Solidarität auf dem Prüfstand

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1 Nachhaltige Bewertung und Finanzierung von Vorsorgeverpflichtungen Solidarität auf dem Prüfstand Peter Zanella, Towers Watson, Director, Retirement Services, Switzerland Im Umfeld hoher gesetzlicher Garantien sowie rekordtiefer Zinsen stellt die nachhaltige Finanzierung der eingegangenen Verpflichtungen für viele Pensionskassen eine zentrale Herausforderung dar. Auch für Unternehmen gilt es, die bilanzmässigen Konsequenzen der Vorsorgeverpflichtungen gemäss IAS unter Kontrolle zu halten. In diesem Zusammenhang geht es letztlich auch um die Frage, wie bei der Festsetzung des technischen Zins satzes sowie der Rentenumwandlungssätze den Interessen von Aktiven und Rentnern gleichermassen Rechnung getragen werden kann. Das Modell variabler Renten hat in der jüngeren Vergangenheit das Interesse der Medien gefunden. Die vor allem von Arbeitnehmerverbänden geäusserte Kritik macht geltend, dass mit diesem Ansatz Risiken von der Pensionskasse an den Versicherten verlagert werden. Entsprechend wird dagegen opponiert. Aus versicherungstechnischer Sicht wirft das Thema einige komplexe Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Bewertung von Vorsorgeverpflichtungen Beziehungsweise der damit verbundenen Einschätzung der langfristigen Entwicklung der Finanzmärkte sowie der demografischen Annahmen. Schliesslich geht es aber auch darum, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der aktiven Ver sicherten und denjenigen der Rentenbezüger zu finden. Der Aspekt des Interessenausgleichs lässt sich konkret festmachen an der laufenden Umverteilung zwischen den beitragszahlenden und den rentenbeziehenden Destinatären. Diese Quersubventionierung ergibt sich aufgrund von Rentenversprechen, die auf zu hohen Garantien beziehungsweise Annahmen beruhen, die nicht adäquat finanziert worden sind. Zum Beispiel impliziert der BVG- Umwandlungssatz von derzeit 6,8 Prozent, dass auf dem Alterskapital des Rentners eine jährliche Rendite von über 4,5 Prozent erzielt werden muss, was in der heutigen Zeit doch eher unrealistisch scheint. Lässt sich dieser Ertrag nicht realisieren, geht dies zulasten des Deckungsgrads. Faktisch ist es also so, dass die aktiven Versicherten die nur ungenügend finanzierten Renten mitfinanzieren müssen, was eigentlich nicht der Idee des Kapitaldeckungsverfahrens entspricht und die Generationensolidarität vor eine nicht zu unterschätzende Prüfung stellt. Über die damit verbundenen Geldflüsse liegen kaum verlässliche Zahlen vor. Die Schätzungen bewegen sich zwischen rund CHF 600 Millionen (BSV) 1 und CHF 3,5 Milliarden (Credit Suisse) 2 jährlich. Nach Auskunft von Thomas Schönbächler, Geschäftsführer der Zürcher BVK, belaufen sich diese alleine in seiner Kasse jährlich auf etwa CHF 100 Mil lionen, was gesamtschweizerisch auf eine Summe von mehreren Milliarden schliessen lässt. Erstaunlicherweise scheinen die jüngeren Versicherten von dieser gewaltigen Umverteilung kaum Notiz zu nehmen und auch die Gewerkschaften zeigen sich kaum interessiert. Colette Nova, Vizedirektorin des BSV, hat an einer Veranstaltung von Swisscanto im Frühjahr 2013 die Pensionskassen aufgefordert, das Ausmass der Umverteilung im Jahresbericht festzuhalten. Und weil dies wohl kaum zu verlässlichen und umfassenden Daten führen dürfte, hat das BSV kürzlich eine Studie in Auftrag gegeben, mit der diese Mittelflüsse unter dem Titel "Transfers" für die Gesamtheit der Pensionskassen ermittelt werden sollen. 3 1 Bericht des Bundesrates zuhanden der Bundesversammlung über die Zukunft der 2. Säule, Entwurf vom , S Credit Suisse, Swiss Issues Branchen, Herausforderungen Pensionskassen 2012 Aktuelles Stimmungsbild und Hintergründe (April 2012). 3 Machbarkeitsstudie "Umverteilungseffekte in der beruflichen Vorsorge" (Projekt B13_03). 30 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013

2 Die vorerwähnten Transfers führen in mehrfacher Hinsicht zu stossenden Ungleichbehandlungen zwischen den Destinatären. So ist es eine durchaus realistische Aussicht, dass jene Versicherten, die heute in vielen Fällen Sa nierungsmassnahmen finanzieren müssen und gleichzeitig zusätzliche Einbussen ihrer eigenen Vorsorge durch die Mittelverlagerung an die Rentner erleiden, in wenigen Jahren durch die Anpassung des Umwandlungssatzes zusätzlich geschmälerte Renten erhalten werden. Diese Population kommt somit gleich mehrfach zu kurz, während Versicherte, die im "richtigen" Zeitpunkt in Rente gegangen sind, ein seitig von den Garantien profitieren. Weiter droht die Gefahr, dass die geschmälerten Renten durch eine allfällige Teuerung zusätzlich an Kaufkraft einbüssen. Aufgrund der faktischen Rentengarantie hat das System der schweizerischen beruflichen Vorsorge für die Versicherten den Vorteil von Rechts- und Planungssicherheit. Obwohl sich das System in der Vergangenheit grundsätzlich gut bewährt hat, führen die wenig flexiblen technischen Parameter zu einer systemimmanenten Ungleichbehandlung der verschiedenen Destinatärsgruppen (Aktive oder Rentner). Dabei stellt sich die Frage, ob und wie dieser Ungleichbehandlung begegnet werden kann. Als Lösung wird unter anderem eine grössere Flexibilität nicht nur bei den tech nischen Parametern, sondern auch bei der Leistungserbringung, etwa mit variablen Renten vorgeschlagen. Die Rentenfestlegung verlangt in jedem Fall eine nachhaltige Bewertung der eingegangenen Verpflichtungen. Massgeblich für deren Bestimmung sind der technische Zinssatz sowie die Annahmen über die Sterblichkeitsentwicklung. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Auswirkungen des technischen Zinssatzes auf die Höhe der Rentenumwandlungssätze gemäss BVG Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent (entspricht dem Referenzzinssatz gemäss FRP % 6.39% 5.86% 6.12% % 6.56% 6.01% 6.28% 2. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 3,0 Prozent (ungefährer Durchschnitt gemäss Swisscanto Studie «Schweizer Pensionskassen 2013» % 6.06% 5.52% 5.79% % 6.23% 5.67% 5.95% 3. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 2,0 Prozent (entspricht dem IAS-Zinssatz) % 5.42% 4.87% 5.14% % 5.60% 5.02% 5.31% 4. Rentenumwandlungssätze basierend auf einem technischen Zinssatz von 1,1 Prozent (entspricht dem risikolosen Zinssatz gemäss PKST 5 ) % 4.88% 4.32% 4.59% % 5.05% 4.46% 4.76% Die vorstehenden Umwandlungssätze wurden mit den technischen Grundlagen BVG 2010 berechnet, wobei jeweils Perioden- (P) und Generationensterbetafeln (G) verwendet wurden. Die Bespiele zeigen anschaulich, welchen Einfluss die Sterblichkeitsannahme auf die Höhe der Sätze hat. Neben der Lebenserwartung ist der technische Zinssatz der wichtigste Einflussfaktor für die Bestimmung der Alters leistungen. Entsprechend heikel ist seine Festlegung, die durch unterschiedliche Bewertungsphilosophien beeinflusst wird. In der Praxis haben sich drei Ansätze herauskristallisiert: 1. der regulatorische Zinssatz gemäss Swiss GAAP FER 26 (regulatorische Fortführungsbewertung), 2. der marktnahe Zinssatz gemäss IFRS und US GAAP (marktnahe Fortführungsbewertung), 3. der risikolose Zinssatz im Sinne einer Liquidationsbewertung gemäss PKST (ökonomische bzw. "risikotragende" Bewertung). 4 Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten, Fachrichtlinie FRP 4 «Technischer Zinssatz» vom Solvenztest PKST der Schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten. Swisscanto Schweizer Pensionskassen

3 Regulatorischer Zinssatz Seit dem Inkrafttreten der FRP 4 per 1. Januar 2012 darf der für die Abschlüsse von Pensionskassen massgebende technische Zinssatz den sogenannten Referenzzinssatz der schweizerischen Kammer der Pensionskassenexperten von zurzeit (August 2013) 3,5 Prozent ohne fachmännische Begründung nicht um mehr als 0,25 Prozent überschreiten. Dieser Zinssatz bestimmt sich zu zwei Dritteln nach Massgabe der durchschnittlichen Performance des "Pictet 2005 BVG 25 Plus-Index" der letzten 20 Jahre sowie zu einem Drittel nach der Rendite für zehnjährige Bundesobligationen abzüglich einer Marge von 0,5 Prozent. Der dadurch erhaltene Zinssatz impliziert also noch bewusst Marktrisiken. Aufgrund der anhaltenden Tiefzinsphase sowie der Finanzkrise mussten viele Pensionskassen ihre Sätze zum Teil substanziell reduzieren, beispielsweise von 4,5 auf 3,5 Prozent. Zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen wenden heute gar tiefere Sätze an. Referenzzinssatz (FRP 4) Projektion (unger. Werte) In % th Median 75th Die jährliche Umfrage von Swisscanto zeigt die Entwicklung des technischen Zinssatzes in den letzten Jahren detailliert auf. Der Trend läuft wenig überraschend seit Jahren nur noch in eine Richtung, nämlich abwärts. Für Beitragsprimatkassen sank der von Swisscanto ermittelte Durchschnitt zwischen 2010 und 2012 von 3,49 auf 3,08 Prozent, eine markante Senkung in dieser kurzen Zeitspanne. Eine ähnliche Entwicklung zeigt die Höhe des Umwandlungssatzes, der gekoppelt an den technischen Zinssatz ebenfalls stetig reduziert wird. Gemäss einer Studie von Towers Watson hatten im Jahr 2009 bereits mehr als 40 Prozent der Vorsorgepläne von SMI-Gesellschaften einen Umwandlungssatz von weniger 6,6 Prozent; im Jahr 2011 waren es bereits über 60 Prozent 6. In der Zwischenzeit dürfte sich diese Entwicklung weiter akzentuiert haben. Gemäss Projektionen von Towers Watson ist mittelfristig zudem mit einer weiteren Senkung des technischen Referenzzinssatzes zu rechnen. Dieser wird nächstes Jahr mit einer hohen Wahrscheinlichkeit um ein halbes Prozent auf 3,0 Prozent reduziert. IAS-Zinssatz Der IAS-Zinssatz ist massgebend für die Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen, die in den Bilanzen der Unternehmen ausgewiesen werden müssen und möglichst marktnah zu erfolgen haben. Er entspricht dem Satz für erstklassige Unternehmensanleihen, ist also nicht völlig risikofrei, wie dies für Bundesanleihen angenommen wird. Nichtsdestotrotz bildet er ein realistisches Mass für eine gut gesicherte Anlage. Die schweizerische Kammer der Pensionskassenexperten veröffentlicht im Sinne einer Empfehlung vierteljährlich den für die internationale Rechnungs legung massgeblichen IAS-Zinssatz. Dieser beträgt derzeit rund 2 Prozent. 6 Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen beispielsweise in diesem Bereich (Alter 64). 32 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013

4 Risikoloser Zinssatz Für den PKST oder die Berechnung des ökonomischen Deckungsgrads muss der risikolose Zins herangezogen werden, der derzeit 1,1 Prozent (Rendite für eine zehnjährige Bundesobligation im August 2013) beträgt. Die Reservierung nach PKST beziehungsweise "ökonomisch" würde eine sehr hohe Kapitalisierung erfordern. Die Leistungspara meter müssten zudem erheblich reduziert werden, wobei der BVG-Umwandlungssatz deutlich unter 5 Prozent liegen würde (siehe oben). Eine Reservierung nach PKST be ziehungsweise "ökonomisch"/"risikotragend" bei einer autonomen Vorsorgeeinrichtung würde meines Erachtens zu einer teuren Fehlallokation von Finanzmitteln führen, wobei auch das strikt daran orientierte Leistungsniveau zu konservativ angesetzt scheint. Eine Bewertung nach dem risikolosen Zinssatz dürfte hingegen vor allem bei Restrukturierungen bzw. der Ausgliederung von Mitarbeitern zum Tragen kommen, wenn die mit einem Rentnerbestand verbundenen Annuitäten möglichst risikofrei an einen anderen Vorsorgeträger (zum Beispiel an eine Sammelstiftung einer Lebensversicherungsgesellschaft) übertragen werden sollen ("Buyout"). In diesen Fällen wird die bisherige Fortführung der Vorsorge verunmöglicht, weshalb die finanzielle Situation unter Umständen nach liquidationsbilanziellen Kriterien beurteilt werden muss. Dies resultiert in einer Kluft zwischen dem gemäss dem regu latorischen Zinssatz zurückgestellten Deckungskapital der Rentner und der für die Übertragung der Rentenverpflichtungen notwendigen Einmalprämie (basierend auf dem risikolosen Zinssatz). Dabei stellt sich die Frage, wer für diese Differenz aufkommt. Im besten Fall springt der Arbeitgeber in die Bresche, was in der Praxis glücklicherweise häufig vorkommt. Denkbar ist jedoch auch, dass die austretenden aktiven Versicherten den Preis bezahlen, indem sie im Rahmen der Teil- oder Gesamtliquidation eine empfindliche Kürzung ihrer Austrittsleistung hinnehmen müssen. Festlegung der Umwandlungssätze Auf einer ganz anderen Ebene spielt sich hingegen der technische Zinssatz ab, der dem gesetzlich festgelegten Mindestumwandlungssatz von 6,8 Prozent zugrunde liegt. Für die Finanzierung dieses Umwandlungssatzes sind mehr als 4,5 Prozent jährliche Rendite notwendig (4 Prozent technischer Zins plus mindestens 0,5 Prozent für die Finanzierung der mit der Zunahme der Lebenserwartung verbundenen Kosten). Damit wird offensichtlich, dass zwischen den gesetzlichen Vorgaben und den Realitäten an den Kapitalmärkten eine gewaltige Asymmetrie herrscht. Während sich umhüllende Kassen immerhin auf das Anrechnungsprinzip berufen und den gesetzlichen Umwandlungssatz entsprechend unterschreiten können, bleibt diese Möglichkeit den ausschliesslich im Obligatoriumsbereich tätigen Kassen verwehrt. Wir haben also auf der einen Seite absolute Rentengarantien, die eine Rendite von rund 4,5 Prozent erfordern, während sich an den Kapitalmärkten mit vertretbarem Risiko kaum mehr als 2 Prozent Ertrag erzielen lässt. Wie oben aufgezeigt, liegt der auf einem risikoarmen technischen Zinssatz von 2 Prozent (marktnahe Bewertung) be ruhende Umwandlungssatz zwischen 5,3 und 5,6 Prozent. 7 Vor dem Hintergrund der heutigen makroökonomischen und demografischen Situation dürfte sich die Höhe eines langfristig garantierten Mindestumwandlungssatzes, der mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch nachhaltig und sicher finanzierbar ist, ungefähr in diesem Bereich bewegen. Variable Renten Es ist offensichtlich, dass zwischen dem gesetzlichen Umwandlungssatz und dem versicherungstechnisch risikoarmen Umwandlungssatz ein beträchtlicher Unterschied besteht, was sich letztlich natürlich auf die Höhe der Altersleistungen auswirkt. Diese Lücke kann und soll durch eine höhere Flexibilität bei der Leistungserbringung jedoch teilweise ausgeglichen werden. Die Idee dabei ist, dass Rentenbezüger, die ihre Renten aufgrund eines nachhaltig garantierten Mindestumwandlungssatzes beziehen, von den den Mindestzins übersteigenden Anlage erträgen durch Gewährung von Bonusrenten profitieren können. 7 Die aktuellen Umwandlungssätze der Pensionskasse UBS liegen beispielsweise in diesem Bereich (Alter 64). Swisscanto Schweizer Pensionskassen

5 Grundsätzlich sollte sich jede garantierte Leistung an den marktmässigen Gegebenheiten ausrichten, wobei der Bewertung eine relativ risikoarme Investition (zum Beispiel erstklassige Unternehmensanleihen nach IAS) zugrunde gelegt wird. Demgegenüber wäre der nicht garantierte Teil der Altersrente in Abhängigkeit zur mittel- bis langfristig effektiv erzielten Vermögensrendite auszurichten. Beipiel: Geht man von einer langfristig erzielbaren Vermögensrendite von rund 4 Prozent aus, so könnten beispielsweise ein garantierter Mindestumwandlungssatz von 5,4 Prozent sowie ein variabler Umwandlungssatz von 0,6 bis 0,9 Prozent (Bonusrente) finanziert werden. Insgesamt würde sich die Leistung also auf 6,0 bis 6,3 Prozent belaufen. Die Einführung eines variablen Rententeils (Bonusrente) zusammen mit einem nachhaltig festgelegten Mindestumwandlungssatzes (das heisst auf risikoarmer Basis) hätte eine Reihe beträchtlicher Vorteile: Die Kosten für die aufwendigen Garantien würden wegfallen. Die Vorsorgeeinrichtung könnte folglich risikoreicher anlegen und damit ihre Opportunitätschancen auf überdurchschnittliche Vermögensrenditen erhöhen. Diese Mittel würden potenziell für Leistungserhöhungen zur Verfügung stehen. Die Transfers zwischen Aktiven und Rentnern würden wegfallen. Die mit der Ausgliederung von Rentnerbeständen verbundenen Kosten (Ausfinanzierung) würden nicht mehr einseitig zu Lasten der aktiven Versicherten gehen. Künftige Mehrerträge, real oder nominell aufgrund inflationärer Entwicklungen, kämen automatisch und ungeschmälert den Rentnern zugute. Die ständigen Bemühungen um ausreichende Deckungsgrade würden verringert, was gleichzeitig die Stabilität der Kassen erhöht. Durch die Reduktion der Garantien würden sich die gemäss IAS auszuweisenden Arbeitgeberverpflichtungen verringern. Die "Zeitbombe" ungenügend gedeckter Verpflichtungen könnte entschärft werden. Insgesamt würde die Stabilität der 2. Säule gestärkt, was auch ihrer Reputation zugutekommt. Natürlich hat die Einführung eines variablen Rentenmodells den Nachteil, dass das garantierte Vorsorgeniveau der Versicherten gesenkt wird. Die Notwendigkeit von Leistungsanpassungen ist jedoch eine Konsequenz des makroökonomischen und demografischen Umfelds (Tiefzinsphase, Langlebigkeit), was letztlich auch von der Politik und dem Souverän akzeptiert werden muss. Das Beharren auf Leistungsversprechen, die nicht mehr finanzierbar sind beziehungsweise deren Kosten einseitig von einer Gruppe der Versicherten (vor allem Versicherte bis Alter 50) zu tragen sind, ist aber auch eine Frage der Gerechtigkeit. Will man die viel gepriesene Generationensolidarität nicht überstrapazieren, muss das heutige System Anpassungen erfahren. Im Interesse aller Vorsorgebeteiligten an einer fairen und ausgewogenen Altersvorsorge sind dabei grundsätzlich alle Ansätze zu begrüssen, die eine Korrektur der jetzigen Missverhältnisse versprechen. Dass damit letztlich eine Reduktion gewisser Garantien verbunden ist, muss aufgrund des übergeordneten Interesses an einer nachhaltig finanzierten 2. Säule wohl oder übel hingenommen werden. 34 Swisscanto Schweizer Pensionskassen 2013

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