VOLLMACHT UND ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR VERMÖGENSVERWALTER SAXO BANK A/S MM9 TEIL 1 DETAILS ZUM KUNDEN UND ZUM VERMÖGENSVERWALTER.
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- Kora Amsel
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1 MM9 TEIL 1 DETAILS ZUM KUNDEN UND ZUM VERMÖGENSVERWALTER Name des Kunden: Persönliche Identifikationsnr. (vom vorgelegten Identitätsdokument)/Firmenregistrierungsnr.: Name des Vermögensverwalters: Firmenregistrierungsnr. des Vermögensverwalters: TEIL 2 - VOLLMACHT Der Vermögensverwalter ist eine unabhängige, juristische Person, die normalerweise, unter einer separaten Vereinbarung zwischen dem Vermögensverwalter und dem Kunden, Dienstleistungen für den Kunden erbringt, einschließlich Beratung und Portfoliomanagement. Der Kunde bestätigt, dass der Vermögensverwalter in Bezug auf die Saxo Bank A/S ( Saxo Bank ) oder Saxo Bank Services nicht vertretungsberechtigt ist. Die Saxo Bank ist ausschließlich die Bank des Kunden, die den Handel ausführt, die damit zusammenhängenden Dienstleistungen auf dem Kundenkonto übernimmt, die Vermögenswerte hält und die Handelsplattform zur Verfügung stellt. Der Kunde bevollmächtigt hiermit den Vermögensverwalter in seinem Namen alle Transaktionen durchzuführen, zu genehmigen und alle anderen rechtlichen Schritte, in Übereinstimmung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saxo Bank und/oder jeder anderen Vereinbarung oder Geschäftsbestimmungen ( wie von Zeit zu Zeit anwendbar), die für die Beziehung zwischen dem Kunden und der Saxo Bank maßgebend sind, auszuführen. Der Kunde akzeptiert gemäß dieser Richtlinien, an jede Handlung des Vermögensverwalters, die gemäß diesem Übereinkommen ausgeführt wurden, gebunden zu sein, als wären diese Handlungen durch den Kunden selbst durchgeführt worden. Der Kunde bestätigt somit, verstanden zu haben und damit einverstanden zu sein, dass: 1. Die Saxo Bank nach Anweisungen des Vermögensverwalters Internet Handelseinrichtungen erstellen und somit dem Vermögensverwalter ermöglichen kann, auf einem beliebigen Handelssystem der Saxo Bank im Namen des Kunden Handelsaktionen durchzuführen; 2. Die Saxo Bank vom Vermögensverwalter ohne Anfragen oder Untersuchungen jeden Auftrag für den Kauf und/oder Verkauf aller von Zeit zu Zeit im Handelssystem der Saxo Bank verfügbaren Finanzinstrumente, einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) Wertpapieren, Derivaten, Devisen und Termingeschäften, akzeptieren kann; 3. Die Saxo Bank vom Vermögensverwalter ohne Anfragen oder Untersuchungen jeden Auftrag oder jede Anweisung bezüglich der Entnahme von Geldern und/oder dem Geldtransfer zu Gunsten oder zu Lasten des Kundenkontos/der Kundenkonten bei der Saxo Bank akzeptieren kann; 4. Die Saxo Bank beim Befolgen der Anweisungen des Vermögensverwalters dem Kunden gegenüber keinerlei Haftung oder Verantwortung übernimmt; 5. Die Saxo Bank in keiner Weise verpflichtet ist durch den Vermögensverwalter ausgeführte Handelsaktionen, erteilte Ratschläge oder jegliche andere durchgeführte Handlungen in Hinsicht auf den Kunden zu überprüfen, zu beaufsichtigen oder auf jegliche andere Art zu überwachen. Es obliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, den Handel und jede andere vom Vermögensverwalter durchgeführte Handlung oder Unterlassung zu überwachen. Dem Kunden wird Seite 1 von 5
2 empfohlen, die monatliche Gebührenabrechnung und die Bilanz in WebConnect zu überprüfen; 6. Die Saxo Bank in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, dem Vermögensverwalter alle Kontoinformationen des Kunden offenzulegen und somit Kopien von beliebigen oder allen Anmerkungen zu Transaktionen, Kontoauszügen usw. an den Vermögensverwalter zu senden. Diese Bevollmächtigung wird bis auf Widerruf durch eine schriftliche Mitteilung des Kunden in Kraft bleiben (wenn solch eine Mitteilung per erfolgt, sollte solch eine Mitteilung an folgende Adresse gesendet werden: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er durch die Erteilung dieser Vollmacht an den Vermögensverwalter desweiteren folgende Bestimmungen anerkennt: a. Durch Erteilen der Vollmacht an den Vermögensverwalter akzeptiert der Kunde, dass während der Wirksamkeit dieser Vollmacht der Vermögensverwalter den alleinigen Zugang zum Handel auf Rechnung des Kunden hat. Dem Kunden wird ein Zugang zur Einsicht des Kontos gewährt, der dem Kunden die Überwachung aller Handelsaktivitäten auf seinem Konto ermöglicht. b. Wenn die Saxo Bank an einem Werktag vor 17:00 MEZ eine Benachrichtigung mit Bitte um Widerruf der Vollmacht erhält, wird der Widerruf der Vollmacht am folgenden Werktag (nach Beendigung der Geschäftszeit) wirksam. Bis zur Wirksamkeit des Widerrufs wickelt der Vermögensverwalter alle offenen Aufträge und jegliche potentielle automatische Handelszuweisungen zu Lasten des Auftraggebers ab. c. Ausstehende, an den Vermögensverwalter zu zahlende Gebühren ( einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, ausstehenden Verwaltungsgebühren und Erfolgshonorare, soweit zutreffend) werden nach dem Widerruf der Vollmacht berechnet, und solche Kosten werden innerhalb von 5 Werktagen, nachdem die Saxo Bank die Benachrichtigung des Widerrufs der Vollmacht erhalten hat, vom Konto des Kunden abgebucht. d. Nachdem die Gebühren vom Konto des Kunden abgebucht wurden, erhält der Kunde vollen Zugang zum Konto und wird anschließend die vollen Verfügungsrechte über das Konto haben. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der für den Handel des Kunden zutreffende Gebührensatz anschließend auf die Standardkonditionen, welche unter ersichtlich sind, geändert wird. Daraus kann für den Kunden resultieren, dass die Handelsgebühren fortan höher sind. Über die Vorgänge wird der Kunde von der Saxo Bank per an seine letztbekannte Adresse informiert. TEIL 3 ANMERKUNG ZUR ENTNAHME VON GELDERN Der Kunde wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Entnahme von Geldern vom Konto des Kunden nur am Ende eines jeden Monats stattfinden kann und die Gelder dementsprechend am 5. Werktag nach dem letzten Tag des Monats an den Kunden überwiesen werden. Sollte der Kunde wünschen Gelder von seinem Kundenkonto zu entnehmen, wird der Kunde der Saxo Bank ein Überweisungsantragsformular mit den erforderlichen Anweisungen senden. Alle Geldentnahmen zu einem anderen Zeitpunkt als zum Monatsende können nur anhand einer separaten Vereinbarung bezüglich einer solchen Entnahme zwischen dem Kunden und der Saxo Bank ausgeführt werden. TEIL 4 VERGÜTUNG DES VERMÖGENSVERWALTERS Der Kunde ist einverstanden und ermächtigt die Saxo Bank die Vergütung des Vermögensverwalters zu berechnen (wenn zutreffend) und diese im Auftrag des Kunden von Zeit zu Zeit vom Konto des Kunden zu bezahlen. Solch eine Vergütung wird zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter, basierend auf der anhängenden Gebührentabelle oder ansonsten wie von Zeit zu Zeit von der Saxo Bank mitgeteilt, vereinbart. Zur Vermeidung von Zweifeln soll solch eine Ermächtigung die Berechtigung der Saxo Bank enthalten, den Vermögensverwalter im Auftrag des Kunden und wie durch den Vermögensverwalter angewiesen, von Zeit zu Zeit zu bezahlen. Seite 2 von 5
3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Saxo Bank von Zeit zu Zeit einen prozentualen Anteil der Verwaltungsgebühr und /oder des Erfolgshonorars ( Saxo Bank Anteil ), wie zwischen dem Vermögensverwalter und der Saxo Bank vereinbart und wie auf anhängender Gebührentabelle weiter ausgeführt, erhält. Der Kunde kann solche weiteren Details bezüglich solcher Zahlungen, welche die Saxo Bank von Zeit zu Zeit erhält, bei der Saxo Bank anfordern. Die Saxo Bank ist nicht dafür verantwortlich zu beurteilen, ob die Kosten zu Lasten des Kundenkontos/der Kundenkonten für den Handel wirtschaftlich tragbar sind. Diese Verantwortung obliegt dem Kunden und dem Vermögensverwalter gemeinsam. TEIL 5 ANWENDBARES RECHT Diese Vollmacht und diese zusätzlichen Bestimmungen für Vermögensverwalter ( und alle Streitigkeiten, Kontroversen, Verfahren oder Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit dieser Vollmacht und den zusätzliche Bestimmungen für Vermögensverwalter oder deren Bildung oder einer vorgenommen Handlung oder einer angeblich unter diesen Bestimmungen durchzuführenden Handlung stehen) unterliegen dänischem Recht und werden nach dänischem Recht ausgelegt. Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Zuständigkeit für alle Verfahren im Zusammenhang mit oder aus dieser Vollmacht und den zusätzlichen Bestimmungen für Vermögensverwalter ausschließlich bei dänischen Gerichten liegt. TEIL 6 KOMMISSIONEN Der Kunde sollte insbesondere wissen, dass: Der Vermögensverwalter, basierend auf den Transaktionen des Kunden mit der Saxo Bank, berechtigt ist Gebühren und anderes Einkommen (folgend zusammen als Handelskommissionen bezeichnet) zu erhalten. Es kann daher zu einem Interessenkonflikt kommen, da der Vermögensverwalter dazu berechtigt ist im Auftrag des Kunden zu handeln und da die Handelskommissionen üblicherweise abhängig von der Anzahl und Größenordnung der durchgeführten Transaktionen sind. Die Zahlung von Handelskommissionen kann darauf beruhen, dass der Kunde mehr als die Standardkonditionen der Saxo Bank bezahlt. Die Handelskommissionen können generell als die Differenz der folgenden beiden Preissätze multipliziert mit dem gehandelten Nominalbetrag bestimmt werden: Der individuelle Ziel-Spread bzw. die individuellen Konditionen, welche unter den Handelsbedingungen auf den Handelsplattformen angezeigt werden. Der institutionelle standard Ziel-Spread bzw. die institutionellen standard Handelskonditionen wie sie auf der Saxo Bank Webseite angezeigt werden. Die Handelskommissionen für jeden Vermögensverwalter individuell verhandelt werden und deshalb die Handelskommissionen höher oder niedriger als oben genannt sein können. In bestimmten Fällen behält die Saxo Bank einen Anteil der Kommission zurück, was zu niedrigeren Kommissionen führt. In anderen Fällen kann die Kommission auf Basis niedrigerer Spreads berechnet werden, was zu höheren Handelskommissionen führt. Insbesondere für den Devisenhandel gilt, dass der institutionelle Spread für Vermögensverwalter nur unter besonderen Umständen um mehr als 30 vom standardmässigen institutionellen Spread gesenkt wird. Beim Aktien- und CFD-Handel weicht die Kommission nur unter besonderen Umständen um mehr als 0,1 des Transaktionswertes von den standardmässigen institutionellen Kommissionen ab. Die oben genannten Spreads und Kommissionen sowie die Abweichungen von Spreads und Kommissionen können sich mit der Zeit verändern. Wenn der Kunde wünscht über die spezifischen Handelskommissionen, die dem Vermögensverwalter resultierend aus Transaktionen des Kunden gezahlt werden, informiert zu werden, kann der Kunde den Vermögensverwalter oder die Servicezentrale der Saxo Bank per unter servicecenter@saxobank.com jederzeit kontaktieren. Seite 3 von 5
4 MM9 GEBÜHREN Der Kunde stimmt zusammen mit dem Vermögensverwalter zu, dass die Saxo Bank oder der Vermögensverwalter die folgenden Gebühren (wie in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Vermögensberater weiter beschrieben ) im Auftrag des Kunden vom Konto des Kunden bezahlt: GEBÜHR AUF EINZAHLUNGEN. Kommission, welche bei der Geldüberweisung auf das Handelskonto des Kunden fällig wird. Der Betrag wird für jeden Transfer auf das Konto berechnet. Prozentsatz (0-5): GEBÜHR AUF AUSZAHLUNGEN Kommission, die bei der Entnahme von Geldern des Kontos fällig wird. Der Betrag wird für jeden Transfer vom Konto berechnet. Dieser Betrag sollte sich über die Dauer der Investition hinweg verringern. Entnahmeregelungen beschreiben die Bedingungen, wann und wie diese Gebühren berechnet werden (z.b.: 5 für die ersten 6 Monate der Investition). Prozentsatz (0-5): Entnahmeregelungen: VERWALTUNGSGEBÜHR Die Verwaltungsgebühr ist ein jährlicher Prozentsatz, der auf die verwalteten Vermögenswerte (AUM) plus einem vereinbarten Nominalbetrag des Kontos berechnet wird. Die Gebühr kann entweder im Nachhinein oder im Voraus anfallen. Nachträgliche Gebühren werden auf die täglichen verwalteten Vermögenserte (AUM) rückwirkend über den gesamten Zeitraum hinweg berechnet. Vorauszahlbare Gebühren werden basierend auf den verwalteten Vermögenswerten (AUM) vom Ende des vorangegangenen Monats berechnet und auf die fortlaufende Zeitspanne angewandt. Die Verwaltungsgebühr wird auf monatlicher Basis berechnet und in beiden Fällen werden für die Berechnung die Buchungswerte vom Ende des Tages (17:00 MEZ) verwendet. Art der Gebühr: Gebührentabelle (für nicht gestaffelte Gebühr nur Reihe 1 ausfüllen) Nachträgliche Zahlung Vorauszahlung Ebene Schwellenbetrag Prozentsatz Nominalbetrag (der Nominalbetrag ist der vereinbarte Leverage, welcher die Gesamthöhe des Investments, wie sie in der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Vermögensverwalter beschrieben ist, bestimmt): Saxo Bank Prozentsatz(Prozentsatz der Verwaltungsgebühr): 5 6 Seite 4 von 5
5 ERFOLGSHONORAR Das Erfolgshonorar ist der Prozentsatz, der auf Investitionsgewinne berechnet wird. Er kann entweder auf einer monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Basis berechnet werden. Diese Gebühr hängt von der High Water Mark ab, womit der Höchststand gemeint ist, den die verwalteten Vermögenswerte (AUM) erreicht haben. Prozentsatz (0-50): Berechnungszeitraum: Monatlich Vierteljährlich Jährlich Schwellenbetrag oder Basisvergütung (Prozentsatz/Benchmark): Saxo Bank Prozentsatz(Prozentsatz des Erfolgshonorars): VERSCHIEDENES (IN OBEN GENANNTEN BESTIMMUNGEN NICHT BEHANDELT) UNTERSCHRIFT DES KUNDEN Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments erklärt der Kunde, dass er die darin enthaltenen Bestimmungen gelesen und verstanden hat sowie damit einverstanden ist und dem Vermögensverwalter die Vollmacht erteilt. Datum: Unterschrift: Hinweis: Um rechtsgültig zu sein müssen alle Seiten zusammen eingereicht werden. Seite 5 von 5
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