Richterswiler Vereine werden für öffentliche Anlässe bevorzugt behandelt. Vermietungen an Eventorganisationen werden keine vorgenommen.
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- Nikolas Kästner
- vor 8 Jahren
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1 OBJEKTE Grundsatz 1 Vermietung gesamtes Aussenareal Polizeibewilligungen Die Gemeinde Richterswil lehnt jegliche Haftung ab. Die Benutzung der gesamten Hornanlage (samt Tiefgarage) erfolgt auf eigene Gefahr hin. Abteilung für Sicherheit Tel Fax sicherheitsabteilung@richterswil.ch Anlässe jeglicher Art werden grundsätzlich nur bewilligt, wenn Sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Gesuche sind mind. 4 Wochen bis zu einem Jahr im Voraus schriftlich einzureichen. Dem Gesuch muss ein aussagekräftiges Anlasskonzept beiliegen (Abfall, Lärm, Parkierung, Sicherheit etc.). Bei einer allfälligen Bewilligung hat der Veranstalter mit diversen Auflagen zu rechnen. Polizeistundenverlängerungen werden nur wie folgt bewilligt: - Freitag auf Samstag bis 02:00 Uhr - Samstag auf Sonntag bis 04:00 Uhr Die Polizeikommission entscheidet abschliessend über ein Gesuch. Richterswiler Vereine werden für öffentliche Anlässe bevorzugt behandelt. Reservationen von Zirkusbetrieben werden max. 3 Jahre im Voraus entgegengenommen. Es wird eine Reservationsgebühr erhoben. Eine Vermietung an Private für Geburtstagsanlässe, Hochzeitsfeiern, Firmenanlässe etc. ist nicht vorgesehen. Der gesteigerte Gemeingebrauch ist auch für Private bewilligungspflichtig. Das Aufstellen von Zelten, die Inbetriebnahme von Musikanlagen, das Campieren und das Befahren des Areals ist grundsätzlich verboten. Vermietungen an Eventorganisationen werden keine vorgenommen. Gebühren Anfragen und Auskünfte sind an die Abteilung für Sicherheit zu richten. Es wird auf das Gebührenreglement im Anhang I verwiesen.
2 2 2 Tiefgarage Horn Parkierung Sommer Winter Abteilung für Sicherheit Tel Fax sicherheitsabteilung@richterswil.ch Gebührenpflichtige Tiefgarage Montag Freitag:, 08:00 bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 bis 16:00 Uhr Sonn- und Feiertage gebührenfrei Gebühr : Fr / Stunde bis max. 7 Tage Wintervermietung für Boote und Wohnwagen Verweis für Details auf Anhang II. Die Tiefgarage Horn ist zur Zeit während 24 Stunden geöffnet. Bei Problemen können diese Öffnungszeiten aber jederzeit durch die Gemeinde angepasst werden. Die Liegenschaft gehört dem Kanton Zürich 3 Nebenräume zur Tiefgarage Probelokale für Vereine Lagerraum der Gemeinde Liegenschaftenverwaltung der Gemeinde Richterswil Besitzer dieser Halle ist der Kanton 4 Volleyballfeld Das Volleyballfeld ist frei zugänglich für jedermann. Reservationen sind nicht möglich, Ausnahme: die Trainingszeiten des Volleyballclubs, die durch Aushang angezeigt werden. Anfangs Mai ist der Sand einer Reinigung zu unterziehen. Hierfür können spezialisierte Firmen beigezogen werden (z.b. Silisport, Turbental) Der Volleyballclub montiert nach der Mitteilung, dass der Sand gereinigt ist, das Netz. Das Feld wird im Winter abgedeckt.
3 3 5 Wasserungsrampe Einwassern von Booten Wasserungsgebühr: - Private: Fr / Jahr und Boot - Gewerbe: Fr. 2' Vertrag mit der Gemeinde Richterswil 6 Kinderspielplatz Der Spielplatz ist ganzjährig frei zugänglich. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr hin, die Gemeinde lehnt jede Haftung ab. Das Bauamt kontrolliert die Anlage 2-mal jährlich (1 x im Februar und 1 x im August) auf Gebrauchstauglichkeit und Allgemeinzustand. Der Sand ist zu Beginn der Saison zu ersetzen. Erweiterungen oder Änderungen sollen in Absprache mit dem Elternverein und der BfU erfolgen. 7 Aussenareal 7.1 Grillstellen 7.2 Tische und Bänke Die Grillstellen sind frei zugänglich für jedermann. Reservationen sind nicht möglich. Der Str.UHD kontrolliert im Februar und August den allgemeinen Zustand und führt allfällige Reparaturen durch. Die Gemeinde Richterswil stellt kein Holz zur Verfügung.
4 7.3 Infrastrukturanlagen Wie Wege, Strom, Kanalisation und Wasserleitungen 4 Die Tische und Bänke sind frei zugänglich für jedermann. Reservationen sind nicht möglich. Der Str. UHD kontrolliert die Tische und Bänke periodisch (mind. 1 x pro Monat) auf den allgemeinen Zustand und führt allfällige Reparaturen durch. Die Wege sind frei zugänglich. Die vorhandenen Anschlüsse an die Kanalisation und das Wasser können bei Veranstaltungen auf Gesuch hin genutzt werden. Bewilligungen erteilt die Abteilung für Sicherheit. Für den ist das verantwortlich. Die Wege werden periodisch (2 x jährlich) auf deren Zustand überprüft. Wasser- und Kanalisationsanschlüsse werden je nach Bedarf, mind. aber 1 x jährlich kontrolliert. Es existiert 1 Hauptanschluss an die Kanalisation (Möglichkeit des Anschlusses eines WC-Wagens). Stromanschlüsse sind ebenfalls vorhanden; bei Bedarf erteilt die Eltop-Filiale Richterswil Auskunft und stellt die Anschlüsse gegen Gebühr zur Verfügung. 7.4 Badestellen 7.5 Schotterrasen Die Badestellen sind frei zugänglich für jedermann. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr hin, die Gemeinde lehnt jede Haftung ab.. Der Str.UHD kontrolliert im Februar die Zugangstreppen und die Handläufe sowie allfällige weitere Einrichtungen des Badebetriebes. Es werden keine Massnahmen gegen die Verschlammung der Treppen und Steine durchgeführt.
5 5 Der Schotterrasen ist für jedermann zugänglich und kann bei Bedarf auch befahren werden. Reservationen sind bei der Abteilung für Sicherheit zu buchen. Der Str.UHD mäht den Schotterrasen vom Mai bis Oktober ca. 6x. Im Winter wird der Schotterrasen nachgesandet, Düngungen erfolgen nach Bedarf durch den Spezialisten. Dem speziellen Aufbau des Schotterrasens ist Beachtung zu schenken. Das Ausheben von Gräben und Schächten ist verboten. Im Sommer wird zwischen zwei Anlässen nach Möglichkeit ein freies Wochenende eingelegt 8 Parkanlage mit Wiese und Rasen Die Parkanlage ist frei zugänglich für jedermann. Der der ca. 48 Bäume, der Formschnitt der Hecken, der Verjüngungsschnitt der Sträucher sowie das Jäten der Strauchflächen und das Entfernen der Brombeeren entlang der Ufermauer erfolgt durch einen Vertragsunternehmer des Bauamtes. Die Wiese wird 2x, der Rasen in der Zeit vom Mai bis Oktober ca. 20x vom Str.UHD geschnitten. Bei der westlichen Wiese wird der Erhalt einer Blumenwiese angestrebt. 9 Shedhalle Wassersportverein Richterswil c/o Fritz Laubscher, Präsident Säumerstrasse 17, 8832 Wollerau Es besteht ein svertrag zwischen der Gemeinde Richterswil, den Kanton ZH und dem Wassersportverein Richterswil Wassersportverein Richerswil Vermietung durch die Shedhallenkommission der Gemeinde Richterswil, dem Kanton Zürich und des Wassersportvereins Richterswil
6 6 10 Trockenschiffsplatz Als Trockenplatz Unterliegt der Liegenschaftenverwaltung, die jeweils dem Bauamt den Auftrag für den erteilt Vermietung durch die Liegenschaftenabteilung der Gemeinde Richterswil 11 Öffentliche WC Öffentliches WC Liegenschaftenverwaltung Gemeinde Richterswil Die Reinigung in den Sommermonaten erfolgt täglich 2x täglich, im Winter 1 x täglich. Ganzjährig geöffnet. Öffnungszeiten können durch die Liegenschaftenkommission angepasst werden. 12 Rudertrockenplatz (Bootsgestell) Belegung durch den Seeclub Richterswil Seeclub Richterswil Keine Fremdvermietung. Bootsgestell ist Eigentum des Seeclubs. 13 Jugendherberge und Gartenrestaurant Jugendherberge SJH Horn Hornstrasse 5 Tel Fax richterswil@youthhostel.ch Jugendherberge - Rollstuhlgängig Jungendherberge
7 7 Geschlossen vom: Dezember bis Februar Zimmerangebot: - 15 Zimmer mit 2 Betten - 11 Zimmer mit 4 Betten - 1 Zimmer mit 6 Betten Preise ab Fr / Nacht und Person (Stand 2006) 14 Rettungsausrüstungen Die Rettungsausrüstungen sollen nur in Notfällen genutzt werden. Der Str.UHD kontrolliert die Vollständigkeit der Ausrüstungen monatlich. Fehlende Ringe mit Wurfleinen können dem Bauamt gemeldet werden; diese werden umgehend ersetzt. 15 Altlasten Die mit der Altlast ist umspundet. Das kontaminierte Material verbleibt bis auf Weiteres im Boden. 16 Ufermauern Ufermauer Normaler durch das grössere Reparaturen in Zusammenarbeit mit dem Kanton ZH 17 Schwimmponton Seeclub Richterswil Postfach info@seeclub-richterswil.ch Einwassern von Ruderbooten
8 8 Seeclub Richterswil Ponton ist Eigentum des Seeclubs Richterswil 18 Treppenabgang inkl. Beleuchtung Frei zugänglicher Abgang zum Hornareal 19 Absperrpfosten Abteilung für Sicherheit Tel Fax Wöchentliche Kontrolle der Pfosten auf Tauglichkeit durch den Str UHD Die Zufahrt zum Hornareal ist nur mit Ausnahmebewilligung der Gemeindepolizei oder der Abteilung für Sicherheit gestattet. Die Zufahrt wird mit Absperrpfosten versperrt der Schlüssel wird mit einer allfälligen Zufahrtsbewilligung abgegeben. 20 Abfall (Abfallcontainer etc.) Abteilung für Gesundheit und Umwelt Richterswil Seestrasse 19 Tel Fax Abfallbehälter Der Str UHD leert die Abfallbehälter in den Sommermonaten täglich, im Winter 3-4 mal wöchentlich Evt. Einführung von Pet- und Glassammelstellen 21 Strom EKZ Eltop Seestrasse 17a Tel Wird durch das EKZ Eltop erledigt. Strombezüge müssen angemeldet werden. Gemeinderat Richterswil, Beschluss Nr. 268 vom 23. Oktober 2006
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