie inkl. Traumatologie inkl. Endoskopische/stereotaktische Operationsverfahren inkl. Neuronavigation/OTS Orthopädie inkl. Endoprothetik inkl. Handchirurgie Urologie inkl. Transurethrale Eingriffe Traumatologie inkl. Endoprothetik inkl. Handchirurgie Zahn-Mund-Kiefer-Gesichtschirurige Anästhesie Klinische Hygiene / Mikrobiologie Berufskunde (ca. 15 verschiedene Fächer), Rechts- und Gesetzeskunde Psychologie Pädagogik Soziologie Krankenhausbetriebslehre Stand: 01. Juni 2016 Seite 7

8 Unterrichtsablauf Die Fachweiterbildung beginnt mit einem 1-wöchigen Einführungsblock, in dem allgemeine und operationsspezifische Themen behandelt werden. Der weitere theoretische und praktische Unterricht findet ganztags dienstags und mittwochs von 8.45 bis Uhr statt. Der Unterricht wird als Dienst- bzw. Arbeitszeit angerechnet! Praktische Weiterbildung Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer absolviert fünft Einsätze (= fünf operative Fachgebiete) von einer Dauer von jeweils 4 Monaten, wobei die Allgemeinchirurgie, Traumatologie oder Orthopädie, Gynäkologie oder Urologie und Neurochirurgie als Pflichtfächer zu betrachten sind; die verbleibenden Einsätze finden in den nicht genannten operativen Disziplinen statt und können von den Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern je nach Interessen in Form von Wunscheinsätzen gewählt werden. Der 6-wöchige Einsatz in der Zentralen Sterilisationsabteilung findet in der Regel im ersten Weiterbildungsjahr statt. Änderungen sind möglich. In der Einführungsblockwoche erhält jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer den auf die beiden Weiterbildungsjahre ausgelegten Einsatzplan, der für alle Beteiligten bindend ist. In Ergänzung zum theoretischen Unterricht findet die praktische Weiterbildung in folgenden Operationsbereichen statt: Augenchirurgie Allgemeine und Viszeralchirugie inkl. Transplantationschirurgie inkl. Plastische Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohren-Chirurgie Hautklinik Herz-Thorax-Gefäß-Chirurgie inkl. Transplantationschirurgie Kinderchirurgie inkl. Kindertraumatologie Neurochirurgie inkl. Traumatologie inkl. Endoskopische/stereotaktische Operationsverfahren inkl. Neuronavigation Orthopädie inkl. Endoprothetik inkl. Handchirurgie Stand: 01. Juni 2016 Seite 8

9 Praktische Weiterbildung (Fortsetzung) Urologie inkl. Transurethrale Eingriffe Traumatologie inkl. Endoprothetik inkl. Handchirurgie inkl. Plastische Chirurgie Zahn-Mund-Kiefer-Gesichtschirurige Zentralsterilisation (ZSVA) Anästhesiepflege Unterrichtsräume Der theoretische Unterricht findet in den Räumen der Akademie für Bildung und Personalentwicklung des Universitätsklinikums Tübingen in der Otfried-Müller-Straße und in der Herrenberger Straße statt, während die praktischen Unterrichteinheiten in der Zentralen Operationsabteilung (ZOP) der CRONA-Kliniken des Universitätsklinikums Tübingen gehalten werden. Sollte der Unterricht aus organisatorischen oder sonstigen Gründen an einer anderen Stelle stattfinden, so wird dies in jedem Falle den Teilnehmer/-innen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Weitere Qualifikationen Die Weiterbildung im Operationsdienst am Universitätsklinikum Tübingen vermittelt folgende Zusatzqualifikationen: Kinästhetik im Operationsdienst Patientenlagerung unter kinästhetischen Aspekten (3 Tage) Fachkunde I (Ausbildung zur Sterilisationsassistentin/zum Sterilisationsassistenten mit einem Unfang von 80 Stunden gemäß der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung e.v. (DGSV) und der Schweizer Gesellschaft für Sterilgutversorgung (SGSV) Teilnahme am Schicht-, Bereitschafts- und Rufdienst Die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer werden im Rahmen ihrer Weiterbildung in der Versorgung unserer Patienten voll eingesetzt, d. h. dass Wechselschichtdienst (Früh-, Zwischen-, Spät- und Nachtdienst), Wochenend-, Bereitschafts- sowie Rufdienst nach einer angemessenen Einarbeitungszeit zu leisten sind. Vergütung Die Vergütung erfolgt nach Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend dem TV-UK bzw. TV-UK in Stufe E 8b mit den entsprechenden 6 Entgeltstufen und je nach Klinik in Bereitschaftsdienststufe A oder B mit den entsprechenden Zulagen. Stand: 01. Juni 2016 Seite 9

10 Unterbrechungen, Ausfallzeiten und Teilzeitregelung Auf die 2-jährige Dauer des Weiterbildungslehrganges werden angerechnet: 1. Die Unterbrechungen durch den tariflich festgesetzten Jahresurlaub. 2. Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit oder wegen Schwangerschaft bis zur Gesamtdauer von acht Wochen. 3. Schwangerschaft während der Weiterbildung bedeutet, dass die Weiterbildung im Operationsdienst ab dem Zeitpunkt der Meldung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unterbrochen ist, wobei diese Unterbrechung längstens ein Jahr andauern darf, da die Weiterbildung in einem vertretbaren Zeitrahmen zu absolvieren ist (Regierungspräsidium Tübingen 2006). 4. Soweit das Weiterbildungsziel nicht gefährdet ist, führen weiter gehende Fehlzeiten zu einer Verlängerung der Lehrgangsdauer um höchstens 12 Monate, wobei die Praktische Prüfung am Ende der verlängerten Lehrgangsdauer durchzuführen ist. Auf Antrag kann die Leitung der Weiterbildung auch Fehlzeiten anrechnen, soweit eine besondere Härte vorliegt und hierdurch das Weiterbildungsziel nicht gefährdet wird. 5. Für teilzeitbeschäftigte Lehrgangsteilnehmende, die mindestens eine halbe Planstelle besetzen, verlängert sich der Lehrgang entsprechend dem Beschäftigungsverhältnis. die Praktische Prüfung ist am Ende des Lehrgangs durchzuführen. Nachweis von Einsatz- und Ausfallzeiten Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer muss ihre/seine Einsatz- und Ausfallzeiten pro Monat auf einem gesonderten Formular dokumentieren, das nach festgelegten Zeitabständen bei der Pflegerischen Leitung der Weiterbildungsstätte abzugeben ist, und zwar bis jeweils zum 10. Arbeitstag des folgenden Monats. Stand: 01. Juni 2016 Seite 10

11 Leistungskontrollen - Testate und Zwischenprüfung Den Vorgaben der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Grund des Landespflegegesetzes (LPflG) entsprechend erfolgt eine Leistungskontrolle der Kursteilnehmerinnen/Kurteilnehmer durch schriftliche Testate sowie durch eine schriftliche und praktische Zwischenprüfung am Ende des ersten Weiterbildungsjahres, deren Termine den Auszubildenden rechtzeitig bekannt gegeben werden. Außerdem werden alle praktischen Einsätze in den diversen Operationsabteilungen am Ende bewertet und die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer erhalten eine Gesamtnote. Alle Gesamtnoten der praktischen Einsätze werden am Ende der Ausbildung zur Anmeldenote für die Abschlußprüfung zusammengefasst. Aus der Summe der Noten der schriftlichen Testate bzw. Klausuren wird die Anmeldenote für die Abschlußprüfung errechnet. Durchführung eines Pflegeforschungsprojektes Als weiterer Leistungsnachweis muss im ersten Weiterbildungsjahr ein Pflegeforschungsprojekt durchgeführt werden. Die Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmer werden auf dem Gebiet der Pflegeforschung durch entsprechende Unterrichtssequenzen geschult und bearbeiten ein op-spezifisches Thema ihrer Wahl in einer Kleingruppe, das im Rahmen der Projektpräsentationen vorgestellt wird. Abschlussprüfung Zum Ende der Weiterbildung werden je eine praktische, schriftlich-theoretische und mündlich-theoretische Prüfung vor der Prüfungskommission der Weiterbildungsstätte abgenommen. Zulassung zur Abschlussprüfung Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen erfüllt sein: Jede Kursteilnehmerin/jeder Kursteilnehmer muss acht Wochen vor der Prüfung einen Antrag zur Teilnahme an der Abschlussprüfung über die Pflegerische Leitung der Weiterbildungsstätte stellen. Die Pflegerische Leitung der Weiterbildungsstätte sowie der Vorsitzende der Prüfungskommission teilen den Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern schriftlich die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie die einzelnen Prüfungstermine mit. Anerkennung der Weiterbildung Die Weiterbildungsstätte für Fachkrankenpflege im Operationsdienst des Universitätsklinikums Tübingen ist staatlich anerkannt. Die Weiterbildung wird nach der jeweils gültigen Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Grund des Landespflegegesetzes (LPflG) durchgeführt. Nach bestandener Prüfung stellt die Weiterbildungsstätte den Kursteilnehmerinnen/Kursteilnehmern das Abschlusszeugnis und den Weiterbildungsnachweis aus. Stand: 01. Juni 2016 Seite 11

12 Individuelle Förderung durch das Arbeitsamt Die Weiterbildungsmaßnahme wird im Zuge der Kosteneinsparungen nicht mehr durch das Arbeitsförderungsgesetz (AfG) unterstützt. Bewerbungen Bewerbungen sind schriftlich zu richten an: Universitätsklinikum Tübingen Weiterbildung für Fachkrankenpflege im Operationsdienst Herrn Rolf Huttelmaier Otfried-Müller-Strasse 39/ Tübingen Stand: 01. Juni 2016 Seite 12

13 Bewerbungsunterlagen Folgende Bewerbungsunterlagen sind vorzulegen: 1. die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger oder Kinderkrankenschwester bzw. Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerin bzw. -pfleger 2. falls nicht anders vereinbart ein Nachweis über eine zweijährige Tätigkeit in der Kranken- oder Kinderkrankenpflege nach dem Examen und davon mindestens sechs Monate in einer Operationsabteilung als Operationsschwester/Operationspfleger 3. ein handgeschriebener, tabellarischer Lebenslauf Entscheidungskriterien zur Aufnahme in den Kurs - siehe Zugangsvoraussetzungen - Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung nach 6 der Verordnung des Sozialministeriums Baden-Württemberg auf Grund des Landespflegegesetzes (LPflG). - Dauer der Betriebszugehörigkeit - entsprechende Berufserfahrung - externe Bewerber werden dann aufgenommen, wenn alle klinikumsinternen Bewerbungen berücksichtigt wurden Voraussetzungen für die Teilnahme siehe Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen eine schriftliche Bewerbung muss fristgerecht eingegangen sein Vorstellungsgespräch bei der Pflegerischen Leitung der Weiterbildung Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden alle Bewerberinnen/Bewerber von der Pflegerischen Leitung der Weiterbildungsstätte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Klinikumsinterne Bewerbungen zur Teilnahme Bei Bewerberinnen/Bewerbern aus dem Klinikum bedarf es einer Stellungnahme seitens der zuständigen Pflegedienstleitung sowie einem positiv beschiedenem Antrag auf Teilnahme an einer Fort- und Weiterbildungsmaßnahme durch die zuständige Pflegedienst- bzw. Abteilungsleitung. Klinikumsinterne Bewerberinnen/Bewerber werden vorrangig berücksichtigt. Leitlinie zur Bewerbung Siehe unter Informationen auf der Intranetseite bzw. Internetseite des Universitätsklinikums Tübingen: Leitlinie Internes Bewerbungs- und Auswahlverfahren Mitbestimmungsrecht des Personalrats des Klinikums Der Personalrat des Klinikums hat bei der Festlegung der Kriterien für das Auswahlverfahren mitgewirkt. Vor Kursbeginn erhält der Personalrat die Bewerber- und Teilnehmerliste zur Kenntnisnahme und Zustimmung. Stand: 01. Juni 2016 Seite 13

14 Sollten Sie noch zusätzliche Informationen benötigen oder weitere Fragen haben - schreiben Sie uns oder senden Sie uns Ihre , denn Ihre Meinung ist uns wichtig! Die -anschrift der Weiterbildungsstätte für Fachkrankenpflege im Operationsdienst lautet: ota-opwb@med.uni-tuebingen.de Für Auskünfte bzw. Vorabinformationen stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Herr Rolf Huttelmaier Fachkrankenpfleger für den Operationsdienst und Pflegepädagoge Leiter der Schule für Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA) Otfried-Müller-Str. 39/ Tübingen Telefon: Michaela Wallau Fachkrankenschwester für den Operationsdienst und cand. Berufspädagogin im Gesundheitswesen (B.A.) Otfried-Müller-Str. 39/ Tübingen Telefon: Sylvia Schrempf Operationstechnische Assistentin (OTA) und Wissenschaftliche Lehrkraft Otfried-Müller-Str. 39/ Tübingen Telefon: Freddie Seltmann Operationstechnischer Assistentin (OTA) und Pädagogische Mitarbeiterin Otfried-Müller-Str. 39/ Tübingen Telefon: Stand: 01. Juni 2016 Seite 14

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