Wurzelmängel. Zustandekommen von Verträgen (Konsensualverträge)
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- Ralph Swen Schmid
- vor 8 Jahren
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1 Wurzelmängel Zustandekommen von Verträgen (Konsensualverträge) Konsens einzige positive Voraussetzung Wurzelmängel als negative Voraussetzungen: - Mangel der Geschäftsfähigkeit - Willensmängel - Unmöglichkeit oder Unerlaubtheit des Vertragsinhalts - Verstoß gegen Formvorschriften - Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 1
2 Bestehen eines Wurzelmangels absolute Wirkung (= von jedermann geltend zu machen, von Amts wegen zu beachten) relative Wirkung (= von nur einer Partei geltend zu machen) absolute Nichtigkeit relative Nichtigkeit Anfechtbarkeit mangelnde Klagbarkeit (Naturalobligation) Rückforderung nach Bereicherungsrecht ( 877, 1431) Rückforderung und mit Eigentumsklage ( 366) möglich ausgeschlossen Christiane Wendehorst, 2011, Mängel der Geschäftsfähigkeit Christiane Wendehorst 2
3 Kinder Unmündige Minderjährige Mündige Minderjährige Volljährige Alter unter 7 Jahre mind 7 aber unter 14 Jahre mind 14 aber unter 18 Jahre mind 18 Jahre Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Kinder vollkommen geschäftsunfähig ( 865 ABGB), dh nicht einmal Annahme einer Schenkung möglich Ausnahme: 865 ivm 170 Abs 3 ABGB ( Taschengeldparagraph ) - alterstypisches Geschäft; - geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens; und - Erfüllung der das Kind treffenden Pflichten wohl analoge Anwendung von 170 Abs 3 auf geringfügige Schenkungen geboten unter 7 Jahre Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Christiane Wendehorst 3
4 Unmündige Minderjährige beschränkt geschäftsfähig ( 865 ABGB) 170 Abs 3 ABGB ( Taschengeldparagraph ), s oben Annahme eines bloß zu ihrem Vorteil gemachten Versprechens, va einer Schenkung ( 865) Bezahlung einer bereits bestehenden Schuld ( 1421) alle anderen Geschäfte: Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bzw Gerichts erforderlich; falls allein gehandelt, Geschäft schwebend unwirksam bis zur rückwirkenden Genehmigung mind 7 aber unter 14 Jahre Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Mündige Minderjährige mind 14 aber unter 18 Jahre jedenfalls Handlungsfähigkeit eines unmündigen Minderjährigen (s oben) 170 Abs 2 ABGB - Verfügung oder Verpflichtung; - betreffend Einkommen aus eigenem Erwerb oder Sachen, die zur freien Verfügung überlassen worden sind (bloßes Eigentum genügt nicht!); und - Befriedigung der Lebensbedürfnisse nicht gefährdet. selbständiger Abschluss von Dienstverträgen (aber nicht von Lehr- oder Ausbildungsverträgen), vgl 171 ABGB bei Lehr- und Ausbildungsverträgen ist 172 zu beachten (gilt nicht nur für den Vertragsabschluss) Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Christiane Wendehorst 4
5 Übungsfälle: 1. Der 5-jährige Karl kauft sich von dem Geld, das er zum Geburtstag bekommen hat, ein Eis. 2. Die 10-jährige Paula bekommt von ihrer Tante Tina ein Reitpferd geschenkt. Mutter Mia ist entsetzt und wehrt sich gegen die Schenkung. Mit Erfolg? 3. Der 15-jährige Willi erfüllt sich einen Traum von einem ipad, indem er sein teures Mountainbike veräußert und von dem Erlös das ipad kauft. Vater Vinzenz ist empört, doch Willi meint, es sei schließlich sein Mountainbike. 4. Die 6-jährige Erna ist bei ihrer Oma Olga zu Besuch. Diese fühlt sich dem Tode nahe und schenkt ihrer einzigen Enkelin Erna ihren wertvollen Schmuck (Wert: ). Univ.-Prof. Dr. Christiane Wendehorst, Volljährige voll geschäftsfähig aber denkbar: Einschränkungen wegen des Geisteszustands oder Sachwalterschaft mind 18 Jahre Geisteszustand Geistig stark Beeinträchtigte (auch zb nach Alkoholgenuss) Ggf vollkommen geschäftsunfähig ( 865), aber für jede Art von Rechtsgeschäft gesondert zu prüfen (dh partielle Geschäftsunfähigkeit möglich) Geschäftsfähigkeit während eines lucidum intervallum Handlungsspielraum: 865 ivm 170 Abs 3 Christiane Wendehorst 5
6 Alternativen bei geistiger Beeinträchtigung Auswahl des richtigen Instruments Bevollmächtigter Angehöriger macht entbehrlich und unzulässig ( 268 Abs 2) Sachwalter schließt aus ( 284b Abs 1) Vorsorgevollmacht: Beeinträchtigte Person bestimmt selbst im noch geschäftsfähigen Zustand, wer ihre Geschäfte wie wahrnehmen soll Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger: für Angelegenheiten des täglichen Lebens, Durchsetzung von Versorgungsansprüchen usw Sachwalter: wird vom Gericht bestellt, wenn keine andere Möglichkeit besteht (ultima ratio) Sachwalterschaft innerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters(!) beschränkt geschäftsfähig ( 865 ABGB), und zwar unabhängig von den tatsächlichen Fähigkeiten bzw von einem lucidum intervallum ( Typisierung ) Besachwalterte Personen 12 Ausnahmen: 280 Abs 2 (entspricht 170 Abs 3), Annahme eines bloß zu ihrem Vorteil gemachten Versprechens ( 865), und Bezahlung einer bereits bestehenden Schuld ( 1421) alle anderen Geschäfte: Einwilligung des Sachwalters bzw Gerichts erforderlich; falls allein gehandelt, Geschäft schwebend unwirksam bis zur rückwirkenden Genehmigung außerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters kann Geschäft trotzdem nach 865 unwirksam sein, falls Einsichtsfähigkeit tatsächlich fehlte Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 6
7 Übungsfälle: 1. Oma Olga wird dement und kann ihre Angelegenheiten (Einkäufe, Arztbesuche, Rechtsstreitigkeiten mit ihren Mietern) nicht mehr selbst erledigen. Ihre Enkel Ernst und Erwin überlegen sich, was zu tun ist. 2. Mona schwärmt für Schuhe, verliert dabei völlig die Kontrolle und gibt fast ihr ganzes Geld aus. Sonst agiert sie relativ normal. Inzwischen wurde Mona die Sachwalterin Susi mit Wirkungskreis Einkauf von Schuhen und Bekleidung zur Seite gestellt. Mit der Zeit entwickelt Mona aber einen ähnlichen Kontrollverlust beim Einkauf von Parfum. Ist der Kaufvertrag über 10 Flaschen Chanel No. 19 bei Douglas wirksam? 3. Dem völlig betrunkenen Bernd wird in seinem Zustand eine Fahrkarte für die U-Bahn geschenkt, damit er nach Hause fahren kann. Wirksam? Christiane Wendehorst, 2011, Willensmängel Christiane Wendehorst 7
8 Die unechten Willensmängel Mentalreservation = absichtlich etwas anderes erklärt als innerlich gewollt > Bindung an das Erklärte Scherzerklärung = etwas ohne Geltungswillen in der Erwartung erklärt, der Empfänger werde das Fehlen des Geltungswillens erkennen > keine Bindung, sofern erkennbar Scheingeschäft = für Außenstehende erkennbar geschlossenes Geschäft ist von beiden Parteien eigentlich nicht gewollt > Geschäft nichtig, stattdessen gilt das verdeckte Geschäft (sofern gültig) unterscheide vom Umgehungsgeschäft: Geschäft tatsächlich so gewollt, wie es ist, um bestimmte Rechtsfolgen zu vermeiden > wirksam Christiane Wendehorst, 2011, Übungsfälle: 1. Eine Liegenschaft wird um verkauft. Um Grunderwerbssteuer usw zu sparen, werden im notariellen Kaufvertrag aber stattdessen angegeben, der Rest soll halt eben so gezahlt werden. Was kann der Verkäufer vom Käufer verlangen? 2. Viktoria vermietet Michael repräsentative Geschäftsräumlichkeiten. Um die Rechtsgeschäftsgebühren zu reduzieren, wird schriftlich ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen, mündlich aber eine Befristung auf 3 Jahre vorgesehen. Ist der Mietvertrag befristet oder unbefristet, wenn eine Befristung nach 29 Abs 1 Z 3 MRG der Schriftform bedarf? 3. Ferdi verkauft Basti seinen Mercedes-Kombi um mit der Zusicherung, das sei der beste Deal, den er in Wien machen könne. Als woanders ein ähnlicher Wagen um angeboten wird, will Basti an den Vertrag mit Ferdi nicht mehr gebunden sein. 4. Dieter sagt zur Verkäuferin: Ich möchte diesen MP3-Player kaufen. Tatsächlich will er ihn aber nicht bezahlen, sondern mit ihm verschwinden. Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 8
9 Drohung und List ( 870, 874, 875, 1487) Drohung List 1. Widerrechtlichkeit der Drohung (= unerlaubte oder inadäquate Mittel) 2. Gegründete Furcht 3. Kausalität der Drohung für die Erklärung 1. Irrtum (einschließlich Motivirrtum) und Kausalität für den Vertragsschluss; 2. Verursachung durch aktive Vorspiegelung falscher Tatsachen oder das Verschweigen wahrer Tatsachen bei Bestehen einer Aufklärungspflicht; 3. List, dh mindestens dolus eventualis hinsichtlich der Verursachung des Irrtums und dessen Kausalität für den Vertragsschluss. Drohung/List durch Dritte > nur unter den Voraussetzungen von 875 (beachte: gilt nicht für Personen im Lager des Vertragspartners) Rechtsfolgen: Anfechtbarkeit ( 870) und Schadenersatz ( 874), Verjährung 3 Jahre ab Wegfall der Drohung bzw 30 nach Vertragsschluss ( 1487) Christiane Wendehorst, 2011, Übungsfälle: 1. Verkäuferin Anna erklärt Martha, der besorgten Mutter eines Babys, ein Teddy sei 100% Bio und nach neuesten Erkenntnissen schadstoffgeprüft. Dabei weiß sie genau, dass es sich um billigste Importware aus China handelt und keine besondere Prüfung stattgefunden hat. Als Martha das herausbekommt, will sie vom Vertrag los. Inhaberin Ida erklärt, mit Aussagen der Anna nichts zu tun zu haben. 2. Anna hat Martha gar nichts gesagt. Als Martha herausbekommt, dass der Teddy in China hergestellt worden ist, obgleich er doch in Österreich verkauft wird, will sie vom Vertrag los. Sie meint, darüber hätte sie aufgeklärt werden müssen. Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 9
10 Irrtum ( 871 ff, 1487) Rechtlich relevanter Irrtum a) Erklärungsirrtum (= Versprechen, Verschreiben usw) b) Geschäftsirrtum ies (= Irrtum über die Natur oder den Gegenstand des Geschäfts bzw über beachtliche Eigenschaft oder Identität des Vertragspartners) c) nur ausnahmsweise relevant (zb bei unentgeltlichen Geschäften): Motivirrtum (= Irrtum über Umstände außerhalb des Geschäfts) Kausalität des Irrtums für den Vertragsschluss Anfechtungsvoraussetzungen 871 Abs 1 a) vom anderen Teil veranlasst b) hätte dem anderen Teil auffallen müssen c) noch rechtzeitig aufgeklärt, bevor vermögensmäßige Dispositionen getroffen Rechtsfolgen : Anfechtung oder Anpassung, je nachdem, ob wesentlicher oder unwesentlicher Irrtum isv 872, Verjährung 3 Jahre nach Vertragsschluss Christiane Wendehorst, 2011, Übungsfälle: 1. Karl kauft bei Schmuckhändler Sebastian einen goldenen Ring für seine Freundin um 999 Euro. Als er erkennen muss, dass der Ring nicht aus echtem Gold ist, will er vom Vertrag wieder los. 2. Wie 1., aber der Ring hat 9,99 Euro gekostet. 3. Der Ring ist wirklich aus Gold, aber als Karl ihn seiner Freundin schenken will, eröffnet ihm diese, dass sie einen Anderen liebt und Karl verlassen möchte. Karl will daraufhin von Sebastian sein Geld zurück. Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 10
11 Mängel des Vertragsgegenstands Unmöglichkeit anfängliche nachträgliche rechtliche Unmöglichkeit oder faktische Absurdität schlichte Unmöglichkeit vom Schuldner zu vertretende von keinem zu vertretende vom Gläubiger zu vertretende Leistungsstörung Wurzelmangel 878 ABGB SE bei Kennen oder Kennenmüssen, Kulpakompensation Rücktritt/SE (sehr str ob Vertrauens- oder Erfüllungsinteresse) Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 11
12 Übungsfälle: Volker verkauft Karla a) einen Smart, der über den Atlantik fliegen kann. b) einen gebrauchten, blauen, unfallfreien Smart; tatsächlich hatte der Wagen aber einen Unfall gehabt. c) einen gebrauchten, blauen Smart; vor Übergabe wird der Wagen bei einem Unfall zerstört. d) einen fabrikneuen blauen Smart; der Wagen hat technische Mängel. Christiane Wendehorst, 2011, Erlaubtheit ( 879) Gesetzesverstoß - Wurzelmangel des Vertrags nur bei entsprechendem Zweck der verletzten Norm Verstoß gegen die guten Sitten - schwer zu konkretisieren - vorrangig immer Wertordnung des positiven Rechts, aber auch Verweis auf Rechts- und Sozialmoral aller billig und gerecht Denkenden Besondere Tatbestände des 879 Abs 2 - Wuchertatbestand: entgeltliches Geschäft; Ausbeutungssituation (objektive und subjektive Komponente); auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung - weitere Spezialfälle in 879 Abs 2 Z 1 bis 3 Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 12
13 Übungsfälle: 1. Martha hat an einem Sonntag keine Babywindeln mehr im Haus. Sie sieht, dass im Supermarkt gegenüber Licht ist, weil die Inhaberin Irene etwas kontrolliert. Irene lässt sich erweichen, der Martha ein Paket Windeln zu verkaufen, obgleich sie das nach den einschlägigen Vorschriften über Ladenöffnungszeiten nicht dürfte. 2. Wie 1., aber Irene lässt sich nicht erweichen, und Martha fährt in ihrer Not zu einer Tankstelle in Wien Hietzing. Dort verlangt man von ihr für ein Paket Babywindeln 34,99 Euro (Ladenpreis: 12,99 bis 14,99 Euro). 3. Franz vereinbart mit Anton, dem Angestellten seines Konkurrenten Karl, dass Anton bei der Abwicklung von Kundenaufträgen des Karl Sand ins Getriebe bringt, damit die Kunden abwandern. Dafür soll Anton Euro bekommen. Anton bekommt plötzlich doch Bedenken und fragt sich, ob er an den Vertrag gebunden ist. Christiane Wendehorst, 2011, Formmängel Christiane Wendehorst 13
14 Formvorschriften Grundsatz der Formfreiheit - vgl Grundsatz der Privatautonomie Gesetzlicher Formzwang - unterschiedliche Zwecke: Übereilungsschutz, Sicherstellung von Beratung, Beweissicherung, Publizität, - besonders wichtig: Schriftform (vgl 886); Notariaktsakt (NotAktG, NO); gerichtliches Protokoll (AußStrG ua) - Folgen der Verletzung: grundsätzlich Naturalobligation, aber ggf Differenzierungen je nach Schutzzweck geboten Gewillkürter Formzwang - Parteien können auch bestimmte Form für (künftige) Geschäfte vereinbaren, aber sich nicht ihrer eigenen Privatautonomie begeben - daher nur widerlegliche Vermutung, dass bei Nichteinhaltung der Form keine Bindung gewollt Christiane Wendehorst, 2011, Übungsfälle: 1. Anna verspricht Bodo, ihm ihr altes iphone4 zu schenken, weil sie sich jetzt gerade das iphone5s zugelegt hat. Sie will das Gerät mitbringen, wenn sie sich das nächste Mal treffen. Bald kommen Anna aber Bedenken, ob sie das Gerät nicht doch besser ihrem Vater überlassen soll. Ist es für einen Sinneswandel zu spät? 2. Wie 1., aber Anna hatte Skrupel, ihr Wort zu brechen, und übergibt Bodo das iphone4. Als ihr Vater enttäuscht reagiert, kommen ihr wieder Zweifel. Lässt sich noch etwas rückgängig machen? 3. Anna und Bodo vereinbaren, dass künftige Vereinbarungen zwischen ihnen nur wirksam sein sollen, wenn sie in einer schriftlichen Urkunde niedergelegt sind. Kurz darauf einigen sich beide mündlich auf den Kauf einer Kinokarte und tauschen die beiderseitigen Leistungen aus. Bodo meint plötzlich, nicht gebunden zu sein, und will die Karte zurück. Christiane Wendehorst, 2011, Christiane Wendehorst 14
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