Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim

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1 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim

2 Übersicht: 1. Was sind Kundendaten im rechtlichen Sinne? 2. Pflichten im Umgang mit Kundendaten / Rechtlicher Rahmen 3. Gestaltungsmöglichkeiten / Konsequenzen

3 Kundendaten Alle (personenbezogenen) Daten, die dem Anbieter aus dem Rechtsverhältnis mit dem Kunden zur Kenntnis gelangen.

4 Kundendaten / Rechtsrahmen Interesse des Kunden: Datenschutz - Informationelle Selbstbestimmung - BDSG - Landesdatenschutzgesetze Interesse des Anbieters: Verarbeitung / wirtschaftliche Verwertung der Daten

5 Rechtsrahmen BDSG: Definition Personenbezogene Daten: 3 (1) BDSG: Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener) Nicht: technische / wissenschaftliche Daten; jur. Personen Problem: IP-Adressen

6 Rechtsrahmen BDSG Grundsätze: - Herr der Daten = Kunde Daher: Ansprüche des Betroffenen u.a.: - Löschung - Auskunft (Welche Daten werden erhoben?) - Identität der erhebenden Stelle (Wer erhebt Daten?) - Verlauf der Daten (Was passiert mit den Daten?) - Datensparsamkeit: nur Daten aufnehmen, welche tatsächlich benötigt werden und zur Abwicklung des Geschäftes notwendig sind

7 Rechtsrahmen 4 BDSG: (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Datenspeicherung für eigene Zwecke 28-28b BDSG Datenspeicherung zum Zwecke der geschäftlichen Übermittlung BDSG

8 Rechtsrahmen 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke (1) Das Erheben, Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig, 1. wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses mit dem Betroffenen erforderlich ist, 2. soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt, oder 3. wenn die Daten allgemein zugänglich sind oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung gegenüber dem berechtigten Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.

9 Rechtsrahmen Weitergabe an Dritte: Auftragsdatenverarbeitung, 11 BDSG. z.b. - Steuerberater / Lohnbuchhalter - IT-Unternehmen / Hosting - Call Center - Techniker / Wartung - Reinigungspersonal (str.) u.a. Umsetzung: ADV 11 + Anlage!

10 Rechtsrahmen Zwischenergebnis: - Verwendung von Cloud-Diensten unzulässig? - Marketing unmöglich? - s / Social Media? - Einsatz von mobile devices?

11 Umgang mit Kundendaten - Speicherung von Kundendaten auf lokalen Servern - Speicherung von Kundendaten in Rechenzentrum : ADV/Zusicherungen - Meidung von Nicht-EU-Cloud-Diensten (z.b. Amazon) - Meidung von unsicheren Social-Media Diensten

12 Umgang mit Kundendaten Verwendung für Marketing / Werbung: Unterscheidung zwischen Datenschutz und UWG!!! - Datenschutz schützt die Daten der betroffenen Person (Kunde) - UWG schützt die Position des Mitwettbewerbers

13 Umgang mit Kundendaten 7 UWG Unzumutbare Belästigungen (1) Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht. (2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen 1. [...] 2. bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung, 3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt [...]

14 Umgang mit Kundendaten - Einwilligungen einholen! / Prüfen gesetzliche Ausnahmen - Ggf. AGB: Datenschutz: opt-out / UWG: opt-in - Weitergabe an Dritte: ADV; ggf. unzulässig

15 Umgang mit Kundendaten Verwenden von Datenschutzerklärungen! - v.a. im Web ohnehin Pflicht nach 13 TMG - Wo? Räumlich in der Nähe der Datenerhebung - Was? Was mache ich mit den Daten? Achtung: Mit Urteil vom (3 U 26/12) hat das OLG Hamburg entschieden, dass 13 TMG eine Marktverhaltensregel im Sinne des 4 Nr. 11 UWG sei und demnach mangelhafte Datenschutzerklärungen wettbewerbswidrig sind

16 Umgang mit Kundendaten Sonderfall Social Media: - Verwendung / Bezeichnung des Dienstes - Beschreibung des Dienstes - Deaktivierungsmöglichkeiten ( No script / Opt-out) (fehlt Hinweis auf Widerspruchsmöglichkeit: UWG (+); LG Frankfurt, , Az.: 3-10 O 86/12)

17 Exkurs Google Analytics Sonderfall Social Media am Beispiel Google Analytics: - Google hat ein browserübergreifendes Add-On zur Verfügung gestellt, mit welchem der Nutzung der Daten widersprochen werden kann. - Auf Aufforderung des Webseitenbetreibers (das muss dieser manuell eingeben) werden die letzten 8 Ziffern der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht, so dass eine Identifizierung des Users unmöglich ist. - oder: die IP-Masken Funktion ist aktiviert, damit nicht die vollständige IPAdresse übertragen wird. - Mit den Webseitenbetreibern soll ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung entsprechend den Vorgaben des BDSG geschlossen werden

18 Exkurs Google Analytics - die Datenschutzerklärung muss auf die Nutzung von Google Analytics und auf Modifikationsmöglichkeiten durch Browser-Erweiterungen hinweisen. - unrechtmäßig erhobene Daten müssen gelöscht werden. Mehr: nbetreiber_in_hamburg.pdf Verantwortlich für den datenschutzgerechten Einsatz des Tools sind und bleiben die Webseitenbetreiber selbst.

19 Konsequenzen der Missachtung Strafrecht (!): - Ordungswidrigkeit, 43 BDSG / Bußgeld bis / Freiheitsstrafe bis 2 Jahre, 44 BDSG Zivilrecht: - Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils (Aufsichtsbehörde) und...

20 Konsequenzen der Missachtung - Auskünfte / Korrektur / Löschung etc. durch den Betroffenen - Abmahnung / Unterlassung durch Mitwettbewerber aus UWG OLG Karlsruhe vom (Az.: 6 U 38/11): 4 Abs. 1, 28 BDSG = Marktverhaltensregeln im Sinne des 4 Nr. 11 UWG. Andere Ansicht: OLG München, (Az.: 29 U 3926/11)

21 Unterlassen, Beseitigung, Auskunft Abmahnung Schadensersatz, Abschöpfung, RA-Kosten Ggf. Einstweilige Verfügung : lediglich Glaubhaftmachung, kein Strengbeweis, keine Beteiligung; Dann: Hauptsacheverfahren (= ordentliches Gerichtsverfahren)

22 Schluss Fragen? Fragen! Jederzeit gerne an: Das Skript dieses Vortrags finden Sie unter:

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