Übergabe in der Landwirtschaft und damit zusammenhängende Fragen. Referent: Notar Dr. Georg Liessem, Pirna
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- Erich Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Übergabe in der Landwirtschaft und damit zusammenhängende Fragen Referent: Notar Dr. Georg Liessem, Pirna 1
2 Fragenkatalog Wem? Wann? Was? Wie? Sonstige Themen: Erbrecht/Vorsorgevollmacht etc. 2
3 Wem? Familienangehöriger oder Familienfremden? Gesichtspunkte Eignung zur Fortsetzung? Gleichbehandlung der Kinder? Meist nicht gewollt: Abfindung der Kinder? Familiengesellschaft Für den Übernehmer und Betrieb am besten: keine Alternativen: - meist falsch: Realteilung Ratenzahlungen Zurückbehaltung von betrieblichen Gütern Heraustrennen des Wohnhauses 3
4 Wann soll ich übertragen? Wenn Übernehmer gefunden! Übernehmer darf nicht abspringen, weil ihm eigene Perspektive fehlt, also nicht zu spät. Andererseits sollte man auch nicht zu früh aufhören: Rentnerdasein nicht für jeden gut außerdem muss dies finanziert sein. Auf eigene Gesundheit hören! 4
5 Was soll ich übertragen? Grundsatz: Das gesamte Betriebsvermögen. Teilentnahmen schwächen Betrieb und damit das Ganze. Teilentnahmen sind häufig steuerlich brisant. 5
6 Wie? Gegenleistungen 1 üblich: Freies Wohnen Wohnrecht unentgeltliche Pflege Umfang zu regeln Regelungen für den Fall des Auszuges Renovierungsverpflichtung Folgen von schlechter Leistung Lebenslange Rente (dauernde Last) Wohnraum wird gemietet. Pflege ggf. vergütet (Minijob) Renovierungsstau: Mietminderung Schlechtleistung: Auszug Rente läuft weiter 6
7 Wie? Gegenleistungen 2 finanziellen Ausgleich Eigene Rente prüfen Weiterer Bedarf sollte Übernehmer ausgleichen. Achtung: Übernehmer darf auch nicht überfordert werden. hier ist ein guter Interessenausgleich gewahrt. 7
8 Wie? Gegenleistungen 3 Rückforderungsrechte Abzulehnen: freies Rücktrittsrecht Sinnvoll: - Vorversterben Erwägenswert - Berufsunfähigkeit des Übernehmers - Insolvenz des Übernehmers - Zwangsversteigerung - Alkohol- und Drogensucht - Verkaufsverbot und Belastungsverbot (sollte nicht für Grenzbegradigungen, Tauschverträge, Straßenlandabtretungen gelten) - Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus Rentenzahlung - Betriebsaufgabe oder Verpachtung 8
9 Wie Teil 3 Rücktrittsrechte Fortsetzung Zeitliche Befristung? Prozessrisiken? Faktische Umsetzbarkeit wegen Alters? Wer entscheidet über Rücktritt? (höchst persönlich oder auch Betreuer) Fazit: nur teilweise eine Sicherheit 9
10 Wie? Teil 4 weichende Geschwister Teil 1 regelmäßig vorhandene gesetzliche Ansprüche Pflichtteilsergänzungsansprüche - entstehen erst mit Tod - mindern sich jährlich um 10% - Vorteil der lebzeitigen Lösung 10
11 2312 BGB Wert eines Landguts (1) 1 Hat der Erblasser angeordnet oder ist nach 2049 anzunehmen, dass einer von mehreren Erben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu dem Ertragswert zu übernehmen, so ist, wenn von dem Recht Gebrauch gemacht wird, der Ertragswert auch für die Berechnung des Pflichtteils maßgebend. 2 Hat der Erblasser einen anderen Übernahmepreis bestimmt, so ist dieser maßgebend, wenn er den Ertragswert erreicht und den Schätzungswert nicht übersteigt. (2) Hinterlässt der Erblasser nur einen Erben, so kann er anordnen, dass der Berechnung des Pflichtteils der Ertragswert oder ein nach Absatz 1 Satz 2 bestimmter Wert zu Grunde gelegt werden soll. (3) Diese Vorschriften finden nur Anwendung, wenn der Erbe, der das Landgut erwirbt, zu den in 2303 bezeichneten pflichtteilsberechtigten Personen gehört. 11
12 Wie? Teil 4 weichende Geschwister Teil 2 Gerechtigkeitsgesichtpunkte Ausgleichszahlungen (möglichst Ratenzahlung) Enterbung für das sonstige Vermögen Nachabfindungen bei Betriebsaufgabe Nachabfindungen bei Verkauf von unbebauten Land Nachabfindungen bei Verkauf von Gebäude (schwieriger, da Erhaltungsaufwand beachtet werden muss) 12
13 Wie? Gegenleistungen 5 grundbuchliche Sicherheiten Wohnrecht/Nießbrauchsrecht Grundschuld für Geldzahlungen/Reallast Vormerkung für Widerrufsrechte Vorteile Nachteile Dingliche Sicherheit, d.h. Soweit erstrangig absoluter Schutz gegen Rechtsverlust Kosten (relativ gering) Behinderung der Beleihung Zugriff Dritter bei Geschäftsunfähigkeit 13
14 Wie? zunächst nur Verpachtung? Vorteile Nachteile Vermögen bleibt beim Überrnehmer Prüfung, ob Übernehmer taugt geringere Motivation beim Pächter größere Investionen eher fraglich Lösung bietet sich vor allem als Übergangsmodell an, d.h. Übernehmer und Übergeber gründen Betriebsgesellschaft und arbeiten zunächst zusammen. 14
15 Sonstiges Vorsorgevollmacht Für Übergeber und Übernehmer sinnvoll (gegenseitig bei nahen Angehörigen?) Testament Pflichtteilsverzicht von weiteren Kindern Gütertrennung? 15
16 Warum eine Vorsorgevollmacht? keine gesetzliche Vertretung für Ehegatten, Abkömmlinge oder nahe Verwandte bei Handlungsunfähigkeit (Unfall, Krankheit, Alter etc.) wird grundsätzlich gerichtliche Betreuerbestellung erforderlich Auswahl der Betreuungsperson obliegt Gericht unter Berücksichtigung der durch den Betroffenen geäußerten Wünsche umfangreiche Kontroll- und Genehmigungserfordernisse (z.b. quartalsweise Berichte) 16
17 Was ist eine Vorsorgevollmacht? Erteilung von Vertretungsmacht an Vertrauensperson Bevollmächtigter ist berechtigt, im Namen des Vollmachtgebers umfassend zu handeln Vollmacht für fast alle Angelegenheiten insbesondere: persönliche Angelegenheiten und Vermögensangelegenheiten (hier insbesondere Regelung, Anpassung und Ausübung der Rechte von Übernehmer und Übergebern) 17
18 Begriffsbestimmung Vorsorgevollmacht ist in der Regel eine Generalvollmacht Eine Generalvollmacht bedeutet zwar, dass der Bevollmächtigte fast alles kann, aber deshalb noch lange nicht alles darf. 18
19 Was ist eine Vorsorgevollmacht? mehrere Bevollmächtigte möglich Rangverhältnis (erst Ehegatte, dann Kinder) häufig Kombination mit Patientenverfügung ggf. Erklärung zur Organspendebereitschaft 19
20 Warum notariell? stets formgerecht (z.b. für Vertragsanpassungen) Echtheitsnachweis Überprüfung von Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers Wirksamkeits- und Inhaltskontrolle individuelle Beratung und Ausgestaltung praxisgerechte Formulierung dauerhafte Aufbewahrung beliebige Ausfertigungen 20
21 Betreuungsverfügung Keine Alternative Wohl aber eine Ergänzung, da in Extremfällen die Vollmacht nicht reicht. Wird bei notariellen Vollmachten regelmäßig mit beurkundet. 21
22 Sollte die Vollmacht registriert werden? damit Vorsorgevollmacht im Falle des Falles zur Geltung kommt, sollte diese im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registriert werden erst Registrierung der Vollmacht hilft im Ernstfall, eine Betreuung zu vermeiden unnötige Betreuungsverfahren werden vermieden 22
23 Vorsorge für den Todesfall Gewährleistung schneller Handlungsfähigkeit durch Vorsorgevollmacht, die über den Tod hinaus gilt; Vollmacht kann niemals Ersatz für letztwillige Verfügung sein wer Erbe wird und damit an die Stelle des Verstorbenen tritt, bestimmt ausschließlich Erbfolge, die nur durch letztwillige Verfügung (Testament/Erbvertrag) beeinflusst werden kann; ansonsten gilt gesetzliche Erbfolge, die viele Überraschungen parat hält fest steht nur, dass jeder einen Erben hat. 23
24 Erb- und Pflichtteilsrecht Erbe erbt alles, also z.b. z.b. Hausschuhe Landwirtschaft z.b. Auto und Bargeld Schulden/Beerdigungsko sten Bei mehreren zu idellen Quoten Pflichtteilsberechtigter Bewertung von allem Nachlassgegenständen. grundsätzlich Verkehrtswert Ausnahme Landwirtschaftsbetrieb hier Ertragswert Berechtigt nur Eltern/Ehegatte Kinder 24
25 Übersicht: Pflichtteilsquote Ehepartner Zugewinnausgleichanspruch und zusätzlich Erblasser verheiratet (gilt nur für den gesetzlichen Güterstand) mit Kindern 12,5 % ohne Kinder Erblasser ledig, verwitwet oder geschieden mit Kindern ohne Kinder Kind bzw. Kinder 1 Kind 25% 2 Kinder 12,5% 3 Kinder 8,33% - 1 Kind 50% 2 Kinder 33,3% 3 Kinder:16,66% Eltern 0% 12,5% 50% - 25
26 Pflichtteilsfalle Ehepartner, die sich gegenseitig zu Erben einsetzen, und auch am Schluss das (ein) Kind enterben, erhöhen seine Pflichtteilsansprüche, denn Kind hat zweimal Anspruch auf Pflichtteil, das Vermögen des Erstversterbenden ist zweimal betroffen. Lösungsvorschlag: Pflichtteilsverzicht nach dem Erstversterbenden 26
27 Pflichtteilsverzicht Total oder nur auf den Tod des Erstversterbenden von Ehegatten Kinder müssen volljährig sein. Pflichtteilsverzichte müssen notariell beurkundet werden. 27
28 Problem Zugewinnausgleich System: Wert der Landwirtschaft bei Eheschließung bzw. Unentgeltlichen Erwerb Wert der Landwirtschaft im Monat der Scheidungsklage Differenz: Zugewinn: hälftig abzugeben Probleme - Wie bewerte ich ein Hof? hohes Konfliktpotential - Belastungen, bei der Übergabe wie Wohnrecht, dauernde Last etc. mindern sich durchs Altern der Übergeber. Deren Entwertung gilt als Zugewinn. 28
29 Problem Zugewinnausgleich Lösungsvorschlag 1 Lösungsvorschlag 2 Gütertrennung oder modifizierte Zugewinngemeinschaft Ausgleich des Nachteils für den eingeheirateten Ehepartner: a) Pauschale Abfindung mit Festbetrag pro Ehejahr im Scheidungsfall Höhe der Pauschale wird in guten Zeiten vereinbart. b) Gehalt, das Ehepartner anspart. 29
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31 Dr. Georg Liessem Siegfried Rädel Str Pirna Tel /
Die Vollmacht gilt erst, wenn der Bevollmächtigte durch ein fachärztliches Zeugnis
Generalvollmacht Vertretungsmacht in jeglicher Hinsicht betreffend sämtlicher Vermögenswerte Problem: Vertrauensmissbrauch, eigene Interessen Vorteil: Aufgaben mehrerer Verfügungen sind erfüllt Vorsicht:
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