Grundzüge der Finanzbuchhaltung

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1 Modul Accounting I Grundzüge der Finanzbuchhaltung Diplom-Kaufmann Stand 2007/2008

2 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Finanzbuchhaltung als Teil der betrieblichen Leistungserstellung... 3 I.1 Das betriebliche Rechnungswesen... 3 I.2 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens... 6 I.3 Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss II. Doppelte Buchführung als Instrument der Finanzbuchhaltung II.1 Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz II.2 Inventar als Grundlage der Bilanz II.3 Vom Inventar zur Bilanz II.4 Kontensystem der Bilanz II.5 Eröffnungs- und Abschlussbuchungen II.6 Eigenkapitalkonto und Ermittlung des Periodenerfolgs II.7 Gewinn- und Verlustrechnung II.8 Kontensystem der Gewinn- und Verlustrechnung II.9 Aufgabe I III. Organisation der Buchführung III.1 Kontenrahmen und Kontenpläne III.2 Belegwesen IV. Buchung wichtiger Geschäftsvorfälle IV.1 Löhne und Gehälter IV.2 Umsatzerlöse und Umsatzsteuer IV.3 Sachanlagen und Abschreibungen IV.4 Abschreibungen auf Forderungen IV.5 Wareneinkauf und Warenverkauf IV.6 Aufgabe II IV.7 Preisnachlässe IV.8 Spezielle Buchungen im Produktionsbetrieb IV.9 Aufgabe III... 84

3 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 3 Das betriebliche Rechnungswesen I. FINANZBUCHHALTUNG ALS TEIL DER BETRIEBLICHEN LEIS- TUNGSERSTELLUNG I.1 Das betriebliche Rechnungswesen

4 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 4 Definition des betrieblichen Rechnungswesens: Das betriebliche Rechnungswesen Zahlenmäßige Erfassung des gesamten inner- und zwischenbetrieblichen Betriebsgeschehens in Geldeinheiten. Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens: Dokumentation: Wegen potentieller Interessenkonflikte zwischen externen Adressaten und Unternehmensleitung muss es ein Informationssystem geben, das objektiv nachprüfbare Informationen enthält. Kontrolle: Erfassung und Überwachung aller Geld- und Leistungsströme eines Unternehmens Schutz: Betriebliches Rechnungswesen dient als Grundlage zur Bemessung ergebnisabhängiger Einkommenszahlungen Disposition: Zahlenmäßig aufbereitetes Material als Grundlage betrieblicher Entscheidungen Adressaten des Rechnungswesens: Das Rechnungswesen der Unternehmung liefert Information für: Unternehmensleitung, Kapitalgeber, Lieferanten, Staat, Kunden, Gewerkschaften, Arbeitnehmer, Verbände, gesellschaftliche Umwelt. Teilbereiche des betrieblichen Rechnungswesens: Rechnungswesen Modul Accounting I Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Finanzbuchhaltung Grundzüge der FiBu Reif Kosten- und Leistungsrechnung Kosten- und Leistungsrechnung Fischbach Bilanzierung Handels- und Steuerbilanzen Schaffer/Grasses Finanzbuchhaltung als Datenlieferant!

5 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 5 Gegenüberstellung Externes und Internes Rechnungswesen: Das betriebliche Rechnungswesen Externes Rechnungswesen Internes Rechnungswesen Rechtsgrundlagen HGB, GmbHG, AktG, GenG, PublG i.d.r. keine; Ausnahme: öffentliche Auftragsvergabe auf Basis der LSP Rechnungszeitraum i.d.r. 12 Monate; Ausnahme Rumpfgeschäftsjahr i.d.r. kürzere (Teil-)perioden (z.b. Monat, Quartal) Zeitraumbezug Vergangenheitsorientiert je nach Zweck vergangenheits- (z.b. Betriebserfolgsermittlung) oder zukunftsorientiert (z.b. Preiskalkulation) Ergebnisermittlung Jahresergebnis als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag aus der gesamten wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens Betriebsergebnis als Betriebsgewinn (Kostenüberdeckung oder Betriebsverlust (Kostenunterdeckung aus der wirtschaftlichen Betätigung im Rahmen des Leistungsprogramms des Unternehmens Institutioneller Bezug Gesamtunternehmen Gesamtunternehmen oder einzelne Unternehmensbereiche (Kostenstellen) Adressaten Unternehmensinterne und Unternehmensexterne nur Unternehmensinterne Instrumente Finanzbuchhaltung, Inventar, Jahresabschluss, Lagebericht Finanzbuchhaltung, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung Aufgaben Dokumentation, Schutz, Kontrolle Disposition Dem Externen Rechnungswesen kommt aber zunehmend auch Dispositionscharakter zu: Handelsbilanz als Grundlage eines Shareholder-Value-Konzeptes Steuerbilanz als Grundlage zur Steueroptimierung

6 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 6 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens I.2 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens Definition der Finanzbuchhaltung: Erfassung und Aufbereitung von Zahlenmaterial zur Darstellung der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung für Unternehmensinterne und -externe. Aufgaben der Finanzbuchhaltung: Aufgaben der Finanzbuchhaltung Buchführung Erfassung aller Geschäftsvorfälle Chronologisch und sachlich geordnete wertmäßige Erfassung aller Geschäftsvorfälle auf Bestands- und Erfolgskonten Jahresabschlusserstellung Aggregation der Geschäftsvorfälle Jährliche Rechenschaftslegung über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens Information - Möglichkeit der Informationsgewinnung oder -erteilung über einzelne Geschäftsvorfälle - Aufgrund der Informationsfülle kaum allgemeine Aussagen möglic h Dokumentation - Möglichkeit des Nachweises aller Geschäftsvorfälle - Hohe Effizienz durch EDV Information - Möglichkeit der Informationsgewinnung oder -erteilung über die Unternehmensgesamtlage - Aggregation ermöglicht beurteilende Aussagen - Pflicht zur Berücksichtigung gesetz - licher Bestimmungen der Informationserteilung an die Stakeholder Ausschüttungsbemessung - Grundlage für die bilanz- oder ergebnisorientierte Bemessung von vereinbarten Zahlungen - Ausschüttung an Kapitalgeber, Mitarbeiter, - Ausschüttung an die Finanzbehörden

7 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 7 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens Gesetzliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung: Aufgrund der Relevanz der Informationsgewährung an die Anspruchsgruppen (z.b. Eigenkapitalgeber, Banken, Mitarbeiter, Staat, interessierte Öffentlichkeit, ) wurde eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gesetzlich festgeschrieben: 242 HGB Pflicht zur Aufstellung (1) ¹Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. ²Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Zudem wurde in den HGB geregelt, wie der Jahresabschluss zu erstellen ist. D.h. es werden Regeln gegeben, wie die einzelnen Geschäftsvorfälle zu aggregieren sind, um einen sinnvollen und methodisch einheitlichen Jahresabschluss zu erhalten. Da der Jahresabschluss auf den in der Buchführung erfassten Daten beruht, wurde auch die Buchführung gesetzlich vorgeschrieben: 238 HGB Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.

8 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 8 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Definition: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind Leitsätze und Ordnungsprinzipien zur Gewährleistung einer zweckmäßigen Ausgestaltung des Rechnungswesens, der Jahresabschlusserstellung und der Buchführung. Merkmale der GoB: Die GoB sind in ihrer Gesamtheit nicht eindeutig definiert, sondern entstanden aus Praxis, Lehre und Rechtsprechung und entwickeln sich stetig weiter. Absicht des Gesetzgebers: Nicht erlassen starrer Normen, sondern anknüpfen an Gepflogenheiten ordentlicher Kaufleute und flexible Weiterentwicklung. GoB als unbestimmte Rechtsnormen zur sachgerechten Schließung von Gesetzeslücken. Handelsrechtliche Vorschriften zur ordnungsmäßigen Buchführung: Verwendung einer lebenden Sprache. 239 Abs. 1 HGB Vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung. 239 Abs. 2 HGB Keine Veränderungen, so dass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist; nachträgliche Veränderungen müssen als solche erkenntlich sein. 239 Abs. 3 HGB Möglichkeit der Führung der Handelsbücher durch geordnete Ablage von Belegen oder auf Datenträgern. 239 Abs. 4 HGB

9 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 9 Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens Allgemein entwickelte Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung: Grundsatz der Wahrheit, Richtigkeit und Willkürfreiheit Zwang zur wahrheitsgetreuen Darstellung. Zwang zur Beachtung der gesetzlichen Anforderungen. Zwang zur sachlich gleichgerichteten Ausnutzung möglicher Handlungsspielräume Grundsatz der Klarheit Klare Bezeichnungen. Saldierungsverbot. Nachvollziehbarkeit von Veränderungen Grundsatz der Vollständigkeit Erfassung sämtlicher Vermögensgegenstände und Schulden Belegprinzip Keine Buchung ohne Beleg! Archivierung der fortlaufend nummerierten Belege. Aufbewahrungsfrist 10 Jahre Aufbewahrungsfrist der Handelsbücher und der Belege

10 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 10 Übergreifende Darstellung: Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens Unternehmung Aufgabe: Leistungserstellung... Rechnungswesen Rechnungswesen Intern - Kosten- und Leistungsrechnung - Statistik - Planungsrechnung Extern - Finanzbuchhaltung Aufgabe: Darstellung und Überwachung der Werteflüsse Dokumentation, Kontrolle, Schutz, Disposition Finanzbuchhaltung - Buchführung - Inventar - Jahresabschluss - Konzernabschluss - Zwischen-/Sonderbilanzen Aufgabe: Erfassung und Aufbereitung von Zahlenmaterial zur Erstellung von Abschlüssen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften Buchführung Aufgabe: Erfassung der Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der GoB

11 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 11 Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss I.3 Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Nach 264 HGB hat der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln. Vermögenslage: Die Vermögenslage wird bestimmt durch: Die Summe aller Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Abzüglich aller Schulden. Der Saldo wird als Reinvermögen bezeichnet. Die Vermögenslage spiegelt die Bestände aller Vermögensgegenstände und Schulden einer Unternehmung zu einem Zeitpunkt wider und drückt den bilanziellen Wert des Unternehmens aus. Die Vermögenslage wird in einer Bilanz zu einem bestimmten Bilanzstichtag dargestellt. Ertragslage: Die Ertragslage wird bestimmt durch: Die Summe aller Mehrungen des Reinvermögens (Erträge). Abzüglich aller Minderungen des Reinvermögens (Aufwände). Der Saldo wird als Gewinn oder Verlust bezeichnet. Die Ertragslage spiegelt die Veränderungen des Reinvermögens zwischen zwei Zeitpunkten wider und drückt die Kraft des Unternehmens aus, bilanziellen Wert zu schaffen. Die Ertragslage wird in einer Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen dargestellt.

12 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 12 Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Finanzlage: Die Finanzlage wird bestimmt durch: Die Summe aller Mehrungen der liquiden Mittel (Einzahlungen). Abzüglich aller Minderungen der liquiden Mittel (Auszahlungen). Der Saldo wird als Einzahlungs- oder Auszahlungsüberschuss bezeichnet. Die Finanzlage spiegelt die Veränderungen der liquiden Mittel zwischen zwei Zeitpunkten wider und drückt die Fähigkeit des Unternehmens aus, den eigenen Finanzbedarf durch liquide Mittel zu decken. Die Finanzlage wird in einer Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement) für den Zeitraum zwischen zwei Bilanzstichtagen dargestellt. Ziel: Abbildung der Vermögenslage Abbildung der Finanzlage Abbildung der Ertragslage Instrument: Bilanz Cash Flow Rechnung GuV Größen: Vermögensgegenstände, Schulden Einzahlungen, Auszahlungen Erträge, Aufwendungen Zeitbezug: Bestandsgrößenrechnung Stromgrößenrechnung Stromgrößenrechnung

13 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 13 Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Beispiel zum Zusammenhang Bilanz GuV CF Statement: Bilanz CF Statement Bilanz Vermögen andere V. liquide Mittel Einzahlungen - Auszahlungen = pos. CF Vermögen andere V. liquide Mittel pos. CF - Schulden GuV Schulden = Reinvermögen Erträge - Aufwendungen = Gewinn = Reinvermögen Gewinn

14 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 14 Zentrale Elemente der Finanzbuchhaltung: Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Finanzbuchhaltung Vermögen Kapital Aufwand Ertrag Einzahlung Auszahlung Buchführung: Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle Bestandsrechnung Bilanz Stromgrößenrechnung Gewinn / Verlustrechnung Stromgrößenrechnung Kapitalflussrechnung Jahresabschluss - erstellung: Weiterverarbeitung der Geschäftsvorfälle Externe Rechnungslegung Begriffsdefinitionen: Kapital Vermögen Ertrag und Aufwand Einzahlung und Auszahlung Summe aller vom Unternehmer bzw. von Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Mittel (Eigenkapital) und aller von Dritten dem Betrieb überlassenen Mittel (Fremdkapital) Verwendung des Kapitals im Betrieb

15 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 15 Exkurs: Abgrenzung von Stromgrößen: Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Einzahlungen = Erhöhung des Zahlungsmittelbestandes Einzahlungen, keine Einnahmen (1) Einzahlungen, = Einnahmen (2) Einnahmen, keine Einzahlungen (3) Einnahmen = Erhöhung des Geldvermögens Einnahmen, keine Erträge (4) Erträge, = Einnahmen (5) Erträge, keine Einnahmen (6) Erträge = Erhöhung des Nettovermögens 1. Aufnahme eines Bankkredits Bartilgung eines vom Betrieb gegebenen Finanzkredits 2. Barzuführung von Eigenkapital Barverkauf von Vorräten 3. Warenverkauf auf Ziel 4. Verkauf von Sachvermögen zum Buchwert 5. Entstehung eines Zinsanspruches gegenüber einem Kreditnehmer Verkauf von Waren über Buchwert 6. Werterhöhung von Sachvermögensgegenständen

16 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 16 Auszahlungen = Verminderung des Zahlungsmittelbestandes Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Auszahlungen, keine Ausgaben (1) Auszahlungen, = Ausgaben (2) Ausgaben, keine Auszahlungen (3) Ausgaben = Verminderung des Geldvermögens Ausgaben, keine Aufwand (4) Ausgaben, = Aufwand (5) Aufwand, keine Ausgaben (6) Aufwendungen = Verminderung des Nettovermögens 1. Bartilgung eines ehemals empfangenen Finanzkredits Eigene Barausleihung 2. Barentnahme Bareinkauf von Vorräten 3. Wareneinkauf auf Ziel 4. Kauf einer Maschine 5. Entstehung einer Zinszahlungsverpflichtung gegenüber einem Kreditgeber 6. Abschreibung einer Maschine

17 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 17 Abbildung im Jahresabschluss: Informationsvermittlung durch den Jahresabschluss Jeder Geschäftsvorfall führt zu : Veränderung der liquiden Mittel und/ oder Veränderung des Geldvermögens und/ oder Veränderung des Reinvermögens Abbildung in: Bilanz + CFS Abbildung in: Bilanz Abbildung in: Bilanz + GuV Beispiele: Dienstleistungsverkauf gegen bar zu 100: Veränderung Abbildung in: Bilanz GuV CFS Liquide Mittel +100 X X + Übrige Forderungen - - Verbindlichkeiten - = Geldvermögen +100 X + Sachvermögen - = Reinvermögen +100 X X Tilgung eines Kredits gegen Kasse zu 100: Veränderung Abbildung in: Bilanz GuV CFS Liquide Mittel -100 X X + Übrige Forderungen - - Verbindlichkeiten -100 X = Geldvermögen - + Sachvermögen - = Reinvermögen -

18 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 18 II. Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz DOPPELTE BUCHFÜHRUNG ALS INSTRUMENT DER FINANZ- BUCHHALTUNG II.1 Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz Begriff des Reinvermögens: Unter dem Reinvermögen versteht man den Wert der einer natürlichen oder juristischen Person zuzuordnenden Vermögensgegenstände abzüglich der entsprechenden Schulden (Fremdkapital). Reinvermögen (RV) = Vermögen (V) Fremdkapital (FK) Gleichzeitig kann das Reinvermögen auch als Eigenkapital bezeichnet werden, da es den Wert beschreibt, der nach Befriedigung aller Gläubiger den Gesellschaftern der Unternehmung verbleibt. Reinvermögen (RV) = Eigenkapital (EK) Dementsprechend ließe sich auch umformen: Vermögen (V) Fremdkapital (FK) = Eigenkapital (EK) Diese Schreibweise lässt sich nun beliebig darstellen: V-FK=EK V -FK EK Oder auch: (V=EK+FK) Bilanz V EK FK Immer jedoch wird das EK als Saldo aus V und FK bestimmt!

19 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 19 Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz Bilanz: Gegenüberstellung des Vermögens, der Schulden und des Eigenkapitals in Kontoform. Missverständnis: Die Bilanz (ital. bilancia = Waage) wiegt nicht zwei unterschiedliche, voneinander trennbare Dinge gegeneinander ab, sondern stellt auf der einen Seite (Aktiv) den Wert der Vermögensgüter dar, die in der Unternehmung enthalten sind und verwendet werden (Mittelverwendung, Vermögen). Auf der anderen Seite (Passiv) steht aber der Wert der gleichen Vermögensgüter, nun aber unter dem Aspekt der Eigentumsverhältnisse (Mittelherkunft, Kapital). Da es sich also auf beiden Seiten um die gleiche Wertsumme handelt, nur unter unterschiedlichen Aspekten, gilt: Aktiva = Passiva Vermögen = Kapital Da sich das gesamte Kapital aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammensetzt, gilt außerdem: Kapital = Eigenkapital + Fremdkapital und Vermögen = Eigenkapital + Fremdkapital und Vermögen Fremdkapital = Eigenkapital Die Höhe des Eigenkapitals wird also rechnerisch als Saldo aus Vermögen und Schulden bestimmt.

20 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 20 Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz Methoden der Bilanzerstellung: Die Buchführung dient u.a. der Erstellung von Bilanzen. Diese zeigen die Vermögensgegenstände und Schulden der Unternehmung zu einem Zeitpunkt (Abschlussstichtag). Diese wertmäßige Momentaufnahme der Unternehmung kann auf zwei verschiedene Weisen erstellt werden: 1. Wertmäßige Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden in jedem Abschlussstichtag durch Zählen, Wiegen, Messen Inventur 2. Erfassung der Bestandsveränderungen und Fortschreibung der Bestände zwischen zwei Abschlussstichtagen Buchführung AB + Zug. - Abg. = EB Bestand am Anfang der Berichtsperiode Zugänge während der Berichtsperiode Abgänge während der Berichtsperiode Bestand am Ende der Berichtsperiode Methode 2 hat einen kleinen Schönheitsfehler: Zunächst müssen die Anfangsbestände bekannt sein, damit die Endbestände ermittelt werden können! Auch hier bedient man sich zweier Hilfsmittel: 1. Zu Anfang der ersten Berichtsperiode muss eine Inventur durchgeführt werden, um die ersten Anfangsbestände zu ermitteln. 2. Annahme: Der Anfangsbestand der Berichtsperiode entspricht dem Endbestand der Vorperiode (Bilanzidentität). Zusätzlich kann (muss) der Anfangsbestand durch Inventur überprüft werden.

21 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 21 Buchführung Grundsystematik der Buchführung und der Bilanz Inventur zur Ersterfassung AB t0 Eröffnungsbilanz t0 Erfassung Zugänge Erfassung Abgänge Berechnung AB+Zug-Abg=EB EB t0 Bilanzidentität Schlussbilanz t0 Inventur zur Kontrolle AB t1 Eröffnungsbilanz t1 Erfassung Zugänge Erfassung Abgänge Berechnung AB+Zug-Abg=EB EB t1 Schlussbilanz t1

22 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 22 II.2 Inventar als Grundlage der Bilanz Inventar als Grundlage der Bilanz 240 HGB Inventar (1) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstücke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermögensgegenstände genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. (2) Er hat demnächst für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ein solches Inventar aufzustellen. Die Dauer des Geschäftsjahres darf zwölf Monate nicht überschreiten.... Inventar: Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert durch körperliche Bestandsaufnahme (Inventur). Inventur: Tätigkeit der körperlichen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert durch Zählen, Wiegen, Messen oder Buchinventur in einem Zeitpunkt Aufgaben: Vollständige Erfassung und sachgemäße Bewertung der Wirtschaftsgüter zur Schaffung der Nachprüfbarkeit der Bilanzansätze im Hinblick auf Vollständigkeit und Bewertung Grundlage der Eröffnung und des Abschlusses der Buchführung zur Erstellung der Bilanz

23 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 23 Beispiel eines ordnungsmäßigen Inventars: Inventar als Grundlage der Bilanz Inventar der Firma XY für den A. Vermögen I. Anlagevermögen 2 Betriebsgebäude ,00 5 Hobelbänke ,00 1 Kreissäge 3.000,00 1 Bandschleifautomat ,00 1 Büroschreibtisch 3.000,00 1 Buchungsmaschine 2.000,00 5 Stühle 300, ,00 II. Umlaufvermögen Spanplatten: 100 m² 8 mm dick 100 m² 10 mm dick 5.000,00 Kasse 2.000,00 Forderungen: Hüller 3.000,00 Schulze 1.000,00 Müller 1.000,00 Kunze 2.000, , ,00 B. Schulden I. Langfristig Hypotheken: , , , ,00 II. Kurzfristig Verbindlichkeiten: Hiller 2.000,00 Maier 3.000,00 Bankschulden 1.500, , ,00 C. Endkapital Reinvermögen Vermögen-Schulden ,00

24 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 24 Inventurvereinfachungsverfahren: Inventar als Grundlage der Bilanz

25 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 25 II.3 Vom Inventar zur Bilanz Vom Inventar zur Bilanz 242 HGB Pflicht zur Aufstellung [des Jahresabschlusses] (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. Schritte vom Inventar zur Bilanz: 1. Zusammenfassen der einzelnen Positionen des Inventars zu größeren Gruppen; Aufgabe der genauen Spezifizierungen. 2. Wegfall der Mengenangaben, ausschließlich wertmäßige Erfassung. 3. Umsortierung der Vermögensgegenstände und Schulden von der Staffelform in die Kontoform. 4. Bildung des Saldos aus Vermögensgegenständen und Schulden als Eigenkapital.

26 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 26 Bilanzgliederung: Vom Inventar zur Bilanz Die Bilanz ist nach 266 HGB zu gliedern. Vereinfachend gilt folgende Darstellung: Aktivseite Passivseite A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen Fremdkapital B. Rückstellungen D. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten ggü. B. Umlaufvermögen Kreditinstituten I. Vorräte Verbindlichkeiten aus LuL II. Forderungen aus LuL Sonstige Verbindlichkeiten III. Wertpapiere IV. Kasse, Bankguthaben Summe Aktiva Summe Passiva Rechtsform- und größenabhängige Gliederung Aktiva: Funktionale Gliederung nach Verwendungszweck: Anlagevermögen und Umlaufvermögen Anlagevermögen und Umlaufvermögen: Gliederung nach Liquidität Passiva: Gliederung nach Rechtsverhältnis: Eigenkapital und Fremdkapital Eigenkapital und Fremdkapital: Gliederung nach Fristigkeit

27 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 27 II.4 Kontensystem der Bilanz Kontensystem der Bilanz Kontensystem der Bilanz: Theoretische Möglichkeit der Anpassung der Bilanz bei jedem Geschäftsvorfall, aber praktisch aufgrund der Menge an zu verarbeitenden Informationen nicht durchführbar. Daher: Untergliederung der Bilanz anhand der Bilanzpositionen in Konten mit ggf. Unterkonten zur sachlich geordneten Erfassung der Geschäftsvorfälle. Aktiva Bilanz Passiva Konto in Reihenform: Datum Kontobezeichnung Betrag Text Einzahlung Auszahlung T -Konten: Sollseite (S) Kontobezeichnung Habenseite (H) Grundprinzip der doppelten Buchführung: Zweifache Erfassung jedes Geschäftsvorfalls zur Schaffung einer Kontrolle: o Erfassung ( Buchung ) auf der linken Seite ( Soll ) eines T-Kontos o Erfassung ( Buchung ) auf der rechten Seite ( Haben ) eines anderen T-Kontos Zusammenfassung der beiden Buchungen zu einem Buchungssatz: o Sollbuchung AN Habenbuchung Wertmäßig muss die Sollbuchung der Habenbuchung entsprechen.

28 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 28 Anfangsbestand, Zu- und Abgänge auf Aktivkonten: Kontensystem der Bilanz Sollseite (S) Kontobezeichnung Habenseite (H) Anfangsbestand Abgänge Zugänge Beispiele mit dem Konto Kasse : Erhöhung der Kasse: Kasse an... Verminderung der Kasse:... an Kasse Anfangsbestand, Zu- und Abgänge auf Passivkonten: Sollseite (S) Kontobezeichnung Habenseite (H) Abgänge Anfangsbestand Zugänge Beispiele mit dem Konto Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen : Erhöhung der Verbindlichkeiten:... an Verb. aus L.u.L. Verminderung der Verbindlichkeiten: Verb. aus L.u.L. an... Der Anfangsbestand erscheint auf derselben Seite wie auch das Konto in der Bilanz! Bestandsmehrungen erscheinen auf derselben Seite wie der Anfangsbestand, Bestandsminderungen auf der Gegenseite!

29 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 29 Beispiel: Kontensystem der Bilanz Aktivseite Bilanz der Firma ABS Passivseite A. Anlagevermögen A. Eigenkapital ,00 1. Techn. Anlagen u. Masch ,00 B. Umlaufvermögen B. Fremdkapital 1. Forderung aus L+L 5.000,00 2. Verbindl. geg. Kreditinst ,00 2. Kassenbestand 4.000,00 3. Verbindl. aus L+L 5.000,00 3. Fertige Erzeugnisse ,00 3. sonst. Verbindl ,00 Summe Aktiva ,00 Summe Passiva ,00 1) Die Firma ABS hat im Jahr 02 für eine Maschine gekauft und geliefert erhalten. Die Rechnung ist erst nach 30 Tagen zu begleichen. 2) Ein Kunde hat durch Barzahlung in Höhe von seine Verbindlichkeit gegenüber der Firma ABS beglichen, die bei ABS als Forderung aus Lieferung und Leistung erfasst war.

30 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 30 Typen von Buchungen: Kontensystem der Bilanz Aktivtausch: Soll- und Habenbuchung auf Aktivkonten, Bilanzsumme unverändert Barkauf einer Maschine für 10 GE: Maschinen an Kasse 10 GE AV 60 EK 35 JÜ 20 AV 70 EK 35 JÜ 20 UV 60 FK 65 UV 50 FK 65 Passivtausch: Soll- und Habenbuchung auf Passivkonten, Bilanzsumme unverändert Umwandlung eines Kontokorrentkredites in ein Darlehen von 10 GE: Kurzfristige Verbindlichkeiten an Darlehen 10 GE AV 60 EK 35 JÜ 20 AV 60 EK 35 JÜ 20 UV 60 FK 65 UV 60 FK 65 Bilanzverlängerung: Sollbuchung auf der Aktivseite, Habenbuchung auf der Passivseite, Erhöhung der Bilanzsumme Kreditaufnahme über 10 GE: Bankguthaben an Darlehen 10 GE AV 60 EK 35 JÜ 20 AV 60 EK 35 JÜ 20 UV 60 FK 65 UV 70 FK 75 Bilanzverkürzung: Sollbuchung auf der Passivseite, Habenbuchung auf der Aktivseite, Verringerung der Bilanzsumme Bartilgung einer Bankschuld über 10 GE: Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten an Kasse 10 GE AV 60 EK 35 JÜ 20 AV 60 EK 35 JÜ 20 UV 60 FK 65 UV 50 FK 55

31 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 31 II.5 Eröffnungs- und Abschlussbuchungen Eröffnungs- und Abschlussbuchungen Zur Ermittlung des Bestandes und zur Erstellung der Bilanz müssen am Geschäftsjahresende die einzelnen Konten abgeschlossen werden. Endbestandsberechnung: Anfangsbestand + Zugänge Abgänge = Endbestand oder auch Anfangsbestand + Zugänge = Abgänge + Endbestand In Kontoform: Schlussbilanzkonto: Zur Wahrung des Prinzips der doppelten Buchung werden sämtliche Konten mit ihrem Endbestand über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen. Soll Kasse Haben Anfangsbestand Abgang 1) Zugang 1) SBK Zugang 2) Soll Verb. a. L.u.L. Haben Abgang 1) Anfangsbestand SBK Zugang 1) Zugang 2) Soll SBK Haben Kasse Verb. a. L.u.L SBK an Kasse 9.000, Verb. a.l.u.l. an SBK Abschluss von Aktivkonten: Schlussbilanzkonto an Aktivkonto Abschluss von Passivkonten: Passivkonto an Schlussbilanzkonto

32 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 32 Eröffnungs- und Abschlussbuchungen Eröffungsbilanzkonto: Um auch den Buchungen der Anfangsbestände der einzelnen Konten bei Eröffnung der Buchführung eine Gegenbuchung (Doppelte Buchführung!) entgegenstellen zu können, behilft man sich mit dem Eröffnungsbilanzkonto (EBK). Dieses Konto hat allein formal-buchhalterische Zwecke. Grundstücke an EBK , Kasse an EBK 3.000, EBK an Eigenkapital , EBK an Verbind. ggü. Kreditinst , EBK an Verb. a.l.u.l Eröffnung von Aktivkonten: Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto Eröffnung von Passivkonten: Eröffnungsbilanzkonto an Passivkonto Zwecke des Eröffungsbilanzkontos: 1. Theoretisch: Nachweis der Bilanzidentität: Schlussbilanzkonto t1 Eröffnungsbilanzkonto t2 2. Praktisch: Überprüfung der Bilanzidentität Schlussbilanzkonto t1 = Eröffnungsbilanzkonto t2

33 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 33 Eröffnungs- und Abschlussbuchungen Da die Höhe aller Aktiv- und aller Passivbuchung gleich sein muss, wäre auch möglich: Grundstücke Kasse an Eigenkapital Verb. ggü. Kreditinst Verb. a.l.u.l oder auch Alle Aktivkonten an alle Passivkonten Exkurs: Zusammengesetzter Buchungssatz: Buchungssätze mit mehreren Soll- und/oder Habenbuchungen sind zusammengesetzte Buchungssätze. Die wertmäßige Summe aller Soll- und Habenbuchungen muss gleich sein. Beispiele: Kauf einer Maschine gegen 200 GE Bargeld und 500 GE per Scheck: Maschinen 700 an Bankguthaben 500 Kasse 200 Kauf einer Maschine zu 700 GE gegen 200 GE Baranzahlung: Maschinen 700 an Kasse 200 Verb. a.l.u.l. 500

34 Grundzüge der Finanzbuchhaltung Seite 34 Buchungsabläufe zwischen Eröffnungs- und Schlussbilanz: Eröffnungs- und Abschlussbuchungen

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