NOAH. Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz. Albert Ritter. Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe. itb Schriftenreihe

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1 itb grün Pantone 347C C M Y K R G B #008F4F Font: Arial Institut für Technik der Betriebsführung Albert Ritter itb grün Pantone 347C C M Y K R G B #008A57 Font: Arial Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz

2 Impressum Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. Leitung: Prof. Dr. Birgit Ester Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe Telefon , Fax Diese Veröffentlichung ist Teil der Reihe -transfer Förderkennzeichen: 01FA0620

3 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Wie Handwerksunternehmer Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung delegieren transfer Umsetzungshilfe Vorwort Für einen wirkungsvollen Arbeitsschutz, der dem Betrieb und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nützt, müssen kleine Handwerksbetriebe regeln, wer welche Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie bei der Gesundheitsförderung zu übernehmen hat. Damit verbunden ist die Frage, wer welche Verantwortung trägt. Typisch, aber äußerst gefährlich sind unklare (vage) Vorstellungen über die Zuständigkeiten bzw. die Annahme, dass andere Personen zuständig sind. Die Folge ist häufig, dass nichts getan wird. Dies mag bequem sein, aber jeder setzt damit seine Gesundheit, Rechtssicherheit und Zukunft sowie die seiner Kollegen aufs Spiel. Deshalb sollte jeder Handwerksunternehmer die Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung in seinem Betrieb regeln, bei Bedarf Pflichten übertragen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Aufgaben aufzeigen und Personen und Dienstleister mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung benennen bzw. beauftragen. Dass dies handwerksgerecht machbar ist, zeigen die Erfahrungen von Handwerksbetrieben, die sich am -Projekt 1) beteiligt haben ( steht für Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz in Handwerksbetrieben ). Die in dieser Umsetzungshilfe beschriebene Vorgehensweise und die in der Anlage zu findenden Vorlagen wurden im Rahmen dieses Forschungsprojektes entwickelt, erprobt und optimiert. Informationen zum -Projekt sind auf der Projekthomepage: zu finden. Viel Erfolg bei der Anwendung dieser Umsetzungshilfe! Dr. Albert Ritter 1) Das Forschungsprojekt Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz in Handwerksbetrieben wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (Förderkennzeichen: 01FA0620).

4 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz: Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Handwerksbetrieben transfer 1 Wer ist für die Sicherheit im Unternehmen und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zuständig? Gesetze und berufsgenossenschaftliche Regelwerke legen klar fest: Für die Organisation des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung, deren Umsetzung und die Sicherstellung der Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen ist zuallererst und letztendlich der Inhaber, Geschäftsführer bzw. Arbeitgeber (nachfolgend wird die Bezeichnung Unternehmer verwendet) zuständig und damit verantwortlich. Unstrittig können Unternehmer ab einer bestimmten Betriebsgröße ihre vielfältigen Pflichten und Aufgaben nicht mehr in vollem Umfang selbst wahrnehmen. Jeder Unternehmer kann und sollte deshalb Teile dieser Pflichten und Aufgaben an geeignete Personen weitergeben. Beispiel Betreibt ein Handwerksbetrieb gleichzeitig mehrere Arbeitsstellen (z. B. Bau- / Montagestellen, Filialen, räumlich getrennte Werkstätten), kann der Unternehmer die vor Ort zu erteilenden Anweisungen und die erforderliche Aufsicht in der Regel nicht selbst übernehmen und muss deshalb eine geeignete Person (z. B. einen Meister, Vorarbeiter oder Obermonteur) damit beauftragen. Der Gesetzgeber lässt eine Übertragung der Unternehmerpflichten und eine Delegation von Aufgaben und Zuständigkeiten an Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter zu bzw. fordert sie sogar. Der Unternehmer muss dies jedoch nachweisbar regeln sowie die Beauftragung und Verpflichtung ausdrücklich, einvernehmlich und nachweisbar durchführen. D. h., der Beauftragte muss wissen, welche Pflichten und Aufgaben er übernommen und welche Befugnisse er für die Umsetzung hat. Grundsatz Nur diejenigen Führungskräfte und Mitarbeiter, die ihre Aufgaben, Pflichten und Befugnisse zur Kenntnis genommen und verstanden haben also damit einverstanden sind, setzen sie bewusst um oder verstoßen bewusst dagegen, was unter Umständen strafbar ist. Aufgaben und Pflichten im Arbeitsschutz haben die Beschäftigten. Ihre Pflichten und Rechte werden insbesondere im Arbeitsschutzgesetz 15 Pflichten der Beschäftigten, 16 Besondere Unterstützungspflichten sowie 17 Rechte der Beschäftigten sowie der BGV A 1: Grundsätze der Prävention ( 15-18) beschrieben. In der Praxis existieren vielfach große Defizite: Die Regelung der Zuständigkeiten ist häufig nicht nachweisbar. Die Übertragung der Aufgaben, Pflichten und Befugnisse im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung fehlt teilweise oder erfolgt nicht ausdrücklich und einvernehmlich bzw. ist nicht nachweisbar. Und vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind ihre Aufgaben und Pflichten nicht ausreichend bekannt und bewusst. D. h., viele Handwerksbetriebe haben hier einen Handlungsbedarf. Was ist zu tun? Der Unternehmer sollte die Zuständigkeiten für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung regeln, bei Bedarf Pflichten übertragen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihre Aufgaben aufzeigen und Personen und Dienstleister mit besonderen Aufgaben benennen bzw. beauftragen. Hinweis / Tipp Bei allen oben genannten Aufgaben zur Regelung der Zuständigkeiten sollten neben den Aspekten des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung selbstverständlich Aspekte der Qualität, des Umweltschutzes, der Hygiene etc. mit betrachtet werden. Seite 2 itb Institut für Technik der Betriebsführung

5 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz: Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Handwerksbetrieben transfer 2 Klärung der Zuständigkeiten Die Klärung der Zuständigkeiten beinhaltet die drei Schritte Ermittlung der Aufgaben, Festlegung der Aufgaben- und Funktionsträger sowie Verteilung der Aufgaben ( Wer macht was? ). Im Anschluss müssen die festgelegten Aufgaben, Pflichten und Befugnisse zugewiesen sowie in verständlicher Form vermittelt werden. Schritt 1: Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung ermitteln Die für das Unternehmen relevanten Pflichten und Aufgaben ergeben sich aus den für das Unternehmen gültigen (einschlägigen) öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen, internen Vorgaben sowie ggf. speziellen Kundenforderungen. So gehen Sie vor Als Unternehmer zählt es zu Ihren Aufgaben, die Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung zu ermitteln. Überprüfen Sie, ob die in der Vorlage 1: Zuständigkeitsmatrix aufgeführten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung für Ihren Betrieb zutreffend sind; bitte nicht zutreffende Pflichten bzw. nicht erforderliche Aufgaben streichen, bitte zusätzlich erforderliche Pflichten und Aufgaben ergänzen. Beziehen Sie hierbei einen externen Experten ein. Wenn Sie eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt haben, sollten Sie diese sowie ggf. den Betriebsarzt hinzuziehen. Wenn nicht, empfiehlt es sich, einen Berater der Handwerksorganisation einzubeziehen. Schritt 2: Festlegung der Aufgaben- und Funktionsträger Wie eingangs beschrieben ist der Unternehmer nicht die einzige Person, die für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung zuständig ist. Weitere Aufgaben- und Funktionsträger, also die Personen bzw. Personengruppen, die Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung zu übernehmen haben, sind Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz (z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, die Ersthelfer und in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten die Sicherheitsbeauftragten) sowie Gesundheitsdienstleister (z. B. die Krankenkasse, das Fitnessstudio). So gehen Sie vor Überprüfen Sie, ob die in der Vorlage 1: Zuständigkeitsmatrix aufgeführten Aufgabenund Funktionsträger für Ihren Betrieb zutreffend sind; bitte nicht zutreffende Bezeichnungen ersetzen, bitte nicht vorhandene Aufgaben- und Funktionsträger streichen, bitte zusätzliche Aufgaben- und Funktionsträger ergänzen. Beziehen Sie hierbei bei Bedarf einen externen Experten ein. Wenn Sie eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt haben, sollten Sie diese sowie ggf. den Betriebsarzt hinzuziehen. Wenn nicht, empfiehlt es sich, einen Berater der Handwerksorganisation einzubeziehen. itb Institut für Technik der Betriebsführung Seite 3

6 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz: Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Handwerksbetrieben transfer Schritt 3: Verteilung der Pflichten und Aufgaben (Klären: Wer macht was?) Die im ersten Schritt ermittelten Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung sind nun benannten Aufgaben- und Funktionsträgern zuzuordnen. So gehen Sie vor Für die Verteilung empfiehlt sich die Verwendung einer Zuständigkeitsmatrix (siehe Vorlage 1: Zuständigkeitsmatrix ). Beziehen Sie möglichst die im Schritt 2 definierten Aufgaben- und Funktionsträger mit ein zumindest ein Vertreter der betriebsinternen Personengruppen sollte einbezogen werden. Gehen Sie die Zuständigkeitsmatrix zeilenweise gemeinsam durch. Nutzen Sie diese Besprechung zur Vermittlung der Aufgaben und Ihrer Erwartungen! Beziehen Sie hierbei bei Bedarf einen externen Experten ein. Wenn Sie eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt haben, sollten Sie diese sowie ggf. den Betriebsarzt hinzuziehen. Wenn nicht, empfiehlt es sich, einen Berater der Handwerksorganisation einzubeziehen. 3 Pflichten übertragen In vielen Handwerksbetrieben sollte der Unternehmer aus sachlichen Gründen (der Chef kann nicht in allen Arbeitsbereichen gleichzeitig vor Ort sein) und wegen gesetzlicher Vorgaben (Arbeitsschutzgesetz, 13: Verantwortliche Personen) einen Teil seiner ihm obliegenden Pflichten für den Arbeitsschutz sowie Aufgaben zur betrieblichen Gesundheitsförderung an andere übertragen. Dies sollten geeignete Führungskräfte sowie ggf. Auftragsverantwortliche vor Ort und Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz sein. Die Übertragung sollte nachweisbar also schriftlich und im Einvernehmen geschehen. Die Gesamt- und Kontrollverantwortung bleibt weiterhin beim Unternehmer. Er trägt die Verantwortung für die Eignung der ausgewählten Personen. So gehen Sie vor Vereinbaren Sie mit den Personen, denen Sie Pflichten übertragen wollen, einen Termin. Für die Übertragung von Unternehmerpflichten für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung an Führungskräfte können Sie die Vorlage 2: Übertragung der Unternehmerpflichten verwenden. Wenn Ihr Unternehmen auf Bau- / Montagestellen oder anderen nichtstationären Arbeitsplätzen arbeitet, sollten Sie für jede dieser Arbeitsstellen einen Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) benennen und beauftragen. Hierfür können Sie die Vorlage 3: Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) verwenden. Für die Beauftragung und Pflichtenübertragung können Sie Stellen- oder Funktionsbeschreibungen verwenden. Nutzen Sie diese Beauftragung und Pflichtenübertragung zur Vermittlung der Aufgaben und Ihrer Erwartungen! Seite 4 itb Institut für Technik der Betriebsführung

7 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz: Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Handwerksbetrieben transfer 4 Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ist für die eigene Sicherheit und Gesundheit sowie die der Kollegen mitverantwortlich. Da vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dies nicht ausreichend bekannt und bewusst ist, sollte der Unternehmer ihnen ihre Aufgaben im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung aufzeigen und sie ausdrücklich zu sicherem und gesundem Arbeiten verpflichten. So gehen Sie vor Erstellen Sie ein Info-Blatt zu den Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung. Als Grundlage können Sie hierfür die Vorlage 4: Info-Blatt Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung verwenden. Hängen Sie dieses Info-Blatt (siehe Vorlage 4) im Betrieb aus. Besprechen Sie die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung beispielsweise im Rahmen einer Unterweisung oder einer Mitarbeiterbesprechung. Verpflichten Sie dabei Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausdrücklich zu sicherem und gesundem Arbeiten. Verwenden Sie das Info-Blatt Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung bei jeder Einweisung neuer Mitarbeiter. 5 Bestellung bzw. Beauftragung von Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz sowie zur Gesundheitsförderung Für die besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz (z. B. die betriebsärztliche Betreuung, die arbeitsmedizinische Vorsorge, die erste Hilfe und die sicherheitstechnische Überprüfung von Leitern, elektrischen Geräten etc.) sowie zur Gesundheitsförderung (z. B. Training für rückengerechtes Arbeiten) sind die entsprechenden Personen und externe Dienstleister (z. B. der Betriebsarzt) schriftlich bestellt bzw. beauftragt. So gehen Sie vor Die Berufsgenossenschaften bieten auf ihren Internetseiten entsprechende Vorlagen für die Bestellung bzw. Beauftragung von Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz zum Download an. Passen Sie diese Vorlagen ggf. an die Besonderheiten Ihres Betriebes an. Nutzen Sie die Bestellung bzw. Beauftragung zur Abstimmung der Aufgaben und Ihrer Erwartungen! itb Institut für Technik der Betriebsführung Seite 5

8 Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz: Delegieren von Aufgaben und Verantwortlichkeiten in Handwerksbetrieben transfer 6 Anlage: Vorlagen für die Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Handwerksbetriebe können für die Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz, der die Gesundheitsförderung mit einschließt, folgende Vorlagen verwenden: a) Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz, der die Gesundheitsförderung mit einschließt: Vorlage 1: Zuständigkeitsmatrix b) Übertragung der Unternehmerpflichten: Vorlage 2: Übertragung der Unternehmerpflichten Vorlage 3: Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) c) Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung: Vorlage 4: Info-Blatt Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung Seite 6 itb Institut für Technik der Betriebsführung

9 Zuständigkeitsmatrix Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung sowie deren Wahrnehmung V = Gesamtverantwortung D = Verantwortung für die Durchführung / Umsetzung M = Mitwirkung B = Beratung auf Anforderung Dem Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung durch ein Leitbild und jährlich festgelegte Ziele eine Orientierung geben Einschlägige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen bereitstellen Geeignete Organisation für die Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung aufbauen und aufrechterhalten Erforderliche Ressourcen (Zeit, Geld, ) bereitstellen Unternehmerpflichten übertragen Sicherheitstechnische Betreuung regeln Betriebsärztliche Betreuung und arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren Personen mit besonderen Aufgaben bestellen bzw. beauftragen Gefährdungsbeurteilung erstellen und aktualisieren Werkzeug Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen einführen (wenn nichtstationäre Arbeitsplätze vorhanden) Präventions- / Schutzmaßnahmen umsetzen Erstunterweisungen durchführen Jährliche Unterweisungen durchführen Auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken Betriebsanweisungen für gefährliche Maschinen erstellen Gefahrstoffverzeichnis erstellen und aktualisieren Prüfen, ob weniger gefährliche Gefahrstoffe eingesetzt werden können (vor der Beschaffung neuer Gefahrstoffe und regelmäßig) Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe erstellen Hautschutzplan erstellen (wenn gemäß einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich) Sicherheit und Gesundheitsschutz in die arbeitsschutzrelevanten betrieblichen Abläufe einbinden Arbeitsschutzaspekte beim Einsatz von Partnerfirmen regeln Prüfpflichtige Arbeitsmittel sicherheitstechnisch prüfen Terminüberwachung gesetzlicher Auflagen (z. B. Prüffristen) Wirkungsvolle Erste Hilfe sicherstellen Notfallplanung inkl. Brandschutz und Sicherheitskennzeichnung Schulungsplan für die Bereiche Sicherheit und Gesundheit erstellen und Umsetzung koordinieren / überwachen Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden Anweisungen einhalten (z. B. PSA nutzen) Auf erkannte Sicherheitsmängel hinweisen Unfälle und Beinaheunfälle melden Begehungen durchführen Präventions- / Schutzmaßnahmen auf Wirksamkeit prüfen Unfälle / Beinaheunfälle untersuchen und analysieren Wirksamkeit der Organisation des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung bewerten Aktionsplan zur Verbesserung der Sicherheit und der Gesundheitsförderung erstellen und Umsetzung einleiten Unternehmer (Inhaber / Geschäftsführer) Bereichs- / Teamleiter Auftragsverantwortlicher vor Ort Mitarbeiterin / Mitarbeiter Fachkraft für Arbeitssicherheit Betriebsarzt Gesundheitsdienstleister Ersthelfer

10 Übertragung von Unternehmerpflichten für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung Herrn / Frau. werden für folgenden Zuständigkeitsbereich:... die dem Unternehmer, gemäß den in der Anlage aufgeführten Gesetzen, obliegenden Pflichten übertragen. Die übertragenen Pflichten beziehen sich auf die Aufsicht vor Ort und den Arbeitsschutz einschließlich der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie die Unterstützung der betrieblichen Gesundheitsförderung. D. h., Sie haben in eigener Verantwortung die Arbeitsbedingungen in Bezug auf mögliche Belastungen und Gefährdungen sowie Auswirkungen für bzw. auf die Gesundheit zu beurteilen und dies zu dokumentieren. die für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten erforderlichen Bedingungen (Arbeitsplatzgestaltung, Geräte, Maschinen usw.) zu schaffen und zu erhalten. die dafür erforderlichen Anordnungen und sonstige Maßnahmen (z. B. PSA) zu treffen. sichere Arbeitsmittel bereitzustellen und deren sichere Benutzung durch stichprobenartiges Prüfen der Nutzung sicherzustellen. Sachverhalte, die mit eigenen Mitteln nicht abzustellen sind, unverzüglich an den Vorgesetzen zu melden. sicherzustellen, dass nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt werden, die über die notwendige körperliche Eignung (Tauglichkeit gemäß der arbeitsmedizinischen Vorsorge) verfügen. sicherzustellen, dass die erforderlichen Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz (z. B. Ersthelfer) vor Ort sind. geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszuwählen und sicherzustellen, dass diese qualifiziert sind (Prüfung der fachlichen Eignung, Einweisungen und Unterweisungen). Überwachungs- bzw. Aufsichtsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Unfälle und Sachschäden zu melden. Zur Erfüllung der Pflichten und Aufgaben haben Sie die Befugnis, die Ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen. die für ein sicheres und rechtskonformes Arbeiten erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen, anzuordnen bzw. zu schaffen: - Entstehen hierbei zusätzliche (nicht kalkulierte) Kosten, müssen Sie diese mit Ihrem Chef abstimmen. - Sind Abstimmungen mit Vertretern des Auftraggebers sowie der Partnerunternehmen erforderlich, können Sie diese vornehmen; Sie müssen sie dokumentieren. Tätigkeiten, die nicht sicher durchgeführt werden können, einzustellen. den Chef bei besonderen Entscheidungen einzubinden. Hinweis: Vor dem Unterschreiben die Texte aus den relevanten Gesetzen (siehe Anlage) lesen! Ort Datum Unterschrift des Unternehmers Unterschrift des / der Verpflichteten

11 Anlage Übertragung von Unternehmerpflichten für den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung 9 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (1) Handelt jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs, 2. als vertretungsberechtigter Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder 3. als gesetzlicher Vertreter eines anderen, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Eigenschaften, Verhältnisse oder Umstände (besondere persönliche Merkmale) die Möglichkeit der Ahndung begründen, auf den Vertreter anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Vertretenen vorliegen. (2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten 1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten oder 2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen, und handelt er aufgrund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand aufgrund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden. (3) Die Absätze 1 und 2 sind dann anzuwenden, wenn die Rechtshandlung, welche die Vertretungsbefugnis oder das Auftragsverhältnis begründen sollte, unwirksam ist. 130 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (1) Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen gehören die Bestellung, sorgfältige Auswahl und Überwachung von Aufsichtspersonen. Arbeitsschutzgesetz: 13 Verantwortliche Personen (1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber 1. sein gesetzlicher Vertreter, 2. das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person, 3. der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft, 4. Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse, 5. sonstige nach Absatz 2 oder nach einer aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift beauftragte Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse. (2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BGV A1) 13 Pflichtenübertragung Der Unternehmer kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm nach Unfallverhütungsvorschriften obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Die Beauftragung muss den Verantwortungsbereich und Befugnisse festlegen und ist vom Beauftragten zu unterzeichnen. Eine Ausfertigung der Beauftragung ist ihm auszuhändigen.

12 Firmenlogo Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) Hiermit wird Herr / Frau zum Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) benannt. Als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) haben Sie folgende Aufgaben: Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Unstimmigkeiten im Betrieb oder beim Ansprechpartner des Kunden (Bauherrn, SiGeKo [Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator], Architekten) nachzufragen. Vor Beginn der Tätigkeiten auf der Bau- / Montagestelle die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (Checkliste möglichst mit den Mitarbeitern vor Ort ausfüllen). Die Kollegen vor Ort einzuweisen; verwenden Sie hierfür die ausgefüllte bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung sowie bei Bedarf weitere Baustellenunterlagen (Auftrag, ). Die bei der bau- / montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung als erforderlich erachteten Gegenmaßnahmen zu ergreifen bzw. ergreifen zu lassen. Bei veränderten Gefährdungssituationen die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen und die Mitarbeiter darüber zu unterweisen. Die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen zu überwachen und bei Abweichungen Korrekturen vorzunehmen. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Einweisung der Mitarbeiter, der Schutzmaßnahmen und der stichprobenartigen Wirksamkeitsüberprüfungen auf der Vorlage bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Besondere Vorkommnisse im Betrieb zu melden. Sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß verlassen wird (keine Absturzstellen, gesichertes Werkzeug, Sauberkeit, ). Als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) haben Sie folgende Befugnisse: Sie sind weisungsbefugt gegenüber Ihren Kollegen vor Ort sowie in Sicherheitsfragen gegenüber unseren Partnerbetrieben (Unterauftragnehmern). Sie können mit dem Bauherrn, SiGeKo oder unseren Partnerbetrieben (Unterauftragnehmern) Sicherheitsmaßnahmen abstimmen und vereinbaren. Sie können Personen, die sich auf der Baustelle besonderen Gefährdungen aussetzen könnten (z. B. Kinder des Bauherrn), von der Baustelle verweisen; wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, müssen Sie den Chef informieren und können bis zur Lösung des Problems die Arbeiten einstellen lassen. Sie sind auskunftsberechtigt gegenüber den Partnerunternehmen und dem Kunden Ort Datum Unternehmer Ort Datum Beauftragter

13 Firmenlogo Info-Blatt Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung nützt zu allererst jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter. Die Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Arbeitsfähigkeit und Lebensfreude. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter zur aktiven Mitwirkung entsprechend den Anweisungen des Betriebes sowie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten. Daraus ergeben sich für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter folgende wesentliche Aufgaben im Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung: sicherheits- und gesundheitsbewusst arbeiten, schriftliche und mündliche Anweisungen zum Arbeitsschutz befolgen, Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwenden, Partnerfirmen vor Ort einweisen (wenn damit beauftragt), Sicherheitsmängel im Zuständigkeitsbereich abstellen oder umgehend melden, Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich überwachen, zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bestimmungsgemäß verwenden, sicherheitswidriges Verhalten von Kollegen und Mitarbeitern von Partnerunternehmen ansprechen und / oder dem Vorgesetzten melden sowie erkennbar rechtswidrige Weisungen nicht ausführen Ort Datum Unternehmer

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16 nik ung Y 79 Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis chnik hrung Y 79 r Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung chnik hrung Y 79 r Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz chnik hrung Y 79 r Handwerksgerecht und wirksam unterweisen chnik hrung Y 79 l Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzepte Beispiele Umsetzungshilfen für den Einsatz in Handwerksbetrieben Bücher Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Broschüre Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung Umsetzungshilfen -Kurzcheck Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzept Beispiele Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe Telefon , Fax info@itb.de, Internet: Alle Veröffentlichungen als Download verfügbar: Institut für Technik der Betriebsführung (Hrsg.) Institut für Technik Albert Ritter, Jacqueline Franke und Frank Hohle -Kurzcheck Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Institut für Technik Albert Ritter Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze Institut für Technik Albert Ritter, Jacqueline Franke und Frank Hohle Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Institut für Technik Institut für Technik Achim Schulte und Albert Ritter Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung Institut für Technik Albert Ritter Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Institut für Technik Albert Ritter Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Institut für Technik Alexander Frevel Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzepte Beispiele Umsetzungshilfen für den Einsatz in Handwerksbetrieben Institut für Technik Albert Ritter Bücher Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Broschüre Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung Umsetzungshilfen -Kurzcheck Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzept Beispiele Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. V. Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe Telefon , Fax info@itb.de, Internet: Alle Veröffentlichungen als Download verfügbar: Institut für Technik der Betriebsführung (Hrsg.) Institut für Technik Achim Schulte und Albert Ritter Institut für Technik Institut für Technik Albert Ritter Institut für Technik Albert Ritter Institut für Technik Alexander Frevel Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung Grundlagen Beratungskonzepte Beispiele Umsetzungshilfen für den Einsatz in Handwerksbetrieben SICHER UND GESUND IN HANDWERKSBETRIEBEN Veröffentlichungen in der Schriftenreihe -transfer n in der Schriftenreihe -transfer Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Veröffentlichungen in der Schriftenreihe Nutzenoptimierter -transfer und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Bücher Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Broschüre Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung -Kurzcheck Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Umsetzungshilfen -Kurzcheck Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzept Beispiele Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Alle Veröffentlichungen als Download verfügbar: Institut für Technik der Betriebsführung Institut für Technik der Betriebsführung im Deutschen Handwerksinstitut e. 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