Caritas- Kreisstelle Ingolstadt

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1 Caritas- Kreisstelle Ingolstadt Caritas-Kreisstelle Ingolstadt, Jesuitenstraße 1, Ingolstadt Jahresbericht 2013 Jesuitenstraße Ingolstadt Telefon / Telefax / kreisstelle@caritas-ingolstadt.de Sozialberatung für Schuldner Caritas-Kreisstelle Ingolstadt 1. Vorwort Dieser Jahresbericht gibt einen Einblick in das Tätigkeitsfeld der Sozialberatung für Schuldner der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt für das Jahr In diesem Arbeitsfeld arbeiten während dieser Zeit vier Mitarbeiter. Bernhard Gruber Dipl. Sozialpäd. (FH) ca. 15 St. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Josef Wintergerst Dipl. Pädagoge (Univ.) 19,5 St. Sozialberatung für Schuldner / Insolvenzberatung Kornelia Rieger Bankkauffrau 19,5 St. Insolvenzberatung Markus Rossa Dipl. Sozialpäd. (FH) 19,5 St. Jugendschuldnerberatung Durch unsere Anzahl an Beratern war es uns auch dieses Jahr möglich, Hilfesuchenden zeitnahe Termine anzubieten. Selbst in hoch frequentierten Zeiten ging die Wartezeit nicht über vier Wochen hinaus. Zudem konnten wir unsere täglichen Sprechzeiten zwischen 10:00 und 12:00 Uhr weiterführen, bei welchen hilfesuchende Menschen mit akuten Problemen eine schnelle Beratung erhalten, ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen. Dies ist Notwendig, um zeitnahe auf existenzbedrohende Situationen (siehe 2.1) reagieren zu können. 2. Tätigkeitsbeschreibung der Beratungsstelle 2.1 Krisenintervention und Existenzsicherung Krisenintervention und Existenzsicherung stehen am Beginn eines Schuldnerberatungsprozesses und zielen darauf ab, Maßnahmen einzuleiten, die geeignet sind, existentielle Lebensbereiche zu sichern.

2 - Seite 2 - Prüfung des Einnahmen- bzw. Ausgabenbudgets des Haushalts, um zu analysieren, wo sich z.b. Einsparungen realisieren lassen, damit lebensnotwendige Ausgaben getätigt werden können. Sicherung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung durch Verhandlungen mit Energieunternehmen und ggf. dem Sozialamt/Jobcenter. Sicherung der Wohnung durch Verhandlung mit dem Vermieter und ggf. dem Jobcenter/Sozialamt. Ggf. die Einstellung von bestimmten Zahlungen an Gläubiger, damit dadurch wichtige Existenzbedürfnisse befriedigt werden. Schuldnerschutz bei Zwangsvollstreckung wie z.b. Konto- oder Lohnpfändung. Ggf. eine Vermittlung an andere Fachdienste oder eine Einbeziehung anderer Fachdienste, damit Probleme von verschiedenen Seiten angepackt werden (Verbraucherschutz, Suchtberatung, Beratungsstelle für psychische Gesundheit usw.). Vermittlung materieller Hilfen (Kleiderkammer, Caritas-Markt, Tafel usw.). 2.2 Laufende Beratungen Schuldenregulierung Folgende Tätigkeiten können Bestandteil einer Schuldnerberatung und Schuldenregulierung sein: Kontaktaufnahme mit Gläubigern und Hilfe bei der Korrespondenz mit einem Gläubiger (z.b. die Bitte um Stundung oder Ratenzahlung). Informieren über evt. Möglichkeiten und Maßnahmen bei Zahlungsschwierigkeiten. Gespräch über das Konsumverhalten. Forderungsüberprüfung (Verjährung, unberechtigte Kosten, zu hohe Verzugszinsen) Hilfestellung bei Vertragskündigungen (Abos, Versicherungen etc.). Budget- und Haushaltsplanung. Informationen über Gläubigerverhalten geben (z.b. Ablauf des Mahnverfahrens, eidesstattliche Versicherung). Erstellung eines Gläubigerverzeichnisses und Überblick über die Verschuldungssituation. Entwicklung einer Sanierungsstrategie. Verhandlungen mit Gläubigern (Vergleiche, Ratenzahlungen, unnötige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Stundung von Forderungen). Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs. Antragstellung für ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Hilfestellung während der Verbraucherinsolvenz. 3. Beratungszahlen Für die Sozialberatung der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt liegen für das Jahr 2013 folgende Fallzahlen vor: Anzahl und Geschlecht Im Jahr 2013 wurden insgesamt 526 Haushalte beraten. Von diesen Haushalten waren die Hauptansprechpartner zu 43 % weiblich und entsprechend 57 % männlich. Männer sind somit häufiger von Überschuldung betroffen als Frauen. Dies kann unter anderem daran liegen, dass sie nach wie vor häufiger als Haupteinkommensbezieher Kredite für die Familie aufnehmen und bei einer Trennung das verfügbare Einkommen durch Unterhaltszahlungen und Wechsel der Steuerklasse reduziert ist.

3 - Seite 3 - Kinderzahl Die durchschnittliche Kinderzahl pro Haushalt betrug ein Kind. Allerdings stellt dieser Wert nur einen Mittelwert dar. Die meisten Familien mit Kindern in der Schuldnerberatung haben zwei bis drei Kinder. Diesen steht ein großer Anteil kinderloser Klienten gegenüber, weshalb sich der durchschnitt auf ein Kind gesenkt hat. Bei älteren Klienten, bei welchen die Kinder bereits erwachsen und ausgezogen sind, wurden die Kinder ebenfalls nicht mitgezählt, da sie für die Schuldenregulierung keine größere Relevanz haben. Somit senkte sich der durchschnitt nochmals. Daher muss festgehalten werden, dass trotz der niedrigen durchschnittlichen Kinderzahl, Kinder grundsätzlich eine Anspannung der finanziellen Verhältnisse bewirken und somit ein Verschuldungsrisiko darstellen. Besonders deutlich ist dies bei alleinerziehenden Eltern zu beobachten. Migrationshintergrund Von den Hilfesuchenden hatten 42 % einen Migrationshintergrund. Damit sind sie im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung überproportional betroffen. Ob für dieses Phänomen ein geringeres durchschnittliches Einkommen, fehlende Sprachkenntnisse oder andere Gründe eine Rolle spielen, kann in diesem Rahmen nicht geklärt werden. Verschuldungshöhe Die durchschnittliche. Schuldenhöhe lag bei ca ,00 Euro bei im Schnitt sieben Gläubigern. Altersverteilung in der Beratung Das Alter der von Überschuldung betroffen Menschen verteilt sich von 18 bis auf über siebzig Jahre, wenngleich das mittlere Alter zwischen 25 und 60 Jahren den größten Anteil der Ratsuchenden ausmacht. Im Durchschnitt lag das Alter der Ratsuchenden im Jahr 2013 bei 40 Jahren. Lediglich 20 Prozent der Ratsuchenden waren zum Zeitpunkt des Beratungsbeginns 25 Jahre oder jünger, weitere 10 Prozent 60 Jahre oder älter. Sieben von zehn überschuldeten Personen waren damit zwischen 26 und 60 Jahre alt. Die größte Gruppe der Klienten befindet sich in der Altersklasse zwischen 25 und 40 Jahren. Diese Lebensphase stellt an den jungen Erwachsenen viele Herausforderungen. Während dieser Phase findet er meist seinen beruflichen Werdegang und gründet einen Haushalt mit Familie. Obwohl die Klienten in diesem Alter meist besonders leistungsfähig sind, sind auch die finanziellen Herausforderungen hier besonders groß. Seit 2010 beraten wir speziell junge Menschen im Alter von 18 bis 25 Jahren in unserer Jugendschuldnerberatung, einem Projekt des Eigenmittelfonds des Caritasverbandes Eichstätt. Hier erhält diese Personengruppe eine intensive Beratung, um die Schuldensituation zu meistern und nachhaltige Lernschritte in die Wege zu leiten. Gerade in diesem Alter können so Schuldnerkarrieren vermieden werden. Dazu braucht es eine finanzielle Allgemeinbildung, die wir bei vielen Klienten vermissen. Oftmals sind ihnen die Konsequenzen ihres Handelns nicht oder kaum bewusst. Wenn dann die Bank kein Geld mehr auszahlt oder der Handyvertrag gekündigt wird, kommt das böse Erwachen.

4 - Seite 4 - ab 60 Jahre Altersverteilung bis 25 Jahre 20% bis 59 Jahre 32% bis 40 Jahre 38% Familienstand Die Aufteilung der Klienten nach Familienstand spiegelt die bundesweiten Angaben des statistischen Bundesamts wieder. Es fällt auch hier auf, dass der Anteil der verheirateten kleiner wird, während Singlehaushalte anwachsen. Zudem spielen als Konkurrenz zu der klassischen Kernfamilie alternative Formen des Zusammenlebens eine immer größere Rolle. Alleinerziehende sind überproportional von Überschuldung betroffen, da sie meist nicht Vollzeit arbeiten können und somit auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen sind. Familienstand verw. 5% verh. 29% gesch./getr. 35 % led. 31%

5 - Seite 5 - Darstellung des Haupteinkommens der Klienten in der Beratung Anzumerken bleibt, dass ca. 50 % der Klienten von Leistungen leben, die gerade das Existenzminimum abdecken. Nähere Erklärungen werden unter Punkt 4 dargestellt. Einkommensverteilung ALG I 3% Arbeit 49% ALG II 33% Sonstiges 7% Rente 8% Pfändungsschutzkonto Überschuldete Menschen können bei einer Kontopfändung ihr Existenzminimum nur noch über ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichern. Bei einem Alleinstehenden beträgt dabei der Freibetrag derzeit 1.045,04. Sofern unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind und der Unterhalt auch tatsächlich geleistet wird, kann über eine Bescheinigung dieser Freibetrag erhöht werden. Diese Bescheinigung kann auch von uns als anerkannter Schuldnerberatungsstelle ausgestellt werden. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 78 Bescheinigungen ausgestellt. Damit verbunden ist eine eingehende Prüfung der Familienverhältnisse sowie der Unterhaltszahlungen. Oftmals vermitteln Banken an uns Klienten, damit diese über eine solche Bescheinigung ihr Existenzminimum sichern können. Dies bedeutet auch eine Aufwertung für die soziale Schuldnerberatung. Manchmal kann dies auch der Einstieg in eine längerfristige Beratung sein. Die sechs häufigsten angegebenen Verschuldungsursachen in der Beratung Da die Verschuldung meist mehrere Gründe hat, werden hier die Ereignisse gewertet, welche im gemeinsamen Gespräch als die Hauptursache der Verschuldung erkannt wurde. Dieser Vorgehendweise wurde gewählt, um das Ergebnis in Form eines Schaubildes darstellen zu können. Hierzu mussten die Verschuldungsursachen in mögliche Kategorien gebündelt werden. Eine solche Einteilung zu Gunsten der Übersichtlichkeit, geht natürlich zu Lasten der Genauigkeit. So lässt z.b. die Kategorie Konsumverhalte aufgrund der fehlenden Definition viel Raum für Interpretationen. In dieser Kategoriengruppe können sich die unterschiedlichsten Personen mit den verschiedensten Lebenswegen wiederfinden. Da hier also nicht mit der gleichen Objektivität wie bei den anderen Punkten vorgegangen werden kann, sind die Ergebnisse dementsprechend vorsichtiger zu beurteilen. Unter Punkt 4 wird eine weitere Verschuldungsursache, die Einkommensarmut, genauer untersucht.

6 - Seite 6 - Verschuldungsursachen Sonstige 28% Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit 29% Gescheiterte Selbständigkeit Konsumverh. Krankheit Scheidung, Trennung 13% 4. Verschuldungsursache Einkommensarmut In der Schuldnerberatung begegnet man im zunehmenden Maße dem Phänomen der Einkommensarmut. Hier reicht das Einkommen gerade dazu aus, den laufenden Lebensunterhalt zu decken. Deshalb bleibt wenig Spielraum für Ratenzahlungen und Schuldentilgung. Auch die Bildung finanzieller Rücklagen ist in diesen Fällen schwer möglich. Somit können zusätzliche anfallende Mehrkosten wie z.b. Reparaturen oder eine fällig Nebenkostenabrechnungen der Beginn der Verschuldung darstellen. Um das Phänomen der Einkommensarmut besser vor Augen zu führen, werden anschließend einige Daten aufgeführt, die die Lage in Ingolstadt verdeutlichen. Laut Bericht der Arbeitsagentur bezogen im Februar 2014 insgesamt Menschen in Ingolstadt Arbeitslosengeld II vom Jobcenter. Davon waren im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) Personen, somit beträgt die ALG II-Quote 4,4 %. In dieser Zahl sind auch sog. Aufstocker enthalten, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt für sich und die Familie ausreicht. In hohem Maße betrifft das Leiharbeiter und Menschen in Teilzeitarbeitsverhältnissen. Der Mindestlohn im Zeitarbeitsgewerbe beträgt derzeit 8,50. Damit kommt in der Regel ein Alleinstehender ohne Sozialleistungen aus, dies gilt allerdings nicht für Familien. Der Staat subventioniert somit über ALG II-Leistungen nicht ausreichende Löhne. Laut Überschuldungsstatistik des statistischen Bundesamtes für 2012 hatten 66 % der alleinstehenden Personen mit Überschuldungsproblemen ein Einkommen unter 900,00. Nach Abzug der Wohnkosten bleibt der genannten Personengruppe nur das Existenzminimum, ein Anteil für die Schuldentilgung verbleibt in der Regel nicht. Sehr kritisch zeigt sich auch die Situation allein erziehender Frauen. Oftmals reicht hier das Erwerbseinkommen nicht für den Lebensunterhalt aus, als Folge davon beantragen sie aufstockende Hilfe beim Jobcenter. Deshalb ist auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Jobcenter eine wichtige Aufgabe unserer Stelle. Schuldnerberatung kann einen wesentlichen Teil für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt leisten. Die Arbeitslosenversicherung ist längst nicht mehr die zentrale Hilfe für Erwerbslose. 2/3 der Erwerbslosen beziehen inzwischen Arbeitslosengeld II. 1,8 von knapp 6,2 Millionen Leistungsberechtigten in Deutschland sind lt. Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung (IAB) seit 2005 ununterbrochen im Leistungsbezug nach dem SGB II, diese sogenannten Langzeitarbeitslosen machen somit fast 30 % der Leistungsbezieher aus.

7 - Seite 7 - Laut IAB Kurzbericht 14/2013 gelten 1,3 Millionen Personen als Aufstocker. Betroffen sind allein Erziehende und Kinder, geschiedene Frauen mit oder ohne Kinder, Vollzeitbeschäftigte ohne ausreichendes Erwerbseinkommen prekär Beschäftigte und Arbeitslose. Aber es trifft auch kranke Menschen sowie Wohnungslose und solche in belastenden Lebensverhältnissen. Seit 2010 wurden die Mittel für die Arbeitsmarktförderung um die Hälfte reduziert, darunter leiden vor allem Langzeitarbeitslose mit erhöhtem Förderbedarf. Eine Studie des Instituts für Arbeit und Qualifizierung aus dem Jahr 2012 geht davon aus, dass 23,1 % aller Beschäftigten im Jahr 2010 für Löhne unter 9,15 in der Stunde arbeiteten. Dies sind oft unsere Klienten, denen nach Abzug der festen Kosten nichts mehr für eine Schuldentilgung verbleibt. 5. Zusammenarbeit mit anderen Stellen Sozialberatung für Schuldner bedeutet eine ganzheitliche Hilfe für überschuldete Menschen. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen und Behörden von großer Wichtigkeit. Einer unserer Kooperationspartner ist das Jobcenter Ingolstadt, welches immer wieder überschuldete Menschen an uns vermittelt, um damit das Vermittlungshemmnis Schulden zu minimieren oder im besten Fall zu beseitigen. Aber auch Banken, die Sparkasse Ingolstadt, Arbeitgeber und Gerichtsvollzieher schicken uns Klienten. Ein wichtiger Partner ist auch das Sozialamt Ingolstadt, da immer mehr Menschen in Sozialhilfe oder Grundsicherungsbezug sind. Auch die verschiedenen Träger der Sozialpädagogischen Familienhilfe, gesetzliche Betreuer und die Beratungsstellen für Suchtkranke oder psychisch kranke Menschen nehmen unser Angebot gerne wahr. Auch mit dem Sozialdienst katholischer Frauen und dem Migrationsdienst gibt es eine enge Zusammenarbeit. 5. Ausblick Für die Zukunft möchten wir unsere Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Sozialamt noch intensivieren, um Menschen so früh wie möglich beraten zu können. Sehr wichtig ist eine früh einsetzende Mietschuldnerberatung, um Wohnverhältnisse zu sichern und Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Genau so wichtig ist Sicherung der Energiezufuhr. Da der Strom bereits im Regelbedarf des SGB II enthalten ist, muss der Klient selber für die pünktliche Bezahlung sorgen. Durch die stark steigenden Strompreise werden die monatlichen Belastungen immer höher, was sich auch in hohen Nachzahlungen bei den Jahresverbrauschabrechnungen zeigt. In diesen beiden Bereichen, die ein für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich sind, möchten wir mit den großen Wohnbauunternehmen wie Gemeinnützige oder St. Gundekar-Werk und den Stadtwerken vertieft zusammen arbeiten. Große Sorgen macht uns auch die Wohnungsnot in Ingolstadt. Für unsere Klienten ist es fast unmöglich, in absehbarer Zeit einen bezahlbaren Wohnraum zu finden. Auch der Anteil für Miete und den Stromkosten an den Gesamtausgaben eines Haushaltes wird immer größer, so dass immer weniger für die Schuldentilgung bleibt. Ein wichtiges Anliegen ist uns auch eine Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung bei unseren Klienten. Hier könnten wichtige Kenntnisse in den Maßnahmen für Arbeitslose vermittelt werden. Es wären schon feste Gruppen vorhanden und die Inhalte wie Existenzsicherung, Verhalten bei Schulden, aber auch Möglichkeiten der Schuldenvermeidung könnten die Vermittlung in Arbeit beschleunigen. Überhaupt sind Schulden ein wesentliches Vermittlungshemmnis, Schuldnerberatung kann einen wesentlichen Anteil an dessen Beseitigung leisten.

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