JUSTIZMINISTERIUM LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT. Anleitung

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1 6 JUSTIZMINISTERIUM LANDESJUSTIZPRÜFUNGSAMT Anleitung S t u t t g a r t, i m J u l i 2014 I. P r. ( F 1 5 ) zum Ausfüllen des Antrags auf Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung Frühjahr 2015 in Baden-Württemberg Es wird um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten, um unn ötige Rückfragen und damit einhergehende Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu vermeiden. A. Allgemeine Hinweise: Um die Daten ordnungsgemäß erfassen zu können, ist der Antrag auf der ersten Seite mit der Schreibmaschine mit sauberen Schrifttypen oder mit Computer in ohne weiteres lesbarer Schriftart (z.b. Times New Roman, Arial, Courier New) ausschließlich innerhalb der markierten Felder in üblicher Groß-/Kleinschreibung auszufüllen. Vergessen Sie bitte nicht die Angaben auf der zweiten Seite des Vordrucks und Ihre Unterschrift. Handschriftliche Eintragungen (außer in den Ankreuzfeldern und ab Ziff. V.), Eintragungen (auch teilweise) außerhalb der markierten Bereiche, Eintragungen mit schlechter Schreibmaschine n- type, schwer lesbarer Computerschrift sowie auf kopierten Vordrucken können nicht erfasst werden. Solche Anträge müssen vom Landesjustizprüfungsamt unbearbeitet zurückgegeben werden und führen in jedem Fall zu unnötigen Verzögerungen bei der Bearbeitung. Im Übrigen kann über unvollständige bzw. nicht den Anforderungen des 10 JAPrO entsprechende Zula s- sungsgesuche nicht entschieden werden. Gemäß 11 Abs. 2 LDSG weisen wir darauf hin, dass die erfragten Daten zur Bearbeitung I hres Antrags auf Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juri stischen Prüfung und zur Durchführung des Hochschulstatistikgesetzes erforderlich sind. Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte bis zum 31. Oktober 2014 an folgende Adresse: Justizministerium Baden-Württemberg - Landesjustizprüfungsamt - Postfach Stuttgart. Der Antrag muss bis zu diesem Termin beim Prüfungsamt vorliegen. Eine persönliche Abgabe ist an diesem Tag nur bis Uhr möglich; ein Briefkasteneinwurf ist nicht möglich. Die Anmeldung zur Staatsprüfung ersetzt nicht die Anmeldung zur Universitätsprüfung, die bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Universität zu erfolgen hat. Die von den Un i- versitäten gesetzten Fristen und Anforderungen sind zu beachten. Urbanstraße Stuttgart Telefon Telefax poststelle@jum.bwl.de Parkmöglichkeiten: Tiefgaragen Landesbibliothek oder Staatsgalerie VVS-Anschluss: U-Bahn: Charlottenplatz S-Bahn: Hauptbahnhof

2 - 2 - B. Hinweise zu den einzelnen Feldern und Abschnitten: I. Feld (1) Prüfungsort: Hier ist der gewünschte Prüfungsort deutlich anzukreuzen. (FR = Freiburg, HD = Heidelberg, KN = Konstanz, MA = Mannheim, TÜ = Tübingen). II. Feld (2) Name: Hier ist der Familienname einschließlich etwaiger Namenszusätze anzugeben. Beispiele: Maier, von Stein Feld (3) Geburtsname: Nur im Falle eines abweichenden Geburtsnamens ist dieser hier anzugeben. Feld (4) Vorname(n): Hier tragen Sie bitte Ihre(n) Vornamen ein. Feld (5) Geburtsdatum: Hier ist das Geburtsdatum mit jeweils zwei Ziffern für Tag, Monat und Jahr anzugeben. Beispiel: Feld (6) Geburtsort: Es ist die politische Gemeinde des Geburtsorts, wie auf der Geburtsurkunde vermerkt, einz u- tragen. Feld (7) bis (9) Straße, PLZ, Ort: Geben Sie bitte Ihre Postanschrift an. Bescheide des Landesjustizprüfungsamts werden an diese Adresse versandt. Die Angabe eines Postfachs ist nicht zulässig. Feld (10) Telefon: Hier ist die Telefonverbindung einzutragen, unter der Sie regelmäßig zu erreichen sind. Feld (11) -Adresse: Hier ist die -Adresse einzutragen (sofern vorhanden), unter der Sie zuverlässig zu e r- reichen sind. Feld (12) Abiturnote: Tragen Sie hier bitte Ihre Abiturnote ein (Beispiel: 2,1). Feld (13) Geschlecht: Kreuzen Sie bitte Ihr Geschlecht an (m = männlich, w = weiblich). III. Feld (14) bis (18): Hier ist der Studienverlauf im Fach Rechtswissenschaft als Hauptfach darzustellen. Bei der Angabe der Semesterzahl ist das Semester, in welches das Fristende für die Einreichung des Zulassungsantrags fällt, mitzuzählen. Semester, in denen Sie seitens der Universität beurlaubt waren, sind bei der Berechnung der Semesterzahl an dieser Universität nicht mi t- zuzählen; im Falle eines Auslandsstudiums während der Beurlaubung sind diese Semester unter Angabe der ausländischen Universität aufzuführen. Ebenfalls darzustellen ist ein Studium eines anderen Studiengangs, soweit die Anrechnung eines oder mehrerer Semester von der Universität ausgesprochen worden ist oder bea ntragt wird. Im Übrigen ist ein Studium eines anderen Studiengangs nicht aufzuführen.

3 - 3 - Beispiele: 1. Wer fünf Semester Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und anschließend drei Semester an der Universität Konstanz studiert hat, gibt an: in Zeile (14) im Feld Zahl der Semester: 5; im Feld Universität: Mannheim, in Zeile (15) im Feld Zahl der Semester: 3; im Feld Universität: Konstanz. 2. Wer vier Semester Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg studiert hat, a n- schließend für zwei Auslandssemester an der Universitä t in Grenoble beurlaubt war und schließlich weitere drei Semester in Freiburg studiert hat, gibt an: in Zeile (14) im Feld Zahl der Semester: 4; im Feld Universität: Heidelberg, in Zeile (15) im Feld Zahl der Semester: 2; im Feld Universität: Grenoble, in Zeile (16) im Feld Zahl der Semester: 3; im Feld Universität: Freiburg. 3. Wer nach Anrechnung eines Semesters Betriebswirtschaftslehre mit Nebenfach Jura in Mannheim vier Semester an der Universität Heidelberg und drei Semester an der Unive r- sität Tübingen studiert hat, gibt an: in Zeile (14) im Feld Zahl der Semester: 1; im Feld Universität: Mannheim - BWL, in Zeile (15) im Feld Zahl der Semester: 4; im Feld Universität: Heidelberg, in Zeile (16) im Feld Zahl der Semester: 3; im Feld Universität: Tübingen. Feld (19) Auslandssemester: Hier ist zusätzlich zu den Angaben in Feld (1 4) bis (18) die Anzahl der Semester anzugeben, in denen Rechtswissenschaft an einer j uristischen Fakultät einer ausländischen Universität studiert wurde. Feld (20) Letzte Matrikelnummer: Es ist die Matrikelnummer der zuletzt besuchten Universität anzugeben. Feld (21) BAföG-Nummer: Dieses Feld ist nur auszufüllen von Kandidaten, die nach dem 31. Dezember 1983 Ausbi l- dungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten haben und eine Studienabschlussförderung beantragen oder beantragt haben. Es ist das aus dem let z- ten Bewilligungsbescheid ersichtliche, vollständige (15-stellige) Aktenzeichen des Amtes für Ausbildungsförderung anzugeben; außerd em ist eine Kopie des (letzten) Bewilligungsb e- scheids beizufügen. Wer eine Bescheinigung für die Studienabschlussförderung ( 15 Abs. 3 a BAföG) benötigt, hat den Zulassungsantrag umgehend, spätestens jedoch 14 Tage vor Ablauf der Förd e- rungshöchstdauer, vorzulegen und einen Bescheinigungsvordruck beizufügen, der beim Amt für Ausbildungsförderung erhältlich ist. IV. Erklärung zur Prüfungsteilnahme nach 35 b Abs. 1 und 2 JAPrO: Der Examenstermin der Prüfungsteilnahme nach 35 b Ab s. 1 JAPrO sowie das Datum, an dem der Bachelor of Laws erworben wurde, sind einzutragen. V. Erklärung zur Universitätsprüfung Die Erste juristische Prüfung hat bestanden, wer die Staatsprüfung und die Universitätspr ü- fung bestanden hat ( 34 Abs. 1 JAPrO). Die Universitätsprü fung ist in 5 Abs. 1 DRiG, JAPrO geregelt. Da nach 35 c Abs. 2 JAPrO bereits die Anmeldung zur Teilnahme an der Prüfung nach 35 b Abs. 1 JAPrO erst zulässig ist, wenn die Universität sprüfung beendet ist, ist vorliegend zu erklären, dass die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bereits bestanden wurde. Ist die Erste juristische Prüfung bestanden, erteilt das Landesjustizprüfungs amt auf Antrag ein Zeugnis über die erreichte Gesamtpunktzahl und die Gesamtnote der Ersten juristischen Prüfung. Dieses Zeugnis weist die erreichten Endpunktzahlen und Endnoten der Staatspr ü- fung und der Universitätsprüfung gesondert aus. In dem Zeugnis wird auch der Gegenstand der Universitätsprüfung angegeben. Daher muss in Feld V. 2. die Universität (vollständiger Name, z.b. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Universität Mannheim), die Bezeichnung

4 - 4 - des Schwerpunktbereichs (z.b. Zivilrechtliche Rechtspflege in Justiz und Anwaltschaft ), das Datum (z.b ) und die Note (in Punkten, z.b.: 7,28) angegeben werden. Bitte beachten Sie: Das Zeugnis über die Erste juristische Prüfung erteilt das Landesjustizprüfungsamt nur auf Antrag. Wenn die Universitätsprüfung bestanden und ein Zeugnis ausgestellt wurde, kann dieser Antrag bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung gestellt werden, a n- dernfalls kann zu einem späteren Zeitpunkt ein gesonderter Antrag gestellt werden (geso n- derter Vordruck). Mit dem Antrag ist das Zeugnis der Universitätsprüfung vorzulegen. Sollten Sie kein Gesamtzeugnis wünschen, wird um Streichung von V.2 gebeten. VI. Erklärung über frühere Zulassungsanträge Hier müssen Sie eines der beiden Felder ankreuzen. Nach 10 Abs. 1 Satz 2 JAPrO ist dem Zulassungsantrag die Versicherung beizufügen, dass der Kandidat bisher bei keinem Prüfungsamt um die Zulassung zu einer juristischen Staatsprüfung nachgesucht hat, oder die Erklärung, wann und bei welchem Prüfungsamt dies geschehen ist. Kreuzen Sie daher bitte die zutreffende Erklärung an, streichen Sie ggf. Nichtzutreffendes und ergänzen Sie die fehlenden Daten. Anzugeben ist jeder frühere Zulassungsantrag, auch bei früherer Tei l- nahme im Rahmen der Freiversuchsregelung, bei genehmigtem Rücktritt von der Prüfung, bei Antragszurückweisung oder Teilnahme nach altem Recht. VII. Antrag zum Freiversuch Wenn Sie die Prüfungsteilnahme im Rahmen des Freiversuches nach 22, 35 e Abs. 1 JAPrO beantragen, kreuzen Sie bitte den Antrag 1. an und geben zu 2. oder 3. die für Sie zutreffende Erklärung ab. Bei erfolgloser Teilnahme am Freiversuch gilt die Prü fung als nicht unternommen, bei erfolgreicher Teilnahme besteht im Rahmen des 22 JAPrO die Möglichkeit einer weiteren Prüfungsteilnahme mit dem Ziel der Notenverbesserung. VIII. Beizufügende Unterlagen Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen anzu schließen (bitte nur diese Unterlagen, und zwar ohne Hüllen, Umschläge o.ä.): (Notenverbesserer nur 1. und 6. sowie 9., soweit auch in der Universitätsprüfung eine erfolgreiche Notenverbesserungsprüfung absolviert wurde) 1. Lebenslauf - eigenhändig geschrieben und unterschrieben - mit Lichtbild, nicht nur tabellarische Übersicht ( 10 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO). 2. von der/den Universität(en) ausgestellte oder schriftlich bestätigte Datenkontrollblätter - Original - ( 10 Abs. 2 Nr. 1 JAPrO). Soweit gleichzeitig das Vorliegen der Voraussetzung für einen Freiversuch oder notenverbesserungsfähigen Versuch festgestellt we r- den soll, kann es erforderlich werden, im Einzelfall über die Datenkontrollblätter hinaus weitere Nachweise vorzulegen. Das Landesjustizprüfung samt wird - soweit erforderlich - von Amts wegen dazu auffordern, diese nachzureichen. 3. Nachweis(e) über die Teilnahme an der praktischen Studienzeit - Original - ( 5, 10 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO). 4. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen, sonstigen Lehrveranstaltungen ( 9 Abs. 2, 10 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO) je eine Übung im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, eine Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen ( 3 Abs. 5 Satz 1 JAPrO), ein Seminar in einem beliebigen Rechtsgebiet, eine Lehrveranstaltung in Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Jur. Methodenlehre, Rechtsvergleichung oder Allgemeiner Staatslehre sowie der Nachweis für die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs ( 9 Abs. 1 Nr. 3, 10 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO).

5 - 5 - Die Nachweise sind jeweils im Original und aus dem Studienbuch ausgeheftet vorzul e- gen. 5. Bachelor-Zeugnis und Zeugnis der Universitätsprüfung in beglaubigter Abschrift. 6. Erforderlichenfalls der zusätzliche Vordruck Angaben zu Ausnahmetatbeständen im Rahmen der Freiversuchs-/Notenverbesserungsregelung, falls ein Ausnahmetatb e- stand des 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-7 JAPrO geltend gemacht wird. 7. Erforderlichenfalls die teilweise ausgefüllte Bescheinigung für den Antrag auf Studie n- abschlussförderung nach 15 Abs. 3 a BAföG; s. Erläuterungen oben zu III. Feld (21). 8. Mitteilung über die Endnote der Universitätsprüfung (Zeugnis oder gesonderte unterzeichnete Bestätigung im Original oder in beglaubig ter Kopie), sofern diese bereits erfolgreich abgelegt wurde und ein Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses über die Erste juristische Prüfung gestellt wird. Die vorgelegten Belege zu den Ziffern 2 bis 4 und 6 werden nach Abschluss des Prüfungsverfahrens zurückgegeben.

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