Kreisprimarschule & Kreiskindergarten Nusshof-Wintersingen WEGWEISER SCHULJAHR 2015 / 2016

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1 Kreisprimarschule & Kreiskindergarten Nusshof-Wintersingen WEGWEISER SCHULJAHR 2015 / 2016 Hauptstrasse 85, 4451 Wintersingen Tel Schulleitung: Sekretariat: kreisschule.nu.wi@gmx.ch sekretariat.nu.wi@gmx.ch

2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort Seite 3 Schuljahr und Schulferien 2015 /2016 Seite 4 Wichtige Daten Seite 5 Zusammenarbeit Schule und Eltern Seite 6 Beurlaubungen / Joker-Tag Seite 8 Kopiervorlage Urlaubsgesuch Seite 9 Kopiervorlage Absenzenmeldung Seite 10 Merkblatt Unfallversicherung von Schülern Seite 11 Adressen von regionalen Beratungsstellen Seite 12 Besondere Dienste Seite 13 Aus der Hausordnung Seite 14 Wichtige Telefonnummern Seite 15 2

3 Vorwort Liebe Eltern Als Schulleiterin begrüsse ich alle zum Schuljahr 2015/2016. Die Kinder werden in vier Lerngruppen unterrichtet. Kindergarten 1./2. Kindergartenjahr Frau Esthi Scholer Unterstufe 1./2. Klasse Herr Fabian Lehnherr Mittelstufe 1 3./4. Klasse Frau Regula Ruch Mittelstufe 2 5./6. Klasse Frau Birgit Müller / Herr Auryn Streuli Wir als Lehrerteam sind mit unserem pädagogischen Einsatz darum bemüht, jedem Kind interessante Lernwege in einer wohltuenden Atmosphäre zu ermöglichen. Wir verstehen uns in der Schule als Lerngemeinschaft. In diesem Wort ist beides abgebildet: Die Schule ist ein Haus, in dem Lernen stattfindet. Jeder erfährt viel Neues auf unterschiedlichen Wegen. Jeder wird auf seinem Lernweg individuell betreut und beraten. Die Lernmaterialien und -methoden sind auf die unterschiedlichen Lernweisen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Lernen ist anstrengend, soll aber auch Freude bereiten und ohne Leistungsdruck geschehen. Die heutige Forschung kann immer deutlicher nachweisen, dass Schulzwang sowie Leistungs- und Notendruck dem Lernen abträglich sind. Wir als Team bemühen uns sehr, den Kindern das Lernen auf freudvolle Art zu ermöglichen. Schule heisst auch immer Gemeinschaft. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen verbringen die meiste Zeit der Werktage zusammen. Wir lernen gemeinsam, feiern Feste und sind ein lebendiges, soziales System. Es geht darum, dass sich jeder einbringen kann mit seinen Fähigkeiten, mit seinen Ideen und Fragen. Jeder ist mit seiner Einzigartigkeit Teil des Ganzen. Jeder ist wichtig und wird vom gegenseitigen Wohlwollen getragen. Liebe Eltern, zu dieser Lerngemeinschaft gehören auch Sie, da Sie die Schule in vielfältiger Weise unterstützen und mit uns zusammenarbeiten. In diesem Wegweiser finden Sie einen Abschnitt, in dem wir als Team unsere Leitlinien für die Zusammenarbeit mit Ihnen darlegen. Unser Wegweiser dient vor allem auch dazu, dass Ihnen die wichtigsten Informationen und Adressen in kompakter Weise vorliegen. Ich wünsche Ihnen und uns allen ein schönes Schuljahr 2015/2016. Birgit Müller, Schulleiterin 3

4 Schuljahr und Schulferien 2015/ Semester: Montag, 17. August Freitag, 15. Januar Semester: Montag, 18. Januar Freitag, 1. Juli 2016 Schulfreie Tage / Feiertage Mittwoch, 18. November 2015 (Herbstmarkt/Weiterbildung der Lehrpersonen) Montag, 18. Januar 2016 (Weiterbildung der Lehrpersonen) Donnerstag, 5. Mai - Samstag, 7. Mai 2016 (Auffahrt) Montag, 16. Mai 2016 (Pfingstmontag) Donnerstag, 23. Juni 2016 nachmittags (Kompensation Schulschlussfeier) Ferienpläne für die nächsten Schuljahre unter: Herbstferien 2015 Beginn: Samstag, 3. Oktober 2015 Ende: Sonntag, 18. Oktober 2015 Unterrichtsbeginn: Montag, 19. Oktober 2015 Weihnachtsferien 2015 Beginn: Donnerstag, 24. Dezember 2015 Ende: Sonntag, 3. Januar 2016 Unterrichtsbeginn: Montag, 4. Januar 2016 Fasnachtsferien 2016 Beginn: Samstag, 6. Februar 2016 Ende: Sonntag, 21. Februar 2016 Unterrichtsbeginn: Montag, 22. Februar 2016 Frühjahrsferien 2016 Beginn: Samstag, 19. März 2016 Ende: Sonntag, 3. April 2016 Unterrichtsbeginn: Montag, 4. April 2016 Sommerferien 2016 Beginn: Samstag, 2. Juli 2016 Ende: Sonntag, 14. August 2016 Unterrichtsbeginn: Montag, 15. August

5 Schultermine 2015/2016 Elternabende Elternabend Kindergarten: Dienstag, 1. September 2015 Elternabend Unterstufe: Donnerstag, 3. September 2015 Elternabend Mittelstufe 1: Mittwoch, 9. September 2015 Elternabend Mittelstufe 2: Dienstag, 1. September 2015 Anlässe im Schuljahr 2015/2016 Über die jeweiligen Anlässe im Schuljahr 2015/2016 werden Sie jeweils rechtzeitig informiert. Folgende Termine stehen bereits fest: A Holly Jolly Christmas Concert Mittwoch, 9. Dezember 2015, nachmittags Probe in Sissach (freiwillige Teilnahme der MST1 und 2 am Projekt der Freitag, 11. Dezember 2015 Regionalen Musikschule Sissach) 1. Aufführung am Abend in Sissach Sonntag, 13. Dezember Aufführung am Nachmittag in Diegten Schuljahresschlussfeier Letzter Schultag: Donnerstag, 23. Juni 2016 um Uhr Freitag, 1. Juli 2016 bis Uhr Unterrichtsbesuche von Eltern in der Schule Wir freuen uns, wenn Sie Interesse an unserem Unterricht haben. Sie können gerne mit den Lehrpersonen einen Unterrichtsbesuch vereinbaren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 7 (Unterrichtsbesuche). 5

6 Zusammenarbeit Schule und Eltern Grundsätzliches Für das Kind sind Elternhaus und Schule zwei überaus wichtige Lebensbereiche. Es ist für das Kind wohltuend, wenn es merkt, dass zwischen den Eltern und der Schule ein vertrauensvolles Verhältnis besteht, das von gegenseitiger Wertschätzung bestimmt ist. Wir als Lehrerteam legen Wert auf Transparenz und ein wohlwollendes, respektvolles Verhältnis zwischen Eltern und Schule. Gegenseitige Informationen Die Schule informiert die Eltern durch Elternbriefe, Elternabende und durch persönliche Gespräche. Individuelle Themen, die das einzelne Kind betreffen werden ausschliesslich im persönlichen Gespräch behandelt. 67 des Bildungsgesetzes Die Erziehungsberechtigten werden - durch die Schulen am Bildungsprozess ihrer Kinder beteiligt - über ihre Kinder betreffende Fragen und die Arbeit in deren Klassen und Schulen regelmässig informiert. Im Interesse des Kindes ist es wichtig, dass die Schule informiert wird, wenn im Alltag des Kindes etwas auftritt, das das Lernen erschweren kann. 59 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer frühzeitig über besondere Umstände zu informieren, die ihre Kinder in ihrer schulischen Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Gespräche zwischen Schule und Eltern Wir als Lehrerteam sind interessiert an einem regelmässigen Gedankenaustausch zwischen Eltern und Schule. Wir wünschen uns folgenden Grundsatz: Wir reden nicht übereinander, sondern wir sprechen miteinander. Deshalb bitten wir die Eltern darum, den direkten Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Gesprächsbedarf besteht und uns mitzuteilen, welche Fragen und Anliegen sie haben. 69 aus der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule Die Erziehungsberechtigten arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern sowie der Schule ihrer Kinder zusammen und suchen bei hängigen Fragen den direkten Kontakt mit ihnen. Lehrpersonen sowie Eltern teilen sich jeweils ihren Gesprächswunsch mit und vereinbaren einen Termin (Gesprächstermine nicht mündlich vom Kind ausrichten lassen, sondern Terminvereinbarung telefonisch, per Mail oder schriftlich per Zettel oder Elternheft). Respektvoller Umgang auch in Konfliktfällen Auch wir als Schule können es nicht allen recht machen. Wir bemühen uns mit grossem Einsatz um ein möglichst individuelles Lernen in angenehmer Atmosphäre für jedes Kind. Dennoch: Auch die Schule ist kein konfliktfreies Feld. Eltern sollten sich spätestens dann zu einem Gespräch bei der Fachlehrerin oder Klassenlehrperson anmelden, wenn Probleme auftreten. Es gilt folgender Verständigungsweg: 1. Erziehungsberechtigte und Fachlehrer/in suchen das gegenseitige Gespräch und bemühen sich, in sachlicher Weise das Problem zu benennen und zu lösen. 2. Gelingt dies nicht, so wird ein Gespräch gemeinsam mit der Klassenlehrperson geführt. 3. Führt dies nicht zum gewünschten Ergebnis, so führt die Schulleitung ein Gespräch mit allen Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Fachlehrer/in und Klassenlehrer/in). Dieses Gespräch wird protokolliert und von den Anwesenden unterschrieben. 6

7 Gesprächsbedarf Problemsituation P Gespräch mit Fachlehrperson Gespräch gemeinsam mit Klassenlehrperson Problem gelöst Problem gelöst Fragen geklärt Gespräch mit Schulleitung In Gesprächen geht es darum, ein gegenseitiges Verstehen zu erreichen. Dabei ist auf Sachlichkeit und gegenseitiges Wohlwollen zu achten. Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten und anderen Unstimmigkeiten kommt, so ist es wichtig, dass alle Gesprächsteilnehmer/innen eine positive Grundhaltung bewahren und respektvoll miteinander umgehen. Konstruktive Kritik kann vom anderen angenommen werden. Anschuldigungen, verbale Angriffe und Kränkungen verhindern ein wohlwollendes Miteinander und zerstören die vertrauensvolle Basis, die für das Kind von grosser Wichtigkeit ist. Unterrichtsbesuche Die Bedeutung von Unterrichtsbesuchen liegt darin, dass die Eltern einen Einblick in das schulische Arbeiten gewinnen. Die Eltern können dabei ihr Kind im Unterricht beobachten und die schulischen Arbeitsweisen kennenlernen. 57 der Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule Die Erziehungsberechtigten können nach vorheriger Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer den Unterricht ihrer Kinder besuchen. Nähere Informationen zu Unterrichtsbesuchen erhalten die Eltern jeweils am ersten Elternabend des Schuljahres. Die Terminierung eines Unterrichtsbesuchs sollte möglichst eine Woche vorher erfolgen. Bei Lernkontrollen, bei Rückgaben von Lernkontrollen, bei speziellen Anlässen, Neueintritten, bei Klassenrats-Stunden und während intensiven Projektphasen (Theaterproben, Schullager, etc.) sind keine Unterrichtsbesuche möglich. Der Besuch von Eltern findet ohne Geschwister statt. Unterrichtsbesuche von Erziehungsberechtigten unterliegen der Vertraulichkeit, das heisst Beobachtungen, die man von anderen Kindern macht, dürfen nicht weitergegeben werden. Unterstützung und Mithilfe Wir freuen uns über die Unterstützung und Mithilfe von Eltern bei unterschiedlichen schulischen Anlässen. Diese wird von den jeweiligen Lehrpersonen angefragt und organisiert. Schlussgedanken Man sagt: No news are good news. Das bedeutet: Wenn man nichts voneinander hört, dann weiss man, dass nichts Negatives vorgefallen ist. Dennoch: Wir als Lehrpersonen freuen uns immer, wenn Eltern uns auch mitteilen, was ihnen positiv an unserer Arbeit auffällt. 7

8 Beurlaubungen Urlaubsgesuche sind mit dem entsprechenden Formular schriftlich und begründet, unter Beilage von Bestätigungen von Vereinen, Organisationen usw. mindestens zwei Wochen vor dem Urlaubsbeginn einzureichen. Pro Schuljahr können höchstens 2 Kalendertage Urlaub zur Bewilligung eingereicht werden. Formulare für Urlaube sind immer bei der Klassenlehrperson einzureichen. Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig: a. Die Klassenlehrperson bis zu einem Tag b. Die Schulleitung für Urlaube von mehr als einem Tag Dauer sowie für Urlaubstage, die nicht unter die oben stehenden Regelungen fallen c. Der Schulrat auf Antrag der Schulleitung bei mehr als 2 Wochen Das Nacharbeiten des versäumten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Es ist der Lehrkraft freigestellt, versäumte Prüfungen nachschreiben zu lassen. Festlegungen und Erklärungen zum Joker-Tag Der Joker-Tag ist ein zusätzlicher schulfreier Tag innerhalb des Schuljahres. 1 Joker-Tag = 2 Vormittage 1 Joker-Tag = 2 Nachmittage 1 Joker-Tag = 1 Vormittag + 1 Nachmittag Die Schüler/innen haben Anspruch auf einen Joker-Tag pro Schuljahr. Die Joker-Karten werden zu Beginn der Kindergartenzeit ausgegeben und gelten bis zum 6.Schuljahr. Der Joker-Tag kann eingezogen werden in der Zeit vom Schuljahresbeginn bis Ende Mai. Eingabefrist ist jeweils 1 Woche vor dem gewählten Joker-Tag. Es ist keine Begründung erforderlich. Der Joker-Tag kann nicht eingezogen werden - unmittelbar vor oder nach den Schulferien sowie im Juni - während gemeinsamer Schulaktionen (z.b. Projektwoche oder Schullager). Nicht bezogene Joker-Tage verlieren am Ende des Schuljahres ihre Gültigkeit. Der versäumte Lernstoff ist im Interesse des Kindes nach Absprache mit der Klassenlehrperson nachzuholen. Auch das Nachholen von Tests erfolgt nach Absprache mit den Lehrpersonen. 8

9 Kreiskindergarten / Kreisprimarschule Nusshof-Wintersingen Hauptstrasse Wintersingen Tel Schulleitung: kreisschule.nu.wi@gmx.ch Sekretariat: sekretariat.nu.wi@gmx.ch GESUCH UM URLAUB Dieses Gesuch ist mindestens zwei Wochen vor dem gewünschten Urlaub der Klassenlehrperson abzugeben. Der verpasste Schulstoff ist nachzuholen. Datum / Zeit des Urlaubes: Name / Vorname: Klasse und Klassenlehrer/in: Name der Eltern: Adresse: PLZ / Wohnort: Telefon: Begründung des Urlaubs: Mitbetroffene Geschwister: Name / Vorname: Klasse: Klassenlehrer/in: Ort / Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ENTSCHEID Bereits bezogener Urlaub: Schuljahr: Anzahl Tage: Bewilligungsinstanz: Klassenlehrperson Schulleitung Schulrat bewilligt nicht bewilligt Datum: Unterschrift: 9

10 Kreiskindergarten / Kreisprimarschule Nusshof-Wintersingen Hauptstrasse Wintersingen Tel Schulleitung: kreisschule.nu.wi@gmx.ch Sekretariat: sekretariat.nu.wi@gmx.ch Meldung einer Absenz Name / Vorname: Klasse und Klassenlehrer/in: Datum (von - bis): Grund: Ort und Datum: Unterschrift der Erziehungsberechtigten: Diese schriftliche Absenzenmeldung ist der Klassenlehrkraft unmittelbar nach der Rückkehr zum Unterricht abzugeben. Bitte melden Sie Ihr Kind im Krankheitsfall bei der Lehrperson ab, die zuerst von der Abwesenheit Ihres Kindes wissen muss. Wenn Ihr Kind z.b. um 8 Uhr in der Turnhalle sein sollte, versuchen Sie, die zuständige Lehrperson unmittelbar vor dem Unterrichtsbeginn unter der Nummer (Mehrzweckhalle) zu erreichen. Ein möglicher Weg ist es auch, wenn Sie Mitschüler oder die Geschwister informieren und diese den Lehrpersonen Bescheid geben. 10

11 Merkblatt Unfallversicherung von Schülern Ausgangslage Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen sämtliche in der Schweiz wohnhaften Personen über eine Krankenkasse verfügen. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung muss bei Unfällen die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit übernehmen. Zudem besteht eine Vorleistungspflicht der Krankenkasse, wenn zweifelhaft ist, ob allenfalls eine andere Versicherung (sep. Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, usw.) für die Unfallkosten aufzukommen hat. Vielfach bestehen zudem ergänzende Kinderunfallversicherungen, welche Eltern für ihre Kinder abgeschlossen haben, die zusätzliche Leistungen wie Todesfallund/oder Invaliditätskapital sowie Heilungskosten in Ergänzung zu den Leistungen einer Krankenkasse (z.b. Privatbehandlung) beinhalten. Schulbetrieb Unfälle können sich auch im Schulbetrieb ereignen. Die Leistungen der Krankenkasse und/oder einer Kinderunfallversicherung gelten uneingeschränkt auch in diesem Bereich, so dass eine zusätzliche Versicherung für den Schulbetrieb (Unterrichtsstunden, Aufenthalt auf dem Schulareal, usw.) keinen Sinn macht. Eltern Werden Eltern als unterstützende Kräfte eingesetzt (z.b. beim Schwimmunterricht, im Schullager etc.), gelten diese als temporäre Hilfspersonen und sind durch die kantonale Haftpflichtversicherung gegen allfällige Haftpflichtansprüche geschützt. Verwenden Eltern in ihrer Funktion als Hilfspersonen ihr privates Fahrzeug (z.b. zur Fahrt ins Lager), müssen gemäss Strassenverkehrsgesetz SVG Haftungsansprüche allfällig verletzter Kinder durch die eigene Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Da die Hilfspersonen als Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen betrachtet werden können, besteht für einen Bonusverlust Versicherungsdeckung über die Dienstfahrtenversicherung des Kantons. 11

12 Adressen von regionalen Beratungsstellen für Eltern und Jugendliche Schule und Elternhaus BL Matthias Hugenschmidt Postfach Liestal Tel Elternbildung Oberbaselbiet EBOB Sonja Grieder Weidweg Rünenberg Tel Helpnet Jugendberatung Poststrasse 2 Postfach Liestal Tel (8 Rp./Min.) 24h-Eltern- und Jugendberatungstelefon mail@helpnet-online.ch TRIANGEL - Beratungsstelle beider Basel für gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche Steinenring Basel Tel triangel@opferhilfe-bb.ch 12

13 Besondere Dienste Schulpsychologischer Dienst Baselland (SPD) Wasserturmplatz Liestal Tel Aufgabenbereich: Abklärung und Beratung bei Schul-, Erziehungs- und Lernproblemen Anmeldung durch die Eltern oder durch die Lehrkraft im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten. Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD) Goldbrunnenstrasse Liestal Tel Aufgabenbereich: Hilfe für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher Kinderpsychiatrische und -psychologische Abklärungen und Behandlungen Beratung bei Familienproblemen Beratung bei Kindesmisshandlung Psychomotorik Pädagogisch-therapeutischer Dienst BL Psychomotorik-Therapie Benzburweg Liestal Tel Aufgabenbereich: Abklärung, Erfassung und Behandlung von Kindern, die in ihrem Bewegungserleben und -verhalten auffällig sind. Anmeldung durch die Eltern. Liegt ein Gutachten einer Fachperson (Kinderarzt, Schulpsychologe, Psychiater) vor, so sind Abklärung und Therapie kostenlos. 13

14 Aus der Hausordnung Telefonzeiten Lehrerzimmer: Uhr Uhr Kindergarten: Uhr Uhr Unterrichtszeiten Vormittag Uhr Nachmittag Uhr Schliessung des Schulhauses: 15 Minuten nach Unterrichtsschluss Schulweg Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Wir bitten Sie, Ihrem Kind das richtige Verhalten auf der Strasse zu erklären und mit ihm zu üben. Die gelben Füsse am Fahrbahnrand ersetzen den Fussgängerstreifen. Velos und Kickboards werden hinter dem Schulhaus parkiert. Sollte ihr Kind den Schulbus benutzen, so weisen Sie es bitte auf das richtige Verhalten im Bus hin. Fundgegenstände Fundgegenstände sind im Eingangsbereich der Schule zu finden. Haftpflicht Sollte etwas kaputt gehen, melden die Kinder den Schaden bei der Klassenlehrperson. So kann das Missgeschick schnell behoben oder allenfalls der Privathaftpflichtversicherung gemeldet werden. Hausordnung Auf dem Schulareal sind die Regeln der Hausordnung einzuhalten. Foto- und Filmaufnahmen Fotos und Filmaufnahmen, die in der Schule und bei Schulveranstaltungen gemacht werden, dürfen nur im privaten Bereich genutzt werden. Eine Veröffentlichung von schulischen Fotos und Filmen darf nicht erfolgen auch nicht in Internetforen wie Facebook und Twitter. In Ausnahmefällen kann einer Veröffentlichung zugestimmt werden. Für eine Veröffentlichung schulischer Foto- und Filmaufnahmen muss die schriftliche Genehmigung der Schulleitung eingeholt werden. Der Grund für diese Regelung besteht im Schutz der Privatsphäre der Kinder und ihrer Familien. Handys und Tablets Die Schüler/-innen dürfen Handys mit dabei haben, sie müssen diese jedoch im Schulsack lassen und während der Schulzeit ausschalten. Auch vor dem Schulhaus und auf dem Schulweg sowie während der Busfahrt sind die Handys in der Schultasche. Tablets und ähnliche Geräte bleiben zu Hause. 14

15 Wichtige Telefonnummern Schulgebäude Schulhaus Kindergarten Mehrzweckhalle Schulleitung: Sekretariat : kreisschule.nu.wi@gmx.ch sekretariat.nu.wi@gmx.ch Lehrpersonen Birgit Müller Schulleitung, Mittelstufe 1 & 2 Esther Scholer Kindergarten Fabian Lehnherr Unterstufe Regula Ruch Mittelstufe 1 Auryn Streuli Mittelstufe 2, Französisch Barbara Bühler Unterstufe, Heilpädagogik, Förderunterricht Eveline Regez Textiles Werken Claudia Sutter-Schmidt Sekretariat, Bibliothek Sonja Wieland Religion Kreisschulrat Primarschule und Kindergarten Nusshof-Wintersingen Claudia Schaffer Schulratspräsidentin Martin Fischer Natascha Krickel Markus Kron Niklaus Lang Yvonne Schaffner Öffentliche Dienste Amt für Volksschulen Liestal Schulpsychologischer Dienst Liestal Schularzt Dr. Makonnen Sissach Schulzahnpflege Wintersingen Logopädischer Dienst Sissach 15

16 Impressum: Kreisschule Nusshof-Wintersingen, August 2015

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