Vorschlag für eine private Krankenvollversicherung für Martina Musterfrau. Erstellt am

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1 Vorschlag für eine private Krankenvollversicherung für Martina Musterfrau Erstellt am

2 Daten zur Person Geschlecht: weiblich Geburtsdatum: Status: Versicherungsnehmer Berufsgruppe: Beamte/r Beihilfesatz: 50 % Beihilfeträger: Bund Tarifvorgaben Versicherungsbeginn: Tarifgebiet: West Tarifarten: Ambulant Stationär Zahn Krankenhaustagegeld in öhe von 20 Tarifvorschlag Wir möchten Ihnen folgende Tarife vorschlagen: Versicherer: Tarife: Beitrag: Krankenversicherungsverein a.g. 211,90 UK-Coburg Krankenversicherung AG PVB KT-B 187,05 Krankenversicherungsverein a.g. 237,20 Die einzelnen Tarife werden auf den folgenden Seiten ausführlich beschrieben und verglichen. Seite 2

3 Gewünschte Leistungspunkte Folgende Leistungspunkte wurden bei der Analyse berücksichtigt: Leistungspunkte Ambulant Sehhilfen Ja. Psychotherapie Ja. Krankentransporte ambulant Ja. Verzicht auf Kurortklausel Ja. GOÄ ambulant: keine Begrenzung auf den öchstsatz Ja. Krankenfahrten/-transporte (zur Chemotherapie, Dialyse,...) eilpraktiker Ja. Körperersatzstücke Ja. Prothesen Ja. Orthesen Ja. Kunstaugen Ja. Atemmonitor (eimgerät) Ja. erzmonitor (eimgerät) Ja. Beatmungsgeräte (eimgerät) Ja. eimdialysegerät Ja. Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung Ja. ör-/sprechgeräte Ja. orthopädische Schuhe Ja. Blindenhund o. Blindenleitgerät Ja. Blindenlese-/Vorlesegerät Ja. Sehhilfen Erstattung mind. alle 24 Monate Ja. offen im Bereich lebenserhaltender ilfsmittel Ja. ilfsmittel - mind. normale Ausführung Ja. ilfsmittel - Reparatur Ja. ilfsmittel - keine Beschränkungen d. Bezugsart Ja. eilmittel - keine pauschalen Beschränkungen Ja. eilmittel - kein Preis-/Leistungsverzeichnis Ja. Logopädie durch Logopäden Ja. Ergotherapie durch Ergotherapeuten Ja. Arznei-/Verbandmittel ohne zusätzliche SB Ja. Vorsorge auch über gesetzliche Programme Ja. Schutzimpfungen Ja. Psychotherapie auch ohne vorherige Zusage des VR Ja. Psychotherapie ohne besondere Einschränkungen/SB`s Ja. Ja. Leistungspunkte Stationär 2-Bett-Zimmer Ja. Wahlärztliche Behandlung (freie Arztwahl) Ja. Krankentransporte bis nächstes geeignetes K ohne km-grenze inkl. Rettungsflug Ja. Ersatzkrankenhaustagegeld Ja. Verzicht auf rechtz. Meldung K-Aufenthalt Ja. Gemischte Anstalten - bessere Regelung als MB/KK (mind. Notfall) Stationäre Psychotherapie ohne pauschale Beschränkungen GOÄ stationär: keine Begrenzung auf den öchstsatz Ja. Ja. Entziehungsmaßnahmen versichert Ja. Ja. Leistungspunkte Zahn Inlays & Implantate ohne pauschale Begrenzungen Ja. Inlays = Zahnbehandlung Ja. Kieferorthopädie ohne Altersbeschränkung Ja. GOZ Zahn: keine Begrenzung auf den öchstsatz Ja. Leistungspunkte Allgemein Kindernachversicherung - Klarstellung angeborener Geburtsschäden/Anomalien Ja. Leistungspunkte Krankenhaustagegeld Keine Leistungspunkte berücksichtigt. Seite 3

4 Leistungsübersicht ier sehen Sie eine Leistungsübersicht unserer vorgeschlagenen Tarife. Die Leistungsstärke der Tarife in den einzelnen Bereiche wird durch die Anzahl der farbigen Balken wiedergespiegelt. Sollten wichtige inweise zu den Tarifen vorhanden sein, werden diese mit einem gelben Warnhinweis gekennzeichnet. Bitte lesen Sie dann diese inweise in den Tarifdetails nach. Versicherer Tarife Gesamt AN Anteil Selbstbeteiligung Effektiv Ambulant Stationär Chefarzt Zahn Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Erfüllte Vorgaben in % Deutscher Ring P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB 211,90 0,00 211,90 50 % 50 % 50 % 65 % 187,05 0,00 187,05 50 % 50 % 50 % 65 % 237,20 0,00 237,20 50 % 50 % 50 % 92 % Legende: Bitte wichtige inweise in den Tarifdetails beachten! Niedriger Leistungsumfang Umfangreicher Leistungsumfang Überdurschnittlicher Leistungsumfang 1-Bett Zimmer, 2-Bett Zimmer, Mehr-Bett Zimmer A: Ambulante Selbstbeteiligung, S: Stationäre Selbstbeteiligung, Z: Selbstbeteiligung bei Zahnleistungen Effektivbeitrag: Der Effektivbeitrag ist der Krankenversicherungsbeitrag (bei Arbeitnehmern abzüglich des Arbeitsgeberzuschusses) plus 1/12 der jährlichen Selbstbeteiligung. Seite 4

5 Leistungsübersicht Ambulant Im folgenden wird die Leistungsstärke der Tarife im ambulanten Leistungsbereich verglichen. Versicherer Tarife Gesamt AN Anteil Selbstbeteiligung Effektiv GOÄ / GOZ eilpraktik er eil-/ilfsmittel Psychotherapie Vorsorge Erfüllte Vorgaben in % P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB 211,90 0,00 211,90 65 % 187,05 0,00 187,05 65 % 237,20 0,00 237,20 92 % Legende: Bitte wichtige inweise in den Tarifdetails beachten! Schwache Leistungsstärke Durschnittliche Leistungsstärke Überdurschnittliche Leistungsstärke 1-Bett Zimmer, 2-Bett Zimmer, Mehr-Bett Zimmer A: Ambulante Selbstbeteiligung, S: Stationäre Selbstbeteiligung, Z: Selbstbeteiligung bei Zahnleistungen Seite 5

6 Leistungsübersicht Tagegelder ier sehen Sie eine Leistungsübersicht unserer vorgeschlagenen Tarife in den Leistungsbereichen Tagegelder: Versicherer Tarife Gesamt AN Anteil Selbstbeteiligung Effektiv Krankenhaustagegeld Erfüllte Vorgaben in % 211,90 0,00 211,90 65 % PVB KT-B 187,05 0,00 187,05 65 % 237,20 0,00 237,20 92 % Legende: Bitte wichtige inweise in den Tarifdetails beachten! Schwache Leistungsstärke Durschnittliche Leistungsstärke Überdurschnittliche Leistungsstärke 1-Bett Zimmer, 2-Bett Zimmer, Mehr-Bett Zimmer A: Ambulante Selbstbeteiligung, S: Stationäre Selbstbeteiligung, Z: Selbstbeteiligung bei Zahnleistungen Seite 6

7 Tarifdetails Tarif BE/S2: 11,40 Beihilfeergänzungstarif: Zahntechnische Laborleistungen, Ausland, ilfsmittel, Sehhilfen, Krankenhaustagegeld, Kurtagegeld. (für versicherte Personen, bei denen Aufwendungen für zahntechnische Leistungen grundsätzlich zu 40 % beihilfefähig sind) Stand: Tarif 52,85 Ambulanter u. stationärer Tarif (Regel- u. Wahlleistungen) für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 20% Stand: Tarif 95,53 Ambulanter Tarif für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 30% Stand: Tarif PVB: 10,24 Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte. Stand: Tarif Z20: 7,91 Zahntarif für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 20% Stand: Tarif Z30: 12,55 Zahntarif für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 30% Stand: Tarif TK: 3,40 Krankenhaustagegeld. Stand: Gesetzlicher Zuschlag: 18,02 PVB KT-B Tarif BA501-50: 96,73 Ambulanter Tarif für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 50% Der Tarif wirdt spätestens zum Ende des Monats, in dem der Versorgungsfall eintritt oder das 65. Lebensjahr vollendet wird auf den Tarif BA30 umgestellt. Stand: Tarif BEZ1plus: 7,91 Stand: Tarif BS501-50: 34,28 Stationärer Tarif für Beihilfeberechtigte. Regel- u. Wahlleistungen (2- Bettzimmer, Chefarzt). Versicherter Prozentsatz: 50% Der Tarif wirdt spätestens zum Ende des Monats, in dem der Versorgungsfall eintritt oder das 65. Lebensjahr vollendet wird auf den Tarif BS30 umgestellt. Stand: Tarif BZ501-50: 22,03 Zahntarif für Beihilfeberechtigte. Versicherter Prozentsatz: 50% Der Tarif wirdt spätestens zum Ende des Monats, in dem der Versorgungsfall eintritt oder das 65. Lebensjahr vollendet wird auf den Tarif BZ30 umgestellt. Stand: Tarif PVB: 9,50 Pflegepflichtversicherung für Beihilfeberechtigte. Stand: Tarif KT-B: 2,76 Krankenhaustagegeld für Beihilfeberechtigte. Stand: Gesetzlicher Zuschlag: 13,84 Tarif BE: 15,38 Beihilfeergänzungstarif: ilfsmittel, Kur, Zahnbehandlung-, ersatz, Kieferorthopädie, 1- Bettzimmer (sofern 2- Bettzimmer versichert ist), Auslandsrücktransport. Stand: Tarif 65,00 Kompakttarif für Beihilfeberechtigte. Regelleistungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer, Belegarzt). Versicherter Prozentsatz: 20% Der Tarif endet im Versorgungsfall, spätest. mit vollend. 65. Lebensjahr. Stand: Tarif 112,59 Kompakttarif für Beihilfeberechtigte. Regelleistungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer, Belegarzt). Versicherter Prozentsatz: 30% Stand: Tarif BS20X: 3,37 Stationärer Zusatztarif für Beihilfeberechtigte. Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bettzimmer, Wahlarzt). Versicherter Prozentsatz: 20% Der Tarif endet im Versorgungsfall, spätest. mit vollend. 65. Lebensjahr. Stand: Tarif BS30: 7,71 Stationärer Zusatztarif für Beihilfeberechtigte. Wahlleistungen im Krankenhaus (2-Bettzimmer, Wahlarzt). Versicherter Prozentsatz: 30% Stand: Tarif PIT50: 4,87 Zusatzbaustein für den Übertragungswert (portable Alterungsrückstellung für den Versichererwechsel). Stand: Tarif PVB: 10,29 Stand: Tarif : 3,94 Krankenhaustagegeld. Stand: Gesetzlicher Zuschlag: 14,06 Seite 7

8 inweise nicht erfüllter Leistungsvorgaben und wichtige Informationen zu den Tarifen: Erfüllte Vorgaben: 65% Folgende Vorgaben wurden nicht erfüllt: GOÄ ambulant: keine Begrenzung auf den öchstsatz Blindenhund o. Blindenleitgerät ilfsmittel - Reparatur Gemischte Anstalten - bessere Regelung als MB/KK (mind. Notfall) Verzicht auf rechtz. Meldung K-Aufenthalt GOZ Zahn: keine Begrenzung auf den öchstsatz Kindernachversicherung - Klarstellung angeborener Geburtsschäden/Anomalien Logopädie durch Logopäden Ergotherapie durch Ergotherapeuten Blindenlese-/Vorlesegerät Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung offen im Bereich lebenserhaltender ilfsmittel Krankenfahrten/-transporte (zur Chemotherapie, Dialyse,...) Vorsorge auch über gesetzliche Programme Schutzimpfungen Entziehungsmaßnahmen versichert Verzicht auf Kurortklausel Wichtige inweise: ilfsmittel - sind die Kosten für Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung Krankenfahrstühle sind max. bis zu einem Rechnungsbetrag i.. von 620,- Zahn - wie lange ist die Summenbegrenzung i.d. ersten Jahren? Die Summenbegrenzung im Zahnbereich ist gilt nicht nur in den ersten Jahren, sondern während der gesamten Vertragsdauer. Psychotherapie - wieviele Sitzungen sind pro Jahr Psychotherapie ist bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen Darüber hinaus gehende Behandlungen werden mit dem halben Erstattungssatz dieses Tarif erstattet. Sehhilfen - wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? ( ) Brillen und Kontaktlinsen sind ihne Begrenzung (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR) ilfsmittel - sind die Kosten für Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung Krankenfahrstühle sind max. bis zu einem Rechnungsbetrag i.. von 620,- Zahn - wie lange ist die Summenbegrenzung i.d. ersten Jahren? PVB KT-B Erfüllte Vorgaben: 65% Folgende Vorgaben wurden nicht erfüllt: GOÄ ambulant: keine Begrenzung auf den öchstsatz GOÄ stationär: keine Begrenzung auf den öchstsatz Kunstaugen Blindenhund o. Blindenleitgerät Körperersatzstücke Atemmonitor (eimgerät) Gemischte Anstalten - bessere Regelung als MB/KK (mind. Notfall) GOZ Zahn: keine Begrenzung auf den öchstsatz erzmonitor (eimgerät) Beatmungsgeräte (eimgerät) Blindenlese-/Vorlesegerät eimdialysegerät Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung offen im Bereich lebenserhaltender ilfsmittel Krankenfahrten/-transporte (zur Chemotherapie, Dialyse,...) Prothesen Entziehungsmaßnahmen versichert Wichtige inweise: BA501-50: Psychotherapie - im Delegationsverfahren Psychotherapie ist auch im Delegationsverfahren nicht BEZ1plus: Sonstiges Selbstbeteiligung für Sehhilfen, Arznei-, eil- und ilfsmittel, Fahrtkosten, eilpraktiker von 60 im Kalenderjahr in diesem Tarif. BS501-50: Krankenhaus - ist stationäre Psychotherapie ohne pauschale Beschränkungen Aufwendungen für Psychotherapie werden höchstens für 30 Behandlungen bzw. bei stationärem Krankenhausaufenthalt für 30 Behandlungstage je Kalenderjahr erstattet. Erfüllte Vorgaben: 92% Folgende Vorgaben wurden nicht erfüllt: Inlays = Zahnbehandlung Blindenlese-/Vorlesegerät Krankenfahrten/-transporte (zur Chemotherapie, Dialyse,...) Entziehungsmaßnahmen versichert Wichtige inweise: BE: Krankenhaus - sind Mehrkosten für ein 1- Bettzimmer Die Mehrkosten für die gesonderte Unterkunft im 1-Bettzimmersind dann erstattungsfähig, wenn im Grundtarif Wahlleistungen (Wahlarzt und 2- Bettzimmer) versichert sind. Sehhilfen - wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? ( ) Kontaktlinsen sind nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien Sehhilfen - wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? ( ) Kontaktlinsen sind nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien Seite 8

9 Die Summenbegrenzung im Zahnbereich ist gilt nicht nur in den ersten Jahren, sondern während der gesamten Vertragsdauer. Sehhilfen - wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? ( ) Brillen und Kontaktlinsen sind ihne Begrenzung (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR) Psychotherapie - wieviele Sitzungen sind pro Jahr Psychotherapie ist bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen Darüber hinaus gehende Behandlungen werden mit dem halben Erstattungssatz dieses Tarif erstattet. TK: max. versicherbarer Tagessatz Maximal versicherbarer Tagessatz: 200,- PVB KT-B Seite 9

10 Leistungsvergleich Schnellübersicht: Allgemeine Leistungspunkte Antrag - wird im Antrag max. 3 Jahre rückwirkend nach ambulanten Behandlungen gefragt? Antrag - wird im Antrag max. 3 Jahre rückwirkend nach psychotherapeutischen Behandlungen gefragt? Antrag - wird im Antrag max. 5 Jahre rückwirkend nach stationären Behandlungen gefragt? Zahn - bis wie viele fehlende Zähne ist ggf. eine Annahme möglich? Allgemeines - sind Kinder alleine (ohne Elternteil) versicherbar? Ab welchem Alter? Ausland - wie viele Monate besteht Versicherungsschutz weltweit? Ausland - ist der med. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? Ausland - besteht bei vorübergehender Verlegung des Wohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland) Ausland - besteht bei dauerfhafter Verlegung des Wohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland) Allgemeines - ist vertraglich geregelt, dass der Vertrag bei Verlegung d. Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland auf jeden Fall fortgeführt werden kann? Beitragsrückerstattung - beinhaltet der Tarif eine garantierte Beitragsrückerstattung? Beitragsrückerstattung - wieviele Monatsbeiträge sollen nach 1 leistungsfreien Jahr erstattet werden? Allgemeines - sind keine Wartezeiten vorhanden? Allgemeines - besteht ein Optionsrecht auf öherversicherung in bessere Tarife? Allgemeines - sieht der Vertrag nach Entbindung Zusatzleistungen vor (z.b. Pauschalleistung, Beitragsfreiheit...)? Allgemeines - verzichtet/beschränkt der Versicherer die Anwendung des 5 1.a) der MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung - Ausschluss Krieg)? P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B 0 6 BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB unbegrenzt 2 unbegrenzt Seite 10

11 Allgemeine Leistungspunkte Allgemeines - ist vertraglich garantiert, dass bei Beendigung der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung umgestellt werden kann? Allgemeines - erfolgt in den Bedingungen eine Klarstellung hinsichtlich angeborener Anomalien/Geburtsschäden? P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB Seite 11

12 Leistungspunkte Ambulant Selbstbeteiligung - wie hoch ist die max. Selbstbeteiligung pro Jahr? Selbstbeteiligung - gilt die Selbstbeteilung nur für den ambulanten Bereich? Selbstbeteiligung - ist die Selbstbeteiligung für Kinder reduziert? Vorsorge - sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligungen Volle Erstattung auch bei direkter Facharztkonsultation? Verzicht bei akuter Erkrankung im Ausland auf die Einhaltung des aus-/primärarztprinzipes? Verzichtet der Versicherer bei bei Not- und Bereitschaftsärzten auf die Einhaltung des aus- /Primärarztprinzipes? Verzichtet der Tarif auf eine Frist (z.b. 6 Monate), nach der erneut die Überweisung durch einen aus-/primärarzt erfolgen muss? Ist der Eigenanteil, der bei Nichteinhaltung des aus- /Primärarztprinzipes zusätzlich entsteht, in der öhe oder zeitlich begrenzt? GOÄ ambulant - leistet der Tarif mind. bis zum öchstsatz der GOÄ? GOÄ ambulant - leistet der Tarif auch über den öchstsatz der GOÄ? GOÄ ambulant - erstattet der Versicherer z.b.bei gezielten Behandlungen im Ausland die tariflichen Leistungen bis zu den dort üblichen Rechnungsbeträgen (nicht maximal wie in Deutschland)? Sind Behandlungen durch eilpraktiker Wie hoch ist die Erstattung für Behandlungen durch eilpraktiker? Bis zu welchem -Betrag sind Behandlungen durch eilpraktiker p.a. mind. Behandl./Medikamente nach ufeland/altern. eilmethoden eilpraktiker - sind eilpraktikerleistungen mind. bis zum öchstsatz Gebü. Vorsorge - sind Vorsorgeuntersuchungen über gesetzl. Programme hinaus Vorsorge - werden Schutzimpfungen erstattet? eilmittel - wie hoch ist die Erstattung in %? P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB % 50 % 50 % unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt 50 % 50 % 100 % Seite 12

13 Leistungspunkte Ambulant eilmittel - wie hoch ist die max. Selbstbeteiligung p.a.? (9999 = unbegrenzt) eilmittel - sind keine unübliche Beschränkungen (z.b: max. 10 Behandlungen pro Jahr, Selbstbeteiligungen etc.) vorhanden? eilmittel - kein Preis- /Leistungsverzeichnis vorhanden? eilmittel - ist Logopädie durch Logopäden eilmittel - ist Ergotherapie durch Ergotherapeuten ilfsmittel - wie hoch ist die Erstattung in %? ilfsmittel - wie hoch ist die max. Selbstbeteiligung p.a.? (9999 = unbegrenzt) ilfsmittel - existiert ein offener ilfsmittelkatalog? ilfsmittel - sind alle lebenserhaltenden ilfsmittel versichert? ilfsmittel - ist mind die "normale" Ausführung ilfsmittel - ist die Reparatur ilfsmittel - bestehen keine Beschränkungen der Bezugsart (Miete, Leihe, wer liefert)? ilfsmittel - sind die Kosten für Atemmonitore (eimgerät) ilfsmittel - sind die Kosten für erzmonitore (eimgerät) ilfsmittel - sind die Kosten für Beatmungsgeräte (eimgerät) ilfsmittel - sind die Kosten für eimdialysegeräte ilfsmittel - sind die Kosten für Krankenfahrstühle ohne Summenbegrenzung ilfsmittel - sind die Kosten für ör- u. Sprechgeräte ilfsmittel - sind die Kosten für orthopädische Schuhe ilfsmittel - sind die Kosten für die Anschaffung/Ausbildung eine Blindenhund/Blindenleitgerätes ilfsmittel - sind die Kosten für Blindenlese-/Vorlesegeräte ilfsmittel - sind alle Körperersatzstücke uneingeschränkt P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB % 50 % 100 % Seite 13

14 Leistungspunkte Ambulant ilfsmittel - sind Prothesen uneingeschränkt (z.b. Arm-, Bein-, Brustprothesen) ilfsmittel - sind Orthesen (z.b. Stützkorsett nach Bandscheiben- OP) ilfsmittel - sind die Kosten für Kunstaugen Sehhilfen - P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB Sehhilfen - wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? ( ) Sehhilfen - sind Sehhilfen mind. alle 24 Monate Psychotherapie - Psychotherapie - auch ohne vorherige Zusage des Versicherers Psychotherapie - im Delegationsverfahren Psychotherapie - keine pauschalen Einschränkungen? Psychotherapie - wieviele Sitzungen sind pro Jahr Ambulante Krankentransport Sind Fahrten/Transporte (zur Chemotherapie, Dialysebehandlung) ohne weitere Voraussetzungen auf z.b. Gehunfähigkeit Arznei-/Verbandmittel - ohne zusätzliche Selbstbeteiligung Arznei-/Verbandmittel - sind Nährmittel bei schweren Erkrankungen Allgemeines - wird auf die Anwendung der Kurortklausel verzichtet? unbegrenzt inweis: Brillen und Kontaktlinsen sind ihne Begrenzung (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR) Brillen und Kontaktlinsen sind ihne Begrenzung (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR) 20 inweis: Psychotherapie ist bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen Darüber hinaus gehende Behandlungen werden mit dem halben Erstattungssatz dieses Tarif erstattet. Psychotherapie ist bis zu 20 psychotherapeutische Sitzungen Darüber hinaus gehende Behandlungen werden mit dem halben Erstattungssatz dieses Tarif erstattet. unbegrenzt unbegrenzt inweis: Kontaktlinsen sind nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien Kontaktlinsen sind nach medizinischer Notwendigkeit oder ab 6 Dioptrien Seite 14

15 Leistungspunkte Stationär Krankenhaus - sind Mehrkosten für ein 1-Bettzimmer Krankenhaus - sind Mehrkosten für ein 2-Bettzimmer Krankenhaus - sind wahlärztliche Behandlungen GOÄ stationär - leistet der Tarif bis zum öchstsatz der GOÄ? GOÄ stationär - leistet der Tarif auch über den öchstsatz der GOÄ? GOÄ stationär - erstattet der Versicherer z.b.bei gezielten Behandlungen im Ausland die tariflichen Leistungen bis zu den dort üblichen Rechnungsbeträgen (nicht maximal wie in Deutschland)? Krankenhaus - sind Kosten für Anschlussheilbehandlungen bedingungsgemäß nach vorheriger Zusage (und ohne Summenbegrenzung) Krankenhaus - sind Kosten für Anschlussheilbehandlungen mind. bei bestimmten Diagnosen (z.b. erztransplantation, Schlaganfall...) auch ohne vorherige Zusage ohne Summenbegrenzung Krankenhaus - sind Kosten für Anschlussheilbehandlungen auch ohne vorherige Zusage des Versicherers ohne Summenbegrenzung Krankenhaus - sind Krankentransporte ohne km- Grenze bis zum nächsten geeigneten K Krankenhaus - ist ein Ersatzkrankenhaustagegeld bei Verzicht auf die Wahlleistungen vorgesehen? Krankenhaus - verzichtet der VR auf die rechtz. Meldung eines Krankenhaus-Aufenthaltes? Gemischte Krankenanstalten - beinhalten die Bedingungen eine kundenfreundlichere Regelung als die MB/KK? P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB inweis: BE: Die Mehrkosten für die gesonderte Unterkunft im 1- Bettzimmersind dann erstattungsfähig, wenn im Grundtarif Wahlleistungen (Wahlarzt und 2-Bettzimmer) versichert sind. Seite 15

16 Leistungspunkte Stationär Krankenhaus - ist stationäre Psychotherapie ohne pauschale Beschränkungen Allgemeines - sind Entziehungsmassnahmen P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B inweis: BS501-50: Aufwendungen für Psychotherapie werden höchstens für 30 Behandlungen bzw. bei stationärem Krankenhausaufenthalt für 30 Behandlungstage je Kalenderjahr erstattet. BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB Seite 16

17 Leistungspunkte Zahn Zahn - wie hoch wird Zahnbehandlung erstattet? (%) Zahn - wie hoch wird Zahnersatz erstattet? (%) Zahn - wie hoch wird Kieferorthopädie erstattet? (%) Zahn - ist Kieferorthopädie ohne Altersbeschränkung GOZ Zahn - leistet der Tarif mind. bis zum öchstsatz der GOZ? GOZ Zahn - der Tarif auch über den öchstsatz der GOZ? GOZ Zahn - erstattet der Versicherer z.b.bei gezielten Behandlungen im Ausland die tariflichen Leistungen bis zu den dort üblichen Rechnungsbeträgen (nicht maximal wie in Deutschland)? Zahn - ist kein Preis- /Leistungsverzeichnis vorhanden? Zahn - wie lange ist die Summenbegrenzung i.d. ersten Jahren? Zahn - entfällt die Summenbegrenzung bei Unfall? Zahn - ist die Vorlage eines eilu. Kostenplan nicht zwingend vorgeschrieben? Zahn - sind Inlays & Implantate ohne pauschale Begrenzungen Zahn - werden Inlays wie Zahnbehandlung erstattet? P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 50 % 99 inweis: Die Summenbegrenzung im Zahnbereich ist gilt nicht nur in den ersten Jahren, sondern während der gesamten Vertragsdauer. Die Summenbegrenzung im Zahnbereich ist gilt nicht nur in den ersten Jahren, sondern während der gesamten Vertragsdauer. 0 0 Seite 17

18 Leistungspunkte Krankenhaustagegeld P20 P30 Z20 Z30 BE/S2 PVB TK max. versicherbarer Tagessatz 0 inweis: TK: Maximal versicherbarer Tagessatz: 200,- Mindestvertragsdauer BA BS BZ BEZ1plus PVB KT-B BK20X BK30 PIT50 BS20X BS30 BE PVB Seite 18

19 Leistungsvergleich Textübersicht Auf den folgenden Seiten finden Sie einen textuellen Vergleich der Leistungspunkte der vorgeschlagenen Tarife. Dieser Vergleich ersetzt nicht die originalen Dokumenten des Versichers und dient somit nicht als Leistungsbeschreibung. Seite 19

20 Allgemeine Leistungspunkte Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulanten Bereich max. 3 Jahre. Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulanten Bereich max. 3 Jahre. PVB KT-B Antrag - wird im Antrag max. 3 Jahre rückwirkend nach ambulanten Behandlungen gefragt? - Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulanten Bereich max. 3 Jahre (Kinderwunschbehandlung zeitlich unbegrenzt). Ja, der Abfragezeitraum beträgt im ambulanten Bereich max. 3 Jahre (Kinderwunschbehandlung zeitlich unbegrenzt). Antrag - wird im Antrag max. 3 Jahre rückwirkend nach psychotherapeutischen Behandlungen gefragt? Ja, der Abfragezeitraum für ambulante psychotherapeutische Behandlungen beträgt max. 3 Jahre. Ja, der Abfragezeitraum für ambulante psychotherapeutische Behandlungen beträgt max. 3 Jahre. - Nein, der Abfragezeitraum für Psychotherapie beträgt 10 Jahre. Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte beträgt max. 5 Jahre. Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte beträgt max. 5 Jahre. Antrag - wird im Antrag max. 5 Jahre rückwirkend nach stationären Behandlungen gefragt? - Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte beträgt max. 5 Jahre. Ja, der Abfragezeitraum für stationäre Aufenthalte beträgt max. 5 Jahre. Zahn - bis wie viele fehlende Zähne ist ggf. eine Annahme möglich? Es liegen leider keine Informationen vor. Es liegen leider keine Informationen vor. Ab 2 fehlende Zähne = Zahnstaffel Ab 7 fehlende Zähne = Ablehnung Ab 14 überkronter bzw. ersetzter Zähne älter als 5 Jahre = Ablehnung Ab 2 fehlende Zähne = Zahnstaffel Ab 7 fehlende Zähne = Ablehnung Ab 14 überkronter bzw. ersetzter Zähne älter als 5 Jahre = Ablehnung Kinder sind auch alleine versicherbar. Kinder sind auch alleine versicherbar. Allgemeines - sind Kinder alleine (ohne Elternteil) versicherbar? Ab welchem Alter? Kinder sind erst ab dem 6. Lebensjahr alleine versicherbar. Keine Leistung vorhanden. Seite 20

21 Allgemeine Leistungspunkte Z30: Bei vorübergehenden Aufenthalten besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei Wegzug des Versicherten in das europäische Ausland besteht der Versicherungsvertrag weiter. Bei vorübergehenden Aufenthalten besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei Wegzug des Versicherten in das europäische Ausland besteht der Versicherungsvertrag weiter. Bei vorübergehenden Aufenthalten besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei Wegzug des Versicherten in das europäische Ausland besteht der Versicherungsvertrag weiter. Z20: Bei vorübergehenden Aufenthalten besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz. Bei Wegzug des Versicherten in das europäische Ausland besteht der Versicherungsvertrag weiter. PVB KT-B Ausland - wie viele Monate besteht Versicherungsschutz weltweit? Bei vorübergehendem Aufenthalt (bis zu 2 Monaten) im außereuropäischen Ausland gewährt der Versicherer Versicherungsschutz ohne besondere Vereinbarung. Solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes antreten kann, besteht Versicherungsschutz über 2 Monate hinaus, längstens aber für weitere 2 Monate. Der Versicherungsschutz für das außereuropäische Ausland besteht zunächst für einen Monat. Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten besteht unbegrenzter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Der Versicherungsschutz für das außereuropäische Ausland besteht zunächst für einen Monat. Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten besteht unbegrenzter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Der Versicherungsschutz für das außereuropäische Ausland besteht zunächst für einen Monat. Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten besteht unbegrenzter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Vom 13. Aufenthaltsmonat an wird ein Beitragszuschlag für USA, Kanada und Japan in öhe von 50 % erhoben. Dauert ein Auslandsaufenthalt des Versicherungsnehmers länger als 3 Monate, so ist ein im Inland wohnender Bevollmächtigter zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen und Willenserklärungen zu benennen. Diese Regelung gilt, solange ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Der Versicherungsschutz für das außereuropäische Ausland besteht zunächst für einen Monat. Nach einer Versicherungsdauer von 12 Monaten besteht unbegrenzter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Vom 13. Aufenthaltsmonat an wird ein Beitragszuschlag für USA, Kanada und Japan in öhe von 50 % erhoben. Dauert ein Auslandsaufenthalt des Versicherungsnehmers länger als 3 Monate, so ist ein im Inland wohnender Bevollmächtigter zur Entgegennahme von Versicherungsleistungen und Willenserklärungen zu benennen. Diese Regelung gilt, solange ein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besteht. Seite 21

22 Allgemeine Leistungspunkte Z30: Rücktransport aus dem Ausland ist nicht Rücktransport aus dem Ausland ist nicht Rücktransport aus dem Ausland ist nicht BE/S2: Medizinisch notwendiger und ärztlich verordneter Rücktransport an den ständigen Wohnsitz des Versicherten in der Bundesrepublik Deutschland oder in das diesem Wohnsitz nächstgelegene Krankenhaus. Überführung bei Tod einer versicherten Person bis zu EUR Versicherungsleistungen. Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur öhe der Versicherungsleistungen, die bei einer Überführung zu erbringen gewesen wären. Z20: Rücktransport aus dem Ausland ist nicht PVB KT-B Ausland - ist der med. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? Rücktransport aus dem Ausland ist erstattungsfähig (die Mehraufwendungen für die Überführung bei Tod einer versicherten Person bis zu Versicherungsleistung, die Aufwendungen für die Bestattung einer versicherten Person im Ausland bis zur öhe der Versicherungsleistung, die bei einer Überführung zu erbringen gewesen wäre). Rücktransport aus dem Ausland ist bedingungsgemäß nicht BE: Erstattungsfähig sind Mehraufwendungen durch medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport der versicherten Person an ihren ständigen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare Krankenhaus: in voller öhe. Bei einem Ambulanzflug a) durch Vermittlung von Vertragspartnern des Deutschen Ringes: in voller öhe, b) sonst: bis zu der öhe, die bei einem Ambulanzflug durch Vermittlung der Vertragspartner entstanden wäre. Rücktransport aus dem Ausland ist bedingungsgemäß nicht Ausland - besteht bei vorübergehender Verlegung des Wohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland) Nein. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb Europas ist die Fortsetzung möglich, tarifliche Leistung jedoch max. wie in Deutschland. Nein, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist die Fortsetzung möglich, Leistung max. wie in Deutschland. Umwandlung in Anwartschaft möglich. Ja, der Versicherer leistet bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im tariflichen Umfang. Ja, der Versicherer leistet bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im tariflichen Umfang. Ausland - besteht bei dauerfhafter Verlegung des Wohnsitzes innerhalb EU/EWR/Europa volle tarifl. Leistung? (Keine Begrenzung auf Kosten wie in Deutschland) Nein. Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes innerhalb Europas ist die Fortsetzung möglich, tarifliche Leistung jedoch max. wie in Deutschland. Nein, bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ist die Fortsetzung möglich, Leistung max. wie in Deutschland. Umwandlung in Anwartschaft möglich. Ja, der Versicherer leistet bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im tariflichen Umfang. Ja, der Versicherer leistet bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im tariflichen Umfang. Seite 22

23 Allgemeine Leistungspunkte PVB KT-B Allgemeines - ist vertraglich geregelt, dass der Vertrag bei Verlegung d. Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland auf jeden Fall fortgeführt werden kann? Nur unter Vorbehalt: Bei Verlegung kann der Vertrag aufgrund besonderer Vereinbarung - ggf. mit angemessenem Beitragszuschlag - fortgesetzt werden. Bei nur vorübergehender Verlegung kann die Umwandlung in Anwartschaft verlangt werden. Nur unter Vorbehalt: Bei Verlegung kann der Vertrag aufgrund besonderer Vereinbarung - ggf. mit angemessenem Beitragszuschlag - fortgesetzt werden. Bei nur vorübergehender Verlegung ist die Umwandlung in Anwartschaft möglich. Ja, der Deutsche Ring verpflichtet sich, eine anderweitige Vereinbarung zur Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu treffen, wenn dies innerhalb von zwei Monaten nach Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt wird. Ja, der Deutsche Ring verpflichtet sich, eine anderweitige Vereinbarung zur Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu treffen, wenn dies innerhalb von zwei Monaten nach Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums beantragt wird. Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglich garantiert. Beitragsrückerstattung - beinhaltet der Tarif eine garantierte Beitragsrückerstattung? Keine Leistung vorhanden. Die Beitragsrückerstattung ist nicht vertraglich garantiert. Beitragsrückerstattung - wieviele Monatsbeiträge sollen nach 1 leistungsfreien Jahr erstattet werden? Z30: Die Beitragsrückerstattung beträgt z.zt. 4 MB (Monatsbeitrag) für 1 leistungsfreies KJ (Kalenderjahr). Erstattungsgrundlage ist der Beitrag aus dem Kompakttarif. Für Kinder wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt. Die Beitragsrückerstattung beträgt z.zt. 4 MB (Monatsbeitrag) für 1 leistungsfreies KJ (Kalenderjahr). Erstattungsgrundlage ist der Beitrag aus dem Kompakttarif. Für Kinder wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt. Die Beitragsrückerstattung beträgt z.zt. 4 MB (Monatsbeitrag) für 1 leistungsfreies KJ (Kalenderjahr). Erstattungsgrundlage ist der Beitrag aus dem Kompakttarif. Für Kinder wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt. Z20: Die Beitragsrückerstattung beträgt z.zt. 4 MB (Monatsbeitrag) für 1 leistungsfreies KJ (Kalenderjahr). Erstattungsgrundlage ist der Beitrag aus dem Kompakttarif. Für Kinder wird keine Beitragsrückerstattung gezahlt. Die Beitragsrückerstattung beträgt z.zt. 4 MB (Monatsbeitrag) für 1 leistungsfreies Kalenderjahr. Erstattungsgrundlage ist der Beitrag aus dem ambulanten Tarif. Es wird eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit im ambulanten- und zahnärztlichen Bereich in folgender öhe ausgezahlt: 1 leistungsfreies Jahr = 1 Monatsbeitrag 2 leistungsfreie Jahre = 3 Monatsbeiträge 3 leistungsfreie Jahre = 4 Monatsbeiträge ab 4 leistungsfreie Jahre = 5 Monatsbeiträge. Als Bemessungsgrundlage für die öhe der ebr gelten dabei 75% des jeweils gezahlten jahresdurchschnittlichen Monatsbeitrags inkl. Zu- und Abschläge. Bei Neuabschluss wird die BRE auch anteilig für das Jahr gezahlt. Der Portabilitätsbaustein PIT wird bei der BER entsprechend berücksichtigt. Es wird eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit im ambulanten- und zahnärztlichen Bereich in folgender öhe ausgezahlt: 1 leistungsfreies Jahr = 1 Monatsbeitrag 2 leistungsfreie Jahre = 3 Monatsbeiträge 3 leistungsfreie Jahre = 4 Monatsbeiträge ab 4 leistungsfreie Jahre = 5 Monatsbeiträge. Als Bemessungsgrundlage für die öhe der ebr gelten dabei 75% des jeweils gezahlten jahresdurchschnittlichen Monatsbeitrags inkl. Zu- und Abschläge. Bei Neuabschluss wird die BRE auch anteilig für das Jahr gezahlt. Der Portabilitätsbaustein PIT wird bei der BER entsprechend berücksichtigt. Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oder PKV oder Vorlage eines ärztl. Untersuchungsberichtes können die Wartezeiten entfallen. Allgemeines - sind keine Wartezeiten vorhanden? Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oder PKV oder Vorlage eines ärztl. Untersuchungsberichtes können die Wartezeiten entfallen. Kein genereller Verzicht auf die allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Bei Übertritt aus GKV oder PKV oder Vorlage eines ärztl. Untersuchungsberichtes können die Wartezeiten entfallen. Seite 23

24 Allgemeine Leistungspunkte PVB KT-B Allgemeines - besteht ein Optionsrecht auf öherversicherung in bessere Tarife? Kein Optionsrecht auf öherversicherung. Keine Leistung vorhanden. Kein Optionsrecht auf öherversicherung. Es kann ein seperater Optionstarif zur öherversicherung vereinbart werden (Tarif Futura). Kein Optionsrecht auf öherversicherung. Es kann ein seperater Optionstarif zur öherversicherung vereinbart werden (Tarif Futura). Allgemeines - sieht der Vertrag nach Entbindung Zusatzleistungen vor (z.b. Pauschalleistung, Beitragsfreiheit...)? Allgemeines - verzichtet/beschränkt der Versicherer die Anwendung des 5 1.a) der MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskostenversicherung - Ausschluss Krieg)? Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten einschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind. Keine Leistungspflicht besteht für solche Krankheiten einschließlich Folgen & für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht oder als Wehrdienstbeschädigung anerkannt sind. Der Versicherer verzichtet auf die sogenannte Kriegsklausel in den Bedingungen. Der Versicherer verzichtet auf die sogenannte Kriegsklausel in den Bedingungen. Für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten und als Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden, leistet der Deutsche Ring für die Aufwendungen, die trotz gesetzlicher Leistungen notwendig bleiben, nicht jedoch Krankenhaustagegeld. Die Leistungseinschränkung für durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle entfällt, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt eines solchen Ereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Verlassen des betroffenen Gebietes gehindert ist. Für Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten und als Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden, leistet der Deutsche Ring für die Aufwendungen, die trotz gesetzlicher Leistungen notwendig bleiben, nicht jedoch Krankenhaustagegeld. Die Leistungseinschränkung für durch Kriegsereignisse verursachte Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle entfällt, wenn die versicherte Person außerhalb Deutschlands vom Eintritt eines solchen Ereignisses überrascht wird und objektiv aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, am Verlassen des betroffenen Gebietes gehindert ist. Seite 24

25 Allgemeine Leistungspunkte PVB KT-B Allgemeines - ist vertraglich garantiert, dass bei Beendigung der Vollversicherung in eine Zusatzversicherung umgestellt werden kann? Nein, das Recht zur Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ist nicht vertraglich geregelt. Nein, das Recht zur Umwandlung der Voll- in eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ist nicht vertraglich geregelt. Der Deutsche Ring verpflichtet sich ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Annahme eines Antrags auf Zusatzversicherung zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, der (ggf. auch teilweise) die unmittelbare Fortsetzung des vorher versicherten Leistungsumfangs nach der Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung vorsieht. Der Deutsche Ring verpflichtet sich ohne erneute Gesundheitsprüfung zur Annahme eines Antrags auf Zusatzversicherung zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, der (ggf. auch teilweise) die unmittelbare Fortsetzung des vorher versicherten Leistungsumfangs nach der Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung vorsieht. Allgemeines - erfolgt in den Bedingungen eine Klarstellung hinsichtlich angeborener Anomalien/Geburtsschäden? Nein, in den Bedingungen ist nicht geregelt, dass für Neugeborene, die im Rahmen der Kindernachversicherung ab Geburt mitversichert werden, ab Geburt Versicherungsschutz auch für alle vor Vollendung der Geburt entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten und Anomalien besteht. Ja, für Neugeborene, die im Rahmen der Kindernachversicherung ab Geburt mitversichert werden, besteht ab Geburt Versicherungsschutz auch für alle vor Vollendung der Geburt entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Geburtsschäden sowie angeborene Krankheiten und Anomalien. Ja, werden Neugeborene gemäß 2 Absatz 2 MB/KK mitversichert, so erstreckt sich ihr Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag auch auf die Behandlung von Geburtsfehlern, angeborenen Anomalien und vererbten Krankheiten. Ja, werden Neugeborene gemäß 2 Absatz 2 MB/KK mitversichert, so erstreckt sich ihr Versicherungsschutz ohne Risikozuschlag auch auf die Behandlung von Geburtsfehlern, angeborenen Anomalien und vererbten Krankheiten. Seite 25

26 Leistungspunkte Ambulant Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. PVB KT-B Selbstbeteiligung - wie hoch ist die max. Selbstbeteiligung pro Jahr? Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Selbstbeteiligung - gilt die Selbstbeteilung nur für den ambulanten Bereich? Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Dieser Tarif beinhaltet keine pauschale Selbstbeteiligung. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Selbstbeteiligung - ist die Selbstbeteiligung für Kinder reduziert? Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Vorsorge - sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Anrechnung auf Selbstbeteiligungen Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Der Tarif sieht keine Selbstbeteiligung vor. Kein Primärarztprinzip vorhanden. Kein Primärarztprinzip vorhanden. Volle Erstattung auch bei direkter Facharztkonsultation? Kein Primärarztprinzip vorhanden. Kein Primärarztprinzip vorhanden. Kein Primärarztprinzip vorhanden. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Verzicht bei akuter Erkrankung im Ausland auf die Einhaltung des aus-/primärarztprinzipes? Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Verzichtet der Versicherer bei bei Not- und Bereitschaftsärzten auf die Einhaltung des aus-/primärarztprinzipes? Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Verzichtet der Tarif auf eine Frist (z.b. 6 Monate), nach der erneut die Überweisung durch einen aus-/primärarzt erfolgen muss? Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Seite 26

27 Leistungspunkte Ambulant PVB KT-B Ist der Eigenanteil, der bei Nichteinhaltung des aus-/primärarztprinzipes zusätzlich entsteht, in der öhe oder zeitlich begrenzt? Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Dieser Tarif beinhaltet kein aus- /Primärarztarztprinzip. Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf die öchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf die öchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. GOÄ ambulant - leistet der Tarif mind. bis zum öchstsatz der GOÄ? Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf die öchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf die öchstsätze der Gebührenordnung vorhanden. Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf die öchstsätze der Gebührenordnung vorhanden. Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf die öchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. GOÄ ambulant - leistet der Tarif auch über den öchstsatz der GOÄ? Im ambulanten Bereich ist die Erstattung auf die öchstsätze der Gebührenordnung begrenzt. Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf die öchstsätze der Gebührenordnung vorhanden. Im ambulanten Bereich ist keine Begrenzung auf die öchstsätze der Gebührenordnung vorhanden. GOÄ ambulant - erstattet der Versicherer z.b.bei gezielten Behandlungen im Ausland die tariflichen Leistungen bis zu den dort üblichen Rechnungsbeträgen (nicht maximal wie in Deutschland)? Nein, der Versicherer verzichtet bei gezielter Behandlung im Ausland nicht auf eine tarifliche Bindung an die deutsche GOÄ/GOZ (Gebührenordnung für Ärzte/Zahnärzte). - - eilpraktikerleistungen sind eilpraktikerleistungen sind Sind Behandlungen durch eilpraktiker eilpraktikerleistungen sind eilpraktikerleistungen sind BE: eilpraktikerleistungen sind eilpraktikerleistungen sind eilpraktikerleistungen sind analog des versicherten Prozentsatzes eilpraktikerleistungen sind analog des versicherten Prozentsatzes Wie hoch ist die Erstattung für Behandlungen durch eilpraktiker? eilpraktikerleistungen sind analog des versicherten Prozentsatzes eilpraktikerleistungen sind analog des versicherten Prozentsatzes eilpraktikerleistungen sind analog des versicherten Prozentsatzes Bis zu welchem -Betrag sind Behandlungen durch eilpraktiker p.a. mind. eilpraktikerleistungen sind ohne jährliche Summenbegrenzung eilpraktikerleistungen sind ohne jährliche Summenbegrenzung eilpraktikerleistungen sind ohne jährliche Summenbegrenzung eilpraktikerleistungen sind ohne jährliche Summenbegrenzung eilpraktikerleistungen sind ohne jährliche Summenbegrenzung Seite 27

28 Leistungspunkte Ambulant Leistungen für alternative eilmethoden sowie für Methoden nach ufelandverzeichnis sind nicht vorgesehen. Für alternative eilemthoden erstattet der Versicherer ggf. Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind und in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben. PVB KT-B Behandl./Medikamente nach ufeland/altern. eilmethoden Leistungen für alternative eilmethoden sowie für Methoden nach ufelandverzeichnis sind nicht vorgesehen. Für alternative eilemthoden erstattet der Versicherer ggf. Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind und in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben. Leistungen für alternative eilmethoden sowie für Methoden nach ufelandverzeichnis sind nicht vorgesehen. Für alternative eilemthoden erstattet der Versicherer ggf. Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind und in der Praxis als ebenso erfolgsversprechend bewährt haben. eilpraktiker - sind eilpraktikerleistungen mind. bis zum öchstsatz Gebü. Aufwendungen für eilpraktikerleistungen sind bis zum öchstsatz des Gebü. Aufwendungen für eilpraktikerleistungen sind bis zum öchstsatz des Gebü. Aufwendungen für eilpraktikerleistungen sind im Rahmen des Gebü. Aufwendungen für eilpraktikerleistungen sind im Rahmen des Gebü. Aufwendungen für eilpraktikerleistungen sind im Rahmen des Gebü. Vorsorge - sind Vorsorgeuntersuchungen über gesetzl. Programme hinaus Vorsorgeuntersuchungen sind innerhalb gesetzlich eingeführter Programme Als Versicherungsfall gelten auch gezielte ambulante Untersuchungen zur Vorsorge oder Früherkennung häufig vorkommender schwerer Erkrankungen (z. B. Diabetes, Krebs, Tuberkulose) ohne Altersgrenze. Als Vorsorgeuntersuchung gilt auch jede andere gezielt auf die Früherkennung von Krankheiten gerichtete und medizinisch notwendige ambulante Untersuchung. Für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen(einschließlich Vorsorgeuntersuchungen) in Diagnose- Zentren bzw. -Kliniken, in Ambulatorien und in ähnlichen Einrichtungen leistet der Deutsche Ring, wenn und soweit er dies vorher schriftlich zugesagt hat. Als Vorsorgeuntersuchung gilt auch jede andere gezielt auf die Früherkennung von Krankheiten gerichtete und medizinisch notwendige ambulante Untersuchung. Für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen(einschließlich Vorsorgeuntersuchungen) in Diagnose- Zentren bzw. -Kliniken, in Ambulatorien und in ähnlichen Einrichtungen leistet der Deutsche Ring, wenn und soweit er dies vorher schriftlich zugesagt hat. Schutzimpfungen sind nicht Gegenstand der Bedingungen / des Tarifes. Vorsorge - werden Schutzimpfungen erstattet? Schutzimpfungen einschl. Impfstoff, soweit es sich um staatl. empfohlene Kinderschutzimpfungen sowie um Impfungen gegen Tollwut, Wundstarrkrampf, Diphterie, Grippeschutz- und Zeckenschutzimpfung handelt. Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen BE: Erstattungsfähig sind Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen Schutzimpfungen bei Kindern bis zum Alter von 15 Jahren und allgemeine Schutzimpfungen Seite 28

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