Verkaufsprospekt Januar mit Verwaltungsreglement vom 1. April 2010 und Sonderreglement vom 2. November 2009

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1 INTERNATIONAL ASSET MANAGEMENT FUND Ein Anlagefonds luxemburgischen Rechts Verkaufsprospekt Januar 2011 mit Verwaltungsreglement vom 1. April 2010 und Sonderreglement vom 2. November 2009 Der Verkaufsprospekt ist nur gültig in Verbindung mit dem letzten Jahresbericht des Fonds und, wenn der Stichtag des letzteren länger als 8 Monate zurückliegt, zusätzlich mit einem jüngeren Halbjahresbericht. Beide Berichte sind Bestandteil des Verkaufsprospektes. Eine Kurzdarstellung des Verkaufsprospektes ist in Form von vereinfachten Verkaufsprospekten pro Teilfonds verfügbar. Sämtliche vorgenannten Unterlagen stehen allen gegenwärtigen und zukünftigen Anlegern jederzeit kostenlos zur Verfügung. Niemand ist ermächtigt, sich auf Angaben zu berufen, die nicht in dem Verkaufsprospekt oder in Unterlagen enthalten sind, auf die der Verkaufsprospekt sich beruft und die der Öffentlichkeit zugänglich sind. VISA 2011/ PC L'apposition du visa ne peut en aucun cas servir d'argument de publicité Luxembourg, le 07/02/2011 Commission de Surveillance du Secteur Financier

2 INHALTSVERZEICHNIS Management und Verwaltung 4 Verkaufsprospekt 5 Der Fonds 5 Risikohinweise: 5 Das Verwaltungsreglement 9 Verwaltungsgesellschaft 10 Fondsmanagement 10 Anlageberatung 10 Register- und Transferstelle 10 Zentralverwaltungsstelle 10 Depotbank 11 Anteile und Vertrieb 11 Steuerliche Behandlung 12 Vorbeugung von Praktiken des Market Timing und des Late Trading 13 Informationen an die Anteilinhaber und Unterlagen 13 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland 15 Zusätzliche Angaben für Anleger in Österreich 16 Zahl- und Informationsstelle 16 Anlagen zum Verkaufsprospekt 17 International Asset Management Fund Global Optimizer 17 International Asset Management Fund Stabilitäts Portfolio 21 International Asset Management Fund Provita World Fund 24 International Asset Management Fund Controlled Risk Portfolio Long Term Basic Value 28 International Asset Management Fund Controlled Risk Portfolio Flexible Value 31 International Asset Management Fund Controlled Risk Portfolio Top Mix Welt 34 International Asset Management Fund Controlled Risk Portfolio - ReDeS International Stability 37 International Asset Management Fund Flexible Assets 41 International Asset Management Fund Basis Portfolio 45 International Asset Management Fund Controlled Risk Portfolio Top Select Portfolio 48 International Asset Management Fund Global Active Balanced 52 International Asset Management Fund Flexible Return 56 International Asset Management Fund Triple P Active Portfolio 59 International Asset Management Fund Vermögensstrukturfonds 63 International Asset Management Fund Global Invest Portfolio 66 International Asset Management Fund Privatportfolio 1 69 International Asset Management Fund Novum 72 International Asset Management Fund Strategy Global Portfolio 75 International Asset Management Fund Target Global Portfolio 79 International Asset Management Fund Fair Value Basis 83 International Asset Management Fund Fair Value Zukunft 86 International Asset Management Fund FAIRWAY Global Opportunities 89 International Asset Management Fund Global Opportunity Flexibel 93 International Asset Management Fund Multi Strategy Fund Growth 96 International Asset Management Fund World Strategy Portfolio 100 International Asset Management Fund Global Classic Flexibel 104 International Asset Management Fund Ypos Strategiefonds 107 International Asset Management Fund SMART MOMENTUM 110 International Asset Management Fund Multi Invest Dynamic ETF 113 Verwaltungsreglement 116 Artikel 1 Die Fonds 116 Artikel 2 Die Verwaltungsgesellschaft 116 Artikel 3 Die Depotbank 116 Artikel 4 Zentralverwaltung und Zahlstelle 117 Artikel 5 Register- und Transferstelle 117 Artikel 6 Allgemeine Richtlinien für die Anlagepolitik 117 Artikel 7 Anteile an einem Fonds - Anteilklassen 124 Artikel 8 Ausgabe von Anteilen 124 Artikel 9 Netto-Inventarwertberechnung 125 Artikel 10 Einstellung der Berechnung des Netto-Inventarwertes 126 Artikel 11 Rücknahme von Anteilen 127 Artikel 12 Umtausch von Anteilen 127 Inhaltsverzeichnis 2

3 Artikel 13 Rechnungsjahr/ Abschlussprüfung 127 Artikel 14 Ausschüttungen 127 Artikel 15 Dauer und Auflösung der Fonds 127 Artikel 16 Verschmelzung des Fonds beziehungsweise der Teilfonds 128 Artikel 17 Allgemeine Kosten 129 Artikel 18 Verjährung und Vorlegungsfrist 130 Artikel 19 Änderungen 130 Artikel 20 Veröffentlichungen 130 Artikel 21 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Vertragssprache 130 Artikel 22 In-Kraft-Treten 131 Sonderreglement International Asset Management Fund 132 Artikel 1 Der Fonds 132 Artikel 2 Anlagepolitik 132 Artikel 3 Anteile 132 Artikel 4 Währung des Fonds und der Teilfonds, Bewertungstag, Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Anteilen; Einstellung der Berechnung des Nettoinventarwertes für die Teilfonds 132 Artikel 5 Ausschüttungspolitik 134 Artikel 6 Depotbank 134 Artikel 7 Zentralverwaltungsstelle und Zahlstelle in Luxemburg 134 Artikel 8 Register- und Transferstelle 134 Artikel 9 Kosten für die Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens 134 Artikel 10 Rechnungsjahr 134 Artikel 11 Dauer des Fonds 134 Artikel 12 Dauer und Auflösung der Teilfonds 134 Artikel 13 Verschmelzung von Teilfonds 135 Artikel 14 In-Kraft-Treten 135 Inhaltsverzeichnis 3

4 MANAGEMENT UND VERWALTUNG VERWALTUNGSGESELLSCHAFT VERWALTUNGSRAT MK LUXINVEST S.A. 4, rue Dicks, L-1417 Luxemburg Großherzogtum Luxemburg R.C.S. Luxemburg B Martin Wanders Verwaltungsratsvorsitzender Fund Development and Advisory AG, Luzern Geschäftsführender Verwaltungsrat: Bertram Welsch Geschäftsführer MK LUXINVEST S.A. Helmut Hohmann Geschäftsführer Alceda Fund Management S.A., Luxemburg ANLAGEBERATER DEPOTBANK ZENTRALVERWALTUNGSSTELLE ZAHLSTELLE IN LUXEMBURG Fund Development and Advisory AG Habsburgerstrasse 26 CH-6003 Luzern HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel - Golf HSBC Trinkaus Investment Managers SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel - Golf HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA 8, roue Lou Hemmer L-1748 Findel - Golf Zahl- und Informationsstelle in Deutschland Zahl- und Informationsstelle in Österreich REGISTER- UND TRANSFERSTELLE WIRTSCHAFTSPRÜFER DES FONDS WIRTSCHAFTSPRÜFER DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee D Düsseldorf und deren Filialen in der Bundesrepublik Deutschland Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21 A-1010 Wien Österreich HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA 8, rue Lou Hemmer L-1748 Findel - Golf PricewaterhouseCoopers S.à.r.l. Réviseur d entreprises 400, route d'esch L-1471 Luxemburg KPMG Audit S.à r.l. Réviseur d entreprises 9, Allée Scheffer L-2520 Luxembourg Management und Verwaltung 4

5 VERKAUFSPROSPEKT Der Fonds Der im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene Investmentfonds International Asset Management Fund ("Fonds") ist ein nach Luxemburger Recht in Form eines Umbrella-Fonds (fonds commun de placement à compartiments multiples) errichtetes Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen Vermögenswerten. Er ist nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlagen ("Gesetz von 2002") durch die MK LUXINVEST S.A. ( Verwaltungsgesellschaft ) aufgelegt worden. Bei dem Fonds handelt es sich um ein rechtlich unselbständiges Gemeinschaftsvermögen aller Anteilinhaber, welches von der Verwaltungsgesellschaft im eigenen Namen, jedoch für Rechnung der Anteilinhaber verwaltet wird. Dabei legt die Verwaltungsgesellschaft das eingelegte Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Anteilinhaber unter Beachtung des Grundsatzes der Risikostreuung an. Das eingelegte Geld und die damit erworbenen Vermögenswerte bilden das Fondsvermögen, das von dem der Verwaltungsgesellschaft getrennt verwaltet wird. Die Anteilinhaber sind am Fondsvermögen in Höhe ihrer Anteile beteiligt. Unter ein- und demselben Fonds werden dem Anleger ein oder mehrere Teilfonds (die "Teilfonds") angeboten, die entsprechend ihrer festgelegten Anlagepolitik ihr Vermögen investieren. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds findet sich in den Anlagen zu diesem Verkaufsprospekt. Die Verwaltungsgesellschaft legt die Anlagepolitik jedes Teilfonds fest und hat das Recht, weitere Teilfonds hinzuzufügen bzw. bestehende Teilfonds aufzulösen. In diesem Fall wird der Verkaufsprospekt entsprechend angepasst. Die zur Zeit den Anlegern angebotenen Teilfonds, die auf unbestimmte Zeit aufgelegt sind, können den Anlagen zum Verkaufsprospekt entnommen werden. Innerhalb eines jeden Teilfonds können verschiedene Kategorien von Anteilen ( Anteilklassen ) ausgegeben werden, wie in Artikel 7 des Verwaltungsreglements beschrieben. Die Rechte und Pflichten der Anteilinhaber an einem Teilfonds sind von den Rechten und Pflichten der Anteilinhaber an den anderen Teilfonds getrennt. Dritten gegenüber sowie in den Beziehungen der Anteilseigner untereinander wird jeder Teilfonds als eigenständige Einheit behandelt. Jeder Teilfonds haftet in diesem Sinne ausschließlich für seine eigenen Verbindlichkeiten, die diesem in der Netto- Inventarwertberechnung zugewiesen werden. Kosten der einzelnen Teilfonds, soweit sie diese gesondert betreffen, werden diesen angerechnet; ansonsten werden die Kosten, welche den gesamten Fonds betreffen, den einzelnen Teilfonds entsprechend ihren Nettovermögen anteilmäßig belastet. Risikohinweise: Allgemeine Risikohinweise Anteile am Fonds sind Wertpapiere, deren Preise durch die börsentäglichen Kursschwankungen der im Fonds befindlichen Vermögenswerte bestimmt werden und deshalb steigen oder auch fallen können. Es kann daher grundsätzlich keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Auch kann nicht zugesichert werden, dass im Falle einer Rückgabe von Anteilen der Anteilinhaber den Wert seiner ursprünglichen Anlage zurückerlangt. Risikohinweise für Anlagen in Zielfonds: Die Anlage des Fondsvermögens in Anteilen an Zielfonds unterliegt dem Risiko, dass die Rücknahme der Anteile Beschränkungen unterliegt, was zur Folge hat, dass solche Anlagen gegebenenfalls weniger liquide sind als andere Vermögensanlagen. Bei Anlagen des Fondsvermögens in Anteilen an Zielfonds besteht zudem das Risiko, dass die Berechnung des Netto-Inventarwertes eines Zielfonds fehlerhaft berechnet wurde. Dies hätte zwangsläufig unerwünschte Konsequenzen auf die Netto-Inventarberechnung des jeweiligen Teilfonds, welcher in diesen jeweiligen Zielfonds angelegt hätte. Verkaufsprospekt 5

6 Soweit der jeweilige Teilfonds in Anteilen an Zielfonds anlegt, die von anderen Gesellschaften aufgelegt und/oder verwaltet werden, ist zu berücksichtigen, dass gegebenenfalls Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge für diese Zielfonds berechnet werden. Des Weiteren sollte sich der Anleger bewusst sein, dass zusätzlich zu den Kosten, die dem jeweiligen Teilfondsvermögen gemäß den Bestimmungen dieses Verkaufsprospektes (nebst Anlagen) und des nachfolgenden Verwaltungsreglement sowie des Sonderreglements belastet werden, Kosten für das Management und die Verwaltung, die Depotbankvergütung, die Kosten der Wirtschaftsprüfer, Steuern sowie sonstige Kosten und Gebühren der Zielfonds, in welche die einzelnen Teilfonds anlegen, auf das Fondsvermögen dieser Zielfonds anfallen werden und somit eine Mehrfachbelastung mit gleichartigen Kosten entstehen kann. Risikohinweise für Anlagen in Derivaten: Der Einsatz von Derivaten sowie sonstigen Techniken und Instrumenten ist im Vergleich zu den traditionellen Anlagemöglichkeiten weitaus höheren Risiken ausgesetzt. Jedoch soll grundsätzlich durch den Einsatz dieser Derivate, Techniken und Instrumente das Risikoprofil des Fonds nicht beeinflusst werden. Risikohinweise für Anlagen in Schwellenländern: Ferner können einige der Teilfonds überwiegend oder nebenbei in Vermögenswerte aus Schwellenländern investieren sowie in den Anlagen zum Verkaufsprospekt beschrieben. Mit der Anlage in Wertpapiere aus Schwellenländern sind verschiedene Risiken verbunden. Diese hängen vor allem mit dem wirtschaftlichen und politischen Entwicklungsprozess zusammen, den diese Länder teilweise durchlaufen. Darüber hinaus handelt es sich eher um Märkte mit geringer Marktkapitalisierung, die dazu tendieren, volatil und illiquide zu sein. Ferner gibt die vergangene Entwicklung dieser Märkte keinen Aufschluss über deren zukünftige Entwicklung. Andere Faktoren (Wechselkursänderungen, Börsenkontrolle, Steuern, Einschränkungen bezüglich ausländischer Kapitalanlagen und Kapitalrückflüsse, etc..) können ebenfalls die Marktfähigkeit der Werte und die daraus resultierenden Erträge beeinträchtigen, wobei es nicht auszuschließen ist, dass diese Faktoren die Zahlungsfähigkeit einiger Emittenten sehr stark beeinflussen, oder gar zu deren Zahlungsunfähigkeit führen können. Weiterhin können diese Gesellschaften wesentlich geringerer staatlicher Aufsicht und einer weniger differenzierten Gesetzgebung unterliegen. Ihre Buchhaltung und Rechnungsprüfung entsprechen nicht immer dem hiesigen Standard. Zu den von der Verwaltungsgesellschaft visierten Schwellenländern können ebenfalls Länder des ehemaligen kommunistischen Blocks, inklusive Russland, gehören. Anlagen in diesen Ländern können spezifische politische, wirtschaftliche und finanzielle Risiken mit sich bringen, die in einen starken Einfluss auf die Liquidität der getätigten Anlagen resultieren. Ferner sind solche Anlagen zusätzlichen schwer kalkulierbaren Risiken ausgesetzt, die sich bei Anlagen in OECD-Ländern oder anderen Schwellenländern nicht ergeben würden. Anlagen in einigen Schwellenländern und insbesondere einigen Ländern des ehemaligen kommunistischen Blocks sind zudem höheren Risiken in Hinsicht auf den Besitz und die Verwahrung von Wertpapieren ausgesetzt. Eigentum an Gesellschaften wird grösstenteils durch eine Eintragung in den Büchern der Gesellschaft oder deren Registerführer (der jedoch weder Bevollmächtigter der Depotbank, noch gegenüber dieser haftbar ist) festgestellt. Zertifikate über den Besitz an Gesellschaften werden häufig nicht von der Depotbank, einem ihrer Korrespondenten oder von einer effizienten zentralen Verwahrungsstelle gehalten. Hierdurch, und mangels effizienter Regulierung durch staatliche Organe, kann der Fonds durch Betrug, schwerwiegende Fehler oder Nachlässigkeit den Besitz an oder die Eintragung über Anteile an Gesellschaften verlieren. Ausserdem beinhalten Schuldscheine ein erhöhtes Verwahrungsrisiko, da diese Papiere gemäss Marktgepflogenheiten durch lokale Institutionen gehalten werden, die jedoch nicht immer ausreichend gegen Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Zahlungsunfähigkeit während der Verwahrung der Vermögenswerte abgesichert sind. Potenzielle Anleger sollten sich daher all dieser Risiken bewusst sein, die eine Anlage in einem der Teilfonds mit sich bringen kann, die überwiegend oder nebenbei in Schwellenländern investieren. Die Verwaltungsgesellschaft ist bemüht, diese durch Anzahl und Streuung der Anlagen des Vermögens des jeweiligen Teilfonds zu minimieren. Risikohinweise für Anlagen in Branchenfonds Zielfonds, die einen Branchenschwerpunkt setzen, können von negativen Entwicklungen innerhalb der betreffenden Branche stärker betroffen sein als Zielfonds mit branchenübergreifenden, globalen Investments. Generell kann die Wertentwicklung branchenbezogener Zielfonds vom allgemeinem Börsentrend, wie er zum Beispiel durch breite Marktindizes dargestellt wird, erheblich abweichen. Verkaufsprospekt 6

7 Risiken in den Anlagewerten des Fonds: Risiken bei Aktien International Asset Management Fund Aktien und Wertpapiere mit aktienähnlichem Charakter (z.b. Index-Zertifikate) unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen. Deshalb bieten sie Chancen für beachtliche Kursgewinne, denen jedoch entsprechende Risiken gegenüberstehen. Einflussfaktoren auf Aktienkurse sind vor allem die Gewinnentwicklungen einzelner Unternehmen und Branchen sowie gesamtwirtschaftliche Entwicklungen und politische Perspektiven, welche die Erwartungen an den Wertpapiermärkten und damit die Kursbildung bestimmen. Risiken bei fest- und variabelverzinslichen Wertpapieren sowie Zerobonds Einflussfaktoren auf Kursveränderungen verzinslicher Wertpapiere sind vor allem die Zinsentwicklungen an den Kapitalmärkten, die wiederum von gesamtwirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Bei steigenden Kapitalmarktzinsen können verzinsliche Wertpapiere Kursrückgänge erleiden, während sie bei sinkenden Kapitalmarktzinsen Kurssteigerungen verzeichnen können. Die Kursveränderungen sind auch abhängig von der Laufzeit bzw. Restlaufzeit der verzinslichen Wertpapiere. In der Regel weisen verzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten geringere Kursrisiken auf als verzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Dafür werden allerdings in der Regel geringere Renditen und aufgrund der häufigeren Fälligkeiten der Wertpapierbestände höhere Wiederanlagekosten in Kauf genommen. Variabelverzinsliche Wertpapiere unterliegen dem Zinsänderungsrisiko in einem geringeren Maß als festverzinsliche Wertpapiere. Eine mögliche Steuerung des Zinsänderungsrisikos ist die Duration-Steuerung. Die Duration ist die gewichtete Zinsbindungsdauer des eingesetzten Kapitals. Je höher die Duration eines Wertpapiers ist, desto stärker reagiert das Wertpapier auf Zinsveränderungen. Wegen ihrer vergleichsweise längeren Laufzeit und der fehlenden laufenden Zinszahlungen reagieren Wertpapiere ohne regelmäßige Zinszahlungen und Zero-Bonds in stärkerem Ausmaß auf Zinsänderungen als festverzinsliche Wertpapiere. In Zeiten steigender Kapitalmarktzinsen kann die Handelbarkeit solcher Schuldverschreibungen eingeschränkt sein. Spezifische Risiken bei Investition in so genannte High Yield-Anlagen Unter High Yield-Anlagen werden im Zinsbereich Anlagen verstanden, die entweder kein Investment Grade-Rating einer anerkannten Rating- Agentur besitzen (Non Investment Grade-Rating) oder für die überhaupt kein Rating existiert, jedoch davon ausgegangen wird, dass sie im Falle eines Ratings einer Einstufung von Non Investment Grade entsprächen. Hinsichtlich solcher Anlagen bestehen die allgemeinen Risiken dieser Anlageklassen, allerdings in einem erhöhten Maße. Mit solchen Anlagen sind regelmäßig insbesondere ein erhöhtes Bonitätsrisiko, Zinsänderungsrisiko, allgemeines Marktrisiko, unternehmensspezifisches Risiko sowie Liquiditätsrisiko verbunden. Risiken bei Genussscheinen Genussscheine haben entsprechend ihren Emissionsbedingungen entweder überwiegend rentenähnlichen oder aktienähnlichen Charakter. Die Risiken der Genussscheine sind entsprechend mit Renten oder Aktien vergleichbar. Bonitätsrisiko Auch bei sorgfältiger Auswahl der zu erwerbenden Wertpapiere kann das Bonitätsrisiko, d.h. das Verlustrisiko durch Zahlungsunfähigkeit von Ausstellern (Ausstellerrisiko), nicht ausgeschlossen werden. Auch für Credit Default Swaps kann das Verlustrisiko nicht ausgeschlossen werden. Rohstoffrisiko Rohstoffe werden definiert als physische Güter, die an einem Sekundärmarkt gehandelt werden oder gehandelt werden können, z.b. Industriemetalle und Öl. Das Preisrisiko ist bei Rohstoffen oft komplexer und volatiler als beispielsweise bei Währungen und Zinssätzen. Zudem können bei Rohstoffen die Märkte weniger liquide sein, so dass Veränderungen von Angebot und Nachfrage Auswirkungen auf Preise und Volatilität haben können. Diese Markteigenschaften können die Preistransparenz und die wirksame Absicherung gegen das Rohstoffrisiko erschweren. In den Fonds werden keine Instrumente eingesetzt, die eine physische Lieferung der Rohstoffe zur Folge haben. Verkaufsprospekt 7

8 Währungsrisiken Bei der Anlage in Fremdwährung und bei Geschäften in Fremdwährung bestehen Währungskursänderungschancen und -risiken. Auch ist zu berücksichtigen, dass Anlagen in Fremdwährungen einem Transferrisiko unterliegen. Immobilienrisiko Immobilen unterliegen neben dem den zyklischen Schwankungen am Immobilienmarkt auch dem Mietausfalls-, Veräußerungsverlusts- und Investitionsrisiko. Daneben umfasst das Immobilienrisiko auch einen Verkehrswertrückgang unter den Einstandswert der Immobilie. Branchenrisiko Das Branchenrisiko ist die Abhängigkeit von der Entwicklung der Unternehmensgewinne in einer einzelnen oder miteinander verwandten Branche. Es umfasst Risikofaktoren des Unternehmensumfelds, auf die ein Unternehmen keinen oder lediglich minimalen Einfluss hat. Kontrahentenrisiko Für nicht börsengehandelte Geschäfte tritt ein Kontrahentenrisiko in der Form auf, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht, nur teilweise oder verspätet nachkommen könnte. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um erstklassige Finanzinstitute, die auf solche Geschäfte spezialisiert sind. Länderrisiko Soweit sich der Fonds im Rahmen seiner Anlage auf bestimmte Länder fokussiert, reduziert dies auch die Risikostreuung. Infolgedessen ist der Fonds in besonderem Maße von der Entwicklung einzelner oder miteinander verwandter Länder bzw. der in diesen ansässigen oder tätigen Unternehmen abhängig. Investitionen in Emerging Markets bieten aufgrund des hohen Wirtschaftswachstums dieser aufstrebenden Märkte die Chance auf überdurchschnittliche Gewinne. Dem können jedoch aufgrund der höheren Volatilität der Börsen- und Devisenkurse und anderer Ausfallrisiken auch größere Verluste gegenüberstehen. Liquiditätsrisiko Unter Liquidität eines Finanzmarktproduktes versteht man die Leichtigkeit und Geschwindigkeit, mit der es zu einem fairen Preis wieder veräußert werden kann. So ist es beispielsweise schwieriger ein Wertpapier mit geringer Marktiefe und geringem Emissionsvolumen zu veräußern, als die Aktie eines DAX-notierten Unternehmens. Risiken bei Zertifikaten Zertifikate gewähren dem Anleger einen Anspruch auf Zahlung eines Einlösungsbetrages, der nach einer in den jeweiligen Zertifikatsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des dem Zertifikat zugrunde liegenden Underlying abhängt. Bei verschiedenen Zertifikatstypen sorgt die sogenannte Hebelwirkung für überproportionale Risiko- Ertrags-Relationen. Die Hebelwirkung (auch: Leverage-Effekt) ist eine Vervielfachungswirkung; sie entsteht dadurch, dass bei finanziellen Instrumenten nur ein Bruchteil des Kapitaleinsatzes eingezahlt wird, der Anleger aber voll an den Kursveränderungen des Underlying teilnimmt. Dadurch vervielfacht sich eine bestimmte Kursbewegung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und kann zu überproportionalen Gewinnen, aber auch Verlusten, führen. Risiken bei Finanzterminkontrakten Finanzterminkontrakte (Derivate) können als börsengehandelte Kontrakte oder als außerbörslich gehandelte Kontrakte abgeschlossen werden. Börsengehandelte Kontrakte weisen in der Regel eine hohe Standardisierung, eine hohe Liquidität und ein geringeres Ausfallrisiko der Gegenpartei auf. Bei außerbörslich gehandelten Kontrakten (OTC Geschäfte) sind diese Eigenschaften nicht immer so hoch ausgeprägt (vgl. u.a. Kontrahentenrisiko und Liquiditätsrisiko). Finanzterminkontrakte lassen sich unterteilen in solche mit einem symmetrischen Risikoprofil, wie z.b. Future, Forwards, Devisentermingeschäfte, Swaps, etc. und in solche mit einem asymmetrischen Risikoprofil, wie z.b. Optionen, Optionsscheine und auf Optionsrechten basierende Derivate wie z.b. Caps, Floors, etc.. Finanzterminkontrakte sind mit erheblichen Chancen, aber auch mit Risiken verbunden, weil jeweils nur ein Bruchteil der jeweiligen Kontraktgröße sofort geleistet werden muss. Wenn die Erwartungen der Verwaltungsgesellschaft nicht erfüllt werden, muss die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde Verkaufsprospekt 8

9 gelegten Kurs und dem Marktkurs spätestens im Zeitpunkt der Fälligkeit des Geschäftes von dem Fonds getragen werden, sofern diese Pflicht aus den Verträgen hervorgeht. Die Höhe des Verlustrisikos ist daher im Vorhinein unbekannt und kann auch über etwaige geleistete Sicherheiten hinausgehen. Die aus Finanztermingeschäften erworbenen befristeten Rechte können ebenfalls wertlos verfallen oder eine Wertminderung erleiden. Geschäfte, mit denen die Risiken aus eingegangenen Finanztermingeschäften ausgeschlossen oder eingeschränkt werden sollen, können möglicherweise nicht oder nur zu einem verlustbringenden Marktpreis getätigt werden. Das Verlustrisiko erhöht sich, wenn zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Finanztermingeschäften ein Kredit in Anspruch genommen wird oder die Verpflichtung aus Finanztermingeschäften oder die hieraus zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung oder eine Rechnungseinheit lautet. Ferner beinhalten Börsentermingeschäfte ein Marktrisiko, das sich aus der Änderung der Wechselkurse, der Zinssätze bzw. der entsprechenden Underlying, wie z.b. Aktienkursänderungen ergibt. Finanztermingeschäfte können zu Anlagezwecken aber auch zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Absicherungsgeschäfte dienen dazu, Kursrisiken zu vermindern. Da diese Absicherungsgeschäfte das Fondsvermögen mitunter nur zu einem Teil oder Kursverluste nur in begrenztem Umfang absichern, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kursänderungen die Entwicklung des Fondsvermögens negativ beeinflussen. Abwicklungsrisiko Insbesondere bei der Investition in nichtnotierte Wertpapiere besteht das Risiko, dass die Abwicklung durch ein Transfersystem aufgrund einer verzögerten oder nicht vereinbarungsgemäßen Zahlung oder Lieferung nicht erwartungsgemäß ausgeführt wird. Risiko der Änderung des Verwaltungsreglements, des Sonderreglements und der Anlagepolitik sowie der sonstigen Grundlagen des Fonds Der Anteilinhaber wird darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsreglement, das Sonderreglement sowie die Anlagepolitiken eines Teilfonds sowie die sonstigen Grundlagen eines Teilfonds im Rahmen des Zulässigen geändert werden können. Insbesondere durch eine Änderung der Anlagepolitik eines richtlinienkonformen Teilfonds innerhalb des zulässigen Anlagespektrums kann sich das mit dem Teilfonds verbundene Risiko inhaltlich verändern. Das Verwaltungsreglement Der Fonds wird von der MK LUXINVEST S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement für die von ihr gemäß Teil I des Gesetzes vom 20. Dezember 2002 über Organismen für gemeinsame Anlage aufgelegten Fonds und dem Sonderreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement und das Sonderreglement sind integrale Bestandteile dieses Verkaufsprospekts. Das Verwaltungsreglement trat am 12. Juli 2004 in Kraft und wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister des Bezirksgerichts Luxemburg hinterlegt. Ein Verweis auf diese Hinterlegung wird am 22. Oktober 2004 im Mémorial C, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Grossherzogtums Luxemburg (nachstehend "Mémorial" genannt), veröffentlicht. Änderungen zum Verwaltungsreglement traten zuletzt am 1. April 2010 in Kraft und wurden beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Ein Verweis auf diese Hinterlegung wurde am 16. April 2010 im Mémorial veröffentlicht. Das Sonderreglement trat am 31. März 2006 in Kraft und wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Ein Verweis auf diese Hinterlegung wurde am 30. März 2006 im Mémorial veröffentlicht. Änderungen zum Sonderreglement traten zuletzt am 2. November 2009 in Kraft und wurden beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Ein Verweis auf diese Hinterlegung wurde am 30. November 2009 im Mémorial veröffentlicht. Verkaufsprospekt 9

10 Verwaltungsgesellschaft Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die MK LUXINVEST S.A. ("Verwaltungsgesellschaft"), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Dicks, L-1417 Luxemburg. Sie wurde am 22. April 1993 gegründet. Ihre Satzung wurde am 21. Mai 1993 im Mémorial veröffentlicht. Letzte Änderungen der Satzung der Verwaltungsgesellschaft traten am 19. Januar 2010 in Kraft und wurden beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt. Ein Verweis auf diese Hinterlegung wurde am 25. Januar 2010 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handelsregister des Bezirksgerichts Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B eingetragen. Das Geschäftsjahr der Verwaltungsgesellschaft endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Der Gesellschaftszweck der Verwaltungsgesellschaft besteht in der Gründung, Verwaltung und Leitung von Organismen für gemeinsame Anlagen nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Die MK LUXINVEST S.A. verwaltet derzeit neben dem Fonds keine weiteren Investmentfonds. Die Verwaltungsgesellschaft ist für die Verwaltung und Geschäftsführung des Fonds verantwortlich. Sie darf für Rechnung des Fonds alle Geschäftsführungs- und Verwaltungsmaßnahmen und alle unmittelbar oder mittelbar mit dem Fondsvermögen bzw. dem Teilfondsvermögen verbundenen Rechte ausüben. Fondsmanagement Die Verwaltungsgesellschaft kann für das Management der Teilfonds zur Umsetzung der Anlageziele auf eigene Kosten und nach Genehmigung durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde eine professionelle externe Fondsmanagement-Gesellschaft beauftragen, die die hierzu erforderlichen Anlageentscheidungen im Rahmen der für den jeweiligen Teilfonds festgelegten Anlagepolitik trifft, wobei jedoch die Kontrolle und Verantwortung bei der Verwaltungsgesellschaft liegt. Anlageberatung Die Verwaltungsgesellschaft hat die Fund Development and Advisory AG, Habsburgerstrasse 26, CH-6003 Luzern mit Wirkung zum 15. November 2007 zum Anlageberater bestellt. Die Fund Development and Advisory AG wurde am 16. Oktober 2006 gegründet und ist im Handelsregister unter der Nummer CH eingetragen. Der Anlageberater kann die Unterstützung von mit ihm verbundenen Gesellschaften in Anspruch nehmen und ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft, Sub-Anlageberater zu ernennen. Die Vergütung der jeweiligen Sub-Anlageberater erfolgt durch den Anlageberater. Die Vergütung des Anlageberaters ist für jeden Teilfonds in den Anlagen zum Verkaufsprospekt angegeben. Die Verwaltungsgesellschaft wird ferner von einem Anlageausschuss beraten, dessen Zusammensetzung vom Verwaltungsrat bestimmt wird. Der Anlageausschuss tritt in regelmäßigen Abständen zusammen, nimmt den Bericht des Anlageberaters über den zurückliegenden Zeitraum entgegen und läßt sich über die zukünftige Anlagestrategie informieren. Der Anlageausschuss kann Empfehlungen aussprechen, hat jedoch keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis. Register- und Transferstelle Die Verwaltungsgesellschaft hat die HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA mit eingetragenem Sitz in 8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel - Golf, als Register- und Transferstelle des Fonds bestellt. Die Aufgaben der Register- und Transferstelle bestehen in der Ausführung von Anträgen bzw. Aufträgen zur Zeichnung, Rücknahme, zum Umtausch und zur Übertragung von Anteilen sowie in der Führung des Anteilregisters. Die Register- und Transferstelle ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Zentralverwaltungsstelle Die Zentralverwaltungsstelle des Fonds ist die HSBC Trinkaus Investment Managers SA mit eingetragenem Sitz in 8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel - Golf. Die Zentralverwaltungsstelle ist mit der Buchhaltung, Berechnung des Anteilwertes und der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt. Verkaufsprospekt 10

11 Die Zentralverwaltungsstelle kann unter Wahrung ihrer eigenen Verantwortung und Kontrolle Aufgaben an Dritte auslagern. Depotbank Die Depotbank des Fonds ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt (International) SA mit eingetragenem Sitz in 8, rue Lou Hemmer, L-1748 Findel - Golf. Die Depotbank ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und betreibt Bankgeschäfte. Die Funktion der Depotbank richtet sich nach dem Gesetz vom 20. Dezember 2002, dem Depotbankvertrag, dem Verwaltungsreglement (Artikel 3), dem Sonderreglement des Fonds (Artikel 6) sowie diesem Verkaufsprospekt (nebst Anhängen). Sie handelt unabhängig von der Verwaltungsgesellschaft und ausschließlich im Interesse der Anleger. Die Vermögenswerte aller Teilfonds werden von der Depotbank verwahrt. Weitere Angaben zur Depotbank befinden sich unter dem Abschnitt 'Management und Verwaltung'. Anteile und Vertrieb Die Verwaltungsgesellschaft kann innerhalb jedes Teilfonds ein oder mehrere Anteilklassen gemäß den in dem Verwaltungsreglement und Sonderreglement festgelegten Bedingungen ausgeben. Die derzeitig ausgegebenen Anteilklassen sind in den Anlagen zum Verkaufsprospekt und im Sonderreglement angegeben. Die Anteile können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und den in diesem Verkaufsprospekt genannten Zahl- und Vertriebsstellen gemäß den in den Anlagen des Verkaufsprospektes, im Verwaltungsreglement und Sonderreglement festgelegten Bedingungen erworben, zurückgenommen bzw. umgetauscht werden. Sofern für einen Teilfonds bzw. eine Anteilklasse alle Anteile durch die Anteilinhaber zurückgegeben werden, entspricht der erste Nettoinventarwert bei erneuter Zeichnung dem im Verkaufsprospekt für den jeweiligen Teilfonds/Anteilklasse genannten Erstausgabepreis (ohne Berücksichtigung des jeweiligen Ausgabeaufschlages). Zahlungen erfolgen über die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank sowie über alle Zahlstellen. Nur die Verwaltungsgesellschaft, die Depotbank und die in diesem Prospekt genannten Zahl- und Vertriebsstellen sowie zugelassene Finanzdienstleistungsinstitute, die im jeweiligen Heimatland der dort ansässigen Bankenaufsicht unterliegen und Zeichnungsbeträge ihrer Anleger entgegen nehmen dürfen, sind berechtigt die Zeichnungsbeträge entgegenzunehmen. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, eine oder mehrere Nomineestellen zu ernennen. Der Verkaufsprospekt wird in dem Fall abgeändert. Die Nomineestelle zeichnet und hält die Anteile dann als Treuhänder im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Anleger gemäß einem Nominee-Vertrag zwischen der Nomineestelle und der Verwaltungsgesellschaft. Die Nomineestelle bestätigt diesen Anlegern dann die Zeichnung der Anteile mittels eines Bestätigungsschreibens. Die Anleger können auch direkt bei der Verwaltungsgesellschaft Anteile zeichnen. Die Anleger, welche von dem Nominee-Service Gebrauch machen, können der Nomineestelle Weisungen bezüglich des mit ihren Anteilen verbundenen Stimmrechts erteilen sowie jederzeit durch ein schriftliches Gesuch an die Nomineestelle oder an die Verwaltungsgesellschaft, vorbehaltlich der im Land ihres Wohnsitzes geltenden Vorschriften über Devisen oder Wertpapierbestände, beantragen, daß die Anteile auf ihren eigenen Namen übertragen werden. Die Register- und Transferstelle des Fonds ist verantwortlich dafür, geeignete Maßnahmen zur Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche gemäß den einschlägigen Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und der Beachtung und Umsetzung der Rundschreiben der Luxemburgischen Aufsichtsbehörde ( Commission de Surveillance du Secteur Financier ) zu treffen. Diese Maßnahmen können zur Folge haben, dass die Register- und Transferstelle gegebenenfalls erforderliche Dokumente zur Identifizierung von zukünftigen Anlegern anfordern wird. Beispielsweise kann ein Privatkunde aufgefordert werden, eine beglaubigte Kopie seines Personalausweises oder seines Reisepasses einzureichen. Diese Beglaubigungen können z.b. durch die Botschaft, das Konsulat, einen Notar, einen Polizeibeamten oder jeder anderen dazu berechtigten Instanz ausgestellt werden. Von institutionellen Kunden kann eine beglaubigte Kopie des Auszugs aus dem Handelsregister mit allen Namensänderungen oder der Satzung sowie eine Aufstellung aller Aktionäre mit deren beglaubigten Kopien ihrer Personalausweise oder ihrer Reisepässe verlangt werden. Verkaufsprospekt 11

12 Bis zur endgültigen Identifizierung der potenziellen Investoren oder der Transferbegünstigten durch die Register- und Transferstelle behält diese sich das Recht vor, die Ausgabe von Anteilen oder die Annahme von Anteilen durch Wertpapiertransfers zu verweigern. Dies gilt ebenso für Auszahlungen bei der Rückgabe von Anteilen. Diese Zahlungen werden erst nach der vollständigen Einhaltung der Identifikationspflicht ausgeführt. In all diesen Fällen kann die Register- und Transferstelle nicht für mögliche Verzugszinsen, anfallende Kosten oder für einen anderen Wertausgleich haftbar gemacht werden. Im Falle von Verzug oder ungenügenden Identifikationsnachweisen kann die Register- und Transferstelle in ihrem Sinne geeignete Maßnahmen einleiten. Abhängig von jedem Zeichnungs- oder Transferauftrag ist eine detaillierte Identifizierung des Auftraggebers nicht unbedingt erforderlich, sofern der Auftrag durch eine Finanzinstitution oder einen autorisierten Finanzdienstleister durchgeführt wird und diese(r) gleichzeitig in einem Land niedergelassen ist, welches äquivalente Vorschriften zu denen im luxemburgischen Geldwäschegesetz verlangt und die von der Financial Action Task Force (FATF) vorgegebenen Auflagen einhält. Die Liste der Staaten, welche die Auflagen der FATF anerkennen, ist auf Anfrage am Gesellschaftssitz der Register- und Transferstelle oder im Internet unter erhältlich. V e r t r i e b i m R a h m e n v o n F i n a n z p r o d u k t e n Eine Vertriebsstelle ist berechtigt, unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Gesetze und Usancen im Vertriebsland, Anteile des Fonds in Verbindung von regelmäßigen Zeichnungen (Sparpläne) bzw. Entnahmepläne anzubieten. In diesem Zusammenhang ist die Vertriebsstelle insbesondere berechtigt: mehrjährige Sparpläne bzw. Entnahmepläne anzubieten, unter Angabe der Konditionen und Modalitäten sowie des Anfangszeichnungsbetrages und der wiederkehrenden Zeichnungen; hinsichtlich der Verkaufs- und Umtauschgebühren günstigere Konditionen für Sparpläne bzw. Entnahmepläne wie sie für den Kauf und den Umtausch von Anteilen gelten, anzubieten, unter Berücksichtigung der in diesem Verkaufsprospekt genannten Höchstsätze. Die Bedingungen und Konditionen solcher Sparpläne bzw. Entnahmepläne, insbesondere die Gebühren, richten sich nach dem Recht des Vertriebslandes und sind bei jeder Vertriebsstelle erhältlich, und Anleger haben jederzeit das Recht, Zeichnungen außerhalb eines Aufbauplanes zu tätigen sowie die regelmäßige Zeichnung ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Eine Vertriebsstelle ist auch berechtigt, unter Berücksichtigung der nationalen Gesetze und Usancen im Vertriebsland, Anteile als Anlagenteil für eine fondsgebundene Lebensversicherung anzubieten. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Verwaltungsgesellschaft, der Vertriebsstelle bzw. der Versicherung und den Anlegern wird durch die Lebensversicherungspolice und die hierauf anwendbaren Gesetze geregelt. Steuerliche Behandlung Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg einer Steuer, der sog. "taxe d'abonnement" in Höhe von 0,05% p.a.. Diese taxe d'abonnement ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d'abonnement unterliegen, entfällt diese Steuer auf den Teil des jeweiligen Teilfondsvermögens, welcher in solchen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist. Mit Ausnahme einer einmaligen Steuer von EUR 1.250, welche bei der Gründung des Fonds entrichtet wurde, werden die Einkünfte aus der Anlage des Fondsvermögens im Großherzogtum Luxemburg nicht besteuert. Allerdings können diese Einkünfte in Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, der Quellenbesteuerung unterliegen. In solchen Fällen sind weder die Depotbank noch die Verwaltungsgesellschaft zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet. Gemäß der derzeitigen Gesetzgebung und Praxis unterliegen Anteilinhaber in Luxemburg keiner Einkommens, Vermögens, Schenkungs- oder Erbschaftssteuer (außer Anteilinhaber, die in Luxemburg ansässig oder wohnhaft sind/waren oder dort eine Betriebsstätte haben). Der Rat der Europäischen Union verabschiedete am 3. Juni 2003 die Richtlinie 2003/48/EC (die Zinsrichtlinie) über die Besteuerung von Einkünften aus Sparguthaben in Form von Zinszahlungen, welche die Besteuerung von Zinszahlungen regelt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ( EU- Mitgliedstaat ) an in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Einzelpersonen erfolgen. Diese Richtlinie trat am 1. Juli 2005 in Kraft. Die Besteuerung solcher Zinszahlungen erfolgt durch den Austausch von Informationen zwischen den Verkaufsprospekt 12

13 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. International Asset Management Fund Anstelle des Informationsaustauschs ist Luxemburg jedoch dazu berechtigt, während einer Übergangszeit eine Quellensteuer zu erheben. Demzufolge könnte die Quellensteuer zur Anwendung kommen, wenn eine luxemburgische Zahlstelle Ausschüttungen vornimmt (eine wieder investierte Dividende gilt als Ausschüttungszahlung) und Rückkäufe von Anteilen tätigt (einschließlich Rückkauf in Form von Sacheinlagen) zu Gunsten eines Anteilinhabers, der eine in einem anderen EU Mitgliedstaat wohnhafte Einzelperson ist. Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass auch ein Umtausch von Anteilen der Quellensteuer unterliegen kann, da der Umtausch von Anteilen aus einem Rückkauf mit anschließender Zeichnung besteht. Im Falle einer Anwendung der Quellensteuer liegt der Steuersatz bis zum 30. Juni 2011 bei 20% und danach bei 35%. Anteilinhaber können auf Wunsch den Informationsaustausch gemäß der Zinsrichtlinie verlangen, was die Weitergabe von Informationen über Ausschüttungen oder Rückkäufe an die Steuerbehörden ihres Wohnsitzlandes zur Folge haben würde. Potenzielle Anleger sollten sich bei einem kompetenten Berater über mögliche Konsequenzen steuerlicher oder sonstiger Art informieren, die der Kauf, Besitz, Umtausch, Übertrag oder Verkauf von Anteilen gemäß den Gesetzen des Landes ihrer Staatsangehörigkeit, Ihres Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts haben könnte. Besondere Risiken durch neue steuerliche Nachweispflichten für Deutschland Die Verwaltungsgesellschaft hat die Richtigkeit der für Anteilinhaber in Deutschland bekannt gemachten Besteuerungsgrundlagen auf Anforderung der deutschen Finanzverwaltung nachzuweisen. Sollten Fehler in den bekannt gemachten Besteuerungsgrundlagen für die Vergangenheit erkennbar werden, so wird die Korrektur nicht für die Vergangenheit durchgeführt, sondern im Rahmen der Bekanntmachung gemäß dem Investmentsteuergesetz für das laufende Geschäftsjahr berücksichtigt. Die Korrektur kann die in Deutschland steuerpflichtigen Anteilinhaber, die im laufenden Geschäftsjahr eine Ausschüttung erhalten bzw. einen Thesaurierungsbetrag zugerechnet bekommen, steuerlich belasten oder begünstigen. Vorbeugung von Praktiken des Market Timing und des Late Trading Die Praktiken des Market Timing und des Late Trading sind nicht zugelassen. Unter Market Timing versteht man die Methode der Arbitrage, bei welcher der Anleger systematisch Anteile eines gleichen Fonds innerhalb einer kurzen Zeitspanne unter Ausnutzung der Zeitverschiebungen und der Unvollkommenheiten oder Schwächen des Bewertungssystems des Nettoinventarwertes des Fonds zeichnet und zurücknimmt oder umtauscht. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich das Recht vor, Zeichnungs- oder Umtauschanträge zurückzuweisen, die von einem Anleger stammen, der verdächtig ist, solche Praktiken zu verwenden und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die anderen Anleger des Fonds zu schützen. Unter Late Trading versteht man die Annahme eines Zeichnungs-, Umtausch- oder Rücknahmeantrages nach Ablauf der Frist zur Annahme von Anträgen ( cut-off-time, Festgelegte Zeit ) des betreffenden Tages und seine Ausführung zu einem Preis entsprechend dem Nettoinventarwert des betreffenden Tages. Der Anleger muss prinzipiell Anteile des Fonds zu einem unbekannten Nettoinventarwert zeichnen, zurücknehmen oder umtauschen. Informationen an die Anteilinhaber und Unterlagen Folgende Unterlagen und Informationen können kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft in Luxemburg, der Depotbank sowie bei den Vertriebs- und Zahlstellen des Fonds angefragt werden: Verkaufsprospekt vereinfachte Verkaufsprospekte pro Teilfonds Verwaltungsreglement Sonderreglement Jahres- und Halbjahresberichte Depotbank-; Register- und Transferstellenvertrag Dienstleistungsvertrag Anlageberatervertrag Verkaufsprospekt 13

14 Zahlstellenvertrag Satzung der Verwaltungsgesellschaft Ausgabe- und Rücknahmepreise Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und den Festlegungen in den länderspezifischen Angaben des Verkaufsprospektes in den Ländern veröffentlicht, in denen die Anteile öffentlich vertrieben werden. Sonstige wichtige Informationen an die Anteilinhaber werden jeweils in mindestens einer überregionalen Tageszeitung der Länder, in denen der öffentliche Vertrieb statthaft ist, publiziert. Die gegebenenfalls bisherige erreichte Wertentwicklung der verschiedenen Teilfonds kann in den jeweiligen vereinfachten Prospekten konsultiert werden. Verkaufsprospekt 14

15 Zusätzliche Informationen für Anleger in der Bundesrepublik Deutschland Zahl- und Informationsstelle HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee D Düsseldorf und deren Filialen in der Bundesrepublik Deutschland Anträge auf Rücknahme und Umtausch von Anteilen können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle eingereicht werden. Sämtliche Zahlungen an die Anteilinhaber, einschließlich etwaiger Rücknahmeerlöse, Ausschüttungen und sonstiger Zahlungen können auf Ersuchen des Anteilinhabers über die deutsche Zahlund Informationsstelle geleitet werden. Der ausführliche und die vereinfachten Verkaufsprospekte, das Verwaltungsreglement, das Sonderreglement sowie der geprüfte Jahresbericht und der ungeprüfte Halbjahresbericht sind kostenlos in Papierform bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle erhältlich. Die jeweils gültigen Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie etwaige Mitteilungen an die Anteilinhaber sind ebenfalls bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle erhältlich. Außerdem werden die Ausgabe- und Rücknahmepreise auf der Internetseite publiziert sowie etwaige Mitteilungen an die Anleger in der Bundesrepublik Deutschland in der Börsen-Zeitung, Frankfurt am Main, veröffentlicht. Darüber hinaus stehen den Anteilinhabern auch die im Kapitel Informationen an die Anteilinhaber und Unterlagen aufgeführten Unterlagen und Informationen kostenlos bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle zur Verfügung. Verkaufsprospekt 15

16 Zusätzliche Angaben für Anleger in Österreich ZAHL- UND INFORMATIONSSTELLE Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben 21 A-1010 Wien Österreich Zum öffentlichen Vertrieb in Österreich derzeit zugelassene Teilfonds : - International Asset Management Fund Stabilitäts Portfolio - International Asset Management Fund Provita World Fund - International Asset Management Fund Flexible Assets - International Asset Management Fund Basis Portfolio - International Asset Management Fund Flexible Return - International Asset Management Fund Strategy Global Portfolio - International Asset Management Fund Target Global Portfolio - International Asset Management Fund Fair Value Basis - International Asset Management Fund Fair Value Zukunft - International Asset Management Fund World Strategy Porfolio - International Asset Management Fund Multi Invest Dynamic ETF - International Asset Management Fund Smart Momentum Für die zum öffentlichen Vertrieb in Österreich zugelassenen Teilfonds gilt: Bei der genannten Zahl- und Informationsstelle sind der jeweilige vereinfachte und der gebündelte ausführliche Verkaufsprospekt einschließlich des Verwaltungsreglements und Sonderreglements, die Jahresund Halbjahresberichte sowie die Ausgabe- und Rücknahmepreise kostenlos erhältlich. Ebenso sind bei der genannten Zahl- und Informationsstelle die vorstehend unter Punkt «Informationen an die Anteilinhaber und Unterlagen aufgeführten Dokumente sowie sonstige Unterlagen einsehbar. Des Weiteren können bei der genannten Zahl- und Informationsstelle Rücknahme- bzw. Umtauschanträge für die Anteile eingereicht werden. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden täglich auf der Internetseite publiziert, alle übrigen Bekanntmachungen an die Anleger werden im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Verkaufsprospekt 16

17 ANLAGEN ZUM VERKAUFSPROSPEKT International Asset Management Fund Global Optimizer Ergänzende Informationen zum Management und Verwaltung ANLAGEAUSSCHUSS Martin Wanders, Neckarsulm Mitglied des Vorstands TopTen AG Christos Arbaras, München Mitglied des Vorstands TopTen AG Herr Bertram Welsch, Luxemburg Geschäftsführer MK LUXINVEST S.A. Allgemeine Informationen Erstzeichnung: vom 25. bis zum 30. August 2004 Erstausgabepreis: ISIN Code: Fondswährung: Teilfondswährung: EUR 10 (zzgl. Ausgabeaufschlag), zahlbar am 31. August 2004 LU EUR EUR Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Teilfonds ist das Erreichen eines langfristigen möglichst hohen Wertzuwachses in Euro. Zu diesem Zweck wird das Teilfondsvermögen überwiegend in Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds angelegt. Das Teilfondsvermögen kann je nach Einschätzung der Marktlage auch zu 100% in Aktienfonds, zu 100% in Rentenfonds, zu 100% in Mischfonds oder zu 100% in Geldmarktfonds investiert sein. Das Teilfondsvermögen besteht nicht nur aus Zielfonds, welche die Investitionsschwerpunkte USA, Europa und Japan abdecken, sondern kann auch aufgrund gezielter Analyse der wirtschaftlichen Chancen und Risiken verschiedener Regionen oder Länder auch investieren in Länder-/ Regionenfonds wie z.b. Lateinamerika, Indien, China, Osteuropa und andere Schwellenländer oder auch verschiedene Branchen- und Themenfonds (wie z.b. Fonds, die in Wertpapiere von Gesellschaften investieren, deren Hauptaktivität im Rohstoffsektor liegt oder Telekommunikationsfonds). Zusätzlich kann der Teilfonds in andere Themenfonds investieren. Ferner kann das Teilfondsvermögen bis zu maximal 30% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Aktie nur bis zu 10% des Teilfondsvermögens möglich sind. Der Anlageberater versucht durch geeignete Analyse, für eine Region oder ein Land Zielfonds derjenigen Emittenten auszuwählen, die dort ihre spezifische Stärke ausweisen. Die Anlagen in Anteile von in Schwellenländer investierende Zielfonds werden zur Erschließung eines höheren Gewinnpotentials getätigt. Damit gelingt bei Vorliegen ausreichender Diversifizierungsmöglichkeiten, unter Ausnutzung der regionalen Spezialisierung verschiedener Zielfonds eine nahezu weltweite Streuung des Teilfondsvermögens. Um eventuelle Währungsrisiken in einem überschaubaren Rahmen zu halten, werden die Bedürfnisse europäischer Anteilsinhaber dadurch berücksichtigt, dass bei äquivalenten Risiko- Renditeverhältnissen europäische Fonds bevorzugt werden. Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente ( Derivate ), sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zu Anlagezwecken als auch zur Absicherung vorgesehen. Der Einsatz von Zertifikaten soll jedoch auf maximal 20% begrenzt sein. Anlage : International Asset Management Fund Global Optimizer 17

18 Investitionen in strukturierte Produkte auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements handelt. Bei den strukturierten Produkten kann es sich um börsengelistete Anlageinstrumente handeln, welche als Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements gelten. Futurekontrakte können z.b. auf Aktien sowie anerkannte Indices (wie z.b. DAX, S&P 500, CAC40, SMI, GSCI, US Small Cap, Russel 2000), Anleihen, Währungen und Zinsen an den Kapitalmärkten lauten. Bei den Indices handelt es sich um anerkannte Indices im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen und dem CESR Leitfaden Des Weiteren kann der Teilfonds bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens in offene, regulierte Immobilienfonds und Hedgefonds, die einer gleichwertigen Aufsicht unterliegen und anderen als den in Nr. 1 des Artikel 6 des Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Der Teilfonds kann nebenbei flüssige Mittel halten. Genaue Angaben über die Anlagegrenzen sind in dem Verwaltungsreglement, sowie im Sonderreglement enthalten. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Mit der Anlage in Schwellenländern sowie in Branchenfonds sind verschiedene Risiken verbunden. Potenzielle Anleger sollten sich daher all der im Verkaufsprospekt unter Risikohinweise " erwähnten Risiken bewusst sein, die eine Anlage in diesem Teilfonds mit sich bringen kann. Profil des Anlegerkreises Der Teilfonds richtet sich an alle Anleger, die bei ihrer Geldanlage Wert auf eine aktive Optimierung der Anlageklassen durch entsprechende Mischung von Sicherheitsorientierung (Geldmarktfonds), Ertragsorientierung (Rentenfonds) und Dynamik (Aktienfonds) legen und die ein Produkt mit der von diesem Teilfonds verfolgten Anlagestrategie suchen. Empfohlen ist ein Anlagehorizont von mindestens sieben bis zehn Jahren. Der Anleger sollte in der Lage sein, mittlere bis höhere, vorrübergehende Verluste hinzunehmen. Fonds dieser Kategorie eignen sich als Kernelement oder Beimischung jedes diversifizierten Anlageportfolios. Anteile und Verwendung der Erträge Art der Anteile: Anteilklassen: Verwendung der Erträge: Inhaberanteile keine thesaurierend Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabeaufschlag zugunsten der Vertriebsstelle: bis zu 5,26% des Nettoanlagebetrages Erstmaliger Mindestzeichnungsbetrag: EUR 1.000,- Nachfolgender Mindestzeichnungsbetrag: Sparpläne: EUR 50,- Der Anleger hat die Möglichkeit, durch Unterzeichnung des Antragsformulars, eine einmalige oder regelmäßige monatliche oder vierteljährliche Zeichnung von Anteilen zu veranlassen. Die Mindestanlage bei monatlichen Sparplänen beträgt EUR 50. Die Mindestanlage bei vierteljährlichen Sparplänen beträgt EUR 200. Hierbei hat der Anleger jederzeit das Recht, die regelmäßige Zeichnung ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Bei regelmäßig wiederkehrenden Zeichnungen können die entsprechenden Zahlungen per Lastschrift vom Konto des Anteilerwerbers bei dessen Hausbank abgebucht werden. Anlage : International Asset Management Fund Global Optimizer 18

19 Entnahmepläne: Rücknahmegebühr: Rücknahmen können auch durch regelmäßige Entnahmepläne getätigt werden, sofern ein Depotwert von mindestens EUR vorhanden ist. Es ist eine monatliche oder vierteljährliche Auszahlung möglich. Die regelmäßigen Auszahlungen können jederzeit betragsmäßig geändert oder ganz widerrufen werden. zur Zeit nicht vorgesehen Kosten Verwaltungsvergütung: bis zu 1,5% p.a. des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens zzgl. 500 EUR pro Monat. Aus der Verwaltungsgebühr zahlt die Verwaltungsgesellschaft die Vergütung des Anlageberaters. Erfolgsabhängige Gebühr zugunsten des Anlageberaters: Erfolgsabhängige Gebühr zugunsten des Anlageberaters In ihrer Eigenschaft als Anlageberater kann die Fund Development and Advisory AG darüber hinaus aus dem Teilfondsvermögen eine erfolgsbezogene Vergütung erhalten, sofern die Wertentwicklung der Anteile über 4,5 % (Benchmark der Performance-Fee) pro Halbjahr (Abrechnungszeitraum) liegt. Bei der Auflegung bzw. Schließung des Teilfonds innerhalb eines Halbjahres wird dieser Prozentsatz zeitanteilig berechnet. Die erfolgsbezogene Vergütung beträgt bis zu 20 % der Outperformance. Bis zu einer Wertentwicklung von 4,5 % im Halbjahr fällt keine erfolgsbezogene Vergütung an. Ab 4,5 % Wertentwicklung fällt auf die Outperformance im Halbjahr die genannte Vergütung in Höhe von bis zu 20 % an. Zu Beginn eines Halbjahres beginnt eine neue Periode. Die Wertentwicklung des Fonds in vorangegangenen Perioden wird bei der Ermittlung des Vergütungsanspruchs der neuen Periode nicht berücksichtigt. Die Basis für die Benchmark der Performance-Fee in der neuen Periode ist der letzte Anteilwert der vorherigen Periode. Eine etwa anfallende erfolgsabhängige Vergütung wird täglich im Teilfondsvermögen zurückgestellt. Liegt die Anteilwertentwicklung während des Halbjahres unter der 4,5 % Wertentwicklungsgrenze, so wird die während eines jeweiligen Halbjahres bisher zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entsprechend wieder aufgelöst. Liegt die Anteilwertentwicklung über der 4,5 % Wertentwicklungsgrenze, kann die am Ende des Halbjahres bestehende zurückgestellte erfolgsbezogene Vergütung entnommen werden. Berechnung der Performance-Fee T: Gesamtanzahl der Bewertungstage des Fonds im Halbjahr (Abrechnungszeitraum) t: Anzahl Bewertungstage von Periodenbeginn bis zum aktuellen Bewertungstag X: im Verkaufsprospekt angegebener Benchmarksatz H: Startwert als Basis für die Berechnung der täglichen Benchmark der Performance-Fee N: Anzahl der begebenen Anteile des Fonds am Bewertungstag FP: täglicher Fondspreis vor Performance-Fee am Bewertungstag Y: im Verkaufsprospekt angegebener Performance-Fee-Satz Benchmark der Performance-Fee: Der Wert, den der Fondpreis am Bewertungstag überschreiten muss, damit Performance-Fee zurückgestellt wird. Formel für die tägliche Berechnung der Benchmark der Performance- Fee: Benchmark der Performance-Fee = H + (H * t * X / T) Formel für die tägliche Berechnung der Performance-Fee: Performance-Fee = MAX (0; (FP - Benchmark der Performance-Fee) * N * Y)) Anlage : International Asset Management Fund Global Optimizer 19

20 Vergütung der Depotbank und Registerund Transferstelle: Vergütung der Zentralverwaltung: Im Durchschnitt 0,50% p.a. des Nettovermögens des Fonds. Die Vergütung sollte 0,50% p.a. des Nettovermögens des Fonds nicht überschreiten. Die beiden letzt genannten Vergütungen können je nach Nettovermögen des Fonds höher oder niedriger als die oben angegebenen Werte ausfallen. Anlage : International Asset Management Fund Global Optimizer 20

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