Fachkonferenz Autobahnstadt Europa Februar Thomas Sorg Vorsitzender der Bundesfachgruppe Logistik ver.di - Fachgruppe Logistik 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachkonferenz Autobahnstadt Europa 14.-15. Februar 2014. Thomas Sorg Vorsitzender der Bundesfachgruppe Logistik ver.di - Fachgruppe Logistik 1"

Transkript

1 Fachkonferenz Autobahnstadt Europa Februar 2014 Thomas Sorg Vorsitzender der Bundesfachgruppe Logistik ver.di - Fachgruppe Logistik 1

2 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. (Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) ver.di - Fachgruppe Logistik 2

3 ver.di - Fachgruppe Logistik 3

4 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? 4 Jahre Recherche von ETF und ihren Mitgliedsgewerkschaften zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern 1000 Interviews durchgeführt Schockierende Ergebnisse für ein soziales Europa Wir wollen den politischen Apparat in Gang setzen und auf Legislativmaßnahmen drängen um die Situation der Fahrer in Europa zu verbessern ver.di - Fachgruppe Logistik 4

5 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Wir wollen ver.di - Fachgruppe Logistik 5

6 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Sozialdumping im großen Stil Einsatz von illegalen Praktiken Briefkastenfirmen haben Hochkonjunktur Fahrer werden Grundrechte verweigert Parallele Arbeitswelt inzwischen symptomatisch für den Sektor Handel mit Fahrern ver.di - Fachgruppe Logistik 6

7 Meine Firma steckt in einem Briefkasten Eine gängige Methode: Eine Briefkastenfirma in einem EU- Mitgliedsstaat eröffnen mit niedrigerem sozialen Schutz niedrigeren Arbeitsnormen niedrigeren Löhnen In manchen Ländern kann ein Unternehmer über 90% bei den Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen einsparen Das verstößt gegen das Gesetz! Verordnung (EG) 1071/2009 über die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ver.di - Fachgruppe Logistik 7

8 Verordnung (EG) 1071/2009 Art. 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufes des Kraftverkehrsunternehmers 1. Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben, müssen: a) über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedsstaat verfügen b) zuverlässig sein c) einen angemessenen finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und d) die geforderte fachliche Eignung besitzen ver.di - Fachgruppe Logistik 8

9 Verordnung (EG) 1071/2009 Art. 5 Voraussetzungen bezüglich der Anforderung der Niederlassung Um die Anforderung nach Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a zu erfüllen, muss ein Unternehmer in dem betreffenden Mitgliedsstaat a) über eine Niederlassung in dem genannten Mitgliedsstaat verfügen, mit Räumlichkeiten, in denen seine wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden, insbesondere seine Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständige Behörde Zugang haben muss, um die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen überprüfen zu können. Die Mitgliedsstaaten können verlangen, dass die Niederlassungen in ihrem Hoheitsgebiet auch andere Unterlagen jederzeit in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. ver.di - Fachgruppe Logistik 9

10 Meine Firma steckt in einem Briefkasten Moment mal wie passt das alles da rein? ver.di - Fachgruppe Logistik 10

11 Briefkastenfirmen haben Hochkonjunktur Verordnung 1071/2009 trat im Dezember 2011 in Kraft Briefkastenfirmen sind also schon seit mehr als 2 Jahren illegal Aber die Anzahl der Briefkastenfirmen steigt Weder die Mitgliedsstaaten noch die EU-Kommission unternehmen nachhaltige Anstrengungen, um die Verordnung durchzusetzen. ver.di - Fachgruppe Logistik 11

12 Innovatives System oder Sklavenhandel Beispiel: Rumänische Fahrer werden über eine rumänische Agentur eingestellt Das Transportunternehmen hat seinen Sitz in Zypern Steuergesetze und Regelungen für Sozialversicherung vorteilhaft Eingestellte Fahrer hatten noch nie einen Transportauftrag in Rumänien Auch noch nie in Zypern, obwohl die LKW in Zypern registriert sind Fahrer arbeiten überwiegend in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Belgien ver.di - Fachgruppe Logistik 12

13 ver.di - Fachgruppe Logistik 13

14 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Viele Osteuropäer, die in Westeuropa arbeiten Sind über komplizierte, dubiose, grenzüberschreitende Beschäftigungssysteme eingestellt Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen kaum möglich Für die meisten heißt das: unbezahlter Urlaub, Löhne werden schleppend oder gar nicht bezahlt, keine Krankenversicherung, keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung Sie sind in einem undurchsichtigen Beschäftigungsverhältnis gefangen und haben keine Alternativen ver.di - Fachgruppe Logistik 14

15 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Die Arbeit der Fahrer wird ausschließlich um die Bedürfnisse des Unternehmens organisiert Sie werden mit Bussen und Billigflieger in das Land ihrer Tätigkeit gebracht Sie verbringen in der Regel zwischen WO im Gastland (sagten 60% der Befragten) Für sie gibt es keine Strukturen, die ihnen bei ihren Problemen helfen Sie leben in Isolation ver.di - Fachgruppe Logistik 15

16 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Sie werden für die Unversehrtheit der Ladung verantwortlich gemacht, müssen aber aus Kostengründen oftmals auf improvisierten, nicht gesicherten Parkplätzen parken Regelmäßige nächtliche Kontrolle Selten Zugang zu Sanitäreinrichtungen Krankheit bedeutet eine für uns undenkbare Situation Medizinische Versorgung muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden ver.di - Fachgruppe Logistik 16

17 Leben im LKW.. Rund 95% der von ETF befragten Fahrer verbringen ihre Pausen und Ruhezeiten, ebenso wie die gesamten Wochenenden, in ihrem LKW ver.di - Fachgruppe Logistik 17

18 Leben im LKW.. Für rund 80% der befragten Fahrer ist die ständige Erschöpfung ein Problem. Aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes würden sie es aber niemals melden. ver.di - Fachgruppe Logistik 18

19 Leben im LKW.. 25% der befragten Fahrer haben nur 2-3 Mal pro Woche eine warme Mahlzeit. 10% nur am WE oder erhalten während der ganzen Tour keine warme Mahlzeit. ver.di - Fachgruppe Logistik 19

20 Und das alles für Dumpinglöhne Das Jahresgehalt eines bulgarischen Fahrers beträgt ca (Studie des EP Fachkräftemangel im Straßenverkehrstransport 2009) In der Praxis erhalten die Fahrer einen Festbetrag von ca. 300, während die restliche Vergütung aus Tagegelder ( 40 pro Tag) und einer Vergütung für zurückgelegte Kilometer oder für pünktliche Lieferung besteht Alle Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, werden somit auf der Grundlage der festen monatlichen Vergütung von 300 ermittelt ver.di - Fachgruppe Logistik 20

21 Und das alles für Dumpinglöhne Mit diesem System beträgt das monatliche Einkommen der Fahrer selten mehr als 1000 Für die Wochen im Heimatland zwischen den Touren werden sie nicht bezahlt Indem sie die nicht-gebietsansässigen Fahrer zwingen, zu den Löhnen und Bedingungen ihres Heimatlandes zu arbeiten, umgehen die Transportunternehmen Art. 6 (2) des Übereinkommens von Rom Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ver.di - Fachgruppe Logistik 21

22 Und das alles für Dumpinglöhne Rund 60 % der befragten Fahrer werden nach zurückgelegten km bezahlt. Der übliche Satz beträgt 10 pro 100 zurückgelegten km. Die Verordnung (EG) 561/2006 Art. 10 verbietet diese Form der Vergütung. ver.di - Fachgruppe Logistik 22

23 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. ver.di - Fachgruppe Logistik 23

24 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Illegale Praktiken blühen unter den Augen des Gesetzes auf Der Hafen von Triest ein Freihafen und bedeutendster Umschlagplatz für Süd-, Mittel- und Osteuropa Über Triest gelangt man vom Meer aus schnell und kaum kontrolliert in die EU Auflieger werden übers Meer in den Hafen transportiert und an Ort und Stelle an die dort wartenden Zugmaschinen gehängt ver.di - Fachgruppe Logistik 24

25 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Die LKW sind alle außerhalb der EU zugelassen Sie werden von türkischen Fahrern gefahren, die mit Billigfliegern oder auf dem Seeweg ins Land gebracht werden Im Hafen warten sie, bis ihnen ein LKW zugewiesen wird Dafür sind sie für Tage gezwungen zu warten Sie schlafen, wo sie einen Platz finden Sie leben unter menschenunwürdigen Bedingungen Sie haben keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen ver.di - Fachgruppe Logistik 25

26 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Die Fahrer arbeiten üblicherweise auf der Grundlage eines 3-Monatsvisums Der Papierkram wird auf der Fahrt nach Triest erledigt Sie werden nur für jeden gefahrenen Tag bezahlt Die befragten Fahrer (ca. 250) gaben an, dass ca. 60% der Fahrten (illegale) Kabotage seien vorwiegend in Italien; der Rest Beförderungen innerhalb der EU Das ist moderner Sklavenhandel mitten in Europa!! ver.di - Fachgruppe Logistik 26

27 In einem freien Europa muss Gütertransport in alle Himmelsrichtungen möglich sein. Die erforderlichen Regelungen bestehen schon, aber sie müssen endlich auch konsequent durchgesetzt werden! ver.di - Fachgruppe Logistik 27

28 Ein Manifest der ETF Richtet sich an die EU-Kommission Richtet sich an das Europäische Parlament Richtet sich an die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten Stellt praktische Lösungen für den Vollzug der aktuellen Gesetzgebung in den Vordergrund Macht Vorschläge zur Schließung von Gesetzeslücken, die Sozialdumping forcieren Fordert neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Fahrer ver.di - Fachgruppe Logistik 28

29 Ein Manifest der ETF - Inhalte 1. Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis 2. Vollstreckung der VO (EG) 1071/2009 Kabotage-Regeln 3. Vollstreckung der VO (EG) 593/2008 Vertragliche Schuldverhältnisse 4. Klarstellung der VO (EG) 561/2006 Lenk- und Ruhezeiten 5. Vollstreckung der RL 2002/15/EG Regelungen der Arbeitszeit für Berufskraftfahrer ver.di - Fachgruppe Logistik 29

30 Ein Manifest der ETF - Inhalte 6. Verbesserung der RL 2003/59/EG Grundqualifikation Notwendigkeit neuer Gesetzgebung: 7. Ermüdung Aufforderung zur europaweiten Untersuchung 8. Recht auf Privatsphäre Fahrerüberwachungssysteme 9. Marktzugang von Drittstaat-Betreibern Quotenregelung bei Betriebslizenzen ver.di - Fachgruppe Logistik 30

31 Beispiel: Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis Vollstreckung von Verordnung (EG) Nr.1071/2009 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Weitere verbindliche Auflagen müssen in die VO aufgenommen werden: Das Unternehmen muss Parkplätze für alle gemeldeten Fahrzeuge vorweisen. Dadurch sind Unternehmen nicht mehr in der Lage, nach Mitgliedsstaaten zu beflaggen, die laschere Gesetzgebungen haben Kontrollen alle 2 statt 5 Jahre Ein Transportmanager darf statt 4 nur noch 1 Unternehmen leiten Unternehmen muss direkt geleitet werden keine Mittelsmänner! Unverzügliche Entziehung der Genehmigung bei Verstoß ver.di - Fachgruppe Logistik 31

32 Beispiel: Vollstreckung der Kabotage-Regelungen Eine Verpflichtung zur Fahrzeugrückkehr in das Land der Zulassung nach einem für Kabotage zulässigen Zeitraum bei voll beladenem Fahrzeug einführen Das eliminiert illegale Kabotage und greift das Problem der Leerfahrten auf Die Verpflichtung eines Meldewesens seitens der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Anwendung der Entsenderichtlinie im Rahmen der Kabotagevorschriften aufnehmen ver.di - Fachgruppe Logistik 32

33 Beispiel: Ermüdung Forderung nach Durchführung einer EU-weit koordinierten Studie zum Thema Ermüdung im Straßentransport und deren Ursachen Forderung nach Verabschiedung gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Müdigkeit im gewerblichen Nutzverkehr Ermüdung muss zukünftig eine zentrale Rolle für die Verkehrssicherheit spielen ver.di - Fachgruppe Logistik 33

34 Beispiel: Marktzugang von Drittstaat-Betreibern Mit Blick auf den Fall des Hafens Triest: Forderung an die EU-Kommission zur Einführung und Koordinierung einer Quotenregelung für die Vergab von Betriebslizenzen an Drittstaat- Betreibern ver.di - Fachgruppe Logistik 34

35 Es muss sich was ändern.. Sozialdumping wird mehr denn je offen und im großen Stil praktiziert, vor den Augen der Vollzugsbeamten, der Berufskraftfahrer, den Gewerkschaften. Die EU und die nationalen politischen Entscheidungsträger sind aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen im Straßentransport Einhalt zu gebieten! ver.di - Fachgruppe Logistik 35

Ein ETF-Manifest zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa

Ein ETF-Manifest zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa Galerie Agora, Rue du Marché aux Herbes 105, Bte 11 B-1000 Brussels Telephone +32 2 285 46 60 Fax +32 2 280 08 17 Email: etf@etf-europe.org www.etf-europe.org European Transport Workers Federation Fédération

Mehr

European Transport Workers Federation. Berliner Runde. - Zusammenarbeit mit der ETF - Berlin, 20, Mai 2016

European Transport Workers Federation. Berliner Runde. - Zusammenarbeit mit der ETF - Berlin, 20, Mai 2016 Berliner Runde - Zusammenarbeit mit der ETF - Berlin, 20, Mai 2016 1. Wer ist die ETF? Pan-europäische Gewerkschaftsorganisation Vertritt mehr als 3,5 Mio Verkehrsbeschäftigte aus mehr als 230 Transportgewerkschaften

Mehr

Ein ETF-Manifest für die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa

Ein ETF-Manifest für die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa Ein ETF-Manifest für die Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa Inhalt: Summary Vollstreckung bestehender Gesetzgebung 1. Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis 2. Vollstreckung der Verordnung

Mehr

MODERNE SKLAVEREI IM HEUTIGEN EUROPA? Bericht der ETF über die Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa

MODERNE SKLAVEREI IM HEUTIGEN EUROPA? Bericht der ETF über die Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa MODERNE SKLAVEREI IM HEUTIGEN EUROPA? Bericht der ETF über die Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere

Mehr

Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23

Vorwort...5. Abkürzungsverzeichnis...15. Einleitung und Benutzerhinweis...21. I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung und Benutzerhinweis...21 I Grundlagen des Güterbeförderungsgewerbes...23 A Grundbegriffe des Gemeinschaftsrechts...23 1 Die Europäische Union...24 a EU-Mitgliedsstaaten...24

Mehr

Wer bezahlt die Rechnung

Wer bezahlt die Rechnung Wer bezahlt die Rechnung Landwirtschaftliche oder Gewerbliche Beförderung In der Landwirtschaft gehören Transporte zum Tagesgeschäft. Egal ob Ernteprodukte, Futtermittel, Dünger oder Vieh, immer müssen

Mehr

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage

Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften. 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage Fahrpersonalverordnung (FPersV) Abschnitt 7 Sonstige Vorschriften 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage (1) Selbstfahrende Unternehmer und Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG)

Mehr

Saisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!

Saisonarbeitskraefte.de Ltd  alle Angaben ohne Gewähr! Saisonarbeitskraefte.de Ltd Änderungen im Europäischen Sozialversicherungsrecht zum 1.5.2010 Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf den Status von Saisonarbeitskräften und Saisonunternehmern EU-Verordnung

Mehr

Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit

Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit Zusammentreffen von Erwerbstätigkeiten & Soziale Sicherheit Mit finanzieller Unterstützung von Unter Mitwirkung von EURES EURES ist ein europäisches Netzwerk, das 1993 von der Europäischen Kommission mit

Mehr

Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es?

Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es? Berufskraftfahrer/in Was ist das individuelle Arbeitsrecht und wozu dient es? Princoso GmbH, www.azubishop24.de Das individuelle Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mehr

Vertretung von Hausangestellten

Vertretung von Hausangestellten Diese Umfrage sammelt Informationen für das Projekt "Förderung der industriellen Beziehungen im Sektor Hausangestellte in Europa" der European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions (EFFAT).

Mehr

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S

Amtsblatt der EG Nr. L 076 vom 19/03/2002 S Verordnung (EG) Nr. 484/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 1.März 2002 zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 881/92 und (EG) Nr. 3118/93 des Rates hinsichtlich der Einführung einer Fahrerbescheinigung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) 19.3.2002 DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 76/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 484/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 1. März 2002 zur Änderung

Mehr

zu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

zu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes Bundesrat Drucksache 435/1/14 27.10.14 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - AS zu Punkt der 927. Sitzung des Bundesrates am 7. November 2014 Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Mehr

Veränderungen der niederländischen Gesetzgebung zur Erwerbsunfähigkeit

Veränderungen der niederländischen Gesetzgebung zur Erwerbsunfähigkeit Veränderungen der niederländischen Gesetzgebung zur Erwerbsunfähigkeit Leiter der Abteilung Internationales Anstalt der Leistungssysteme für Arbeitnehmer (UWV) Niederlande Zu Beginn der 1990er Jahre erhielten

Mehr

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU

Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der EU Am 18. Juni 2016 ist in den Niederlanden das Gesetz über Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in der Europäischen Union (WagwEU)

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung / Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt

Mehr

Mitzuführende Dokumente im Transportbereich

Mitzuführende Dokumente im Transportbereich Mitzuführende Dokumente im Transportbereich Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer (GT und KT) bzw. sein Fahrzeuglenker die unterschiedlichsten Dokumente, die er

Mehr

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG

EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017

Mehr

I. AUSKUNFTSERSUCHEN betreffend das länderübergreifende Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

I. AUSKUNFTSERSUCHEN betreffend das länderübergreifende Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen FORMULAR ZUR (FAKULTATIVEN) VERWENDUNG DURCH DIE ERSUCHENDE VERWALTUNG I. AUSKUNFTSERSUCHEN betreffend das länderübergreifende Zurverfügungstellen von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Mehr

fair Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Deutsch

fair Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Deutsch Deutsch fair Arbeitnehmerfre Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Sie arbeiten im Baugewerbe und werden nach Deutschland entsandt welche Rechte haben Sie? Was ist eine Entsendung? Sie gelten

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1968L0360 DE 01.05.2004 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 15. Oktober

Mehr

Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien

Saisonarbeitskräfte aus Bulgarien Am 01.01.2007 ist Bulgarien der Europäischen Union beitreten. Damit wird sich in vielen Fällen auch die sozialversicherungsrechtliche Situation der in Bulgarien wohnenden Personen, die eine Saisonarbeit

Mehr

Haftung der Verkehrsunternehmen

Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Haftung der Verkehrsunternehmen - Nach Art. 10 der VO (EG) Nr. 561 / 2006 Datex-Systems OHG 11.03.2008 Inhaltsverzeichnis Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 10:... 3 Zusammengefasst:... 4 Planungs-

Mehr

Konsequenzen des Fahrermangels schon heute Was tut die Branche?

Konsequenzen des Fahrermangels schon heute Was tut die Branche? Was tut die Branche? Prof. Dr. Dirk Engelhardt, 29.06.2018 Vorstellung Beruflicher Werdegang: Seit Januar 2017: Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Mehr

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 10.4.2014 L 107/39 VERORDNUNG (EU) Nr. 361/2014 R KOMMISSION vom 9. April 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 hinsichtlich der Beförderungsdokumente für den grenzüberschreitenden

Mehr

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER

MITTEILUNG AN DIE MITGLIEDER Europäisches Parlament 2014-2019 Petitionsausschuss 23.9.2016 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Petition Nr. 1254/2015, eingereicht von U. S., deutscher Staatsangehörigkeit, zu den Arbeitsbedingungen

Mehr

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.

Mehr

Berlin. Wir brauchen kontrollierbare Regeln Irgendwie, irgendwo, irgendwann?

Berlin. Wir brauchen kontrollierbare Regeln Irgendwie, irgendwo, irgendwann? 16.03.2018 Berlin Bericht zur Konferenz Mobility Package On the move to equal working conditions in EU-transportation? - Auf dem Weg zu gleichen Arbeitsbedingungen im EU- Straßentransport? Wir brauchen

Mehr

Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen Arbeit. Die Europäische Union als Handlungsebene: Beispiel Europäische Sozialpolitik

Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen Arbeit. Die Europäische Union als Handlungsebene: Beispiel Europäische Sozialpolitik Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen Arbeit Die Europäische Union als Handlungsebene: Beispiel Europäische Sozialpolitik. Dr. U Gliederung 1. Institutionen der EU 2. Verankerung und Instrumente

Mehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen:

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am abschließend beraten und beschlossen: Pet 1-18-12-9214-002319 Verkehrsordnungswidrigkeiten Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 12.11.2015 abschließend beraten und beschlossen: 1. Die Petition a) der Bundesregierung dem Bundesministerium

Mehr

I. Erklärungen gemäß Artikel 1 Buchstabe l der Verordnung (EG) Nr. 883/2004

I. Erklärungen gemäß Artikel 1 Buchstabe l der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Erklärung der Republik Kroatien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit I. Erklärungen

Mehr

zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens

zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens (Stand Januar 2018) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de

Mehr

Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr. Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr. Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen Seite 2 von 5 Merkblatt Der Verkehrsleiter im gewerblichen Güterverkehr Anforderungen, Aufgaben und Rechtsgrundlagen

Mehr

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar

Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Die Gefährdungsbeurteilung Warum? - Die Gefährdungsbeurteilung

Mehr

ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten

ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten ArbeitnehmerInnen-Rechte in der Europäischen Union Eingezwängt zwischen neuen Gesetzen und alten Binnenmarktfreiheiten Mag.a Evelyn Regner Mitglied des Europäischen Parlaments Fraktion der SozialdemokratInnen

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 28.06.2017 Gemeinsame

Mehr

"ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015"

ABSCHLUSS- BERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015 "ABSCHLUSS- BERICHT" "Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015" ABSCHLUSSBERICHT Sozialvorschriften im Straßenverkehr Fernbusse 2015 Bearbeitung: Diana Faller Mainz, Februar 2016 IMPRESSUM

Mehr

Digitaler Tachograph. TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten

Digitaler Tachograph. TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten TachoControl DATA Integrierte Lösungen für das Herunterladen und Speichern der Daten Ausgangslage nach europäischen Recht Einführung des digitalen Kontrollgerätes für neu zugelassene Fahrzeuge in Europa

Mehr

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004

Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Artikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber

Mehr

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv

Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeitnehmerfreizügigkeit sozial, gerecht und aktiv Arbeiten Sie als LKW-Fahrer in Deutschland? Informationen für Beschäftigte, die aus dem Ausland kommen und als LKW-Fahrer (zeitweise) in Deutschland

Mehr

Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!

Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel! Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz Holztransporte sind kein Kinderspiel! Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz 27.09.2017, Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, 29690 Essel Ihr Referent: Immanuel Noske freier

Mehr

Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung

Informationen zur Grundqualifikation und Weiterbildung Amt der Oö. Landesregierung Direktion Straßenbau und Verkehr Abteilung Verkehr 4021 Linz Bahnhofplatz 1 Informationen zur f f Überblick (EU-Recht) Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates von 25.03.1969 über

Mehr

zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens

zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens MERKBLATT zur Anerkennung der fachlichen Eignung zur Führung eines Personenverkehrsunternehmens (Stand Februar 2015) Ansprechpartner: Rüdiger Haake 0371 6900-1222 0371 6900-191222 ruediger.haake@chemnitz.ihk.de

Mehr

Welche Dokumente sind bei Transporten mitzuführen? ( Quelle: WKO.at, 59. Newsletter )

Welche Dokumente sind bei Transporten mitzuführen? ( Quelle: WKO.at, 59. Newsletter ) Welche Dokumente sind bei Transporten mitzuführen? ( Quelle: WKO.at, 59. Newsletter ) Was gilt es zu beachten? Je nach Fahrziel und Ladung (auch Leerfahrt) benötigt der Transportunternehmer (GT und KT)

Mehr

Änderungen im Fahrpersonalrecht

Änderungen im Fahrpersonalrecht Änderungen im Fahrpersonalrecht Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte Gewerbeaufsicht West 1 Änderungen im Fahrpersonalrecht VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014 (4. Februar 2014) Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Mehr

Sitz: Strassburg Arbeitsorte: Strassburg, Luxemburg, Brüssel. Fraktionen Direktwahl seit 1979

Sitz: Strassburg Arbeitsorte: Strassburg, Luxemburg, Brüssel. Fraktionen Direktwahl seit 1979 Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen Arbeit Die Europäische Union als Handlungsebene: Beispiel Europäische Sozialpolitik Lehrvortrag "Internationale und globale Zusammenhänge der Sozialen

Mehr

Dokumente für Transporteure und Fahrzeuglenker (Stand ):

Dokumente für Transporteure und Fahrzeuglenker (Stand ): Dokumente für Transporteure und Fahrzeuglenker (Stand 11.08.2009): Österreichischer Transporteur braucht bei jeder Beförderung innerhalb Österreichs: Abschrift der Konzessionsurkunde (bei KT: Auszug aus

Mehr

GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR

GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR 20.10.2017 03:02 1/5 Gewerblicher Güterkraftverkehr LANDKREIS AUGSBURG (DRUCKANSICHT) GEWERBLICHER GÜTERKRAFTVERKEHR ERLAUBNISSE UND LIZENZEN Allgemeines Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder

Mehr

Vorschriftensammlung Europarecht

Vorschriftensammlung Europarecht Vorschriftensammlung Europarecht mit Einführung für Studium und Praxis herausgegeben von Prof. Manfred Matjeka M. A. Dozent an der Fachhochschule Ludwigsburg, Hochschule für öffentliche Verwaltung und

Mehr

Der Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen.

Der Begriff Wochenruhezeit sagt uns schon dass diese Ruhezeiten vom Fahrpersonal im Zeitbegriff der Woche genommen werden müssen. Klarstellung zu den Wochenruhezeiten nach Artikel 8 der 561/2006 EG und der Fahrpersonalverordnung FPerV(Fahrzeuge von 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen sowie Fahrzeugen die zur Personenbeförderung

Mehr

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften Punkt 4 der Tagesordnung: Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs: Folgen für die Gewerkschaften 12. UNI-Europa / 4 UNI-Europa-Vorstand Brüssel, den 24. November 2008 Punkt 4 : Die Urteile des Europäischen

Mehr

Neue EU Verordnungen zum Güterkraft- und Personenverkehr sowie den EU-Sozialvorschriften werden zum 4. Dezember 2011 wirksam.

Neue EU Verordnungen zum Güterkraft- und Personenverkehr sowie den EU-Sozialvorschriften werden zum 4. Dezember 2011 wirksam. Standortpolitik Road Package - Verkehrsleiter Neue EU Verordnungen zum Güterkraft- und Personenverkehr sowie den EU-Sozialvorschriften werden zum 4. Dezember 2011 wirksam. Am 14. November 2009 wurde das

Mehr

Navigator Transportrecht 4. Güterkraftverkehr. von Wolfgang Schenk, Marc Werdein. 1. Auflage

Navigator Transportrecht 4. Güterkraftverkehr. von Wolfgang Schenk, Marc Werdein. 1. Auflage Navigator Transportrecht 4 Güterkraftverkehr von Wolfgang Schenk, Marc Werdein 1. Auflage Güterkraftverkehr Schenk / Werdein ist ein Produkt von beck-shop.de Thematische Gliederung: Speditionsrecht, Transportrecht

Mehr

Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen

Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zum Sabbatical in Deutschland und ausgewählten europäischen Staaten Aktenzeichen:

Mehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr

Hans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene

Mehr

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV

Gemeinsame Grundsätze für das elektronische Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 nach 106 SGB IV GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN DEUTSCHE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG, BERLIN ARBEITSGEMEINSCHAFT BERUFSSTÄNDISCHER VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN, BERLIN 19.10.2016 Gemeinsame

Mehr

Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009

Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Abschlussbericht Landesprojekt 2009 Sozialvorschriften im Straßenverkehr Schwerpunktaktion Busse im Linienverkehr 2009 Einleitung Eine der Schwerpunktaktionen der rheinland-pfälzischen Gewerbeaufsicht

Mehr

Fachtagung «Entgrenzung der Arbeit» Gewerkschaftspolitische Positionen. Luca Cirigliano Zentralsekretär SGB

Fachtagung «Entgrenzung der Arbeit» Gewerkschaftspolitische Positionen. Luca Cirigliano Zentralsekretär SGB Fachtagung «Entgrenzung der Arbeit» Gewerkschaftspolitische Positionen Luca Cirigliano Zentralsekretär SGB Inhalt Statistisches/Grundsätzliches Arbeitszeit und Präventionsmittel gegen psychische Erkrankungen

Mehr

Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007

Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 Arbeitszeitnachweise bei der Güterbeförderung - Rechtsnormen und Dokumentationspflichten - Vortrag vor der Innungsversammlung der Tischler-Innung Gütersloh am 29.Oktober 2007 PD Joachim Kern, FHöV NRW

Mehr

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben

Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Informationsschreiben Das Ende der Anwendung der Rechtsprechung Miethe im Bereich der Arbeitslosenversicherung Informationsschreiben I. Überblick In einem Urteil vom 11. April 2013 1 beschäftigte sich der Gerichtshof der Europäischen

Mehr

Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: Weil Flugsicherheit kontinuierlich überwacht wird:

Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: Weil Flugsicherheit kontinuierlich überwacht wird: Weil Flugzeuge zertifiziert werden bevor sie fliegen dürfen: -- Bevor ein Flugzeug abheben darf, muss es von den jeweiligen Flugsicherheitsbehörden zertifiziert werden. Diese Zertifizierung ist eine unabhängige

Mehr

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt

Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt zuwanderung Informationsblatt 5: Flankierende Massnahmen im Arbeitsmarkt Die flankierenden Massnahmen wurden eingeführt, um die in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen und Missbräuche

Mehr

Bericht zum Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr 2011

Bericht zum Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr 2011 Bericht zum Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr 2011 1/18 I. Dienstleistungs- und Zweigniederlassungsverkehr Der seit Anfang Juli 1994 bestehende europäische Versicherungsbinnenmarkt, welcher

Mehr

ETF-Memo mit Erläuterungen zur Anwendung des nationalen Mindestlohns im Kraftverkehrssektor: Eine durch die EU-Rechtsvorschriften auferlegte Maßnahme

ETF-Memo mit Erläuterungen zur Anwendung des nationalen Mindestlohns im Kraftverkehrssektor: Eine durch die EU-Rechtsvorschriften auferlegte Maßnahme Galerie Agora, Rue du Marché aux Herbes 105, Bte 11 B-1000 Brussels Telephone +32 2 285 46 60 Fax +32 2 280 08 17 Email: etf@etf-europe.org www.etf-europe.org Europäisch Transport Workers Federation Fédération

Mehr

Vorwort zur 2. Auflage

Vorwort zur 2. Auflage Vorwort zur 2. Auflage Als am 1. Oktober 2006 das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die zugehörige Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) in Kraft getreten sind, blieben

Mehr

Der DKV Tachomanager.

Der DKV Tachomanager. Auf der sicheren Seite. Der DKV Tachomanager. Ohne beschränkte Haftung. Die VO (EG) 561/2006. Auf die harte Tour. Kontrolle und Konsequenzen. Seit April 2007 sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, nicht

Mehr

*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG

*** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Rechtsausschuss 26.9.2014 2013/0184(NLE) *** ENTWURF EINER EMPFEHLUNG zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Genehmigung, im Namen der Europäischen Union, des Protokolls

Mehr

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Vorwort - Preface 3. Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10 Vorwort - Preface 3 Allgemeine Einführung - Introduction - generalites 9 Teil I: Grenzgänger, die in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten 1. Regelungen zur Sozialversicherung in Deutschland 10

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. November 2016 (OR. en) 13965/16 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 31. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: FSTR 75 FC 69 REGIO 96 SOC 659

Mehr

VEREINBARUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR RHEINSCHIFFER GEMÄSS ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EG) NR.

VEREINBARUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR RHEINSCHIFFER GEMÄSS ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. VEREINBARUNG ÜBER DIE BESTIMMUNG DER ANZUWENDENDEN RECHTSVORSCHRIFTEN FÜR RHEINSCHIFFER GEMÄSS ARTIKEL 16 ABSATZ 1 DER VERORDNUNG (EG) NR. 883/2004 Zwischen den für diese Vereinbarung zuständigen Behörden

Mehr

Sozialvorschriften für Fahrpersonal

Sozialvorschriften für Fahrpersonal Geschäftsbereich Recht und Fair Play Sozialvorschriften für Fahrpersonal Die Fahrertätigkeit, ganz gleich ob in Bussen oder LKW, erfordert hohe Konzentration und immer größer werdende Verantwortung für

Mehr

BESCHLÜSSE UND EMPFEHLUNGEN

BESCHLÜSSE UND EMPFEHLUNGEN Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ZUSAMMENSTELLUNG Beschlüsse Horizontale Beschlüsse Beschlüsse, die für alle Bereiche der sozialen Sicherheit von Bedeutung sind F B1 Beschlüsse zum Datenaustausch F B 1001

Mehr

Die Warschauer Erklärung

Die Warschauer Erklärung Galerie Agora, Rue du Marché aux Herbes 105, Bte 11 B-1000 Brussels Telephone +32 2 285 46 60 Fax +32 2 280 08 17 Email: etf@etf-europe.org www.etf-europe.org European Transport Workers Federation Fédération

Mehr

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte

Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Europäisches Sozialrecht und europäische Grundrechte Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik, Universität Hamburg 05.05.2015 1 In Ermangelung einer Harmonisierung auf Unionsebene bestimmt somit

Mehr

Gutachten. Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien

Gutachten. Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien Gutachten Entsendung Mitarbeiter/Arbeitnehmer nach Italien Definition Entsendung nach Italien Von einer Entsendung, z. B. von Österreich oder Deutschland nach Italien, spricht man laut gesetzesvertretendem

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen

Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen 76. Besteht die Gefahr des Missbrauchs genetischer Daten? Ja, diese Gefahr besteht. Denn genetische Informationen sind Fakten, die ein Leben lang für einen

Mehr

Unterrichtseinheit zum Thema illegale Beschäftigung und Fremdenfeindlichkeit im Baugewerbe

Unterrichtseinheit zum Thema illegale Beschäftigung und Fremdenfeindlichkeit im Baugewerbe Unterrichtseinheit zum Thema illegale Beschäftigung und Fremdenfeindlichkeit im Baugewerbe 2 Warum dieser Ordner? - 45 % aller Schwarzarbeit findet in der Baubranche statt - Transnationalisierung und EU-Osterweiterung

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

Gewerbepolitisches Statement

Gewerbepolitisches Statement trans aktuell Symposium 15.05.2018 Gewerbepolitisches Statement Präsident VSL Logistikumsätze in Deutschland Quelle: BVL, 2017 Gewinner und Verlierer der Digitalisierung Quelle: Handelsblatt, April 2017

Mehr

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

zu Punkt... der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Bundesrat Drucksache 683/1/12 03.12.12 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse Vk - In zu Punkt der 904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012 Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer

Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer RA Dr. Christian Schlottfeldt Europäisches Parlament beschließt neue Lenk- und Ruhezeitregeln für Kraftfahrer Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf die Änderung der europäischen

Mehr

Entscheidungsinstitutionen der EU

Entscheidungsinstitutionen der EU Entscheidungsinstitutionen der EU Parlament Kommission Rat Übersicht Folie 1: Übersicht Folie 2: Entscheidungsinstitutionen der EU und ihr Zusammenspiel Folie 3: Europäischer Rat Folie 4: Ministerrat Folie

Mehr

Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr (Omnibus)

Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr (Omnibus) Grundqualifikationsprüfung Personenverkehr (Omnibus) Beförderungs- Geschäftsfall Personenbeförderung Organisation der Omnibusfahrten Wie gestalten Sie die optimale Organisation dieser Reisen, wenn das

Mehr

I. ERKLÄRUNGEN GEMÄß ARTIKEL 1 BUCHSTABE L DER VERORDNUNG (EG) NR. 883/2004 UND DATUM, AB DEM DIE VERORDNUNG ANWENDUNG FINDET

I. ERKLÄRUNGEN GEMÄß ARTIKEL 1 BUCHSTABE L DER VERORDNUNG (EG) NR. 883/2004 UND DATUM, AB DEM DIE VERORDNUNG ANWENDUNG FINDET Erklärung der Republik Bulgarien gemäß Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit I. ERKLÄRUNGEN

Mehr

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen 1 Inhalt Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Wer steht dem Arbeitsmarkt

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2014

Gastgewerbe und Hotellerie 2014 Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV auf zusätzliche Betriebe erweitert n Lohn: Aus- und Weiterbildung lohnen sich n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt!

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Originaltext Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein

Mehr