Fachkonferenz Autobahnstadt Europa Februar Thomas Sorg Vorsitzender der Bundesfachgruppe Logistik ver.di - Fachgruppe Logistik 1
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- Heike Jaeger
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1 Fachkonferenz Autobahnstadt Europa Februar 2014 Thomas Sorg Vorsitzender der Bundesfachgruppe Logistik ver.di - Fachgruppe Logistik 1
2 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen. (Art. 31 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union) ver.di - Fachgruppe Logistik 2
3 ver.di - Fachgruppe Logistik 3
4 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? 4 Jahre Recherche von ETF und ihren Mitgliedsgewerkschaften zu den Arbeits- und Lebensbedingungen von Berufskraftfahrern 1000 Interviews durchgeführt Schockierende Ergebnisse für ein soziales Europa Wir wollen den politischen Apparat in Gang setzen und auf Legislativmaßnahmen drängen um die Situation der Fahrer in Europa zu verbessern ver.di - Fachgruppe Logistik 4
5 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Wir wollen ver.di - Fachgruppe Logistik 5
6 Moderne Sklaverei im heutigen Europa? Sozialdumping im großen Stil Einsatz von illegalen Praktiken Briefkastenfirmen haben Hochkonjunktur Fahrer werden Grundrechte verweigert Parallele Arbeitswelt inzwischen symptomatisch für den Sektor Handel mit Fahrern ver.di - Fachgruppe Logistik 6
7 Meine Firma steckt in einem Briefkasten Eine gängige Methode: Eine Briefkastenfirma in einem EU- Mitgliedsstaat eröffnen mit niedrigerem sozialen Schutz niedrigeren Arbeitsnormen niedrigeren Löhnen In manchen Ländern kann ein Unternehmer über 90% bei den Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen einsparen Das verstößt gegen das Gesetz! Verordnung (EG) 1071/2009 über die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ver.di - Fachgruppe Logistik 7
8 Verordnung (EG) 1071/2009 Art. 3 Anforderungen für die Ausübung des Berufes des Kraftverkehrsunternehmers 1. Unternehmen, die den Beruf des Kraftverkehrsunternehmers ausüben, müssen: a) über eine tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in einem Mitgliedsstaat verfügen b) zuverlässig sein c) einen angemessenen finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen und d) die geforderte fachliche Eignung besitzen ver.di - Fachgruppe Logistik 8
9 Verordnung (EG) 1071/2009 Art. 5 Voraussetzungen bezüglich der Anforderung der Niederlassung Um die Anforderung nach Art. 3 Absatz 1 Buchstabe a zu erfüllen, muss ein Unternehmer in dem betreffenden Mitgliedsstaat a) über eine Niederlassung in dem genannten Mitgliedsstaat verfügen, mit Räumlichkeiten, in denen seine wichtigsten Unternehmensunterlagen aufbewahrt werden, insbesondere seine Buchführungsunterlagen, Personalverwaltungsunterlagen, Dokumente mit den Daten über die Lenk- und Ruhezeiten sowie alle sonstigen Unterlagen, zu denen die zuständige Behörde Zugang haben muss, um die Erfüllung der in dieser Verordnung festgelegten Voraussetzungen überprüfen zu können. Die Mitgliedsstaaten können verlangen, dass die Niederlassungen in ihrem Hoheitsgebiet auch andere Unterlagen jederzeit in ihren Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. ver.di - Fachgruppe Logistik 9
10 Meine Firma steckt in einem Briefkasten Moment mal wie passt das alles da rein? ver.di - Fachgruppe Logistik 10
11 Briefkastenfirmen haben Hochkonjunktur Verordnung 1071/2009 trat im Dezember 2011 in Kraft Briefkastenfirmen sind also schon seit mehr als 2 Jahren illegal Aber die Anzahl der Briefkastenfirmen steigt Weder die Mitgliedsstaaten noch die EU-Kommission unternehmen nachhaltige Anstrengungen, um die Verordnung durchzusetzen. ver.di - Fachgruppe Logistik 11
12 Innovatives System oder Sklavenhandel Beispiel: Rumänische Fahrer werden über eine rumänische Agentur eingestellt Das Transportunternehmen hat seinen Sitz in Zypern Steuergesetze und Regelungen für Sozialversicherung vorteilhaft Eingestellte Fahrer hatten noch nie einen Transportauftrag in Rumänien Auch noch nie in Zypern, obwohl die LKW in Zypern registriert sind Fahrer arbeiten überwiegend in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich und Belgien ver.di - Fachgruppe Logistik 12
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14 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Viele Osteuropäer, die in Westeuropa arbeiten Sind über komplizierte, dubiose, grenzüberschreitende Beschäftigungssysteme eingestellt Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen kaum möglich Für die meisten heißt das: unbezahlter Urlaub, Löhne werden schleppend oder gar nicht bezahlt, keine Krankenversicherung, keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung Sie sind in einem undurchsichtigen Beschäftigungsverhältnis gefangen und haben keine Alternativen ver.di - Fachgruppe Logistik 14
15 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Die Arbeit der Fahrer wird ausschließlich um die Bedürfnisse des Unternehmens organisiert Sie werden mit Bussen und Billigflieger in das Land ihrer Tätigkeit gebracht Sie verbringen in der Regel zwischen WO im Gastland (sagten 60% der Befragten) Für sie gibt es keine Strukturen, die ihnen bei ihren Problemen helfen Sie leben in Isolation ver.di - Fachgruppe Logistik 15
16 Bedingungen für nicht-gebietsansässige LKW-Fahrer Sie werden für die Unversehrtheit der Ladung verantwortlich gemacht, müssen aber aus Kostengründen oftmals auf improvisierten, nicht gesicherten Parkplätzen parken Regelmäßige nächtliche Kontrolle Selten Zugang zu Sanitäreinrichtungen Krankheit bedeutet eine für uns undenkbare Situation Medizinische Versorgung muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden ver.di - Fachgruppe Logistik 16
17 Leben im LKW.. Rund 95% der von ETF befragten Fahrer verbringen ihre Pausen und Ruhezeiten, ebenso wie die gesamten Wochenenden, in ihrem LKW ver.di - Fachgruppe Logistik 17
18 Leben im LKW.. Für rund 80% der befragten Fahrer ist die ständige Erschöpfung ein Problem. Aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes würden sie es aber niemals melden. ver.di - Fachgruppe Logistik 18
19 Leben im LKW.. 25% der befragten Fahrer haben nur 2-3 Mal pro Woche eine warme Mahlzeit. 10% nur am WE oder erhalten während der ganzen Tour keine warme Mahlzeit. ver.di - Fachgruppe Logistik 19
20 Und das alles für Dumpinglöhne Das Jahresgehalt eines bulgarischen Fahrers beträgt ca (Studie des EP Fachkräftemangel im Straßenverkehrstransport 2009) In der Praxis erhalten die Fahrer einen Festbetrag von ca. 300, während die restliche Vergütung aus Tagegelder ( 40 pro Tag) und einer Vergütung für zurückgelegte Kilometer oder für pünktliche Lieferung besteht Alle Sozialbeiträge, die der Arbeitgeber zu zahlen hat, werden somit auf der Grundlage der festen monatlichen Vergütung von 300 ermittelt ver.di - Fachgruppe Logistik 20
21 Und das alles für Dumpinglöhne Mit diesem System beträgt das monatliche Einkommen der Fahrer selten mehr als 1000 Für die Wochen im Heimatland zwischen den Touren werden sie nicht bezahlt Indem sie die nicht-gebietsansässigen Fahrer zwingen, zu den Löhnen und Bedingungen ihres Heimatlandes zu arbeiten, umgehen die Transportunternehmen Art. 6 (2) des Übereinkommens von Rom Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ver.di - Fachgruppe Logistik 21
22 Und das alles für Dumpinglöhne Rund 60 % der befragten Fahrer werden nach zurückgelegten km bezahlt. Der übliche Satz beträgt 10 pro 100 zurückgelegten km. Die Verordnung (EG) 561/2006 Art. 10 verbietet diese Form der Vergütung. ver.di - Fachgruppe Logistik 22
23 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. ver.di - Fachgruppe Logistik 23
24 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Illegale Praktiken blühen unter den Augen des Gesetzes auf Der Hafen von Triest ein Freihafen und bedeutendster Umschlagplatz für Süd-, Mittel- und Osteuropa Über Triest gelangt man vom Meer aus schnell und kaum kontrolliert in die EU Auflieger werden übers Meer in den Hafen transportiert und an Ort und Stelle an die dort wartenden Zugmaschinen gehängt ver.di - Fachgruppe Logistik 24
25 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Die LKW sind alle außerhalb der EU zugelassen Sie werden von türkischen Fahrern gefahren, die mit Billigfliegern oder auf dem Seeweg ins Land gebracht werden Im Hafen warten sie, bis ihnen ein LKW zugewiesen wird Dafür sind sie für Tage gezwungen zu warten Sie schlafen, wo sie einen Platz finden Sie leben unter menschenunwürdigen Bedingungen Sie haben keinen Zugang zu sanitären Einrichtungen ver.di - Fachgruppe Logistik 25
26 Arbeiten jenseits des gesetzlichen Erlaubten.. Die Fahrer arbeiten üblicherweise auf der Grundlage eines 3-Monatsvisums Der Papierkram wird auf der Fahrt nach Triest erledigt Sie werden nur für jeden gefahrenen Tag bezahlt Die befragten Fahrer (ca. 250) gaben an, dass ca. 60% der Fahrten (illegale) Kabotage seien vorwiegend in Italien; der Rest Beförderungen innerhalb der EU Das ist moderner Sklavenhandel mitten in Europa!! ver.di - Fachgruppe Logistik 26
27 In einem freien Europa muss Gütertransport in alle Himmelsrichtungen möglich sein. Die erforderlichen Regelungen bestehen schon, aber sie müssen endlich auch konsequent durchgesetzt werden! ver.di - Fachgruppe Logistik 27
28 Ein Manifest der ETF Richtet sich an die EU-Kommission Richtet sich an das Europäische Parlament Richtet sich an die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten Stellt praktische Lösungen für den Vollzug der aktuellen Gesetzgebung in den Vordergrund Macht Vorschläge zur Schließung von Gesetzeslücken, die Sozialdumping forcieren Fordert neue Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Fahrer ver.di - Fachgruppe Logistik 28
29 Ein Manifest der ETF - Inhalte 1. Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis 2. Vollstreckung der VO (EG) 1071/2009 Kabotage-Regeln 3. Vollstreckung der VO (EG) 593/2008 Vertragliche Schuldverhältnisse 4. Klarstellung der VO (EG) 561/2006 Lenk- und Ruhezeiten 5. Vollstreckung der RL 2002/15/EG Regelungen der Arbeitszeit für Berufskraftfahrer ver.di - Fachgruppe Logistik 29
30 Ein Manifest der ETF - Inhalte 6. Verbesserung der RL 2003/59/EG Grundqualifikation Notwendigkeit neuer Gesetzgebung: 7. Ermüdung Aufforderung zur europaweiten Untersuchung 8. Recht auf Privatsphäre Fahrerüberwachungssysteme 9. Marktzugang von Drittstaat-Betreibern Quotenregelung bei Betriebslizenzen ver.di - Fachgruppe Logistik 30
31 Beispiel: Eliminierung der Briefkastenfirmen-Praxis Vollstreckung von Verordnung (EG) Nr.1071/2009 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr Weitere verbindliche Auflagen müssen in die VO aufgenommen werden: Das Unternehmen muss Parkplätze für alle gemeldeten Fahrzeuge vorweisen. Dadurch sind Unternehmen nicht mehr in der Lage, nach Mitgliedsstaaten zu beflaggen, die laschere Gesetzgebungen haben Kontrollen alle 2 statt 5 Jahre Ein Transportmanager darf statt 4 nur noch 1 Unternehmen leiten Unternehmen muss direkt geleitet werden keine Mittelsmänner! Unverzügliche Entziehung der Genehmigung bei Verstoß ver.di - Fachgruppe Logistik 31
32 Beispiel: Vollstreckung der Kabotage-Regelungen Eine Verpflichtung zur Fahrzeugrückkehr in das Land der Zulassung nach einem für Kabotage zulässigen Zeitraum bei voll beladenem Fahrzeug einführen Das eliminiert illegale Kabotage und greift das Problem der Leerfahrten auf Die Verpflichtung eines Meldewesens seitens der Mitgliedsstaaten in Bezug auf die Anwendung der Entsenderichtlinie im Rahmen der Kabotagevorschriften aufnehmen ver.di - Fachgruppe Logistik 32
33 Beispiel: Ermüdung Forderung nach Durchführung einer EU-weit koordinierten Studie zum Thema Ermüdung im Straßentransport und deren Ursachen Forderung nach Verabschiedung gesetzlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Müdigkeit im gewerblichen Nutzverkehr Ermüdung muss zukünftig eine zentrale Rolle für die Verkehrssicherheit spielen ver.di - Fachgruppe Logistik 33
34 Beispiel: Marktzugang von Drittstaat-Betreibern Mit Blick auf den Fall des Hafens Triest: Forderung an die EU-Kommission zur Einführung und Koordinierung einer Quotenregelung für die Vergab von Betriebslizenzen an Drittstaat- Betreibern ver.di - Fachgruppe Logistik 34
35 Es muss sich was ändern.. Sozialdumping wird mehr denn je offen und im großen Stil praktiziert, vor den Augen der Vollzugsbeamten, der Berufskraftfahrer, den Gewerkschaften. Die EU und die nationalen politischen Entscheidungsträger sind aufgefordert, Maßnahmen zu treffen, um einer weiteren Verschlechterung der Bedingungen im Straßentransport Einhalt zu gebieten! ver.di - Fachgruppe Logistik 35
Ein ETF-Manifest zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Berufskraftfahrern in Europa
Galerie Agora, Rue du Marché aux Herbes 105, Bte 11 B-1000 Brussels Telephone +32 2 285 46 60 Fax +32 2 280 08 17 Email: etf@etf-europe.org www.etf-europe.org European Transport Workers Federation Fédération
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