MOBILFUNKPAKT KÄRNTEN

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1 MOBILFUNKPAKT KÄRNTEN Fortschrittsbericht 2013

2 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangssituation Vorteile für den Standort Kärnten Erfolg für Bevölkerung und Wirtschaft Effizienzgewinne im Wettbewerbsumfeld Mehrfachnutzung bestehender Mobilfunkstandorte Neuerrichtung von Mobilfunkmasten Erfahrungen mit dem Mobilfunkpakt Der Mobilfunkpakt für die Kärntner Gemeinden Forschungsstand Vorsorgeprinzip Grenzwerte Versorgungssicherheit Anhang A. Liste der beigetretenen Gemeinden B. Informationen im Internet Impressum... 18

3 1. Ausgangssituation Die Liberalisierung der Mobilfunktelefonie seit dem Jahr 1995 führte auch in Kärnten dazu, dass mehrere Anbieter am Markt auftraten und mit unterschiedlichen Schwerpunkten ihre Mobilfunknetze und damit zusammenhängend auch Maststandorte errichteten. Dieser Aufbau führte vereinzelt dazu, dass mehrere Mobilfunkmaste in kurzer Entfernung zueinander aufgestellt wurden, was fallweise als Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gesehen wird. Um dem entgegenzusteuern, insbesondere im Hinblick auf den Ausbau der UMTS-Netze, fanden ab Jänner 2006 Verhandlungen zwischen den damals fünf Mobilfunkbetreibern und dem Land Kärnten mit dem Ziel statt, den künftigen Netzausbau konsensorientierter durchzuführen und auch einen Ansatz für eine langfristige, zukunftsorientierte Vorgangsweise zu finden. Das Ergebnis dieser partnerschaftlich geführten und erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungen war der am 15. März 2006 von Landeshauptmann Jörg Haider und den Geschäftsführern der Mobilfunkbetreiber unterzeichnete Mobilfunkpakt Kärnten, der per 15. April 2006 in Kraft trat. Der Pakt symbolisiert den Zukunftsgedanken des Landes Kärnten, indem aus einer Synthese der Akzeptanz der Bevölkerung, des Kundennutzens und der Stärkung des Wirtschaftsstandortes die Mobilfunk-Technologie auf schonende Art und Weise effizient eingesetzt werden soll. Bei dieser Einigung gingen die Vertragsparteien von dem Grundgedanken aus, dass der Zugang zu einer modernen Telekommunikationsinfrastruktur inklusive der Verfügbarkeit von mobilen Breitbanddiensten heute nicht nur für viele Betriebe sondern auch für private Nutzerinnen oder Nutzer unverzichtbar ist und das Vorhandensein guter Versorgungsqualität als ein entscheidender Standortvorteil empfunden wird. Eine entsprechende Telekommunikationsinfrastruktur für Sprach- und Datenanwendungen auch in ländlichen Regionen ist daher eine wesentliche Voraussetzung für einen konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort Kärnten sowie einen attraktiven Lebensraum für die Kärntner Bevölkerung. Der Ausbau dieser Infrastruktur soll umweltverträglich, als landschaftsschonend und mit einem sparsamen Flächenverbrauch umgesetzt werden. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

4 Um diese Ziele zu erreichen, wurde eine verbesserte Koordination des zukünftigen Ausbaus der Funknetze mit Land und Gemeinden vereinbart. Dabei wird die gemeinsame Nutzung von neu zu errichtenden Standorten favorisiert und bei allen neuen Maststandorten mittelfristig (innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren) ein Mehrfachnutzungsanteil von 80% angestrebt. Weiters wurde vereinbart, bevorzugt auch bestehende Maststandorte anderer Organisationen, wie z. B. Energieversorger, ORS, ORF, ÖBB sowie öffentliche Gebäude oder Immobilien im Eigentum des Landes, für den Aufbau von neuen Mobilfunkanlagen zu verwenden, wobei die Erhaltung des Nutzens der Kundinnen oder Kunden (Versorgungsgrad, Versorgungsqualität, kostengünstige Angebote), technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Genehmigungsfähigkeit zu beachten sind. Darüber hinaus hat sich in der Praxis die Mitwirkung des Landes und der Kommunen bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten als Anliegen herausgestellt. Es wurde deshalb mit dem Land ein Mitwirkungsverfahren für den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze vereinbart und dieses den Kommunen freiwillig angeboten. Durch das Mitwirkungsverfahren wird über Ausbauvorhaben informiert, wobei die Bedürfnisse und Besorgnisse der Bevölkerung berücksichtigt werden sollen. Aus diesen Gründen wird den Gemeinden der Beitritt zum Mobilfunkerklärung empfohlen. 2. Vorteile für den Standort Kärnten 2.1. Erfolg für Bevölkerung und Wirtschaft Der Mobilfunkpakt Kärnten strebt neben dem Ziel verstärkter Mehrfachnutzungen und abgestimmter Vorgangsweisen bei der Anlagenneuerrichtung auch das Ziel der Stärkung der Infrastruktur im ländlichen Raum an. Zum Auftrag der Republik Österreich festgeschrieben in den Auflagen zu den Mobilfunkkonzessionen kommt mit dem Mobilfunkpakt ein Bekenntnis für einen speziellen zusätzlichen Nutzen der Kärntner Bevölkerung und des Wirtschaftstandortes Kärnten hinzu. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

5 Bereits seit Jahren unternehmen die Mobilfunkbetreiber intensive Anstrengungen, ihre hochmodernen Netze koordiniert zu errichten. Dieses Bemühen hat sich seit Inkrafttreten des Paktes im Jahr 2006 intensiviert, speziell die Anlagen der dritten Generation (UMTS) und zukünftig auch der vierten Generation (LTE) werden zu einem hohen Prozentsatz abgestimmt geplant und meist auf bestehender Infrastruktur errichtet. Durch die Einigung zwischen Land, Gemeinden und Mobilfunkbetreibern wird ein verstärkt konsensualer Ausbau der Netze und dadurch wiederum ein signifikant höherer Ausbaustand erreicht. Die durchschnittliche Versorgung der Kärntner Bevölkerung mit UMTS und dessen multimedialen Möglichkeiten liegt jetzt schon über 85%, wobei die Versorgung in den dichter besiedelten Gebieten einen deutlich höheren Anteil erreicht. Aber auch in den ländlichen Regionen Kärntens profitieren Bevölkerung und Wirtschaft bereits von den neuen Möglichkeiten der schnellen Datenübertragung: Mobiles Breitband-Internet ein Schlagwort, das durch UMTS und zukünftig auch durch LTE in vielen Regionen bereits Realität ist und Zug um Zug flächendeckend realisiert wird. Mobile Dienste sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil in der immer schnelllebigeren Zeit von Kommunikation und Datenaustausch geworden, welche heute in verstärktem Maße sowohl den Klein- und Mittelunternehmen als auch den großen Konzernen zugute kommen. Doch auch Bürgerinnen und Bürger selbst können einen persönlichen Vorteil aus der Technologie ziehen, indem Kommunikation und Datenaustausch mit der weltweiten Teilnehmerschaft im Netz leicht und einfach von zu Hause und unterwegs möglich wird. In gleichem Maße werden Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Privatpersonen, Jugendliche und Senioren dabei unterstützt, ihre Aufgaben und Arbeiten zu erfüllen, Informationen auszutauschen, Kontakte zu knüpfen, zu pflegen und langfristig zu halten. Der gemeinsame Weg, den Politik und Mobilfunkbetreiber seit dem Jahr 2006 beschreiten, führt zu einfacheren, verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten, einer deutlichen Technologieverbesserung und somit auch zu einem höheren Lebensstandard für die Bürgerinnen und Bürger Kärntens. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

6 2.2. Effizienzgewinne im Wettbewerbsumfeld Durch den gemeinsam geschlossenen Mobilfunkpakt Kärnten soll eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes und damit eine weitere Verbesserung des Nutzens der Kundinnen oder Kunden erzielt werden. Im Wettbewerbsumfeld erzielte Effizienzgewinne kommen den Kundinnen und Kunden zugute. Neben einer Verbesserung der Versorgungsqualität, konnten Kundinnen oder Kunden seit Abschluss des Mobilfunkpaktes Kärnten deutliche Preisvorteile in Anspruch nehmen. Die Entwicklung der Endkundenpreise weist im Gegensatz zur allgemeinen Inflationssituation, seit Bestehen dieser Vereinbarung mit deutlicher Tendenz nach unten. So zeigt sich eine Senkung der Endkundenpreise im Kontext Erlös pro Minute seit März 2006 um 71% (Quelle: Bank of America Merrill Lynch, Global Wireless Matrix 1Q13, September 2013). Die dieser Entwicklung zu Grunde liegenden Effekte sind im Wettbewerbsumfeld vielfältiger Natur, wobei auch die Auswirkungen des Mobilfunkpaktes Kärnten Eingang fanden. 3. Mehrfachnutzung bestehender Mobilfunkstandorte Eines der gemeinsamen Ziele des Landes Kärnten und der Mobilfunkbetreiber ist die vermehrte gemeinsame Nutzung von bestehenden und neu zu errichtenden Standorten für Mobilfunkstationen. Dabei steht die Mehrfachnutzung bestehender, einzeln genutzter Mobilfunkmasten im Vordergrund. Das Angebot der Mobilfunkbetreiber an andere Funkanlagenbetreiber, wie zum Beispiel Betriebs- oder Behördenfunk, Mobilfunkmasten mitzubenutzen, ist im Sinne einer besseren Zielerreichung weiter aufrecht. Gleichsam wird die Mitbenutzung von Masten anderer Organisationen, wie z. B. Energieversorger, ORS, ORF, ÖBB oder Verkehrsinfrastrukturaufbauten von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Mobilfunkpaktes angestrebt und nach Kräften unterstützt. Im Rahmen des Mobilfunkpaktes wurden zahlreiche dieser neuen Mobilfunkanlagen auf bisher einzeln genutzten Mobilfunkmasten angebracht. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

7 Im Zuge der Verbesserung der Empfangs- und Versorgungsqualität sowie der Vergrößerung des Empfangsgebiets für die dritte Mobilfunkgeneration UMTS und in Zukunft auch der vierten Mobilfunkgeneration (LTE) ist die Errichtung weiterer Mobilfunkanlagen erforderlich. Durch die Nutzung bestehender Infrastruktur konnte eine Einsparung an neuen Trägerstrukturen erreicht werden. Damit wurde gleichzeitig ein weiterer Schritt in Richtung Reduktion der Anzahl der einzeln genutzten Mobilfunkmaste in Kärnten gesetzt. Dennoch konnte das Verhältnis der mehrfach genutzten Masten in Kärnten bisher auf 40% erhöht werden. 4. Neuerrichtung von Mobilfunkmasten Im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs werden auch künftig mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Netzen den Markt beleben. Als angestrebtes Ziel gilt dabei die verbesserte Koordination des zukünftigen Ausbaus der Funknetze. Bei einem erforderlichen Neubau von Mobilfunkmasten soll mittelfristig die Mehrfachnutzung bei 80% liegen. Dieses anspruchsvolle Ziel kann nur mit Unterstützung des Landes Kärnten und der Gemeinden erreicht werden. Dazu gibt es eine frühzeitige Planungsabstimmung bei der Neuerrichtung von Mobilfunkmasten, umfassende Information über die Planung vor Ort sowie eine Prüfung von Standortalternativen. Diese Vorgehensweisen gemäß dem Mobilfunkpakt sind einem eventuell erforderlichen behördlichen Verfahren und damit auch dem Bauverfahren zeitlich vorgelagert. Bei der Neuerrichtung eines Mobilfunkmastes als eigene freistehende Trägerstruktur im Gelände wird darauf geachtet, dass dieser Mast bereits mit ausreichender Gesamthöhe für eine künftige Mehrfachnutzung gebaut wird. Die Netzplanung steht im alpinen Raum mit seinen speziellen topographischen Gegebenheiten vor besonderen Herausforderungen. Neben der Platzierung ist die Höhe des Mastes meist der entscheidende Faktor, um das zu versorgende Gebiet funktechnisch gut abzudecken und Mobilfunkstationen von anderen Funk- Anbietern zur gemeinsamen Nutzung der Infrastruktur mit aufnehmen zu können. Durch eine gute Abstimmung dieser Faktoren kann die Zahl der freistehenden Mobilfunkmaste auf das erforderliche Mindestmaß begrenzt werden. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

8 Die Neuerrichtung eines Mobilfunkmastes, von der Ausgabe eines so genannten Suchkreises (Beginn der Standortakquisition) bis zur Inbetriebnahme der Anlage, bedarf im Durchschnitt zwei Jahre. Seit dem Inkrafttreten des Mobilfunkpaktes haben über 20 Gemeinden vom Mitwirkungsverfahren gemäß Mobilfunkpakt Gebrauch gemacht und sich in dessen Rahmen an der Situierung eines neuen Mobilfunkmasts beteiligt. Seit Inkrafttreten des Mobilfunkpakts wurden insgesamt 79 neue Mobilfunkmaste vor allem in bisher schlecht versorgten Gebieten errichtet. Davon werden bereits jetzt 10 Mobilfunkmaste gemeinsam genutzt und auch künftig können die neu errichteten Masten noch verstärkt einer gemeinsamen Nutzung zugeführt werden. Aufgrund unterschiedlicher Ausbauprogramme und regionaler Schwerpunkte kann der Netz-Ausbau nicht überall gleichzeitig erfolgen, weshalb erst in den kommenden Jahren das Potenzial der gemeinsamen Nutzung von Masten voll ausgeschöpft werden kann. Alle neu errichteten Maste sind freilich für eine Mehrfachnutzung ausgelegt. Im Zuge des weiteren Netz-Ausbaus kann davon ausgegangen werden, dass dieser auch künftig primär auf bestehender Infrastruktur stattfindet. 5. Erfahrungen mit dem Mobilfunkpakt Der Mobilfunkpakt hat nicht nur zu einem übersichtlicheren Prozessablauf beim Informationsaustausch betreffend die Errichtung und Erweiterung von Mobilfunkstationen beigetragen und den Maßnahmen einen formellen Rahmen gegeben, er führte auch zu einer erhöhten Gesprächsbereitschaft bei allen Beteiligten und zu intensiven Gesprächen auf Gemeindeebene über den geplanten Neubau von Mobilfunkstationen und die Erweiterung bestehender Stationen. Damit konnte die Basis für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Mobilfunkbetreibern beim Ausbau der Mobilfunkversorgung in Kärnten verbessert und auch die zukünftige Entwicklung positiv beeinflusst werden. Insgesamt hat der Mobilfunkpakt dazu beigetragen, dass die Bevölkerung sich intensiver mit dem erforderlichen Ausbau der Mobilfunk- Infrastruktur auseinandersetzt und so weitere Schritte in Richtung Erhöhung der Akzeptanz von Mobilfunkstationen auf eigenen Masten und bestehender anderer Infrastruktur wie zum Beispiel Dächern, Kirchtürmen und Silos gesetzt. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

9 Es hat sich auch gezeigt, dass Anlaufschwierigkeiten überwunden werden können und alle Beteiligten am meisten gewinnen, wenn sie aufeinander zugehen und die eingebrachten Argumente anhören. Wichtig in diesem Zusammenhang ist eine fundierte Faktenlage, die für eine Entscheidung herangezogen wird. Für Land, Gemeinden und Mobilfunkbetreiber steht der Nutzen, den die Bevölkerung durch Mobilkommunikation erlangt, im Vordergrund. Dafür sind Stationen über ganz Kärnten verteilt, möglichst nahe an der Kundinnen und Kunden wichtig, um die zur Verfügung stehende Dienstleistung Mobilkommunikation möglichst im gesamten Bundesland in gleichbleibend guter Qualität nutzen zu können. 6. Der Mobilfunkpakt für die Kärntner Gemeinden Vor Ort wird der Ausbau der Infrastruktur für mobile Kommunikation oftmals mit Sorge gesehen und soll daher in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen. Deshalb werden alle neu zu errichtenden Mobilfunkstandorte in einem Mitwirkungsverfahren behandelt, wenn die Gemeinde dem Mobilfunkpakt beigetreten ist. Die Mobilfunkbetreiber verpflichten sich dabei, ihre aktuellen Standortplanungen der betroffenen und dem Pakt beigetretenen Gemeinde vorzulegen, wobei sie neue Maststandorte vor Mitteilung an die Gemeinde untereinander abstimmen. Diese Planungen für Aus- und Aufbaumaßnahmen umfassen den Zeitraum der kommenden sechs Monate. Ab Zustellung der Planung an die Gemeinde hat sich diese innerhalb von 30 Tagen zu äußern, dass sie die vorgeschlagene Planung unterstützt oder sie kann innerhalb der genannten Frist alternative Vorschläge einbringen. Die Unternehmen haben sich verpflichtet, bis zu drei vorgeschlagene Standortalternativen je geplantem Standort auf deren funktechnische, bautechnische und wirtschaftliche Eignung binnen 15 Tagen zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeinde unter Angabe einer Begründung schriftlich mitzuteilen. Ist dabei ein Alternativstandort funktechnisch passend, bautechnisch geeignet und wirtschaftlich realisierbar, so werden die unterzeichneten Unternehmen diesen Standort realisieren. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

10 Zusammengefasst kann daher gesagt werden, dass durch diese Vereinbarung einerseits die Kommunikation zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Gemeinde verbessert wird, der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt wird Alternativstandorte vorzuschlagen und die Standortfindung für die Bürgerinnen oder Bürger transparenter ist. Mit Stand sind 103 Gemeinden dem Mobilfunkpakt beigetreten. Die Liste der beigetretenen Gemeinden ist im Anhang A zu finden. 7. Forschungsstand Die Erforschung möglicher gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks erfolgt seit über 30 Jahren intensiv vor allem in den vergangenen rund 20 Jahren. Der wissenschaftlich anerkannte Kenntnisstand zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks ist umfangreich. Speziell betreffend die Mobilfunkinfrastruktur gibt es nach wie vor keine belastbaren Erkenntnisse, dass von den Mobilfunkstationen ein erhöhtes Risiko ausgeht, deren Immissionen im nächsten Umfeld einer Person allgemein weit unter jenen eines Mobiltelefons liegen. Dafür sorgen die international anerkannten Schutzziele, die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden. Dieses Schutzkonzept wurde nicht zuletzt durch die Veröffentlichung des SCENIHR-Berichts 2011 (wissenschaftliche Ausschuss der europäischen Kommission für Gesundheitsrisiken), die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms 2010 und die Ergebnisse des Schweizerischen Nationalen Forschungsprogramms 2011 wiederholt bestätigt. Wie die intensiven Forschungstätigkeiten der vergangenen Jahre zeigen, gibt es bei Einhaltung der Grenzwerte keine gesundheitsschädlichen Wirkungen durch die elektromagnetischen Felder des Mobilfunks. Auch die Bewertung des kanzerogenen (krebserregenden) Potenzials von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) im Rahmen ihrer Einzelanalysen im Mai 2011, liefert mit der Klassifizierung Gruppe 2B keine neuen Erkenntnisse. In dieser Gruppe sind Stoffe, Felder und Tätigkeiten zu finden, für die es begrenzte Hinweise auf Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

11 Kanzerogenität gibt. Darin spiegelt sich die laufende wissenschaftliche Diskussion wieder. Es geht insgesamt klar hervor, dass es trotz der jahrelangen Forschung keinen wissenschaftlich fundierten Nachweis für Krebs durch Mobilfunk gibt. Nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand ist Mobilfunk bei Einhaltung der Grenzwerte eine sichere Technologie. Das wird durch die Einhaltung der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Grenzwerte garantiert, in die vorsorglich ein fünfzigfacher Reduktionsfaktor eingezogen ist. Weitere neue internationale Forschungsprojekte betreffend elektromagnetischen Felder laufen derzeit. Auch deren Ergebnisse werden in die Gesamtbeurteilung des Kenntnisstandes miteinfließen und noch umfangreichere Informationen über den Forschungsbereich liefern. Sollten sich daraus neue gesicherte Erkenntnisse ergeben, so fließen diese in das internationale Schutzkonzept der Weltgesundheitsorganisation und der EU mit ein. Einzelergebnisse, die nicht wissenschaftlich publiziert und somit keiner elementaren Qualitätskontrolle unterzogen wurden, können nicht als Teil des anerkannten Kenntnisstandes gewertet und deshalb nur begrenzt berücksichtigt werden. 8. Vorsorgeprinzip Mobilfunk und Gesundheit ist auch unter dem Aspekt der Vorsorge bzw. des Vorsorgeprinzips zu sehen und zu diskutieren. Dazu liegen unterschiedliche Formulierungen und noch mehr Interpretationen vor. Grundsätzlich stellt sich die Frage nach dem Umgang mit technischen Risiken und nach vorsorglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gibt es zwei prinzipiell unterschiedliche Herangehensweisen. Die eine sieht vor, dass zuerst eine Prüfung erfolgen muss, ob das Vorsorgeprinzip anzuwenden ist, wofür das Gefahrenpotenzial bewertet und die bestehenden Unsicherheiten analysiert werden. Wenn sich daraus ein begründeter Verdacht auf eine Gefährdung ergibt, ist der Umfang der Vorsorge zu bestimmen. Die zweite Herangehensweise ist grundsätzlich anders. Hier werden Vorsorgemaßnahmen in jedem Fall und generell gefordert, Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

12 was einem radikalen und neuen Umgang mit der Technik entspricht. Dabei wird diese so lange unter Gefahrenverdacht gestellt, bis das Gegenteil bewiesen ist. Die EU folgt der ersten Vorgehensweise. Sie definiert das Vorsorgeprinzip als eine Form des Risikomanagements, das in Fällen anzuwenden ist, "in denen die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die möglicherweise gefährlichen Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten." (Kommission der Europäischen Gemeinschaften 2000) Das EU-Vorsorgeprinzip ist demnach in Fällen anzuwenden, bei denen keine abschließende Risikobewertung möglich ist und noch erhebliche Unsicherheiten über möglicherweise gefährliche Folgen bestehen. Sie fordert allerdings, bei Entscheidungen über Vorsorgemaßnahmen einerseits deren Notwendigkeit und andererseits die Freiheiten und Rechte des Einzelnen sowie von Unternehmen und Verbänden gegeneinander abzuwägen. 9. Grenzwerte Das international anerkannte Grenzwerteschutzkonzept, das sowohl für Mobilfunk als auch für alle anderen Quellen elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich der nicht-ionisierenden Strahlen von 0 bis 300 GHz gilt, besteht bereits seit vielen Jahren und wird in vielen Teilen der Welt angewendet gründete die internationale Strahlenschutzvereinigung (IRPA) die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) und das Komitee für den Schutz vor nicht-ionisierenden Strahlen (INIRC). Zweiteres war ein interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium mit der Aufgabe, auf Basis der international verfügbaren Studien eine Risikobewertung hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen bei Expositionen durch hochfrequente elektromagnetische Felder durchzuführen. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

13 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzte 1982 und 1985 Arbeitsgruppen ein, die die vorliegenden wissenschaftlichen Untersuchungen auswerten und die gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder bewerten sollte. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme waren Grundlage für die 1988 veröffentlichten Grenzwerte der INIRC/IRPA. Im Mai 1992 wurde die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP) als Nachfolgerin von IRPA/INIRC gegründet. In Zusammenarbeit mit der Environmental Health Division der WHO startete die ICNIRP mit der Erhebung aller verfügbaren Hintergrundinformationen zu nichtionisierenden Strahlen. Im Vordergrund stand dabei die Erfassung aller wissenschaftlich relevanter Effekte durch niederfrequente und vor allem hochfrequente elektromagnetischer Felder. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Unterscheidung zwischen wissenschaftlich bestätigten biologischen Effekten und angenommenen (hypothetischen) Effekten gelegt. Ferner sollte der weitere Forschungsbedarf erhoben werden bestätigte die ICNIRP die Grenzwerte, die bereits von WHO und IRPA festgelegt wurden, noch einmal. Diese berücksichtigen alle bekannten thermischen und nicht-thermischen Effekte. Im Mai 1996 startete die WHO das International EMF Project zur weiteren Erforschung möglicher Effekte von statischen und zeitlich veränderlichen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf Gesundheit und Umwelt, weil die vorliegende Datenlage als nicht ausreichend für eine abschließende Beurteilung erachtet wurde. Zuletzt im Jahr 2011 hat die ICNIRP in einem knapp 400 Seiten umfassenden Bericht den wissenschaftlichen Kenntnisstand anhand der seit 1998 wissenschaftlich publizierten Literatur überprüft. Im selben Jahr kam die ICNIRP in ihrer Stellungnahme über die Empfehlungen zur Begrenzung der Exposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder (Grenzwertekonzept) zu dem Schluss, dass die seit 1998 wissenschaftlich publizierte Literatur keine Evidenz für schädliche Effekte unterhalb der Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

14 Basisgrenzwerte erbracht hat und daraus keine Notwendigkeit hervorgeht, das Grenzwertekonzept zu überarbeiten. In Österreich sind die international anerkannten Grenzwerte, die von der Weltgesundheitsorganisation und der EU empfohlen werden, bundesweit verbindlich in Form der nationalen EMF-Personenschutznorm ÖVE/Önorm E 8850 bzw. der EU-Ratsempfehlung 1999/519/EG niedergelegt und verbindlich anzuwenden. 10. Versorgungssicherheit Mit dem Erwerb der Konzessionen für die Mobilfunk-Frequenzbänder (900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz sowie 800 MHZ) sind die Mobilfunkbetreiber auch eine Verpflichtung zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit der Dienstleistung Mobilkommunikation eingegangen. Dabei steht nicht die Fläche des zu versorgenden Gebiets sondern die Bevölkerung im Vordergrund, weshalb die Ausbauverpflichtung am Bevölkerungsgrad gemessen wird. Beim GSM-System reicht die Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung bis 98%. Bei UMTS liegt diese Verpflichtung bei mindestens 50%, was mit von allen Mobilfunkbetreibern erfüllt wurde. Entsprechend der bescheidmäßigen Auflage bei der Vergabe des Frequenzbereichs 2,6 GHz (LTE) im Jahr 2010, müssen die Mobilfunkbetreiber 25% der österreichischen Bevölkerung bis Ende 2013 mit mobilen Breitbanddiensten in diesem Frequenzbereich versorgen. Die Lizenzbedingungen für den Einsatz der im Oktober 2013 versteigerten 800 MHz Frequenzen (ebenfalls LTE) sind unter einsehbar. Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

15 Anhang A. Liste der beigetretenen Gemeinden Ort PLZ Datum Afritz am See Albeck Althofen Arnoldstein Arriach Bad Bleiberg Bad Kleinkirchheim Bad Sankt Leonhard im Lavanttal Berg im Drautal Bleiburg Dellach Dellach im Drautal Diex Ebene Reichenau Ebenthal i. K Eberndorf Eberstein Eisenkappel-Vellach Feistritz an der Gail Feistritz im Rosental Feistritz ob Bleiburg Feldkirchen in Kärnten Ferndorf Flattach Frantschach-St. Gertraud Fresach Friesach Globasnitz Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

16 Gmünd in Kärnten Gnesau Grafenstein Greifenburg Griffen Grosskirchheim Gurk Guttaring Heiligenblut Hermagor-Pressegger See Himmelberg Hohenthurn Hüttenberg Irschen Kappel am Krappfeld Keutschach am See Kleblach-Lind Klein St. Paul Kötschach-Mauthen Köttmannsdorf Krumpendorf am Wörther See Lavamünd Lesachtal Liebenfels Lurnfeld Magdalensberg Mallnitz Malta Maria Rain Maria Saal Maria Wörth Metnitz Micheldorf Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

17 Mölbling Mörtschach Mühldorf Neuhaus Obervellach Ossiach Paternion Pörtschach am Wörther See Preitenegg Radenthein Reichenfels Reißeck Rennweg am Katschberg Rosegg Ruden Sankt Georgen im Lavanttal Sankt Jakob im Rosental Sankt Paul im Lavanttal Sankt Veit an der Glan Schiefling am See Seeboden Sittersdorf St. Georgen am Längsee St. Margareten im Rosental St. Urban Steindorf am Ossiacher See Steinfeld Steuerberg Stockenboi Straßburg Techelsberg am Wörther See Trebesing Treffen Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

18 Velden am Wörther See Villach Völkermarkt Weissensee Weissenstein Weitensfeld im Gurktal Winklern Wolfsberg Zell Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

19 B. Informationen im Internet Informationsseite des Landes Kärnten zum Mobilfunkpakt: Informationsseite des Forum Mobilkommunikation - FMK zum Mobilfunkpakt: Osterreich/Mobilfunkpakt-Karnten Mobilfunkstandorte und Mobilfunk-Messergebnisse in Österreich: A1 Telekom Austria AG: Hutchison 3G Austria GmbH: T-Mobile Austria GmbH: Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

20 Impressum Land Kärnten Arnulfplatz 1, A-9021 Klagenfurt A1 Telekom Austria AG Lassallestraße 9, A-1020 Wien Hutchison 3G Austria GmbH Brünner Straße 52, A-1210 Wien T-Mobile Austria GmbH Rennweg 97-99, A-1030 Wien und Forum Mobilkommunikation - FMK Mariahilfer Straße 37-39, A-1060 Wien Klagenfurt und Wien, Jänner 2014 Mobilfunkpakt Kärnten Fortschrittsbericht

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20201 Villach , , ,7 BEZ Villach (Stadt) , , ,7 Mittwoch, 24. Mai Auswahlzeitraum: April (W) 20101 Klagenfurt am Wörthersee 13.371 2,8 12.115 7,5 25.486 5,0 BEZ Klagenfurt (Stadt) 13.371 2,8 12.115 7,5 25.486 5,0 20201 Villach 28.414 52,3 9.810-38,2

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