Diese setzen sich dann dafür ein, dass das gespendete Geld am richtigen Ort eingesetzt wird.
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- Brigitte Hermann
- vor 8 Jahren
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1 Spenden Monica Lierhaus, einstige Sportmoderatorin, kehrt nach langer Abwesenheit durch schwere Krankheit (unter anderem mit Koma) auf die deutschen Bildschirme zurück als Moderatorin und Botschafterin der deutschen Fernsehlotterie. Die Welt berichtet: Doch wenig später kam heraus, dass sich Lierhaus die Moderationstätigkeit, mit der einige wenige Repräsentationsaufgaben verbunden sind, üppig entlohnen lässt: Euro jährlich beträgt laut verschiedenen Medienberichten das Honorar, auch der Spiegel nannte jetzt diesen Betrag erneut. Eine Summe, die viele der Lotteriespieler empörte und fortan vom weiteren Mitspielen fernhielt. Auf Nachfrage erklärte der Geschäftsführer der Fernsehlotterie: Ein Werbegesicht muss bezahlt werden. Das Engagement war unter anderem damit begründet worden, dass auch Menschen mit Behinderungen und Krankheiten sich im Fernsehen wieder finden müssten und nicht ausgegrenzt werden dürften. Offensichtlich fassen die Mitspieler die Entscheidung, ein dermaßen hohes Entgelt für die Tätigkeit von Frau Lierhaus zu entrichten, als eine Art Affront auf. Meines Erachtens sind sie zu Recht empört und ich finde es verständlich, denn die Teilnehmer an dieser Fernsehlotterie wollen ja vor allem eins: Hilfsbedürftigen Menschen helfen und ich nehme an, auch für
2 sich selber eine Chance sehen, etwas zu gewinnen. Diese Meldung auf Welt-Online brachte mich auf die Idee, einmal generell nachzuschauen, was denn so bei uns in der Schweiz mit den entsprechenden Spendengeldern passiert. Wir kennen hier eine Organisation "Chaîne du bonheur" oder auf deutsch "Glückskette". Diese Organisation dient dazu, bei Katastrophen per Radio und Fernsehen einen Sammeltag zu organisieren und zum Spenden aufzurufen. Es sei vermerkt, dass die Mitarbeiter, die die Spenden am Telefon entgegennehmen, ehrenamtlich (wie immer wieder betont wird) arbeiten. Ob diese "freiwilligen Helfer" trotzdem eine "Entschädigung" erhalten, entzieht sich meinen Kenntnissen. Die Glückskette setzt das Geld nicht selber ein, sondern es wird an andere Hilfsorganisationen (Caritas/Rotes Kreuz usw. usf.) weitergeleitet. Diese setzen sich dann dafür ein, dass das gespendete Geld am richtigen Ort eingesetzt wird. Nun frage ich mich aber, was mit den vielen noch nicht eingesetzten Spendengeldern geschieht. Nachfolgend einige Beispiele für die Sammelaktionen der Glückskette Gondo/Wallis: Erdrutsch nach starken Regenfällen Zugesagte Spenden Eingegangene Spenden 027 Millionen Franken 074 Millionen Franken 2004 Tsunami Opfer in Asien
3 Zugesagte Spenden Eingegangene Spenden 062 Millionen Franken 227 Millionen Franken 2010 Haiti: Erdbeben Zugesagte Spenden 020 Millionen Franken 065 Eingegangene Millionen Spenden Franken Dazu: Zugesagte Spenden kommen am Sammeltag zustande, eingegangene Spenden ist das Total während das Spendenkonto geöffnet ist. Die meisten Spendenkonten bleiben auch noch Jahre nach der tatsächlichen Katastrophe geöffnet. Man kann da bei fündig werden. Und genau auf der eben genannten website habe ich z.b. über Haiti folgenden Artikel gelesen: : Die von der Glückskette finanzierten Wiederaufbauprojekte in Haiti nehmen in verschiedenen Ortschaften in ländlichen Regionen langsam Gestalt an, obwohl sie noch immer durch Probleme mit Landrechten und der Infrastruktur, wie unwegsame Zufahrtsstrassen behindert werden. Bis heute hat sich die Glückskette in Haiti mit 38 Projekten (Anm. von mir: was für welche?) für insgesamt 29 Millionen Franken engagiert.. Nun bleiben für mich folgende Fragen offen: Was geschieht mit den Millionen, die noch nicht eingesetzt wurden? (Habe sogar schon einmal gelesen, dass ein Teil der Spenden an den Börsen eingesetzt wird) Wie viel verdienen die Verantwortlichen (Direktoren,
4 Vizedirektoren etc.) pro Jahr? Das sind zwei Fragen, die sich sicher auch noch andere Spender stellen. Ich habe bis jetzt trotz googeln keine Antworten gefunden. Und als (ehemalige) Spenderin ist mir diese ganze Organisation etwas zu unübersichtlich. Bei Spenden für die Tsunami-Opfern (2004) habe ich eine Zahl gefunden. Gespendet 227 Millionen, eingesetzt 188 Millionen in fünf Ländern (Sri Lanka, Indonesien, Indien, Thailand und Somalia). Wenn ich richtig rechne fehlen da noch ein paar Millionen (39 um genau zu sein). Eine exakte Abrechnung habe ich dazu nicht gefunden; es heißt nur, dass es noch Rückstellungen gibt. Auch Gondo/Wallis z.b. musste sich per Medien zu Worte melden, weil es dort Unstimmigkeiten mit dem genauen Verwendungszweck gegeben hatte. Nun hat die Gemeinde allerdings vor einigen Jahren Geld zugesprochen bekommen, vielleicht weil sie die Differenzen öffentlich machten? Apropos: Ich sehe ein, dass die ganze Administration einer wohltätigen Organisation auch Kosten verursacht. Aber wie viel das ist (und zwar eben die entsprechenden Gehälter der Direktoren und Repräsentanten) darüber möchte ich persönlich doch etwas näher informiert werden. Das war auch der Grund, warum ich am Anfang des Artikels das "exorbitante Honorar" von Frau Lierhaus angesprochen habe. Der Gedanke an den wirklichen Zweck solcher Spendensammlungen oder Wohlfahrtslotterien scheint mir verloren zu gehen. Die Meinung des Gastautors muss nicht der Redaktionsmeinung entsprechen.
5 Weitere Arbeiten derselben Autorin siehe hier. Die letzte Ausfahrt II Im ersten Teil dieses Beitrags (Das Individuum als selbst bestimmtes Wesen) wurde die Frage abgehandelt, welche Einschränkungen aus humanistischer Sicht für die Freiheit des Individuums akzeptabel sind und welche nicht. Freitod ist nicht strafbewehrt, den Kandidaten, die bei ihrem Versuch scheitern, wird allenfalls eine psychiatrische Behandlung angeboten, verbindlich ist sie nicht. Die katholische Klassifizierung (Selbstmord ist Sünde) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, da der Begriff Sünde für einen Humanisten eine inhaltsleere Floskel darstellt, die allenfalls der Disziplinierung richtungsloser Schäfchen dient. Somit gehört der Freitod zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen ebenso wie die Entscheidung, ihn zu unterlassen. Moralisch gesehen ist beides gleichwertig. Die Fragestellung kompliziert sich allerdings, wenn sich der Kandidat aus psychischen oder physischen Gründen nicht in der Lage sieht, seinen Entschluss in die Tat umzusetzen wenn er mithin Hilfe benötigt. Das Thema der Sterbehilfe schwelt seit
6 vielen Jahren unter der Oberfläche der öffentlichen Meinung dahin und kommt allenfalls an die Oberfläche, wenn es gilt, über einen spektakulären Fall zu berichten, oder wenn wie gerade in der Schweiz über die Zulässigkeit vom Wähler abgestimmt wird. Unbestritten scheint heute in aufgeklärten Teilen der Bevölkerung zu sein, dass es möglich sein muss, ein humanes Sterben zu ermöglichen, es sei denn man akzeptiert Schmerzen und Pein als Strafe eines Gottes. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS, siehe Freunde ) bemüht sich seit vielen Jahren mit großem Einsatz, Verbesserungen zu erwirken. Dazu gehört unter anderem die so genannte Patientenverfügung, die es ermöglichen soll, exakte Instruktionen zum Beispiel für die Abschaltung von Apparaturen in der Intensivmedizin zu geben, damit der Sterbeprozess nicht unnötig hinausgezögert wird. Ebenso macht sich die DGHS aber auch mit zunehmenden Erfolgen für einen weiteren Ausbau der in Deutschland noch unterentwickelten Palliativmedizin stark. Beide Initiativen werden in der Öffentlichkeit inzwischen weitgehend unterstützt, allerdings noch nicht sonderlich mit Spendengeldern bedacht. Offensichtlich spenden die Bürger noch immer lieber für Flutopfer in Pakistan, als dass sie ihrer eigenen Zukunft etwas Gutes tun. Die Tätigkeiten der DGHS gehören eindeutig nicht in den Bereich der aktiven Sterbehilfe. An dieser Stelle muss außerdem genauestens zwischen aktiv und passiv unterschieden werden. Aktive Sterbehilfe gehört in den Bereich Tötung auf Verlangen und diese wird strafrechtlich geahndet. Als gutes Beispiel für die Handhabung können wir die Schweiz heranziehen. Gerade wurde in Zürich am 15. Mai über 2 Initiativen abgestimmt, die mit diesem Thema zu tun haben. Es geht um Menschen, die keinen Sinn mehr im Weiterleben erkennen und nur noch einen Ausweg sehen: Nämlich physische Leiden, Angst vor Leiden oder einer Krankheit, die die Selbstbestimmung und die
7 Würde des Menschseins ausmacht, nicht zu akzeptieren. Im Kanton Zürich hatten nunmehr zwei Parteien EDU (Eidgenössische Demokratische Union) und EVP (Evangelische Volkspartei) aus religiösen Erwägungen zwei Initiativen gestartet: Der Text dazu: "Jede Art von Verleitung oder Beihilfe zum Selbstmord soll in der ganzen Schweiz verboten werden". Dazu schreibt der Tagesanzeiger nach der Abstimmung: "Die beiden Vorlagen gegen die Sterbehilfe im Kanton Zürich waren chancenlos. Bei beiden Vorlagen erlitten die EDU und EVP Schiffbruch. Ein EDU-Kantonsrat zeigte sich enttäuscht über dieses Resultat, weil sich nicht mehr Zürcher für die Werte der Bibel und Gottes Wort ausgesprochen hätten". Die Kommentare zur abgelehnten Initiative dringen natürlich auch in entsprechend orientierte Publikationen in Deutschland und Österreich vor. So lässt kath.net den italienischen Kardinal Sgreccia zu Wort kommen: Töten ist kein Recht, sondern ein Verbrechen. Offensichtlich ist ihm der Unterschied zwischen passiver und aktiver Sterbehilfe unbekannt geblieben. Zu den obgenannten zwei Initiativen darf man Folgendes wissen. Simbo berichtet: Wir haben in der Schweiz zwei Vereine, "Exit" und "Dignitas". Beide setzen sich für Sterbehilfe ein und sind bereit, sterbewillige Menschen bei diesem Schritt zu begleiten. Allerdings ist zwischen den beiden Vereinen ein frappierender Unterschied festzustellen: Bei Exit (ca Mitglieder schweizweit) muss man Mitglied und in der Schweiz wohnhaft sein, um in den Freitod begleitet zu werden. Der Wunsch des Patienten ist dort oberste Priorität. Das Mitglied kann verlangen, Vorbereitungen für eine Freitodbegleitung einzuleiten. Ab diesem Moment kann die sterbewillige Person selbst bestimmen, ob und wann sie eine Freitodbegleitung in Anspruch nehmen will. Die Inanspruchnahme von Freitodhilfe ist in der Schweiz erlaubt und legal. Der sterbewillige Mensch muss aber den letzten Schritt "Trinken des Barbituratgemischs" oder "Öffnen des Infusionshahns" selber vornehmen können. Und: der Sterbewillige kann den
8 Vorgang jederzeit abbrechen (es ist zu beachten, dass aktive Sterbehilfe auch in der Schweiz verboten ist). Das Motto des Vereins stammt von Hermann Hesse: "Was den freiwilligen Tod betrifft: ich sehe in ihm weder eine Sünde noch eine Feigheit. Aber ich halte den Gedanken, dass dieser Ausweg uns offen steht, für eine gute Hilfe im Bestehen des Lebens und all seiner Bedrängnisse". Der zweite Verein (der Name Dignitas will nicht so recht passen, jedenfalls für mich nicht, sagt Simbo) wurde in der Schweiz vor allem "berüchtigt" dadurch, dass hier so genannter "Sterbetourismus" betrieben wird, d.h. es kommen viele Menschen aus anderen Ländern, um sich hier helfen zu lassen, um zu "sterben". Dem Chef, Herrn Ludwig Minelli (Jurist kein Arzt), wird oft vorgeworfen, sich zu bereichern (bei Exit ist das z.b. nicht der Fall). Doch vor allem die "Methoden" bei diesem Verein sind zum Teil höchst umstritten. So bietet Dignitas auch Helium + Plastiksäcke an, falls sie kein Rezept für Barbiturate erhalten. Da stülpen sich also Menschen Plastiksäcke über den Kopf und drehen den Hahn zur Helium- Flasche auf. Auch dass er Menschen auf Parkplätzen sterben ließ, weil kein entsprechendes Lokal oder eine Wohnung vorhanden waren, stößt bei vielen auf Unverständnis. Und es war sogar die Rede davon, dass in diesem Verein sogar psychisch kranken Menschen zum Suizid verholfen wurde, oder gar Druck ausgeübt wird, falls sich ein Mensch im letzten Moment doch nicht für die Selbsttötung entschließen konnte. Man sieht, dass es selbst im Bereich der passiven Sterbehilfe erhebliche Auffassungsunterschiede zu notieren gilt, vor allem wenn in die Grauzone zur Tötung auf Verlangen vorgestoßen wird. Auf Yahoo Clever gibt ein Kommentator eine Erklärung zum Thema ab, die ich hier wiedergebe: Selbstmord und Beihilfe zum Selbstmord sind nicht strafbar. Dagegen wird die Tötung auf Verlangen nach 216 StGB mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die Abgrenzung zwischen Beihilfe zum Selbstmord und Tötung auf
9 Verlangen richtet sich nach der "Tatherrschaft". Flößt der Partner dem Lebensmüden die Tabletten ein oder verabreicht er ihm die erlösende Spritze, hat der Partner die Tatherrschaft, er wird dann wegen Tötung auf Verlangen bestraft. Nimmt dagegen der Lebensmüde die von dem Partner besorgten Tabletten selbst ein, hat der Lebensmüde die Tatherrschaft und der Partner bleibt straflos. Das gilt aber nur, wenn der Lebensmüde geistig gesund ist und frei verantwortlich handelt. Ist er dazu z.b. aufgrund von Depressionen nicht mehr in der Lage, hat der andere die Tatherrschaft, selbst wenn er nur die Tabletten besorgt hat. Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof bisher angenommen, dass die Tatherrschaft in dem Augenblick auf den anderen übergeht, in dem der Lebensmüde bewusstlos wird. Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung als Unglücksfall, bei dem jedermann helfen muss. Leiten hinzukommende Fremde keine Rettungsmaßnahmen ein, werden sie wegen unterlassener Hilfeleistung nach 323c StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Unterlassen die Partner oder der behandelnde Arzt Rettungsmaßnahmen, werden sie je nachdem, ob der Lebensmüde eigenverantwortlich gehandelt hat oder nicht wegen Tötung auf Verlangen oder wegen Totschlags, jeweils begangen durch Unterlassen, bestraft. Man muss deshalb mit Problemen rechnen, wenn bekannt wird, dass man während des Sterbevorgangs anwesend war. Inzwischen hat aber der Bundesgerichtshof in einem neuen Urteil zum Unterbleiben bzw. zum Abbruch lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen anerkannt, dass die von einem Patienten früher erklärte Behandlungsverweigerung auch dann noch zu respektieren ist, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist. Danach ist die frühere Rechtsprechung zur Tatherrschaft bei bewusstlosen Lebensmüden wohl überholt. Man sieht, dass Thema nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich kompliziert ist, und von daher eine eindeutige gesetzliche Regelung im Umfeld der Sterbehilfe wünschenswert
10 wäre. Vor allem die Position des Helfers bedarf einer dringenden Klärung. Man informiere sich hierzu auch in dem ausgezeichneten Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Was riskiert der Helfer?. Simbo und ich haben keine allgemein verbindliche Lösung anzubieten, weshalb wir das Thema in die Hände unserer Leser und Kommentatoren übergeben. Kurioses um Vornamen Es ist immer wieder die Rede vom Islam mit seinen Eigenheiten, und wie er versucht, unser gesellschaftliches Leben heimlich und (zumeist) leise zu infiltrieren, indem er der Mehrheitsgesellschaft Respekt vor seinen Auffassungen abverlangt. Nun will ich Euch einmal erzählen, dass die Katholiken auch so ihre Eigenarten "hervorbringen". Die kennen sich darin auch schon besser aus, da sie seit der Aufklärung reichlich Zeit hatten, die richtigen Strategien zu entwickeln, wie man trotz der verlorenen echten Macht seinen Einfluss permanent geltend machen kann. Mein Mann ist in Kanada geboren, in Montréal/Québec um genau zu sein. Da die meisten in der Provinz katholisch sind, wurde also mein Mann wie es dort üblich war (mehr oder weniger) auf
11 4 Vornamen getauft. Das sieht dann so aus: 1. Joseph (wegen der Religion) 2. René (nach dem Vater) 3. Guy (nach dem Paten) 4. Serge (Rufname). Der Geburts- und Taufschein wurde vom Paroisse Saint-Nazaire, Lasalle/Québec ausgestellt, und vom dortigen curé [Anm. d. Red.: Pfarrer] unterschrieben. So wurde dieser auch im Register eingetragen und zwar genau in dieser Reihenfolge wie oben erwähnt. Die kanadische Regierung hat aber dann mit diesem alten "Zopf" aufgeräumt, denn mein Mann bekam einen neuen Geburtsschein zugestellt, der auf das Jahr datiert ist. Reihenfolge der Vornamen (wobei der Rufname sinnvollerweise vorangestellt wurde): Serge, Joseph, René, Guy. So steht es auch in seinen Schweizer Papieren. So weit so gut. Doch letztes Jahr bekam mein Mann plötzlich die "offizielle" Korrespondenz (Steuern, Abstimmungs-Papiere, usw. usf.) mit dem Namen Joseph zugestellt. Wir begannen uns zu erkundigen, wieso das so ist, und siehe da, beim Bund wurden die Daten neu eingegeben und "à jour" gebracht nach Maßgabe der ursprünglichen katholischen Gemeindeeintragung. Nun begann es kompliziert zu werden. Ich habe bei meiner Heimatgemeinde (mein Mann ist auch dort eingebürgert als Schweizer) nachgefragt und darum gebeten, die Abfolge der Vornamen wieder in die übliche und gewünschte Reihenfolge zu bringen. Denn es hätten sich durch diese Umkehrung der Vornamen etliche Unannehmlichkeiten ergeben, so z.b. bei der Passerneuerung (CH-Pass), bei den Sozialversicherungen etc. Wie hätte man diesen Beamten erklären können, dass aus Serge plötzlich Joseph geworden ist? Und wie ist das bei Bankkonten, wenn sich da plötzlich ein Joseph statt ein Serge ausweisen wird? Ihr glaubt ja kaum, was das für ein Spießrutenlaufen wurde. Die Heimatgemeinde (hier) wollte den im Jahre 2002 ausgestellten Geburtsschein nicht akzeptieren und verlangte
12 einen, der nicht älter als 6 Monate sein durfte. Also wieder Korrespondenz mit den zuständigen Ämtern in Kanada. Ein Hin und Her sage ich Euch. Endlich klappte es, nach viel Ärger und nachdem wir sogar darüber nachgedacht haben, einen Anwalt einzuschalten.. Nun darf sich also Serge wieder Serge nennen, was für eine Freude! Und auch ich darf ihm wieder Serge-chéri ins Ohr flüstern und nicht Joseph-chéri!! Übrigens noch etwas zum Schluss. Der kanadische Pass lautete bei meinem Mann immer auf den Namen Serge. Die 2 Brüder meines Mannes hatten auch den Vornamen Joseph (s. Erklärung oben). So hatte die Familie also 3 Söhne mit dem Namen Joseph und eine Tochter Maria. Nur gut dass die Eltern von Serge nicht auf die Idee gekommen sind, allen Kindern auch den Vornamen Maria beizufügen wie etwa bei Erich Maria Remarque. Peinlich, peinlich, wenn auch hier eine amtliche Umstellung vorgenommen würde. Dann wechselt neben dem Namen auch das Geschlecht gleich mit. Das hätte mir dann doch eher weniger Freude bereitet. Die Meinung des Gastautors muss nicht der Redaktionsmeinung entsprechen. Weitere Arbeiten derselben Autorin siehe hier.
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