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1 Wintersemester 2009/2010 Sanierung von Unternehmen in der Krise Teil 3: - Anfechtung von Kredittilgungen Banksyndikus Arne Wittig, 19. November 2009 Frankfurt am Main 129 Abs. 1 InsO 143 Abs. 1 InsO Rechtshandlungen, Was durch die anfechtbare die vor der Handlung aus dem Vermögen Eröffnung des des Schuldners veräußert, Insolvenzverfahrens weggegeben oder aufgegeben vorgenommen worden sind ist, muß zur Insolvenzmasse und die Insolvenzgläubiger zurückgewährt werden. benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der 130 bis 146 anfechten. Seite 2

2 In den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Vorsatzanfechtung, 133 InsO) Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung beim Schuldner - Inkongruente Deckung als Indiz für Benachteiligungsvorsatz - Kongruente Deckung als Indiz gegen Benachteiligungsvorsatz - Benachteiligungsvorsatz bei Zahlungsunfähigkeit Seite 3 Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes beim Gläubiger Vermutung für die Kenntnis: - bei Kenntnis von (drohender) Zahlungsunfähigkeit und - Kenntnis von objektiver Gläubigerbenachteiligung Zu den Voraussetzungen BGH v IX ZR 97/06, WM 2007, 1579 ff. Unlauteres Zusammenwirken von Gläubiger und Schuldner ist nicht erforderlich BGH v IX ZR 272/02, WM 2003, 1923 ff. Abgrenzung Kongruenz/Inkongruenz Inkongruente Deckung Kongruente Deckung Deckung, die der Gläubiger nicht nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hat. 131 InsO Deckung, auf die der Gläubiger in der konkreten Form einen fälligen Anspruch hat.

3 Kongruente Deckung Rückzahlung von Überziehungen Fälligen Kredite nach Kündigung oder Fristende Fälligen Zins- und Tilgungsraten Inkongruente Deckung Vorzeitige Rückzahlung auf Fest zugesagte und für bestimmte Zeit vereinbarte Kredite Zahlung auf Kontokorrentkreditlinien Bei konstantem Saldo Bei Rückführung des Saldos BGH v IX ZR 223/01, WM 2002, 951 In den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Vorsatzanfechtung, 133 InsO) Tilgungen vor Eintritt einer Liquiditätskrise Objektiv keine Gläubigerbenachteiligung, wenn Insolvenz praktisch ausgeschlossen Überzeugung des Schuldners, alle Gläubiger befriedigen zu können, schließt Vorsatz aus Tilgungen im Rahmen eines Sanierungskonzepts Sanierungsversuch ist Beweis gegen Benachteiligungsvorsatz Schlüssiges, einzelfallbezogenes Sanierungskonzept Mit Umsetzung konkret angefangen Mit ernsthaften und begründeten Erfolgsaussichten Ungeschriebene Ausnahmen BGH, Urt. v IX ZR 47/97, WM 1998, 248 ff. Seite 6

4 In den letzten 4 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Schenkungsanfechtung, 134 InsO) Innerhalb 4 Jahren vor Insolvenzantrag Unentgeltlich Unentgeltlichkeit i.s.v. 134 InsO Keine Gegenleistung des Empfängers (Anfechtungsgegner) an Schuldner oder Dritten, d.h. kein Vermögensopfer/Entgelt des Empfängers Unerheblich ist, ob Insolvenzschuldner selbst Gegenleistung erhält BGH, Urt. v IX ZR 252/01, BGHZ 156, 350 = WM 2003, 2479 ff. Seite 7 In den letzten 4 Jahren vor dem Insolvenzantrag (Schenkungsanfechtung, 134 InsO) Tilgung eigener Darlehen Kreditnehmer Leistung des Insolvenzschuldners Kreditinstitut Tilgung fremder Darlehen Dritter Tilgung eigener Verbindlichkeiten grds. unanfechtbar: Der Empfänger verliert seine Forderung durch Erfüllung (Entgelt/Vermögensopfer) ausnahmsweise anfechtbar bei Tilgung unentgeltlich begründeter Forderungen (Erfüllung Schenkungsversprechen) Tilgung fremder Verbindlichkeiten grds. unanfechtbar: Der Empfänger verliert seine Forderung durch Erfüllung (Entgelt/Vermögensopfer) anfechtbar, wenn Forderung wertlos, da Schuldner vermögenslos BGH v IX ZR 84/05, WM 2006, 1156 ff. Seite 8

5 In den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag Kongruente Deckung ( 130 InsO) Inkongruente Deckung ( 131 InsO) oder Gläubigerbenachteiligung Im letzten Monat vor dem Insolvenzantrag Kongruente Deckung ( 130 InsO) Inkongruente Deckung ( 131 InsO) Immer! * Zur Darlegungslast BGH v IX ZR 210/04, WM 2007, 1886 ff. Seite 9 Literatur: Anfechtung der Kredittilgung Obermüller Wittig Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform auf Kreditgeschäft und Kreditsicherheiten, Teil I, WM 1994, 1829 ff. Die Bedeutung der Schenkungsanfechtung ( 134 InsO) für das Kreditgeschäft, NZI 2005, 606 ff. Seite 10

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