Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz:
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- Lioba Schulze
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1 Der Vertragspartner in Krise und Insolvenz:
2 Worin liegen die Risiken? KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 2
3 Worin liegen die Risiken? Teilweiser oder vollständiger Ausfall der Forderung Verurteilung zur Rückzahlung erhaltener Leistungen zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz mindestens ab Insolvenzeröffnung = Anfechtungsrisiko. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 3
4 Präventionsmöglichkeiten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 4
5 Präventionsmöglichkeiten: Auskünfte einholen (z. B. Creditreform, Banken). Auskunft aus Schuldnerverzeichnis einholen (Amtsgericht). Bei geschäftlichem Erstkontakt Gründe für möglichen Lieferantenwechsel erfragen. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 5
6 Präventionsmöglichkeiten Abrechenbare Leistungen sofort abrechnen. Effizientes Forderungsmanagement. Bei Vertragsschluss bereits Abschlagszahlungen vereinbaren. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 6
7 Präventionsmöglichkeiten Wichtigstes Präventionsmittel: Vereinbarung von Sicherheiten bei Vertragsschluss. Vorsicht: nachträgliche Vereinbarung von Sicherheiten birgt Anfechtungsrisiko! KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 7
8 Sicherheiten: Drittsicherheiten: z.b. Bürgschaft, Fremdgrundschuld etc. Absicherung durch Schuldner (z. B. Verpfändung Guthaben, Globalzession, Sicherungsübereignung etc. ) Vereinbarung Eigentumsvorbehalt (evtl. verlängert und/oder erweitert) Kreditversicherung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 8
9 Risiken bei der Sicherheitenbestellung: Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung, problematisch insbesondere bei Sicherheitenvereinbarung durch AGB Zur wirksamen AGB-Einbeziehung s. Mangelnde Werthaltigkeit oder Verwertbarkeit KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 9
10 Sicherungsmaßnahmen bei eingetretener Krise: Arbeitseinstellung wegen Vermögensverschlechterung, 321 BGB Kündigung/Lösung vom Vertrag Ggf. für diesen Fall vertraglich vorbehaltene Rechte KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 10
11 Insolvenzanfechtung: KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 11
12 Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters entsteht mit Insolvenzeröffnung Inhalt Anfechtungsanspruch: Rückgabe des anfechtbar aus Insolvenzmasse ausgeschiedenen Guts, Verzinsung spätestens ab Insolvenz-eröffnung Nach Erfüllung Wiederaufleben des Gegenanspruchs und etwaiger Sicherheiten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 12
13 Gem. Voraussetzung aller Anfechtungstatbestände: Rechtshandlung (Unterlassungen sind gleichgestellt), die zu einer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger geführt hat. Gläubigerbenachteiligung liegt vor, wenn Schuldenmasse vermehrt oder Aktivmasse verkürzt wurde u. dadurch Zugriff auf Schuldnervermögen vereitelt, erschwert oder verzögert wird. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 13
14 Wichtige Anfechtungstatbestände InsO: Rechtshandlung muss Sicherung oder Befriedigung gewährt/ermöglicht haben, auf die Insolvenzgläubiger in dieser Form Anspruch hatte in letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag bei bestehender Zahlungsunfähigkeit oder nach Antrag Gläubiger muss bei Handlung Zahlungsunfähigkeit/Eröffnungsantrag gekannt haben KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 14
15 Wichtige Anfechtungstatbestände InsO Ausnahme 142 InsO: Rechtshandlung ist dann nicht anfechtbar, wenn für Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung in das Vermögen des Insolvenzschuldners gelangt ist. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 15
16 Wichtige Anfechtungstatbestände InsO: Rechtshandlung hat Sicherung oder Befriedigung eines Insolvenzgläubigers gewährt/ermöglicht, die nach Art oder Zeit nicht beansprucht werden konnte: Im letzten Monat vor Antrag oder danach ohne weitere Voraussetzungen anfechtbar Im 2. oder 3. Monat vor Antrag bei Bestehen von Zahlungsunfähigkeit anfechtbar Im 2. oder 3. Monat vor Antrag und Gläubiger war bekannt, dass Handlung Insolvenzgläubiger benachteiligt. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 16
17 Wichtige Anfechtungstatbestände Abs. 1 InsO: Rechtshandlung des Schuldners in letzten 10 Jahren vor Antrag oder danach Vorsatz des Schuldners, seine Gläubiger zu benachteiligen Kenntnis des Gegners vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners Kenntnis wird vermutet, wenn Gegner wusste, dass Zahlungsunfähigkeit drohte und Handlung die Gläubiger benachteiligt KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 17
18 Eintritt der Insolvenz (Insolvenzeröffnung): KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 18
19 Arten von Forderungen ungesichert Forderungsanmeldung offene Insolvenzforderungen Drittsicherheit gesichert Ab-/Aussonderungsrecht KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 19
20 Drittsicherheiten: Drittsicherheiten werden außerhalb des Insolvenzverfahrens gegen den Sicherungsgeber geltend gemacht. Im Idealfall (voll werthaltige Sicherheit) ist Vertragspartner vom Insolvenzverfahren daher nicht tangiert. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 20
21 Aus- und Absonderungsrechte: KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 21
22 Aussonderung Aussonderungsrecht: Gläubiger kann geltend machen, dass bestimmter Gegenstand, den er herausverlangen kann, nicht zur Insolvenzmasse zählt. Klassisches Beispiel: Sache wurde unter Eigentumsvorbehalt an Schuldner veräußert und ist dort noch unverändert vorhanden, aber nicht bezahlt Zu beachten: Aussonderungsrecht muss unverzüglich geltend gemacht werden. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 22
23 Vorsicht: Gläubiger darf Aussonderungsgut auch bei nachweisbarem Aussonderungsrecht nicht eigenmächtig wegnehmen, sondern muss notfalls auf Herausgabe klagen. Insolvenzverwalter muss lediglich die Abholung dulden, also kein Transport zum Gläubiger auf Massekosten. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 23
24 Absonderung Absonderungsrecht gewährt Anspruch auf vorzugsweise Befriedigung aus Verwertungserlös des Gegenstands, an dem Absonderungsrecht besteht. Beispiele: Pfandrecht verlängerter Eigentumsvorbehalt Sicherungsübereignung (für SN) Sicherungsabtretung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 24
25 Absonderung Bewegliches Absonderungsgut im Besitz des Insolvenzverwalters (Regelinsolvenz): Dieser ist zur Nutzung und Verwertung des Absonderungsguts berechtigt. Ebenso ist er berechtigt, sicherungsabgetretene Forderungen einzuziehen. Im Verbraucherinsolvenzverfahren liegt Recht zur Verwertung des Sicherungsguts bei absonderungsberechtigtem Gläubiger. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 25
26 Absonderung Regelinsolvenz: Anspruch auf Auskunft über Zustand der Sache, an der Absonderungsrecht besteht. Verwalter muss Gläubiger über geplante Verwertung informieren und Gelegenheit zum Nachweis günstigerer Verwertungsmöglichkeit geben. Verwalter kann den Gegenstand Gläubiger zur Verwertung / Übernahme überlassen. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 26
27 Absonderung im Regelinsolvenzverfahren: Nutzung für Insolvenzmasse: Anspruch auf Ersatz Wertverlust durch laufende Zahlungen, soweit Sicherung beeinträchtigt. Schutz gegen Verzögerung der Verwertung: Pflicht zur Verzinsung ab Berichtstermin. Feststellungs- u. Verwertungskosten (i. d. R. 9 %) werden von Erlös einbehalten. Führt Veräußerung zu Umsatzsteuerzahllast, wird diese abgezogen. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 27
28 Forderungsanmeldung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 28
29 Forderungsanmeldung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 29
30 Forderungsanmeldung Zwingende Schriftform Unterlagen, aus denen sich Forderung ergibt, sollen beigefügt werden. Grund (Lebenssachverhalt), aus dem sich Forderung ergibt, ist anzugeben. Wichtig bei Anmeldung Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung! Begründung: Diese sind von Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Forderung muss beziffert werden. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 30
31 Forderungsanmeldung Anmeldefrist ist keine Ausschlussfrist; nachträgliche Anmeldung löst Gerichtskosten aus. Schriftliche Geltendmachung abgesonderte Befriedigung ist empfehlenswert. Zinsen nur bis Eröffnungstag anmeldbar; danach nur nachrangige Insolvenzforderung, ebenso Kosten der Anmeldung. Aber: Bei Absonderungsrecht zunächst Verrechnung auf Zinsen nach Eröffnung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 31
32 Restschuldbefreiung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 32
33 Restschuldbefreiung (RSB) nur für redliche natürliche Personen. nur wenn RSB und Insolvenzverfahren vom Schuldner beantragt wurden und dieser für 6 Jahre pfändbares Einkommen an Treuhänder abtritt. 6-jährige Wohlverhaltensphase muss durchlaufen werden. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 33
34 Versagungsvoraussetzungen: Begründeter Antrag eines Gläubigers im Schlusstermin unter Glaubhaftmachung eines Versagungsgrundes und Realisierung eines Versagungsgrundes nach 290 InsO. z.b. rechtskräftige Verurteilung wegen Bankrottes, grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben zur Krediterlangung etc. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 34
35 Versagungsvoraussetzungen: Gläubigerantrag innerhalb eines Jahres nach Bekanntwerden einer Obliegenheitsverletzung Versagungsantrag und Glaubhaftmachung, dass durch Obliegenheitsverletzung Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung und Verletzung einer Obliegenheit nach 295 InsO (Ausübung/Bemühung um angemessene Tätigkeit; hälftige Herausgabe von Todes wegen oder mit Rücksicht auf künftiges Erbrecht erworbenen Vermögens; unverzügliche Anzeige Wechsel Wohnsitz oder Beschäftigungsstelle; keine Verheimlichung von abgetretenem Einkommen oder von Todes wegen erworbenem Vermögen; auf Verlangen Auskunft über Erwerbstätigkeit/Bemühungen um eine solche sowie über Bezüge, Zahlungen zur Gläubigerbefriedigung nur an Treuhänder, keine Sondervorteile für Insolvenzgläubiger) KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER
36 Haftung des Geschäftsführers KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 36
37 Haftung des Geschäftsführers Grd. Beschränkung der Haftung der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen Ausnahme: Erfüllung eines Haftungstatbestandes durch den Geschäftsführer Haftungsdurchgriff auf das Privatvermögens des Geschäftsführers KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 37
38 Haftung des Geschäftsführers Eingehungsbetrug Haftung wegen Insolvenzverschleppung gegenüber sog. Neugläubigern Haftung nach dem BauFordSichG KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 38
39 Zusammenarbeit mit dem (vorl.) Insolvenzverwalter KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 39
40 Zusammenarbeit vorl. Verwalter Nach der Insolvenz stellt sich die Frage, ob Geschäftsbeziehung fortgeführt werden soll. Altverluste sind realisiert. Fortsetzung birgt Chance, einen Kunden zu halten. KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 40
41 Zusammenarbeit vorl. Verwalter Vorläufig schwacher Insolvenzverwalter Grds. keine Haftung Vorauszahlungsvereinbarung Garantieerklärung Vorläufig starker Insolvenzverwalter Begründung von Masseverbindlichkeiten Haftung für nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 41
42 Zusammenarbeit vorl. Verwalter In der Praxis neue Konstellationen Schutzschirmverfahren Eigenverwaltung KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 42
43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns im Internet:
44 Titel KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 44
45 Weitere interessante Infos im Internet von der KANZLEI NICKERT für Sie Twitter KANZLEI_NICKERT Aktuelle News, rund um die KANZLEI NICKERT. Abonnieren Sie unseren kostenlosen RSS-Feed Tax & Law Blog Banken-Blog Vernetzen Sie sich mit uns unter Matthias Kühne Cornelius Nickert Bettina Kriegel Unsere Präsentationen finden Sie unter slideshare.net Unsere Whitepaper finden Sie unter scribd.com KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 45
46 Über KANZLEI NICKERT, Offenburg: KANZLEI NICKERT ist eine Unternehmerkanzlei im besten Sinne: Sie bietet in den Bereichen Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung all diejenigen Dienstleistungen an, die ein Unternehmen / Unternehmer klassischerweise benötigt. Zudem hat sie Kompetenzzentren für die Bereiche Bau, Sanierungsberatung sowie Personalwesen eingerichtet. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht und Steuerberater arbeiten dabei Hand in Hand. KANZLEI NICKERT ist seit März 2009 zertifiziert nach ISO 9001:2008 und für die Steuerberatung zusätzlich nach dem DStV- Qualitätssiegel, dem Qualitätsstandard des Deutschen Steuerberaterverbandes und 2011 wurde die Kanzlei von FOCUS MONEY in die Liste der TOP-Steuerberater aufgenommen. Weitere Informationen finden Sie unter: KANZLEI NICKERT RECHTSANWÄLTE & STEUERBERATER 46
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