Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2014, in der Mehrzweckhalle

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1 Einladung zur Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2014, in der Mehrzweckhalle Ortsbürgergemeinde, Versammlungsbeginn Uhr Einwohnergemeinde, Versammlungsbeginn Uhr Gemeinde Veltheim Schulhausstrasse 5106 Veltheim

2 Liebe Stimmbürgerinnen Liebe Stimmbürger Mit dieser Broschüre informieren wir Sie über die anstehenden Traktanden und laden Sie ganz herzlich zur Teilnahme ein. Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen ab 14. November 2014 während der ordentlichen Bürostunden in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Die Protokolle über die letzten Versammlungen, die Voranschläge für das Jahr 2015 sowie der Aktionärbindungsvertrag ( Geschäft «Annahme Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG» ) können zudem auf Wunsch in Papierform bei der Gemeindekanzlei abgeholt oder bestellt werden. gemeindekanzlei@veltheim.ch Telefon: Diese vorerwähnten Unterlagen sind auch auf der Gemeinde-Website abrufbar. Gemeinderat Veltheim 24. Oktober 2014 Traktanden Ortsbürgergemeinde Versammlungsbeginn Uhr 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung 2 Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015 der Ortsbürgergemeinde 3 Verschiedenes und Umfrage Berichte und Anträge zu den einzelnen Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung Der Gemeinderat hat das Protokoll der Versammlung geprüft und gutgeheissen. Das Protokoll sei in der vorliegenden Fassung zu genehmigen. Traktandum 2 Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015 der Ortsbürgergemeinde Die Ortsbürgerverwaltung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr ab, welcher dem Eigenkapital zugeführt wird. Das Budget für den Wald wird mit einem Ertragsüberschuss von Fr praktisch ausgeglichen abgeschlossen. Die Ortsbürgergemeinde steht auf gesunden Füssen. Der Gemeinderat stellt der Ortsbürgergemeindeversammlung folgenden Antrag. Der Voranschlag der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2015 sei zu genehmigen. Traktandum 3 Verschiedenes und Umfrage

3 Traktanden Einwohnergemeinde Versammlungsbeginn Uhr 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung 2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Isik Tunay, türkische Staatsangehörige, und an deren Sohn Aras Ali Tunay 3 Annahme Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG Genehmigung Aktionärsbindungsvertrag 4 Beschlussfassung über das Kreditgesuch von Fr inkl. MwSt zuzüglich Teuerung für die Realisierung der Sauberwasserleitung Gehrenweg 5 Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 110 % 6 Verschiedenes und Umfrage Berichte und Anträge zu den einzelnen Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung Der Gemeinderat hat das Protokoll der Versammlung geprüft und gutgeheissen. Das Protokoll sei in der vorliegenden Fassung zu genehmigen. Traktandum 2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Frau Isik Tunay, türkische Staatsangehörige, und an deren Sohn Aras Ali Tunay I. Folgende Personen haben im Dezember 2013 das Gesuch um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Veltheim gestellt: Tunay Isik, 1983, verheiratet, türkische Staatsangehörige, in 5106 Veltheim, Erliweg 2 Tunay Aras Ali, 2011, ledig, türkischer Staatsangehöriger, in 5106 Veltheim, Erliweg 2 Es handelt sich somit um das Gesuch von Mutter und Sohn. Der im gemeinsamen Haushalt wohnende Ehemann und Vater verzichtet zurzeit auf eine Einbürgerung. II. a) Frau Tunay ist im Jahre 1999 in die Schweiz zugezogen. Seit April 2008 ist sie in Veltheim wohnhaft. Der Sohn Aras Ali wurde in Aarau geboren und lebt seit Geburt in Veltheim. b) Die Gesuchstellerin ist seit 2001 bei der Fa. Suter Inox AG, Schinznach-Bad, arbeitstätig. Das dem Rat vorliegende Zwischenzeugnis des Arbeitgebers lautet durchwegs positiv. c) Frau Tunay möchte auf Dauer in der Schweiz bleiben. Sie fühlt sich hier sehr wohl, ist integriert und bezeichnet die Schweiz als ihr Heimatland. III. a) Das Einbürgerungsgesuch wurde im Gemeindemitteilungsblatt öffentlich publiziert. Aus der Einwohnerschaft sind keine Eingaben eingegangen. b) Frau Tunay hat die notwendigen schriftlichen Tests ( Sprachtest und staatsbürgerlicher Test ) absolviert und mit sehr gutem Erfolg abgeschlossen.

4 c) Im Rahmen eines zusätzlichen Einbürgerungsgesprächs hat der Gemeinderat die Integration ( Alltagsorientierung / Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen / Deutschkompetenzen ) vertieft überprüft. Der Rat kam zu einer durchwegs positiven Beurteilung. d) Die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt, so dass der Einbürgerung keine Gründe entgegenstehen. e) Die Gemeinde erhebt für die Behandlung des Gesuches gemäss 29 des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 12. März 2013 Gebühren, welche höchstens die Verfahrenskosten decken. Diese Gebühren betragen Fr pro erwachsene ausländische Person. Für in das Gesuch der Eltern miteinbezogene Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr werden keine Gebühren erhoben. Der Gemeinderat hat die Einbürgerungsgebühr auf Fr festgesetzt und fakturiert. f) In Veltheim ist das massgebende Beschlussorgan in Bezug auf Einbürgerungsgesuche von ausländischen Staatsangehörigen nach wie vor die Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung kann ein Gesuch nur auf begründeten Antrag hin ablehnen. Eine Referendumsabstimmung über den Beschluss der Gemeindeversammlung ist ausgeschlossen. An Frau Isik Tunay sowie ihren Sohn Aras Ali Tunay sei das Gemeindebürgerrecht von Veltheim, unter Vorbehalt des Beschlusses der Bundes- und Kantonsbehörden, zuzusichern. Das Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal ist sehr gut positioniert, das Angebot entspricht den heutigen Erfordernissen. Das Verhältnis zwischen Kosten und Erträgen zeigt im Vergleich mit anderen Heimen ähnlicher Struktur ein günstiges Verhältnis. Das Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal verfügt über eine solide finanzielle Basis. II. Die Aktiengesellschaft als neue Rechtsform Nicht mehr der Grösse der Unternehmung angepasst sind die rechtlichen Grundlagen. Der Verein Pro Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal hat an der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Juni 2014 beschlossen, den Betrieb des Alters- und Pflegeheimes in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Der Verein bleibt bestehen und wird sich neuen Aufgaben widmen. Der Vorstand des ehemaligen Vereins Altersheim Schenkenbergertal hat sich für die Rechtsform einer nicht gewinnorientierten Aktiengesellschaft entschieden. Diese Rechtsform erlaubt es dem Verwaltungsrat, Entscheide effizient und zeitkonform zu treffen, was bei der heutigen Grösse des Betriebes von entscheidender Bedeutung ist. Die nicht gewinnorientierte AG ist nicht steuerpflichtig. Durch den Aktionärsbindungsvertrag werden die Risiken der Trägergemeinden genau definiert. Die Rechtsformänderung wurde von Rolf Fäs von BDO AG begleitet. Die Statuten der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG und der erforderliche Aktionärsbindungsvertrag wurden in enger Zusammenarbeit mit den Gemeindevertretern durch Notar Peter Meyer, Schöftland, erarbeitet. Die Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG wurde rückwirkend per 1. Januar 2014 gegründet und am 11. Juni 2014 im Handelsregister eingetragen. Traktandum 3 Annahme Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG Genehmigung Aktionärsbindungsvertrag I. Ausgangslage Im April 1985 wurde das Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal mit seinerzeit drei Bewohnern eröffnet. Während das Heim anfänglich ein reines Altersheim mit unbedeutendem Pflegeanteil war, hat es sich im Laufe der Jahre zu einem regionalen Alters- und Pflegezentrum entwickelt. In den Jahren erfolgte eine Teilsanierung sowie ein Anbau für geschütztes Wohnen, sodass heute rund 60 Pflegeplätze zur Verfügung stehen. Mit rund 85 Angestellten sowie einem Umsatz von gegen 6 Mio. Franken ist das Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal einer der grösseren Arbeitgeber in Schinznach. Finanziert wurden die Bauten des Alters- und Pflegeheimes Schenkenbergertal durch private Spenden und Zuwendungen sowie zu einem wesentlichen Anteil durch die Gemeinden des Einzugsgebietes und den Kanton Aargau. Der Betrieb war in den letzten Jahren immer mindestens kostendeckend, womit die Finanzierung von Reparaturen und Renovationen gewährleistet war. III. Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes Im neuen Pflegegesetz wird die Verantwortung für die Bereitstellung von ausreichenden Plätzen für die stationäre Langzeitpflege den Gemeinden übertragen. Der Kanton leistet keine Baubeiträge an neue Alters- und Pflegeheime mehr. Er beteiligt sich jedoch im Rahmen der Ergänzungsleistungen an den Kosten der stationären Langzeitpflege der Bewohner. Für die Finanzierung der stationären Alterspflege gilt neu der Grundsatz von vollkostendeckenden Tarifen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden in Zukunft keine direkten Betriebs- oder Investitionsbeiträge zu leisten haben. Die Gemeinden sind in der Pflicht, die Einhaltung des Grundsatzes in regelmässigen Abständen zu überprüfen, weil sie schlussendlich finanziell haftbar bleiben. Werden die Grundsätze verletzt, müssen die Gemeinden über Handlungsmöglichkeiten verfügen, um korrigierend eingreifen zu können. An der Generalversammlung des heutigen Vereins Pro Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal verfügen die Gemeinden nicht über eine im Verhältnis zur finanziellen Verantwortung ausreichende Möglichkeit der Einflussnahme. Die Übernahme sämtlicher Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG durch die Vertragsgemeinden verbessert die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Gemeinden wesentlich.

5 IV. Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG Sofern alle Vertragsgemeinden geschlossen die Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG annehmen und der Aktionärsbindungsvertrag von allen Gemeinden unterzeichnet ist, kann der Verein Pro Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal gemäss Beschluss der ordentlichen Generalversammlung vom 4. Juni 2014 den Gemeinden umgehend sämtliche Aktien übertragen. Zur Regelung der Zusammenarbeit zwischen den künftigen Aktionären wurde der Aktienverteilschlüssel bereits festgelegt. Jede Gemeinde erhält einen Aktienanteil im Verhältnis zur Einwohnerzahl. Aktionäre sind die Gemeinden Schinznach, Schinznach-Bad, Thalheim, Veltheim und Villnachern. V. Aktionärsbindungsvertrag Im Aktionärsbindungsvertrag sind weitere wichtige Zusammenarbeitsgrundsätze unter den Gemeinden festgeschrieben. Geregelt werden im Wesentlichen die Vertragsdauer, die Kündigungsmodalitäten und -fristen, der gemeinsame Abschluss einer Leistungsvereinbarung sowie die Bedingungen für die Aufnahme neuer Aktionäre. Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Je ein Mitglied wird durch den Gemeinderat Schinznach, Schinznach-Bad, Thalheim, Veltheim und Villnachern gewählt. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates können bis zu zwei weitere Mitglieder mit einer 4 5 Mehrheit der Aktionäre gewählt werden. Die Gemeinde Schinznach hat ein Vorschlagsrecht für einen dieser beiden zusätzlichen Verwaltungsräte. Diese Regelung eröffnet die Möglichkeit, Sachexperten in den Verwaltungsrat zu wählen. Der Schlüssel für Investitionszuschüsse wird im Vertrag analog dem Aktienverteilschlüssel gehandhabt. Für verschiedene Generalversammlungsentscheide gelten neben dem Kapitalquorum zur Stärkung der Minderheitsrechte zusätzlich auch «Kopfquoren», das heisst nach Anzahl Gemeinden. VI. Schlussfolgerung Mit der Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG an die Gemeinden im Verhältnis zu deren finanziellen Verantwortung wird eine deutlich bessere und damit auch ausreichende Einflussmöglichkeit für die Gemeinden geschaffen. Traktandum 4 Beschlussfassung über das Kreditgesuch von Fr inkl. MwSt zuzüglich Teuerung für die Realisierung der Sauberwasserleitung Gehrenweg Der generelle Entwässerungsplan GEP der Gemeinde Veltheim sieht vor, die noch fehlende Sauberwasserleitung zur Ableitung von Dach- und Sickerwasser aus den Gebieten Aspalter und Esterhalde im Teiltrennsystem zu erstellen. Für das Gebiet Esterhalde besteht ein Erschliessungsplan. Aufgrund dieser Grundlage wurden bereits verschiedene Wohnbauten realisiert ( Überbauung Kirchhofer ). Zurzeit liegt in der Gemeindeverwaltung das Baugesuch eines privaten Konsortiums für die noch notwendige Erschliessung verschiedener Parzellen im Gebiet Esterhalde mit einer Strasse und Werkleitungen auf. Dieses Baugesuch beinhaltet auch die durch die Gemeinde zu erstellende Sauberwasserleitung innerhalb des Flurweges Parzelle Nr. 43 bis zur Gemeindestrasse Gehrenweg. Das Ingenieurbüro Porta Nord AG hat die anfallenden Kosten für den Leitungsneubau im Streckenabschnitt Flurweg Parzelle Nr. 43 bis zur bestehenden Meteorwasserleitung im Gebiet Stampfbünte / Gehrenacker wie folgt berechnet: Bauvorbereitung Fr Baukosten Fr Honorare / Ingenieurarbeiten Fr Landerwerb / Dienstbarkeiten Fr Unvorhergesehenes Fr Fr Mehrwertsteuer Fr Fr Der Schenkung der Aktien der Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal AG durch den Verein Pro Alters- und Pflegeheim Schenkenbergertal sowie dem Aktionärsbindungsvertrag sei zuzustimmen. Dem Kreditgesuch über Fr inkl. MwSt zuzüglich Teuerung für die Realisierung der Sauberwasserleitung Gehrenweg sei zuzustimmen.

6 Traktandum 5 Beratung und Beschlussfassung über den Voranschlag 2015 der Einwohnergemeinde mit einem Steuerfuss von 110 % Das Budget 2015 schliesst mit je Fr Aufwand und Ertrag ausgeglichen ab. Dank der guten Rechnungsergebnisse der Vorjahre und einer umsichtigen Finanzpolitik auf der Ausgabenseite kann der Gemeinderat trotz steigendem Nettoaufwand den Steuerfuss unverändert auf 110 % beantragen. Der Voranschlag der Einwohnergemeinde für das Jahr 2015 mit einem Steuerfuss von 110 % sei zu genehmigen. Stimmrechtsausweis für Einwohner und Ortsbürger der Gemeinde Veltheim Traktandum 6 Verschiedenes und Umfrage Information über verschiedene Projekte Verabschiedung von Daniel Walti als Finanzkommissionsmitglied Dieses Blatt ist an der Gemeindeversammlung vom Freitag, 28. November 2014 abzugeben.

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