Bericht über den Alkoholzehntel Benutzerleitfaden
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- Gretel Rosenberg
- vor 8 Jahren
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1 Aktivität 30 des NPA Bericht über den Alkoholzehntel Benutzerleitfaden Ausgangslage Der Bundesrat hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beauftragt, ein Nationales Programm Alkohol (NAP) zu erarbeiten. Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen (EKAL), der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV), der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und weiteren bedeutenden Akteuren der schweizerischen Politik im Alkoholbereich konzipiert. Am 18. Juni 2008 wurde es vom Bundesrat verabschiedet. In Bezug auf den Alkoholzehntel ist im NPA folgendes Ziel festgelegt: «Die Gelder aus dem Alkoholzehntel (AlkG) sind vermehrt und gezielter für die Alkoholprävention und -therapie und insbesondere für Massnahmen im Sinne der in diesem NPA skizzierten Alkoholpolitik einzusetzen.» Die Aktivität 30 des NPA ist ein erster Schritt zur Erreichung dieses Ziels. Sie ist darauf ausgerichtet, gemäss Artikel 45 des Alkoholgesetzes detailliertere Informationen zur Verwendung des Alkoholzehntels in den Kantonen zu erheben. Im Rahmen einer Pilotstudie haben die GDK und die EAV fünf Kantonen eine neue Art der Berichterstattung über die Verwendung des Alkoholzehntels vorgeschlagen. Die Ergebnisse dieser Pilotstudie wurden 2011 veröffentlicht. Im Jahr 2012 haben zwanzig Kantone die neuen Instrumente übernommen. Den Kantonen werden zwei Instrumente zur Verfügung gestellt, um die Institutionen und Projekte zu erfassen und zu beschreiben, die sie mit ihrem Anteil am Alkoholzehntel unterstützt haben: eine vorprogrammierte Excel-Matrix und ein Benutzerleitfaden, der ein optimales Ausfüllen dieser Matrix ermöglichen soll. Die Informationen, die mit Hilfe dieser beiden Instrumente erhoben werden, werden anschliessend der EAV übermittelt, die die Daten in Zusammenarbeit mit der GDK zusammenstellt und im Hinblick auf die Veröffentlichung aufbereitet. Die Benutzung dieser beiden Instrumente bietet mehrere Vorteile: verstärkte Kohärenz bei der Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels; bessere Verständlichkeit der Daten für Dritte (einheitliche, vereinfachte Darstellung, Informationen in Textform); Optimierung der Arbeitsabläufe (Standardisierung, Erleichterung bei der Zusammenstellung der Daten auf Bundesebene). Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV Länggassstrasse 35, 3000 Bern 9, Schweiz Tel , Fax Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Speichergasse 6 Haus der Kantone CH-3000 Bern (0) office@gdk-cds.ch
2 Struktur der vorprogrammierten Excel-Matrix Die neue Excel-Matrix, die den Kantonen zur Verfügung gestellt wird, sieht fünf Bereiche vor, die horizontal angeordnet sind: 1. Bereich: Prävention 2. Bereich: Früherfassung/-erkennung 3. Bereich: Behandlung 4. Bereich: Nachsorge 5. Bereich: Forschung/Weiterbildung/Fortbildung Diese fünf Bereiche stimmen mit jenen überein, die in den Weisungen von 1986 definiert sind. 1 In diesem Punkt ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem bisherigen Bericht über den Alkoholzehntel. Jeder dieser Bereiche ist vertikal in fünf Kategorien unterteilt: 1. Kategorie: Alkohol 2. Kategorie: Tabak 3. Kategorie: illegale Suchtmittel 4. Kategorie: alle Suchtformen 5. Kategorie: nicht zuzuordnen Die Kategorien und ihre Inhalte sind in Ziffer auf S. 6 genauer definiert. Die Aufteilung des Alkoholzehntels auf die verschiedenen bekämpften Suchtformen ist eine der wesentlichen Verbesserungen, die die neuen Instrumente bieten, die den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Die vorprogrammierte Excel-Matrix enthält zudem Felder, in denen die Personalien der Kontaktperson des Kantons und ein kurzer Kommentar (kantonale Schwerpunkte in der Suchtbekämpfung, allfälliges Bestehen eines kantonalen Alkohol-Aktionsplans, besonders innovatives Projekt, das im Berichtsjahr unterstützt wurde, usw.) erfasst werden können. 1 Weisungen des Bundes betreffend die Berichterstattung der Kantone über die Verwendung des Alkoholzehntels (24. September 1986), erarbeitet von der EAV mit der Unterstützung der Eidgenössischen Kommission für Alkoholfragen, der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission und des BAG. 2
3 3
4 Ausfüllen der vorprogrammierten Excel-Matrix Vorbemerkungen Für das Ausfüllen der vorprogrammierten Excel-Matrix ist den angegebenen Zahlen (1 5) zu folgen. Es müssen alle weissen Bereiche ausgefüllt werden. Die grauen Bereiche (vor allem die Grafiken) sind geschützt und werden automatisch aktualisiert. Ist die Tabelle fertig ausgefüllt, muss in der Kontrollspalte ganz rechts unter Punkt 5 in allen Zeilen eine Null stehen. Im Fall eines Fehlers wird die positive oder negative Differenz rot angezeigt. Punkt 1: Angaben zur Kontaktperson Durch die Angabe einer Kontaktperson steht interessierten Dritten (Präventionsorganisationen, Verwaltungen anderer Kantone, Medien usw.) eine Kontaktadresse zur Verfügung, an die sie sich wenden können, um nähere Informationen zur kantonalen Praxis im Bereich der Verwendung des Alkoholzehntels oder allgemeiner der Alkoholprävention zu erhalten. Geben Sie im dafür vorgesehenen Bereich der Excel-Matrix die folgenden Daten ein: 1. Kanton 2. Name und Vorname der zuständigen Person 3. Amt und Departement, das für den Alkoholzehntel zuständig ist 4. Postadresse 5. Telefon Website Punkt 2: Kommentar Im dafür vorgesehenen Bereich der Excel-Matrix können Sie eine kurze Erläuterung zu den Handlungsschwerpunkten Ihres Kantons anbringen. Sie können dort auch auf Aktivitäten hinweisen, die Sie im Berichtsjahr durchgeführt haben. Länge: max Zeichen, inkl. Leerschläge 4
5 Punkt 3: Von der EAV überwiesener Betrag und Gesamtausgaben des Kantons In Punkt 3 tragen die Kantone den Betrag ein, den sie von der EAV im Berichtsjahr erhalten haben (Anteil am Alkoholzehntel). Es muss nur das weisse Feld ausgefüllt werden; die übrigen (grauen) Felder dieser Tabelle werden automatisch aktualisiert. Punkt 4: Ausgleichsfonds Der Ausgleichsfonds entspricht den Reserven, die aus den Mitteln des Alkoholzehntels gebildet werden, die in den Vorjahren nicht zugewiesen werden konnten. Diese Gelder müssen wie der Alkoholzehntel dazu eingesetzt werden, um in den Folgejahren Institutionen und Projekte im Sinne von Artikel 45 Absatz 2 des Alkoholgesetzes zu finanzieren. Es genügt, in Punkt 4 den Stand des Ausgleichsfonds zu Beginn des Berichtsjahrs (1. Januar) einzusetzen. Im Normalfall entspricht dieser Betrag dem Fondsbestand am 31. Dezember des Vorjahres. Das zweite Feld ist für Bankzinsen beim Ausgleichsfonds vorgesehen. Davon können allfällige Administrations- oder Verwaltungsspesen abgezogen werden. Es müssen nur das erste (leer) und allenfalls das zweite Feld ausgefüllt werden, die übrigen Felder (grau) werden automatisch aktualisiert. Punkt 5: Liste der unterstützten Institutionen und Projekte Die Tabelle in Punkt 5 wird zeilenweise jeweils von links nach rechts ausgefüllt. Angaben in absteigender Reihenfolge (vom höchsten zum tiefsten Betrag). 5.1 Institution/Zahlungszweck Hier werden die Bezeichnung der Institution oder des Projekts (vollständiger Name und Abkürzung) sowie der Standort (Ort) eingegeben. Beschreiben Sie bei Bedarf das Ziel oder den Kontext des Projekts ganz kurz. 5.2 Betrag Der Gesamtbetrag, welcher der Institution oder dem Projekt gewährt wird, ist in CHF anzugeben und bei Bedarf zu runden (keine Kommas!). 5.3 Betrieb/Projekt Geben Sie mit einem X in einer der beiden Spalten an, ob der Betrag als Betriebsbeitrag (Unterstützung einer Institution z. B. allgemeine Betriebskosten, Unterstützung für mehrere Projekte) oder für ein bestimmtes Projekt gewährt wird. 5
6 5.4 Aufteilung der Beträge nach Bereich und Kategorie Jeder Betrag wird sowohl nach den einzelnen Handlungsfeldern (Bereichen) als auch nach den bekämpften Suchtformen (Kategorien) aufgeteilt Aufteilung nach Bereich Ist eine Institution oder ein Projekt nur in einem einzigen Bereich aktiv, muss der gesamte Betrag im betreffenden Bereich eingetragen werden (vorbehaltlich einer genaueren Aufteilung nach bekämpften Suchtformen, siehe 5.4.2). Falls sich die Tätigkeit einer Institution oder der Umfang eines Projekts nicht auf ein einziges Handlungsfeld beschränkt, müssen die Beträge angemessen unter den fünf Bereichen aufgeteilt werden. Als Orientierungshilfe dienen die Weisungen von 1986 sowie die Liste der Institutionen in Ziffer Aufteilung nach Kategorie Wenn eine Institution und/oder ein Projekt eine einzige Suchtform bekämpft, muss der gesamte entsprechende Betrag in der betreffenden Kategorie eingetragen werden. Bekämpft eine Institution und/oder ein Projekt alle drei erwähnten Suchtformen (Alkohol, Tabak, illegale Suchtmittel), muss die Kategorie «alle Suchtformen» verwendet werden. Die Kategorie «nicht zuzuordnen» wird benutzt, wenn das finanzierte Projekt oder die finanzierte Institution andere Gesundheitsprobleme bekämpft oder sich auf die Gesundheitsförderung bezieht. Auch die Beträge, die nicht zur Bekämpfung von substanzgebundenen Abhängigkeiten, sondern der Internet- oder Spielsucht eingesetzt werden, sind in dieser Kategorie einzutragen. Ausserdem ist diese Spalte zu verwenden, falls eine Zuordnung zu einer der anderen vier Kategorien nicht möglich ist, weil keine genauen Informationen zur Art der Institution oder des Projekts vorliegen. Genauere Aufteilungen zwischen den fünf Kategorien sind entsprechend den Kenntnissen und den Informationen möglich, die der Person zur Verfügung stehen, die die Matrix ausfüllt. Als Anhaltspunkt dient auch die Liste der Institutionen in Ziffer N.B.: Verwenden Sie die Kontrollspalte ganz rechts zur Überprüfung. Falls Sie die Tabelle korrekt ausgefüllt haben, enthält diese Spalte nur Nullen. Falls sich bei der Verteilung eines Betrags ein Fehler eingeschlichen hat, wird die Differenz in dieser Spalte rot angezeigt. 6
7 5.4.3 Liste der Institutionen für die Aufteilung nach Bereich und Kategorie Beispiele Empfohlene(r) Bereich(e) Empfohlene Kategorie(n) Bemerkungen Kantonale oder interkantonale Strukturen Forschungs-, Ausbildungs, Informationsstellen Kliniken, Therapiezentren, Früherfassungszentren Aktivitäten für Risikogruppen (Jugendliche, Frauen, Obdachlose, Personen im Freiheitsentzug) und Gesprächsgruppen Entsprechend den Haupttätigkeiten der finanzierten Institution Verschiedene Aktivitäten im Bereich Gesundheitsförderung, Kultur, Prävention für die breite Bevölkerung Gesundheitsligen, Fachstellen (Fachstelle Züri rauchfrei, Fachstelle Radix, Fachstelle ASN, kant. Abstinentenverband, FSKZ, CIPRET, Sozialberatungsstelle, Fondation vaudoise contre l'alcoolisme (FVA), (nicht abschliessende Aufzählung) Sucht Schweiz, GREA, fordd, ISGF, (nicht abschliessende Aufzählung) Fondation du Levant, Forelklinik, Lilith Verein Erziehung und Bildung, OSC Club socioterapeutico-culturale e ricreativo, Dargebotene Hand, Suizidnetz, Blaues Kreuz, Verein "Chez Paou", CIAO, Ecole Professionnelle Service Communautaire de Châteauneuf, (nicht abschliessende Aufzählung) Fourchette verte, Pausenapfelaktion, Stiftung Aarau eusi gsund Stadt, (nicht abschliessende Aufzählung) Prävention Prävention und/oder Forschung/Weiterbildung/Fortbildung (50/50) Es drängt sich eine Aufteilung der gewährten Beträge zwischen den Bereichen auf (Früherfassung/-erkennung, Behandlung und Nachsorge). Die prozentualen Anteile sind von Fall zu Fall nach Diskussion mit der betreffenden Institution festzulegen. Es drängt sich eine Aufteilung der gewährten Beträge zwischen den Bereichen Prävention, Früherfassung/- erkennung und Behandlung auf. Die prozentualen Anteile sind von Fall zu Fall festzulegen. Prävention Entsprechend den Haupttätigkeiten der finanzierten Institution Entsprechend den Haupttätigkeiten der finanzierten Institution. Grundsätzlich befassen sie sich mit mehreren Suchtformen. Entsprechend den Haupttätigkeiten der finanzierten Institution Kategorie «nicht zuzuordnen» Vorsicht vor Fehlschlüssen: Die Fachstelle Züri rauchfrei bekämpft z. B. auch die Cannabisabhängigkeit. 7
8 Weitere Informationen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ewa Mariéthoz (GDK) oder Nicolas Rion (EAV): Ewa Mariéthoz, Dr. ès sci. Projektleiterin Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Haus der Kantone, Speichergasse 6 Postfach 684, 3000 Bern 7 Tel (0) Fax ++41 (0) ewa.mariethoz@gdk-cds.ch Nicolas Rion Leiter Kommunikation Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) Länggassstrasse 35, 3000 Bern 9 Tel Fax nicolas.rion@eav.admin.ch Bern,
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