Bioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück"

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1 Bioethik: "Die Menschen wollen ihren Tod zurück" :12 von Ulrike Weiser (Die Presse) Frankreich will "das Recht zu sterben" ausbauen. Der Mediziner Didier Sicard hat dafür den Umgang der Ärzte mit Sterbenden in ganz Frankreich untersucht. Er plädiert für einen "sanften, langsamen Tod" Die Presse: Wenn man Menschen fragt, wie sie sterben wollen, hört man: daheim und ohne langes Leiden. Die Realität sieht anders aus: 70 Prozent der Österreicher sterben im Spital. Warum bekommen wir nicht den Tod, den wir uns wünschen? Didier Sicard: Auch in Frankreich sind es etwa 70 Prozent. Es ist paradox: Das moderne Krankenhaus ist zum Sterben ungeeignet, doch der Tod im Krankenhaus wird häufiger. Für unseren Bericht haben wir im Auftrag von Präsident Hollande in ganz Frankreich Ärzte zum Umgang mit Sterbenden befragt. Es hat sich gezeigt, dass bei der Hälfte der untersuchten Todesfälle (Anm.: etwa 5000) die Ärzte zum Schluss eine Entscheidung trafen, von der sie wussten, dass sie den Tod beschleunigen könnte. Meist wurde die Dosis der Schmerz- und Beruhigungsmittel erhöht. Ihr Bericht ist die Basis für ein neues Gesetz. Präsident Hollande möchte das Recht, in Würde zu sterben, ausbauen. Was wird sich ändern? 1 / 5

2 Natürlich hat der Kranke schon jetzt das Recht, eine Behandlung zu verweigern. Für den Fall, dass er nicht bei Bewusstsein ist, kann er das auch durch eine Vorabverfügung festlegen oder die Entscheidung einem Dritten übertragen. Ärzte können auch sinnlose Behandlungen abbrechen oder alles tun, um den Schmerz zu lindern. Aber die Erhöhung der Schmerzmittel, die den Tod in Kauf nimmt, ist eine Grauzone. Hier muss das Recht der Realität angepasst werden. Derzeit ist es so, dass man offiziell nur gerade soweit gegen den Schmerz vorgeht, dass es nicht zum Tod führt ein heuchlerischer Zustand. Was darüber hinaus im Gesetz steht, ist offen. Präsident Hollande möchte jedenfalls assistierten Selbstmord erlauben (Anm.: Ein Helfer stellt ein tödliches Mittel zur Verfügung.). Empfiehlt das auch Ihr Bericht? Nein, wir sind da neutral. Wir sagen aber: Wenn der Präsident das will, muss der Staat auch die Verantwortung übernehmen und für Transparenz sorgen. Er darf die Verantwortung nicht wie in der Schweiz an private Vereine wie Exit oder Dignitas delegieren. Warum nicht? Weil die Sache dann kommerziell wird. Wenn Sie einmal in der Schweiz sind, schauen Sie sich um: Dort wird auf Plakaten für den begleiteten Suizid geworben. In Österreich gibt es einen Todestourismus. Leute fahren in die Schweiz, um dort zu sterben. Wie geht man in Frankreich damit um? Wir haben circa 300 bis 400 Fälle pro Jahr. Ich war selbst in der Schweiz und habe mit dem Zuständigen aus dem Justizministerium gesprochen. Aber der sagte: Das geht den Staat nichts an. Tatsächlich ist es nur in einigen Kantonen erlaubt. Der Bundesregierung ist es auch gar nicht so recht, dass die Schweiz als Sterbetourismus-Destination gilt. Es gibt darüber hinaus auch die sogenannte aktive Sterbehilfe nach belgischem oder 2 / 5

3 niederländischem Modell, bei dem die Tötung auf Wunsch durchgeführt wird. Was halten Sie davon? Ich denke nicht, dass das mit der französischen Kultur kompatibel ist. Erstens, weil die Kontrolle fehlt. Zweitens stellt dieses System allein auf den Willen des Individuums ab. Man vergisst die Verwandten, die einbezogen werden müssten, weil sie das ja sehr mitnimmt. Wir sind auch gegen diesen schnellen Tod, wie er durch Gift eintritt. Was ist schlimm an einem schnellen Tod? Im Unterschied zum sanften, langsameren Tod durch die Erhöhung der Dosis der Schmerzmittel ist er in seiner Plötzlichkeit brutal. Wie eine Hinrichtung. Für die Menschen, die dabei sind, ist das ein Schock, auch für den anwesenden Arzt. Euthanasie ist in der Praxis anders, als die Medien das darstellen. In der EU gibt es einen breiten Konsens, es nicht so wie die Benelux-Staaten oder die Schweiz zu machen. Ein gutes Modell wäre der US-Bundesstaat Oregon. Schwerkranke bekommen auf Wunsch ein tödliches Medikament verschrieben, das sie mit nach Hause nehmen. Die Hälfte nimmt es übrigens nicht. In Frankreich wird heftig über Gesellschaftspolitik diskutiert. Wie erleben Sie hier die Stimmung? Es gibt militante Gruppen, die radikaler als die Benelux-Länder sein wollen. Aber in den Debatten hatte ich vor allem das Gefühl: Die Menschen wollen ihren Tod wieder zurückhaben. Es geht ihnen nicht um Euthanasie, sondern sie wollen wählen und nicht von Ärzten allein abhängig sein. Bisweilen hat man den Eindruck, dass zwei Arten des Sterbens existieren. Die einen, die es können, organisieren sich einen sanften Tod. Andere sterben mitunter auf dem Spitalsgang. Gibt es einen Zweiklassentod? Ja, und das ist eigentlich der wahre Skandal. 3 / 5

4 Es gibt aber auch gute Argumente gegen eine Lockerung der Regelungen am Lebensende. In einer Situation der Schwäche ist der freie Wille ja etwas sehr Relatives. Ist jemand pflegebedürftig und seine Betreuung sehr teuer, könnte aus finanziellen Gründen Druck auf ihn entstehen. Kann man das durch ein Gesetz verhindern? Nein. Umso wichtiger sind Vorab-Patientenverfügungen und dass nie ein Arzt allein entscheidet. Gefährdet sind Alzheimerpatienten. Deren Behandlung ist teuer, die Verwandten könnten dazu neigen, sich deshalb gegen eine Lebenserhaltung zu entscheiden. Interessant, dass Sie Alzheimer erwähnen, also keine unmittelbar tödliche oder schmerzhafte Krankheit. Was ist für Sie überhaupt die Voraussetzung, dass man beim Sterben helfen darf? Das kommt vor allem auf den Inhalt der Patientenverfügung an, die bei Alzheimer natürlich frühzeitig erfolgen muss. Darin kann durchaus stehen, dass man nicht weiterleben will, wenn man Verwandte nicht mehr erkennt und dass dann eine Infektionskrankheit nicht mehr behandelt werden soll. Aber es gibt Grenzen: In Belgien starb vor Kurzem ein Dichter durch Euthanasie, weil er krankheitsbedingt nicht mehr schreiben konnte. Der Fall wurde dann medial romantisiert. Ich bin gegen eine solche Euthanasie-Heroisierung. Das kann kein Modell sein. Im Alltag relevant ist wohl eher der Fall, dass sich bei alten Menschen die üblichen Gebrechen und die Einsamkeit zu einem Zustand summieren, der lautet: Ich will nicht mehr. Was antwortet man da? Ich glaube nicht, dass starke Schmerzen das einzige Kriterium sind. Man soll solche Aussagen deshalb nicht wegwischen, sondern zuhören und eventuell einen Psychiater beiziehen: Der Todeswunsch kann vergehen, wenn die Person psychiatrisch betreut wird. AUF EINEN BLICK Didier Sicard war anlässlich des Kolloquiums Lebensende, das von der von der österreichischen Bioethikkommission, dem Institut Francais, den Wiener Vorlesungen und der Unesco-Kommission organisiert wurde, in Wien. Er untersuchte im Auftrag von Präsident François Hollande in einer breit angelegten Feldforschung den Umgang von Ärzten mit Sterbenden in Frankreich und auch die Wünsche der Franzosen diesbezüglich. Der Bericht ist Grundlage für ein neues Gesetz. 4 / 5

5 ("Die Presse", Print-Ausgabe, ) k?from=gl.home_wissenschaft 5 / 5

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