Datenübersicht (SON 01)
|
|
- Alexandra Pamela Maus
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Datenübersicht (SON 01) Grundsätzliche Anmerkungen: - Die Angaben sind auf der Grundlage des Prüfungsberichtes in die Datenübersicht einzutragen. Auch wenn Institute gem. 68 Satz 2 PrüfbV ggf. die Formblätter mit dem festgestellten Jahresabschluss einzureichen haben, hat der Prüfer dafür Sorge zu tragen, dass die Daten in der Datenübersicht mit denen im Prüfungsbericht übereinstimmen. - Generell sind die Vorjahreswerte anzugeben. Sollten sie nach der Vorjahresprüfung Änderungen erfahren haben, so sind diese zu kennzeichnen und in einer Fußnote zu erläutern. - Bei Datenübersichten von im Berichtsjahr fusionierten Kreditinstituten sind die Vorjahreswerte nicht kumuliert (d.h. ohne die Beträge des übernommenen Institutes) anzugeben. - Bestandsbezogene Angaben haben sich grundsätzlich auf den Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag zu beziehen, sofern sich aus den nachfolgenden Erläuterungen nichts anderes ergibt. - Wesentliche Abweichungen gegenüber gemeldeten Daten zum Bilanzstichtag sind zu kennzeichnen. - Soweit es sich um Zahlen zum geprüften Kreditvolumen handelt, dürfen die Daten alternativ nach dem Stand am Prüfungsstichtag in Ansatz gebracht werden; ein vom Bilanzstichtag abweichendes Datum ist dabei bei den konkreten Positionen anzugeben. Treten bei diesen Werten zwischen Prüfungsstichtag und Bilanzstichtag wesentliche Änderungen (z.b. im Bereich der Kredite mit EWB) auf, so sind die Werte auf den Bilanzstichtag fortzuschreiben. Diese fortgeschriebenen Daten sind zu kennzeichnen und im Textteil des Prüfungsberichtes zu erläutern. - Maßgeblich für die Ermittlung der Positionen im Kreditgeschäft in dieser Datenübersicht SON 01 ist in jedem Fall die tatsächliche Inanspruchnahme - auch wenn sie die Zusage übersteigt. - Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge zu den einzelnen GuV-Positionen zu Nummer (4) Daten zur Ertragslage soll grundsätzlich der Zuordnung in der Gewinn- und Verlustrechnung des Institutes entsprechen. Nimmt der Wirtschaftsprüfer in Einzelfällen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten in der Darstellung der Ertragslage nach 15 PrüfbV eine abweichende Zuordnung vor, so ist diese auch für die Datenübersicht maßgeblich. Eine in der GuV-Rechnung erlaubte Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist für die Darstellung in der Datenübersicht SON 01 wieder aufzulösen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 1 Seite 1 von 36
2 Position Ziffer Bemerkungen (1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen 1. Anwendung der Vor- Schriften des KWG über das Handelsbuch: ja (0=)/nein (=1) Personalbestand Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer zuzüglich der Mitglieder der Geschäftsleitung; Teilzeitbeschäftigte sind anteilig einzubeziehen. Die Errechnung hat nach 267 Abs. 5 HGB zu erfolgen. - Bei der Berechnung des Durchschnitts sind die im Ausland beschäftigten Arbeitnehmer mitzuzählen, nicht aber die Beschäftigten, die sich in der Berufsausbildung befinden ( 82a BerBG). - Als Durchschnittszahl gilt ein Viertel der addierten Vierteljahresstichtagszahlen. - Arbeitnehmer sind auch wegen Mutterschaftsurlaub abwesende Personen, Heimarbeiter und Aushilfskräfte. Nicht zu den Arbeitnehmern zählen den Wehr- oder Zivildienst ableistende Personen sowie solche Arbeitnehmer, die aufgrund einer Vorruhestandsoder Altersteilzeitregelung ausgeschieden sind und bei denen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes werden in die Berechnung nicht einbezogen. (2) Daten zur Vermögenslage 1. Nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigte stille Reserven nach 340f HGB Einschließlich der nach 253 Abs. 4 HGB gebildeten oder der nach Art. 31 EGHGB fortgeführten Vorsorgen nach 26 a Abs. 1 KWG. - Anzugeben ist die Restgröße der zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgswirksamen Jahresabschlussbuchungen nicht als haftendes Eigenkapital berücksichtigten Reserven. - Vorsorgereserven, die nicht frei verfügbar, sondern an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe etwa auf die Bildung einer Einzelrisikovorsorge (Einzelwertberichtigung, Einzelrückstellung) verzichtet wurde, sind abzusetzen; sie sind unter Nummer (6) 5 e [Pos. 326] und (6) 6 e [Pos. 331] und - soweit sie das Kundenkreditgeschäft betreffen ebenfalls in der Pos. 13 des SON 05 zu berücksichtigen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 2 Seite 2 von 36
3 2. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren a) Bruttobetrag der Kursreserven Kursreserven (nicht realisierte Reserven i.s.v. 10 Abs. 2 b KWG, Differenz zwischen dem aktuellen Wert - Börsenkurs oder Marktwert - eines Wertpapiers und dem niedrigeren aktuellen Bilanzansatz - Buchwert -) sind mit ihrer Gesamtsumme und nicht nur mit dem ggf. nach Feststellung der Bilanz nach 10 Abs. 2 b Nr. 7 KWG anrechnungsfähigen Teil zu erfassen. - Hierzu zählen auch Kursreserven in eigenen Schuldverschreibungen aus verbrieften Ausgleichsforderungen. - Es ist nicht erforderlich, dass die Papiere börsennotiert sind. b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) Negative Ergebnisbeiträge aus Sicherungsgeschäften sind von den Kursreserven der gesicherten Aktiva abzuziehen. - Kursreserven (nicht realisierte Reserven i.s.v. 10 Abs. 2 b KWG, Differenz zwischen dem aktuellen Wert - Börsenkurs oder Marktwert - eines Wertpapiers und dem niedrigeren aktuellen Bilanzansatz - Buchwert -) sind mit ihrer Gesamtsumme und nicht nur mit dem ggf. nach Feststellung der Bilanz nach 10 Abs. 2 b Nr. 7 KWG anrechnungsfähigen Teil zu erfassen. - Hierzu zählen auch Kursreserven in eigenen Schuldverschreibungen aus verbrieften Ausgleichsforderungen. - Es ist nicht erforderlich, dass die Papiere börsennotiert sind. 3. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen a) Bruttobetrag der Kursreserven Kursreserven (nicht realisierte Reserven i.s.v. 10 Abs. 2b KWG, Differenz zwischen dem aktuellen Wert - Börsenkurs oder Marktwert - eines Wertpapiers und dem niedrigeren aktuellen Bilanzansatz - Buchwert -) sind mit ihrer Gesamtsumme und nicht nur mit dem ggf. nach Feststellung der Bilanz nach 10 Abs. 2b Nr. 7 KWG anrechnungsfähigen Teil zu erfassen. - Es sind nicht nur der direkt gehaltene Anteilsbesitz an börsennotierten Unternehmen, sondern auch die mittelbar über sogenannte Vorschaltgesellschaften gehaltenen börsennotierten Beteiligungen einzubeziehen. - Es ist nicht erforderlich, dass die Papiere börsennotiert sind. Daher sind auch stille Reserven in Investmentfondsanteilen einzubeziehen. b) Nettobetrag der Kursreserven (unter Berücksichtigung von Sicherungsgeschäften) Negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften sind von den Kursreserven der gesicherten Aktiva abzuziehen. - Kursreserven (nicht realisierte Reserven i.s.v. 10 Abs. 2 b KWG, Differenz zwischen dem aktuellen Wert - Börsenkurs oder Marktwert - eines Wertpapiers und dem niedrigeren aktuellen Bilanzansatz - Buchwert -) sind mit ihrer Gesamtsumme und nicht nur mit dem ggf. nach Feststellung der Bilanz nach 10 Abs. 2 b Nr. 7 KWG anrechnungsfähigen Teil zu erfassen. - Es sind nicht nur der direkt gehaltene Anteilsbesitz an börsennotierten Unternehmen, sondern auch die mittelbar über sogenannte Vorschaltgesellschaften gehaltenen börsennotierten Beteiligungen einzubeziehen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 3 Seite 3 von 36
4 - Es ist nicht erforderlich, dass die Papiere börsennotiert sind. Daher sind auch stille Reserven in Investmentfondsanteilen einzubeziehen. 4. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen Als vermiedene Abschreibungen gelten bei allen nicht zum strengen Niederstwert bewerteten festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens alle Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag. Auf den Zeitpunkt der Zuordnung oder Umwidmung der Wertpapiere zum Anlagevermögen kommt es nicht an. - Vermiedene Abschreibungen auf nicht börsennotierte Werte sind ebenfalls zu berücksichtigen. 5. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen Als vermiedene Abschreibungen gelten bei allen nicht zum strengen Niederstwert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens alle Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und einem niedrigeren Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag. Auf den Zeitpunkt der Zuordnung oder Umwidmung der Wertpapiere zum Anlagevermögen kommt es nicht an. - Vermiedene Abschreibungen auf nicht börsennotierte Werte sind ebenfalls zu berücksichtigen. 6. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als haftendes Eigenkapital nach 10 Abs. 2 b Nr. 6 KWG berücksichtigt werden) Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen SA 3 Pos. 423 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. - Anzugeben sind 45 % (nicht 100 %) des Unterschiedsbetrages zwischen Buch- und Beleihungswert, wobei die Grenzen nach 10 Abs. 4a Satz 1 KWG zu beachten sind. 7. Eigenmittel nach 10 oder 53 KWG nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Bilanzstichtag a) haftendes Eigenkapital aa) Kernkapital Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen SA 3 Pos. 420 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. bb) Ergänzungskapital Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur gemäß Meldebogen SA 3 Pos. 440 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 4 Seite 4 von 36
5 b) Drittrangmittel Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen SA 3 Pos. 480 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zukennzeichnen. 8. Grundsatz (GS) I- Kennziffern a) Kennziffern des Einzelinstituts aa) Verhältnis nach 2 Abs. 1 GS I Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen GB 1 Pos. 240 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zukennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. bb) Gesamtkennziffer nach 2 Abs. 3 Satz 1 GS I Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen GB 1 Pos. 250 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zukennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. cc) nachrichtliche Kennziffer nach 2 Abs. 3 Satz 3 GS I Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur -gemäß Meldebogen GB 1 Pos. 260 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. b) Kennziffern der Institutsgruppe aa) Verhältnis nach 2 Abs. 1 GS I Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Kreditinstitut ist. - Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur - gemäß Meldebogen QG 1 Pos. 240 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. bb) Gesamtkennziffer nach 2 Abs. 3 Satz 1 GS I Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Kreditinstitut ist. - Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur gemäß Meldebogen QG 1 Pos. 250 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zukennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 5 Seite 5 von 36
6 cc) nachrichtliche Kennziffer nach 2 Abs. 3 Satz 3 GS I Sofern das geprüfte Institut übergeordnetes Kreditinstitut ist. - Es sind die Werte - ggf. nach einer prüfungsbedingten Korrektur gemäß Meldebogen QG 1 Pos. 260 für den Bilanzstichtag anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. - Die Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle zu versehen. Kontrollsumme für dv-technische Zwecke Die Nachkommastellen der Felder mit Prozentangaben sind bei der Ermittlung der Kontrollsumme, die dv-technischen Zwecken dient, unbedingt zu berücksichtigen. (3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die zehn vom Hundert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten überschreiten Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten der entsprechenden Bilanzposition (Passivposten 1 in der Bilanz), auch diejenigen, die keine Abzugsrisiken beinhalten. Eine Unterscheidung zwischen Einlagen und aufgenommenen Geldern wird nicht getroffen. - Verbindlichkeiten gegenüber dem ESZB aus Offenmarktgeschäften sind hier nicht einzubeziehen. 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die zehn vom Hundert der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden überschreiten Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten der entsprechenden Bilanzposition (Passivposten 2 in der Bilanz), auch diejenigen, die keine Abzugsrisiken beinhalten. Eine Unterscheidung zwischen Einlagen und aufgenommenen Geldern wird nicht getroffen. 3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank a) Zusagen Anzugeben sind u.a. Limite in laufender Rechnung und Limite bei Globaldarlehen und Liquiditätskrediten. Kreditlinien bei Programmkrediten und Refinanzierungsdarlehen für Kundenkredite (zweckgebundene Mittel) sind nicht zu berücksichtigen. Übersteigt die Inanspruchnahme die Zusage, so ist die höhere Inanspruchnahme als Zusage anzugeben. - Zum Begriff Zusage vgl. die Erläuterungen zum Grundsatz II 3 Abs. 1 Nr. 4 "Unwiderrufliche Kreditzusagen, die das Institut erhalten hat" der Erläuterungen zur Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über die Eigenmittel und Liquidität der Kreditinstitute, BAKred vom b) Inanspruchnahme Die Angabe bezieht sich auf die Inanspruchnahme der unter Nummer (3) 3 a Pos. 024 genannten Zusagen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 6 Seite 6 von 36
7 4. Liquiditätsgrundsatzkennziffern Grundsatz (GS) II-Kennziffer Es sind die Werte auf der Basis des geprüften Jahresabschlusses gemäß Meldebogen LI 2 für den Bilanzstichtag als Quotient mit 2 Nachkommastellen anzugeben. Größere Abweichungen gegenüber den für den Bilanzstichtag vom Institut gemeldeten Daten sind zu kennzeichnen. (4) Daten zur Ertragslage 1. Zinsergebnis a) Zinserträge Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren. - Hier sind auch laufende Erträge aus Aktien, anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren und Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie Ausschüttungen auf stille Einlagen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen im Bestand und nachrangige Forderungen einzubeziehen. b) Zinsaufwendungen 030 c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten 031 d) Zinsergebnis (a./. b) Provisionsergebnis a) Provisionserträge Hier sind auch die Erträge für durchlaufende Kredite zu erfassen. b) Provisionsaufwendungen Hier sind auch die Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen. b) Provisionsergebnis (a./.b) 033 nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind: 034 SON01ErläuterungenDezember2002.doc 7 Seite 7 von 36
8 3. Nettoergebnis aus Finanzgeschäften nach 340 c Abs. 1 HGB a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften, unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt. c) aus Geschäften mit Derivaten 036 nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsbanken anzugeben: 3. Aufwendungen und Erträge aus Finanzgeschäften a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes 315 b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes 316 c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen Einschließlich der Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen handelt. d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen Einschließlich der Gewinne aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Erträge handelt. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 8 Seite 8 von 36
9 e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319 f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Nummer (4) 2 oder 3 fallen. - Hierbei handelt es sich um den Saldo aus den in der GuV ausgewiesenen Sonstigen betrieblichen Aufwendungen (ausgenommen hierin enthaltenen Steuern; diese sind - vorbehaltlich der unter Nummer (4) 7 [Pos. 048] zu erfassenden EE-Steuern - in Nummer (4) 5 b Pos. 039 aufzunehmen) und den Sonstigen betrieblichen Erträgen (ausgenommen erzielte Leasinggebühren, diese sind in Nummer (4) 1 a Pos. 029 aufzunehmen). Sofern der Abschlussprüfer abweichend vom Kreditinstitut Aufwendungen und Erträge dem außerordentlichen Bereich zuordnet, sind diese nicht hier, sondern unter Nummer (4) 6 f Pos. 045 bzw. 6 h Pos. 047 zu berücksichtigen. - Einschließlich Veräußerungsgewinnen/-verlusten aus Sachanlagen. 5. allgemeiner Verwaltungsaufwand a) Personalaufwand Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter von Privatbankiers. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen. - Hier sind auch gewinnabhängige Tätigkeitsvergütungen zu erfassen. - Abfindungen, Aufwendungen im Rahmen eines Sozialplans und Aufwendungen zur Vorruhestandsregelung, auch soweit letztere als Abfindungszahlung anzusehen sind, sind hier zu erfassen. - Freiwillige soziale Leistungen (z.b. Essenszuschüsse, Kasino, Freizeiteinrichtungen) gehören ebenfalls zum Personalaufwand (vgl. 31 Abs. 1 RechKredV). b) andere Verwaltungsaufwendungen Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. - Ordentliche und außerordentliche Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen (einschl. Veräußerungsverlusten SON01ErläuterungenDezember2002.doc 9 Seite 9 von 36
10 aus Finanzanlagen) sowie außerordentliche Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sind unter Nummer (4) 6 g Pos. 046 zu berücksichtigen. 6. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft Die Auflösungen von Risikovorsorgen auf verbriefte (Länder-)Risiken sind nicht hier, sondern unter Nummer (4) 6 c Pos. 042 zu erfassen. - Die Auflösung von Pauschalwertberichtigungen ist hier anzugeben. - Die Auflösung von Vorsorgereserven bleibt hier unberücksichtigt und ist unter Nummer (4) 10 Pos. 051 zu erfassen. - Erträge im Zusammenhang mit dem Rettungserwerb von Immobilien sind hier anzugeben. b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft Aufwendungen für Risikovorsorgen auf verbriefte (Länder-)Risiken sind nicht hier, sondern unter Nummer (4) 6 d [Pos. 043] zu erfassen. - Aufwendungen für Kreditversicherungen sind nicht hier, sondern unter Nummer (4) 5 b [Pos. 039] einzubeziehen. - Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Rettungserwerb von Immobilien sind hier anzugeben. - Die Bildung von Vorsorgereserven bleibt hier unberücksichtigt und ist unter Nummer (4) 9 Pos. 050 zu erfassen. c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren 042 d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren 043 SON01ErläuterungenDezember2002.doc 10 Seite 10 von 36
11 e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen Einschließlich der Veräußerungsgewinne aus Sachanlagen und der Erträge aus der Rücknahme/Auflösung von Sonderabschreibungen (z.b. nach dem FördergebietsG). f) Andere sonstige und außerordentliche Erträge Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen. - Diese Position setzt sich aus den in der GuV ausgewiesenen Außerordentlichen Erträgen (mit Ausnahme der unter Nummer (4) 8 Pos. 049 aufzunehmenden Erträge aus erhaltenen baren Bilanzierungshilfen), den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklage(n)anteil und den vom Abschlussprüfer dem außerordentlichen Bereich zugeordneten Erträgen zusammen. - Erträge sind nur dann außerordentlich, wenn sie ungewöhnlich sind und/oder selten vorkommen (vgl. HGB 277 Abs. 4). Beispiele: Umwandlungserfolge, Verschmelzungsgewinne, Gläubigerverzicht bei Sanierungen des bilanzierenden Kreditinstitutes, Verkauf eines Zweigstellennetzes oder von anderen Betriebsteilen. - vgl. auch die Erläuterungen zu Nummer (4) 4 Pos g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen Einschließlich Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz. - Zu erfassen sind hier alle (ordentlichen und außerordentlichen) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen (einschl. Veräußerungsverlusten aus Finanzanlagen) sowie alle außerordentlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte (vgl. Hinweis zu Nummer (4) 5 b Pos. 039 ). - Veräußerungsverluste aus Sachanlagen sind nicht hier sondern unter Nummer (4) 4 [Pos. 037] zu erfassen. h) Andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen; diese sind unter Nummer (4) 11 [Pos. 052] aufzuführen. - Aufwendungen sind nur dann außerordentlich, wenn sie ungewöhnlich sind und/oder selten vorkommen (vgl. HGB 277 Abs. 4) Beispiel: Sozialplanaufwendungen im Rahmen von Massenentlassungen, Stilllegung von Zweigstellen. - Veräußerungsverluste aus Sachanlagen sind nicht hier, sondern unter Nummer (4) 4 [Pos. 037] zu erfassen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 11 Seite 11 von 36
12 - Diese Position beinhaltet die in der GuV ausgewiesenen Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil, Außerordentliche Aufwendungen und Aufwendungen, die der Abschlussprüfer dem außerordentlichen Bereich zugeordnet hat. - vgl. auch die Erläuterungen zu Nummer (4) 4 Pos Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Andere Steuern sind unter Nummer (4) 5 b [Pos. 039] zu erfassen. 8. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB Einschließlich der nach Art. 31 EGHGB fortgeführten nach 26a Abs. 1 KWG oder nach 253 Abs. 4 HGB gebildeten Vorsorgen. 11. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne Aufwendungen für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten sind Nummer (4) 1 b und c [Pos. 030 und 031] zuzuordnen. - In dieser Position werden nur abgeführte Gewinne aus Gewinnabführungsverträgen an eine andere Gesellschaft ausgewiesen. Hierzu zählen nicht normale Ausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Mütter. 12. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053 SON01ErläuterungenDezember2002.doc 12 Seite 12 von 36
13 13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr Entnahmen aus Kapitalund Gewinnrücklagen Einstellungen in Kapitalund Gewinnrücklagen Einschließlich der Vorwegzuführung in die Sicherheitsrücklage bei Sparkassen. 16. Entnahmen aus Genussrechtskapital Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058 (5) Angaben zum Zinsänderungsrisiko 1. Festzinsaktiva zum Bilanzstichtag Sofern die Steuerung der Zinsänderungsrisiken nach der Zinsbindungsbilanz erfolgt. - Die Höhe der Festzinsaktiva ist insgesamt sowie am Vordruckende [Pos oder ] aufgegliedert nach Restlaufzeiten in Jahren analog zur Zinsbindungsbilanz - anzugeben. - Angabe der Festzinsaktiva unter Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften. - Variable Zinspositionen, die durch Zinssicherungsgeschäfte zu Quasifestzinspositionen gemacht wurden, sind einzubeziehen. - Festzinsaktiva, die durch Zinssicherungsgeschäfte zu variablen Positionen gemacht wurden, bleiben unberücksichtigt. 2. Durchschnittszinssatz der Festzinsaktiva 065 SON01ErläuterungenDezember2002.doc 13 Seite 13 von 36
14 3. Festzinspassiva zum Bilanzstichtag Sofern die Steuerung der Zinsänderungsrisiken nach der Zinsbindungsbilanz erfolgt. - Die Höhe der Festzinspassiva ist insgesamt sowie am Vordruckende [Pos oder ] aufgegliedert nach Restlaufzeiten in Jahren analog zur Zinsbindungsbilanz - anzugeben. - Angabe der Festzinspassiva unter Berücksichtigung von Zinssicherungsgeschäften. - Variable Zinspositionen, die durch Zinssicherungsgeschäfte zu Quasifestzinspositionen gemacht wurden, sind einzubeziehen. - Festzinspassiva, die durch Zinssicherungsgeschäfte zu variablen Positionen gemacht wurden, bleiben unberücksichtigt. 4. Durchschnittszinssatz der Festzinspassiva 072 (6) Daten zum Kreditgeschäft 1. Höhe des Kreditvolumens Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). 2. darunter: Kredite an Nichtbanken Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). 3. Geprüftes Kreditvolumen Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). SON01ErläuterungenDezember2002.doc 14 Seite 14 von 36
15 - Diese Position muss der Summe der Pos entsprechen. 4. darunter: Kredite an Nichtbanken Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). - Diese Position muss der Summe der Pos entsprechen. 5. Risikogruppierung des geprüften Interbankenkreditvolumens a) Kredite ohne erkennbares Risiko Plausibilität: Pos. 322 = 075./.321./.323./ Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). b) Kredite mit erhöhten latenten Risiken Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). - Einschließlich der nicht abschließend beurteilbaren Kredite. c) Wertberichtigte Kredite vor Absetzung von Einzelwertberichtigungen Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). - Kredite, für die anstelle von Einzelwertberichtigungen ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 15 Seite 15 von 36
16 d) darunter: Summe der in den wertberichtigten Krediten (c) enthaltenen Blankoanteile (vor Absetzung der Einzelwertberichtigungen) Blankoanteil = Kreditinanspruchnahme abzüglich Sicherheitenwert - Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung einer Einzelwertberichtigung verzichtet wurde, sind ebenso wie Einzelwertberichtigungen nicht abzusetzen. Sie sind auch unter Nummer (2) 1 [Pos. 002] nicht aufzunehmen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). e) für die wertberichtigten Kredite (c) gebildete Einzelwertberichtigungen Die Angaben zur Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigungen müssen den im Jahresabschluss vorhandenen und geprüften Werten entsprechen. - Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung einer Einzelwertberichtigung verzichtet wurde, sind hier gleichwohl wie eine Einzelwertberichtigung zu berücksichtigen. Sie sind unter Nummer (2) 1 [Pos. 002] nicht aufzunehmen. 6. Risikogruppierung des geprüften Nichtbankenkreditvolumens a) Kredite ohne erkennbares Risiko Aufgliederung der Nummer (6) 4 [Pos. 321] - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). b) Kredite mit erhöhten latenten Risiken Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). - Einschließlich der nicht abschließend beurteilbaren Kredite. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 16 Seite 16 von 36
17 c) Wertberichtigte Kredite vor Absetzung von Einzelwertberichtigungen Ungekürzte Inanspruchnahme unter Zugrundelegung von 19 Abs. 1 KWG und vor Abzug von Wertberichtigungen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). - Kredite, für die anstelle von Einzelwertberichtigungen ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen. d) darunter: Summe der in den wertberichtigten Krediten (c) enthaltenen Blankoanteile (vor Absetzung der Einzelwertberichtigungen) Blankoanteil = Kreditinanspruchnahme abzüglich Sicherheitenwert. - Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung einer Einzelwertberichtigung verzichtet wurde, sind ebenso wie Einzelwertberichtigungen nicht abzusetzen. Sie sind auch unter Nummer (2) 1 [Pos. 002] nicht aufzunehmen. - Unausgenutzte Kreditzusagen bleiben unberücksichtigt. - Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag (ohne Adressengewichtung) anzugeben, und zwar jeweils nach der von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. 4 GroMiKV). e) für die wertberichtigten Kredite (c) gebildete Einzelwertberichtigungen Die Angaben zur Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigungen müssen den im Jahresabschluss vorhandenen und geprüften Werten entsprechen. - Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung einer Einzelwertberichtigung verzichtet wurde, sind hier gleichwohl wie eine Einzelwertberichtigung zu berücksichtigen. Sie sind unter Nummer (2) 1 [Pos. 002] nicht aufzunehmen. 7. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen a) Bestand in der Vorjahresbilanz Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge für Pauschalrisiken. - Zu erfassen sind auch jene handelsrechtlich gebildeten Pauschalwertberichtigungen, bei denen im Einzelfall die steuerliche Anerkennung verwehrt wurde. - Eine Abweichung des Endbestandes des Vorjahres zum Anfangsbestand des Berichtsjahres ist nur in Ausnahmefällen (z.b. bei Fusionen) möglich. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 17 Seite 17 von 36
18 - Rückstellungen für Pauschalrisiken im Kreditgeschäft sind hier (Pos. 079 und 080) einzubeziehen und nicht unter Nummer (6) 9 [Pos ] zu vermerken. b) Neuer Bestand Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge für Pauschalrisiken. - Zu erfassen sind auch jene handelsrechtlich gebildeten Pauschalwertberichtigungen, bei denen im Einzelfall die steuerliche Anerkennung verwehrt wurde. - Rückstellungen für Pauschalrisiken im Kreditgeschäft sind hier [Pos. 079 und 080] einzubeziehen und nicht unter Nummer (6) 9 [Pos ] zu vermerken. 8. Einzelwertberichtigungen a) Bestand in der Vorjahresbilanz Es sind alle Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen und nicht nur solche auf Forderungen an Kunden. - Rückstellungen für Einzelrisiken siehe Nummer (6) 9 [Pos ]. - Vorsorgen für Länderrisiken - Einzelrisikovorsorgen - sind hier zu berücksichtigen. - Maßgeblich ist der Bestand zum Bilanzstichtag des Vorjahres. - Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB sowie 26 a (alt) KWG bleiben unberücksichtigt. b) Verbrauch Es sind alle Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen und nicht nur solche auf Forderungen an Kunden. - Rückstellungen für Einzelrisiken siehe Nummer (6) 9 [Pos ]. - Vorsorgen für Länderrisiken - Einzelrisikovorsorgen - sind hier zu berücksichtigen. - Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB sowie 26 a (alt) KWG bleiben unberücksichtigt. c) Auflösung Es sind alle Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen und nicht nur solche auf Forderungen an Kunden. - Rückstellungen für Einzelrisiken siehe Nummer (6) 9 [Pos ]. - Vorsorgen für Länderrisiken - Einzelrisikovorsorgen - sind hier zu berücksichtigen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 18 Seite 18 von 36
19 - Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB sowie 26 a (alt) KWG bleiben unberücksichtigt. d) Bildung Es sind alle Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen und nicht nur solche auf Forderungen an Kunden. - Rückstellungen für Einzelrisiken siehe Nummer (6) 9 [Pos ]. - Vorsorgen für Länderrisiken - Einzelrisikovorsorgen - sind hier zu berücksichtigen. - Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB bleiben unberücksichtigt. e) neuer Stand Es sind alle Einzelwertberichtigungen zu berücksichtigen und nicht nur solche auf Forderungen an Kunden. - Rückstellungen für Einzelrisiken siehe Nummer (6) 9 [Pos ]. - Vorsorgen für Länderrisiken - Einzelrisikovorsorgen - sind hier zu berücksichtigen. - Vorsorgereserven nach 340 f und 340 g HGB sowie 26 a (alt) KWG bleiben unberücksichtigt. 9. Rückstellungen im Kreditgeschäft a) Bestand in der Vorjahresbilanz Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 [Pos. 079/080] anzugeben. - Als Rückstellungen im Kreditgeschäft werden lediglich die für Einzelrisiken gebildeten Rückstellungen erfasst. - Rückstellungen für Länderrisiken - pauschaliert - sind hier zu berücksichtigen. b) Verbrauch Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 [Pos. 079/080] anzugeben. - Als Rückstellungen im Kreditgeschäft werden lediglich die für Einzelrisiken gebildeten Rückstellungen erfasst. - Rückstellungen für Länderrisiken - pauschaliert - sind hier zu berücksichtigen. c) Auflösung Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 [Pos. 079/080] anzugeben. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 19 Seite 19 von 36
20 - Als Rückstellungen im Kreditgeschäft werden lediglich die für Einzelrisiken gebildeten Rückstellungen erfasst. - Rückstellungen für Länderrisiken - pauschaliert - sind hier zu berücksichtigen. d) Bildung Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 [Pos. 079/080] anzugeben. - Als Rückstellungen im Kreditgeschäft werden lediglich die für Einzelrisiken gebildeten Rückstellungen erfasst. - Rückstellungen für Länderrisiken - pauschaliert - sind hier zu berücksichtigen. e) Neuer Stand Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Nummer (6) 7 [Pos. 079/080] anzugeben. - Als Rückstellungen im Kreditgeschäft werden lediglich die für Einzelrisiken gebildeten Rückstellungen erfasst. - Rückstellungen für Länderrisiken - pauschaliert - sind hier zu berücksichtigen. 10. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung Hier sind die zu Lasten der GuV-Rechnung vorgenommenen Direktabschreibungen anzugeben; der Verbrauch von bereits in den Vorjahren gebildeten Wertkorrekturen bleibt hier unberücksichtigt. 11. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und Gebäude Anzugeben sind die Buchwerte der Grundstücke und Gebäude und keine Stückzahlen. - Anzugeben ist der Gesamtbestand, nicht der Zugang im Geschäftsjahr. 12. Anmerkungsbedürftige Großkredite Alle Großkredite der Risikogruppen Kredite mit erhöht latenten Risiken (Risikogruppe 2) und wertberichtigte Kredite (Risikogruppe 3). Es gilt der Kreditbegriff des 19 Abs. 1 KWG, maßgeblich ist die ungekürzte Inanspruchnahme vor Abzug von Wertberichtigungen. SON01ErläuterungenDezember2002.doc 20 Seite 20 von 36
Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II. SON01 Anl. 1 (zu 70) Seite 1 von 9
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen 1. Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) 300 2. Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen: ja (= 0) / nein (=
Mehrwww.facebook.com/meinervb Jahresbericht 2014 Raiffeisen-Volksbank eg Aurich Detern Friedeburg Großefehn Holtrop Uplengen Wiesmoor Wittmund
www.facebook.com/meinervb Jahresbericht 214 Raiffeisen-Volksbank eg Aurich Detern Friedeburg Großefehn Holtrop Uplengen Wiesmoor Wittmund www.meine-rvb.de 8 285 622 97 ! " $%&' '( $)'$*+$!,%-./ % 1 &(&
MehrEquity A Beteiligungs GmbH. Salzburg J A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S zum 31. Dezember 2012 Wirtschaftsprüfungs- und Treuhand - GmbH Steuerberatungsgesellschaft 5020, Kleßheimer Allee 47 Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2012... 1 Gewinn-
MehrS Sparkasse Zollernalb. Jahresbericht 2014.
S Sparkasse Zollernalb Jahresbericht 214. Die Sparkasse Zollernalb wurde im Jahr 1836 gegründet. Sie ist ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut unter der Trägerschaft des Zollernalbkreises. Sie ist
MehrVerordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)
Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG- Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV) ZAGMonAwV Ausfertigungsdatum: 15.10.2009 Vollzitat: "ZAG-Monatsausweisverordnung
MehrAnlage A2. Erfolgsausweis unkonsolidiert. gemäß 3 Abs. 1 VERA-V
BGBl. II - Ausgegeben am 19. Februar 2014 - Nr. 28 1 von 6 Anlage A2 Erfolgsausweis unkonsolidiert gemäß 3 Abs. 1 VERA-V BGBl. II - Ausgegeben am 19. Februar 2014 - Nr. 28 2 von 6 1. Zinsen und ähnliche
MehrJahresabschluss 31.12.2010
Verband: RWGV, Münster Land: NRW Regierungsbezirk: Detmold Kreis: Paderborn Jahresabschluss 31.12.2010 Energie-Bürger-Genossenschaft Delbrück-Hövelhof eg Thülecke 12 33129 Delbrück Bestandteile Jahresabschluss
MehrAufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens 6 Möglichkeiten!
Übungsaufgaben Aufgabe 1 Erläutern Sie die Begriffe Jahresüberschuss und Bilanzgewinn! Aufgabe 2 Welche Möglichkeiten zur Verwendung des Jahresüberschusses gibt es für eine Aktienbank? Nennen Sie mindestens
MehrJahresabschluss. zum. 31. Dezember 2010. der. Qualitypool GmbH, Lübeck
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2010 31.12.2009 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 Sachanlagen 6 6 Finanzanlagen 1.236
MehrOLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012
OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 OLT Flugbeteiligungen GmbH, Emden Bilanz zum 31. Dezember 2012 A K T I V A EUR EUR EUR TEUR P A S S I V A EUR EUR TEUR 31.12.2012
Mehr!" # $% & % ' ( " ) * +,- * - ) $
!" #$% &%'( *+,-* - )$ # / 0 #!& &) # 1 &) #2& 3 &) #45 3,#!%##!6'( 3!"# $!"%& '((!"#( &#*+ #,+(-. + #" 7 * '!" ' #/ ( * (" +,-' 0' -' 1 ( (2 3 '. 1 ( 4 / +,5,6& 6&!!",6& 6&( ( 7 +' -& %6& % 1 1 1 7 '
MehrSevenval GmbH, Köln. Bilanz zum 31. Dezember 2011
I Bilanz zum 31. Dezember 2011 AKTIVA PASSIVA A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.768,71 28.561,22 I. Gezeichnetes Kapital 66.420,00 66.420,00 II. Sachanlagen 154.295,57
MehrFUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim
FUCHS FINANZSERVICE GMBH, Mannheim Bilanz zum 31. Dezember 2013 A k t i v a A. Anlagevermögen 31.12.2013 31.12.2012 EUR EUR EUR EUR Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 2.091.416,92 2.409.416,92
MehrAnlage A1. Jahresabschluss unkonsolidiert Kreditinstitute gemäß 1 BWG (ausgenommen Betriebliche Vorsorgekassen) gemäß 1 JKAB-V
BGBl. II - Ausgegeben am 11. Dezember 2014 - Nr. 342 1 von 11 Anlage A1 Jahresabschluss unkonsolidiert Kreditinstitute gemäß 1 BWG (ausgenommen Betriebliche Vorsorgekassen) gemäß 1 JKAB-V BGBl. II - Ausgegeben
MehrPANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 P A S S I V A
PANTALEON ENTERTAINMENT GMBH, BERLIN BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2013 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2013 31.12.2012 A. ANLAGEVERMÖGEN I. Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.456,00
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Mehrw i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h j a h r e s a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 1 1 B I L A N Z zum 31. Dezember 2011 Wire Card Beteiligungs GmbH 85609 Aschheim AKTIVA 31.12.2011 31.12.2010
MehrBilanz zum 30. September 2012
VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt Bilanz zum 30. September 2012 Aktiva Passiva 30.09.2012 30.09.2011 30.09.2012 30.09.2011 A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital
Mehrecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB)
ecolutions Trading GmbH Jahresabschluss 2010 (HGB) Ecolutions Trading GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2010 AKTIVA 31.12.2010 Vorjahr EUR TEUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Mehr11 Verbindlichkeiten 371
11 Verbindlichkeiten 371 Verbindlichkeiten 11.1 Überblick Verbindlichkeiten eines Unternehmens werden in folgende Bereiche unterteilt. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Erhaltene Anzahlungen
MehrZWISCHENBILANZ. Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg. zum. 30.Juni 2012 PASSIVA. Vorjahr EUR. A. Eigenkapital. I. Gezeichnetes Kapital
Blatt 1 ZWISCHENBILANZ Fürstenberg CapitalErste GmbH, Fürstenberg zum AKTIVA 30.Juni 2012 PASSIVA Vorjahr Vorjahr A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Finanzanlagen I. Gezeichnetes Kapital 25.000 25.000
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 30. September 2013. Infineon Technologies Finance GmbH. Am Campeon 1-12. 85579 Neubiberg
JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH Am Campeon 1-12 85579 Neubiberg Bl LANZ zum 30. September 2013 Infineon Technologies Finance GmbH, Neubiberg AKTIVA 30.09.2013
Mehrw i r e c a r d e i n z e l a b s c h l u s s beteiligungs 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 g m b h
w i r e c a r d Beteiligungs g m b h e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 B I L A N Z zum 31. Dezember 2009 Wire Card Beteiligungs GmbH AKTIVA 31.12.2009 31.12.2008 EUR EUR EUR A.
MehrÜbungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve)
Übungsaufgaben (Wertpapiere der Liquiditätsreserve) Aufgabe Die Rhein-Ruhr-Bank AG bewertet die Wertpapiere der Liquiditätsreserve nach den Vorschriften des HGB. Welche der folgenden Aussagen sind in diesem
MehrAustriaTech - Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d. Offenlegung gemäß 277 ff UGB
AustriaTech Gesellschaft des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH, Wien, FN 92873 d Offenlegung gemäß 277 ff UGB 1) 2) Offenzulegender Anhang Firmenbuchnummer Firmenbuchgericht Beginn und Ende
MehrInhalt. IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 6. Beispiel... 8 www.boeckler.de August 2014 1/8 1.
MehrJahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
Jahresabschluss der abcfinance Beteiligungs AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 abcfinance Beteiligungs AG, Köln Bilanz zum 31. Dezember 2014 Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A.
MehrSQ IT-Services GmbH, Schöneck. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012
SQ IT-Services GmbH, Schöneck Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011
MehrVorlesung 4. Semester
Vorlesung 4. Semester Modul Wirtschaftsprüfung WP/CIA/CCSA Jan Schmeisky März/April/Mai 2012 1 Gliederung 4. Semester Rahmenbedingungen der Abschlussprüfung 1. Warm up 2. Verbindlichkeiten 3. Rückstellungen
MehrJ A H R E S A B S C H L U S S
J A H R E S A B S C H L U S S für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012 der bitiba GmbH München ********************* bitiba GmbH Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
MehrWesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen
www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
MehrJahresbilanz zum. bb) mit vereinbarter Laufzeit oder. der Deutschen Bundesbank digungsfrist
Jahresbilanz zum der Formblatt 1 Aktivseite Passivseite Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Barreserve 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kredita) Kassenbestand instituten 6) b) Guthaben bei Zentralnotenbanken
MehrTätigkeitsabschlüsse. Veröffentlichung gem. 6b Abs. 7 EnWG
Tätigkeitsabschlüsse Mit der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Stadtwerke Wernigerode GmbH verpflichtet, für die in 6b Abs. 3 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche, Teilabschlüsse aufzustellen. Nachfolgend
MehrFünfte OekoGeno Solar GmbH & Co. KG Herrenstr. 45, 79098 Freiburg
Bilanz Aktiva 2013 in A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. technische Anlagen und Maschinen 1.774.322,49 1.883.271 Summe Anlagevermögen 1.774.322,49 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
MehrIWW Studienprogramm. Aufbaustudium. Modul XIII: Internationale Rechnungslegung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur
3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII Internationale Rechnungslegung IWW Studienprogramm Aufbaustudium Modul XIII: Internationale Rechnungslegung zur 3. Musterklausur 1 3. IWW-Musterklausur zum Modul XIII
MehrJahresbilanz zum. b) mit vereinbarter Laufzeit oder Künbei der Deutschen Bundesbank digungsfrist
Jahresbilanz zum der Formblatt 1 Aktivseite Passivseite Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1. Barreserve 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kredita) Kassenbestand instituten 6) b) Guthaben bei Zentralnotenbanken
MehrRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK)
Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen (RBK) RBK Ausfertigungsdatum: 25.11.1949 Vollzitat: "Richtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses
MehrBilanz zum 31. Dezember 2010
Bilanz zum 31. Dezember 2010 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA VORJAHR VORJAHR Euro Euro Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen A. Vereinsvermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrHandelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 LION Smart GmbH Dieselstr. 22 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht
MehrTestatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-
MehrABCD. Bestätigungsvermerk. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008. Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin
ABCD Bestätigungsvermerk Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG Berlin KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Isabell Finance Vermögensverwaltungs GmbH
Mehr8.4 Zeitliche Abgrenzungen
8.4 Zeitliche Abgrenzungen 8.4.1 Übersicht Der soll die Feststellung des Erfolges für das abgelaufene Wirtschaftsjahr ermöglichen und ist Grundlage der Besteuerung. Zur zeitlich genauen Ermittlung des
MehrS T R A T E C NewGen GmbH. 75217 Birkenfeld. Jahresabschluss. zum
S T R A T E C NewGen GmbH 75217 Birkenfeld Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 - 2-1. Allgemeine Bemerkungen 1.1. Art und Umfang des Auftrags Die Geschäftsführung der Gesellschaft S T R A T E C NewGen
MehrBeleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes einer behördeneigenen Kantine. zum 31.12.
Muster: VR-KA Ansprechpartner/in: Rechnungslegende Stelle Telefonnummer: Faxnummer: Vermögensgruppe: 4 2 5 9 E-Mail-Adresse: Beleg (für die Vermögensrechnung des Bundes) über die Ermittlung des Rechnungswertes
MehrStadtwerke Bad Harzburg GmbH
Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG für das Geschäftsjahr 2012 Tätigkeitsabschlüsse für Tätigkeiten nach 6 b Abs. 3 S. 1 EnWG (Strommetz) A k t i
MehrJahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Tom Tailor GmbH Hamburg 2011 Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrGARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1. 78224 Singen. Bericht über die Erstellung der. Kurzbilanz. zum 31. Dezember 2008
GARTENGENOSSENSCHAFT e. G. Leimdölle 1 78224 Singen Bericht über die Erstellung der Kurzbilanz zum 31. Dezember 2008 Manfred Kuhn Steuerberater Singen J A H R E S A B S C H L U S S Z U M 3 1. D E Z E M
MehrStarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013. und
StarDSL AG, Hamburg Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die StarDSL AG, Hamburg: Wir haben den Jahresabschluss
MehrChristian Gaber. Bankbilanz nach HGB. Praxisorientierte Darstellung der Bilanzierung von Bankgeschäften
Christian Gaber Bankbilanz nach HGB Praxisorientierte Darstellung der Bilanzierung von Bankgeschäften Inhaltsverzeichnis XIX 1.3.11.2.6 Kapitalerhöhung... 464 1.3.11.2.7 Kapitalherabsetzungen... 466 1.3.11.3
MehrCCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin)
CCH Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH & Co. Vorrats KG, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember
Mehrt r u s t p a y e i n z e l a b s c h l u s s international 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 a g
T r u s t p a y international A G e i n z e l a b s c h l u s s 3 1. d e z e m b e r 2 0 0 9 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Trustpay International AG 31.12.2009 31.12.2008 31.12.2009 31.12.2008 AKTIVA EUR
MehrJahresabschluss 31.12.2010
Jahresabschluss 31.12.2010 Rasteder Bürgergenossenschaft eg 26180 Rastede Rasteder Bürgergenossenschaft eg Bilanz zum 31.12.2010 Aktiva 31.12.2010 Vorjahr A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände
MehrGewinnausschüttung der Sparkasse
Gewinnausschüttung der Sparkasse Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) Thomas Munding Vorsitzender des Vorstandes Agenda TOP 1 Geschäftsentwicklung im Jahr 2015 TOP 2 TOP 3 Entscheidung über Verwendung
MehrUnicontrol Systemtechnik GmbH
Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum Bilanz Aktiva A. Anlagevermögen 119.550,59 44.257,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 39.227,00 7.011,00
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember 2012. pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.
RETEX Steuerberatungsgesellschaft mbh Alfredstraße 45 45130 Essen JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2012 pferdewetten-service.de GmbH Betrieb und Service der Internetseite "www.pferdewetten.de" Kaistraße
MehrAnlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW
537 Anlage gemäß 108 11 Satz 2 GO NW Jeweiliger letzter Jahresabschluß, Lagebericht u,nd' und Bericht über die.' Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der Bad-GmbH-Kürten und der Erschließungsgesellschaft
MehrFinanzplan der Stadion GmbH
Finanzplan der Stadion GmbH Plan Plan Ist 2004 2003 2002 Mittelbedarf Investitionen Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0 Grundstücke 0 0 0 - davon Gebäude 0 0 0 Bauten auf fremden Grundstücken 300.000
MehrOffenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten
Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.
Mehr1 Einleitung. Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die zwei der folgenden drei Merkmale nicht über
Funktionen der Bilanz 1 1 Einleitung DerJahresabschlussbestehtbeiKapitalgesellschaften(einschließlichjenerPersonengesell schaften, bei denen keine natürliche Person Vollhafter ist, wie typischerweise bei
MehrWichtige Ertrags- und Sicherheitskennzahlen 2012 der ALTE LEIPZIGER Leben im Vergleich zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland
Wettbewerb August 2013 Wichtige Ertrags- und Sicherheitskennzahlen 2012 der Leben im Vergleich zu den 20 größten Lebensversicherungen in Deutschland Wichtige Ertrags- und Sicherheitskennzahlen auf einen
MehrWirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03
06/11/03 www.tommy-todeskante.com Page 1 of 5 Wirtschaftsprüfung / Steuern Prof. Dr. H.R. Skopp Vorlesung vom 06.11.03 Exkurs: Verbuchung Erhaltener Anzahlungen s.h. hierzu: Horschitz/Groß/Weidner Bilanzsteuerrecht
Mehr7.10 Betriebliches Rechnungswesen
Auftragsbearbeitung / Organisation Betriebliches Rechnungswesen/Grundlagen 7.10 Betriebliches Rechnungswesen Grundlagen der Kostenrechnung Grundlagen des betrieblichen Rechnungswesens Einführung Um das
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrWertpapiere an Bank 120 T. Bank an Wertpapiere 120 T
Lösungen zu Kapitel 17: Finanzinstrumente Aufgabe 1 Teilaufgabe a) Aktien A (Available-for-sale, Anlagevermögen) HGB: 01.02.13 Wertpapiere an Bank 120 T AK als Wertobergrenze keine Buchung 03.07.14 Bank
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrHartmut Bieg. Bankbilanzierung nach HGB und IFRS. Formblätter der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach der RechKredV
Hartmut Bieg Bankbilanzierung nach HGB und IFRS Formblätter der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach der RechKredV Inhaltsübersicht Anmerkungen zu den Formblättern nach der RechKredV...1 1 Formblätter
MehrBilanzierung des Umlaufvermögens
Buchhaltung und Bilanzierung Bilanzierung des Umlaufvermögens Inhalte dieser Einheit Definition des Umlaufvermögens Bewertung des Umlaufvermögens Einsatzermittlungsverfahren Behandlung von Forderungen
MehrAktiva Bilanz der Intersport GmbH, Bonn, zum 31. 12. 20X1 Passiva. II. Sachanlagen 840.000,00 I. Gezeichnetes Kapital 600.000,00
Lernsituation 60 SB k TAF 12.4 5 Situation Die Jahresabschlussergebnisse der Sportartikelgroßhandlung Intersport GmbH in Bonn liegen vor. Der Leiter der Abteilung Rechnungswesen, Herr Klein, muss diese
MehrBewegungsbilanz. Beständedifferenzbilanz
Bewegungsbilanz Beständedifferenzbilanz Es ist sinnvoll, die Jahresabschlussanalyse durch eine Untersuchung abzurunden, die Einblick gibt, wie das Finanzierungspotential verwendet wurde. Instrument hierfür
MehrSolar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012
Solar Application GmbH, Freiburg Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2011 EUR EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL II. Sachanlagen I. Gezeichnetes
MehrRATIONAL Montage GmbH. Celsiusstrasse 6. 86899 Landsberg am Lech. Jahresabschluss. zum
RATIONAL Montage GmbH Celsiusstrasse 6 86899 Landsberg am Lech Jahresabschluss zum 31.12.2012 RATIONAL Montage GmbH, Landsberg am Lech Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva 31.12.2012 31.12.2011 A. Umlaufvermögen
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrWhite Paper WINLine "BilMoG"
White Paper WINLine "BilMoG" Copyright 2011 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WINLine "BilMoG"...3 1.1. Einführung...3 1.2. Formale Änderungen der Bilanzerstellung durch BilMoG...3 1.3. Wesentliche Änderungen
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Mehrinitplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang
initplan GmbH Karlsruhe Jahresabschluss und Anhang 31. Dezember 2012 initplan GmbH, Karlsruhe Anhang für das Geschäftsjahr 2012 I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde
Mehr(Stempel der Firma) Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung
(Stempel der Firma) Hinweis: Späteste Abgabe am 31. August des Jahres der Beitragserhebung Persönlich Vertraulich An den Vorstand Protektor Lebensversicherungs-AG Wilhelmstraße 43 G 10117 Berlin Meldung
MehrKonzernabschluss 2012
174 Konzernabschluss 2012 Note 39 Kategorien von Finanzinstrumenten Die e, s und Wertansätze der finanziellen Vermögenswerte (aktivseitige Finanzinstrumente) setzen sich zum 31. Dezember 2012 bzw. 31.
Mehr8. Cash flow. Lernziele: Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können.
8. Cash flow Lernziele: Den Begriff Cash flow definieren und erläutern können. Lernziele Den Cash flow mit der Grundformel (Praktikerformel) berechnen können. Der Cash flow gehört zweifelsfrei zu den am
MehrJahresabschluss per 31.12.2008. BASF US Verwaltung GmbH. BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF
Jahresabschluss per 31.12.2008 BASF US Verwaltung GmbH BASF SE ZFR Rechnungslegung BASF BASF US Verwaltung GmbH, Ludwigshafen am Rhein Bilanz zum 31. Dezember 2008 AKTIVA PASSIVA 31.12.2007 31.12.2007
MehrInfo-Blatt Fünftel-Regelung (mit Berechnungsbogen)
st 265204 + st 345004 Info-Blatt (mit Berechnungsbogen) Inhalt 1. im Überblick 2. Steuerlicher Vorteil der 3. Berechnungsbogen zur Ermittlung des Vorteils durch Tarifermäßigung mit Muster-Beispiel 4. Gesetzeswortlaut
MehrB. M. P. Pharma Trading AG. Zwischenabschluss. zum
B. M. P. Pharma Trading AG Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009 - 2 -- Geschäftsverlauf 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Die B.M.P. Gruppe befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Handel von
MehrBilanzgliederung gem. 266 HGB
Bilanzgliederung gem. 266 HGB Änderungen nach dem BilMoG 2009 in blau bzw. durchgestrichen Aktivseite A. Anlagevermögen l. lmmaterielle Vermögensgegenstände 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
MehrJahresabschluss. für das. Geschäftsjahr. 1. Bilanz. 2. Gewinn- und Verlustrechnung. 3. Anhang
Jahresabschluss für das 2010 (Genossenschaften) 1. Bilanz 2. Gewinn- und Verlustrechnung 3. Anhang der Heimat-Siedlungsbau "Grünes Herz" eg Von-der-Goltz-Allee 45, 24113 Kiel Bilanz zum 31.12.2010 Aktivseite
MehrDEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1. Rundschreiben Nr. 44/2003
DEUTSCHE BUNDESBANK Frankfurt am Main, 29. September 2003 Zentrale Tel. 069 9566-2478 S 1-1 Rundschreiben Nr. 44/2003 An alle Kreditinstitute Bankenstatistik Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten,
MehrRechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten Sinn und Zweck der Rechnungsabgrenzung ist die zutreffende Ermittlung des Periodengewinns, indem Aufwendungen und Erträge dem Wirtschaftsjahr zugerechnet werden, durch das sie
MehrJAHRESABSCHLUSS. auf den 31. Dezember 2006. der Firma. Mustermandant
JAHRESABSCHLUSS auf den 31. Dezember 2006 der Firma Mustermandant INHALT I. Bilanz...1 II. Gewinn- und Verlustrechnung...3 III. Anhang 1. Kontennachweis zur Bilanz...4 2. Kontennachweis zur Gewinnund Verlustrechnung...6
MehrErgebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften
Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1114 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgehensweise 1.1. Vor Ergebnisverwendung 1.2. Nach teilweiser Ergebnisverwendung 2 2 4 1.2.1.
MehrMitarbeiterbeteiligungen in der Krise
Mitarbeiterbeteiligungen in der Krise Die bilanzielle Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen nach nationalen (UGB) und internationalen (IAS/IFRS) Vorschriften Salzburg, am 22. Jänner 2010 ao. Univ.-Prof.
MehrInhalt. IFRS 2: Anteilsbasierte Vergütung
Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 5. Beispiel... 7 www.boeckler.de August 2014 1/7 1. Ziele des Standards im Überblick
MehrBremer Wandplatten GmbH Bremen
Bremer Wandplatten GmbH Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Seite Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht 1 Anlagenverzeichnis Anlage Bilanz zum 31. Dezember 2013 1 Gewinn- und
MehrJahresabschluss der Rechtsformen IV
Jahresabschluss der Rechtsformen IV Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaften exemplarisch: GmbH 1 Gliederung des Eigenkapitals der GmbH Eigenkapital Haftungskapital Gesellschafter Ausschüttung Agio
MehrAnlage 2. Fragen Antworten Bemerkungen. Block1: Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242
Anlage 2 Fragen Antworten Bemerkungen Block1: Wie ist die Fremdfinanzierungssituation der Stadt? Schuldenstand per 31.12.2011 (nur Kernhaushalt): 53.151.242 Wie ist der Umfang von Krediten mit variablem
MehrJAHRESABSCHLUSS. zum. 14. Oktober 2012. Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91
JAHRESABSCHLUSS zum 14. Oktober 2012 Innovationsbereich Ostertorsteinweg / Vor dem Steintor Business Improvement District Am Dobben 91 28203 Bremen BID Ostertor Blatt 1 Auftraggeber, Auftrag und Auftragsbedingungen
MehrGLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden. Jahresabschluss. 31. Dezember 2008
GLG Grenke-Leasing GmbH Baden-Baden Jahresabschluss 31. Dezember 28 GLG GRENKE-LEASING GMBH BADEN-BADEN Bilanz zum 31. Dezember 28 AKTIVA EUR EUR 31.12.27 TEUR PASSIVA EUR EUR 31.12.27 TEUR A. ANLAGEVERMOEGEN
Mehr11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller
MehrJAHRESABSCHLUSS. Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer. Dachauer Str. 3 82140 Olching. zum 31. Dezember 2013
Peter Rzytki Steuerberater vereidigter Buchprüfer Dachauer Str. 3 82140 Olching JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2013 Prinzregentenstraße 120 81677 Finanzamt: -Abt. Körperschaften Steuer-Nr: 143/158/60254
MehrSolar Application GmbH, Freiburg im Breisgau. Bilanz zum 31. Dezember 2013
Solar Application GmbH, Freiburg im Breisgau Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2012 Euro Euro Euro Euro A. Anlagevermögen 403.177,00 424.489,00 A. Eigenkapital
Mehr