Dr. Kay Backeshoff Judith Ittner Theo Kötting Christian Termathe Andreas Brinkhues

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1 Inhaltsverzeichnis EGW Bearbeiter: Peter Kleyboldt Dr. Kay Backeshoff Judith Ittner Theo Kötting Christian Termathe Andreas Brinkhues EGW Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh Impressum Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Borken Beschlossen durch den Beschluss des Kreistages des Kreises Borken am

2 Inhaltsverzeichnis EGW Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Ausgangssituation Strukturdaten Kreis Borken Entsorgungssysteme Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben EU-Recht Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben Novelle des KrWG Deponieverordnung Bioabfallverordnung Klärschlammverordnung Abfallwirtschaftspläne Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Abfälle Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo 2011) Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben Sperrmüll Bioabfall Grünabfall Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) Glas LVP Trockene Wertstoffe Sonstige Wertstoffe E-Schrott Bruttoabfallmengen Sonderabfälle / Problemabfälle aus Haushalten Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) Prognose... 41

3 Inhaltsverzeichnis EGW 5 Entsorgungssicherheit und zukünftige Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken Nachweis der Entsorgungssicherheit Vorbehandlungs- und Verwertungskapazitäten im Kreis Borken Mechanisch- biologische Behandlungsanlage (MBA) Bioabfallkompostwerk (BAK) Vergärungsanlage Kompostierungsplätze für Grünabfälle Klärschlammkompostierung Vreden Ellewick Ablagerungskapazitäten für MBA-Deponat und mineralische Abfälle Sicherung des Absatzes der Abfälle zur Verwertung im Kreis Borken Sicherung des Absatzes der heizwertreichen Fraktionen Ressourceneffizienz / Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken Ziele für die Wertstofferfassung und -verwertung System der Wertstofferfassung und -verwertung Altpapiererfassung und -verwertung Alttextilienerfassung-/verwertung Altholzerfassung/-verwertung Interkommunale Zusammenarbeit Zusammenfassung der Zielsetzungen für Fortschreibung Literatur Anhang 1: Tabellen zur Abfallerfassung im Kreis Borken... 62

4 Inhaltsverzeichnis EGW Abkürzungsverzeichnis AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbh ARGE DSD Arbeitsgemeinschaft Duales System Kreis Borken ASA e.v. Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung AWK Abfallwirtschaftskonzept AWP Abfallwirtschaftsplan BHKW Blockheizkraftwerk BioAbfV Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen DepV Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) E Einwohner / Einwohnerin EEG Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) EGB Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetrieb (Bocholt) E/km 2 Einwohner pro Quadratkilometer (Siedlungsdichte) EBS Ersatzbrennstoff EDG Entsorgung Dortmund GmbH EG Europäische Gemeinschaft ElektroG Elektro- und Elektronikgerätegesetz EU Europäische Union Fe Eisen ggfs. gegebenenfalls hyg. hygienisiert INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ahlen) k. A. keine Angaben (es liegen keine Werte vor) kg Kilogramm kj/kg Kilojoule pro Kilogramm KrWG Kreislaufwirtschaftsgesetz KrW-/AbfG Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz KWA Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbh & Co. KG LAbfG NRW Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen LDS Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein- Westfalen LVP Leichtstoffverpackungen MBA Mechanisch-Biologische Abfallbehandlung Mg Megagramm, entspricht einer Tonne = Kilogramm NE Nichteisenmetall PPK Papier, Pappe und Karton RAL-GZ Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RZR Rohstoffrückgewinnungs-Zentrum Ruhr SMS Kurznachrichtendienst (engl. Short Message Service) TA Technische Anleitung t Gewichtstonne t/a Gewichtstonne pro Jahr TOC Gesamter organischer Kohlenstoff VKU Verband kommunaler Unternehmen WEEE Elektro- und Elektronikalt- bzw. Schrottgeräte, (engl. Waste of Electrical and Electronic Equipment)

5 Abbildungsverzeichnis EGW Tabellenverzeichnis Tab. 1: Tab. 2: Tab. 3: Tab. 4: Tab. 5: Tab. 6: Tab. 7: Tab. 8: Tab. 9: Tab. 10: Tab. 11: Tab. 12: Wertstoffhöfe im Kreis Borken... 7 Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken:... 8 Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken... 9 Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken Entwicklung der Sonderabfallmenge Entwicklung der Gewerbeabfallmenge Prognose Abfallmengen bis 2016 (Mg/a) Prognose Abfallmengen bis 2016 (kg/e*a) Verarbeitungsmenge MBA Bioabfallentsorgung Dezentrale Grünkompostierung Zielsetzungen für Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Abb. 2: Abb. 3: Abb. 4: Abb. 5: Abb. 6: Abb. 7: Abb. 8: Abb. 9: Abb. 10: Abb. 11: Abb. 12: Abb. 13: Abb. 14: Abb. 15: Abb. 16: Abb. 17: Abb. 18: Abb. 19: Abb. 20: Abb. 21: Abb. 22: Abb. 23: Abb. 24: Abb. 25: Abb. 26: Abb. 27: Lageplan des Kreises Borken... 4 Rechtsgrundlagen Abfallhierarchie Überlassungspflichten Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen Entwicklung Sperrmüllmengen Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen Entwicklung Bioabfallmengen Entwicklung Grünabfallmengen Entwicklung Bio- und Grünabfallmengen Entwicklung Papiermengen Mengenentwicklung Altglas Mengenentwicklung Leichtfraktion Entwicklung trockene Wertstoffe Entwicklung Wertstoffe Entwicklung Altholz Entwicklung E-Schrott Entwicklung Gesamtabfallmenge Bevölkerungsprognose für den Kreis Borken Grundriss/Betriebsweise MBA Massenbilanz MBA Verfahrensfließbild MBA Grundriss Kompostwerk Massenbilanz Kompostwerk Verfahrensfließbild Vergärungsanlage Grundriss Klärschlammkompostierungsanlage Interkommunale Kooperationen (Stand: )... 60

6 AWK Kreis Borken 3 EGW 1 Einführung Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes und dem Landesabfallgesetz NRW (LAbfG) haben die Kreise und kreisfreien Städte Abfallwirtschaftskonzepte aufzustellen, fortzuschreiben und der oberen Abfallwirtschaftsbehörde im Abstand von fünf Jahren vorzulegen. Der zwischenzeitlich aufgelöste Abfallwirtschaftsverband Borken-Wesel (Kooperation West) hatte 2007 die INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH (Ahlen) mit der Fortschreibung der Abfallwirtschaftskonzepte für die Kreise Borken und Wesel beauftragt. Das seinerzeit erstellte Abfallwirtschaftskonzept wird nunmehr unter Berücksichtigung der Vorgaben des zum in Kraft getretenen neuen KrWG für den Kreis Borken (Zeitraum 2012 bis 2016) fortgeschrieben. Insbesondere aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung im Kreis Borken und durch das neue KrWG ergeben sich veränderte abfallwirtschaftliche und abfallrechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben, denen mit diesem Abfallwirtschaftskonzept Rechnung getragen wird. Dies betrifft insbesondere die Strategien in Bezug auf die Fortentwicklung der Entsorgungswirtschaft hin zu einer Wertstoffwirtschaft in kommunaler Verantwortung und die damit einhergehende Sicherung von Wertstofferlösen für die kommunalen Gebührenhaushalte. Ebenso werden Kooperationsmöglichkeiten im Bereich der Abfallwirtschaft zwischen entsorgungspflichtigen Körperschaften einen noch größeren Stellenwert erlangen. In Kapitel 2 erfolgt die Bestandsaufnahme zur Ist-Situation. In Kapitel 3 werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen und Planungsvorgaben dargestellt. Kapitel 4 behandelt die Entwicklung der Abfallmengen. Kapitel 5 widmet sich der künftigen Entwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken und beschreibt die sich hieraus ergebenden Zielsetzungen und Maßnahmen.

7 AWK Kreis Borken 4 EGW 2 Ausgangssituation 2.1 Strukturdaten Kreis Borken Legende: Bevölkerungsdichte: unter 150 E/km 2 Gronau E. 591,1 E/km bis unter 225 E/km 2 Heek 225 bis unter 500 E/km E. 120,7 E/km 2 über 500 E/km 2 Vreden E. 166,0 E/km 2 Ahaus E. 257,8 E/km 2 Legden Schöppingen E. 125,5 E/km E. E. = Einwohner E/km 2 = Einwohner je Stadtlohn E. 120,8 E/km 2 Quadratkilometer 259,4 E/km 2 Südlohn Gescher E E. 198,1 E/km 2 211,4 E/km 2 Velen E. 183,5 E/km 2 Borken Isselburg E. 261,7 E/km 2 Bocholt E. 612,0 E/km 2 Rhede E. 245,9 E/km E. 268,3 E/km 2 Heiden E. 150,6 E/km 2 Reken E. 179,1 E/km 2 Raesfeld E. 189,3 E/km 2 Kreis Borken insgesamt: E. 260,0 E/km 2 Abb. 1: Lageplan des Kreises Borken

8 AWK Kreis Borken 5 EGW Der Kreis Borken (siehe Abb. 1) weist eine Gesamtkreisfläche von km² auf. Insgesamt 17 kreisangehörige Städte und Gemeinden bilden den Kreis Borken. Die Anzahl der Einwohner des Kreises Borken lag zum bei ca Einwohnern. Die Besiedlungsdichte 2011 lag damit bei 260 E/km². Damit handelt es sich um einen eher ländlich strukturierten Kreis. 2.2 Entsorgungssysteme Im Folgenden werden die verschiedenen Entsorgungssysteme im Kreis Borken zusammengefasst dargestellt. Für die operativen Aufgaben der Abfallentsorgung im Kreis Borken ist die kreiseigene Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbh (EGW) als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zuständig. Das Leistungsspektrum der EGW für den Kreis Borken umfasst: die mechanisch-biologische Behandlung von kommunalen und gewerblichen Restabfällen, einschließlich der Vermarktung der aussortierten Wertstoffe / Ersatzbrennstoffe (EBS) sowie qualifizierte Entsorgung der separierten Behandlungsrückstände die Kompostierung / Vergärung von Grün- und Bioabfällen und sonstigen biogenen Abfällen (z.b. Speisereste) einschließlich der Kompostvermarktung Kompostierung / Entsorgung von Klärschlämmen einschließlich der Vermarktung von Klärschlammkompostprodukten Aufgaben im Bereich der Wertstoffwirtschaft (z.b. Altpapier, Altholz, Altmetalle, Kunststoffe, Elektro-Schrott) und des Dualen Systems Vorhaltung und Betrieb von haushaltsnahen Wertstoffhöfen die Verwertung / Beseitigung von Boden, Bauschutt, Baumischabfällen und sonstigen mineralischen Abfällen die Nachsorge stillgelegter Abfallentsorgungsanlagen die Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen die qualifizierte Abfallberatung für Privatpersonen sowie kommunale und gewerbliche / industrielle Kunden einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit Erzeugung von regenerativen Energien

9 AWK Kreis Borken 6 EGW Die Aufgabe der Abfallsammlung ist weitgehend dezentral organisiert und wird von den Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit selbst oder durch beauftragte Dritte unter Berücksichtigung der satzungsrechtlichen Vorgaben des Kreises Borken wahrgenommen. Sie umfasst: Restmüllabfuhr (überwiegend 2- oder 4-wöchentlich) Bioabfallabfuhr (seit 1995 flächendeckend, überwiegend 14-täglich) Sperrmüllabfuhr (in den meisten Städten und Gemeinden Straßensammlung, 1 bis 4 mal pro Jahr) Altpapier (überwiegend Holsystem über Papiertonnen) Grünabfälle (einige Kommunen bieten eine Sammlung im Frühjahr und Herbst, andere bieten ausschließlich dezentrale Annahmestellen an) Altholz und Altmetall (über flächendeckende Sammlung und Direktanlieferung an Wertstoffhöfen) Annahme von Elektroaltgeräten (nach ElektroG seit 3/2006) Die Schadstoffkleinmengensammlung (inkl. Elektrokleingeräte) mittels Schadstoffmobil für Haushalte und Kleingewerbe (90 Sammelstellen) wird von der EGW im Auftrag des Kreises Borken in den Städten und Gemeinden durchgeführt. Eine detaillierte Auflistung der Erfassungssysteme und der Abfuhrrhythmen für die einzelnen Kommunen ist dem Anhang zu entnehmen. Depotcontainer stehen im Kreisgebiet zur Verfügung für: Altglas Altpapier (nur in einigen Kommunen ohne oder mit freiwilliger Papiertonne). Im Kreis Borken werden im Weiteren durch die dualen Systembetreiber im Rahmen der Verpackungsverordnung gebrauchte Leichtverpackungen über Sack- und Tonnensysteme, PPK über die Mitbenutzung in kommunal vorgehaltenen Tonnensystemen und Altglas über Depotcontainer erfasst. Insgesamt werden im Kreis Borken 12 Wertstoffhöfe von der EGW (Stand März 2012) und 6 von den Städten und Gemeinden bzw. beauftragten Dritten betrieben. An den meisten Wertstoffhöfen werden folgende Abfälle in Kleinmengen angenommen: Altglas Altholz Altkleider Altmetall Altpapier, Pappe, Kartonagen Altreifen Bauschutt

10 AWK Kreis Borken 7 EGW Baustellenabfall Batterien CD / DVD Druckerpatronen / Tonerkartuschen E-Schrott inkl. Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen Folien Garten- und Parkabfälle Hartkunststoffe Korken Sperrmüll Styropor Tab. 1: Wertstoffhöfe im Kreis Borken Standort Ahaus-Alstätte Ahaus Bocholt Borken-Hoxfeld Borken-Gemen Gescher Gronau Heek Heiden Isselburg Legden Raesfeld Reken Rhede Schöppingen Stadtlohn Velen Vreden Betreiber EGW Stenau ESB Bocholt EGW EGW EGW EGW Gemeinde Heek EGW Remondis EGW EGW Logermann EGW Remondis EGW EGW EGW

11 AWK Kreis Borken 8 EGW Die von der EGW kreisweit und haushaltsnah über das Schadstoffmobil erfassten Schadstoffkleinmengen werden in dem von der EGW betriebenen Sonderabfallzwischenlager auf dem Gelände der Alt-Deponie Borken-Hoxfeld und dem von der Stadt Bocholt betriebenen Zwischenlager fachgerecht konfektioniert und bis zum Aufbau frachtfähiger Partien zwischengelagert. Von dort werden sie zu zertifizierten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen befördert und fachgerecht entsorgt. Seit Inkrafttreten des Elektroaltgerätegesetzes im Jahr 2006 können Elektro-Altgeräte, Leuchtstoffröhren und Gasentladungslampen an den eingerichteten Sammelstellen auf den für die Städte und Gemeinden vorgehaltenen Wertstoffhöfen kostenlos abgegeben werden. Elektrokleingeräte ( 5 kg) können zusätzlich auch haushaltsnah am Schadstoffmobil der EGW abgegeben werden. Anschließend erfolgt eine fachgerechte Zerlegung und Verwertung durch zertifizierte Betriebe. Tab. 2: Sammelstellen für Elektro-Altgeräte im Kreis Borken Stadt/Gemeinde Sammelstelle Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Heiden Isselburg Legden Raesfeld Reken Rhede Schöppingen Stadtlohn Südlohn Velen Vreden Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte Wertstoffhof Bocholt Wertstoffhof Borken-Hoxfeld und Borken-Gemen Wertstoffhof Gescher-Estern Wertstoffhof Gronau Wertstoffhöfe Ahaus und Ahaus-Alstätte Wertstoffhof Heiden Wertstoffhof Isselburg Wertstoffhof Legden Wertstoffhof Raesfeld Wertstoffhof Reken Wertstoffhof Rhede Wertstoffhof Schöppingen Wertstoffhof Stadtlohn Wertstoffhof Gescher-Estern Wertstoffhof Gescher-Estern Wertstoffhof Vreden

12 AWK Kreis Borken 9 EGW 2.3 Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen Im Kreis Borken sind die in Tab. 3 genannten Behandlungs-, Verwertungs- und Entsorgungsanlagen vorhanden und deren Behandlungskapazitäten beschrieben. Tab. 3: Behandlungs-, Verwertungs-, und Entsorgungsanlagen im Kreis Borken (2012) Art der Anlage, Standort Betreiber Kapazität Kompostierungsanlage für Bio- und Grünabfälle, Gescher-Estern Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Ahaus-Alstätte Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Borken-Hoxfeld Kompostierungsanlage für Grünabfälle, Gronau Kompostierungsanlage für Klärschlamm, Vreden EGW EGW EGW EGW EGW Mg/a Mg/a < Mg/a Mg/a Mg/a DK II Deponie, Ahaus-Alstätte EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Borken-Hoxfeld EGW Stilllegungsphase DK II Deponie, Bocholt-Lankern Stadt Bocholt Stilllegungsphase Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage, Gescher-Estern EGW Mg/a davon Mg/a Bioabfälle Vergärungsanlage, Gescher-Estern EGW Mg/a Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlage (MBA) Seit Dezember 2000 betreibt die EGW in Gescher / Velen eine MBA mit dem Ziel, die im kommunalen und gewerblichen Restmüll vorhandenen werthaltigen Anteile abzutrennen und einer Verwertung zuzuführen. Seit 2012 werden 50 % der zur biologischen Behandlung vorgehaltenen Rottekapazitäten zur Verwertung von getrennt gesammelten Bioabfällen genutzt. Restmüllbehandlung in der MBA Zur energetischen Verwertung der im Restmüll enthaltenen heizwertreichen Fraktion (EBS) werden die Anteile mit einer Partikelgröße von >80mm mittels Trommelsieb mechanisch abgetrennt. Zusätzlich werden die Fe-Metalle mit Hilfe von Überbandmagneten zur stofflichen Verwertung aus dem Abfallstrom aussortiert. Der verbleibende Rest, der hohe Anteile an nassorganischer Substanz beinhaltet, wird in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufigen, aus Intensiv- und Nachrotte bestehenden Rotteprozess weitestgehend abgebaut. Hierdurch werden die in der Deponieverordnung (DepV) formulierten Anforderungen an eine umweltgerechte Ablagerung auf Deponien erreicht. Insgesamt wird ab 2012 weniger als 20 % der ursprünglichen Restmüllmenge auf Deponien abgelagert. Diese Ablagerung erfolgt im Rahmen einer interkommunalen Kooperation mit dem Kreis Warendorf auf der Zentraldeponie Ennigerloh.

13 AWK Kreis Borken 10 EGW Bioabfallbehandlung in der MBA Die Bioabfallbehandlung findet in einem räumlich von der Restmüllbehandlung abgetrennten Bereich der MBA statt. Die Bioabfälle werden mit Strukturmaterial angereichert und anschließend in einem ca. 10 Wochen umfassenden zweistufigen, aus Intensiv- und Nachrotte bestehenden Rotteprozess ausgereift. Die Rotte findet in einem vollständig gekapselten Bereich statt. Der Prozess wird bedarfsgerecht belüftet. Durch die biologische Behandlung wird ein hygienisierter und gütegesicherter Kompost (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die EGW hergestellt. Kompostierungsanlage für Bio- und Grünabfälle Das Biokompostwerk in Gescher-Estern ist seit Januar 1997 in Betrieb. Die genehmigte Kapazität beträgt Mg/a. Die angelieferten Bioabfälle werden zunächst mechanisch aufbereitet. Die mechanische Behandlung besteht aus Zerkleinern, Sieben, Störstoffauslese, Homogenisieren, Eisenabscheiden und Abpressen einer Biosuspension, die ortsnah der Vergärungsanlage am Standort in Gescher-Estern zur Produktion von Biogas zugeführt wird. Der aufbereitete Bioabfall (Presskuchen) wird anschließend in einer vollständig gekapselten und belüfteten Rottehalle zu Tafelmieten aufgesetzt und unter kontrollierten Bedingungen hygienisiert und ausgereift. Nach einer qualifizierten Behandlung werden am Ende der Verfahrenskette gütegesicherte Kompostprodukte (RAL-GZ 251) zur Vermarktung durch die EGW hergestellt. Kompostplätze für Grünabfälle Grünabfälle (Garten- und Parkabfälle) werden überwiegend auf den kreiseigenen Kompostplätzen Ahaus-Alstätte (Alt-Deponie) Borken-Hoxfeld (Alt-Deponie) Gronau (Wertstoffhof der Stadt Gronau) verarbeitet. Die Grünabfälle werden nach einer Zerkleinerung und dem optionalen Abtrennen von struktur- und heizwertreichen Bestandteilen, die als Biomassebrennstoff vermarktet oder als Strukturmaterial für die Bioabfallkompostierung eingesetzt werden, zu Mieten aufgesetzt und offen gerottet. Das Rottegut wird während des Rotteprozesses bedarfsgerecht bewässert und mehrfach mittels Radlader umgesetzt. Während der Rotte finden eine Hygienisierung und eine Ausreifung des Rottegutes statt. Durch die Behandlung wird ein gütegesicherter Kompost (RAL-GZ 251) erzeugt, der von der EGW vermarktet wird. Darüber hinaus werden Grünabfälle auch von verschiedenen privaten Unternehmen im Kreisgebiet behandelt und verwertet.

14 AWK Kreis Borken 11 EGW Vergärungsanlage Die EGW betreibt in Gescher-Estern seit Juli 2005 eine Nassvergärungsanlage. Hier werden vor allem die aus kommunalen Bioabfällen im Kompostwerk ausgepresste Biosuspension, die ein hohes Biogasbildungspotenzial aufweist, und organische Reststoffe aus dem gewerblichen Bereich (hyg. Küchen- und Speiseabfälle) behandelt. Die Inputstoffe werden dabei sowohl stofflich als auch energetisch verwertet. Das bei der Vergärung erzeugte Biogas wird mittels Blockheizkraftwerk energetisch genutzt. Der erzeugte Strom dient vorrangig der Eigenstromversorgung am Standort Gescher-Estern. Überschüsse werden ins Stromnetz eingespeist und auf Basis des EEG vergütet. Die im BHKW entstehende Abwärme wird ebenfalls genutzt und dient zur Trocknung verschiedener Abfallstoffe (z.b. Papierfasern), die hierdurch im Hinblick auf ihre weitere Verwendung qualitativ aufgewertet werden. Klärschlammkompostierungsanlage In Vreden-Ellewick wird seit 1994 eine Kompostierungsanlage für Klärschlämme betrieben. Die EGW hat diese Anlage Anfang 2001 übernommen. Die Klärschlammbehandlung findet in 15 Rottecontainern statt, in denen eine kontrollierte Rotte mit bedarfsgerechter Belüftung erfolgt. Die Klärschlämme werden hierzu vorab durch den Einsatz von Grünabfällen und anderen Kohlenstoffträgern (z.b. Sägemehl) strukturell und hinsichtlich des Wassergehaltes konditioniert. Der im Jahr 2011 verarbeitete Gesamtdurchsatz von ca Mg setzt sich aus Mg Klärschlämmen und ca Mg Grünabfällen und anderen Kohlenstoffträgern zusammen. Durch die Behandlung wird das Rottegut ausgereift und hygienisiert. Als Endprodukt wird ein gütegesicherter Klärschlammkompost (AS-Humus RAL-GZ 258) erzeugt und anschließend von der EGW vermarktet. Deponien Auf der kreiseigenen Deponie in Ahaus-Alstätte wurde Ende 2000, auf der Kreisdeponie in Borken-Hoxfeld Mitte 2005 die Abfallablagerung eingestellt. Beide Deponien befinden sich derzeit in der Stilllegungsphase. Die Deponie Bocholt-Lankern wurde bis Ende 2002 von der Stadt Bocholt betrieben und befindet sich seitdem in der Stilllegungsphase. 2.4 Öffentlichkeitsarbeit / Abfallberatung Nach dem nordrhein-westfälischen Landes-Abfallgesetz sind die Kreise und kreisfreien Städte zur "ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung und Verwertung von Abfällen verpflichtet" ( 3 LAbfG NRW).

15 AWK Kreis Borken 12 EGW Grundlage der Beratungstätigkeit im Kreis Borken ist eine Konzeption aus dem Jahre 2000, die auf einem gemeinsamen Rahmenkonzept des Kreises Borken und der Städte / Gemeinden basiert. Im Kreis Borken wird die Abfallberatung von den Städten und Gemeinden sowie der EGW durchgeführt. Die Abfallberatung erstreckt sich im Wesentlichen auf: EGW als außerschulischer Lernort für Schulklassen Beratung der Einwohner / -innen und Gewerbetreibenden, Beratung weiterer Multiplikatoren wie Organisationen, Vereine, Lehrer / -innen, Erzieher / -innen und Öffentlichkeitsarbeit Durch Abfallberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Umwelterziehung wird ein wesentlicher Beitrag zur mengenrelevanten Reduzierung von Abfällen geleistet. Darüber hinaus wird durch eine systematische Bewusstseinsbildung der Fokus auf den qualifizierten Umgang mit Abfällen im Allgemeinen aber auch mit umweltbelastenden Abfallstoffen gelenkt. Dies führt zu einer Entfrachtung der getrennt gesammelten Abfallfraktionen (insbesondere Restabfall und Bioabfall) von problembehafteten Produkten (schadstoffrelevante Abfallreduzierung). Hierzu gehören insbesondere Medikamente, Batterien, Energiesparlampen und kleine Elektrogeräte sowie Farben und Lacke, die dann über das Schadstoffmobil der EGW und einige Wertstoffhöfe einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Nicht zuletzt durch die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit wird gewährleistet, dass die Einwohner und Gewerbetreibenden im Kreis Borken von der Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit effektiver Abfalltrennung überzeugt werden. Diese Bewusstseinsbildung ist Voraussetzung für eine möglichst saubere Trennung von Restabfall und Bioabfall, und damit von großer Bedeutung für einen wirtschaftlichen Betrieb der von der EGW für die Bioabfall- und Restabfallbehandlung betriebenen Anlagen. Durch Führungen über den Anlagenstandort Gescher-Estern / Nordvelen, verbunden mit einer vertiefenden und weitergehenden Information und Abfallberatung, werden insbesondere Schulklassen sowie weitere Besuchergruppen an die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und verwertung herangeführt. In den Anlagen selbst erhalten die Besucher / -innen einen konkreten Überblick über die Funktionsweisen der Entsorgungsanlagen und die Verwertungswege der aussortierten Abfallfraktionen.

16 AWK Kreis Borken 13 EGW Die Beratung der Einwohner/-innen und Gewerbetreibenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit erfolgen von der EGW und den Städten und Gemeinden zudem durch die Bereitstellung von Informationsbroschüren und Presseveröffentlichungen. Auf der Internetseite der EGW ( werden außerdem zahlreiche Informationen für Privatpersonen, Gewerbetreibende und die Presse angeboten. So werden die verschiedenen Entsorgungswege in einer Rubrik Entsorgung von A bis Z sowie die Anlagen und Standorte der EGW vorgestellt. Darüber hinaus werden dort aktuelle Informationen zum Thema Abfallentsorgung, Kreislaufwirtschaft und Energie- und Ressourceneffizienz sowie die jeweils geltenden Gebühren- und Entgeltsätze einschließlich ihrer Rechtsgrundlagen veröffentlicht. Zahlreiche Broschüren, aber auch Aufkleber, Stundenpläne und weitere Ausrüstungen für Schul- und Kindergartenkinder stehen zum Download und Bestellen bereit. Ein besonderer SMS- oder -Service erinnert auf Wunsch an bestimmte Sammeltermine des Schadstoffmobiles im Kreisgebiet. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden werden Informationen zu den Entsorgungsangeboten vor Ort bereitgestellt. In regelmäßigen Abständen werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe, die aus den Abfallberatern bzw. Ansprechpartnern der Städte und Gemeinden und der EGW besteht, die aktuellen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen des Kreises Borken sowie die Umsetzung in den Städten und Gemeinden abgestimmt. Die Arbeitsgruppe dient auch dem Informations- und Erfahrungsaustausch und bietet den Abfallberater/innen die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen in der Abfallwirtschaft, z. B. abfallrechtliche Vorgaben, Rechtsprechungen etc., zu informieren.

17 AWK Kreis Borken 14 EGW 3 Rechtliche Grundlagen und Planungsvorgaben 3.1 EU-Recht Die Entwicklung der Abfallwirtschaft in Deutschland wird maßgeblich durch das EU-Recht bestimmt. Hier sind als Beispiele zu nennen: EU-Abfallrahmenrichtlinie Deponieverordnung Verbrennungsrichtlinie WEEE (Richtlinie für Rücknahme von Elektronikaltgeräten) Europäischer Abfallkatalog Insbesondere die Richtlinie 2008/98/EG vom über Abfälle (EU-Abfallrahmenrichtlinie) bildet die Rahmengesetzgebung für die Abfallgesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten. Sie ist am in Kraft getreten. Sie wurde durch die Novelle des KrWG (vgl. 3.2) zum in nationales Recht umgesetzt. Ziel der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. In der EU-Abfallrahmenrichtlinie wird eine neue fünfstufige Hierarchie für den Umgang mit Abfällen festgelegt, die den Anteil der Vermeidung und Wiederverwertung bzw. des Recyclings deutlich erhöhen soll. Diese Hierarchie ist für die künftige Fortentwicklung der Abfallwirtschaft im Kreis Borken handlungsleitend.

18 AWK Kreis Borken 15 EGW Abb. 2: Rechtsgrundlagen (Auswahl) mit Umsetzung des KrWG ab Abb. 3: Vergleich der Abfallhierarchie bis 2012 (links) und Neuregelung ab (Quelle: VKU)

19 AWK Kreis Borken 16 EGW 3.2 Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), Landesabfallgesetzes und weiterer abfallrechtlicher Vorgaben Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Abfallentsorgung sind das novellierte KrWG und das Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW). Nach 20 (1) KrWG haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen... zu verwerten oder... zu beseitigen. Sie können sich zur Durchführung der Entsorgungspflicht Dritter bedienen bzw. Entsorgungspflichten auf Dritte übertragen. Die Städte und Gemeinden haben gemäß 5 Abs. 6 LAbfG NRW als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenen Abfälle nach den satzungsrechtlichen Bestimmungen des Kreises einzusammeln und zu den vom Kreis Borken bzw. in dessen Auftrag betriebenen Abfallentsorgungsanlagen zu befördern. Die Städte und Gemeinden können diese Aufgabe selbst durchführen, qualifizierte Dritte mit der Aufgabendurchführung beauftragen oder über eine interkommunale Kooperation die Aufgabe delegieren. Dies betrifft sowohl die Vorhaltung der Behältersysteme als auch die Abfuhrlogistik der Behältersysteme Novelle des KrWG Mit dem KrWG wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende deutsche Abfallrecht umfassend modernisiert. Das KrWG ist zum in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine nachhaltige Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft durch Stärkung der Abfallvermeidung und des Recyclings von Abfällen. Gleichzeitig soll durch die Übernahme EUrechtlicher Begriffe und Definitionen sowie die Präzisierung zentraler Regelungen die praktikable und rechtssichere Anwendung des Gesetzes erleichtert werden. Wesentliche Inhalte des Gesetzes sind: Neue EU-rechtlich harmonisierte Begriffsbestimmungen (insbesondere Abfallbegriff, Nebenprodukte, Ende der Abfalleigenschaft, Verwertung, Beseitigung) Einführung der fünfstufigen Abfallhierarchie Schaffung einer Rechtsgrundlage für Abfallvermeidungsprogramme Einführung von Recycling und Verwertungsquoten für Siedlungsabfälle (65 %) sowie für Bau- und Abbruchabfälle (70 %) ab 2020 Flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfällen ab 2015 Absicherung der dualen Entsorgungsverantwortung von privater und öffentlichrechtlicher Entsorgung, insbesondere explizite Neuregelung der gewerblichen Sammlung Bürokratieabbau und effizientere Überwachung

20 AWK Kreis Borken 17 EGW Kern des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die fünfstufige Abfallhierarchie. Diese Hierarchie legt die grundsätzliche Rangfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger Verwertung u.a. energetische Verwertung von Abfällen - und schließlich der Abfallbeseitigung fest. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet, ohne etablierte ökologisch hochwertige Entsorgungsverfahren zu gefährden. Die Festlegung des Vorrangs einer Verwertungsart soll in erster Linie durch abfallspezifische Rechtsverordnungen erfolgen. Hierdurch kann für einzelne Abfallarten die jeweils beste Verwertungsoption vorgegeben werden. Die bestehenden Verordnungen werden daher angepasst. In 8 Abs. 3 KrWG ist festgelegt, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens kj/kg beträgt. Eine energetische Verwertung kann jedoch auch unterhalb des Heizwertes erfolgen, wenn sie im konkreten Fall den Schutz von Mensch und Umwelt im Vergleich zu anderen Optionen am besten gewährleistet. Andererseits kann auch trotz Vorliegens des Heizwertes ein Recycling oder eine Wiederverwendung gefordert werden, wenn dies eine bessere Verwertungsoption ist. Die Bundesregierung überprüft auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung bis zum , ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Abfallhierarchie noch erforderlich ist. Wertstofferfassung und -verwertung Das Gesetz schafft in 10 Abs. 1 Nr. 3 KrWG die verordnungsrechtliche Grundlage für die Einführung einer Wertstofftonne oder eine einheitliche Wertstofferfassung in vergleichbarer Qualität. Auf Grundlage dieser Ermächtigung können Anforderungen an die gemeinsame Erfassung und Logistik von Abfällen und rücknahmepflichtigen Erzeugnissen bestimmt werden, soweit diese gleichartig sind oder den gleichen Verwertungsweg haben. Im Ergebnis wird damit die Möglichkeit geschaffen, Verpackungen und sonstige Abfälle aus den gleichen Materialien wie Verpackungen (z.b. Kunststoffe / Metalle) gemeinsam zu erfassen. Die konkreten Regelungen durch eine Wertstoffverordnung beziehungsweise ein Wertstoffgesetz stehen noch aus und sind auch vorläufig nicht zu erwarten. Der Kreis Borken hat dennoch das Thema aufgegriffen und gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Konzeption zur Wertstofferfassung und -verwertung im Kreis Borken erarbeitet. Diese Konzeption ist Teil des Abfallwirtschaftskonzeptes und in Ziffer 5.3 ff. erläutert. Entsorgungszuständigkeiten und Überlassungspflichten Während einerseits die gewerblichen Erzeuger und Besitzer von Abfällen nach dem Verursacherprinzip grundsätzlich selbst für die Entsorgung von Abfällen zur Verwertung verantwortlich sind, tragen die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem

21 AWK Kreis Borken 18 EGW Prinzip der Daseinsvorsorge die Verantwortung für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten und von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Diese Aufgabenteilung hat sich bewährt und wird im Kreislaufwirtschaftsgesetz fortgeführt. Abb. 4: Überlassungspflichten Die Möglichkeit für private Haushalte zur Eigenverwertung auf dem eigenen Grundstück wird klarer formuliert ( 17 Abs. 1 KrWG). Eine solche Eigenverwertung ist demnach zugelassen, soweit die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen zu einer Verwertung auf dem von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken in der Lage sind. Die Regelungen zur gewerblichen Sammlung dürfen die Funktionsfähigkeit der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger nicht gefährden und auch deren Planungssicherheit und Organisationsverantwortung nicht wesentlich beeinträchtigen. Besonderer Schutz gilt dabei hochwertigen kommunalen Erfassungssystemen, der Gebührenstabilität sowie einen transparenten Ausschreibungswettbewerb. Die ordnungsgemäße Tätigkeit von gewerblichen Sammlern wird durch ein neues Anzeigeverfahren ( 18 KrWG) gewährleistet. Gemäß 30 KrWG stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne (AWP) auf, in denen überörtliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Vorgaben des KrWG werden durch das LAbfG NRW weiter konkretisiert.

22 AWK Kreis Borken 19 EGW Deponieverordnung Am trat die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV) in Kraft. Mit der Verordnung werden die Anforderungen der Deponieverordnung, der Abfallablagerungsverordnung sowie der Deponieverwertungsverordnung in einem Regelwerk zusammengeführt. Die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung wurden dabei inhaltsgleich übernommen. Zum Zeitpunkt des Neuerlasses wurden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, die TA Abfall sowie die allgemeine Abfallverwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen. Als wichtigster Punkt sind die Regelungen bezüglich der Ablagerung der nicht mehr zu verwertenden Abfälle anzusehen. Zur Sicherstellung einer emissions- und nachsorgearmen Ablagerung wurden Beschränkungen für die organischen Anteile anhand der Grenzwerte für den Glühverlust bzw. den gesamt-organischen Kohlenstoffgehalt (TOC) ausgewiesen und deren Umsetzung mit bestimmten zeitlichen Vorgaben verbunden Bioabfallverordnung Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) regelt die Anforderungen an eine qualifizierte Behandlung und Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden Klärschlammverordnung Ziel der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ist es, die Nährstofffrachten aus Klärschlamm im Sinne guter fachlicher Praxis zu kontrollieren und den Eintrag von anorganischen und organischen Schadstoffen auf ein pflanzenbaulich und umwelttoxikologisch unbedenkliches Maß zu beschränken.

23 AWK Kreis Borken 20 EGW 3.3 Abfallwirtschaftspläne Nach 30 KrWG stellen die Länder für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne (AWP) nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Diese Aufgabe ist durch 17 LAbfG NRW den oberen Abfallwirtschaftsbehörden übertragen. Der Abfallwirtschaftsplan wird von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde im Benehmen mit den fachlich betroffenen Ausschüssen des Landtages und im Einvernehmen mit den beteiligten Landesministerien aufgestellt und bekannt gegeben. Der AWP konkretisiert die im LAbfG NRW und KrWG genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung auf den jeweiligen Zuständigkeitsbereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rahmenbedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen. Mit ihrer Bekanntgabe werden die Abfallwirtschaftspläne Richtlinien für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die für die Abfallentsorgung Bedeutung haben. Die Abfallwirtschaftskonzepte konkretisieren als Planungsinstrumente auf der Ebene des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers die im Abfallwirtschaftsplan vorgegebenen Ziele. Die Abfallwirtschaftsplanung stellt nach 30 KrWG folgende Punkte dar: 1. Die Ziele der Abfallvermeidung, der Abfallverwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings sowie der Abfallbeseitigung. 2. Die bestehende Situation der Abfallbewirtschaftung. 3. Die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung einschließlich einer Bewertung ihrer Eignung zur Zielerreichung sowie 4. die Abfallentsorgungsanlagen, die zur Sicherung der Beseitigung von Abfällen sowie der Verwertung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen einschließlich solcher, die dabei auch in anderen Herkunftsbereichen gesammelt werden, im Inland erforderlich sind. Der Abfallwirtschaftsplan weist 1. Die zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen und 2. geeignete Flächen für Deponien, für Abfallentsorgungsanlagen sowie für sonstige Abfallbeseitigungsanlagen aus. Die Pläne können ferner bestimmen, welcher Entsorgungsträger vorgesehen ist und welcher Abfallentsorgungsanlage sich die Beseitigungspflichtigen zu bedienen haben. Bei der Darstellung des Bedarfs sind zukünftige, innerhalb eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren zu erwartende Entwicklungen zu berücksichtigen. Soweit dies zur Darstellung des Bedarfs erforderlich ist, sind Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auszuwerten. Die Länder regeln das Verfahren zur Aufstellung der Pläne und zu deren Verbindlich Erklärung.

24 AWK Kreis Borken 21 EGW Das Land Nordrhein-Westfalen hat zuletzt am 31. März 2010 einen Abfallwirtschaftsplan veröffentlicht. Dieser Abfallwirtschaftsplan ersetzte die bisherigen regionalen Abfallwirtschaftspläne der Bezirksregierungen und sollte die Richtlinie für alle behördlichen Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen vorgeben. Für den Kreis Borken sind dabei folgende Aussagen relevant und lassen entsprechenden Handlungsbedarf ableiten: Mit dem Abfallwirtschaftsplan wird vorrangig das Ziel verfolgt, die Entsorgung der in Nordrhein-Westfalen anfallenden behandlungsbedürftigen Siedlungsabfälle in Hausmüllverbrennungsanlagen und mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen im Land selbst zu erreichen. Dadurch sollen die Funktionsfähigkeit der überwiegend in kommunaler Hand befindlichen Entsorgungsinfrastruktur und die Entsorgungssicherheit für behandlungsbedürftige Siedlungsabfälle langfristig gesichert werden. Siedlungsabfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, sind im Lande selbst (Grundsatz der Autarkie) und möglichst in der Nähe des Entstehungsortes (Grundsatz der Nähe) zu beseitigen. ( ) Durch Minimierung bzw. Optimierung von Transporten und eine möglichst effiziente Nutzung von Abfällen als Rohstoff- und Energiequelle soll auch für die Zukunft sichergestellt werden, dass die Siedlungsabfallwirtschaft ihren Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen leistet. Von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern ist der Ressourcen- und Klimaschutz bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen. Die nordrhein-westfälische Landesregierung strebt eine ökologische Neuorientierung der Abfallwirtschaft an. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass ein neuer Abfallwirtschaftsplan erstellt wird. Dieser soll den derzeitigen Abfallwirtschaftsplan NRW, Teilplan Siedlungsabfälle, vom 31. März 2010 ersetzen. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan sollen insbesondere folgende abfallwirtschaftliche Zielvorstellungen verfolgt werden: Umsetzung der EG-Abfallrahmenrichtlinie, Abfallvermeidung und Wiederverwertung Stärkung einer konsequenten Kreislaufwirtschaft, regionale Entsorgungsautarkie sowie verbindliche Zuweisung des Abfalls zu bestimmten Entsorgungsanlagen. Die Erarbeitung des neuen Abfallwirtschaftsplans soll im Jahr 2012 erfolgen. Dabei sollen insbesondere die Anregungen und Bedenken aufgegriffen werden, die im Rahmen der Aufstellung des derzeit geltenden Abfallwirtschaftsplans vorgetragen wurden. Das Beteiligungsverfahren und die Bekanntmachung sind für das Jahr 2013 vorgesehen.

25 AWK Kreis Borken 22 EGW Folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden: Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht Abfallvermeidung Ressourcen- und Klimaschutz Recyclingquoten für Haushaltsabfälle Intensivierung bzw. Optimierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen Auswirkungen des demographischen Wandels Entwicklung der Behandlungskapazitäten für Restabfälle Entsorgungs-, Behandlungspreise, Abfallgebühren Ziel der Siedlungsabfallwirtschaft ist auch die Vermeidung von Abfällen. Dies geschieht in erster Linie durch die Entwicklung langlebiger und reparaturfreundlicher Produkte, eine abfallarme Produktion und Produktgestaltung sowie ein auf den Erwerb abfall- und schadstoffarmer Produkte gerichtetes Konsumverhalten. 3.4 Abfallsatzungen und von der Entsorgungspflicht ausgeschlossene Abfälle Die aktuelle Abfallentsorgungssatzung des Kreises Borken ist zum in Kraft getreten. Neben den Aufgaben des Kreises Borken bzw. der EGW im Bereich der Abfallentsorgung sind die verschiedenen Entsorgungsanlagen des Kreises Borken sowie der von ihm beauftragte Dritte aufgeführt. Darüber hinaus werden in einem Annahmekatalog Aussagen über die Zuordnung der aufgeführten Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen getroffen. Soweit Abfälle in diesem Katalog nicht aufgeführt sind, sind sie gemäß 4 der Satzung von der Annahme ausgeschlossen. In einer Abfallgebührensatzung werden die jeweils geltenden Gebührensätze, unterteilt nach Rest-, Bio- und Grün-/Gartenabfall sowie Altpapier, geregelt. Die jeweils geltenden Entsorgungsentgelte für Abfälle, die nicht in der Abfallgebührensatzung geregelt sind, werden in einer separaten Entgeltregelung der EGW festgesetzt.

26 AWK Kreis Borken 23 EGW 3.5 Entsorgungsverträge / Interkommunale Kooperationen Die Zusammenarbeit zwischen Entsorgungsunternehmen und vor allem Interkommunale Kooperationen stellen inzwischen einen wesentlichen Baustein der kommunalen Abfallwirtschaft im Kreis Borken dar. Insbesondere vor dem Hintergrund des Wandels der Abfallwirtschaft zu einer Ressourcenwirtschaft ergeben sich Chancen für den Kreis Borken. Bereits bestehende Kooperationen sollen optimiert und an die dynamischen Marktentwicklungen angepasst werden. Der Kreis Borken kooperiert in der Abfallwirtschaft mit dem Kreis Warendorf, der Stadt Münster, der Stadt Gelsenkirchen und seit dem auch mit der Stadt Dortmund. Zur Absicherung der Entsorgungssicherheit hat die EGW weitere Entsorgungsverträge (u.a. mit der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbh (AGR)) geschlossen. Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und dem Kreis Warendorf 2003 haben die Kreise Borken und Warendorf eine Kooperation über die Ablagerung von vorbehandelten Abfällen aus der mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage Gescher (MBA) ab dem auf der Zentraldeponie Ennigerloh des Kreises Warendorf vereinbart. Dabei wurde die Teilentsorgungspflicht des Kreises Borken zur Ablagerung von Abfällen auf den Kreis Warendorf im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum übertragen. Die Vereinbarung ist befristet bis zur Verfüllung der Zentraldeponie Ennigerloh. Der Kreis Borken bzw. die EGW liefert unter Beachtung der Ablagerungskriterien der Deponieverordnung das in der MBA Gescher hergestellte MBA-Deponat zur Zentraldeponie Ennigerloh. Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Gelsenkirchen Die Kooperation mit der Stadt Gelsenkirchen umfasst insbesondere die Entsorgung sämtlicher der Stadt Gelsenkirchen überlassenen Grün- und Gartenabfälle durch den Kreis Borken bzw. die EGW. Die Übertragung ist am in Kraft getreten. Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Dortmund Um die Auslastung der gegenseitig vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) und der EGW abzusichern, erfolgt im Rahmen der Interkommunalen Kooperation mit der Stadt Dortmund die Entsorgung von ca Mg/a Bioabfällen durch den Kreis Borken bzw. die EGW. Im Gegenzug liefert die EGW ca Mg/a Restabfälle in die vorgehaltenen Behandlungskapazitäten der EDG.

27 AWK Kreis Borken 24 EGW Interkommunale Kooperation zwischen dem Kreis Borken und der Stadt Münster Mit den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Kooperation zwischen der EGW mit der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) Die vom Kreis Borken beauftragte EGW hat einen Vertrag mit der Abfallentsorgungs- Gesellschaft Ruhrgebiet (AGR) zur Entsorgung von satzungspflichtigen Restabfällen aus dem Kreis Borken im RZR Herten in einer Menge von Mg/a und einer Laufzeit bis zum abgeschlossen. Im Gegenzug liefert die AGR Mg/a Bioabfälle bei einer Vertragslaufzeit bis zum Weitere Kooperationen Weitere Interkommunale Kooperationen mit Städten und Gemeinden aus dem Kreis Borken bestehen bei der Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen und beim Betrieb von Wertstoffhöfen zur haushaltsnahen Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen und der Entsorgung von (sperrigen) Restabfällen. Daneben hat die EGW mit verschiedenen privaten Entsorgungsunternehmen Verträge über die Fremdentsorgung der nicht in eigenen Anlagen behandelbaren Abfälle sowie zur Auslastung der eigenen Entsorgungsanlagen geschlossen. Mit Vertrag vom und auf unbestimmte Zeit hat die EGW zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit mit verschiedenen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifischer Abfallbehandlung (ASA) e.v. eine Rahmenvereinbarung über einen Ausfallverbund bei vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen geschlossen.

28 AWK Kreis Borken 25 EGW 4 Bisherige und zukünftige Mengenentwicklungen 4.1 Abfallaufkommen im Kreis Borken (Status quo 2011) Im Kreis Borken werden seit vielen Jahren u.a. die Fraktionen Altpapier, Altglas LVP, Biound Grünabfälle flächendeckend getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt. Lange Zeit waren hier stetig steigende Mengen zu verzeichnen. In den letzten Jahren sind die erfassten Mengen weitestgehend stabil geblieben. Trotz dieser positiven Entwicklung im Kreis Borken verbleiben immer noch Restmengen, die einer Beseitigung zuzuführen sind. Somit ist der Kreis Borken bestrebt, sowohl für die verwertbaren Abfälle als auch für die zu beseitigenden Abfälle ausreichend dimensionierte Kapazitäten bereitzustellen. Das Abfallaufkommen aus dem Herkunftsbereich privater Haushalte wird zum einen durch die Umsetzung konkreter abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sowie der Veränderungen der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen aber auch maßgeblich durch konjunkturelle und demographische Einflüsse mitbestimmt. Die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken unterliegt, im Betrachtungszeitraum von 2007 bis 2011, nur sehr geringen Schwankungen und ist damit als stabil zu beschreiben. Die Einwohnerzahlen dienen als Grundlage zur Ermittlung der einwohnerspezifischen Abfallmengen im Kreis Borken. Tab. 4: Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken Entwicklung der Einwohnerzahlen im Kreis Borken Einwohner Differenz Anteil (%) 0,03% -0,18% -0,01% -0,14% (Quelle: IT NRW, Basis jeweils des Jahres)

29 AWK Kreis Borken 26 EGW Kommunal erfasster Restmüll aus Privathaushalten und hausmüll-ähnliche Abfälle aus Gewerbebetrieben Bei den kommunal erfassten Restabfällen sind über den Zeitraum von nur geringe Schwankungen zu verzeichnen. Sie sind damit weitgehend konstant. Abb. 5: Entwicklung kommunal erfasster Restabfallmengen

30 AWK Kreis Borken 27 EGW Sperrmüll Zwischen 2007 und 2008 ist bei der Sperrmüllmenge ein Rückgang von ca. 600 Mg zu verzeichnen Der Mengenrückgang lässt sich darauf zurückführen, dass in vielen Städten und Gemeinden des Kreises Borken die Separierung von Altholz aus dem Sperrmüll über die getrennte Sperrmüllsammlung weiter intensiviert worden ist. In den folgenden Jahren pendelt sich die erfasste Altholzmenge bei kg/(e * a) ein. Abb. 6: Entwicklung Sperrmüllmengen

31 AWK Kreis Borken 28 EGW Insgesamt liegt der Kreis Borken in 2011 bei einer Gesamtmenge an Haus- und Sperrmüll von 145 kg/e * a. Es wird deutlich, dass im Kreis Borken durch die umgesetzten Maßnahmen zu einer separaten Erfassung von verwertbaren Abfallfraktionen der Anteil der zu beseitigenden Siedlungsabfälle bereits heute ein relativ niedriges Niveau erreicht hat. Abb. 7: Entwicklung Rest- und Sperrmüllmengen

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